Lexipedia

Entscheid

91-3143

Verwaltungsbehörden 27.11.1991 91.3143

27. November 1991Deutsch15 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beratungsstellen für Militärverweigerer haben am 28. September 1988 Bundesrat und Parlament eine Petition eingereicht, die nach ihren Angaben von 5100 Personen unterschrieben ist Sie verlangen, dassdie Bundesversammlung und der Bundesrat das Problem der Militärdienstverweigerung neu, umfassend und grundsätzlich angehen und auf die Einführung eines echten Zivildienstes hinwirken sollen. Nur durch die Anerkennung der Dienstverweigerung als Menschenrecht könne der Glaubens- und Gewissensfreiheit Nachdruck verschafft und verhindert werden, dass Dienstpflichtige zunehmend aus psychischen Gründen vom Militärdienst befreit werden müssten.

2.

Mit der parlamentarischen Initiative 91.408, Zivildienst, wird das Anliegen der Petition erfüllt. Der Nationalrat hat diese Initiative angenommen, die Kommission des Ständerates beantragt ebenfalls Zustimmung. M. Küchler présente au nom de la commission le rapport écrit suivant:

1.

Les services-conseils pour objecteurs ont adressé le

28.

septembre 1988 une pétition au Conseil fédéral et à l'Assemblée fédérale. Cette requête a été, au dire des pétitionnaires, signée par 5100 personnes. Les signataires demandent au gouvernement et parlement fédéraux de réexaminer à fond le problème du refus de servir dans l'armée et d'instituer un vrai service civil. Seule la reconnaissance du refus de servir en tant que droit fondamental peut redonner à la liberté de conscience et de croyance le statut qu'elle mérite et éviter qu'un nombre croissant d'objecteurs de conscience cherchent à être libérés pour des motifs psychiatriques.

2.

Les exigences formulées par la pétition sont satisfaites avec l'initiative parlementaire 91.408, Service civil. Le Conseil national a accepté cette initiative et la commission du Conseil des Etats recommande également son approbation. Antrag der Kommission Die Kommission beantragt, die Petition als erfüllt abzuschreiben. Proposition de la commission La commission propose de classer la pétition, son but étant réalisé. Küchler, Berichterstatter: Auch diese Petition wurde von der Kommission am 5. November 1991 behandelt. Hier liegt ebenfalls ein schriftlicher Bericht vor, den Sie zur Kenntnis nehmen konnten. Mit der Zustimmung zur Zivildienst-lnitiative haben wir das Anliegen der Petition erfüllt. Sie kann abgeschrieben werden. Angenommen -Adopté #ST# 91.3143 Motion Rhinow Gemeinschaftsdienste Service communautaire Wortlaut der Motion vom 4. Juni 1991 Ich ersuche den Bundesrat, den eidgenössischen Räten eine Vorlage zur Revision der Bundesverfassung mit folgender Zielsetzung zu unterbreiten:

1.

Jeder Schweizer leistet Dienst in der Armee oder in einem anderen (zivilen) Gemeinschaftsdienst

2.

Verfassung und Gesetz regeln die Aufträge der verschiedenen Dienste.

3.

Die freie Wahl zwischen gleichwertigen Diensten ist grundsätzlich gewährleistet. Das Gesetz sichert die notwendigen Minimalbestände für die einzelnen Dienste und regelt die Dienstverweigerung aus Gewissensgründen. Texte de la motion du 4 juin 1991 Je prie le Conseil fédéral de soumettre aux Chambres un projet de révision de la Constitution fédérale visant les buts suivants:

1.

Tout Suisse accomplit un service communautaire, militaire ou civil.

2.

Les tâches des organes compétents sont fixées dans la constitution et dans la loi.

3.

