91-3180
Verwaltungsbehörden 04.10.1991 91.3180
4. Oktober 1991Deutsch10 min
Source admin.ch
4. Oktober 1991 1963 Motion Weder-Basel Mitunterzeichner- Cosignataires: Aguet, Ammann, Béguelin, Bodenmann, Bundi, Carobbio, Danuser, Eggenberger Georges, Fankhauser, Haering Binder, Hafner Ursula, Haller, Jeanprêtre, Lanz, Leemann, Leuenberger Moritz, Longet, Mauch Ursula, Meizoz, Meyer Theo, Neukomm, Pitteloud, Rechsteiner, Reimann Fritz, Ruffy, Uchtenhagen, Ulrich, Vollmer, Zbinden Hans, Ziegler, Züger (31) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht «ine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 28. August 1991 Rapport écrit du Conseil fédéral du 28 août 1991 Die Schaffung eines Bundesgesetzes zur Förderung von Familien mit Kindern, welches die angesprochenen und heute in verschiedenen Erlassen des Bundes und der Kantone geregelten Bereiche umfassen würde, ist nicht notwendig.
Erwägungen
1.
Leistungen an wirtschaftlich benachteiligte Familien mit Kleinkindern gehören zum Bereich der kantonalrechtlich geregelten Sozialhilfe. So richten die Kantone SH, SG, ZG, LU, ZH, GL, FR, VD und GR bereits heute Bedarfsleistungen bei Mutterschaft aus oder haben entsprechende Gesetze angenommen, wobei Einkommensgrenzen gelten. Je nach Kanton wird während 6 bis 24 Monaten der Differenzbetrag vom Einkommen zur Einkommensgrenze ausgerichtet. Diese Bedarfsleistungen lehnen sich an das System der Ergänzungsleistungen (EL) an. Weitere Kantone sind daran, solche Leistungen einzuführen. Für die Legislaturplanung 1991-1995 ist vorgesehen, eine Botschaft mit Gesetzesentwurf für eine Mutterschaftsversicherung vorzulegen.
2.
Letztmals wurde 1986 von den eidgenössischen Räten die Einführung einer bundesrechtlichen Regelung von Familienzulagen abgelehnt. Im übrigen verweisen wir auf unsere Antwort auf die Motion (Hänggi-)Nussbaumervom 14. Dezember •
1989.
3.
Um die Versorgungsmängel im Wohnungswesen zu beheben, wurden verschiedene Massnahmen eingeleitet. So hat der Bundesrat auf den 1. Dezember 1990 durch eine Aenderung der WEG-Verordnung den Kreis der beitragsberechtigten Haushalte erweitert und die A-fonds-perdu-Hilfen verstärkt. Ferner steht eine Erhöhung der Rahmenkredite für die Wohnbau- und Eigentumsförderung in der parlamentarischen Behandlung. Damit sollte das jährliche Förderungsvolumen für Neubauten und Erneuerungen gemäss bundesrätlichem Antrag von derzeit 3500 auf 5500 Wohnungen erhöht werden. Ferner könnten dadurch aus dem erhöhten Fonds-de-roulement-Darlehen weitere 2000 Wohnungen indirekt via zusätzliche Unterstützung gemeinnütziger Bauträger gefördert werden, wovon gerade Familien profitieren dürften. Schliesslich erging an die Eidgenössische Wohnbaukommission der Auftrag, die Wohnungspolitik gesamthaft zu überprüfen und Vorschläge für Massnahmen zur Verringerung der Bedarfslücken zu unterbreiten. Gleichzeitig wurde eine Expertenkommission eingesetzt, die den Komplex des Hypothekarmarktes analysieren und Massnahmen für die Sicherung der langfristigen Wohnbaufinanzierung vorschlagen soll. Beide Kommissionen haben ihre Berichte Ende Juli dieses Jahres abgeliefert. Von beiden Gremien wird der Bundesrat eingeladen, der Frage ergänzender Mietzinszuschüsse nachzugehen und dabei der Kostenfrage besondere Beachtung zu schenken. Wie die Vernehmlassung zurständerätlichen Initiative in gleicher Angelegenheit jedoch gezeigt hat, sind individuelle Mietziriszuschüsse auf Bundesebene stark umstritten.
