91-3300
Verwaltungsbehörden 03.03.1992 91.3300
3. März 1992Deutsch18 min
Source admin.ch
Interpellation Loeb François 284 N 3 mars 1992 den, dass man auch Spielfilme und Sendungen des Fernsehens mit Werbung unterbrechen dürfe, wenn sie eine gewisse Länge haben. Vielleicht haben einige Ratskolleginnen und Ratskollegen, die damals für die Unterbrecherwerbung gestimmt haben, gar nicht daran gedacht, dass dann Coca-Cola- und Waschmittelreklamen zwischen die Filme kommen. Vielleicht rechneten sie damit, dass sie Sendungen mit politischer Information, mit Grossbankenbelehrungen oder vielleicht mit Porträts von Regierungsratskandidaten zwischen den Filmen präsentiert erhalten. Das wäre noch eine staatsbürgerliche Absicht gewesen. Ich glaube aber nicht, dass man daran dachte. Ich bin der Auffassung, dass die Problematik der politischen Sendungen im Rahmen von Werbeblöcken von grösster staatspolitischer Bedeutung ist. Es ist immer wieder auffällig, wie im Vorfeld wichtiger Volksabstimmungen am Fernsehen in Werbesendungen kaschierte politische Information verbreitet wird. Erinnern wir uns an die seinerzeitige millionenschwere Kampagne der Banken im Vorfeld der Banken-Initiative. Das hat auch das Bundesgericht beschäftigt. Der Entscheid des Bundesgerichtes war damals alles andere als eindeutig. Auf die Beschwerde wurde zwar nicht eingetreten, weil offenbar das Interesse der Beschwerdeführer nach der Volksabstimmung dahingefallen ist Aber das Bundesgericht hat trotzdem einige Grundsatzüberlegungen geäussert und klargemacht, dass auch mit der Existenz der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) das zuständige Departement nicht völlig von der Aufsicht über die Einhaltung der Werbevorschriften entlastet werden kann. Genau hier scheint mir der wichtige Punkt der politischen Verantwortlichkeit des Bundesrates und des Departementes zu liegen. Seither haben wir in unzähligen Werbesendungen einmal mehr Wiederauflagen von politischer Propaganda erlebt. Erinnern wir uns an die grossangelegte Kampagne im Rahmen von Werbesendungen des Verbandes Schweizerischer Elektrizitätswerke, gut plaziert im Vorfeld der Atom-Abstimmungen. Denken wir aber auch an die vor noch nicht langer Zeit geführten Kampagnen der Grossbanken im Zusammenhang mit den Hypothekarzinserhöhungen, als es für die Banken offenbar wichtig war, dem Schweizervolk eine eigene Information über die Zusammenhänge der Hypothekarzinserhöhungen und ihren zunehmenden Gewinnen zu bieten. Ich hoffe, wir können alle in einem Punkt zustimmen: Durch die Entwicklung, dass Werbesendungen kaschiert immer mehr zu politischer Propaganda missbraucht werden - auch wenn man nicht direkt eine Parole damit verbreitet, sondern entsprechende Hintergrundinformation vermittelt -, werden die Spiesse der verschiedenen Interessengruppen, der verschiedenen politischen Anliegen in diesem Lande, die heute schon sehr ungleich lang sind, noch ungleicher. Hier wäre es vordringlich, dass das Departement, die Aufsichtsbehörde, die entsprechende politische Verantwortung wahrnimmt Ich kann mich deshalb mit der Antwort des Bundesrates vor allem in einem Punkt nicht einverstanden erklären, wenn der Bundesrat in seiner Antwort auf dieser scharfen Zuständigkeitstrennung zwischen der UBI und dem Departement beharrt. Es wäre eine Ueberlegung wert, ob nicht das Departement selber beim Vorkommen solcher Verletzungen der Werbeordnungen bei der UBI dafür sorgen sollte, dass diese Entwicklung gestoppt wird. Es handelt sich um eine staatspolitisch eminent wichtige Frage. Ich bitte den Bundesrat, sein Augenmerk in Zukunft vermehrt auf diesen Missbrauch der politischen Propaganda in Werbesendungen zu richten. Bundesrat Ogi: Es würde wohl wenig nützen, wenn ich nun versuchen würde, Herrn