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Entscheid

91-3139

Verwaltungsbehörden 26.09.1991 91.3139

26. September 1991Deutsch23 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Ausrichtung von Leistungen an Familien mit Kleinkindern, um zu garantieren, dass sich Eltern in ausreichendem Mass um die persönliche Betreuung der Kinder kümmern können. Diese Leistungen können zeitlich befristet sein und nach dem Prinzip der Ergänzungsleistungen ausgerichtet werden.

2.

Eine Familienzulagenregelung, die für jedes Kind eine Zulage garantiert, deren Höhe den heutigen Lebenskosten angepasst ist und die verhindert, dass die Geburt eines oder mehrerer Kinder eine Familie an die Armutsgrenze drängt.

3.

Die Förderung der Wohnungsqualität, als entscheidendes und nachhaltiges Mittel zur Förderung von Familien mit Kindern. Diese Massnahme soll die verstärkte Förderung des Bauens und des Erwerbs preisgünstiger Wohnungen und für Härtefälle Mietzinszuschüsse beinhalten.

4.

Die Entlastung von Familien mit Kindern in der Krankenversicherung dadurch, dass Kinder prämienbefreit und die Prämien nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit abgestuft werden, da im heutigen System einkommensschwächere Familien die Individualprämien kaum mehr aufbringen können.

5.

Eine Stipendienregelung, die jedem Kind ermöglicht, entsprechend seiner Veranlagung die öffentlichen Bildungsstätten bis hin zur Hochschule zu besuchen. Dies ist heute nicht mehr gewährleistet, weil die hohen Lebenskosten, insbesondere ein Studium an unseren Bundeshochschulen in Zürich und Lausanne für viele Kinder aus den Kantonen mit ungenügenden Stipendienregelungen verunmöglichen. Texte de la motion du 3 juin 1991 Au cours des dernières années, la situation de nombreuses familles avec enfants s'est nettement détériorée et on voit apparaître de «nouveaux pauvres», surtout parmi les familles monoparentales (Rapport «Politique familiale en Suisse» et d'autres publications). A cet égard, on est de plus en plus convaincu que des mesures d'encouragement de la famille doivent surtout viser les familles avec enfants et être indépendantes de l'état civil si l'on veut résoudre efficacement les problèmes mentionnés ci-dessus. C'est pourquoi le Conseil fédéral est chargé de prendre le plus rapidement possible des mesures et d'élaborer un projet de loi fédérale visant à encourager les familles avec enfants. Les mesures suivantes sont particulièrement urgentes:

1.

Le versement de prestations aux familles ayant de jeunes enfants afin de garantir que les parents puissent s'occuper personnellement et dans une mesure suffisante de leurs enfants. De telles prestations pourraient être allouées pour une durée limitée et versées selon le principe applicable au régime des prestations complémentaires.

2.

Un régime d'allocations familiales qui garantisse pour chaque enfant des allocations adaptées au coût de la vie et dont le montant empêcherait une famille d'atteindre le seuil de pauvreté après la naissance d'un ou de plusieurs enfants.

3.

La promotion de la qualité de l'habitat, qui est un moyen décisif et durable de soutenir les familles avec enfants. Cette mesure doit comprendre un encouragement accru de la construction et de l'acquisition de logements bon marché ainsi que des subsides pour le loyer dans les cas d'une rigueur excessive.

4.

L'allégement du coût de l'assurance maladie pour les familles avec enfants, grâce à la suppression des primes pour les enfants et à un échelonnement des primes en fonction de la situation financière des assurés; les primes individuelles selon le régime actuel sont en effet trop élevées pour les familles à revenu modeste.

5.

