Lexipedia

Entscheid

91-3124

Verwaltungsbehörden 24.09.1991 91.3124

24. September 1991Deutsch45 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

In der P-26 waren durchschnittlich acht bis zehn Bundesbedienstete vollamtlich tätig. Das sind die, welche ich erwähnt habe; sie wurden ihrer Funktion entsprechend als Instruktoren oder Beamte besoldet. Die Stellen wurden jeweils im Stellenplan des Stabes der Gruppe für Generalstabsdienste ausgewiesen. Infolge der Liquidation von P-26 kehren diese Betroffenen in ihre angestammten Tätigkeitsbereiche zurück. Mit Arbeitsbeschaffung hat das nichts zu tun. Weil wir ohnehin etwa

300.

Stellen mehr in diesem Bereich brauchten, sind wir sogar froh, dass wir diese Beamten jetzt quasi einfach in eine neue Aufgabe integrieren können.

2.

Gut ein Dutzend Bundesbedienstete waren Milizmitglieder des Führungsstabes bzw. der Feldorganisation von P-26. Sie erhielten für Einsätze ausserhalb der normalen Arbeitszeit ein nach Funktion und Ausbildungsstand abgestuftes Taggeld auf der Grundlage der Verordnung des Bundesrats vom 1. Oktober 1973 über die Entschädigung für Kommissionsmitglieder, Experten und Beauftragte. Auch hier wurden diese Dinge minutiös geregelt. Die Tagesvergütung betrug 100 Franken oder weniger, zuzüglich Spesenersatz. Pflichten im Uebermittlungsbereich wurden mit 20 Franken pro Einsatz abgegolten. Für Dienstleistungen im Rahmen einer militärischen Einteilung kamen die Bestimmungen des Verwaltungsreglementes der Armee zur Anwendung.

3.

Namen werden aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes keine bekanntgegeben. Eine Delegation der Puk konnte die Namen einsehen. Ich habe mir selber auch die Mühe genommen, die Namen einzusehen, um festzustellen, ob dort noch sensible Namen vorkommen, die vielleicht - wie bei jenem Mann, der in meiner engsten Umgebung war - eine Offenlegung aus irgendwelchen Gründen rechtfertigen würden. Abschliessend stellte ich fest, dass mir keine solchen Namen aufgefallen waren. All diese Leute stellten sich für diese Aufgabe, die auch Idealismus erforderte, nur zur Verfügung, weil man ihnen zugesagt hatte, dass man ihre Namen nicht preisgibt. Ich fühle mich an dieses Versprechen gebunden, das nicht ich gegeben habe, sondern andere vor mir. Es wäre nicht fair, wenn wir nun Namen von Leuten, die in besten Treuen etwas getan haben, was kein Verbrechen und kein Vergehen war, «zum öffentlichen Abschuss» preisgeben würden. ln>diesem Sinne werden wir diese Listen irgendwo versiegeln und aufbewahren, damit wir, wenn irgendeinmal etwas auftauchen sollte, der Sache nachgehen könnten. Aber wir werden die Namen nicht bekanntgeben. Ich darf auch mit Befriedigung feststellen, dass dieses Unterverschlusshalten bis jetzt bestens funktioniert hat, und es wird auch weiterhin funktionieren.

4.