Vollmer zufriedenzustellen; das wird nicht möglich sein. Seine Interpellation datiert aus dem Jahre 1990. Ich nehme an, er hat nur die Negativliste präsentiert. Es gibt auch einiges, das vielleicht positiv erwähnt werden sollte. Damit meine ich auch das, was ich bereits zu Herrn Reimann Maximilian gesagt habe. Ich möchte noch etwas hinzufügen, Herr Vollmer. Bei der Beurteilung der ausgestrahlten Werbesendungen ist grundsätzlich zu beachten - was Sie, glaube ich, nicht ganz begreifen wollen, oder Sie haben es vielleicht schon zur Kenntnis genommen, aber Sie kritisieren es; Sie können es in den Protokollen der Debatte über das Radio- und Fernsehgesetz nachlesen -, dass diese Aufgabenteilung nun einmal besteht Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, die bekannte UBI, ist für die Programmaufsicht verantwortlich. Werbesendungen sind grundsätzlich Bestandteil dieses Programmes. Demgegenüber nimmt mein Departement die Betriebs- und Finanzaufsicht wahr. Wir haben hier also diese Aufgabenteilung, die Sie kritisieren, die aber in der Zwischenzeit, seit der Eingabe Ihrer Interpellation und dem heutigen Tag, von der Kommission und von Ihrem Rat im Rahmen des Radio- und Fernsehgesetzes akzeptiert wurde. Sie kennen die Modifikationen, die Anpassungen und möglicherweise die Verbesserungen, auf die ich jetzt nicht näher eingehen will. Grundsätzlich möchte ich festhalten, dass sich diese Teilung mit den im Gesetz vorgesehenen Anpassungen jetzt bewährt hat und sich hoffentlich auch in Zukunft bewähren wird. Ich weiss nicht, was Sie sagen würden, wenn mein Departement gewisse Spots von der anderen Seite - einer Seite, die Ihnen vielleicht nähersteht; das gibt es bekanntlich auch - kritisieren würde. Deshalb haben wir dies, weil es Bestandteil des Programmes ist, der UBI überlassen. Wir werden die Sache aber genau anschauen. Grundsätzlich hat auch das Departement die Möglichkeit, bei der UBI eine Beschwerde einzureichen. Das ist aber eine Gratwanderung. Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesrates teilweise befriedigt. #ST# 91.3300 Interpellation Loeb François Sparmassnahmen bei DRS2/Espace2/Rete2 DRS2/Espace2 Rete2. Mesures d'économie Diskussion - Discussion Siehe Jahrgang 1991, Seite 2526 - Voir année 1991, page 2526 Loeb François: Im September 1991 haben 30000 Bürgerinnen und Bürger eine Petition eingereicht, in der sie ihrer Sorge über die Frage der zweiten Senderketten des Radios Ausdruck geben. Die zweiten Senderketten DRS2, Rete2 und Espace2 haben eine sehr grosse Aufgabe in der Schweiz. Sie haben nämlich die Aufgabe, Kultur zu verbreiten; sie haben ein sehr treues Stammpublikum; sie erfüllen aber auch eine Aufgabe im Ausland, indem sie Schweizer Kultur verbreiten und aufzeigen können, welch kulturell reiches Leben in unserem Land mit seinen vier Kulturen stattfindet Sie haben mir, Herr Bundesrat, eine Antwort gegeben, von der ich nur teilweise befriedigt bin. Das Radio muss sich ganz bewusst sein, dass hier eine sehr grosse Verantwortung besteht, eine sehr grosse Verantwortung in Richtung Kultur. Ich plädiere nicht dafür, dass nun gross Mittel aufgestockt werden, ich plädiere nur dafür, dass beim Kulturradio nicht mehr gespart wird als bei anderen Senderketten. Warum? Sie können nicht einfach auf den Knopf drücken, um die Kulturleistungen wiederaufzubauen, wenn ein Orchester verschwunden ist: Ein Orchestre de la Suisse romande, das sehr viel im Radio produziert, oder ein Radio-Sinfonieorchester könnte man nicht von heute auf morgen aufbauen. Es würde dafür eine gewisse Zeit brauchen. Jede Sparmassnahme, die wir hier treffen, hat Auswirkungen in die Zukunft, Herr Bundesrat, und wir sollten schauen, dass wir diese Zukunft auch bedenken; ich bitte Sie, dafür zu sorgen.
