91-3259
Verwaltungsbehörden 20.03.1992 91.3259
20. März 1992Deutsch5 min
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20. März 1992 N 621 Motion Jaeger Der Bundesrat hat deshalb bereits im Dezember 1991 eine Botschaft zum Ersatz der Finanzordnung verabschiedet Er nimmt in diesem Rahmen auch eingehend zu den Forderungen des Motionärs, denen er sich nur teilweise anschliessen kann, Stellung. Bei der Umsatzsteuer soll von einer sofortigen Neuauflage der Mehrwertsteuer abgesehen werden. Die Vorlage des Bundesrates beschränkt sich auf einen unbefristeten Verfassungsartikel, der dem Gesetzgeber genügend Spielraum einräumt, längerfristig eine moderne, möglichst Wettbewerbs- und aussenhandelsneutrale Konsumsteuer zu schaffen. In der Zwischenzeit bliebe das heutige Recht gemäss Warenumsatzsteuer-Beschluss in Kraft Der Höchstsatzsoll unverändert in der Verfassung verankert bleiben. Die Forderungen nach einer Reduktion der Stempelsteuer dürfen nach den Beschlüssen der eidgenössischen Räte vom 4. Oktober 1991 zur Revision des Stempelsteuergesetzes als gegenstandslos bezeichnet werden. Bei der direkten Bundessteuer sind keine materiellen Aenderungen vorgesehen. Aus haushaltspolitischen Gründen muss insbesondere von einer weiteren Reduktion dieser Steuer abgesehen werden. Die Vorlage des Bundesrates richtet sich strikt nach dem Kriterium der Haushaltsneutralität und ist damit für den Bund weder mit Mehr- noch mit Mindereinnahmen verbunden. Auf die Befristung der beiden Haupteinnahmequellen des Bundes soll dagegen verzichtet werden. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Präsident: Der Vorstoss wird von der SP-Fraktion bekämpft Die Diskussion wird verschoben. Verschoben - Renvoyé #ST# 91.3259 Motion Wiederkehr Lenkungsabgaben als Sofortmassnahme Taxes d'orientation sur les carburants. Mesure d'urgence Wortlaut der Motion vom 21. Juni 1991 Der Bundesrat wird aufgefordert, eine erste Tranche der vorgesehenen Lenkungsmassnahmen auf Treibstoffen sofort zu realisieren. In Anbetracht der Preisdifferenz zu den umliegenden Nachbarländern (ab 1. Juli auch gegenüber Deutschland) ist der Treibstoff preis ab 1992 erstmals um 20 Rappen zu erhöhen. Die Lenkungsabgabe soll unbürokratisch, Staatsquoten- und indexneutral sowie sozial verträglich ausgestaltet sein. Ein Teil davon ist vorerst zur Finanzierung von Luftreinhaltemassnahmen zu verwenden; längerfristig soll der volle Ertrag der Abgabe an die Bevölkerung zurückerstattet werden. Texte cte la motion du 21 juin 1991 Le Conseil fédéral est chargé de mettre en oeuvre immédiatement une première partie des mesures d'orientation prévues en ce qui concerne les carburants. Vu l'écart des prix entre la Suisse et les pays limitrophes (y compris l'Allemagne à partir du 1er juillet), il faut commencer par augmenter le prix du carburant de 20 centimes à partir de 1992. La taxe d'orientation ne doit pas entraîner de complications administratives ni de problèmes sociaux; elle doit être sans influence sur la quote-part de l'Etat et sur l'indice des prix à la consommation. En un premier temps, une partie de ces recettes doit servir à financer les mesures de lutte contre la pollution atmosphérique; à plus long terme, la taxe devra être entièrement restituée à la population. Mitunterzeichner - Cosignataires: Bundi, David, Diener, Günter, Jaeger, Kühn, Ledergerber, Longet, Maeder, Nabholz, Nussbaumer, Petitpierre, Rebeaud, Schule, Seiler Rolf, Wanner, Zwygart (17) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Aus Besorgnis um die konstante Ueberschreitung der Immissionsgrenzwerte (NOX, Ozon und Lärm) erweisen sich dringende Massnahmen als notwendig. Diese Massnahme wirkt gesamtschweizerisch und ist marktwirtschaftlich. Sie verhindert bzw. entschärft wirksam den Treibstofftourismus. Die postulierte Massnahme ist kompatibel mit der vorgesehenen C02-Abgabe. Ein weiterer Ausbau dieser Lenkungsabgabe muss folgen; z. B. weitere Erhöhungen und Einführung der C02-Abgabe. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 15. Januar 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 15 janvier 1992 Das Preisgefälle beim Benzin an der Grenze fördert einen in Verkehrs- und luftreinhaltepolitischer Hinsicht problematischen Tanktourismus. Zu berücksichtigen ist ebenfalls die bisherige reale Entwertung der gewichtsbezogenen Abgaben auf fossilen Energieträgern. Der Bundesrat teilt deshalb das grundsätzliche Anliegen der Motion. Er wird dem Parlament im Rahmen seiner Luftreinhalte- und CO2-Politik sowie der Massnahme zur Sanierung des Bundeshaushaltes und der Finanzierung der Verkehrsinfrastrukturausgaben rechtzeitig seine konkreten Vorschläge unterbreiten. Bei der Ausgestaltung der Massnahmen wird er dabei nicht nur den Anliegen des Umweltschutzes und der Energiepolitik, sondern auch den finanziellen Erfordernissen Rechnung tragen müssen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat #ST# 91.3332 Motion Jaeger Neue Finanzvorlage Nouveau projet de régime financier Wortlaut der Motion vom 2. Oktober 1991 Der Bundesrat wird aufgefordert, dem Parlament so rasch als möglich eine neue Finanzvorlage gemäss den folgenden Leitlinien vorzulegen. Dabei sind die Ergebnisse der Abstimmungsanalysen (zum Beispiel der VOX-Umfrage) einzubeziehen.
Erwägungen
1.
Die Vorlage muss haushaltsneutral sein, das heisst, sie sollte per Saldo weder mehr noch weniger Einnahmen bringen.
2.
Sie soll eine Umsatzsteuer nach dem Mehrwertsystem enthalten, wobei die Sätze unter Berücksichtigung von Punkt 1 festzulegen sind.
3.
Bei der direkten Bundessteuer sind Erleichterungen vorzusehen, die keine Umverteilung zu Lasten der kleineren und mittleren Einkommen bewirken dürfen.
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Wiederkehr Lenkungsabgaben als Sofortmassnahme Motion Wiederkehr Taxes d'orientation sur les carburants. Mesure d'urgence In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1992 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 12 Séance Seduta Geschäftsnummer 91.3259 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 20.03.1992 - 08:00 Date Data Seite 621-621 Page Pagina Ref. No 20 021 052 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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