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Entscheid

91-3193

Verwaltungsbehörden 12.03.1992 91.3193

12. März 1992Deutsch28 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

dass alle Unterlagen, die in deutscher und französischer Sprache zur Verfügung stehen, auch in italienischer Sprache erhältlich sind, unter anderem: - die Uebersicht über die Verhandlungen der Bundesversammlung, - die Sessionsprogramme und die Tagesordnungen, - die Vorschau und die Rückschau der Sessionen, - sämtliche Unterlagen aus den Departementen und aus dem Parlament, - die Geschäftsberichte und die Jahresrechnungen, - die Anträge in den Kommissionen und im Parlament, - die Kommissionsberichte, - die Texte für die Schlussabstimmungen, - das Handbuch der schweizerischen Bundesversammlung, - das Vademecum der Parlamentarier, usw.;

2.

dass im Parlament und in seinen Kommissionen die Simultanübersetzung auch ins Italienische sichergestellt wird und sich der Berichterstatter der italienischen Schweiz in seiner Muttersprache ausdrücken kann;

3.

dass in den Parlamentsdiensten auch Fachbeamte italienischer Muttersprache arbeiten. Dies ist - vor allem wenn der Präsident oder der Berichterstatter aus der italienischen Schweiz kommt-wichtig, damit den Kommissionen ein italienisches Sekretariat zur Verfügung steht und die italienischsprachigen Parlamentarier in ihrer Tätigkeit unterstützt werden können;

4.

dass sich unter dem Kanzleipersonal, das den Parlamentariern für Kopierarbeiten, Nachforschungen usw. zur Verfügung steht, auch Personen italienischer Muttersprache befinden. Testo della mozione del 4 ottobre 1991 La deputazione ticinese chiede che nei lavori e servizi del Parlamento la lingua italiana sia equiparata alle due altre lingue ufficiali, come d'altronde previsto dall'articolo 116 della Costituzione federale. In particolare, e a titolo d'esempio, si chiede:

1.

che tutta la documentazione disponibile in tedesco e in francese sia pure ottenibile in italiano. Tra questa: - il riassunto delle deliberazioni dell'Assemblea federale - il programma generale e i programmi giornalieri delle sessioni - la prospettiva e la retrospettiva delle sessioni - tutta la documentazione dipartimentale e parlamentare - i rapporti di gestione ed i conti - le proposte presentate in commissione e in Parlamento - i rapporti commissionali - i testi per le votazioni finali - il Manuale dell'Assemblea federale - il Vademecum dei deputati ecc.;

2.

che in Parlamento e nelle sue commissioni sia assicurata la traduzione simultanea anche in italiano e che il relatore della Svizzera italiana possa esprimersi nella sua lingua;

3.

che nei Servizi del Parlamento vi siano anche funzionar! di concetto di lingua italiana Ciò è importante - soprattutto quando presidente o relatore è un deputato della Svizzera italiana - per assicurare una segreteria in italiano delle commissioni e per assistere i deputati di lingua italiana nella loro attività;

4.

che tra il personale di cancelleria a disposizione del Parlamento per lavori di copiatura, ricerca ecc. siano pure presenti persone di lingua materna italiana. Texte de la motion du 4 octobre 1991 La députation tessinoise demande que la langue italienne jouisse de la parité avec les autres langues officielles dans la totalité des travaux et des services de l'Assemblée fédérale, comme cela est d'ailleurs prévu par l'article 116 de la constitution. Nous demandons en particulier:

1.

que toute la documentation existant en allemand et en français soit aussi disponible en italien, soit notamment: - le résumé des délibérations de l'Assemblée fédérale, - le programme de la session et l'ordre du jour quotidien, - les analyses prospectives et rétrospectives des sessions, - toute la documentation des départements et du Parlement, - les rapports de gestion et les comptes, - les propositions faites dans les commissions et au plénum, - les rapports de commissions, - les textes soumis au vote final, - le manuel des Chambres fédérales, - l'aide-mémoire à l'intention des députés; etc.

2.

que la traduction simultanée en italien soit elle aussi assurée au Parlement et dans ses commissions, et que le rapporteur de Suisse italienne puisse s'exprimer dans sa langue;

3.

que les Services du Parlement disposent aussi de fonctionnaires de langue italienne (ceci est important, notamment lorsqu'un président ou un rapporteur est un député de Suisse italienne, de manière à assurer un secrétariat de commissions en italien, et pour assister les députés italophones dans leur travail);

4.

que du personnel de chancellerie de langue italienne soit à la disposition du Parlement, notamment pour les travaux de dactylographie et de recherche.

-- 1 of 7 --

12.

März 1992 195 Italienisch im Parlament Herr Jagmetti unterbreitet im Namen des Büros den folgenden schriftlichen Bericht:

1.

