91-3230
Verwaltungsbehörden 20.03.1992 91.3230
20. März 1992Deutsch9 min
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Motion Fischer-Seengen 620 20 mars 1992 Schriftliche Begründung-Développement par écrit Die Zahl der böswilligen Beschädigungen, Einbruchdiebstähle, Raubüberfälle sowie der Angriffe auf Personen in Parkhäusern nimmt ständig zu. Die Parkhäuserwerden nicht oder ungenügend bewacht, sind unübersichtlich und daher als Tatorte für die immer skrupelloser und gewalttätiger werdenden Täter ein ideales Betätigungsfeld. Trotz mangelnder Sicherheitsmassnahmen schliessen die Betreiber von Parkhäusern jede Haftung aus. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 2. Dezember 1991 Rapport écrit du Conseil fédéral du 2 décembre 1991 Der Schutz vor Verbrechen ist eine klassische Aufgabe der Kantone, die sich aus ihrer Kompetenz zur Handhabung von Ruhe und Ordnung ergibt Daher ist es nicht gerechtfertigt, dass der Bund den Inhabern von Parkhäusern Sicherheitsmassnahmen vorschreibt Es ist zudem zweifelhaft, ob dem Bund die Kompetenz zum Erlass solcher Vorschriften zusteht Der Bundesrat ist hingegen bereit, im Rahmen der Gesamtrevision des Haftpflichtrechts die weiteren Forderungen der Motion zu prüfen. Es handelt sich zum Teil um Fragen, die im Bericht der Studienkommission für die Gesamtrevision des Haftpflichtrechts vom August 1991 behandelt sind. Bezüglich der Haftung für Straftaten Dritter besteht derzeit folgende Rechtslage: Für solche Taten muss nur haften, wer verpflichtet ist, dagegen Schutzmassnahmen zu ergreifen, und diese unterlassen hat Eine derartige Verpflichtung sollte, wie bemerkt, von den Kantonen geregelt werden. In Ausnahmefällen könnte sie sich aus den Umständen ergeben, wenn Straftaten Dritter mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind. Eine Ausdehnung der Haftung für Straftaten Dritter über die genannten Grenzen hinaus ist sehr problematisch, da eine elementare Voraussetzung des Haftpflichtrechts, die Verursachung des Schadens durch den Haftpflichtigen, nicht mehr gegeben wäre. Die Studienkommission für die Gesamtrevision des Haftpflichtrechts schlägt eine Organisationshaftung vor. Diese stellt eine verschuldensunabhängige Haftung des Inhabers eines Geschäftsbetriebes für das Fehlverhalten von Hilfspersonen und für Mängel der im Betrieb verwendeten Sachen dar. Sie würde die Hilfspersonenhaftung nach Artikel 55 des Obligationenrechts (OR) ersetzen. Für Inhaber von Parkhäusern würde sie gelten, wenn Hilfspersonen Schutzmassnahmen unterlassen, zu denen der Inhaber verpflichtet ist, oder wenn technische Sicherheitsvorrichtungen versagen. Der vertragliche Ausschluss der Haftung ist schon nach geltendem Recht (Art. 100/101 OR) eingeschränkt, insbesondere für obrigkeitlich konzessionierte Gewerbe; als solche sind Parkhäuser auf öffentlichem Grund anzusehen. Die Studienkommission für die Gesamtrevision des Haftpflichtrechts schlägt in mehreren Varianten eine noch stärkere Einschränkung des vertraglichen Haftungsausschlusses vor. Angesichts der eingangs erwähnten Probleme ist die verbindliche Form der Motion abzulehnen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat #ST# 91.3230 Motion Fischer-Seengen Finanzordnung des Bundes Finances fédérales Wortlaut der Motion vom 20. Juni 1991 Der Bundesrat wird eingeladen, den eidgenössischen Räten so bald als möglich den Entwurf für eine neue Bundesfinanzordnung vorzulegen, der sich an folgenden Grundsätzen orientiert: - Einführung einer EG-kompatiblen Konsumsteuer anstelle der Warenumsatzsteuer mit einem in der Verfassung verankerten Satz; - Reduktion der Stempelsteuer ohne Neuunterstellung der Versicherungen; - sukzessive Reduktion der direkten Bundessteuer bis auf das Niveau einer Finanzausgleichssteuer; - keine Mehreinnahmen des Bundes; - Befristung der Finanzordnung. Texte de la motion du 20 juin 1991 Le Conseil fédéral est chargé de présenter dans les plus brefs délais aux Chambres le projet d'un nouveau régime financier au niveau fédéral, fondé sur les