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Entscheid

91-3192

Verwaltungsbehörden 04.10.1991 91.3192

4. Oktober 1991Deutsch12 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Versagen der bisherigen Drogenpolitik Die Revision des Betäubungsmittelgesetzes in den siebziger Jahren versuchte, das Drogenproblem zu lösen, indem zwischen Händlern und Konsumenten unterschieden wurde. Der Betäubungsmittelkonsum sollte nur noch als Uebertretung verfolgt werden. Therapeutische Massnahmen sollten an die Stelle von Strafen treten. Der Handel wurde dagegen weiterhin als Vergehen bzw. Verbrechen behandelt. Inzwischen wurde das therapeutische Angebot durch die Methadonabgabe ergänzt. Eine Massnahme, gegen die sich namhafte Experten lange Zeit mit Vehemenz wandten, während sie heute von den gleichen Experten befürwortet wird. Diese Revision hat nicht den gewünschten Erfolg gebracht. Das Drogenproblem ist nicht kleiner, sondern grösser geworden. In der Praxis lassen sich Händler und Konsumenten kaum trennen. Der Preis des Heroins ist - wegen seiner Illegalität - derart hoch, dass die meisten Drogenabhängigen ihren Bedarf nur durch Prostitution, Eigentumsdelikte (Diebstahl, Raub) oder durch den Handel mit Heroin oder Kokain decken können. Der Unterschied zwischen dem (kleinen und mittleren) Drogenhändler und dem Drogenkonsumenten bleibt theoretisch. Die therapeutischen Massnahmen vermochten einen kleinen Teil der Drogenabhängigen wenigstens für kürzere Zeit von ihrer Sucht zu befreien. Sie sind deshalb durchaus sinnvoll und sollten weiterhin angeboten und ausgebaut werden. Die Methadonprogramme haben es einigen Drogenabhängigen erlaubt, sich sozial wieder einigermassen zu integrieren, was ebenfalls für die Fortführung dieser Programme spricht. Alle diese Massnahmen, so richtig sie an sich sind, haben aber das Drogenproblem nicht gelöst. Die Situation wurde eher schlimmer. Wenn pathetisch ein «Krieg gegen die Drogen» proklamiert wird, so müsste ehrlicherweise hinzugefügt werden, dass dieser «Krieg» auf staatlicher Seite aus einer Reihe von Niederlagen besteht, unsere Strafanstalten zu Stätten des Drogenkonsums und Drogenhandels gemacht hat und auf dem Buckel der Drogenabhängigen geführt wird, deren schlechter Gesundheitszustand nicht nur durch die Drogen, sondern auch durch deren Illegalität verursacht wird. Jede neue Massnahme muss kritisch diskutiert werden, aber eine Ablehnung mit dem Hinweis auf die jetzige Politik ist schlichtweg grotesk.

2.