Le principe de libre choix entre des services équivalents est garanti. La loi fixe les effectifs minimaux et règle l'objection de conscience fondée sur des convictions personnelles. Mitunterzeichner-Cosignataires: Béguin, Ducret, Hänsenberger, Iten Andreas, Jagmetti, Meier Josi, Onken, Piller, Roth, Schiesser, Schoch, Simmen, Weber Monika, Zimmerli (14) Rhinow: Der Bericht 90 des Bundesrates über die schweizerische Sicherheitspolitik im Wandel vermittelt eine eindrückliche Uebersicht über die existentiellen Gefährdungen der Schweiz: Wir stehen vor globalen Herausforderungen bisher unbekannten Ausmasses. Sie umfassen ein ganzes Bündel zusammenhängender Probleme. Diese ergeben sich aufgrund demographischer, ökologischer und wirtschaftlicher Entwicklungen, der Möglichkeit natur- und zivilisationsbedingter Katastrophen, aber auch machtpolitischer Veränderungen inner- und ausserhalb Europas. Für die Schweiz bedeutet dies, dass wir Antworten auf alle Gefährdungen zu finden haben. Anders formuliert: Die Sicherung unserer Existenz, des Lebens unserer Bevölkerung unter menschenwürdigen Bedingungen, ist nicht mehr ausschliesslich eine Aufgabe der Landesverteidigung mit bewaffneten Streitkräften, ist nicht nur Wahrung unserer Unabhängigkeit, sondern bedarf zusätzlich anderer Instrumente. Diesen anderen Instrumenten kommt ein zunehmend stärkeres Gewicht zu. Die anderen Instrumente der allgemeinen Existenzsicherung sind ebenfalls teilweise auf die Mitwirkung der Bevölkerung -- 1 of 4 -27. November 1991 971 Motion Rhinow nach dem Milizprinzip angewiesen - gewiss: nicht nur. Einmal werden heute - immer noch, Gott sei Dank! - Funktionen freiwillig erfüllt, die von grosser gesellschaftlicher Bedeutung sind. Ich denke etwa an Betreuungsaufgaben innerhalb der Familie oder im Rahmen der Nachbarschaftshilfe. Andere Funktionen übernimmt der Staat mit professionellen Kräften, zum Beispiel im Rahmen des Gesundheitswesens. Aber die Bereitschaft zur freiwilligen und bedingungslosen Solidarität nimmt in unserer Gesellschaft ab, und die staatliche Aufgabenerfüllung stösst an ihre Grenzen. Mit beiden allein vermögen wir die im Rahmen der Existenzsicherung auf uns zukommenden Probleme nicht zu meistern. Hier setzt nun die Idee der obligatorischen Gemeinschaftsdienste ein. Gemeinschaftsdienste werden vorgesehen, wo existentielle Gefährdungen für unser Land den obligatorischen Beizug von Teilen der Bevölkerung im Rahmen des Milizprinzips erfordern. Die individuelle Dienstpflicht, die sich heute ausschliesslich auf Armee und Zivilschutz bezieht, wird auf diejenigen Gemeinschaftsdienste ausgeweitet, die für unsere Existenzsicherung unabdingbar sind oder sein werden. Welche Dienste stehen im Vordergrund? Es ist und bleibt einmal die Armee, freilich eine reformierte, auf ein neues Leitbild ausgerichtete Armee. Es ist aber auch ein Dienst im Bereich des Gesundheits- und Sozialwesens. Gerade im Sektor der Betreuung älterer, insbesondere kranker Menschen steht uns ein wahrhafter Notstand bevor. Weitsichtige Mediziner verlangen heute schon einen obligatorischen Zivildienst, weil bis im Jahre 2020 das Pflegepersonal in der Alterspflege verdreifacht werden müsste. Dabei fehlen uns heute schon viele, viele Pflegevollstellen. Weitere Dienste werden im Bereiche der Entwicklungshilfe, der auswärtigen Friedenssicherung, der Katastrophenbewältigung und des Umweltschutzes erforderlich sein. Die Motion knüpft an verschiedene Vorstösse und Vorschläge an, die in der Oeffentlichkeit bereits vorgestellt und diskutiert worden sind oder seither bekanntwurden. Ich nenne als Beispiel den Bericht der Arbeitsgruppe Armeereform, die von einem geschätzten Ratskollegen geleitet wurde. Ich weiss um seine sprichwörtliche Bescheidenheit, so dass ich den Namen hier nicht nennen muss. Die Kommission empfiehlt dem Bundesrat, ein Gesamtkonzept der Gemeinschaftsdienste erarbeiten zu lassen und die allgemeine Wehrpflicht durch eine allgemeine Dienstpflicht zu ersetzen. Die Arbeitsgruppe Napf schlägt ebenfalls eine allgemeine Dienstpflicht zugunsten der Gemeinschaft vor. Sie hat ihre Vorstellungen in einem neuen Verfassungsartikel sowie in einer ausführlichen und ausgezeichneten Dokumentation konkretisiert. Der ursprüngliche Plan, diesem Konzept mit einer Verfassungsinitiative zum Durchbruch zu verhelfen, wird nun scheinbar in Wiedererwägung gezogen, offenbar nicht zuletzt auch wegen des vorliegenden Vorstosses. Auch die Schweizerische Offiziersgesellschaft plädiert in ihrem Positionspapier über Sicherheit und Frieden für eine allgemeine Dienstpflicht. Neben der Armee sollen Einsatzmöglichkeiten in den übrigen Bereichen der Sicherheitspolitik oder im sozialen Bereich geschaffen werden. Ich erwähne ferner den Bericht «Schweiz morgen» der vom Bundesrat eingesetzten Expertenkommission sowie die Gruppe «Zukunft Schweiz», die ihre von rund 100 Persönlich-keiten aus Politik, Wirtschaft und Armee unterzeichneten Thesen kürzlich der