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Entscheid

91-3164

Verwaltungsbehörden 13.12.1991 91.3164

13. Dezember 1991Deutsch9 min

Source admin.ch

Erwägungen

18.

Monate. Eine derart kurze Dauer scheint nach heutiger Rechtsauffassung und nach heutigem Rechtsempfinden namentlich mit Blick auf die Strafempfindlichkeit bei Verurteilten als nicht mehr angemessen. Auch ein europäischer Rechtsvergleich zeigt, dass die Schweiz mit der geltenden Regel nicht mehr im Mittelfeld der Anwender des bedingten Strafvollzugs liegt Beispielsweise lassen die Bundesrepublik Deutschland und Oesterreich den bedingten Strafvollzug bei einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu, wenn besondere Gründe annehmen lassen, die Resozialisierung des Täters sei dadurch besser gewährleistet. Noch grosszügigere Lösungen bestehen in Portugal (3 Jahre), Frankreich (5 Jahre), Schweden (10 Jahre) und Dänemark (16 Jahre). Durch diese Motion soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass der Strafrichter in Zukunft Freiheitsstrafen bis zu maximal drei Jahren bedingt aussprechen kann, sofern beim Täter die im Gesetz und in der modernen Praxis vorgesehenen Gründe für das Hinausschieben der Vollstreckung der Strafe vorliegen. Der Motionär verweist in diesem Zusammenhang auf Bericht und Vorentwurf zur Revision des Allgemeinen Teils des Schweizerischen Strafgesetzbuches von Herrn Prof. Dr. Hans Schultz (Bern 1987, S. 144 f.). Damit wird dem Richter auch die Möglichkeit gegeben, eine Gesamtbeurteilung von Vorleben und Charakter des Täters vorzunehmen und vom unbedingten Strafvollzug abzusehen, wenn zu erwarten ist, dass auch aufgrund der derzeitigen Lebensumstände des zu Verurteilenden eine Resozialisierung als wahrscheinlich erscheint 53-N Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 2. Dezember 1991 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 2 décembre 1991 Der Bundesrat beantragt, die Motion anzunehmen. Präsident: Der Vorstoss wird von Herrn Leuba bekämpft. Die Diskussion wird verschoben. Verschoben - Renvoyé #ST# 91.3164 Motion Hari Erhaltung von Arbeitsplätzen im Berggebiet Sauvegarde d'emplois en régions de montagne Wortlaut der Motion vom 10. Juni 1991 Der Bundesrat wird beauftragt, vor dem Entscheid über die Aufhebung von Arbeitsplätzen im EMD und in den Rüstungsbetrieben im Berggebiet mit den betroffenen Regionen Vorschläge für eine angemessene Kompensation der dadurch verlorenen Arbeitsplätze zu erarbeiten und vorzulegen. Im Vordergrund stehen dabei Vorschläge für die Nutzung der freiwerdenden Liegenschaften des Bundes zur Neuansiedlung von Wirtschaftsunternehmungen im Berggebiet Texfe de la motion du 10 juin 1991 Le Conseil fédéral est chargé d'élaborer et de présenter, avant qu'une décision ne soit prise sur la suppression d'emplois au DMF et dans les usines d'armement, des propositions visant à une compensation adéquate des postes supprimés, en collaboration avec les régions concernées. II s'agit principalement de proposer des solutions permettant d'utiliser les biensfonds libérés par la Confédération en vue de l'implantation d'entreprises économiques dans les régions de montagne. Mitunterzeichner - Cosignataires: Aregger, Bezzola, Blatter, Bühler Simeon, Bundi, Bürgi, Columberg, Eggenberg-Thun, Engler, Fischer-Hägglingen, Früh, Günter, Hildbrand, Hösli, Lanz, Reimann Fritz, Rychen, Schmidhalter, Schnider, Schwab, Seiler Hanspeter, Steinegger, Weber-Schwyz, Zölch, Zwingli (25) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Mit der Aufhebung und Umwandlung von Arbeitsplätzen im EMD und in den Rüstungsbetrieben in Berggebieten werden diese Regionen vor zum Teil unlösbare Strukturprobleme gestellt, welche im Interesse einer wirtschaftlichen Berggebietsförderung rasch gelöst werden müssen. Die wirtschaftlichen Standortnachteile der entsprechenden Bergregionen dürfen nicht zusätzlich mit dem Wegfallen von Arbeitsplätzen belastet werden. Aus diesem Grund ist es unabdingbar, dass mit dem