Die Aufwendungen für P-26 in den Jahren 1979 bis 1990 betrugen total ungefähr 53 Millionen Franken. Der Hauptteil etwa 30 Millionen Franken - entfiel auf bauliche Investitionen und auf die Anschaffung des von Ihnen genannten Uebermittlungssystems, das auch im Bericht Cornu erwähnt wird. Das war vor allem in den Jahren 1987 bis 1989. Die übrigen Kosten sind Personalaufwendungen (Löhne, Sold, Reise- und Verpflegungsentschädigungen) sowie Mietkosten. Was kann man in Zukunft einsparen? Eigentlich nichts, weil diese Beträge längst aus den Budgets gestrichen sind. Wir haben die Kredite für das letzte und dieses Jahr gesperrt. Herr Bundesrat Stich hat offengelegt, was damit gemacht wird. Wenn die Angelegenheit abgeschlossen ist, werden Sie auch über die Liquidationskosten Bericht erstattet bekommen. In diesem Sinne besteht also kein Handlungsbedarf mehr. Das, was Sie wahrscheinlich am liebsten möchten, nämlich die Bekanntgabe einer Namenliste, wollen wir nicht erfüllen; die anderen Fragen konnten von mir doch recht präzise beantwortet werden; vor allem aber sind in den Berichten Puk und Cornu die politisch brisanten Sachverhalte detailliert dargelegt worden. Der Bundesrat ist deshalb der Meinung, man solle das Postulat abschreiben. Ich möchte Ihnen diesen Antrag des Bundesrates beliebt machen. Schönenberger: Mit mütterlichem Charme hat der Vorstoss von Frau Bührer nun wirklich nichts, aber auch gar nichts zu tun! Wenn Herr Bundesrat Villiger Ihnen dieses Kompliment gemacht hat, Frau Bührer, so ist das höchstens eine Geste des diplomatischen Anstands, sonst wäre das gar nicht möglich. Sie haben von dem für das EMD «symptomatischen Geist» gesprochen. Ich meine hingegen: Symptomatisch für Ihren Geist ist der dauernde Versuch, das Süppchen am Kochen zu erhalten, das Feuer nicht erlöschen zu lassen, sondern laufend zu schüren. Selbst für Blinde und Taube ist Ihre Absicht leicht erkennbar. In Vorwahlzeiten kann man vielleicht mit einer derartigen Absicht bei gewissen Leuten noch etwas herausholen, aber von der Sache her ist sie zu verurteilen. Sie haben verlangt, Frau Bührer, dass der Tisch saubergemacht werde, dass ein Neuanfang beginnen müsse, und erinnern sich scheinbar überhaupt nicht mehr, dass wir den Tisch nicht nur gefegt - also saubergemacht -, sondern ihn in der Puk-EMD-Debatte sogar tief abgehobelt haben. Wenn Sie einen Neuanfang wollen, weshalb torpedieren Sie denn diesen Neuanfang? Weshalb haben Sie dieses Postulat eingereicht? Weshalb haben Sie den Bericht der Finanzdelegation über die finanziellen Aspekte von P-26 nicht gelesen? Weshalb kommen Sie mit Fragen, die längst abgeklärt sind? Ich bedaure es ausserordentlich, dass Herr Bundesrat Villiger in seinem übermenschlichen Anstand so weit gegangen ist und Ihnen im Detail Auskunft über Ihre Fragen erteilt hat. Ich würde einfach sagen: Jetzt ist es endlich genug! Was suchen Sie ständig neue Schuldige? Sie wollen noch Namenlisten, vermutlich, um wiederum eine Hexenjagd veranstalten zu können, nachdem etwas Ruhe eingekehrt ist. Ich für meinen Teil halte fest, dass die Männer von P-26 für ihren selbstlosen Einsatz Dank und Anerkennung verdienen und dass weitere Anschuldigungen fehl am Platz sind. Wir haben heute unseren Sicherheitsbericht, unsere neu ausgerichtete Sicherheitspolitik, beraten. Wie wohltuend hat sich doch die Aussage Ihres Parteikollegen-ich kann nicht sagen: Gesinnungsgenossen - Miville von Ihren Darstellungen abgehoben. Seine Ausführungen waren geprägt von Realismus und von Verantwortungsbewusstsein unserem Land gegenüber, aber auch vom Zukunftsglauben an unser Land. Ich möchte Sie wiederum fragen, Frau Bührer: Wie lange dauert es eigentlich noch, bis Sie bereit sind, die Vergangenheit zu bewältigen, bis Sie bereit sind, endlich einen Strich unter die Rechnung zu ziehen und Vergangenes vergangen sein zu lassen? Statt dessen rühren Sie immer wieder im alten Brei herum, suchen neue Anhaltspunkte für Beschuldigungen, verursachen damit Arbeit; die zu nichts führt, zu nichts führen kann. Ich begrüsse es ausserordentlich, dass Herr Bundesrat Villiger heute einmal eine absolut klare Sprache gesprochen und erklärt hat, jetzt müsse ein Strich unter die Vergangenheit gezogen werden. Wenn man ihm vorwirft, er oder sein Departement habe aus der ganzen Situation nichts gelernt, dann verdreht man wissentlich die Wahrheit. Ich begrüsse es ausserordentlich, dass der Bundesrat seinen Gang nach Canossa, der wahrlich lange gedauert hat, endlich aufgegeben hat und sich wieder der Zukunft zuwendet. Ich muss dieses Kompliment hier aussprechen. Der Bundesrat tut nun endlich das, was die Mehrheit des Volkes von ihm zu Recht erwartet. Ruesch: Nach den Wünschen von Frau Bührer muss das Parlament offensichtlich Ruhestörer sein. Ein Kollege von mir in der St. Galler Regierung hat jeweils am Schluss der Grossrats-- 3 of 9 -24. September 1991 767 Postulat Bührer session gesagt: So, jetzt sind wir die Landplage wieder los. Das Parlament muss hie und da Ruhestörer sein und hie und da Landplage. Das waren wir ja auch, wir haben eine Puk EJPD und eine Puk EMD eingesetzt. Dieser Cornu-Bericht, den Sie offensichtlich schon haben und wir noch nicht, ist doch Folge der Puk EMD. Unter Herrn Schmid hat diese ausgezeichnete Arbeit geleistet, dem Bundesrat Empfehlungen gegeben, was noch abzuklären sei, um dann die Konsequenzen zu ziehen; eine davon ist der Cornu-Bericht. Das ist nichts anderes als Vollzug der Anträge der Puk EMD. Das Parlament muss eine Ordnung haben, die letzten Endes auch die vertraulichen und die Geheimbereiche einer klaren Verwaltungskontrolle unterzieht, ohne immer alle Wäsche auf dem Bundesplatz zu waschen. Dafür haben wir beispielsweise seit Jahrzehnten die Finanzdelegation, die alle vertraulichen Geschäfte in finanziellem Bereich im Bundesratssektor untersucht, beispielsweise Einstufungen von Beamten, Versetzungen usw. Die Finanzdelegation nimmt diese Aufgabe gemäss Auftrag wahr und erteilt Ihnen jährlich summarisch Bericht. Nun haben Sie für den fachlichen, sachlichen Geheimbereich - nicht nur für den finanziellen - beschlossen, eine Delegation der Geschäftsprüfungskommission einzusetzen, welche die Geheimsphäre in Ihrem Auftrag untersucht; das ist Ordnung. Die Finanzdelegation hat ihres Amtes gewaltet. Wir haben darüber Bericht erstattet. Beispielsweise haben wir die Angelegenheit Militärattache untersucht. Und der Bundesrat musste der Finanzdelegation ein Konzept über seine Neuorganisation im Sektor Militärattache auf der ganzen Welt unterbreiten. Wir wollten wissen, ob irgendwo einfach ein Versorgungsplätzli geschaffen worden ist oder nicht. Wir kamen zur Ueberzeugung, dass dieses Konzept vollkommen unabhängig von der Person, die zur Diskussion stand, entwickelt wurde. Wir haben den Einsatz von Bundesbeamten in P-26 untersucht. Wir haben den gesamten finanziellen Bereich angesehen. Wir haben