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Verwaltungsbehörden 29.04.1993 91.3294
29. April 1993Deutsch11 min
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29. April 1993 N 855 Interpellation Weder Hansjürg sen des Kalbes. Schon von der zweiten oder dritten Lebenswoche an würden die Kälbchen eigentlich auch Rauhfutter fressen. Früher stammte weisses Kalbfleisch von kranken Tieren, die zuwenig Eisen im Blut hatten. Heute muss die Tierschutzverordnung vorschreiben, dass Kälber so gefüttert werden, dass sie mit genügend Eisen versorgt sind. Ein Forschungsprojekt an der Veterinär-medizinischen Fakultät der Universität Bern kommt zum Schluss, dass die heute vorgeschriebenen 20 Milligramm Eisen je Kilogramm Milchersatzfuttermittel zu wenig sind. Es wäre mehr Eisen nötig, was aber das Fleisch röter machen würde. Da das helle Fleisch somit ein Indiz für die Fehlernährung und nichtartgerechte Haltung der Kälber ist und zudem das helle Fleisch dem Konsumenten weder in geschmacklicher noch in ernährungsphysiologischer Hinsicht Vorteile bietet, soll der Bundesrat endlich die unsinnige Preisbevorzugung für helles Kalbfleisch abschaffen. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 1. Juli 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 1er juillet 1992 Gemäss Schlachtviehverordnung vom 22. März 1989 bestimmt der Bundesrat nach Anhören der Schweizerischen Genossenschaft für Schlachtvieh- und Fleischversorgung (GSF) und des Fachausschusses Fleisch den Richtpreis für jede Kategorie und Handelsklasse. Dabei stuft er die Richtpreise nach Qualitätsmerkmalen ab und nimmt auf die Bedürfnisse des Marktes Rücksicht. In der seit dem 1. Februar 1990 gültigen Einschätzungstabelle für Schlachtkälber (K 15) werden die Qualitätsabstufungen aufgrund der Fleischigkeit, des Ausmastgrades, des Gewichtes sowie der Fleischfarbe gemacht. Diese Tabelle wird auf den von der GSF überwachten Märkten, wo 20 Prozent der Schlachtkälber verwertet werden, angewendet Für die Beurteilung der Fleischfarbe wurde die Tabelle bereits am 1. Juli 1981 angepasst, indem für gute Bankkälber anstelle von «Fleischfarbe weiss» hell bis hellrosa verlangt wird, womit die Bedeutung der Fleischfarbe im Verhältnis zu den Qualitätskriterien wie Vollfleischigkeit abgeschwächt wurde. Es kann deshalb nicht von einer generellen Preisbevorzugung für helles Kalbfleisch aufgrund der Einschätzungstabelle gesprochen werden. Zutreffend ist allerdings, dass der Markt in der Regel (Detailhandel und Grossbezüger) helles bis hellrosa Kalbfleisch bevorzugt, was durch verschiedene Markttests festgestellt wurde. Auf der anderen Seite ist ein Teil der Konsumentinnen und Konsumenten hinsichtlich der Haltung von Kälbern sensibilisiert und akzeptiert im Interesse einer tiergerechten Haltung auch rotes Kalbfleisch. Der Bundesrat ist allerdings nicht in der Lage, das Verhalten der Konsumenten beim Kauf von Kalbfleisch zu beeinflussen. Da zwischen der Eisenzufuhr über die Fütterung der Kälber und der Fleischfarbe ein Zusammenhang besteht, ist die Eisenversorgung der Schlachtkälber schon seit mehreren Jahrzehnten Gegenstand von Diskussionen. Die Forschung in der Schweiz befasst sich intensiv mit diesem Problem. Aufgrund verschiedener Ergebnisse wurde eine Menge Eisenzufuhr pro Tag ermittelt, welche dem Bedarf der Kälber annähernd entspricht, ohne dass dadurch rotes Kalbfleisch gebildet wird. Auf dieser Grundlage werden die Mindestwerte für Milchersatzfuttermittel unter Berücksichtigung der freien Aufnahme faserhaltiger Futterkomponenten (Stroh, Heu) im landwirtschaftlichen