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Entscheid

91-3287

Verwaltungsbehörden 20.03.1992 91.3287

20. März 1992Deutsch16 min

Source admin.ch

Erwägungen

4.

Die Schaffung von Gemeinschaftszentren des Bundes wurde bereits im Rahmen des Aktionsprogramms 1991/92 des Bundesrates diskutiert Die Idee wurde schliesslich verworfen, weil der Bund nicht über ein eigenes Territorium verfügt Damit kämen auch solche Bundeszentren auf Kantonsund Gemeindegebiet zu liegen. Die Stellungnahmen der Kantone zeigen aber, dass deren Bereitschaft sehr gering ist, solche Zentren auf dem eigenen Gebiet zu dulden. Der Bund hat deshalb durch eine Anpassung der entsprechenden Weisungen und durch die Vorfinanzierung kantonaler Kollektivunterkünfte dem Anliegen Rechnung getragen, dass Asylbewerber nur noch in absoluten Notfällen in freiem Wohnraum oder in Hotels untergebracht werden. Die in der Begründung der Interpellation zur Frage 4 skizzierten Ideen zur Entlöhnung arbeitender Asylbewerber sind teilweise bereits umgesetzt So sieht Artikel 18 Absatz 2 der Asylverordnung 1 über Verfahrensfragen vor, dass Teilnehmern an gemeinnützigen Beschäftigungsprogrammen eine Tagesentschädigung ausgerichtet werden kann. Mit dem Inkrafttreten des 9. Kapitels der Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen am 1. Januar 1992 ist der Arbeitgeber aber künftig verpflichtet, 7 Prozent des Erwerbseinkommens eines Asylbewerbers zur Deckung der Fürsorge- und Vollzugskosten auf ein Sicherheitskonto zu überweisen. Eine weitergehende Abschöpfung des Lohnes würde die Arbeitsaufnahmefür Asylbewerber unattraktiv machen und gegen das in der Verfassung verankerte Gleichbehandlungsgebotverstossen. Geprüft wird gegenwärtig die Frage, inwieweit die Bewegungsfreiheit illegal eingereister oder abgewiesener Asylbewerber eingeschränkt werden kann. Falls eine Einschränkung zulässig ist, wird entsprechend den Forderungen des Interpellanten auch zu überlegen sein, ob Asylbewerber, die an gemeinnützigen Beschäftigungsprogrammen teilnehmen, diesbezüglich besserzustellen sind.

5.

Mit dem Erlass der Verordnung über die schweizerische Asylrekurskommission (ARK) hat der Bundesrat in organisatorischer und personeller Hinsicht die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Asylentscheide in zweiter Instanz innerhalb der gesetzlich und politisch gebotenen Zeitvorgaben bewältigt werden können. Die ARK wird insgesamt 217 Stellen umfassen und eine Erledigungskapazität von 20000 Entscheiden pro Jahr erreichen. Dies entspricht im Vergleich zum Jahr 1990 nahezu einer Verdoppelung.

6.

Wegen des in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Grundrechts der persönlichen Freiheit sind Inhaftierungen nicht voraussetzungslos möglich. Wie wir bereits zu Frage 4 ausgeführt haben, wird die Frage der Freiheitsbeschränkung für illegal eingereiste oder abgewiesene Asylbewerber zurzeit einlässlich geprüft

7.

