91-3127
Verwaltungsbehörden 26.09.1991 91.3127
26. September 1991Deutsch17 min
Source admin.ch
Interpellation Ruesch 788 26 septembre 1991 rechtfertigt; dies trifft bei dieser GPK-Delegation nicht zu. Schon von daher ist sicher ein Stufenbau der Kompetenzen gerechtfertigt. Im übrigen unterstreiche ich, was soeben Herr Ständerat Danioth ausgeführt hat. Selbstverständlich müssen die kantonalen Regierungen angehört werden, bevor kantonale Beamte als Auskunftspersonen befragt werden. Desgleichen, wenn von den Kantonen Akten eingefordert werden. Ich glaube, damit ist diesbezüglich die minimale föderalistische Courtoisie auch bei diesem Vorschlag der Mehrheit gewahrt. Aus diesen Gründen empfehle ich Ihnen Zustimmung zur Mehrheit. Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit
Erwägungen
27.
Stimmen
7.
Stimmen Art. 47quinquies Abs. 6 Antrag der Kommission Die Geschäftsprüfungsdelegation erstattet unter Wahrung des Amtsgeheimnisses den Geschäftsprüfungskommissionen Bericht und stellt Antrag. In Fällen besonderer Geheimhaltung ist die Delegation befugt, ihre Empfehlungen direkt an den Bundesrat zu richten. (Rest des Absatzes streichen) Art. 47quinquies al. 6 Proposition de la commission La délégation des Commissions de gestion soumet aux Commissions de gestion un rapport accompagné de propositions. Elle respecte le secret de fonction. Lorsqu'il s'agit d'un objet soumis à des exigences particulièrement rigoureuses en matière de secret, la délégation a la compétence d'adresser des recommandations au Conseil fédéral. (Biffer le reste) Hänsenberger, Berichterstatter: Die Kommission hat bei Absatz 6 dem Nationalrat entsprochen und den ersten Satz aus der Nationalratsversion als zweiten aufgenommen, nämlich: «In Fällen besonderer Geheimhaltung ist die Delegation befugt, ihre Empfehlungen direkt an den Bundesrat zu richten.» Ich empfehle Ihnen, der Version zuzustimmen, habe jedoch noch eine Ergänzung anzubringen. Die Redaktionskommission hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass - wahrscheinlich unbeabsichtigt - eine Lücke entstanden ist. Wir haben zwar den ersten Satz der Version des Nationalrats aufgenommen, aber den zweiten nicht: «Die Delegation orientiert die Geschäftsprüfungskommissionen in geeigneter Form.» Die Redaktionskommission und die von mir kontaktierten Kommissionsmitglieder sind der Meinung, wir könnten diesen Satz ebenfalls aufnehmen. Nach den Worten «.... an den Bundesrat zu richten» würde eingefügt: «Sie orientiert die Geschäftsprüfungskommissionen in geeigneter Form.» Es wäre wohl zweckmässig, diesen Satz in unserer Version aufzunehmen, damit keine Missverständnisse entstehen. Ich möchte Ihnen dies beliebt machen. Bundesrat Koller: Es ist bei der Fahne noch eine Unterlassung passiert. Wir waren in der Kommission der Meinung, dass es heissen müsste: «In Fällen besonderer Geheimhaltung ist die Delegation befugt, ihre Feststellungen oder Empfehlungen direkt an den Bundesrat zu richten.» Gelegentlich kann es ja sein, dass nur Feststellungen weiterzumelden sind; es wäre deshalb wohl richtig, wenn diese Möglichkeit auch noch festgehalten würde. Deshalb: «Feststellungen oder Empfehlungen». Hänsenberger, Berichterstatter: Die Kommission würde sich dieser Ergänzung nicht widersetzen. Präsident: Absatz 6 lautet demzufolge: «Die Geschäftsprüfungsdelegation erstattet unter Wahrung des Amtsgeheimnisses den Geschäftsprüfungskommissionen Bericht und stellt Antrag. In Fällen besonderer Geheimhaltung ist die Delegation befugt, ihre Feststellungen oder Empfehlungen direkt an den Bundesrat zu richten. Sie orientiert die Geschäftsprüfungskommissionen in geeigneter Form.» Angenommen gemäss modifiziertem Antrag der Kommission Adopté selon la proposition modifiée de la commission B. Rechte der Geschäftsprüfungskommissionen B. Droits des commissions de gestion Art. 47ter, 47quater Abs. 2,3a Antrag der Kommission Nichteintreten Art. 47ter, 47quater al. 2,3a Proposition de la commission Ne pas entrer en matière Hänsenberger, Berichterstatter: Ich möchte noch einmal betonen: Das Nichteintreten impliziert keine Missachtung der Arbeit, die von einer Arbeitsgruppe der Geschäftsprüfungskommissionen sorgfältig gemacht worden ist, sondern es ermöglicht eine Weiterberatung nach Vorschrift. Der Nationalrat kann diese Artikel nochmals beraten, nachdem ihm ein schriftlicher Bericht des Bundesrates vorgelegt worden ist. Wir werden zu diesen Vorschlägen der Geschäftsprüfungskommissionen zweifellos noch einmal Stellung nehmen können. Ich beantrage Ihnen, im Moment auf Beschluss B nicht einzutreten. Das Geschäft liegt dann beim Nationalrat und kann dort weiterbehandelt werden. Angenommen -Adopté An den Nationalrat-Au Conseil national #ST# 91.3127 Interpellation Ruesch Frauenförderung Amélioration de la position de la femme Wortlaut der Interpellation vom 22. März 1991 In der Botschaft zur 10. AHV-Revision berichtet der Bundesrat von den Benachteiligungen, welche für die Frauen trotz Gleichheitsartikel in der Bundesverfassung und neuem Eherecht immer noch bestehen. In der ständerätlichen Debatte sprach der bundesrätliche Sprecher von einem Zeithorizont von zwanzig Jahren, bis diese Ungleichheiten beseitigt seien. Der Bundesrat wird ersucht, folgende Fragen zu beantworten:
1.
Auf welche Studien und Prognosen stützt sich der Zeithorizont von zwanzig Jahren?
2.
Welche Massnahmen sieht der Bundesrat vor, um die heutige Benachteiligung der Frauen zu beheben?
3.
Welche Massnahmen schlägt der Bundesrat den Kantonen für ihren Zuständigkeitsbereich vor? Texte de l'interpellation du 22 mars 1991 Dans le message consacré à la 10e révision de l'AVS, le Conseil fédéral décrit les discriminations dont les femmes sont l'objet en dépit de l'article constitutionnel sur l'égalité et du nouveau droit matrimonial. Lors du débat qui a eu lieu sur cet objet au Conseil des Etats, le porte-parole du Gouvernement a dit qu'il faudra vraisemblablement vingt ans pour éliminer toutes les inégalités.
-- 1 of 4 --
26.
September 1991 789 Interpellation Ruesch Le Conseil fédéral est invité à répondre aux questions suivantes:
1.
Sur quelles études et prévisions se fonde-t-il pour articuler ce chiffre?
2.
Quelles mesures entend-il prendre pour supprimer les discriminations actuelles?
3.