Hilfsstoffbuch festgehalten. Die Einhaltung dieser Regelung wird von der Forschungsanstalt Grangeneuve regelmässig mittels Futtermittelanalysen kontrolliert, und das Problem der Eisenzufuhr wird weiter untersucht Gemäss 7. Landwirtschaftsbericht soll die umweltgerechte Produktion unter Berücksichtigung der Ansprüche einer artgerechten Tierhaltung gefördert werden. Es wird geprüft, inwieweit das landwirtschaftliche Hilfsstoffbuch und die Einschätzungstabelle an die neuen Erkenntnisse der Forschung anzupassen sind. Auch soll die Entwicklung des Konsumentenverhaltens aufmerksam verfolgt und bei der Gestaltung der Einschätzungstabelle mit berücksichtigt werden. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat #ST# 91.3294 Interpellation Weder Hansjürg Unnötige Affenversuche Expérimentation sur les singes. Inutilité notoire Diskussion - Discussion Siehe Jahrgang 1992, Seite 1252-Voir année 1992, page 1252 Weder Hansjürg: Wir haben vorerst von den Greueln in Ex-Jugoslawien geredet Jetzt reden wir von den Greueln am Hirnforschungsinstitut der Universität Zürich. Dort dauert ein Versuch schon über zwanzig Jahre, und bis heute hat man keine verwertbaren Resultate hervorgebracht Ich nehme an, Sie haben der Diskussion zugestimmt, weil Sie wissen wollten, was bei diesem Versuch passiert, und ich will es Ihnen gerne - sehr gerafft - erläutern. In einer ersten Phase wird das Tier, also der Affe, auf einem Stuhl angebunden. In einer zweiten Phase wird er dressiert, und zwar täglich während mehreren Monaten. In einer dritten Phase wird dem Affen ein Loch in den Schädel gebohrt und eine Halterung eingesetzt, dann werden Elektroden eingeschoben. Jetzt beginnt das eigentliche Drama: In täglichen Sitzungen werden diese Elektroden tiefer in das Gehirn geschoben. Diese Folterphase dauert drei bis fünf Stunden täglich - drei bis fünf Stunden täglich! Und das dauert länger als ein Jahr; länger als ein Jahr dauert ein solcher Versuch mit dem Tier. Es sind verschiedene Tiere, die drankommen, aber jedes länger als ein Jahr. Und nach einem Jahr werden die Tiere zu Tode gebracht Praktizierende Aerzte sagen ganz offen, diese seit über zwanzig Jahren stattfindenden Versuche seien völlig wertlos. Sie haben richtig verstanden. Drei bis fünf Stunden täglich wird der Kopf dieses Affen in einem Marterschraubstock fixiert Das Folterwerkzeug lässt dem Affen nicht einen Millimeter Spielraum für irgendeine Körperbewegung. Das Tier kann weder schreien noch beissen, was es zweifellos gerne machen würde, denn es wird ihm auch noch der Unterkiefer fixiert Ich frage Sie: Woher nehmen wir das Recht dazu? Wer gibt solchen Leuten das Recht, aus einem Aeffchen ein Häufchen Elend zu machen? Diese Martere! wird von Menschen ausgeführt, die weder eine ethische noch eine moralische Bildung kennen. Am Ende - ich habe es schon gesagt - wird das Aeffchen zu Tode gebracht, und dann schaut man nach, was man alles in diesem Kopf angerichtet hat. Gerechtfertigt wird das alles mit der sogenannten Freiheit der Wissenschaft Freiheit der Wissenschaft ist aber keine Freiheit des Verbrechens. Eine Wissenschaft kann unmöglich auf verwerflichen Handlungen basieren. Ich zitiere hier Alexander von Humboldt, der noch heute als vorbildlicher Gelehrter gilt. Er sagte: «Grausamkeit gegen Tiere kann weder bei wahrer Bildung noch bei wahrer Gelehrsamkeit bestehen. » Höhepunkt der Antwort des Bundesrates bildet das Eingeständnis, dass diese Versuche seit zwanzig Jahren durchgeführt werden und dass sie keinen Nutzen gebracht haben, die Steuerzahler sie aber mit Millionen von Franken finanziert haben.