Oeffentlichkeit vorgestellt hat. Beide Gremien setzen sich entschieden für die Idee der Gemeinschaftsdienste ein. Konkret zur Ausgestaltung meiner Motion: Sie hält in Ziffer 1 den Grundsatz der allgemeinen Dienstpflicht fest. In Ziffer 2, auf die ich grossen Wert lege, wird klar verlangt, dass die Gemeinschaftsdienste in Verfassung und Gesetz geregelt werden müssen. Eine allgemeine Dienstpflicht für irgendwelche Aufgaben in einem irgendwie gearteten öffentlichen Intéressais! rechtsstaatlich unhaltbar und auch unserem Freiheitsverständnis fremd. Es kommen, wie erwähnt, nur Dienste in Frage, die für unsere Existenzsicherung unabdingbar sind. Ich meine, dass Verfassung und Gesetz diese Dienste klar zu bezeichnen und ihre Aufträge zu formulieren haben. In Ziffer 3 wird die freie Wahl zwischen den Diensten grundsätzlich vorgesehen. Die Wahlmöglichkeit drängt sich auf, weil das in der Gesellschaft vorhandene Potential an Fachwissen, aber auch an individueller Motivation optimal ausgeschöpft werden soll. Allerdings wird diese Wahlmöglichkeit auf zweifache Weise begrenzt: einmal bezieht sie sich nur auf gleichwertige Dienste, was sich aus Gründen der Gleichbehandlung aller Dienstpflichtigen aufdrängt. Zum ändern müssen die notwendigen Minimalbestände für die einzelnen Dienste gesetzlich bestimmt und gesichert werden. Dies gilt - das möchte ich auch unterstreichen - nicht nur für die Armee, sondern für alle Dienste, weil ja alle Dienste, wenn wir sie ernst nehmen, in der Lage sein müssen, ihre verfassungsmässigen Aufträge erfüllen zu können. Wenn auch das Problem der Dienstverweigerung aus Gewissensgründen mit dieser Wahlfreiheit weitgehend gelöst sein dürfte, soll das Gesetz für allfällig verbleibende Fälle - ich könnte mir vorstellen, dass sie nicht nur bei der Armee vorkommen - eine Lösung vorsehen. Meine Motion steht nicht unter der primären Zielsetzung, einen weiteren Vorschlag für die Lösung der Dienstverweigerung zu unterbreiten. Das haben wir vorhin getan. Im Gegenteil: Die Optik ist gerade umgekehrt. Es geht um die Gewährleistung der notwendigen Funktionen für unsere Existenzsicherung, und zwar mit Hilfe des Milizprinzips. Dabei sind zweifellos verschiedene Abklärungen nötig. Herr Bundesrat Villiger hat in letzter Zeit mehrfach erwähnt, er sei bereit, diese Frage ernsthaft an die Hand zu nehmen, und zwar nicht erst in einer fernen Zukunft, sondern jetzt. UnterdieserVoraussetzung wäre ich auch bereit, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Bundesrat Villiger: Es handelt sich hier um eine Idee, die in letzter Zeit häufig diskutiert wird, um eine interessante Idee. Ganz neu ist sie nicht, indem Ihre Präsidentin schon seinerzeit anlässlich der Totalrevision der Bundesverfassung diese Idee eingebracht hat Es gibt leider auch Ideen, Frau Präsidentin, die zu früh kommen. Jetzt müssen wir schauen, dass sie rechtzeitig kommen. Es ist ein interessanter Denkansatz, den zu verfolgen sich lohnt. Ich meine aber trotzdem, dass noch recht viele Grundsatzfragen offen sind und einer vertieften Prüfung bedürfen. Viele massgebliche Rahmenbedingungen und Einzelfaktoren sind starken Veränderungen unterworfen. Das erschwert diese Prüfung. Es stellen sich vorab einige grundsätzliche Fragen. Herr Rhinow hat es angedeutet. Eine grundsätzliche Frage ist, ob z. B. der liberale Staat seine Bürger zu irgendwelchen Dienstleistungen verpflichten soll oder ob er das auf den äussersten Fall beschränken soll, wo es um den Einsatz des Lebens für das Gemeinwesen geht. Es gilt hier zu bedenken, dass ein solcher Ansatz ja ein ganz klein bisschen einen totalitaristischen Einschlag hat. Wir werden wahrscheinlich sehen, dass, wenn so etwas zur Realisierung kommt, der Widerstand grosser sein wird, als es jetzt scheint, wo er noch in der Ideenphase ist. Herr Rhinow hat das erkannt und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er eine gewisse Grenze dort setzen will, wo es um für die Existenz eines Staates wichtige Dienstleistungen geht. Es ist auch zu klären, welcher Bedarf hier wirklich besteht; denn die Ideen, was alles unter diese Dienstpflicht fallen sollte, fangen irgendwo bei der Feuerwehr und beim Gesundheitswesen an und gehen bis zur Entwickungshilfe und anderen Vorstellungen. Es stellt sich auch die Frage, ob und wieweit die Frauen obligatorisch verpflichtet werden müssen. Das sind alles Dinge, die überprüft werden müssen. Ausländische Beispiele zeigen bis jetzt, dass der Bedarf wahrscheinlich auch überschätzt werden kann. Andererseits hat Herr Rhinow zu Recht darauf hingewiesen, dass der Bedarf in der nächsten Zeit aus demographischen oder ökologischen Gründen natürlich auch anwachsen könnte. Es stellt sich für mich auch hier, Herr Rhinow, die Frage nach der Sicherung der Bestände für die Armee. Sie haben gesagt, Sie würden gerne eine Art freie Wahl mit gewissen Grenzen sehen. Ich glaube, dass man auch hier die freie Wahl ausschliessen müsste, um die Armeebestände zu sichern.