Politische Aspekte Die vom Nationalrat angenommene Motion greift ein Problem auf, dem der Ständerat seinerseits erhebliche Bedeutung zumisst, auch wenn die praktischen Aspekte im Hinblick auf die personelle Lage nicht so stark ins Gewicht fallen. Die mit der Motion geforderte Gleichstellung der italienischen Sprache ist aber auch im Rahmen der Behandlung der Sprachen im Parlament generell, wie sie bei der Parlamentsreform zur Diskussion stand, zu sehen. Die sich für die Schweiz stellenden allgemeinen sprachpolitischen Fragen wiederum bilden Gegenstand der Debatte über einen neuen Sprachenartikel in der Bundesverfassung. Bei der vorliegenden Motion ist von den spezifischen Problemen auszugehen, mit denen die Mitglieder der Bundesversammlung konfrontiert sind. Diese Probleme haben sich in den letzten Jahren eher verschärft, weil einerseits mit der immer weiterreichenden Differenzierung in den Gesetzestexten die fachspezifische Terminologie an Bedeutung gewinnt. Auch für die Parlamentarier, die mit der anderen der beiden in den Beratungen verwendeten Sprachen gut vertraut sind, ergeben sich daraus Schwierigkeiten. Die Annahme, dass in Debatten über Feinheiten der Gesetzgebung jeder jeden versteht, wird zunehmend zur Fiktion. Andererseits setzt sich in der internationalen Politik sowie in Wirtschaft und Wissenschaft die englische Sprache immer mehr durch, so dass die zweite und erst recht die dritte Nationalsprache an Gewicht verlieren. Parlamentarier italienischer Sprache sind mit diesen Problemen in besonderem Masse konfrontiert Sie werden nach heutiger Usanz gezwungen, die Dokumentation in einer anderen als ihrer Muttersprache zu studieren und sich in den Debatten in den Fraktionen und Kommissionen nicht in ihrer Sprache auszudrücken. Die gegenseitige Verständigung in den Landessprachen stellt einen Teil unseres Kulturgutes dar. Sie ist eine Stärke und eine Eigenart unseres Landes und sollte gepflegt werden, indem die Verständigung erleichtert und nicht erschwert wird. Das Büro erachtet es deshalb als wichtig, Massnahmen zur Verbesserung der Situation der italienischsprachigen Parlamentarier in die Wege zu leiten.

2.

Massnahmen Die gegenseitige Verständigung in den Landessprachen sowie eine Erleichterung der Arbeit der italienischsprachigen Parlamentarier könnte einerseits durch eine bessere Dokumentation und die vermehrte Uebersetzung von Texten und Debatten, andererseits durch die Einstellung von italienischsprachigem Personal in den Parlamentsdiensten verbessert werden. Die integrale Verwirklichung der Begehren der Motionäre würde allerdings einen erheblichen finanziellen und personellen Aufwand bedingen. Neben der schriftlichen Uebersetzung aller noch nicht in italienischer Sprache vorhandenen Texte und Unterlagen sowie der Simultanübersetzung der Rats- und Kommissionsberatungen ist mit einem zusätzlichen administrativen Aufwand (Sekretariat, Vervielfältigungen, Archivierung usw.) zu rechnen. Insgesamt müssten für diese Aufgaben rund 30 Personen eingesetzt werden, was Personalkosten von rund 4,5 Millionen Franken jährlich bedeutet Hinzu kämen Infrastrukturaufwendungen (für Simultanübersetzungseinrichtungen, Arbeitsplätze usw.), die auf 2,5 Millionen Franken geschätzt werden. Bei der Erfüllung der Begehren der Motionäre drängt sich angesichts der damit verbundenen Kosten eine gewisse Flexibilität auf. Es muss eine den echten Bedürfnissen entsprechende Lösung gefunden werden. Schwierig wird es auch sein, in Bern für die verschiedenen Aufgaben qualifiziertes Personal zu finden. Im Rahmen der Beschlüsse zur Parlamentsreform wurde am

4.

Oktober1991 mit einer Aenderung des Bundesbeschlusses vom 7. Oktober 1988 über die Parlamentsdienste (SR 171.115) die Schaffung eines Uebersetzungsdienstes beschlossen. Diese Aenderung soll mit der am gleichen Tag verabschiedeten Revision des Geschäftsverkehrsgesetzes, gegen die allerdings das Referendum ergriffen wurde, in Kraft gesetzt werden. Der neu zu schaffende Uebersetzungsdienst hätte auch die mündlichen und schriftlichen Uebersetzungen in die italienische Sprache sicherzustellen. Der Umfang der schriftlichen Uebersetzungen und die Durchführung der Simultanübersetzung in den Räten und den Kommissionen, wie sie in den neuen Ratsreglementen vorgesehen sind, müssen nach Ansicht des Büros in Absprache mit den italienischsprachigen Ratsmitgliedern und ausgerichtet auf deren Bedürfnisse festgelegt werden. Nicht abgedeckt wäre damit die fachliche und administrative Betreuung der Parlamentarier in italienischer Sprache, wie dies für das Deutsche und Französische der Fall ist. Angesichts der speziellen Situation und der Grosse der Tessiner Deputation (10 Mitglieder) könnte eine Lösung über die Bildung eines kleinen, flexibel einsetzbaren Sekretariates italienischer Sprache gefunden werden. Dessen Aufgabe wäre die über die allgemeinen Dienstleistungen der Parlamentsdienste hinausgehende fachliche, dokumentalistische und administrative Betreuung der italienischsprachigen Parlamentarier. Ein solches Sekretariat hätte auch neben dem zu schaffenden Uebersetzungsdienst eine Berechtigung. On. Jagmetti presenta nel nome dell'Ufficio il rapporto scritto seguente:

