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Entscheid

91-3226

Verwaltungsbehörden 03.06.1993 91.3226

3. Juni 1993Deutsch16 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Das Parlament hat in der Wintersession 1991 eine Revision des Bundesbeschlusses gutgeheissen und die Pfandbelastungsgrenze von fünf auf drei Jahre herabgesetzt. Gegenwärtig läuft noch die Referendumsfrist (BB11991 IV1103). Das Referendum scheint nicht ergriffen zu werden. In den wenigen Wochen seit dem letzten Parlamentsbeschluss in dieser Sache hat sich die Lage am Bodenmarkt nicht spürbar verändert. Eine Aufhebung der Pfandbelastungsgrenze zum heutigen Zeitpunkt käme deshalb einer unmotivierten Meinungsänderung gleich.

2.

Es ist zu erwarten, dass die Sperrfrist für die Weiterveräusserung nichtlandwirtschaftlicher Grundstücke in der kommenden Frühjahrssession ebenfalls von fünf auf drei Jahre herabgesetzt wird. Dann wäre die Kongruenz mit der Pfandbelastungsgrenze wiederhergestellt Diese Kongruenz ist mit Blick auf den gemeinsamen Entstehungshintergrund und die verwandten Ziele der beiden Bundesbeschlüsse erwünscht

3.

Eine Aufhebung des Bundesbeschlusses vermöchte die Probleme auf dem Immobilienmarkt nicht zu lindern. Sie würde beim heutigen Zinsniveau keine zusätzlichen Neubauten zur Folge haben, geschweige denn Konkurse verhindern. Wir erinnern bei dieser Gelegenheit einmal mehr daran, dass der Eigennutzer und unter gewissen Bedingungen auch der genossenschaftliche und der staatlich geförderte Wohnungsbau von der Pfandbelastungsgrenze freigestellt sind. Der Rückstellungsbedarf der Banken infolge hoher Belehnung und nun sinkender Immobilienpreise hat teilweise eine kritische Höhe erreicht. Dies zeigt mit aller Deutlichkeit, dass es grundsätzlich sinnvoll ist, vom Hypothekarschuldner zu verlangen, dass er ein Minimum an Eigenmitteln aufbringt. Im französischen Recht ist dies sogar im ordentlichen Recht vorgeschrieben. Für die Zukunft wird sich die Frage stellen, ob es -- 3 of 4 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Haering Binder Sachplan «Siedlung» Motion Haering Binder Plan sectoriel «Urbanisation» In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 04 Séance Seduta Geschäftsnummer 91.3226 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 03.06.1993 - 15:00 Date Data Seite 976-978 Page Pagina Ref. No 20 022 774 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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