Im Fall eines Krieges im benachbarten Ausland, der Massenflüchtlingsströme auslösen und zu einem Notstand in der Schweiz führen würde, könnten die in den Fragen 4 und 6 angesprochenen freiheitsbeschränkenden Massnahmen gestützt auf Artikel 9 Asylgesetz und die Notstandsklausel der Europäischen Menschenrechtskonvention verfügt werden. Bei allen übrigen Punkten der Interpellation ist Artikel 9 Asylgesetz ohne Relevanz. Präsident: Der Interpellant beantragt Diskussion. Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion Dagegen Verschoben - Renvoyé offensichtliche Mehrheit Minderheit #ST# 91.3287 Interpellation Ruf Asylpolitik. Vorwürfe der kantonalen Fremdenpolizeichefs Politique d'asile. Reproches des chefs des polices cantonales des étrangers Wortlaut der Interpellation vom 17. September 1991 In ihrem Bericht «Der Vollzug des Asylrechts aus der Sicht der Fremdenpolizeibehörden» - Ende August 1991 Bundesrat Koller zugestellt - erhebt die Vereinigung der kantonalen Fremdenpolizeichefs gegenüber den Bundesbehörden schwere Vorwürfe zur Anwendung des Asylgesetzes. Zitate aus der Zusammenfassung des Berichts: «Der Bericht.... stützt sich auf die Erfahrungen der kantonalen Fremdenpolizeibehörden, die seit nunmehr über zehn Jahren am unmittelbarsten mit der Asylproblematik konfrontiert sind. Er weist auf verschiedene Mängel und Unzulänglichkeiten hin, die zum Scheitern der Asylpolitik des Bundes beigetragen haben, und richtet mehrere Forderungen an die Adresse des Bundes.» Im einzelnen werden folgende Missstände gerügt: «Die Einreisen der Asylbewerber in unser Land erfolgen fast ausnahmslos unkontrolliert und auf illegalem Weg, obwohl das Asylgesetz den Ort der Gesuchseinreichung klar umschreibt. Die Missachtung der Einreisevorschriften wird aber nicht sanktioniert. Deshalb ist die Zahl der illegalen Grenzüberschreitungen sehr hoch. Dies hat dazu geführt, dass die Grenzüberwachung.... nicht mehr wirksam gewährleistet werden kann.» «Die Asylbewerber fallen nach der (illegalen) Einreise in ein engmaschiges soziales Netz, das sie in den Genuss verschiedener Leistungen bringt Der ständige Ausbau der Betreuerorganisation unterstützt diese Entwicklung, verbunden mit einem immensen finanziellen Aufwand. Die Sozialgesetzgebung und der Betreuungsaufwand müssen dem rechtlichen Status des Asylbewerbers angepasst werden. Auf Integrationsbemühungen.... ist zu verzichten.» «Einer wirksamen Grenzkontrolle hat zweifellos ein konsequenter Vollzug der Asyl- und Wegweisungsentscheide gegenüberzustehen.... Die lange Dauer der in Bundeszuständigkeit sich abwickelnden Asylverfahren erschwert häufig einen Wegweisungsvollzug. Grosszügige Behandlungen von Begehren, Rechtsbehelfen und Interventionen tragen nicht unwesentlich zu Verfahrensverlängerungen bei. Auch wird einem Missbrauch von Mehrfachgesuchen unter geänderter Identität nur zaghaft begegnet.» «Die ungenügende Leistungskapazität der Bundesbehörden, die zu einem gewaltigen Anwachsen der Pendenzen geführt hat, darf nicht durch die zurzeit im Trend liegende Ueberwälzung der Verantwortung des Bundes auf die Kantone kompensiert werden.» Die Zusammenfassung schliesst wie folgt: «Verschiedene Feststellungen der kantonalen Fremdenpolizeichefs führen zu Kritik und zu Forderungen an die Adresse von Bundesamt für Flüchtlinge, Beschwerdedienst und Bundesamt für Ausländerfragen. Eine konstruktive Zusammenarbeit der Kantone mit diesen Bundesämtern ist nicht gewährleistet Die Wünsche und Bedürfnisse der Kantone bleiben weitgehend unbeachtet Schliesslich beanstanden die Fremdenpolizeichefs den hohen Stellenwert, der den Hilfswerken im Asylverfahren zukommt. Gewisse Hilfswerke üben ihre gesetzliche Mitwirkung nicht selten in Form einer Beaufsichtigung und Kontrolle der Behörden von Bund und Kantonen aus. Gelegentlich werden sogar kantonale Beamte, die im Verfahren beteiligt sind, einer Qualifizierung durch Hilfswerksvertreter unterzogen.»

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20.