Entscheid über die Aufhebung von Arbeitsplätzen konkrete Vorschläge zur Kompensation vorgelegt werden. Diese Vorschläge sollen sich im Rahmen der Dezentralisierung der Bundesverwaltung auf die Auslagerung von Bundesstellen in die Bergregionen (Ausbildungszentren der PTT-Betriebe, Auslagerung von Bundesämtern, Ausbildungszentren der Regiebetriebe des Bundes usw.) einerseits sowie auf Konzepte Zurverfügungstellung von Liegenschaften zur Neuansiedlung hochwertiger, zukunftsorientierter Wirtschaftsunternehmungen im Berggebiet andererseits beziehen. Die vom Bund eingeleiteten Umstrukturierungs- und Rationalisierungsmassnahmen sind durch die Ansiedlung neuer Wirtschaftsunternehmungen im Technologie- und Dienstlei-- 1 of 3 -Motion Rechsteiner 2482 N 13 décembre 1991 stungsbereich aufzuwiegen. Insbesondere dürfte die Ansiedlung von Telematikunternehmungen und -betrieben im Berggebiet, besonders zu fördern sein. Die Telematik ist, da sie standortunabhängig ist, besonders geeignet, die den Bergkantonen anhaftenden Standortnachteile zu verringern, qualitativ bessere Arbeitsplätze zu schaffen und die Mobilitätsbedürfnisse (ökologischer Aspekt) abzubauen. Die vom Bund zum Teil nicht mehr benutzbaren Räumlichkeiten und Gebäude können für Anwendungen der Telematik genutzt werden. Es können qualitativ gute Arbeitsplätze (z.B. Telearbeitsplätze) in die Bergregionen ausgelagert werden, was dem Wunsch nach Dezentralisierung der Bundesverwaltung entspricht, ohne dass dafür teure Verwaltungsgebäude neu erstellt werden müssen, und was für die mit Standortnachteilen behafteten Bergregionen die vom Bundesrat gewünschte Bevorteilung zur Folge hat Voraussetzungen für die Bevorteilung der Bergregionen ist, dass die Planung und Realisierung möglichst rasch eingeleitet werden können. Die verlangten Vorschläge sind deshalb vom Bundesrat vor dem Abbau von Arbeitsplätzen zu unterbreiten, damit die Realisierung der zum Teil bereits vorbereiteten Projekte unmittelbar danach eingeleitet werden kann. Die Unterstützung der Einführung neuer Technologien in den Berggebieten stellt eine kostengünstige Wirtschaftshilfemöglichkeit für den Bund dar und wird private Unternehmungen der Bergkantone zu neuen Impulsen führen. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 28. August 1991 Rapport écrit du Conseil fédéral du 28 août 1991 Der Bundesrat ist sich der grossen regionalwirtschaftlichen Bedeutung der EMD-Arbeitsplätze im Berggebiet bewusst Er hat deshalb Verständnis für die Sorgen und Nöte der vom Abbau der Arbeitsplätze besonders stark betroffenen Regionen und unterstützt, wo immer dies möglich ist, Massnahmen, die zur Schaffung neuer Arbeitsplätze führen. In diesem Zusammenhang sei an die Ansiedlung der Firma Batrec (Batterie-Recycling) sowie an die Pläne zur Errichtung einer Sondermüllverbrennungsanlage auf dem Areal der Pulverfabrik Wimmis erinnert. Auch die im Rahmen von Koberio III eingeleiteten konkreten Massnahmen sollen sicherstellen, dass den Anliegen des Motionärs Rechnung getragen werden kann. Dabei werden direkte Arbeitsplatzmassnahmen (z. B. Telearbeit), Anpassungen von Entschädigungen, Massnahmen im Bereich der Information sowie eine umfassende Nutzungskoordination im Vordergrund stehen. Letztere wird es u. a erlauben, von Fall zu Fall auch über alternative Nutzungen von freiwerdenden Liegenschaften des Bundes - z. B. zur Neuansiedlung von privatwirtschaftlichen Betrieben im Sinne des obenerwähnten Beispiels-zu diskutieren. Die im Gefolge von «Armee 95» im EMD nötig werdenden Réorganisations- und Redimensionierungsmassnahmen können jedoch nicht von eigentlichen Kompensationsverpflich-tungen gegenüber den betroffenen Regionen abhängig gemachtwerden, weil dadurch - eine zielgerichtete und systematische Planung in Frage gestellt, - der notwendige Führungsspielraum bei der Massnahmenumsetzung eingeschränkt, - die unumgänglichen Abbaumassnahmen von schwer zu realisierenden Kompensationen abhängig gemacht und dadurch blockiert sowie - das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit in der Verwaltungstätigkeit pauschal regional- und strukturpolitischen Anliegen untergeordnet würden. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass der anstehende Abbau von Arbeitsplätzen den Zielkonflikt zwischen der Forderung nach Effizienz in Armee, Verwaltung und Rüstungsbetrieben einerseits und den regionalpolitischen Anliegen der Bergregionen anderseits verschärfen wird. Im Hinblick auf den zu erwartenden hohen Problemlösungsbedarf und zur Verbesserung der Kommunikation unter den Betroffenen erwägt das Militärdepartement, einen Informationsverantwortlichen einzusetzen, der gegenüber den Gemeinde- und Kantonsbehörden als Vermittler und Ansprechpartner wirken könnte. Genaue Prognosen über Ausmass und regionale Verteilung des in den verschiedenen Bereichen des EMD zu erwartenden Stellenabbaus sind zurzeit noch nicht möglich. Der Bundesrat hält jedoch Behörden und Verbände über den Stand der Planungen auf dem laufenden und wird zum gegebenen Zeitpunkt mit konkreten Zahlen an die Oeffentlichkeit treten. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat #ST# 91.3220 Motion Rechsteiner Panzerschiessen im Linthgebiet Tirs d'artillerie dans laplainedelaLinth Wortlaut der Motion vom 20. Juni 1991 Der Bundesrat wird beauftragt, das Artillerieschiessen im Linthgebiet einstellen zu lassen, bis die Ursachen des Schiessunfalls vom 16. Mai 1991 definitiv geklärt sind und bis sichergestellt ist, dass sich derartige Fehlschüsse nicht wiederholen können. Texte de la motion du 20 juin 1991 Le Conseil fédéral est chargé d'ordonner l'arrêt des tirs d'artillerie dans la plaine de la Linth jusqu'à ce que les causes de l'accident de tir du 16 mai 1991 aient été établis et que l'on ait l'assurance que de tels accidents ne se renouvelleront pas. Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Ammann, Bäumlin, Béguelin, BircherSilvio, Bodenmann, Borei François, Brügger Cyrill, Bundi, Carobbio, Danuser, Eggenberger Georges, Euler, Fankhauser, Haering Binder Hafner Ursula, Haller, Hubacher, Jeanprêtre, Lanz, Ledergerber, Leemann, Leuenberger Ernst, Leuenberger Moritz, Longet, Mauch Ursula, Meizoz, Meyer Theo, Pitteloud, Ruffy, Stappung, Uchtenhagen, Ulrich, Vollmer, Zbinden Hans, Ziegler Jean, Züger (37) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Am Donnerstag, 16. Mai 1991, landete eine Uebungsgranate, abgeschossen aus einer Panzerhaubitze in Schanis, mitten in einem Wohnquartier in Bilten, einige Meter neben einem Kindergarten. Die Ursache des gravierenden Fehlschusses sind bis heute nicht gültig geklärt (vgl. die Ausführungen von Bundesrat Villiger in der Fragestunde vom 10. Juni 1991). Es würde sich aufdrängen, die Untersuchung des Vorfalls nicht allein den militärischen Instanzen zu überlassen (die ja gewissermassen in eigener Sache tätig werden), sondern eine neutrale Untersuchung zu veranlassen. So oder anders muss aber der Schiessbetrieb eingestellt werden, bis die Ursachen des Schiessunfalls gültig geklärt und bis andererseits gesichert ist, dass sich derartige Fehlschüsse in bewohnte Gebiete nicht wiederholen können. Die Bevölkerung des Linthgebietes hat einen Anspruch darauf, nicht durch die Artillerie der eigenen Armee lebensbedrohlich beschossen zu werden. Das umstrittene Artillerieschiessen weiterzuführen im blinden Vertrauen darauf, dass hoffentlich nichts mehr passieren werde, wäre unverantwortlich.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Hari Erhaltung von Arbeitsplätzen im Berggebiet Motion Hari Sauvegarde d'emplois en régions de montagne In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1991 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 15 Séance Seduta Geschäftsnummer 91.3164 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 13.12.1991 - 08:00 Date Data Seite 2481-2482 Page Pagina Ref. No 20 020 721 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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