1.

Aspetti politici La mozione, accolta dal Consiglio nazionale, pone un problema già esaminato con attenzione dal Consiglio degli Stati, sebbene gli aspetti pratici ivi connessi siano notevolmente diversi, data la diversa composizione di tale organo. La parificazione dell'italiano chiesta dalla mozione va considerata in prospettiva analoga a quella emersa durante la discussione sul problema delle lingue nell'ambito della riforma del Parlamento. Senza dimenticare che l'intera problematica si iscrive nel dibattito più ampio suscitato dal nuovo articolo costituzionale sulle lingue. Riguardo alla mozione qui in esame, è opportuno partire dai problemi concreti cui sono confrontati i membri dell'Assemblea federale. La crescente differenziazione dei testi legislativi crea maggiore specializzazione terminologica, aggravando i problemi linguistici, cosicché durante i dibattiti svolti nelle altre lingue ufficiali anche i parlamentari più preparati hanno maggiori difficoltà Oggettivamente, è ormai illusorio credere che trattandosi di finezze legislative tutti siano in grado di seguire compiutamente il dibattito. D'altro lato, l'inglese si sta imponendo tanto in politica internazionale quanto in ambito economico e scientifico a scapito della seconda, e più ancora della terza lingua nazionale. I parlamentari di lingua italiana sono particolarmente toccati da questo problema. Lo svolgimento attuale dei lavori impone loro l'esame di documentazione redatta in francese o tedesco e durante i dibattiti di gruppo o commissionali non possono esprimersi nella lingua madre. La mutua comprensione nelle lingue nazionali figura tra le componenti dei nostro patrimonio culturale; è una forza e una specificità del nostro Paese e come tale merita di essere incoraggiata e sostenuta, non ostacolata L'Ufficio ritiene dunque importante adottare i prowedimenti necessari per migliorare la situazione dei parlamentari italofoni.

2.

Prowedimenti Una documentazione migliore, la traduzione più frequente di testi e dibattiti, nonché la presenza di personale italofono nei Servizi del Parlamento sono altrettanti prowedimenti atti a migliorare la mutua comprensione tra le lingue nazionali e facilitare l'attività parlamentare dei deputati di lingua italiana Un'attuazione completa delle proposte contenute nella mozione richiederebbe tuttavia risorse umane e finanziarie considerevoli. Oltre alla traduzione scritta di tutti i testi e documenti non ancora disponibili in lingua italiana e la traduzione simultanea dei dibattiti parlamentari e commissionali, bisognerebbe infatti assumere ulteriori compiti amministrativi (segretariato, riproduzione di testi, archiviatura, ecc). Tali mansioni im-- 2 of 7 -L'italien au Parlement 196 12 mars 1992 plicherebbero l'assunzione di 30 persone circa con costi annui valutabili a 4,5 milioni di franchi, e spese d'infrastruttura pari a 2,5 milioni di franchi (impianti di traduzione simultanea, posti di lavoro, ecc.). Considerati i costi, la risposta alla mozione va ponderata con una certa flessibilità E' infatti indispensabile trovare soluzioni commisurate ai bisogni reali, tenendo presente anche la difficoltà di reclutare personale qualificato per i diversi compiti. Nell'ambito delle decisioni relative alla riforma del Parlamento, una modificazione del 4 ottobre 1991 del decreto federale del

7.

ottobre 1988 sui Servizi del Parlamento (RS 171.115) prevede la creazione di un servizio di traduzione. Tale modificazione dovrebbe entrare in vigore contemporaneamente alla revisione della legge sui rapporti tra i Consigli, attualmente oggetto di una richiesta di referendum. Il servizio ivi previsto avrebbe l'incarico di eseguire le traduzioni simultanee e scritte in italiano; secondo il parere dell'Ufficio, il volume esatto delle traduzioni da effettuare nei consigli e nelle commissioni secondo i nuovi regolamenti sarebbe stabilito d'intesa con i deputati italofoni, in modo da corrispondere ai loro bisogni. Di fatto, in tal modo l'italiano non otterrebbe i servizi scientifici e amministrativi attualmente offerti ai parlamentari di lingua francese e tedesca Considerata l'importanza e la posizione particolare della deputazione ticinese (composta da dieci membri), la soluzione potrebbe dunque consistere nella creazione di una segreteria di lingua italiana, commisurata ai bisogni e capace di operare in modo flessibile. Oltre alle prestazioni generali offerte dai Servizi del Parlamento, tale segreteria avrebbe il compito di assecondare dal profilo scientifico, documentario e amministrativo i parlamentari italofoni. Una segreteria siffatta ci sembra giustificata e dovrebbe operare parallelamente al nuovo servizio di traduzione. M. Jagmetti présente au nom du Bureau le rapport écrit suivant:

1.