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3. März 1992 N 285 Interpellation Loeb François Ich weiss, die SRG ist unabhängig und kann selber bestimmen. Ich bitte Sie aber, dafürzu sorgen, dass der Verfassungsauftrag, die Kulturverbreitung, eingehalten wird und dass bei den zweiten Senderketten nicht übermässig gespart wird. Die Auswirkungen wären verheerend. Steiger: Es kommt mir zwar sehr ungelegen, dass die Debatte über DRS2 ausgerechnet in dieser Stunde stattfinden muss, nachdem ich heute morgen in den Programmhinweisen der «NZZ» gesehen habe, dass ich eigentlich um 11 Uhr lieber mit dem Kopfhörer an die Sonne gegangen wäre und dort unseren Kollegen Jean Ziegler im «Reflexe-Thema» bei DRS2 zum Thema «Marx, wir brauchen dich» gehört hätte. Es ist ein Plädoyer des engagierten Genfer Soziologen Jean Ziegler - so der Programmhinweis. Aber ich kann das heute abend in der Wiederholung hören. Vielleicht hätte ich das nicht sagen sollen; wenn nämlich Herr Reimann Maximilian das dann auch hört, hat er wieder eine Bestätigung für seine These der linken Programm-Macher bei der SRG, und dann gibt es wieder einen Vorstoss. Nun aber zur Sache. Ich finde Ziffer 1 der Antwort des Bundesrates erfreulich positiv. Ich kann das voll unterschreiben: «Der Bundesrat ist sich der Wichtigkeit der Radioprogramme - und insbesondere der Programme der zweiten Senderketten -für die nationale Identifikation und die Förderung kultureller Werte bewusst. » Gut so. Nun ist der finanzielle Abbau eine Sache. Hier kann der Bundesrat dann auch in der Antwort formal korrekt darauf verweisen, dass allein die SRG entscheide, wo sie kürze, wenn zu kürzen sei. Das ist richtig, wobei ebenso klar ist, dass die Politik und der Bundesrat hier den Rahmen setzen und die Richtung des Kürzens sehr stark mitbestimmen. Zum Glück ist es gerade dem DRS2-Team gut gelungen, den erfolgten finanziellen Abbau auf eine initiative Art zu nutzen, sich auch Unterstützung in der Oeffentlichkeit aus dieser Situation heraus zu erarbeiten; ich würde sagen, dass heute das Kulturprogramm - in der deutschsprachigen Schweiz kann ich dies beurteilen - beim Publikum eher mehr Rückhalt hat als vor diesen Abbauschritten. Die Gefahr ist natürlich, dass dieser Effort, der jetzt investiert ist und bei dem sehr viele wirklich letzte Reserven gebraucht werden, nicht ewig so weiterzuführen ist; es besteht die Gefahr, dass - wenn die finanzielle Situation so schlecht bleibt oder noch schlechter wird - irgendwo ein Ausbluten beginnt, das schwere Folgen hätte. Nun ist aber, wie gesagt, der finanzielle Aspekt nur ein Aspekt Es gibt, Herr Ogi, bereits eine neue Gefährdung für das Kulturradio in der Schweiz, und für diese Gefährdung trägt das EVED die Verantwortung, und zwar voll und ganz. Mit der Neuordnung der UKW-Versorgung wird ein Modell für die Schweiz zur Diskussion gestellt, das die Kulturprogramme zum Teil ganz aus dem freien Angebot verdrängt. In weiten Teilen der Deutschschweiz und der Romandie wären, nach einer Variante der Vorschläge, die Sie in die Vernehmlassung gegeben haben, zweite und dritte Programme nicht mehr frei empfangbar. Die Möglichkeit - auf die dann verwiesen wird -, diese Programme über Kabel zu empfangen, ist kein echter Ersatz. Erstens ist diese Möglichkeit nicht überall