-- 2 of 4 --

Postulat Ziegler Oswald 972 27 novembre 1991 Ich weiss natürlich, dass ein Hintergrund dieser Diskussion der Gedanke ist, dass durch die sicherheitspolitischen Umstände die Bedeutung der Armee eher kleiner geworden sei. Es sind die anderen im sicherheitspolitischen Bericht erwähnten Risiken, die an Bedeutung zugenommen haben. Deshalb ist eine gewisse Zurückstufung der Armee-vielleicht auch bestandesmässig - zu Lasten von anderen Dienstleistungen gerechtfertigt. Ich muss Ihnen sagen, dass ich, wenn ich die sicherheitspolitische Lage heute beurteile, zunehmend wieder etwas pessimistischer bin als noch vor einem halben oder einem Jahr. Die Veränderung der Risiken ist offensichtlich; es ist auch offensichtlich, dass sich die Aufgaben der Armeen verändern werden. Das können Sie im Ausland verfolgen. Die Armeen werden nicht mehr reine Verteidigungsinstrumente, sondern sie werden multifunktionale Instrumente eines Krisenmanagements sein. Ich bin aber nicht so sicher, ob die Bedeutung dieser Instrumente nicht wieder zunehmen könnte. Es gab eine Zeit, wo man sagte, dass wahrscheinlich die Gewalt zwischen Menschen abnehmen und - ich rede jetzt nicht mehr von machtpolitischen Gefahren; ich erinnere mich, dass Herr Iten beim sicherheitspolitischen Bericht auf dieses Problem hingewiesen hat - durch ökologische Risiken ersetzt werde. Das ist richtig. Ich bin aber leider eher der Meinung, dass wir wahrscheinlich mit dem Gewaltphänomen in Zukunft wieder vermehrt werden rechnen müssen. Nicht zuletzt wegen ökologischen Katastrophen, die ganze Völker betreffen könnten. Ich fürchte, dass ein Planet mit 10 Milliarden Menschen ein gewaltiges Spannungspotential enthalten wird, das ohne ein gewisses - auch militärisches - Krisenmanagement kaum zu regeln sein wird. Ich möchte eigentlich nicht in einem Lande leben, das kein solches Instrument mehr hat. Ich meine, dass alle diese Fragen einer gründlichen und umfassenden Prüfung bedürfen; es wäre falsch, hier übereilt vorzugehen. Ich beabsichtige deshalb, hier eine Studienkommission einzusetzen, d. h. ich werde dem Bundesrat beantragen, sie einzusetzen; denn es ist kein Problem des EMD, es ist ein Problem des ganzen Staates, von dem verschiedene Aktivitätsfelder betroffen sind. Ich werde dem Bundesrat beantragen, eine Studienkommission einzusetzen, die sich aus Vertretern der Verwaltung, der Parteien und der interessierten Kreise zusammensetzt. Und dieser Kommission würde es obliegen, zu prüfen, ob und wie gegebenenfalls die allgemeine Wehrpflicht und die Zivilschutzpflicht durch die allgemeine Dienstpflicht abgelöst werden könnten und sollten. Sofern das Volk der Regelung des Zivildienstes auf Verfassungsstufe zustimmt - wie Sie das vorhin beschlossen haben -, könnte diese Kommission dies in aller Ruhe und Solidität tun. Ich werde das so bald als möglich einleiten. Dann könnte die zweite und vielleicht endgültige Stufe sehr seriös vorbereitet werden. Ich beantrage Ihnen in diesem Sinn, die Motion von Herrn Rhinow in ein Postulat umzuwandeln. Der Bundesrat ist bereit, dieses Postulat entgegenzunehmen. Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat #ST# 91.3358 Postulat Ziegler Oswald Rüstungs- und Unterhaltsbetriebe des Bundes. Arbeitsplätze Entreprises fédérales d'armement. Postes de travail Wortlaut des Postulates vom 3. Oktober 1991 Armeereform und Sparmassnahmen des Bundes führen zu einem Abbau von EMD-Arbeitsplätzen, insbesondere in den Rüstungs- und Unterhaltsbetrieben. Diese für die betroffenen Regionen sehr beunruhigende Situation verlangt dringend eine Zu ku nftsperspektive.