Aspects politiques La motion acceptée par le Conseil national soulève un problème auquel le Conseil des Etats avait déjà accordé une attention particulière, bien que les aspects pratiques ne pèsent pas du même poids eu égard à la composition de cet organe. L'égalité qu'exigé la motion quant à l'utilisation de la langue italienne doit toutefois être vue sous le même angle général que celui adopté lors de la discussion sur la réforme du Parlement Les problèmes d'ensemble posés par la politique linguistique en Suisse font également l'objet du débat relatif à un nouvel article constitutionnel sur les langues. Pour ce qui est de la présente motion, il convient de partir des problèmes concrets que rencontrent les membres de l'Assemblée fédérale. Ces problèmes se sont plutôt aggravés durant les dernières années, du fait d'une part de la particularisation toujours plus poussée dans les textes législatifs, qui donne plus d'importance à la terminologie spécialisée. Même pour les parlementaires rompus à l'usage des deux autres langues utilisées lors des débats, des difficultés apparaissent Croire que lors des délibérations, tout un chacun comprend l'autre lorsqu'il s'agit des finesses de la législation relève de la fiction. D'autre part, la langue anglaise s'impose toujours davantage dans la politique internationale et dans les domaines économique et scientifique, au détriment de la deuxième, et plus encore de la troisième, langue nationale. Les parlementaires de langue italienne sont particulièrement confrontés à ces problèmes. L'usage leur impose l'étude d'une documentation rédigée dans ce qui est pour eux une langue étrangère, comme il leur impose de s'exprimer, lors des débats au sein des groupes et des commissions, en une langue qui n'est pas leur langue maternelle. La compréhension mutuelle dans les langues nationales représente une part de notre patrimoine culturel. Elle est une force et une spécificité de notre pays et devrait être entretenue dans le sens où elle devrait être facilitée et non rendue plus ardue encore. Le Bureau juge dès lors important que des mesures soient prises en vue de l'amélioration de la situation des parlementaires italophones.

2.

Mesures Une meilleure documentation et la traduction plus fréquente de textes et de débats d'une part, l'engagement de personnel italophone par les Services du Parlement d'autre part, sont susceptibles d'améliorer la compréhension mutuelle dans les langues nationales et de faciliter le travail des députés de langue italienne. Répondre intégralement aux exigences de la motion nécessiterait toutefois des ressources humaines et financières considérables. Outre la traduction écrite de tous les textes et documents non encore disponibles en langue italienne et la traduction simultanée des délibérations au sein des conseils et des commissions, il faudrait compter encore avec un surcroît de charges administratives (secrétariat, reproduction, archivage, etc.). Ces tâches nécessiteraient l'engagement de quelque

30.

personnes pour un coût annuel de 4,5 millions de francs environ. S'y ajoutent les équipements (installations de traduction simultanée, postes de travail, etc.) devises à 2,5 millions de francs. Eu égard aux coûts, une certaine souplesse s'impose dans la réponse qui sera donnée aux exigences des motionnaires. Il conviendra de trouver une solution répondant aux besoins réels. Il sera en outre difficile de trouver sur la place de Berne le personnel apte aux diverses tâches. Dans le cadre des décisions relatives à la réforme du Parlement, une modification du 4 octobre 1991 de l'arrêté fédéral du 7 octobre 1988 sur les Services du Parlement (RS 171.115) prévoit la création d'un service de traduction. Cette modification doit entrer en vigueur à la même date que la révision de la loi sur les rapports entre les conseils, qui a toutefois été l'objet d'une demande de référendum. Ce nouveau service de traduction aurait également pour vocation d'assurer la traduction orale et écrite en italien. De l'avis du Bureau, le volume des traductions écrites et la traduction simultanée au sein des conseils et des commissions, tels que les nouveaux règlements des conseils les prévoient, devront être définis en accord avec les députés italophones et couvrir précisément leurs besoins. Ne seraient donc pas assurés en langue italienne les services scientifiques et administratifs aux parlementaires, comme ils sont fournis en langues française et allemande. Compte tenu de la situation particulière et de l'importance de la députation tessinoise (composée de dix membres), une solution pourrait consister en la création d'un secrétariat de langue italienne restreint dont l'engagement interviendrait de manière souple. Au-delà des prestations générales des Services du Parlement, la tâche de ce secrétariat couvrirait les services scientifiques, documentaires et administratifs aux parlementaires italophones. Parallèlement à un nouveau service de traduction, l'existence de cette structure se justifierait Antrag des Büros

1.