mit Herrn Bundesrat Villiger und mit Herrn Bundesrat Stich eingehende Diskussionen gehabt, und wir haben daraus auch Schlüsse für die Zukunft gezogen, beispielsweise, was die Information des Chefs des Finanzdepartements durch den Chef der Finanzkontrolle anbelangt: Der Bundesrat soll hier rechtzeitig in alles eingebunden sein, was er in seinem Fachbereich wissen muss. Das ist alles gemacht. Ich frage mich, Frau Bührer, wie lange Sie noch Ihre Verwünschungsrufe am Grabe der P-26 wiederholen und zelebrieren wollen. Berichte haben wir genug, und es ist Zeit, damit aufzuhören, die Schuhe an Leuten abzuputzen, die für dieses Land nur das Beste gegeben haben; dagegen wehre ich mich in aller Form. Schreiten wir endlich zu Taten. Heute morgen haben wir den sicherheitspolitischen Bericht positiv zur Kenntnis genommen, das ist nun die Grundlage für die Weiterarbeit, nicht das Wühlen in alten Wunden. Ich bitte Sie, das Postulat abzulehnen. Schmid: Zum Postulat werde ich in drei Punkten Stellung nehmen. In einem ersten Punkt geht es um eine Frage, die Frau Bührer allerdings nicht schriftlich im Postulat, sondern jetzt in der Debatte aufgeworfen hat, um die Frage nach der Weiterbeschäftigung ehemaliger Mitglieder von P-26. Sie hat diese Frage mit einem kritischen Unterton gestellt. Ich möchte hier doch als ehemaliger Präsident der Puk EMD darauf hinweisen, dass die Kommission selbst in ihrem Bericht mehrmals deutlich festgehalten hat, dass wir den Mitarbeitern innerhalb der Organisation keine Vorwüfe gemacht haben. Das haben wir im Bericht auf den Seiten 233,273 und andernorts geschrieben. Wir haben auch gesagt, dass die Mitglieder der Organisation ihrer Tätigkeit in gutem Glauben und im Vertrauen auf höchste Repräsentanten der Armee nachgekommen seien und daher die Unterbrechung der Aktivitäten der Organisation P-26 bzw. deren definitive Einstellung den von der Organisation angestellten Mitgliedern nicht zum Nachteil gereichen dürfe. Wir haben eine Motion 1 eingereicht - und Sie haben sie angenommen -, bei der wir geschrieben haben: «Der Bundesrat wird beauftragt, für die im Dienste der Organisation auftrags- bzw. arbeitsvertraglich beschäftigten Personen eine Weiterbeschäftigung im Dienste der Eidgenossenschaft oder eine angemessene Abgangsentschädigung vorzusehen.» Ich glaube, ich bin es jenen Personen, die in dieser Organisation mitgearbeitet haben, als ehemaliger Präsident der Puk schuldig, die Auffassung der Kommission, die schriftlich festgehalten wurde, auch heute und an dieser Stelle zu bestätigen. Ich kann an der Weiterbeschäftigung dieser Mitarbeiter nichts Negatives finden, im Gegenteil, es ist der Vollzug einer Motion, der Sie zugestimmt haben. Zum zweiten Punkt habe ich mich in gleicher Art und Weise zu äussern. Das betrifft die Namenlisten. Die Kommission hat die Namen selbst nicht wissen wollen, und wir hatten gute Gründe, das so zu halten. Ich glaube nicht, dass wir heute davon abgehen sollten. Ich bin überzeugt, dass auch Frau Bührer bei der Abwägung der Vor- und Nachteile, die eine solche Veröffentlichung der Namenlisten mit sich bringt, nicht ernsthaft auf diese Veröffentlichung dringen kann. Es gibt ein bestimmtes Interesse zu wissen, welche Bundesbeamten in dieser Organisation waren. Aber es gibt auf der anderen Seite auch das Interesse der persönlichen Unversehrtheit dieser Personen, die man nicht einer Hetzjagd aussetzen, einer bestimmten Form der Verfolgung preisgeben soll. Ich glaube, dafür hat gerade Frau Bührer ebenfalls alles Verständnis. Zum letzten Punkt: Frau Bührer hat gesagt, das EMD habe nichts begriffen. Ich muss Ihnen sagen, Frau Bührer, in einer bestimmten Hinsicht, aufgrund gemeinsamer Erlebnisse, habe ich für viele Aeusserungen des Aergers, die Sie in letzter Zeit gemacht haben, noch ein gewisses Verständnis. Aber Sie pauschalisieren, Sie pauschalisieren in unzulässiger Weise. Es gibt zweifellos Personen, die nichts begriffen haben. Aber gerade dem Chef EMD und seiner Entourage können wir diesen Vorwurf in der Tat nicht machen, auch den parlamentarischen Gremien nicht. Ich beginne mit der Finanzdelegation. Es ist zwar ganz eigenartig, wie gewisse Mitglieder dieses Parlamentes den Bericht der Finanzdelegation kolportieren: «alle Vorwürfe der Puk unwahr!» Ich habe den Verdacht, man hat den Bericht der Delegation nicht gelesen. Die Delegation gibt der Puk in weitesten Teilen recht und - Herr Ruesch hat es gesagt - hat Konsequenzen gezogen. Ich bitte Sie, diesen Bericht zu lesen. Ich bitte Sie auch, daran zu denken, dass dieses Parlament eine Sicherheitsdelegation beschlossen hat. Letzten Endes muss ich ganz klar sagen, dass ich in den vergangenen Monaten nicht den geringsten Anlass hatte, in der Departementsspitze irgendwelche Hindernisse oder Hemmnisse für eine Offenlegung und für eine klärende Situation zu empfinden oder zu bemerken. Wir haben mit dem Departementschef und seinen entsprechenden Mitarbeitern in aller Offenheit sprechen können, wir sind von ihnen nicht hinters Licht geführt worden; und es ist der Wille nicht zu bestreiten, dass das Departement diesen Anträgen der Kommission - die durch das Parlament zu Beschlüssen erhoben worden sind - in aller Treue Nachachtung verschaffen wollte. Die Angst, dass sich irgendwo wieder etwas versteckt und dass wieder etwas kommt, kann ich Ihnen, Frau Bührer, nicht nehmen. Aber ich glaube es nicht: aufgrund der Person des Departementschefs, aufgrund der Personen seiner engen Mitarbeiter und auch aufgrund der Tatsache, dass wir parlamentarische Instrumente geschaffen haben, die die Macht haben, solche Geheimve.rliesse, solche chasses réservées, wieder aufzuschliessen. Mit Bezug auf die Namenlisten, Frau Bührer, kann ich Ihnen nicht folgen. Frau Bührer: Ich widerstehe der Versuchung, in Beantwortung all der Fragen, die mir gestellt worden sind; noch einmal das Postulat zu begründen. Ich bin natürlich enttäuscht, dass der Bundesrat das Postulat nicht entgegennehmen will. Für mich ist es für einen Schlussstrich noch zu früh; ich werde ihn zwar auch einmal ziehen, aber jetzt ist es noch zu früh. Herr Bundesrat, Sie haben sehr freundlich - und ich danke Ihnen dafür - meine Fragen beantwortet, aber Sie haben im Grunde genommen eine Interpellation beantwortet, die nicht auf dem Tisch liegt. Ich möchte bewusst einen Bericht und nicht eine summarische Beantwortung dieser Fragen: Ich will -- 4 of 9 -Postulat Bührer 768 24 septembre 1991 eine ausführliche Beantwortung, die auch einer Nachprüfung im Detail standhalten kann. Es ist aufgefallen, dass auch in den Voten, die gegen dieses Postulat gefallen sind, von der beamtenrechtlichen Seite nicht gesprochen wurde. Auch Sie, Herr Bundesrat, haben nicht von der beamtenrechtlichen Seite gesprochen. Ich meine, dass gerade der Bericht Cornu - und der ist jetzt wirklich taufrisch - zeigt, dass auf dieser Dimension, der beamtenrechtlichen