Un régime des bourses d'études qui permette à tout enfant, s'il en a les aptitudes, de suivre l'enseignement des établissements publics jusqu'aux hautes écoles. Cela n'est plus garanti aujourd'hui, car le coût élevé de la vie ne permet plus à de nombreux jeunes qui viennent de cantons où le régime des bourses est insuffisant de poursuivre des études universitaires, en particulier à nos écoles polytechniques fédérales de Zurich et Lausanne. Mitunterzeichner - Cosignataires: Bührer, Jaggi, Miville, Onken, Weber (5) Piller: Es tut mir leid, dass ich Ihnen am Donnerstag um 10.50 Uhr noch etwas Zeit stehlen muss; ich finde aber diesen Bereich, die Familienpolitik, äusserst wichtig. Wir haben gestern darüber diskutiert und jetzt wieder bei der Interpellation von Herrn Küchler. Es ist doch eine Binsenwahrheit, dass die Familienpolitik in unserem Staate auf Bundesebene fast nicht existiert. Wir wissen, dass sich in den letzten Jahren die Lage für viele Familien stark verschlechtert hat. Wir konnten das bereits im Bericht aus dem Jahre 1982, den Herr Küchler erwähnt hat, nachlesen, und wir wissen auch gemäss neuesten Untersuchungen, die Neue Armut macht sich breit. Ich bin etwas enttäuscht, denn bis heute blieben alle Versuche, materiell etwas zu bewegen, immer wieder auf der Strecke, mit der Begründung: Das ist Sache der Kantone. Unserem modernen Sozialstaat stellt sich heute mit der Neuen Armut eine grosse und ernst zu nehmende Herausforderung. Es stellt sich die Frage, ob unsere Sozialeinrichtungen und die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen noch genügen, um diese Probleme zu lösen. Im föderalistischen Bundesstaat Schweiz wird die soziale Sicherung der Bürgerinnen und Bürger weitgehend den Kantonen übertragen. Es ist aber seit 1848, laut Bundesverfassung, Artikel 2, die vornehme Aufgabe des Bundes, die gemeinsame Wohlfahrt der Eidgenossen zu fördern. 1947 wurde diese Staatszielbestimmung in der Verfassung mit dem neuen Wirtschafts- und Sozialartikel mit folgenden Worten ergänzt: «Der Bund trifft.... die zur Mehrung der Wohlfahrt des Volkes und zur wirtschaftlichen Sicherung der Bürger geeigneten Massnahmen.» Das heisst für mich, dass es Aufgabe unseres Staates ist, dafür zu sorgen, dass jede Mitbürgerin und jeder Mitbürger, die unverschuldet in soziale Not geraten sind, sei es durch Arbeitslosigkeit, durch zu kleines Einkommen, durch Krankheit usw., eine Hilfe zuteil wird; damit sie gemessen an unserem Wohlstand - einen minimalen Lebensstandard halten können. Der Bund ist mit dem Auf- und Ausbau unserer Sozialversicherungswerke wie Krankenversicherung, obligatorische Unfallversicherung, AHV/IV, zweite Säule, Erwerbsersatzordnung usw. aktiv geworden. Allerdings wurden diese nicht systematisch aufgebaut, sondern pragmatisch und jeweils auf Druck der aktuellen Bedürfnisse; denken wir nur an die obligatorische Arbeitslosenversicherung. Der Föderalismus basiert auf dem Grundprinzip, dass der übergeordneten Gewalt jeweils nicht mehr Regelungsbefugnis gegenüber den nachgeordneten gesellschaftlichen und politischen Verbänden zukommt, als im Interesse des Ganzen geboten ist. Der Föderalismus braucht im Sozialwesen nicht Hemmschuh zu sein - im Gegenteil; er kann sich durchaus positiv auswirken, vorausgesetzt, dass der Bund aktiv wird, wenn es im Interesse des Ganzen geboten ist. Der Bund tat dies beim Aufbau der Sozialversicherungswerke. Kantone und Gemeinden sind näher bei den Bürgerinnen und Bürgern, und wenn der Sozialstaat nicht zu einer anonymen, geldspendenden Maschinerie verkommen will, müssen Kantone und Gemeinden ihre aktive Rolle im Sozialwesen behalten. Anders als im zentralistischen Staat ist im föderalistischen keine Riesenorganisation nötig, um einerseits zu koordinieren und anderseits Ueberschneidungen und Leerläufe zu verhindern. Ich bin durchwegs für diese föderalistische Struktur, bin aber der Meinung, dass es Gebiete gibt, auf denen der Bund nun endlich aktiv werden muss. Der Bund muss in der sich wandelnden Gesellschaft seine Rolle stets neu überdenken und eben aktiv werden, wenn das dringend nötig wird. Beispielsweise haben wir gerade die Drogenpolitik behandelt. In der Drogenpolitik stösst der Föderalismus eindeutig auf Grenzen.