Ablehnung der Motion.

2.

Mit einer parlamentarischen Initiative gemäss Artikel 21 ter Absatz 3 Geschäftsverkehrsgesetz ist eine Ergänzung des Bundesbeschlusses vom 7. Oktober 1988 über die Parlamentsdienste vorzunehmen. Proposte dell'Ufficio

1.

Respingere la mozione. 2. Completare il decreto federale del 7 ottobre 1988 sui Servizi del Parlamento mediante iniziativa parlamentare (secondo art. 21 ter, cpv. 3, della legge sui rapporti tra i Consigli). Proposition du Bureau

1.

Rejeter la motion.

2.

Par le biais d'une initiative parlementaire au sens de l'article 21ter, 3e alinéa, de la loi sur les rapports entre les conseils, compléter l'arrêté fédéral du 7 octobre 1988 sur les Services du Parlement Jagmetti, Berichterstatter: Die sieben Tessiner Nationalräte haben mit ihrer Motion vom 19. Juli 1991 verlangt, dass die ita-- 3 of 7 -12. März 1992 197 Italienisch im Parlament lienische Sprache in der Parlamentsarbeit den beiden anderen Sprachen gleichgestellt werde. In ihren Stellungnahmen haben sich das Büro des Nationalrates und der Bundesrat positiv geäussert Sie haben Zusicherungen abgegeben und Vorbehalte formuliert Der Nationalrat hat die Motion überwiesen. Das Büro des Ständerates beantragt Ihnen, die Motion nicht einfach anzunehmen, sondern sie gleich zu verwirklichen. Es bittet Sie also nicht um einen Auftrag, sondern empfiehlt, gleich eine Lösung zu treffen. Zur Begründung habe ich auf drei Gesichtspunkte hinzuweisen.

1.

Kommunikation: Wir pflegen die gegenseitige Verständigung in den Landessprachen als nationale Tugend zu bezeichnen. Wir tun das zu Recht. Wir haben die Herausforderung der Mehrsprachigkeit unseres Landes angenommen und darauf in dem Sinne geantwortet, dass wir den Zugang zum anderen in unseren eigenen Sprachen suchen. Wir sind damit nicht auf eine andere Sprache - gemeint ist vor allem das Englische - ausgewichen. Allerdings wissen wir sehr genau, dass die englische Sprache die Linguafranca der internationalen Politik, der Wissenschaft und der Wirtschaft geworden ist. Wir selbst kommen bei der zunehmenden internationalen Verflechtung ohne Verständnis des Englischen nicht mehr aus. Ich erinnere Sie daran, dass der EWR-Vertrag in der Fassung vom 22. Oktober 1991 während mehr als einem halben Jahr nur in englischer Sprache vorlag, dass Ihre Delegation bei den Efta-Parlamentariertreffen englisch spricht und die Dokumentation in englischer Sprache erhält Wir werden uns mit der entsprechenden Terminologie noch intensiver vertraut machen müssen und auch diese neue Herausforderung anzunehmen haben. Das ändert aber nichts daran, dass wir die Verständigung unter den Sprachgruppen unseres Landes nicht auf diesem Umweg suchen, sondern den direkten Kontakt pflegen wollen, denn wir wissen genau, dass der Zugang zur Sprache des anderen der erste Schritt des Zugangs zur Sensibilität des anderen darstellt. Die direkte Verständigung im mehrsprachigen Land gehört denn auch zu unserem Selbstverständnis und zu unserem Kulturgut. Das ist auch eine Stärke unseres Landes in einem enger vernetzten Europa Deshalb müssen wir diese Stärke nicht abbauen, sondern langfristig sichern. In der Realität freilich sind wir - das wissen wir genau - vom Idealbild entfernt. Es bestehen viel mehr Verständigungsschwierigkeiten, als wir gern anerkennen. Im Parlament treten diese Verständigungsprobleme deshalb verstärkt auf, weil die Sprache der Gesetze, die wir beraten, sehr dicht ist und die Terminologie immer vielfältiger wird. So gilt es, die Kommunikation in den Landessprachen zu erleichtern. Wir tun das nicht, indem wir Hindernisse bestehenlassen oder gar aufbauen, sondern indem wir Brücken schlagen, und das empfiehlt Ihnen das Büro.

2.