Drogen und Aids Es ist unbestritten, dass das Drogen- bzw. Fixerproblem wegen der Verwendung infizierter Spritzen zur Verbreitung des HIV-Virus beigetragen hat. Die Abgabe sauberer Spritzen wurde leider durch die Verfechter der bisherigen Drogenpolitik verzögert. (Sie wird es in den Strafanstalten weiterhin.) Auch heute kann von Drogenabhängigen, denen die Gerichte regelmässig eine verminderte Zurechnungsfähigkeit zubilligen, oft kein vernünftiges Verhalten erwartet werden. Angesichts des hohen Heroinpreises stehen Drogenabhängige unter dem ständigem Druck, Geld für Stoff beschaffen zu müssen. Einer dieser Wege ist die Drogenprostitution. Wegen des hohen Anteils an HIV-positiven Drogenabhängigen trägt die Drogenprostitution, bei der die Verwendung von Kondomen alles andere als gesichert ist, zur Verbreitung von Aids in bisher wenig betroffene Bevölkerungsgruppen bei. Aus Gründen der Aids-Prävention - abgesehen von den drogenpolitischen Gründen, die unter Punkt 3 behandelt werden - besteht daher ein öffentliches Interesse an einer Verminderung des Beschaffungsdruckes. Dieser Beschaffungsdruck kann durch die kontrollierte Abgabe von Heroin gemildert werden. 3: Zusätzliche Auswirkungen der kontrollierten Abgabe von Heroin Das Drogenproblem kann nur verstanden werden, wenn die ökonomische Seite der Drogenabhängigkeit betrachtet wird. Heroin ist illegal. Der Preis ist daher sehr hoch (etwa 600 Franken für 1 Gramm, wobei bei effektiv Drogenabhängigen durchaus mit einem Tagesverbrauch von einem Viertel Gramm gerechnet werden muss; es ist damit mit Ausgaben von etwa 4500 Franken pro Monat zu rechnen). Drogenabhängige sind meist kaum beruflich derart qualifiziert, dass sie von ihrer durch die Sucht beeinträchtigten Arbeitsfähigkeit einmal abgesehen - ihre Sucht aus einer «normalen» Erwerbstätigkeit finanzieren können. Das Drogenproblem führt deshalb zur «Beschaffungskriminalität» (Diebstahl, Raub, Betrug). Ein weiterer Weg der Geldbeschaffung ist der Drogenhandel selbst, wobei Drogenabhängige meist in den Endstufen des Handels auftreten und mit eher kleineren Mengen im Bereich bis zu 10 Gramm pro Transaktion handeln. Drogenabhängige Dealer sind kaum «Grosshändler» im Bereich von 100 Gramm aufwärts. Der dritte Weg der Geldbeschaffung ist wie gesagt die Prostitution. Der Handel in der Drogenszene bleibt für diese ein Nullsummenspiel; was ein Süchtiger einnimmt, gibt der andere aus. Geld kommt in die Drogenszene durch Beschaffungskriminalität, Prostitution und beim Handel höchstens durch den Verkauf an Gelegenheitskonsumenten oder Neueinsteiger, die die nötigen Mittel legal erworben haben. Damit schafft der «Beschaffungshandel» ein Interesse, Aussenstehenden Drogen zu verkaufen, da er letztlich auf den Zustrom von Mitteln angewiesen ist. Der hohe Heroinpreis vermag vielleicht Neueinsteiger abzuhalten, aber er schafft gleichzeitig für den Süchtigen einen «Zwang zur Propagierung». Eine Verminderung des Beschaffungsdruckes würde damit einerseits zur Reduktion der Beschaffungskriminalität und anderseits zu einer Reduktion des Handels führen. Für die Drogenabhängigen selbst würde dies eine Befreiung -- 1 of 3 -4. Oktober 1991 1977 Motion Günter von einem gehetzten Leben bedeuten, das im wesentlichen aus der Jagd nach dem illegalen Stoff und der Angst vor der Polizei besteht.

4. Warum die jetzigen Massnahmen nicht genügen Schon vor einiger Zeit wurde klar, dass die Entzugstherapie viele Drogenabhängige nicht erreicht und relativ wenig erfolgreich ist. Es kam die Ergänzung durch Methadonprogramme. Süchtige sollten.vordem körperlichen Zwang zum Heroin befreit werden. Ihre Situation sollte zudem derart verändert werden, dass eine (zumindest partielle) soziale Reintegration möglich wird, wobei das Ziel des dauerhaften Entzugs - richtigerweise - nicht aus den Augen verloren wurde. Diese Massnahmen vermögen aber nicht alle Süchtigen zu erreichen. Der Deutlichkeit halber gilt es, hier eine Grundtatsache festzuhalten: Heroinabhängige spritzen Heroin primär deshalb, weil sie die - kurzfristig - subjektiv angenehmen Wirkungen der Droge schätzen. Diese angenehme Wirkung fehlt bei den Ersatzdrogen. Dies dürfte der hauptsächliche Grund sein, weshalb viele Drogenabhängige gar kein Interesse haben, von den heutigen Therapieangeboten Gebrauch zu machen. Natürlich bleibt die Drogenfreiheit das Ziel erster Wahl. Auch eine Methadontherapie ist der Abgabe von Heroin vorzuziehen. Ein «Maintenance-Programm» ist aber immer noch besser als das jetzige gehetzte Leben des Fixers, der sowohl von der Polizei als auch von der Kriminalität innerhalb der Szene bedroht ist. Vernünftigerweise ist bei einem Entscheid über Maintenance-Programme nicht vom Ideal der Drogenfreiheit, sondern von der Realität des Fixers auszugehen. (Der englische Begriff «maintenance» meint in diesem Zusammenhang das «Einfrieren der Sucht auf dem bestehenden Stand», damit gleichzeitig die körperliche, geistige und soziale Situation des Patienten so verbessert werden kann, dass die Heilungschancen vergrössert werden.)