März 1992 N 657 Interpellation Ruf Gemäss Presseberichten wollte Bundesrat Koller den Bericht vor der Oeffentlichkeit geheimhalten! Diese bedenkliche Haltung erinnert nur zu deutlich an den Bericht der Bundesanwaltschaft zur Asylpolitik aus dem Jahre 1985, der ebenfalls als vertraulich erklärt worden war, in der Absicht, dem Volk die Wahrheit über die schlimmen Missbräuche in der Asylpolitik zu verheimlichen! Fragen an den Bundesrat:

1.

Wie rechtfertigt der Bundesrat seinen Versuch, den Bericht der kantonalen Fremdenpolizeichefs - und damit deren massive Kritik an der bundesrätlichen Asylpolitik-dem Schweizervolk vorzuenthalten?

2.

Gibt sich der Bundesrat tatsächlich der Illusion hin, durch Verheimlichung das offensichtliche, immer schlimmere Asylantenschlamassel verdrängen zu können?

3.

Wollte der Bundesrat nicht vielmehr erneut der Bevölkerung durch Verschweigen der Wahrheit Sand in die Augen streuen, um dadurch die bevorstehenden Parlamentswahlen zugunsten der Bundesratsparteien zu beeinflussen, die notabene durch ihr krasses Versagen in der Asylpolitik weitgehend selbst für die entstandene Misere verantwortlich sind?

4.

Wie nimmt der Bundesrat im einzelnen zu den Vorwürfen der kantonalen Fremdenpolizeichefs Stellung? (Es wird um eine detaillierte Antwort gebeten).

5.

Ist der Bundesrat nun endlich bereit, von seinen Notrechtskompetenzen (Artikel 9 des Asylgesetzes) Gebrauch zu machen, um die seit langem bekannten sowie die nun von den Fremdenpolizeichefs gerügten Missstände im Asylbereich endlich zu beseitigen?

6.