4.
Das geltende System der Prämienfestsetzung in der Krankenversicherung bedeutet für einkommensschwächere Familien tatsächlich eine immer schwerere Belastung. Der Entwurf der Expertenkommission vom 2. November 1990, welcher auf den Grundsätzen des Bundesrats vom 23. August 1989 beruht, sieht verschiedene Massnahmen vor, die sowohl der familiären als auch der finanziellen Situation der Versicherten Rechnung tragen. Eine vollständige Prämienbefreiung ist zwar nicht vorgesehen - diese können die Krankenkassen heute ab dem dritten Kind gewähren. Die Kombination der vorgeschlagenen Massnahmen würde es aber ermöglichen, die Prämienlast je nach finanzieller und familiärer Situation abzustufen. Der «Entwurf Schoch» ist einem erweiterten Vernehmlassùngsverfahren unterzogen worden. Aufgrund der ausgewerteten Stellungnahmen wird der Bundesrat noch dieses Jahr den Räten eine Botschaft zur Revision der Krankenversicherung vorlegen. Es ist schliesslich darauf hinzuweisen, dass der Bundesrat verschiedene Ausführungsbestimmungen zum KUVG geändert hat (Vo V und Vo 5). Diese sehen insbesondere eine vorteilhaftere Berechnung der Prämien für Kinder und Jugendliche und eine mögliche Prämienbefreiung ab dem dritten Kind vor.
5.
Die Gewährung von Stipendien fällt in den Zuständigkeitsbereich der Kantone. Der Bund tritt nur in der Rolle des Subventionsgebers auf. Die Subventionen sind an die Erfüllung von Minimalvorschriften gebunden und werden je nach Finanzkraft ausgerichtet. Diese Finanzierung stützt sich auf Artikel 27quater der Bundesverfassung und auf ein Bundesgesetz vom 19. März 1965. Dieses Gesetz wird zurzeit revidiert. Die Vorlage trägt der in der Motion ausgedrückten Besorgnis Rechnung und bezweckt eine verstärkte Harmonisierung der kantonalen Leistungen sowie eine Berechnungsart, die die tatsächlichen Ausbildungskosten besser berücksichtigt. Der Gesetzesentwurf, der einer Vernehmlassung bei den Kantonen und den interessierten Kreisen unterzogen wird, sieht zu diesem Zweck finanzielle Anreize vor. So würden die Kantone eine Beitragserhöhung erhalten, wenn sie - in den Gesetzestexten und in der Praxis-die vom Bund und von den Kantonen gemeinsam festzulegenden Grundsätze einhalten. Diese Grundsätze sollten mindestens die Berechnungsart der Ausbildungs- und Unterhaltskosten, die finanziellen Möglichkeiten des Gesuchstellers und/oder seiner Eltern sowie das Minimalstipendium regeln. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat #ST# 91.3180 Motion Weder-Basel Erhaltung der Artenvielfalt der Tiere und Pflanzen Motion Weder-Bâle Sauvegardons la richesse de notre faune et de notre flore Wortlaut der Motion vom 18. Juni 1991 Der Bundesrat wird beauftragt, unverzüglich Massnahmen für die Erhaltung der Artenvielfalt der Tiere und Pflanzen in der Schweiz zu ergreifen. In diesem Zusammenhang sind insbesonderevorzuschlagen:
1.
die Schaffung und Förderung vernetzter Lebensräume;
2.
die striktere Beachtung der eidgenössischen Gesetze über Natur- und Heimatschutz sowie Tierschutz;
3.
der bessere Schutz der Moorlandschaften und Auenwälder;
4.
die Förderung der Wissenschaft von der Erhaltung derTierund Pflanzenarten. Texte de la motion du 18 juin 1991 Le Conseil fédéral est chargé de prendre des mesures immédiates pour sauvegarder la richesse de la faune et de la flore en Suisse. Dans ce contexte, je lui propose:
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Motion Stocker 1964 N 4 octobre 1991
1.