4. Warum die jetzigen Massnahmen nicht genügen Schon vor einiger Zeit wurde klar, dass die Entzugstherapie viele Drogenabhängige nicht erreicht und relativ wenig erfolgreich ist. Es kam die Ergänzung durch Methadonprogramme. Süchtige sollten.vordem körperlichen Zwang zum Heroin befreit werden. Ihre Situation sollte zudem derart verändert werden, dass eine (zumindest partielle) soziale Reintegration möglich wird, wobei das Ziel des dauerhaften Entzugs - richtigerweise - nicht aus den Augen verloren wurde. Diese Massnahmen vermögen aber nicht alle Süchtigen zu erreichen. Der Deutlichkeit halber gilt es, hier eine Grundtatsache festzuhalten: Heroinabhängige spritzen Heroin primär deshalb, weil sie die - kurzfristig - subjektiv angenehmen Wirkungen der Droge schätzen. Diese angenehme Wirkung fehlt bei den Ersatzdrogen. Dies dürfte der hauptsächliche Grund sein, weshalb viele Drogenabhängige gar kein Interesse haben, von den heutigen Therapieangeboten Gebrauch zu machen. Natürlich bleibt die Drogenfreiheit das Ziel erster Wahl. Auch eine Methadontherapie ist der Abgabe von Heroin vorzuziehen. Ein «Maintenance-Programm» ist aber immer noch besser als das jetzige gehetzte Leben des Fixers, der sowohl von der Polizei als auch von der Kriminalität innerhalb der Szene bedroht ist. Vernünftigerweise ist bei einem Entscheid über Maintenance-Programme nicht vom Ideal der Drogenfreiheit, sondern von der Realität des Fixers auszugehen. (Der englische Begriff «maintenance» meint in diesem Zusammenhang das «Einfrieren der Sucht auf dem bestehenden Stand», damit gleichzeitig die körperliche, geistige und soziale Situation des Patienten so verbessert werden kann, dass die Heilungschancen vergrössert werden.)

5. Notwendige Kontrollen Es versteht sich von selbst, dass ein Maintenance-Programm von einigen Kontrollen umgeben sein muss. Diese Kontrollen müssen drei Ziele verfolgen: - Das Maintenance-Programm darf nicht zum Einstieg in die Sucht dienen. - Das Heroin muss so abgegeben werden, dass eine Weitergabe ausgeschlossen ist. - Die behandelnden Aerzte dürfen kein finanzielles Interesse an einer Zunahme der Programmteilnehmer haben. Diese Ziele sind durch entsprechende Kontrollen absolut zu erreichen. Die Vorschriften für die jetzigen Methadonprogramme können dabei als Vorbild dienen. Zentral wichtig ist dabei, dass nur Personen in solche Programme aufgenommen werden können, deren Sucht klar belegt ist (Trennung von zuweisendem und behandelndem Arzt). Das Heroin muss unter Aufsicht gespritzt werden. Die behandelnden Aerzte dürfen finanziell kein Interesse haben, an möglichst viele Personen Heroin abzugeben. (An derfehlenden Kontrolle der Aerzte scheiterte die britische Regelung.) Sowohl die zuweisenden als auch die behandelnden Aerzte bedürfen einer staatlichen Bewilligung. Dies sind nur Anregungen. Aufgrund der Diskussionen und Erfahrungen muss gegebenenfalls das Kontrollsystem ausgebaut werden. Es gilt festzuhalten, dass natürlich die Teilnehmer an «Maintenance-Programmen» nach Möglichkeit für die Methadonbzw. eine Entzugstherapie motiviert werden können.