Compte-t-il proposer aux cantons de prendre les mesures qui sont de leur ressort? Si oui, de quelles mesures s'agit-il? Mitunterzeichner - Cosignataires: Bühler, Cottier, Hänsenberger, Hunziker, Iten, Küchler, Lauber, Reichmuth, Rhyner, Schallberger, Schmid, Schönenberger, Seiler, Uhlmann (14) Ruesch: In der Botschaft des Bundesrates über die 10. AHV-Revision vom 5. März 1990 steht auf den Seiten 25 und 26, dass die Verwirklichung des Gleichheitsgrundsatzes zwischen Mann und Frau in wichtigen gesellschaftlichen Bereichen noch nicht erreicht sei; der Bundesrat weist darauf hin, dass lediglich 5 Prozent der Frauen gegenüber 17 Prozent der Männer in leitender Stellung tätig seien, er hält fest, dass auch gut qualifizierte Frauen nicht wesentlich bessere Aufstiegschancen hätten, dass lediglich 12 Prozent der Frauen mit Hochschulbildung oder höherer beruflicher Ausbildung in leitender Stellung tätig seien, gegenüber 39 Prozent der vergleichbaren Männer. Der Bundesrat verweist in seiner Botschaft ferner auf die Diskriminierung der Frau im Bildungswesen. In diesem Sektor dürften wir allerdings erhebliche Fortschritte verzeichnen. Der Anteil der Frauen an der Zahl der Maturanden hat sich innerhalb von zwanzig Jahren von 30 Prozent auf 48,4 Prozent erhöht. Die Universität Genf stellt heute 52 Prozent Studentinnen, Zürich 48 Prozent. Die Mehrheit der Studienanfänger in der Medizin besteht heute aus Frauen. Lieber diese Verbesserungen der Situation freuen wir uns. In der ständerätlichen Debatte über die 10. AHV-Revision führte der Vorsteher des Departementes des Innern folgendes aus: «Die Frauen haben in unserer Gesellschaft bei weitem noch nicht die Gleichstellung erreicht, aber sie sind auf dem Wege dazu, und wenn ich diese Zahlen aufgrund der Altersjahre vergleiche, würde ich sagen, dass es etwa noch zwanzig Jahre dauern dürfte, bis die Gleichstellung in der Gesellschaft tatsächlich erreicht ist. Bei den Zwanzigjährigen werden diese Probleme überhaupt nicht mehr bestehen, wenn sie ins AHV-Alter kommen. Diesen Prozess können wir mit dieser oder jener Massnahme beschleunigen.» (AB 1991 S 267) Ich stelle also fest, dass der Bundesrat doch irgendwelche Massnahmen in petto hat, wenn hier von «dieser oder jener Massnahme» die Rede ist. Einige Anzeichen bestehen sicher dafür. Bis zum 1. Mai 1989 hatten die Kantone dem EJPD ihre Stellungnahme zum Bericht der Arbeitsgruppe «Lohngleichheit» einzureichen. Bis zum 31. Mai dieses Jahres dauerte die Vernehmlassungsrunde zum Vorentwurfdes Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Mann und Frau. Am 25. Juni dieses Jahres veröffentlichte die Bundeskanzlei einen Bericht über die Gleichbehandlung von Frau und Mann in der Gesetzes- und Verwaltungssprache. Mit der Botschaft über Sondermassnahmen zugunsten der beruflichen und universitären Weiterbildung wurden für den Wiedereinstieg von Frauen und die Förderung der beruflichen Wiedereingliederung Kredite von 15 bzw. 8 Millionen Franken gesprochen und damit ein besonderer Akzent gesetzt. Hoffentlich hat der Bundesrat ein Konzept zu diesem Thema. Deshalb bin ich Ihnen, Herr Bundesrat Koller, dankbar, wenn Sie mir die drei Fragen, die ich mit meiner Interpellation schriftlich eingereicht habe, heute beantworten können. Bundesrat Koller: In seiner Botschaft vom 5. März 1990 zur
10.
AHV-Revision hebt der Bunderat hervor, «dass sich noch zahlreiche und wichtige Benachteiligungen der Frauen feststellen lassen» (BB11990II25). Der Bundesrat bezieht sich dabei besonders auf die Situation der Frauen im Erwerbsleben. Als Beispiel erwähnt er, dass nur 5 Prozent der Frauen eine Kaderstellung einnehmen gegenüber 66 Prozent, die in untergeordneten Stellen arbeiten, und dass ein durchschnittlicher Frauenlohn immer noch ungefähr ein Drittel tiefer liegt als derjenige eines Mannes. Zur ersten Frage: Der Zeithorizont von zwanzig Jahren, den Bundespräsident Cotti genannt hat, ergibt sich aus der Notwendigkeit, positive Massnahmen zur Stärkung der Stellung der Frau im Arbeitsleben