Dimension - Stichwort: Verletzung des Beamtengesetzes -, ganz grosses Gewicht liegt. Ich bringe ganz wenige Beispiele: Da werden also internationale Abmachungen getroffen ohne Wissen des Bundesrats - das Papier ist nachher verschwunden -; es werden Urkunden gefälscht, die Sache ist verjährt, eine Strafuntersuchung fällt also ausser Betracht. Ein anderes Beispiel: Zahlreiche klassifizierte Informationen werden an die Engländer weitergegeben, die nicht einmal der Bundesrat, geschweige denn das Parlament, kennt, und schliesslich werden 15 Millionen Franken für Harpoon ausgegeben, ohne dass nicht einmal der Präsident der Finanzdelegation schlüssig wüsste, wofür dieses Geld ausgegeben wird; auch das nachzulesen auf Seite 11 des Berichts Cornu. Die beamtenrechtliche Seite hätte und hat ein grosses Gewicht, und gerade meine Fragen zielen in grossem Umfang auf diese beamtenrechtliche Seite hin. Wenn wir schon dabei sind, uns den Sinn dieses Postulats zu überlegen, so meine ich, dass gerade die Beantwortung dieser Fragen Nachhilfeunterricht für die Beamten sein könnte, um ihre Lektion zu begreifen und zu lernen. Ich halte an meinem Postulat fest, bin aber bereit-weil ich einsehe und spüre, dass das ein grosses Hindernis ist -, den zweitletzten Punkt, nämlich die Namenliste, fallenzulassen. Die übrigen Fragen möchte ich schriftlich in einem Bericht beantwortet wissen. Es wäre ein Zeichen dafür, dass das Parlament nie mehr mit sich Schlitten fahren lässt, wie das mit dem Geheimbereich in der Vergangenheit eben passiert ist. Es wäre ein Zeichen der Stärke. Ich bitte Sie, das Postulat - minus den zweitletzten Punkt - zu überweisen. M. Ducret: Je n'approuverai pas le postulat de Mme-Bührer, non pas parce que son contenu me déplaît ou ne me paraît pas juste, mais simplement en raison de l'attitude actuelle du Conseil fédéral, notamment du chef du Département militaire fédéral, qui a regardé toute cette affaire sous un autre angle. Le financement de la P-26 s'est déroulé dans des conditions parfaitement intolérables, je le souligne. On a tenté d'utiliserc'est pour cela que je ne voudrais pas qu'on poursuive ceux qui, de l'autre côté, ont servi malgré eux de paravent - le Groupe 426 qu'on informait à moitié. On a essayé d'utiliser- le rapport de M. Cornu, juge d'instruction, le mentionne parfaitement - le chef de l'Etat-major général qui a, en 1987 - c'est récent - approuvé l'acquisition pour 15 millions d'émetteurs radio, après avoir obtenu l'accord du président de la Délégation parlementaire des finances et du directeur du Contrôle fédéral des finances, sans toutefois savoir de quoi il s'agissait. On s'est servi d'eux comme de paravents. Si j'étais à leur place, c'est moi qui déposerais plainte. Je me plaindrais d'avoir été abusé, comme en tant que député je me plains d'avoir été trompé. Il n'y avait qu'un chemin, et pas deux. Tous ceux qui ont occupé des charges de conseiller d'Etat, de maire ou de président de commune le savent bien. Lorsque l'on donne un ordre à un fonctionnaire et que celui-ci l'exécute, mais que cet ordre ne passe pas devant le législatif, il faut au moins que l'exécutif - au niveau qui nous concerne le Conseil fédéral - donne sa signature et son accord. Il aurait donc fallu que tout ce qui a été décidé dans le cadre de la P-26 comme de la P-27 fût approuvé par le Conseil fédéral, par lui seulement et par personne d'autre. Il n'était pas utile d'avoir recours à un Groupe 426, au Contrôle des finances ou aux présidents des Délégations des finances qui se succèdent d'année en année et qui ne peuvent pas suivre les dossiers. Peut-on expliquer les lacunes graves qui se sont produites par le fait qu'en douze ans quatre chefs du Département militaire fédéral se sont succédé et que, durant ces années, il y a eu quatre chefs d'Etat-major général? Huit personnes se sont succédé et elles n'ont certainement pas eu entre elles les liaisons suffisantes. Il y a là une leçon à retenir. C'est bien joli de changer de chef de département et de chef d'état-major tous les trois ans, atteints par une limite d'âge que nous avons fixée ou, au contraire, parce que l'accès au grade de chef d'étatmajor n'arrive que tard ou trop tard! Ces ruptures continuelles dans la direction de postes aussi importants ont certainement conduit à ce laxisme. Il ne faut plus que dorénavant quelqu'un puisse dépenser, même sous le couvert du secret, des sommes qui ne sont pas destinées à ces secrets. Le chef de l'Etat-major général a à sa disposition une cassette; elle est présente dans le budget et dans les comptes. Sur ces chiffres, il y a un accord entre nous, mais dès que l'on sort de cette cassette, il faut absolument que le Conseil fédéral soit au courant. Je pense que ce qui s'est passé est inacceptable. Ce qui me gêne le plus, c'est que l'on cherche à dire «oui, mais, les députés le savaient, certains députés étaient au courant, puis ils n'ont rien dit. Certains conseillers fédéraux étaient au courant - c'était tout au début, lors de l'exposé de M. Senn, commandant de corps, chef de l'Etat-major général - ils ne m'ont pas dit non, alors j'ai pensé que c'était oui». Ce qui s'est passé ensuite est inacceptable. Si je ne vote pas le postulat de Mme Bührer aujourd'hui, je salue tout de même un certain courage de la part de celle qui l'a déposé, parce qu'il faut aussi oser dire tout haut ici ce qui n'est pas normal, ce qui n'a pas joué, de façon que demain ces faits ne se reproduisent pas. Dans la situation actuelle, j'ai confiance dans l'attitude du Conseil fédéral et dans celle de M. Villiger, conseiller fédéral, chargé de ce dossier. Je n'accepterai pas le postulat mais j'accuse ceux qui ont agi comme ils l'ont fait de beaucoup de légèreté. Uhlmann: Ein Punkt ist nach meiner Auffassung in dieser Diskussion nun nicht erwähnt worden, ich möchte das noch tun. Frau Bührer versucht mit ihrem Vorstoss, ein Ablenkungsmanöver mit Bezug auf die perfiden und unmenschlichen Tätigkeiten der nicht vergleichbaren und aufs schwerste zu verurtei. lenden Geheimorganisationen im Osten am Kochen zu halten, Organisationen - Sie können jetzt den Kopf schütteln, Frau Bührer - von Staaten, die Leute von Ihrer Partei noch vor zwei Jahren in Schutz genommen haben - Sie können wieder den Kopf schütteln, aber es ist Tatsache! Die Angelegenheit P-26 ist nicht vergleichbar, ist bereinigt, und der Bundesrat hat die richtigen Konsequenzen gezogen. Dieses Postulat ist nicht nur überflüssig, es ist wirklich unnötig. Frau Bührer: Herr Uhlmann, wir sind, soeben Zeugen einer Geschichtsklitterung geworden. Mehr habe ich dazu nicht zu sagen. Präsident: Frau Bührer lässt die zweitletzte Frage in ihrem Postulat fallen, nämlich: «Welche Bundesbeamten waren in irgendeiner Form direkt oder indirekt für P-26 tätig? (Namenliste)» Dieser Satz ist gestrichen. Abstimmung - Vote Für Ueberweisung des Postulates Dagegen