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26.

September 1991 803 Motion Piller Das auf reine Symptombekämpfung ausgerichtete, unterschiedliche Vorgehen der Kantone und der stark betroffen Kernstädte führt zu einem innerschweizerischen Drogentourismus. Aber auch in anderen Bereichen erkennen wir Grenzen der Alleinzuständigkeit der Kantone, ganz besonders im Bereiche der Familienpolitik. Ein Beispiel: Der Kanton Schaffhausen kennt seit über zehn Jahren ein wirklich fortschrittliches System von Bedarfsleistungen an Mütter, welche nach der Geburt eines Kindes gezwungen wären, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Die Beihilfen werden maximal zwei Jahre ausgerichtet und funktionieren nach dem Prinzip der Ergänzungsleistung. Kürzlich nun musste der Kanton Schaffhausen eine Karenzzeit einführen, da ein Sozialtourismus stattfand, welcher seine finanziellen Möglichkeiten zu sprengen drohte. Der Bereich Mutterschaftsversicherung ist somit ein typisches Beispiel, wo Handlungsbedarf des Bundes dringend notwendig ist. Das ist auch der erste Forderungspunkt in meiner Motion, die Einführung einer eidgenössischen Regelung im Sinne der Regelungen einiger Kantone, z. B. des Kantons Schaffhausen, der wirklich zurückbuchstabieren musste, weil hier keine Bundeslösung existiert. Ganz generell erachte ich es als notwendig, dass der Bund auf dem Gebiete der Familienpolitik diese aktive Rolle übernehmen muss. Gerade im föderalistischen System hat die Familie als kleinste soziale Zelle eine eminente Bedeutung. Wird diese Zelle krank, dann steht es um den ganzen Staat schlecht. Wir haben heute morgen über die Drogenpolitik diskutiert, und ich glaube, ein Pfeiler einer guten Drogenpolitik ist auch eine gute, griffige Familienpolitik. Herr Küchler hat den Bericht aus dem Jahre 1982 erwähnt, und es ist interessant, dass dieser Bericht «Familienpolitik in der Schweiz» hier im Parlament nicht diskutiert wurde, ein solcher Vorschlag wurde abgelehnt; wir haben aber bereits sechs Berichte zur Landwirtschaft diskutiert. Es scheint mir schon interessant, dass man hier das Gefühl hat, man sollte da nicht zuviel diskutieren, weil sonst die Probleme wirklich noch auf den Tisch kommen. Nun zu meinen fünf Forderungspunkten:

1.

Forderungspunkt: Ich habe ihn bereits mit dem Beispiel Schaffhausen begründet.

2.

Forderungspunkt: Die Familienzulagenregelung. Herr Bundespräsident Cotti hat bereits vom Trauerspiel in dieser Frage gesprochen. Die Familienzulagenregelung hat ja auch schon zu unzähligen Vorstössen geführt, die immer wieder abgelehnt wurden. Heute kennen wir sehr viele unterschiedliche Regelungen, die in 26 kantonalen Gesetzen festgelegt sind. In vielen Kantonen sind die Kinderzulagen an ein Arbeitseinkommen gebunden. Eine Studentenfamilie beispielsweise erhält nur in wenigen Kantonen für die Kinder einen finanziellen Beitrag; eine äusserst unbefriedigende Situation. Wir brauchen in diesem Bereiche dringend eine Bundesregelung, diefür jedes Kind eine Zulage garantiert, deren Höhe den heutigen Lebenskosten angepasst ist. Es darf doch nicht mehr sein, dass im reichen Land Schweiz die Geburt eines oder mehrerer Kinder eine Familie oder eine alleinerziehende Person an die Armutsgrenze drängt.

3.

Forderungspunkt: Förderung der Wohnqualität. Hier kann man sagen: Gut, wir haben ja wiederum massive Beträge gesprochen für den sozialen Wohnungsbau. Das stimmt. Aber wir müssen hier einen Schritt weitergehen. Ich glaube, wir haben auch hier sehr viele Berichte verfasst. Ich darf hier an die Kommission Massel erinnern, die bereits vor zwölf, vierzehn Jahren einen Bericht zur Wohneigentumsförderung abgegeben hat-einen Bericht, der jetzt wahrscheinlich irgendwo vergilbt. Aber konkret haben wir, materiell gesehen, Wohneigentumsförderung nicht betrieben; wir haben nur Berichte darüber erstellen lassen. Hier müssen wir ganz konkrete Schritte einleiten, auch unter Einbezug der Mittel der zweiten Säule.