de créer de nouveaux réseaux de biotopes et d'améliorer ceux qui existent;
2.
de respecter à la lettre la loi sur la protection de la nature et du paysage et la loi sur la protection des animaux;
3.
d'améliorer la protection des sites marécageux et des forêts alluviales; enfin
4.
de promouvoir la science de la sauvegarde de la faune et de la flore. Mitunterzeichner - Cosignataires: Baerlocher, Bär, Bäumlin, Danuser, Diener, Dünki, Euler, Fankhauser, Gardiol, Grendelmeier, Günter, Haering Binder, Hafner Rudolf, Hafner Ursula, Jaeger, Kühn, Ledergerber, LeuteneggerOberholzer, Longet, Maeder, Meier-Glattfelden, Meier Samuel, Rechsteiner, Ruf, Schmid, Stappung, Steffen, Stocker, Wiederkehr, Zbinden Hans, Züger, Zwygart (32) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Bereits im Jahre 1989 teilte der Bundesrat in der Antwort auf meine Einfache Anfrage 89.1097 «Aussterbende Vögel in der Schweiz» mit, dass er über den Rückgang der Vogelarten in unserem Land ebenfalls besorgt sei. Ferner wies er darauf hin, dass die Wirksamkeit der laufenden geplanten Massnahmen im Bereich des Natur- und Biotopschutzes nicht überschätzt werden dürfe. Um diese aufgeworfenen Probleme zu lösen, brauche es die Mitarbeit aller Bundesinstanzen, der Kantone und der gesamten Bevölkerung. Diese Mitarbeit ist offenbar in den letzten zwei Jahren im gesamten Tier- und Pflanzenbereich nicht zum Tragen gekommen, ist doch die Situation heute noch bedeutend gravierender als vor zwei Jahren. Die Liste der ausgestorbenen Tierund Pflanzenarten in der Schweiz wird immer länger. Es muss deshalb jetzt und sofort alles darangesetzt werden, damit die Artenvielfalt mindestens auf dem heutigen Stand erhalten werden kann. Dafür braucht es die erwähnten und weitere umfassende Massnahmen im ganzen Land. Weitsichtig wäre es auch, dem nicht auf «Rosen gebetteten» Ausland in diesen Fragen finanziell beizustehen. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 28. August 1991 Rapport écrit du Conseil fédéral du 28 août 1991 Der Bundesrat teilt die Auffassung des Motionärs, wonach die Bedrohung und der Rückgang der Artenvielfalt in unserem Land weiterhin anhalten. Dies beweist namentlich die vom Buwal kürzlich herausgegebene Rote Liste der Farn- und Blütenpflanzen, wonach von den 2696 bei uns vorkommenden Arten über 550 gefährdet sind. Die Ursachen dafür sind in der zunehmenden Belastung der Umwelt, der Zerschneidung und Verdrängung der Naturräume sowie der ständig wachsenden Nachfrage nach Energie, Rohstoffen, Nahrungsmitteln und bebautem Raum zu suchen. Erschwerend wirken sich dabei die unzureichenden Kenntnisse über die Funktionsweise der Oekosysteme aus, weil dafür zu wenig Forschungskapazitäten zur Verfügung stehen. Es geht somit nicht in erster Linie um die Schaffung neuer Rechtsgrundlagen, sondern um die Sicherstellung eines konsequenten Vollzugs. Die fachliche und finanzielle Unterstützung der Kantone bei ihrer Umsetzungsaufgabe sowie die Wahrnehmung der eigenen Pflichten erfordern beim Bund einen zunehmenden Personal- und Finanzbedarf. Zu den einzelnen Punkten der Motion äussert sich der Bundesrat wie folgt:
1.
Schaffung und Förderung vernetzter Lebensräume: Der Bundesrat hat sich in seiner Antwort vom 27. Juni 1990 auf die Einfache Anfrage Mauch Ursula vom 22. März 1990 «Biotopverbundsystem ('Oekonetz') Schweiz» (90.1049) ausführlich dazu geäussert. So unterstützt der Bund in verschiedenen Kantonen Modellprojekte, berücksichtigt das Anliegen bei seinen eigenen Tätigkeiten und fördert den ökologischen Ausgleich überagrarpolitische Massnahmen.