und in der Gesellschaft zu ergreifen. Es geht vor allem darum, die Doppelbelastung Berufsleben und Haushalt zu reduzieren, der viele erwerbstätige Frauen ausgesetzt.sind. Die Umsetzung dieser Massnahmen wird noch einige Zeit beanspruchen, und zudem wird das Ziel nicht unmittelbar nach der Inkraftsetzung erreicht werden. Eigentliche prognostische Studien sind in diesem Zusammenhang nicht durchgeführt worden. Der Bundesrat stützt sich aber auf diverse wissenschaftliche Arbeiten zu dieser Problematik, insbesondere auf die Untersuchungen, die für die Arbeitsgruppe «Lohngleichheit» meines Departementes vorgenommen worden sind. Anhaltspunkte über die Situation der erwerbstätigen Frau gibt auch eine im Rahmen der Weiterbildungsoffensive im Jahre 1990 in Auftrag gegebene Studie von Anita Calonder-Gerster «Zur Situation der erwerbstätigen Frau». Zur zweiten Frage: Der Bundesrat hat kürzlich einen Entwurf für ein Bundesgesetz über die Gleichstellung von Mann und Frau in die Vernehmlassung geschickt, der sich hauptsächlich mit der Gleichstellung im Erwerbsleben befasst. Dieser Vorentwurf stützt sich auf die Vorschläge im Bericht der Arbeitsgruppe «Lohngleichheit» vom Herbst 1988. Er sieht verschiedene Massnahmen zur Beseitigung jeglicher Diskriminierung im Erwerbsleben vor, namentlich ein generelles Verbot von Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts, einen verstärkten Kündigungsschutz, eine teilweise Beweislastumkehr und die Uebertragung der Klagelegitimation an Organisationen. Der Vorentwurf sieht ferner Subventionen für Förderungsprogramme und Beratungsstellen vor, und schliesslich stärkt er die Stellung des eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Mann und Frau. Dieses Gesetz stellt einen namhaften Schritt in Richtung Gleichstellung dar, wenn es realisiert wird. Es behandelt jedoch nur einen Aspekt des Problems. Ich bin daher kürzlich mit einem Brief an die verschiedenen Departemente mit der Bitte gelangt, die Vorschläge der Arbeitsgruppe «Lohngleichheit» näher zu prüfen und entsprechende Massnahmen zu treffen. Es geht hier vor allem darum, zu vermeiden, dass Teilzeitarbeit und Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit - wie sie für Frauen eben häufig sind - zu Benachteiligungen im Bereich der Sozialversicherung führen. Anzustreben sind auch die Einführung einer Mutterschaftsversicherung und eines Elternurlaubs sowie eine aktive Gleichstellungspolitik in der Personalpolitik des Bundes. Weitere Vorschläge betreffen den Ausbau der Statistik und der Forschung, die Förderung der Berufs- und Weiterbildung von Frauen, die Berücksichtigung der Frauenförderung bei der Vergabe von Subventionen und bei Forschungsprojekten. Schliesslich zur dritten Frage betreffend die Kantone: Mehrere der Massnahmen, die von der Arbeitsgruppe «Lohngleichheit» vorgeschlagen wurden, richten sich auch oder sogar ausschliesslich an die Kantone. Es betrifft dies vor allem die Förderung der Gleichstellung in Erziehung und Bildung, wobei ich Ihnen zugestehe, Herr Ständerat Ruesch, dass hier beträchtliche Fortschritte schon zu verzeichnen sind. Den Kantonen wird dabei empfohlen, beim eigenen Personal eine aktive Gleichstellungspolitik zu betreiben. Auch an familienpolitische Massnahmen, wie zum Beispiel Kinderbetreuungseinrichtungen, wird hier gedacht. Vorgeschlagen werden im weiteren auch steuerpolitische Massnahmen wie die Abzugsberechtigung für Kinderbetreuungskosten. Die Schaffung von kantonalen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann wird nachdrücklich empfohlen. Ich habe die Kantone kürzlich eingeladen, diesen Vorschlägen Folge zu leisten. Eine Aufforderung haben im übrigen auch die politischen Parteien und die interessierten Organisationen erhalten. Die Kantone können in ihrem Kompetenzbereich einen entscheidenden Beitrag zur Gleichstellung von Frau und Mann leisten, namentlich indem sie die infrastrukturellen und weiteren Voraussetzungen schaffen, die eine Berufstätigkeit mit den familiären Pflichten vereinbar machen.