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Postulat Schnider 856 N 29 avril 1993 Keine staatliche Unterstützung hebt die Moral derart auf, wie es der Tierversuch tut. Unsere Gesellschaft- ich schliesse Sie gerne ein - muss in diesem Punkt aufwachen. Tierversuche sind die grösste Kulturschande der Menschheit, sind der grösste Irrtum schlechthin. Auf Schande und Irrtum aber kann man kein Gesundheitswesen und auch keine Wissenschaft aufbauen. Wir dürfen den Hilferuf der gemarterten Kreaturen nicht länger überhören, Herr Bundesrat Delamuraz. An der Universität Zürich ist für die Affen jeder Tag «Auschwitz». Es ist ein unglaublicher Irrtum zu glauben, das alles ginge uns nichts an. Wie erbärmlich und gefühllos benimmt man sich den Tieren gegenüber, vor allem diese Wissenschafter, nur weil Grössenwahn und Ruhmsucht sie selbst verblenden! Tiere sind ein Teil der Schöpfung. Sie auszubeuten, sie zu quälen und dann umzubringen, ist - ich habe es schon gesagt-eine Kulturschande. Herr Bundesrat Delamuraz, ich könnte noch zu weiteren Punkten Stellung nehmen. Die Zeit der Interpellationsbeantwortung ist zu kurz. Ich fordere Sie jedoch auf: Gehen wir an dieser Stelle über die Bücher. Ich bitte Sie sehr herzlich darum. Wir können an sehr vielen Orten Verbesserungen herbeiführen, aber lassen wir uns nicht mehr länger vertrösten. Die Zeit wird kurz, vor allem für mich wird die Zeit kurz, und in erster Linie für die Tiere. Meier Hans: Diese Tierversuche müssten an Tieren durchgeführt werden, die den Menschen möglichst ähnlich seien, wird geschrieben. Herr Weder Hansjürg hat Ihnen den Ablauf des Versuches geschildert. Gibt es etwas Gemeineres? Zuerst eine liebevolle Behandlung durch eine Trainingsperson, welche das Vertrauen des Tierchens zu gewinnen sucht, damit das bewegungsfreudige Aeffchen stillsitzen lernt; dann werden Handbewegungen eingeübt, die immer wieder mit dem Futter belohnt werden. Wenn das Vertrauensverhältnis und all das geschaffen ist, beginnt der Versuch; die Elektrode kommt millimeterweise ins Gehirn hinein, stundenlang. Jeden Tag wiederholt sich die Prozedur, monatelang. Dann wird das Tier getötet. Das Gehirn wird zerstückelt und untersucht Was sind das für Menschen, die solches tun? Marie-Claude Hepp, die Leiterin des Zürcher Affenversuchs, sagt, ihr Versuch funktioniere eben nur, wenn die Affen mitmachen würden. Schon deshalb müsse man möglichst schonend mit ihnen umgehen. Grausam sei dieser Versuch sicher nicht Sie gibt aber zu, dass bis jetzt keine Resultate herausgeschaut haben, seit zwanzig Jahren! Herr Bundesrat, wie lange noch unterstützt der Nationalfonds solche unnütze, gemeine Tierversuche? Ich schäme mich für die Menschen, die solches zulassen und fördern, Herr Bundesrat! M. Delamuraz, conseiller fédéral: La réponse à l'interpellation
Erwägungen
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de M. Weder Hansjürg vous fait apparaître que rien, dans ce domaine et dans ce cas particulier de Zurich, n'a été laissé au hasard ni à la légèreté d'appréciation de gens et d'organismes qui seraient irresponsables. Ce ne sont pas des expériences faites pour la seule joie ou le sadisme d'expérimenter. Il s'agit de recherches de fond, et chacun sait que ces recherches ne peuvent pas être immédiatement appréciées par des effets directs, comme elles le sont dans le domaine de la recherche appliquée et de la transformation en produits chimio-pharmaceutiques des résultats d'expériences faites sur les animaux. C'est la raison pour laquelle je ne suis pas à même de dire à M. Weder que ces expériences ayant apporté tel ou tel résultat immédiat sont utiles. Ces résultats sont plus diffus et à plus long terme. Mais alors, les compétences scientifiques, les sensibilités humaines aussi, qui président aux travaux de ces différents organismes chargés d'examiner les demandes, d'attribuer