3.

Stimmen

17.

Stimmen

-- 5 of 9 --

24.

September 1991 769 Petition Komitee «Pro Empfa» 91.2007 Petition Komitee »Pro Empfa» Pétition du comité pour le DFCA Herr Iten unterbreitet im Namen der Kommission den folgenden schriftlichen Bericht: 1.Am 17. September 1990 unterbreitete das Komitee «Pro Empfa» eine Petition, die nach eigenen Angaben schon von

138.

661 Personen unterschrieben worden ist. Da die Petition ein Geschäft betrifft, das bereits bei der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats hängig war, wurde die Eingabe den Geschäftsprüfungskommissionen überwiesen (Geschäftsreglement des Nationalrats, Art. 40; Geschäftsreglement des Ständerats, Art. 37).

2.

Die zuständige Arbeitsgruppe der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats hat eine Delegation des Petitionskomitees, unter der Leitung von Herrn Nationalrat Schwab, zu den Anliegen der Petenten angehört. Diesen geht es vor allem darum, die Empfa uneingeschränkt an ihrem heutigen Standort zu erhalten und die Bundesaufgabe im Bereich der Förderung des Pferdes über die militärischen und landwirtschaftlichen Bedürfnisse hinaus auf jene von Jugend und Sport auszudehnen.

3.

Die Petition hat folgenden Wortlaut: «Aus tiefer Sorge um die Erhaltung des Pferdes als Kulturgut und der Eidgenössischen Militärpferdeanstalt (Empfa) als Institution mit einer 100jährigen kulturhistorischen Tradition ersuchen die unterzeichnenden Bürgerinnen und Bürger die eidgenössischen Räte, dafür zu sorgen, dass die Empfa an ihrem bisherigen Standort in Bern erhalten bleibt. Den Bundesratsbeschluss über die Empfa-Verlegung nach Avenches erachten sie als sachlich nicht gerechtfertigt und politisch verfehlt. Er stellt zudem einen weiteren Schritt auf einem Weg dar, der längerfristig zum Verlust des einheimischen Pferds führen muss. Die eidgenössischen Räte sind daher aufgerufen, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Empfa ohne Einschränkung in Bern verbleibt und dass die bestehenden Grünanlagen weiterhin der Sache des Pferds dienen können.»

4. Der Bundesrat hat auf Aufforderung gegenüber der Geschäftsprüfungskommission den Zwischenentscheid erläutert, den er gestützt auf einen Bericht der verwaltungsinternen Projektorganisation vom Oktober 1990 getroffen hat: «Demnach hält der Bundesrat an seinem Grundsatzbeschluss vom 24. Januar 1990 fest. Allerdings beauftragt er die Projektorganisation, nebst einer Variante 'Avenches zentral' auch eine Variante 'Avenches und Bern dezentral' auszuarbeiten. Bei der dezentralen Variante würde zwar ein Zentrum in Avenches gebildet; doch würde die von der Denkmalpflege als schützenswert eingestuften Bauten der Empfa in Bern dem Pferdewesen weiter dienen, wobei für diesen Betrieb zweckmässigerweise eine gemischte Trägerschaft (Kanton Bern, Stadt Bern, Burgergemeinde Bern, interessierte Kreise des Pferdesports usw.) zu bilden wäre. Inwieweit die eidgenössischen Räte die Voraussetzungen schaffen können, dass die bestehenden Grünanlagen weiterhin der Sache des Pferds dienen, ist fraglich, da über deren weitere Nutzung letzlich die Burgergemeinde als Grundeigentümerin entscheiden wird.«