principes suivants: - Un impôt sur la consommation compatible au droit de la CE et dont le taux sera fixé dans la constitution, remplacera l'impôt sur le chiffre d'affaires. - Les droits de timbre seront réduits, les assurances ne devant pas leur être assujetties de nouveau. - L'impôtfédéral direct devra être abaissé progressivement de façon à atteindre le niveau d'un impôt servant à la péréquation financière. - Le projet ne doit pas prévoir une augmentation des recettes fédérales. - Le régime financier sera valable pour une période déterminée. Mitunterzeichner - Cosignataires:Keine-Aucun Schriftliche Begründung - Développement par écrit DieBundesfinanzordnungistam2. Juni 1991 vor allem an folgenden Elementen gescheitert: - Verzicht auf Reduktion der direkten Bundessteuer - Mehreinnahmen des Bundes - Wegfall der Befristung der Bundesfinanzordnung - Kompetenzerteilung an das Parlament, den Mehrwertsteuersatz zur Finanzierung der AHVzu erhöhen. Die Einführung einer EG-konformen Mehrwertsteuer ist demgegenüber allgemein begrüsst worden. Das Scheitern der Vorlage am 2. Juni 1991 darf deshalb nicht Anlass sein, auf eine moderne, EG-kompatible Finanzordnung zu verzichten. Vielmehr ist unverzüglich eine neue Vorlage auszuarbeiten, welche eine moderne Konsumsteuer vorsieht, indessen die Mängel des ersten Projekts ausmerzt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es einen von allen politischen Kräften des Landes getragenen Kompromiss offenbar nicht gibt Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 15. Januar 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 15 janvier 1992 Nach der Ablehnung der neuen Finanzordnung in der Volksabstimmung vom 2. Juni 1991 musste zwingend und in kurzer Zeit eine neue Vorlage erarbeitet werden. Die Kompetenz des Bundes zur Erhebung der Warenumsatzsteuer und der direkten Bundessteuer läuft Ende 1994 aus und muss deshalb erneuert werden.
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20. März 1992 N 621 Motion Jaeger Der Bundesrat hat deshalb bereits im Dezember 1991 eine Botschaft zum Ersatz der Finanzordnung verabschiedet Er nimmt in diesem Rahmen auch eingehend zu den Forderungen des Motionärs, denen er sich nur teilweise anschliessen kann, Stellung. Bei der Umsatzsteuer soll von einer sofortigen Neuauflage der Mehrwertsteuer abgesehen werden. Die Vorlage des Bundesrates beschränkt sich auf einen unbefristeten Verfassungsartikel, der dem Gesetzgeber genügend Spielraum einräumt, längerfristig eine moderne, möglichst Wettbewerbs- und aussenhandelsneutrale Konsumsteuer zu schaffen. In der Zwischenzeit bliebe das heutige Recht gemäss Warenumsatzsteuer-Beschluss in Kraft Der Höchstsatzsoll unverändert in der Verfassung verankert bleiben. Die Forderungen nach einer Reduktion der Stempelsteuer dürfen nach den Beschlüssen der eidgenössischen Räte vom 4. Oktober 1991 zur Revision des Stempelsteuergesetzes als gegenstandslos bezeichnet werden. Bei der direkten Bundessteuer sind keine materiellen Aenderungen vorgesehen. Aus haushaltspolitischen Gründen muss insbesondere von einer weiteren Reduktion dieser Steuer abgesehen werden. Die Vorlage des Bundesrates richtet sich strikt nach dem Kriterium der Haushaltsneutralität und ist damit für den Bund weder mit Mehr- noch mit Mindereinnahmen verbunden. Auf die Befristung der beiden Haupteinnahmequellen des Bundes soll dagegen verzichtet werden. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Präsident: Der Vorstoss wird von der SP-Fraktion bekämpft Die Diskussion wird verschoben. Verschoben - Renvoyé #ST# 91.3259 Motion Wiederkehr Lenkungsabgaben als Sofortmassnahme Taxes d'orientation sur les carburants. Mesure d'urgence Wortlaut der Motion vom 21. Juni 1991 Der Bundesrat wird aufgefordert, eine erste Tranche der vorgesehenen Lenkungsmassnahmen auf Treibstoffen sofort zu realisieren. In Anbetracht der Preisdifferenz zu den umliegenden Nachbarländern (ab 1. Juli auch gegenüber Deutschland) ist der Treibstoff preis ab 1992 erstmals um 20 Rappen zu erhöhen. Die