Ist er namentlich bereit, unverzüglich folgende Massnahmen zu treffen? a. Verbesserung des Schutzes der «grünen Grenze» mit Hilfe der Armee zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung von Scheinasylanten; b. wirksame Straffung der Verfahren; c. umgehende Rückschaffung - und zu diesem Zweck Festnahme - der illegal eingereisten Asylbewerber (keine Aufnahme ins Verfahren!) sowie der kriminellen und der abgewiesenen Scheinasylanten (konsequenter Vollzug der negativen Entscheide); d. drastische Reduktion der Attraktivität der Schweiz auf Wirtschaftsasylanten, insbesondere durch die Unterbringung der Asylanten in Grosszentren ohne Bargeldleistungen, ohne Arbeitsbewilligungen, ohne Kinderzulagen (statt dessen sind sie zu unentgeltlicher Arbeit im Dienste der Oeffentlichkeit beizuziehen); e. Beseitigung der Vergewaltigung der Gemeinden zur Aufnahme von Asylbewerbern; f. wirksames Vorgehen gegen das illegale Verstecken von Asylanten und gegen die Sabotierung des Vollzugs der Wegweisungen; g. Kündigung (sofern erforderlich) widersprechender internationaler Abkommen. Texte de l'interpellation du 17 septembre 1991 Dans son rapport «L'application du droit d'asile selon le point de vue des autorités cantonales de police des étrangers» paru fin août 1991 (uniquement en version allemande), l'Association des chefs des polices cantonales des étrangers formule de sévères critiques à rencontre des autorités fédérales au sujet de l'exécution de la loi sur l'asile. Voici quelques passages tirés du rapport (traduction et adaptation de l'allemand): Le présent rapport, s'appuyant sur les expériences faites par les polices cantonales des étrangers, qui sont confrontées depuis plus de 10 ans aux problèmes liés à l'asile, met en évidence certaines insuffisances qui sont à l'origine d'échec de la politique d'asile de la Confédération, et formule diverses exigences à l'adresse des autorités fédérales. Les défauts suivants ont été constatés: L'entrée des demandeurs d'asile dans notre pays se fait presque sans exception de manière illégale et incontrôlée, quoique la loi sur l'asile contienne des prescriptions précises sur le lieu où doivent être déposées les demandes. L'inobservation des prescriptions d'entrée ne donne lieu toutefois à aucune sanction. C'est pour cette raison que le nombre d'entrées illégales est très élevé. Actuellement, il n'est plus possible d'assurer une surveillance effective des frontières. Après leur entrée clandestine, les requérants ont accès à un réseau social qui leur fournit diverses prestations. Le développement continu des organisations d'assistance soutient cette évolution, qui suppose des moyens financiers considérables. Il faut adapter la législation dans le domaine social et les services d'assistance au statut juridique des demandeurs d'asile, et renoncer aux efforts en vue de leur intégration. A un contrôle efficace des frontières doit s'ajouter une application rigoureuse des décisions concernant l'asile ou le cas échéant le refoulement La longueur des procédures relevant de la compétence fédérale rend souvent l'expulsion difficile. La largesse dont on fait preuve dans le traitement des requêtes, des demandes d'assistance juridique et d'autres interventions contribue à allonger la procédure. En outre, on ne combat que mollement la pratique abusive des demandes multiples. L'inefficience des autorités fédérales, qui a provoqué l'actuelle pléthore de dossiers en suspens, ne doit pas être pailliée par le simple transfert de responsabilité de la Confédération vers les cantons. Et le rapport conclut comme suit: Les constatations faites par les chefs des polices cantonales des étrangers amènent à formuler des critiques et des exigences à l'adresse de l'Office fédéral des réfugiés, du Service des recours, et de l'Office fédéral des étrangers. La collaboration entre ces services fédéraux et les cantons laisse actuellement à désirer. Les requêtes des cantons sont restées jusqu'ici largement sans réponse. Les chefs des polices cantonales des étrangers critiquent en particulier l'importance donnée aux oeuvres d'entraide dans la procédure. Certains organismes en arrivent souvent à exercer un véritable contrôle des autorités fédérales et cantonales. Il y a même des cas où des fonctionnaires cantonaux engagés dans la procédure ont été récusés par les représentants des oeuvres d'entraide, (fin des citations du rapport) Or on apprend par la presse que le conseiller fédéral Koller voulait cacher le rapport à l'opinion publique. Ce comportement critiquable ne rappelle que trop l'attitude adoptée à l'égard du rapport de 1985 du Ministère public concernant la politique d'asile, lequel avait également été déclaré confidentiel dans l'intention de dissimuler la vérité au sujet des graves abus commis en relation avec la politique d'asile. Questions au Conseil fédéral:

1.

Comment justifie-t-il sa tentative de cacher au peuple suisse le rapport des polices cantonales des étrangers, et de ce fait les sévères critiques qu'il contient à l'égard de la politique fédérale d'asile?

2.

Croit-il vraiment parvenir à masquer la gabegie qui règne dans le domaine de la politique d'asile en gardant ce rapport secret?

3.

Ne voulait-il pas en taisant à nouveau la vérité influencer les prochaines élections parlementaires en faveur des partis gouvernementaux, lesquels ont pourtant provoqué la crise actuelle par leur inefficience?

4.

Quelle réponse (circonstanciée) peut-il donner aux reproches formulés par les chefs des polices cantonales des étrangers?

5.

Est-il enfin disposé à faire usage de ses compétences relevant du droit d'urgence (article 9 de la loi sur l'asile) pour mettre un terme aux insuffisances relevées par les chefs des polices cantonales des étrangers dans le domaine de la politique d'asile?

6.