4. Der Bundesrat hat auf Aufforderung gegenüber der Geschäftsprüfungskommission den Zwischenentscheid erläutert, den er gestützt auf einen Bericht der verwaltungsinternen Projektorganisation vom Oktober 1990 getroffen hat: «Demnach hält der Bundesrat an seinem Grundsatzbeschluss vom 24. Januar 1990 fest. Allerdings beauftragt er die Projektorganisation, nebst einer Variante 'Avenches zentral' auch eine Variante 'Avenches und Bern dezentral' auszuarbeiten. Bei der dezentralen Variante würde zwar ein Zentrum in Avenches gebildet; doch würde die von der Denkmalpflege als schützenswert eingestuften Bauten der Empfa in Bern dem Pferdewesen weiter dienen, wobei für diesen Betrieb zweckmässigerweise eine gemischte Trägerschaft (Kanton Bern, Stadt Bern, Burgergemeinde Bern, interessierte Kreise des Pferdesports usw.) zu bilden wäre. Inwieweit die eidgenössischen Räte die Voraussetzungen schaffen können, dass die bestehenden Grünanlagen weiterhin der Sache des Pferds dienen, ist fraglich, da über deren weitere Nutzung letzlich die Burgergemeinde als Grundeigentümerin entscheiden wird.«

5. Der Nationalrat hat in der Sommersession 1991 auf Antrag seiner Geschäftsprüfungskommission beschlossen, die Petition dem Bundesrat zur Kenntnisnahme zu überweisen.

6. Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats hat das Geschäft anhand der Unterlagen aus dem Nationalrat geprüft und ist zu den gleichen Schlüssen gelangt.

7. Dem letzten Begehren der Petenten, wonach der Bund die Voraussetzungen dafür zu schaffen habe, dass die bestehenden Grünanlagen in Bern weiterhin der Sache des Pferdes dienen könnten, kann keine Folge gegeben werden. Der Bund ist für die städtische Nutzungsordnung nicht zuständig, weshalb die Petition zumindest in diesem Punkt eher an die Behörden der Stadt Bern gerichtet zu sein scheint.

8. Entgegen der Auffassung der Petenten ist die Verlegung der Empfa nach Avenches sachlich weiterhin gerechtfertigt. Sie bringt eine Konzentration und damit eine Stärkung der Leistungen, die der Bund für die Pflege des Pferds erbringt. Eine Gewichtung der Argumente für und gegen die Verlegung, wie sie von der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats bereits im Jahre 1985 dargelegt worden sind (AB 1985 N 1046f.), lässt die Vorteile der Zusammenlegung eindeutig überwiegen. Der Entscheid ist auch politisch langfristig richtig, weil es aus nationaler Sicht die Anliegen der Pferdepflege besser sicherstellt sowie eine klarere Aufgabenteilung zwischen dem Bund und den Privaten bringt. Die Zusammenlegung kann somit nicht als einen Schritt zum Verlust des einheimischen Pferds gewertet werden.

9. Die Empfa kann damit nicht uneingeschränkt erhalten bleiben, wie dies die Petenten wünschen. Immerhin lassen zwei neuere Entwicklungen es als angezeigt erachten, dass die Erhaltung eines Teils der Empfa näher geprüft werde: Die Burgergemeinde Bern scheint sich entgegen ihrer früheren Haltung bereit zu erklären, einen langfristigen Vertrag über die Nutzung des Springgartens einzugehen. Falls zudem ein Teil der Gebäulichkeiten unter Denkmalschutz gestellt wird, sollte nach einer Lösung gesucht werden, wie die Anlagen auf privater Basis ihrer bisherigen Nutzung erhalten bleiben können. Der Bund ist an der Suche einer solchen Lösung in seiner Rolle als bisheriger Eigentümer zu beteiligen. In diesem Sinne rechtfertigt es sich, die Petition dem Bundesrat zur Kenntnisnahme zu überweisen. M. Iten présente au nom de la commission le rapport écrit suivant:

1. Le 17 septembre 1990, le comité pour le DFCA a déposé une pétition, qui selon ses propres affirmations, avait déjà recueilli 138 661 signatures. Comme cette pétition concernait un objet alors en suspens à la Commission de gestion du Conseil national, elle lui a été transmise (art. 45 du règlement du Conseil national; art. 37 du règlement du Conseil des Etats).

2. Le groupe de travail de la Commission de gestion du Conseil national chargé d'examiner cette pétition a entendu une délégation du comité, dirigée par le conseiller national Schwab. Les principales revendications des auteurs visent d'une part à maintenir sans condition le DFCA à l'emplacement qu'il occupe actuellement et d'autre part à étendre le mandat fédéral en matière de promotion du cheval des intérêts militaires et agricoles à ceux de jeunesse et sport.

3. La pétition a la teneur suivante: «Soucieux de conserver le cheval comme bien culturel et de maintenir le Dépôt fédéral des chevaux de l'armée (DFCA) comme institution culturelle de tradition centenaire, les citoyennes et citoyens soussignés prient les Chambres fédérales de faire ce qui est en leur pouvoir pour garder le DFCA à l'emplacement qu'il occupait jusqu'à présent à Berne. Ils considèrent que la décision du Conseil fédéral de transférer le DFCA de Berne à Avenches est matériellement injustifiée et politiquement erronée. Cette décision constitue en outre un pas de plus sur la voie qui aboutira à la disparition du cheval indigène. Un pressant appel est dès lors adressé aux Chambres fédérales pour qu'elles interviennent en faveur du maintien intégral du DFCA à Berne et pour que la surface vertes dont il dispose servent après comme avant la cause du cheval.»