4.

Forderungspunkt: Entlastung von Familien mit Kindern in der Krankenversicherung. Ich habe das gestern in der Interpellation hier erwähnt. Ich möchte hier der Zeit halber nicht ausführen, warum das dringend nötig ist. Nur einen Punkt: Wir müssen soweit kommen, dass eine Familie für ihre Kinder keine Krankenkassenprämien mehr bezahlen muss, wie das auch im Ausland der Fall ist. Das ist ein Schritt, den wir wirklich tun können. Da brauchen wir doch keine Berichte mehr. Wir können doch nicht immer Berichte verlangen und Kommissionen einsetzen, wenn wir in den letzten zwanzig, dreissig Jahren schon soviele Berichte gehabt haben. Das ist ein Schritt, den wir vollziehen müssen. Das kostet Geld. Aber Geld in der Familienpolitik ist gut angelegtes Geld, und wir sollten diesen Schritt endlich einmal vollziehen. Sonst werden wir Geld ausgeben, um die Reparaturschäden zu bezahlen, die entstehen, wenn wir auf Bundesebene über Generationen hinweg eine schlechte Familienpolitik betrieben haben.

5.

Forderungspunkt: Die Stipendienregelung. Hier möchte ich einfach darauf hinweisen: Wir haben zu wenig Ingenieure. Wir haben zwei Bundeshochschulen, die ETH Zürich und die ETH Lausanne. Es sollte doch möglich sein, dass jedes Kind, das die Fähigkeiten besitzt, an einer solchen Hochschule zu studieren, das auch tun kann. Wenn Sie die Verteilung der Studenten bezogen auf die Kantone anschauen, werden Sie sehen, dass Kantone mit mangelhaften Stipendienregelungen an diesen Hochschulen nun tatsächlich krass untervertreten sind. Auf der einen Seite beklagen wir uns, dass wir zu wenig Ingenieure haben - ich nehme das nur als Beispiel, ich könnte auch Beispiele aus anderen Studienbereichen anführen -; aber dann geben wir den jungen Leuten die Mittel nicht, damit sie wirklich das Studium machen können, das sie wollen. Es ist heute so, dass in einigen Kantonen die Stipendienregelungen so schlecht sind, dass die Lebenskosten z. B. in Zürich und Lausanne schlicht nicht gedeckt werden können. Wir haben eine Volksabstimmung gehabt, in der klar nein gesagt wurde zur Aufgabenteilung Bund/Kantone, zur Kantonalisierung der Stipendienregelungen. Auch ist eine Initiative, die eine eidgenössische Stipendienreglung will, in Vorbereitung. Diese Situation hat sich in den letzten Jahren derart verschärft, dass der Bund sich im Bereiche Stipendienregelungen zumindest mit einem Rahmengesetz engagieren sollte. Herr Bundespräsident, das sind die Gründe, warum ich mich noch einmal engagiert habe, im Bereiche Familienpolitik eine Motion einzureichen. Wir haben vor ungefähr zehn Jahren die parlamentarische Gruppe «Familienpolitik» gegründet. Wir haben dort einige Punkte diskutiert, insbesondere den Bericht «Familienpolitik». Alle diese Forderungspunkte, die ich hier in Form einer Motion noch einmal zusammengefasst habe, sind dort enthalten. Ich glaube, wir sollten doch heute ein, zwei Pflöcke einschlagen, damit die Situation der Familie auch materiell echt verbessert werden kann. M. Cotti, président de la Confédération: On pourrait naturellement ouvrir ici une discussion approfondie sur les points indiqués par M. Piller, parce qu'ils concernent une série de problèmes majeurs. Monsieur Piller, vous faites l'inventaire des problèmes qui se posent à la famille mais, plus généralement, sur le plan social, parce que parmi les sujets que vous évoquez, il y a des problèmes majeurs pour les personnes seules. Il serait un peu arbitraire de vouloir limiter ces cinq points aux familles seulement. Mais il n'y a pas de doute, les familles étant plus directement touchées, tous ces problèmes mériteraient une recherche très poussée. Je ne pourrai pas lafaire dans ma réponse, mais je préciserai brièvement les points qui se dirigent vers un certain type de solution et ceux qui suscitent encore une interrogation. Je commencerai