Lenkungsabgabe soll unbürokratisch, Staatsquoten- und indexneutral sowie sozial verträglich ausgestaltet sein. Ein Teil davon ist vorerst zur Finanzierung von Luftreinhaltemassnahmen zu verwenden; längerfristig soll der volle Ertrag der Abgabe an die Bevölkerung zurückerstattet werden. Texte cte la motion du 21 juin 1991 Le Conseil fédéral est chargé de mettre en oeuvre immédiatement une première partie des mesures d'orientation prévues en ce qui concerne les carburants. Vu l'écart des prix entre la Suisse et les pays limitrophes (y compris l'Allemagne à partir du 1er juillet), il faut commencer par augmenter le prix du carburant de 20 centimes à partir de 1992. La taxe d'orientation ne doit pas entraîner de complications administratives ni de problèmes sociaux; elle doit être sans influence sur la quote-part de l'Etat et sur l'indice des prix à la consommation. En un premier temps, une partie de ces recettes doit servir à financer les mesures de lutte contre la pollution atmosphérique; à plus long terme, la taxe devra être entièrement restituée à la population. Mitunterzeichner - Cosignataires: Bundi, David, Diener, Günter, Jaeger, Kühn, Ledergerber, Longet, Maeder, Nabholz, Nussbaumer, Petitpierre, Rebeaud, Schule, Seiler Rolf, Wanner, Zwygart (17) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Aus Besorgnis um die konstante Ueberschreitung der Immissionsgrenzwerte (NOX, Ozon und Lärm) erweisen sich dringende Massnahmen als notwendig. Diese Massnahme wirkt gesamtschweizerisch und ist marktwirtschaftlich. Sie verhindert bzw. entschärft wirksam den Treibstofftourismus. Die postulierte Massnahme ist kompatibel mit der vorgesehenen C02-Abgabe. Ein weiterer Ausbau dieser Lenkungsabgabe muss folgen; z. B. weitere Erhöhungen und Einführung der C02-Abgabe. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 15. Januar 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 15 janvier 1992 Das Preisgefälle beim Benzin an der Grenze fördert einen in Verkehrs- und luftreinhaltepolitischer Hinsicht problematischen Tanktourismus. Zu berücksichtigen ist ebenfalls die bisherige reale Entwertung der gewichtsbezogenen Abgaben auf fossilen Energieträgern. Der Bundesrat teilt deshalb das grundsätzliche Anliegen der Motion. Er wird dem Parlament im Rahmen seiner Luftreinhalte- und CO2-Politik sowie der Massnahme zur Sanierung des Bundeshaushaltes und der Finanzierung der Verkehrsinfrastrukturausgaben rechtzeitig seine konkreten Vorschläge unterbreiten. Bei der Ausgestaltung der Massnahmen wird er dabei nicht nur den Anliegen des Umweltschutzes und der Energiepolitik, sondern auch den finanziellen Erfordernissen Rechnung tragen müssen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat #ST# 91.3332 Motion Jaeger Neue Finanzvorlage Nouveau projet de régime financier Wortlaut der Motion vom 2. Oktober 1991 Der Bundesrat wird aufgefordert, dem Parlament so rasch als möglich eine neue Finanzvorlage gemäss den folgenden Leitlinien vorzulegen. Dabei sind die Ergebnisse der Abstimmungsanalysen (zum Beispiel der VOX-Umfrage) einzubeziehen.
Erwägungen
1.
Die Vorlage muss haushaltsneutral sein, das heisst, sie sollte per Saldo weder mehr noch weniger Einnahmen bringen.
2.
Sie soll eine Umsatzsteuer nach dem Mehrwertsystem enthalten, wobei die Sätze unter Berücksichtigung von Punkt 1 festzulegen sind.
3.
Bei der direkten Bundessteuer sind Erleichterungen vorzusehen, die keine Umverteilung zu Lasten der kleineren und mittleren Einkommen bewirken dürfen.
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Fischer-Seengen Finanzordnung des Bundes Motion Fischer-Seengen Finances fédérales In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1992 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 12 Séance Seduta Geschäftsnummer 91.3230 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 20.03.1992 - 08:00 Date Data Seite 620-621 Page Pagina Ref. No 20 021 051 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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