4. A la demande de la Commission de gestion, le Conseil fédéral a commenté la décision intermédiaire qu'il avait prise sur la base du rapport élaboré en octobre 1990 par l'organisation du projet, interne à l'administration: «Le Conseil fédéral maintient la décision de principe prise le

24 janvier 1990. Il charge toutefois l'organisation du projet de mettre au point outre le projet 'Avenches: centralisation', un projet 'Avenches et Berne: décentralisation'. Le second projet prévoirait qu'un centre soit créé à Avenches, mais également que les bâtiments, classés monuments historiques, du DFCA à Berne continuent d'être utilisés en relation avec les chevaux, -- 6 of 9 -Pétition du comité pour le DFCA 770 24 septembre 1991 sous la direction d'une organisation mixte (comprenant des représentants du canton, de la ville, de la Bourgeoisie, des milieux intéressés par le sport équestre, etc.). On peut se demander dans quelle mesure les Chambres fédérales ont la possibilité de créer les conditions nécessaires pour que l'utilisation du terrain en question continue de servir la cause du cheval car il appartiendra en fin de compte à la Bourgeoisie de Berne, en sa qualité de propriétaire, de déterminer l'usage qui sera fait de cet espace vert.«

5. Le Conseil national a décidé lors de la session d'été 1991, sur proposition de sa Commission de gestion, de transmettre la pétition au Conseil fédéral pour qu'il en prenne connaissance.

6. La Commission de gestion du Conseil des Etats a étudié les documents transmis par le Conseil national et est parvenu aux mêmes conclusions.

7. Il n'est pas possible de donner suite à la dernière requête des auteurs de la pétition, à savoir que la Confédération crée les conditions nécessaires pour que l'espace vert en question continue de servir la cause du cheval. En effet, la Confédération n'étant pas compétente en matière d'aménagement urbain, cette revendication s'adresse plutôt aux autorités communales bernoises.

8. Contrairement à l'avis des auteurs de la pétition, le transfert du DFCA à Avenches se justifie quant au fond. En effet, cette centralisation contribue à renforcer les prestations de la Confédération en matière de promotion du cheval. En 1985, la Commission de gestion du Conseil national avait déjà mis en balance les arguments pour et contre le transfert (BO 1985 N 1046s.) et était arrivée à la conclusion que les avantages de ce regoupement l'emportaient largement. Cette décision est également juste à long terme du point de vue politique car elle implique d'une part une amélioration de l'élevage du cheval sur le plan national et d'autre part une répartition plus claire des tâches entre la Confédération et les particuliers. Cette fusion ne peut donc pas être considérée comme un facteur favorisant la disparition du cheval indigène.