Ein Wort zur Lage der Tessiner Parlamentarier; die Herren Salvioni und Morniroli mögen mich als Sprecher dieser Gruppe akzeptieren. Die Tessiner sind im nationalen Gefüge eine kleine Minderheit. Sie wissen das, und sie wissen, dass sie die Sprache der anderen lernen müssen, wenn sie in Bildung, Wirtschaft und Politik gehört werden wollen und wenn sie am Gespräch teilnehmen wollen. Unsere Tessiner Kollegen im Ständerat sind Beispiele dafür, wie man diese besondere Herausforderung annehmen kann. Sie, wie über Generationen hinweg ihre Vorgänger, machen das, was keineswegs selbstverständlich ist: Sie politisieren in einer anderen Sprache als ihrer Muttersprache. Die Motion ist aber nicht ausschliesslich auf die beiden Ständeräte aus dem Kanton Tessin ausgerichtet, sondern auf alle italienischsprachigen Parlamentarier. Es geht nicht bloss um die derzeitigen Mitglieder der Bundesversammlung, sondern auch um die künftigen. Indem wir Barrieren abbauen, sichern wir auch das passive Wahlrecht. Natürlich ist dieses rechtlich garantiert. Faktisch aber ist es heute stark eingeschränkt, weil als Nationalrat und Ständerat aus dem Tessin oder aus Mesolcina, Bregaglia und Poschiavo nur gewählt werden kann, wer Deutsch oder Französisch nicht nur einigermassen versteht, sondern voll beherrscht und sich in diesen Sprachen auch ausdrücken kann; denn er muss in diesen Sprachen nachher hören, lesen, schreiben und sprechen. Versetzen wir uns doch einmal in die Lage eines Tessiner Mitgliedes der Bundesversammlung, das alles in diesen Sprachen zur Kenntnis nehmen und mitteilen muss! Wer das nicht tun kann, weiss nicht, was geschieht, und er kann keinen Beitrag zur politischen Diskussion leisten. Das Problem ist deshalb nicht bloss an den derzeitigen Mitgliedern des Ständerates zu messen, die die beiden anderen Sprachen bestens sprechen, sondern es ist als nationales und längerfristiges Problem zu sehen.

3.

Bei der Verwirklichung der Motion geht es um drei Anliegen: um den Uebersetzungsdienst, um die Publikationen und um die Sekretariatsarbeiten. Der Uebersetzungsdienst ist seit der Einreichung der Motion im Bundesbeschluss über die Parlamentsdienste verankert worden. Wir haben darüber im letzten Oktober Beschluss gefasst. Es gilt nun, die damals getroffene Lösung noch in die Tat umzusetzen und zu verwirklichen. Was wir jetzt beim Uebersetzungsdienst brauchen, sind keine zusätzlichen Vorschriften, sondern sind Taten, ist die Realisierung dessen, was beschlossen ist. Die Publikationen sind teilweise schon in der Gesetzgebung verankert. Das gilt insbesondere für die Gesetze und für das Bundesblatt. Wir haben also für die oberste Publikationsstufe schon eine gesetzliche Ordnung. Was ergänzend notwendig ist, ist die zweite Publikationsstufe, ist die Dokumentation, die uns hier zur Verfügung steht. Der Umfang dieser Veröffentlichungen ist auch für die deutsche und französische Sprache nicht gesetzlich verankert In dieser Beziehung können wir dem Anliegen am besten dadurch Rechnung tragen, dass wir hier eine möglichst flexible Lösung einbauen, damit Dokumente, wie beispielsweise das Handbuch der schweizerischen Bundesversammlung, nicht nur in grüner und gelber, sondern auch in grauer Fassung zur Verfügung stehen und das nachgeholt wird, was sich längst aufdrängt, nämlich entsprechende Unterlagen auch in italienischer Sprache bereitzustellen. Das Büro schlägt Ihnen vor, der Verwaltungskommission den Auftrag zu geben, den genauen Umfang der Veröffentlichungen abzugrenzen, wie sie es für die deutschsprachigen und französischsprachigen Publikationen macht Ein Sekretariat italienischer Sprache soll durch Ergänzung des Bundesbeschlusses über die Parlamentsdienste geschaffen werden. Dieses Sekretariat italienischer Sprache hätte drei Aufgaben: Es hätte einmal die Unterlagen in allen Fachbereichen, damit auch für die Kommissionsarbeiten, bereitzustellen. Es hätte die Veröffentlichungen, wie sie die Verwaltungskommission beschlossen hat, zu besorgen, und es hätte die Sekretariatsarbeiten auch für die Mitglieder der Bundesversammlung italienischer Sprache zu erledigen, und zwar mit der gleichen Dienstleistung, die in deutscher und in französischer Sprache den Mitgliedern der Bundesversammlung zur Verfügung steht. Das Büro glaubt, mit dieser Lösung den Anliegen gerecht zu werden. Wir können das in eigener Kompetenz tun, weil der Bundesbeschluss über die Parlamentsdienste nach Artikel 8bis des Geschäftsverkehrsgesetzes dem Referendum nicht untersteht. Wir können auf diesem Wege zur sofortigen Realisierung übergehen und müssen uns nicht über eine Motion den Auftrag dazu erteilen. Damit bin ich bei der Motion angelangt. Was machen wir mit der Motion? Der Nationalrat hat sie überwiesen - allerdings nach soundsovielen Vorbehalten, zahlreichen Wenn und Aber. Wenn wir diese Motion annehmen, geben wir uns einen neuen Auftrag. Das möchten wir nicht, wir möchten das Anliegen jetzt verwirklichen. Wenn wir sie als erledigt abschreiben, geht sie wieder an den Nationalrat, von dem sie mit Wenn und Aber überwiesen worden ist Wenn wir sie realisieren und dann erklären, wir würden sie nicht weiterbehandeln und ablehnen, meinen wir das selbstverständlich nicht materiell. Mit der vorgeschlagenen Regelung im Bundesbeschluss treten wir den Beweis dazu an. Wir meinen die Ablehnung also formell, damit wir diesen Vorstoss nicht mehr weiterbehandeln müssen, sondern direkt zur Realisierung übergehen können. E perciò vi prego a nome dell'Ufficio di presidenza di appoggiare la sua proposta e di accettare l'iniziativa.