-- 2 of 4 --
Fondation Pro Helvetia. Aides financières 1992-1995 790 26 septembre 1991 Ruesch: Ich danke Herrn Bundesrat Koller für die Präsentation dieses Massnahmenkatalogs. Ueber die einzelnen Massnahmen können wir heute nicht diskutieren, das können wir erst, wenn Sie uns Vorlagen unterbreiten. Ich stelle fest, dass der Bundesrat und verschiedene Departemente das Problem bearbeiten, und erkläre mich für heute als befriedigt. #ST# 91.024 Stiftung Pro Helvetia. Finanzhilfen 1992-1995 Fondation Pro Helvetia. Aides financières 1992-1995 Botschaft und Beschlussentwurf vom 18. März 1991 (BBI11497) Message et projet d'arrêté du 18 mars 1991 (FF 11425) Beschluss des Nationalrates vom 20. Juni 1991 Décision du Conseil national du 20 juin 1991 Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière M. Cottier, rapporteur: La Commission de la science et de la recherche vous propose d'accorder à la Fondation Pro Helvetia des aides financières portant sur un montant de
130.
millions de francs, à répartir sur les quatre prochaines années. La commission se rallie ainsi au Conseil national. Des propositions allant au-delà ou en deçà du montant retenu ont été écartées. La commission vous présente aujourd'hui une seule proposition et vous demande de l'appuyer. Cette unité s'est créée, bien que pour certains membres de la commission le montant était trop élevé, alors que pour d'autres l'aide était insuffisante. L'activité de Pro Helvetia, combien nécessaire et précieuse dans de nombreux domaines des arts et de la culture, a fait l'objet de critiques de la part de certains membres de la commission, vous les entendrez tout à l'heure. Pour justifier cette demande de crédits, je voudrais vous exposer les besoins de Pro Helvetia et m'exprimer ensuite sur les difficultés de fixer les critères d'appréciation des oeuvres artistiques et des activités culturelles à subventionner. Depuis les origines de l'activité de Pro Helvetia jusqu'à aujourd'hui, les besoins se sont fortement accrus. Pro Helvetia, constituée en 1939 sous forme d'une simple communauté de travail, a été par la suite transformée en fondation. Plus tard, les buts de Pro Helvetia, qui a reçu un statut de droit public, ont été définis par une loi spéciale. Il s'agit de conserver le patrimoine spirituel, d'encourager les créations, de promouvoir les échanges culturels entre les régions et d'entretenir des relations culturelles avec l'étranger. En 1978, quatre cent cinquante-quatre demandes de subventions ont été adressées à Pro Helvetia. Le nombre de collaborateurs, resté stable longtemps, était alors de 27,5 unités. En 1990, les demandes d'aide financière ont dépassé le nombre de 2000. Elles ont donc plus que quadruplé et le personnel n'a augmenté depuis 1978 que de trois auxiliaires. La forte affluence de nouvelles demandes et un plus fort engagement à l'étranger, notamment dans les pays de l'Est, nécessitent une augmentation de personnel. Les deux points forts de la mission de Pro Helvetia sont, sans aucun doute, l'encouragement à la création artistique en Suisse et la présentation à l'étranger de notre activité culturelle et de notre identité nationale. La diffusion à l'étranger d'informations sur la Suisse se fait par divers moyens, par des échanges entre artistes, des expositions et des concerts, par des documentations ou publications sur la vie culturelle, spirituelle et sociale en Suisse. Suite à l'ouverture des frontières à l'Est et à la disparition des dictatures opprimant toute vie créatrice d'art et de culture, notre présence à l'étranger doit encore être renforcée. Pour ces pays renaissants, la liberté d'expression dans la création artistique, les valeurs de la civilisation occidentale et notre patrimoine national peuvent présenter un réel intérêt. Pour notre pays aussi, donner c'est toujours recevoir. Cet effort à l'étranger exige de Pro Helvetia des moyens supplémentaires en personnes et en argent. En Suisse, l'encouragement de Pro Helvetia à la création artistique a suscité au sein de la commission quelques critiques touchant à la qualité et au caractère social d'oeuvres