6. Formelles Der erste Absatz der Motion verlangt einen Handeln des Bundesrates im delegierten Rechtssetzungsbereich. Es handelt sich aber um keine unechte Motion, da im Falle des Nichthandelns des Bundesrates eine Rücknahme der Delegoitionsnorm gefordert wird. Letztere Massnahme fällt aber zweifelsfrei in den Kompetenzbereich des Parlaments. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 11. September 1991 Rapport écrit du Conseil fédéral du 11 septembre 1991 Nach geltendem Betäubungsmittelgesetz Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b dürfen Diazetylmorphin (Heroin) und seine Salze weder angebaut, eingeführt, hergestellt noch in Verkehr gebracht werden. Ausgenommen von diesem generellen Verbot der Verwendung von Heroin ist die beschränkte medizinische Anwendung, wie sie gemäss Artikel 8 Absatz 5 mit einer Bewilligung des BAG möglich ist. Der Gesetzgeber hat bei der Formulierung dieser Ausnahmeregelung an die Therapie schwerst Krebskranker mit Heroin gedacht. Die der Motion zugrundeliegende These zur Befürwortung von Maintenance-Programmen mit Heroin ist dem Bundesrat bekannt. Eine objektive und sachliche Beurteilung eines allfälligen Nutzens bzw. Schadens dieses Therapieansatzes ist aufgrund der vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse zurzeit nicht möglich. Aus diesem Grunde erachtet der Bundesrat eine Ueberarbeitung von Artikel 8 des Betäubungsmittelgesetzes und eine Lockerung der darin statuierten Beschränkung der medizinischen Anwendung von Heroin nicht für angebracht. Die am 20. Februar 1991 vom Bundesrat verabschiedeten Massnahmen zur Verminderung der Drogenprobleme sehen u. a. eine Intensivierung der Forschungsbemühungen im Drogenbereich vor. So sollen auf der Grundlage wissenschaftlich begleiteter Versuche und unter Einhaltung von Rahmenbedingungen, welche zurzeit von einer vom Bundesrat eingesetzten Arbeitsgruppe erarbeitet werden, auch neue Wege in der Drogenpolitik erprobt und ausgewertet werden. Darunter können auch die Durchführung und Auswertung von wissenschaftlichen Projekten fallen, welche die ärztlich kontrollierte Verschreibung von anderen Betäubungsmitteln als Methadon an schwer drogenabhängige Patienten vorsehen. Die Durchführung und Evaluation solcher Versuche wird zumindest drei Jahre dauern. Sie werden dem Bundesrat die notwendigen Ergebnisse für seine Entscheide in dieser Sache liefern. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Präsident: Der Vorstoss wird von den Herren Steffen und Scherrer bekämpft. Die Diskussion wird verschoben. Verschoben -Renvoyé 90.706 Motion Eisenring Schaffung eines Bundesamtes für Wettbewerb und eines Bundesamtes für Banken und Finanzen Création d'un Office de la concurrence et d'un Office des affaires bancaires et financières Siehe Seite 757 hiervor-Voir page 757 ci-devant Nachtrag Am 22. März 1991 hat der Nationalrat diese Motion irrtümlicherweise als Motion überwiesen, obschon sich der Urheber mit der Umwandlung in ein Postulat einverstanden erklärt hatte. Supplément Le 22 mars 1991 le Conseil national a transmise cette motion par erreur comme motion, l'auteur s'étant déclaré d'accord de la transformer en postulat. Ueberwiesen aïs Postulat- Transmis comme postulat -- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Günter Aerztlich kontrollierte Abgabe von Heroin an Süchtige Motion Günter Toxicomanes. Distribution d'héroïne par les médecins In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1991 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 91.3192 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 04.10.1991 - 08:00 Date Data Seite 1976-1977 Page Pagina Ref. No 20 020 408 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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