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L'italien au Parlement 198 12 mars 1992 Cavelty: Die vorliegende Motion veranlasst mich als Bündner und Rätoromane zu einigen wenigen Feststellungen bzw. Ergänzungen.

1.

Auf Seite 3 der schriftlichen Stellungnahme macht das Büro eine quantitative Ueberlegung und stellt fest, dass die Tessiner Delegation zehn Mitglieder umfasse, was die Bildung eines kleinen, flexibel einsetzbaren Sekretariates italienischer Sprache rechtfertige. Meine kleine Korrektur: Es ist falsch, nur vom Kanton Tessin als italienischsprachig zu reden. Herr Jagmetti hat bereits in einem Nebensatz kurz darauf hingewiesen, was ihn nicht gehindert hat, weiterzufahren und wiederum nur vom Tessin zu sprechen. Auch Graubünden hat vier italienischsprachige Täler: Puschlav, Bergell, Misox und Calanca Diese vier Täler bilden zusammen mit dem Kanton Tessin, der übrigens mit Bosco/Gurin auch eine deutschsprachige Gemeinde stellt, die italienische Schweiz. Es ist glücklicherweise auch schon vorgekommen, dass Bündner italienischer Sprache Einsitz in der Bundesversammlung hatten. Ich erwähne nur meinen seinerzeitigen verehrten Amtsvorgänger im Nationalrat, Herrn alt Nationalrat Tenchio.

2.

Der Kommissionsbericht unterstreicht zu Recht die grundsätzliche Bedeutung der Landessprachen als Kulturgut unseres Landes. Die Motion will nun das Italienische als Landessprache einer Minderheit hervorheben. Das Büro nimmt dieses richtige Bestreben entgegen und giesst es in den vorliegenden Entwurf einer parlamentarischen Initiative, die ich unterstützen kann. Als Rätoromane kann ich die Gelegenheit allerdings nicht vorbeigehen lassen, ohne darauf aufmerksam zu machen, dass es auch eine vierte Landessprache gibt, nämlich das Rätoromanische. Insofern wäre der vorliegende Bericht, der nur von drei Landessprachen spricht, zu ergänzen.

3.

Ich verlange im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht, dass auch ein rätoromanisches Sekretariat sofort eingerichtet wird, obwohl wir Rätoromanen gegenwärtig mit drei Nationalräten und einem Ständerat total vier Bundesparlamentarier stellen. Ja, es kommt noch besser: Vor einer Amtsperiode stellten wir mit zwei Ständeräten - der Thurgauer Matossi gehörte noch dazu - und drei Nationalräten gar fünf Mitglieder der Bundesversammlung. Ich möchte lediglich den Weg für den Aufbau eines solchen Sekretariates in einer nicht näher bezeichneten Zukunft nicht verbauen und eine entsprechende Möglichkeit bereits jetzt andeuten. Salvioni: Ich spreche im Namen der kleinen italienischsprachigen Minderheit; dieser kleinen «grossen» Minderheit, wenn ich bedenke, dass seit über hundertfünzig Jahren die italienische Sprache und die italienische Kultur den beiden anderen Sprachen - den drei anderen Kulturen - der Schweiz juristisch ebenbürtig sind. Es ist erfreulich, auch wenn dies sehr spät geschieht, dass die italienische Sprache nun auch administrativ den übrigen Amtssprachen fast gleichgestellt und anerkannt wird. Die Probleme, die tiefer liegen, sind bereits von Kollege Jagmetti dargelegt worden. Gestatten Sie mir, einige Ueberlegungen und Bemerkungen hinzuzufügen:

1.