Est-il disposé en particulier à prendre immédiatement les mesures suivantes: a renforcer la surveillance de la «frontière verte» en faisant appel à l'armée pour combattre l'immigration clandestine de pseudo-réfugiés; b. accélérer et simplifier la procédure; c. refouler immédiatement - et au besoin arrêter à cette fin sans appliquer la procédure normale, tout demandeur d'asile entré illicitement, ainsi que tout pseudo-réfugié coupable d'actes criminels, et tout requérant débouté, en stricte application des décisions d'expulsion;

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Interpellation Moser 658 20 mars 1992 d. réduire drastiquement l'attrait de la Suisse sur les migrants économiques en les logeant dans de grands centres d'hébergement, sans leur fournir aucune prestation en argent liquide, ni autorisation de travail, ni allocations d'enfant, mais en les mettant à contribution au service de la collectivité sans rétribution; e. cesser de violenter des communes en les obligeant à accueillir des demandeurs d'asile; f. sévir efficacement contre tout hébergement illicite de requérants et contre toute entorse à la procédure d'expulsion; g. dénoncer au besoin les accords internationaux qui seraient contraires aux mesures décrites précédemment. Mitunterzeichner-Cosignataires: Meier Fritz, Steffen (2) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 12. Februar 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 12 février 1992 Schon bei der ersten Durchsicht des Berichts der Vereinigung der kantonalen Fremdenpolizeichefs zeigte sich, dass ein Teil der darin geäusserten Kritik unbegründet ist Teilweise werden Schwachstellen bemängelt, die den Asylbehörden bekannt sind, die sich aber im Rahmen der geltenden Rechtsordnung nicht beheben lassen. Andere Beanstandungen beziehen sich auf den Vollzug des Asylgesetzes durch die Kantone. Die Bundesbehörden nehmen den Bericht aber ernst Gerade im Asylbereich liegt ihnen viel an einer guten Zusammenarbeit mit den Kantonen. Die aufgeworfenen Themen wurden deshalb einer eingehenden Prüfung unterzogen, um sie danach eingehend mit den Kantonen zu diskutieren. 1.-3. Der Bundesrat hat nichts zu verbergen. Hingegen will er im Interesse einer sachlichen Asylpolitik eine nutzlose Polemik zwischen den Behörden des Bundes und der Kantone vermeiden. Im übrigen lag es an den Verfassern des Berichts, über dessen Veröffentlichung zu entscheiden.

4.

Die Kritik der Vereinigung der kantonalen Fremdenpolizei-Chefs wurde durch eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe auf ihre Stichhaltigkeit hin überprüft Diese legte kürzlich einen ausführlichen Bericht vor. Demnächst wird entschieden, in welcher Form das EJPD die Oeffentlichkeit über die Ergebnisse informiert.

5.

Die Entwicklung der letzten Monate verlief positiv. Zurzeit besteht kein Grund, Artikel 9 Asylgesetz anzuwenden. 6a Der Bundesrat hat im vergangenen Februar eine Arbeitsgruppe damit beauftragt, die nötigen Grundlagen für eine Verstärkung des Grenzwachtkorps durch die Armee in ausserordentlichen Lagen auszuarbeiten. Er entscheidet demnächst über die Anträge dieser Arbeitsgruppe, vertritt jedoch seit jeher die Auffassung, ein Einsatz von Truppen an der Grenze komme nur in Frage, wenn alle anderen Möglichkeiten der Politik erschöpft sind. Dies wäre beispielsweise dann der Fall, wenn der Flüchtlingsstrom stark anstiege und die Schweiz kurzfristig mit einer sehr hohen Zahl zusätzlicher Immigranten konfrontiert würde. Diese Voraussetzungen erachtet der Bundesrat im heutigen Zeitpunkt nicht als erfüllt. 6b. Mit dem dringlichen Bundesbeschluss über das Asylverfahren vom 22. Juni 1990 wurde das Asylverfahren wirksam gestrafft. Zusammen mit dem Aktionsprogramm 1991/1992 des Bundesrates und den getroffenen personellen Massnahmen resultierte daraus eine wesentliche Beschleunigung der Asylverfahren. 6c. Nach dem Asylgesetz wird dann ein Asylverfahren eröffnet, wenn ein Ausländer in der Schweiz um Schutz vor Verfolgung nachsucht Folglich darf die Durchführung eines Asylverfahrens nicht vom Vorliegen einer legalen Einreise abhängig gemacht werden. Für den Vollzug von Wegweisungen sind die Kantone zuständig. 6d. Die Schaffung von Grosszentren wird vom Bundesrat abgelehnt, weil sie enorme organisatorische und führungsmässige Probleme zur Folge hätte. Mit der Anpassung der entsprechenden Weisungen wurde aber dafür gesorgt, dass Asylbewerber in aller Regel in Kollektivunterkünften untergebracht werden. Die Fragen der Erwerbstätigkeit und der Kinderzulagen für Asylbewerber wurden im Rahmen der letzten Gesetzesrevision im Parlament ausführlich diskutiert Die getroffenen Regelungen stellen den Willen des Gesetzgebers dar. Der Bundesrat hat nicht die Kompetenz, sie zu ändern. Der geforderte unentgeltliche Beizug von Asylbewerbern für Arbeiten im Dienste der Oeffentlichkeit würde gegen das Verbot der Zwangsarbeit verstossen, wie es in Artikel 4 der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert ist Der Bund bemüht sich aber, sowohl kommunale Behörden als auch private Organisationen zur Durchführung gemeinnütziger Beschäftigungsprogramme zu animieren. 6e. Nach Artikel 14a Absatz 3 Asylgesetz verteilt der Bund die Asylbewerber auf die Kantone. Inwieweit diese ihre Gemeinden zur Aufnahme von Asylbewerbern verpflichten können, ist eine Frage kantonaler Kompetenzordnungen. 6f. Wer das rechtswidrige Verweilen in der Schweiz erleichtert oder vorbereiten hilft, wird nach Artikel 23Anag mit Gefängnis bis zu sechs Monaten und mit Busse bis zu 10 000 Franken bestraft. Wird das Delikt in Bereicherungsabsicht verübt, können Strafen bis zu drei Jahren Gefängnis und Bussen bis zu