subventionnées. Si, dans la Grèce antique, la notion du beau était liée à certaines normes et règles objectives, la philosophie moderne juge l'esthétique comme subjective. Selon Kant, il est impossible de définir ce qu'est le beau en soi. Le jugement de goût est toujours singulier. Le droit à la critique des projets subventionnés doit, en raison de cette subjectivité, être exercé avec retenue. Enfin, il a été dit à la commission que des projets de formation ayant bénéficié d'aide n'appartenaient pas au domaine de la culture mais plutôt au domaine social. La culture, comme enrichissement de l'esprit par des exercices intellectuels, comprend aussi la formation. Le critère décisif pour distinguer la culture d'autres domaines consiste en effet en un exercice intellectuel accompli de façon désintéressée. Le subventionnement de projets de formation d'adultes répond donc parfaitement à la notion de culture. En conclusion, le montant de 130 millions de francs adopté par la commission tient compte des nouveaux besoins de Pro Helvetia en Suisse et à l'étranger. La commission unanime a estimé que le nouveau crédit, augmenté par rapport à celui de la dernière législature, était justifié. C'est ce qui a incité la commission à renoncer à toute proposition de minorité. Je vous invite donc à suivre la commission et à voter le crédit proposé. Ruesch: In Artikel 1 des Bundesgesetzes betreffend die Stiftung Pro Helvetia heisst es: Die Stiftung «bezweckt die schweizerische Kulturwahrung und Kulturförderung sowie die Pflege der kulturellen Beziehungen mit dem Ausland.» Dieser Zweck ist unbestritten. Der Bundesrat hat für Pro Helvetia erhebliche Mittel eingesetzt, er hat sie erhöht. Der Nationalrat ist noch grosszügiger gewesen, und die ständerätliche Kommission beantragt Ihnen, dem Nationalrat zu folgen. Das Wachstum dieser Bundesausgabe ist trotz der schweren Wolken am Finanzhimmel recht erheblich. Die Diskussion um Pro Helvetia beginnt dann, wenn man sich fragt, was Kultur sei; darüber sind sich die Geister ebenso uneinig wie in der Frage, was Kunst sei. Ein Künstler hat Kunst wie folgt definiert: «Kunst ist das, was der Künstler mit Kunst bezeichnet.» Unter dieser Definition wurde vor Jahren bekanntlich ein Fuder Mist als Kunstwerk vor dem Bundeshaus deponiert. Es gibt Sprayer, welche die sogenannte Mauer-Kunst pflegen und der Meinung sind, sie begingen keine Sachbeschädigung; hingegen sollte man diejenigen bestrafen, welche ihre Kunstwerke zerstören, wenn diese die Mauer reinigen. Wir werden uns auch in diesem Saale wohl kaum je darüber einig werden, was Kunst ist, und ebensowenig, was Kultur ist. Hingegen erteilt Artikel 2 des Bundesgesetzes betreffend die Stiftung Pro Helvetia den Stiftungsorganen doch klare Aufträge. Wenn die Stiftung heute der Meinung ist, dass ihre Mittel knapp sind, muss sie sich vermehrt auf diese klaren Schwergewichte des Gesetzes konzentrieren. Wenn man den Jahresbericht durchsieht, kommt man nicht um den Eindruck herum, dass man zurzeit noch zu sehr dem Giesskannenprinzip folgt. Der Bund hat im weiten Bereiche der Kulturförderung nur eine subsidiäre Aufgabe. Im lokalen Bereich sind in erster Linie die Gemeinden, unterstützt von den Kantonen, verantwortlich; auch die private Initiative darf nicht vergessen werden. Eine schwergewichtige Aufgabe auf Bundesebene ist in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c des Bundesgesetzes festgelegt, da heisst es, die Tätigkeit umfasse u. a. «die Förderung des Austausches kultureller Werte zwischen den Sprachgebieten und Kulturkreisen.» Diese Aufgabe scheint gerade in der gegenwärtigen Identitätskrise der -- 3 of 4 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Ruesch Frauenförderung Interpellation Ruesch Amélioration de la position de la femme In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1991 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 08 Séance Seduta Geschäftsnummer 91.3127 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 26.09.1991 - 08:00 Date Data Seite 788-790 Page Pagina Ref. No 20 020 572 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
-- 4 of 4 --