2.
Striktere Beachtung der eidgenössischen Gesetze: Natur- und Heimatschutz: Bei der Erfüllung seiner eigenen Aufgaben obliegt dem Bund die Pflicht zur Rücksichtnahme auf Natur und Landschaft. Mit der am 1. Februar 1991 in Kraft getretenen neuen Natur- und Heimatschutzverordnung (NHV) wurden die Voraussetzungen geschaffen, um verfahrensmässige und materielle Lücken zu schliessen. Es geht nun darum, dieser Pflicht konsequent nachzuleben. Angesichts der beschränkten natürlichen Lebensgrundlagen und der zunehmenden räumlichen Einengung wird es dabei unweigerlich zu einer Bremsung des quantitativen und einer bewussteren Förderung des qualitativen Wachstums kommen. Tierschutz: Die 1981 in Kraft getretene Tierschutzgesetzgebung hat in verschiedenen Bereichen, namentlich in der Nutztierhaltung, bei Tierversuchen und in Wildtierhaltungen, zu wesentlichen Verbesserungen geführt. Besonders in der Rindvieh- und Schweinehaltung sind aber erhebliche Probleme im Vollzug aufgetreten. Die Bundesbehörden haben wiederholt die Kantone zu einem wirkungsvolleren Vollzug angehalten und werden diese Bemühungen fortsetzen. Am 22. März 1991 hat das eidgenössische Parlament das Tierschutzgesetz revidiert und verschärft.
3.
Schutz der Moorlandschaften und Auenwälder: In beiden Bereichen stehen die ersten Vollzugsarbeiten an. Das «Bundesinventar der Auengebiete von nationaler Bedeutung» wird noch vor Ende 1991 erlassen, das durch die Rothenthurm-lnitiative ausgelöste «Bundesinventar der Moorlandschaften von besonderer Schönheit und von nationaler Bedeutung« geht im Spätsommer 1991 in die Vernehmlassung.
4.
Förderung der Wissenschaft von der Erhaltung der Tierund Pflanzenarten: Der Bundesrat anerkennt, dass im Bereich der angewandten Landschaftsforschung ein Nachholbedarf besteht. Anders als in zahlreichen westeuropäischen Ländern fehlt in der Schweiz eine eigentliche Institution für ökologische Grundlagenbeschaffung und Feldforschung. Zwar fördert der Bund diese Anliegen in Teilbereichen (z. B. über Nationalfondsprojekte oder in den bundeseigenen Forschungsanstalten der Land- und Forstwirtschaft), eine Verstärkung ist aber vordringlich. Diese wird, neben einer Intensivierung im Bereich Landschaft an der Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft, über die Förderung der Universitäten und anderer Einrichtungen oder Projekte der Kantone sowie über den vermehrten Einsatz von Forschungsmitteln zu erzielen sein. Was die verstärkte internationale Zusammenarbeit angeht, weist der Bundesrat darauf hin, dass sich die Schweiz aktiv an der Vorbereitung einer Konvention für die Erhaltung der biologischen Vielfalt beteiligt (im Hinblick auf die Uno-Konferenz für Umwelt und Entwicklung (UNCED) vom Juni 1992 in Rio de Janeiro). Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat #ST# 91.3241 Motion Stocker Prioritäre Behandlung des Rechtsetzungsprogrammes Priorité au programme législatif Wortlaut der Motion vom 20. Juni 1991 Der Bundesrat wird beauftragt, die Forderungen des Rechtsetzungsprogramms vom 26. Februar 1986 prioritär zu behandeln und sie in der Legislaturplanung 1991-1995 zu realisieren.
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Weder-Basel Erhaltung der Artenvielfalt der Tiere und Pflanzen Motion Weder-Bâle Sauvegardons la richesse de notre faune et de notre flore In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1991 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 91.3180 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 04.10.1991 - 08:00 Date Data Seite 1963-1964 Page Pagina Ref. No 20 020 394 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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