les autorisations et, finalement, de contrôler ce que le législateur a voulu en matière de protection des animaux, tout cela est une réalité et une substance bien évidente derrière laquelle il a été possible d'éviter d'avoir à introduire des recours ou des contrôles supplémentaires. Je mesure que la consultation de la Commission cantonale de surveillance des expériences sur animaux a fonctionné. Je constate que les nouvelles procédures d'autorisation en vigueur depuis 1991, à la suite de la révision que vous avez apportée à la loi, ont fonctionné. Je constate que les organes qui ont initié les demandes et qui, notamment, ont voulu continuer ces expériences ont pour eux une conscience et une légitimité scientifique que je ne peux pas, unilatéralement, mettre en doute. Bref, l'ensemble de l'encadrement de ces mesures et de ces démarches est tel qu'il me paraît offrir les garanties techniques, mais surtout et bien plus, les garanties éthiques indispensables à la poursuite de telles expériences. C'est au vu de ces propos, sans rien nier de ce que nous ont apporté MM. Weder Hansjürg et Meier Hans quant à la nécessaire sensibilité et à la nécessaire rigueur qui doivent être engagées dans de tels exercices, qu'à la lumière des faits, à la lumière des rapports précis que je connais, il m'a été possible de couvrir la décision de l'Office vétérinaire fédéral de ne pas formuler de recours en cette matière contre les décisions prises d'une manière parfaitement régulière par les autorités de Zurich. Que le peuple suisse sache que la loi la plus rigoureuse du monde sur la protection des animaux, que vous avez voulue à juste titre et que le Conseil fédéral voulait avec vous, est appliquée strictement et complètement et qu'ainsi la volonté du législateur est une volonté qui n'est jamais bafouée. En cas de doute, nous trancherions pour le refus et non pas pour des autorisations distribuées à la légère. Plus que jamais, la rigueur est au rendez-vous. #ST# 92.3287 Postulat Schnider Voranschlag 1993. Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft und Investitionshilfe Budget 1993. Restructurations dans l'agriculture et aide aux investissements Wortlaut des Postulates vom 19. Juni 1992 Der Bundesrat wird aufgefordert, für den Voranschlag 1993 folgende Positionen aufzunehmen: -707.4600.001 Bodenverbesserungen und landwirtschaftliche Hochbauten: 150 000 000 Franken; -707.4200.002 Investitionskredite an die Landwirtschaft:
65.
000 000 Franken; - 705.4600.301 Investitionshilfe für Berggebiete: 120 000 000 Franken. Texte du postulat du 19 juin 1992 Le Conseil fédéral est chargé de faire figurer les postes suivants au budget 1993: -707.4600.001 Améliorations foncières et constructions:
150.
000 000 francs; -707.4200.002 Crédits d'investissements à l'agriculture:
65.
000 000 francs; - 705.4600.301 Aide à l'investissement dans les régions de montagne: 120 000 000 francs. Mitunterzeichner - Cosignataires: Binder, Blatter, Bühler Simeon, Bundi, Bürgi, Columberg, Daepp, Engler, Etique, Hari, Hess Otto, Hildbrand, Jäggi Paul, Keller Anton, Kühne, Leu Josef, Philipona, Ruckstuhl, Rychen, Schwab, Seiler Hanspeter, Tschuppert Karl, Wanner, Wittenwiler, Zölch (25)
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Weder Hansjürg Unnötige Affenversuche Interpellation Weder Hansjürg Expérimentation sur les singes. Inutilité notoire In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band II Volume Volume Session Aprilsession Session Session d'avril Sessione Sessione di aprile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 06 Séance Seduta Geschäftsnummer 91.3294 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 29.04.1993 - 08:00 Date Data Seite 855-856 Page Pagina Ref. No 20 022 690 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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