9. Si le DFCA ne peut pas être maintenu tel quel, comme le demandent les auteurs de la pétition, nous estimons qu'en raison de deux nouveaux éléments, il convient d'étudier la possibilité d'en laisser une partie à Berne. Il semble que la Bourgeoisie de Berne soit revenue sur sa décision initiale et soit disposée à fixer par un contrat à long terme l'utilisation du terrain de saut. Si par ailleurs une partie des bâtiments étaient classés monuments historiques, il conviendrait de trouver une solution pour que ce terrain puisse continuer à être utilisé comme auparavant, mais sur une base privée. La Confédération devrait participer à la recherche d'une telle solution en sa qualité d'ancien propriétaire. Il est donc justifié de transmettre cette pétition au Conseil fédéral pour qu'il en prenne connaissance. Antrag der Kommission Die Petition dem Bundesrat zur Kenntnisnahme überweisen. Proposition de la commission Transmettre la pétition au Conseil fédéral pour qu'il en prenne connaissance. Iten, Berichterstatter: Ich beantrage Ihnen, die Petition dem Bundesrat zur Kenntnisnahme zu überweisen. Ich möchte vorerst keine Bemerkungen machen. Sie haben ja alle Argumente hier aufgelistet. Zimmerli: Es sind nicht ganz alle Argumente im Bericht enthalten. Ich will Sie nicht lange aufhalten, aber doch ganz kurz zwei, drei Sätze zu diesem Bericht sagen. Die von gegen 140 000 Personen unterzeichnete Petition verlangt nichts Unzulässiges und auch nichts Unanständiges, sondern bringt mit gewiss ernst zu nehmendem Engagement die Sorge gegenüber der seinerzeit zu früh veröffentlichten Absicht zur Verlegung der Empfa nach Avenches zum Ausdruck und verlangt, dass die Angelegenheit nochmals sorgfältig geprüft werde. Nach den Bestimmungen unseres Ratsreglementes blieb der Geschäftsprüfungskommission unter diesen Umständen gar nichts anderes übrig, als dem Rat zu beantragen, die Petition dem Bundesrat zur Kenntnis zu überweisen. Unser Rat wird bei gelichteten Reihen freilich - diesem Antrag Folge leisten und sich damit dem Nationalrat anschliessen, der in der Sommersession das gleiche beschlossen hat. Die schriftliche Begründung dieses Antrages lässt für einmal die Sorgfalt vermissen, die sonst das Wirken der Geschäftsprüfungskommission auszeichnet. Nach der öffentlichen Diskussion über die Empfa-Verlegung und nach der Behandlung der entsprechenden Interpellationen in beiden Räten und den Stellungnahmen des Bundesrats dazu geht es meines Erachtens schlicht nicht an, einfach unter Berufung auf angebliche Abklärungen der nationalrätlichen Geschäftsprüfungskommission aus dem Jahre 1985 - Sie haben richtig gehört: 1985 zu behaupten, die wirtschaftlichen Vorteile einer Zusammenlegung von Gestüt und Empfa in Avenches seien absolut eindeutig. Ich darf in aller Bescheidenheit auf meine Interpellation vom 8. Februar 1990 in dieser Sache und auf die Beantwortung durch den Vorsteher des EVD am 27. November des letzten Jahres hinweisen. Ich habe in der mündlichen Begründung meines Vorstosses in der Wintersession 1990 unter Hinweis auf diverse Untersuchungen belegt, dass an den von der ständerätlichen Geschäftsprüfungskommission heute sozusagen exhumierten Vorstudien zur angeblichen Wirtschaftlichkeit der Verlegung etwas nicht stimmen kann. Herr Bundesrat Delamuraz hat namens des Bundesrates ausdrücklich einer neuerlichen Prüfung der finanziellen Seite einer Empfa-Verlegung zugestimmt und versprochen, den wirtschaftlichen Aspekt des Geschäftes in einer allfälligen Botschaft umfassend zu behandeln, und zwar auch die Varianten zu behandeln. Erst wenn diese Botschaft vorliegt, wird entschieden und nicht früher. Die Ausführungen im schriftlichen Bericht der GPK dürfen unter diesen Umständen niemals als Freipass zum Verzicht auf sorgfältige Zusatzabklärungen verstanden werden. Sie sind hoffentlich auch nicht so gemeint. Ich wäre für zwei, drei klärende Ausführungen des Herrn Präsidenten dankbar. Auch die nicht näher begründete Aussage im schriftlichen Bericht, der Verlegungsentscheid - er ist, wie ich das schon gesagt habe, noch gar nicht gefallen - sei auch politisch richtig, ist mehr als fragwürdig. Die rund 140 000 Petentinnen und Petenten haben in unserem Land gewiss Anspruch darauf, ernster genommen zu werden, als dies unsere GPK in ihrem Berichtwill. Ich vertraue darauf, dass der Bundesrat weiterhin - zusammen mit dem Komitee «Pro Empfa» und den Berner Behörden - nach einer politisch vernünftigen und finanziell tragbaren Lösung sucht, wie ères seinerzeit in der Behandlung unserer verschiedenen Vorstösse versprochen hat. Auch der gute Wille der Berner Verhandlungspartner ist bisher von niemandem in Zweifel gezogen worden. An diesem guten Klima darf sich mit der Ueberweisung der Petition nichts ändern. Das scheint glücklicherweise auch die GPK in Ziffer 9 ihres Berichtes grundsätzlich anzuerkennen, und auch die Pflicht zur sorgfältigen Weiterbehandlung des Dossiers besteht weiter. Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie die Petition antragsgemäss dem Bundesrat zur Kenntnisnahme überweisen, aber im Sinne meiner Präzisierungen und nicht im Sinne einer politisch unhaltbaren Präjudizierung. Iten, Berichterstatter: Ich verstehe Herrn Kollege Zimmerli durchaus, dass er sich für die Erhaltung der Empfa am heutigen Standort einsetzt. Die Petition wurde immerhin von annähernd 140 000 Personen unterschrieben. Das haben Sie ausgeführt, das haben wir auch zur Kenntnis genommen. Dennoch glauben die GPK des National rates und die GPK des Ständerates, dass sich das Parlament einer Verlegung nicht widersetzen sollte. Damit würde die Handlungsfähigkeit des Bundesrates sehr eingeschränkt. Nach unserer Auffassung hält der Bundesrat zu Recht an seinem Grundsatzbeschluss fest, die Empfa zu verlegen. Allerdings hat er der Projektorganisation einen modifizierten Auftrag gegeben, nämlich nebst der Variante «Avenches zentral» auch die Variante «Avenches und Bern dezentral» zu studieren. Die GPK beider Räte empfehlen dem Bundesrat und dem Parlament, offen für neue Lö-- 7 of 9 -24. September 1991 S 771 Petition Komitee «Pro Empfa» sungen zu bleiben, die dem Pferd dienen. Sie können unsere diesbezüglichen Ueberlegungen unter Ziffer 9 nachlesen, wie Sie selber ausgeführt haben. Wir verschliessen uns einer Lösung nicht, die etwa zu einer privaten Nutzung des Geländes für das Pferd führt. Der Bundesrat soll in seiner Rolle als bisheriger Eigentümer auf der Suche nach neuen Lösungen helfen. Wenn, wie Ständerat Zimmerli fordert, politische und auch sachliche Ueberlegungen gemacht werden müssen, so meinen wir, dass der Sache des Pferdes langfristig besser gedient ist, wenn der Bund seine Arbeit in Avenches konzentriert. Die Empfa ist in Bern langfristig stärker gefährdet als in Avenches. Es liegt im Interesse der Pferdeförderung, die beiden parallelen Anstalten zusammenzulegen. Zum Vorwurf der mangelnden Sorgfalt möchte ich Herrn Zimmerli entgegenhalten: Wir konnten uns aufgrund der Aktenlage durchaus auf die Abklärungen der GPK des Nationalrates abstützen, die ihre Arbeit keineswegs 1985 abgeschlossen hatte. Sie verfolgte die mühsamen Ueberprüfungen in der Verwaltung zum Thema laufend weiter. Vielleicht hätten wir ausführlich schildern müssen, was die GPK des Nationalrats alles getan hat. Ich hole dies hier in Stichworten kurz nach. 1989 hat der National rat auf Antrag der GPK ein Postulat überwiesen, das den Bundesrat zum Grundsatzentscheid zugunsten der Zusammenlegung von Empfa und Gestüt in Avenches veranlasst hat. Die GPK hat alle Berichte, die dazu erstellt worden sind, geprüft. Es sind dies die Untersuchung durch das Bundesamt für Organisation, das Leitbild für das Pferd, die Studie McKinsey, der Bericht der interdepartementalen Arbeitsgruppe unter Vizedirektor Schietti vom Bundesamt für Landwirtschaft. Noch im Januar 1991 hat sie diese Ergebnisse durch Anhörungen überprüft und auch eine Vertretung der Petenten angehört. Es hat kaum je eine Reorganisationsmassnahme eine GPK so lange und so intensiv beschäftigt. Die Arbeitsteilung zwischen den zwei Geschäftsprüfungskommissionen verlangt, dass wir Doppelspurigkeiten vermeiden. Herr Zimmerli, wir können natürlich neue Zusatzabklärungen machen. Nach Auffassung der GPK wäre aber in dieser Sache viel eher einmal ein definitiver Beschluss fällig. Angenommen -Adopté Schluss der Sitzung um 13.30 Uhr La séance est levée à 13 h 30 -- 8 of 9 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat Bührer Finanzielle und personalrechtliche Fragen im Zusammenhang mit P-26 Postulat Bührer Questions financières et de personnel suscitées par l'organisation P-26 In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1991 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 06 Séance Seduta Geschäftsnummer 91.3124 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 24.09.1991 - 08:00 Date Data Seite 764-771 Page Pagina Ref. No 20 020 564 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

-- 9 of 9 --