1.

Der Bundesrat wird deshalb ersucht, bis Mitte 1992 ein Konzeptvorzulegen und insbesondere aufzuzeigen, a welche Massnahmen er ergreift, um selber in den betroffenen Regionen Ersatzarbeits- und Ersatzausbildungsplätze zu schaffen unter Einbezug von PTT und SBB (Bundesarbeitsplätze), b. was er unternimmt, um in den betroffenen Regionen die Schaffung von neuen Arbeits- und Ausbildungsplätzen durch Dritte zu fördern, c. wie er die freiwerdenden Produktionsstätten des Bundes im Sinne der Arbeitsplatzerhaltung in den betroffenen Regionen zu nutzen gedenkt

2.

Der Bundesrat wird ersucht, nötigenfalls die erforderlichen Rechtsgrundlagen zu schaffen oder deren Erlass zu beantragen, damit a die Rüstungs- und Unterhaltsbetriebe des Bundes verstärkt im angrenzenden privaten Bereich tätig sein können, b. den Rüstungs- und Unterhaltsbetrieben des Bundes neue Zusammenarbeitsformen mit Dritten ermöglicht werden, c. die freiwerdenden Produktionsstätten der Rüstungs- und Unterhaltsbetriebe des Bundes Dritten zur Verfügung gestellt werden können. Texte du postulat du 3 octobre 1991 La réforme de l'armée et les mesures d'économie de la Confédération entraînent une réduction des emplois du DMF, notamment dans les entreprises d'armement et d'entretien. Il s'impose de trouver une solution à cette situation très préoccupante pour les régions concernées.

1.

Le Conseil fédéral est donc invité à présenter un projet avant l'été 1992 et à indiquer notamment: a) quelles mesures il prend pour remplacer lui-même les emplois et les possibilités de formation dans les régions concernées, PTT et CFF compris (emplois fédéraux); b) ce qu'il entreprend pour promouvoir la création par des tiers de nouveaux emplois et de nouvelles possibilités de formation dans les régions concernées; c) à quelle utilisation il compte affecter les locaux de production libérés par la Confédération en vue de maintenir l'emploi dans les régions concernées.

2.

Le Conseil fédéral est également invité le cas échéant à créer ou à proposer qu'on édicté les bases juridiques permettant: a) que les entreprises d'armement et d'entretien de la Confédération puissent obtenir davantage de mandats dans les domaines avoisinants du secteur privé; b) qu'elles coopèrent avec des tiers sous une nouvelle forme; c) que leurs locaux puissent être mis à la disposition de tiers. Mitunterzeichner - Cosignataires: Bühler, Cavelty, Cottier, Danioth, Delalay, Hänsenberger, Iten Andreas, Jelmini, Küchler, Kündig, Lauber, Masoni, Meier Josi, Reichmuth, Rhyner, Schallberger, Schiesser, Schmid Carlo, Zimmerli. (19) Ziegler Oswald: Am 3. Oktober 1991 habe ich - zusammen mit zahlreichen Mitunterzeichnern - den Bundesrat ersucht, -- 3 of 4 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Rhinow Gemeinschaftsdienste Motion Rhinow Service communautaire In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1991 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 03 Séance Seduta Geschäftsnummer 91.3143 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 27.11.1991 - 08:00 Date Data Seite 970-972 Page Pagina Ref. No 20 020 818 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

-- 4 of 4 --