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Entscheid

91-3188

Verwaltungsbehörden 04.10.1991 91.3188

4. Oktober 1991Deutsch5 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

den finanziellen Mehraufwand zu ermitteln, den die Anhebung des Mindestbetrags der AHV-Renten auf das Niveau des Höchstbetrags mit sich brächte; die Ergänzungsleistungen, die heute von den Kantonen ausgerichtet werden, sollen ebenfalls in die Berechnung einbezogen werden;

2.

im Rahmen der 11. AHV-Revision die Einführung einer Einheitsrente zu prüfen, die den Existenzbedarf aller AHV-Bezügerinnen und -Bezüger deckt. Diese Einheitsrente sollte sich etwa auf dem Niveau der gegenwärtigen Höchstbeträge bewegen und so bemessen sein, dass Einzelpersonen und Ehepaare für Nahrung, Kleidung usw. selber aufkommen können und auch über etwas Taschengeld verfügen. Mit einer solchen Lösung könnten die Ergänzungsleistungen verringert werden; sie kämen ausschliesslich Einzelpersonen oder Ehepaaren ohne ausreichende berufliche Vorsorge als Unterstützungsbeiträge an die Wohnungskosten und die Krankenkassenprämien zugute. Die Einheitsrente könnte auch schrittweise eingeführt werden.

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