100.

000 Franken ausgesprochen werden. Die Verfolgung dieser Tatbestände obliegt den Kantonen. 6g. Der Bundesrat ist gewillt, die humanitäre Tradition der Schweiz weiterzuführen. Eine Kündigung internationaler Abkommen wird deshalb nicht erwogen. Präsident: Der Interpellant beantragt Diskussion. Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion Dagegen

19.

Stimmen

30.

Stimmen #ST# 91.3386 Interpellation Moser Umwandlung von Asylbewerbergesuchen in B-Aufenthaltsbewilligungen Transformation de demandes d'asile en permis de séjour B Wortlaut der Interpellation vom 28. November 1991 Mit Schreiben vom 21. Dezember 1990 des Vorstehers des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) an die Polizeidirektionen der Kantone wurden diese aufgefordert, Asylbewerbergesuche, die Ende 1990 älter als vier Jahre waren, dahingehend zu untersuchen, ob diese Gesuche aus humanitären Gründen in B-Aufenthaltsbewilligungen umgewandelt werden könnten. Ich erlaube mir deshalb, dem Bundesrat folgende Fragen zu stellen:

1.

Was hat den Bundesrat veranlasst, den Kantonen in seinem Schreiben vom 30. Dezember 1989 eine abweichende Verfahrenspraxis in der Anwendung von Artikel 13 Buchstabe f der Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer (BVO) zu empfehlen?

2.

Wie viele Gesuche (von Asylgesuchstellern deren Verfahren älter als vier Jahre alt waren) wurden per 31. März 1991 dem Bundesamt für Ausländerfragen (BFA) aus den Kantonen zur Erteilung von B-Aufenthaltsbewilligungen aus sogenannten humanitären Gründen zur Gewährung vorgelegt?

3.

Wie vielen ehemaligen Asylgesuchstellern wurde per 30. November 1991 tatsächlich eine B-Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz erteilt?

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Ruf Asylpolitik. Vorwürfe der kantonalen Fremdenpolizeichefs Interpellation Ruf Politique d'asile. Reproches des chefs des polices cantonales des étrangers In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1992 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 12 Séance Seduta Geschäftsnummer 91.3287 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 20.03.1992 - 08:00 Date Data Seite 656-658 Page Pagina Ref. No 20 021 096 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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