avant tout par les problèmes qui sont en voie d'avancement. Le secteur de l'assurance-maladie est certainement celui qui touche très durement la famille. Nous sommes prêts à vous présenter un message et, dans ce cadre, il sera loisible de voir si un traitement spécifique et particulier des enfants pourrait être trouvé. Dans le secteur de la loi sur les bourses d'études, nous sommes en train de préparer une proposition qui essaie de concilier les compétences cantonales, indiscutables, avec le minimum d'harmonisation qui est certainement demandé. Mais, même après les décisions populaires à ce sujet, les cantons gardent l'essentiel de la compétence. Malgré cela, il faudra éclaircir les problèmes liés à notre fédéralisme, car qui dit compétence des cantons dit différences de traitement jusqu'à une certaine limite. Cela fait partie du jeu fédéraliste. Nous -- 3 of 5 -Waldgesetz 804 26 septembre 1991 avons une loi en préparation qui va dans la direction d'une harmonisation minimale. En ce qui concerne le logement, Monsieur Piller, un certain nombre de solutions ont été trouvées spécifiquement en fonction de la famille. Les mesures en vigueur permettent de faire des distinctions très nettes entre les familles et les personnes seules; on peut se demander si cette situatioin est encore défendable face au renchérissement qui vaut pour tout le monde. Le Conseil fédéral a avancé des idées et des propositions qui devraient permettre une amélioration de la situation. Bien sûr, ce secteur est certainement l'un de ceux où, objectivement, les solutions aux problèmes sont les plus difficiles. En ce qui concerne les «Familienzulagen», je rappelle - vous l'avez d'ailleurs évoqué vous-même - que les décisions s'opposant à une harmonisation ou à une centralisation de ce domaine ont été prises par le Parlement. Il faut le reconnaître, Monsieur Piller, à la suite des décisions des Chambres fédérales de 1986, plusieurs cantons - et il est inutile que je vous en fasse la liste exacte -ont pris eux-mêmes des initiatives, ce qui témoigne que, dans différents cantons, cette volonté existe. Pourtant, c'est un problème social de caractère national et je conviens qu'il devra être réétudié. S'agissant des prestations aux familles ayant des enfants en bas âge, le discours est plus nouveau et je conviens qu'il devrait être entrepris quelque chose, mais nous sommes encore bien éloignés d'une solution concrète. Pour terminer, vous proposez une loi fédérale globale et générale pour le soutien des familles avec enfants; c'est une idée qui mérite un approfondissement. Bien sûr, le Conseil fédéral ne pourrait pas vous dire aujourd'hui qu'il est prêt à partir dans cette direction. Au contraire, un examen est nécessaire face à l'état d'avancement des travaux pour les problèmes que vous avez évoqués, face à la nouveauté que constituerait une éventuelle future loi fédérale, le Conseil fédéral ne peut proposer au Conseil des Etats que la transformation de la motion en un postulat, tout en reconnaissant qu'il s'agit de problèmes réels et effectifs, ce qui n'est pas du tout nié par le Conseil fédéral. Piller: In Anbetracht der gelichteten Reihen bin ich dazu bereit. Ich wollte eigentlich über den Punkt 2 abstimmen lassen; denn dieser Punkt der Familienzulagenregelung hätte es verdient, dass man hier in diesem Rat einmal abstimmt darüber, wie sich die Standesherren dazu stellen. Aber in Anbetracht der gelichteten Reihen möchte ich darauf verzichten. Es könnte ein Zufallsresultat geben. Ich bin heute kurz vor Abreise bereit, das zu akzeptieren. Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat #ST# 88.048 Waldgesetz Loi sur les forêts Differenzen - Divergences Siehe Seite 546 hiervor-Voir page 546 ci-devant Beschlussdes Nationalrates vom 18. September 1991 Décision du Conseil national du 18 septembre 1991 Ziegler, Berichterstatter: Der Nationalrat hat uns aus seiner Sitzung vom 18. September noch sechs Differenzen hinterlassen. Bei einer Mehrzahl dieser Differenzen handelt es sich allerdings um solche, die eigentlich nicht schwer zu gewichten sind. Es sind eher Schönheitsfehler, für deren Beseitigung es sich kaum lohnt, Geist und Gewicht einzusetzen. Vielleicht sind es sogar nur kleine Tribute an den Wahlkampf. Solche Schönheitsfehler müssen wohl in Zeiten des Wahlkampfs in Kauf genommen werden. Art. 9 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Ziegler, Berichterstatter: Die erste Differenz befindet sich in Artikel 9, der vom Bundesrat unter dem Titel «Mehrwertabschöpfung» ins Rennen gebracht wurde. Die Mehrwertabschöpfung ist aber umfassend im Raumplanungsgesetz geregelt. Diese im Raumplanungsgesetz geschaffene Regelung gilt auch für den Wald. Die Regelung geht dahin, dass die Kantone zuständig sind, die Mehrwertabschöpfung zu regeln. Es soll ein angemessener Ausgleich für erhebliche, durch Planungen entstehende Vor- und Nachteile erfolgen. Auf eine Regelung der gleichen Materie im Waldgesetz, nur für den Wald, sollte verzichtet werden, dies insbesondere auch deshalb, weil für Rodungen eine Ersatzabgabe zu leisten ist, wenn auf gleichwertigen Realersatz - Ersatzaufforstung - verzichtet wird. Ich verweise diesbezüglich auf den vom Ständerat eingefügten Artikel 8bis. Die zusätzliche Regelung im Waldgesetz ist eine Wiederholung dessen, was bereits im Raumplanungsgesetz steht. Auf jeden Fall darf der Waldeigentümer nicht schlechter gestellt werden als jeder andere Bodeneigentümer. Dies ist auch ein Erfordernis der Rechtsgleichheit. Obwohl diese doppelte Regelung - ich habe es bereits erwähnt- ein Schönheitsfehler im Waldgesetz ist, beantragt Ihnen die Kommission, dem Nationalrat zuzustimmen. Angenommen -Adopté Art. 12 Antrag der Kommission Titel Einbezug von Wald in Nutzungspläne Abs. 1,3 Streichen Abs. 2 Die Zuweisung von Wald zu einer Nutzungszone bedarf einer Rodungsbewilligung. Art. 12 Proposition de la commission Titre Insertion des forêts dans les plans d'affectation Al. 1,3 Biffer Al. 2 Ne concerne que le texte allemand Ziegler, Berichterstatter: In Artikel 12 sind eigentlich zwei Differenzen. Auf Drängen der Nationalratskommission und auch wegen Referendumsdrohungen erklärte sich Ihre Kommission bereit, auf Artikel 12 zurückzukommen, obwohl formell keine Differenz bestand. Bei Artikel 12 geht es darum, Wald in das Richtplanverfahren einzubeziehen, wenn aufgrund einer umfassenden Interessenabwägung Anlass besteht, später eine Nutzungszone auszuscheiden. Entgegen einer nach wie vor verbreiteten Meinung wird nicht in Absatz 1 von Artikel 12 die Kompetenz begründet, Vorhaben einer künftigen anderweitigen Nutzung von Waldareal in Richtplänen auszuscheiden; diese Kompetenz ist vielmehr - auch in bezug auf den Wald - bereits in Artikel 6f. im Raumplanungsgesetz begründet. Der Nationalrat hat nun Artikel 12 Absatz 1 modifiziert und einen neuen Absatz 3 hinzugefügt. Damit bringt er zum Ausdruck, dass eine Richtplanung, wo sie den Wald betrifft - entgegen der allgemeingültigen Regelung im Raumplanungsgesetz -, für die Nutzungsplanung präjudizierend sein soll. Nur so kann der Hinweis auf Artikel 6 des Waldgesetzes verstanden werden.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Piller Förderung von Familien mit Kindern Motion Piller Politique d'aide aux familles avec enfants In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1991 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 08 Séance Seduta Geschäftsnummer 91.3139 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 26.09.1991 - 08:00 Date Data Seite 801-804 Page Pagina Ref. No 20 020 576 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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