Die Tatsache, dass wir die deutsche und die französische Sprache mehr oder weniger zu beherrschen haben, ist nicht im Gesetz festgeschrieben. Wenn ein Tessiner Abgeordneter gewählt würde, der diese beiden Amtssprachen nicht spricht, wäre es ihm praktisch unmöglich, seine Tätigkeit als Parlamentarier auszuüben. Die heutige Situation verunmöglicht es einem Bürger, der die deutsche und/oder die französische Sprache nicht beherrscht, als Abgeordneter zu wirken. Das ist sicherlich nicht demokratisch.

2.

Auch diejenigen, die die deutsche und die französische Sprachesprechen, empfindendieTatsache.dasssiedieganze Dokumentation auf französisch oder auf deutsch erhalten, als Diskriminierung der eigenen Sprache. Mir geschieht es oft, dass ich eine wissenschaftliche oder eine spezielle Terminologie auf deutsch oder auf französisch kenne, den entsprechenden italienischen Ausdruck aber nicht Das ist eben auch eine unannehmbare Konsequenz, dass durch diese Situation ein Vertreter einer bestimmten Landessprache riskiert, den Reichtum seiner Kultur, seiner Landessprache zu verlieren. Ich komme jetzt zum Vorschlag des Büros. Ich danke dem Büro für diesen Vorschlag, der praktisch, gangbar und speditiv ist Ich gestatte mir, eine kleine Aenderung vorzuschlagen. Im Text von Artikel 10a Absatz 2, wo es heisst: «La commissione amministrativa determina il volume delle pubblicazioni in lingua italiana», würde ich hinzufügen «previa consultazione con i deputati di lingua italiana». Ich möchte nicht von einer Organisation sprechen, aber Sie wissen, dass es eine «deputazione ticinese» gibt; es ist eine informelle Organisation ohne festgeschriebene Statuten, aber sie funktioniert. Praktisch wird dann die «commissione amministrativa» mit der «deputazione ticinese» Fühlung nehmen, aber weil diese «deputazione» kein offizielles Statut hat, darf man sie hier nicht erwähnen. Ich glaube, es ist richtig, dass man diese Konsultation vorsieht, damit man die Uebersetzungen der Dokumente vornimmt, die die Abgeordneten wünschen und die sie interessant und notwendig finden. Damit, glaube ich, wird diese Lösung noch praktischer. Ringrazio l'Ufficio presidenziale per questa proposta che è pratica, che permette di risolvere molto rapidamente un annoso problema, e a nome dei deputati di lingua italiana, quindi dei deputati ticinesi e grigionesi, in modo particolare, che parlano la lingua italiana, esprimo il mio apprezzamento per questo gesto che è soprattutto, dati i tempi che conoscono le nostre finanze federali, un gesto che bisogna saper apprezzare nel suo pieno valore. Jagmetti, Berichterstatter: Wir sind uns selbstverständlich bewusst, dass wir in der Schweiz, nach heutiger Terminologie, vier Nationalsprachen und drei Amtssprachen haben. Ich habe mich bemüht, das auch mündlich nicht zu verwechseln, und habe ganz gewollt von der Verständigung in den Landessprachen gesprochen, auch wenn die Konsequenz noch nicht die war, dass wir ein rätoromanisches Sekretariat vorgeschlagen haben. Wir nehmen selbstverständlich auch von den Anliegen unserer vier rätoromanischsprachigen Mitglieder der Bundesversammlung Kenntnis oder-genauer gesagt-von den drei Surselvern und dem einen Ladiner. Das kann ja auch einmal noch etwas wechseln in der Aufteilung, aber jedenfalls ist es ein Anliegen, das im Sprachenartikel und in unserer ganzen sprachkulturellen Haltung zum Ausdruck kommen soll. Was den Zusatzantrag von Herrn Salvioni betrifft, darf ich natürlich nicht im Namen des Büros sprechen, aber er trifft unsere Auffassung zweifellos, und wir wären bereit, den Antrag zu Artikel 10a Absatz 2 wie folgt zu präzisieren; ich erlaube mir, das noch in deutscher Sprache zu sagen: «Der Umfang der Veröffentlichungen in italienischer Sprache wird nach Anhörung der italienischsprachigen Mitglieder der Bundesversammlung von der Verwaltungskommission bestimmt» Motion 91.3193 Abgelehnt - Rejeté -- 5 of 7 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion des Nationalrates (Cavadini Adriano) Gleichstellung der italienischen Sprache im Parlament Motion du Conseil national (Cavadini Adriano) Parité au Parlement entre l'italien et les autres langues officielles Mozione del Consiglio nationale (Cavadini Adriano) Parità tra l'italiano e le altre lingue ufficiali in Parlamento In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1992 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 07 Séance Seduta Geschäftsnummer 91.3193 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 12.03.1992 - 08:00 Date Data Seite 194-198 Page Pagina Ref. No 20 021 167 -- 6 of 7 -Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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