vorhanden, und zweitens entspricht sie in keiner Weise der modernen Radionutzung, wie sie heute gepflegt wird, z. B. im Auto oder mit anderen mobilen Empfängern. Wenn Sie Ziffer 1 Ihrer Antwort ernst meinen, Herr Ogi, nämlich die Wichtigkeit der Radioprogramme, insbesondere der Programme der zweiten Senderketten, dann darf ein solches Modell nicht ernsthaft zur Diskussion stehen. Ich hoffe, dass keine solchen Entscheide fallen werden. Aehnlich unbefriedigend wie das, was jetzt mit der U KW-Versorgung diskutiert wird, ist übrigens mit Blick auf DRS2 die Regelung beim neuen Angebot des Digit-Radios, das die PTTseit einiger Zeit offerieren. In diesem Angebot, das eine ausgezeichnete Empfangsqualität bietet, ist ausgerechnet das Klassik- und Kulturprogramm nicht dabei. Auch das wäre zu korrigieren, wenn Sie eine Förderung des Kultursenders wünschen. Bundesrat Ogi: Herr Loeb François hat im Interpellationstext sieben Fragen gestellt und sieben Antworten bekommen. Auch er ist von unserer Antwort nicht ganz befriedigt, aber vielleicht wird er am Schluss teilweise befriedigt sein, nicht zuletzt, weil er jetzt auch das Votum von Herrn Steiger gehört hat DerBundesratistsichder Bedeutung der Radioprogramme der SRG für die nationale Identifikation und auch für die Förderung kultureller werte sehr bewusst. Gerade die zweiten Programme der SRG spielen dabei eine sehr wichtige Rolle. Es ist aber nicht zu beschönigen, dass die SRG - ich habe das bereits bei den vorangehenden Interpellationen gesagt - sparen muss. Davon, Herr Loeb, sind alle Programmbereiche betroffen. Nach Auskunft der SRG treffen die Sparmassnahmen - das ist zuzugeben, und das passt Ihnen nicht-die zweiten Radioprogramme stärker als die ändern Programme. Hier muss man der SRG aber zugestehen, dass sie Prioritäten setzen kann. Herr Steiger hat es gesagt: Sie muss in dieser Finanzlage Prioritäten setzen, und sie muss über den Einsatz der finanziellen Mittel entscheiden dürfen. Es scheint mir deshalb verständlich zu sein, dass dabei auch ich sage das gern an Ihre Adresse, Herr Loeb - Ueberlegungen bezüglich Verhältnis zwischen Kosten und Hörerreichweiten miteinbezogen werden müssen - etwas, das Sie in Ihrer Unternehmung auf einem anderen Gebiet tagtäglich auch tun müssen. Das sollten Sie, Herr Loeb, auch der SRG zugestehen. Die Gefahr, dass die Schweiz die Möglichkeit zur Darstellung ihrer Kulturleistungen und ihrer kulturellen Eigenart im Ausland verlieren könnte, ist nicht ganz von der Hand zu weisen, wenn ich die ganz grosse Entwicklung in diesem Bereich im Ausland etwas näher betrachte. Hier ist ein ungemeiner Konkurrenzkampf im Gange. Wir müssen alles tun, damit die Schweiz beispielsweise mit ihren Programmmen von Radio International und in den verschiedenen internationalen Gemeinschaftsprogrammen, an denen sich die SRG beteiligt - ich denke an TV5 und an 3Sat usw. -, ihren Auftrag weiterhin erfüllen kann. Mit dem neuen Kulturförderungsartikel der Bundesverfassung, Artikel 27septies (neu), soll die Basis für die Unterstützung der kulturellen Produktionen weiter geschaffen werden, und er dürfte möglicherweise auch die Grundlage für eine Unterstützung des Radio-Sinfonieorchesters bieten. Herr Loeb, ich kann Ihnen sagen, dass mit dem Inkrafttreten des neuen Radio- und Fernsehgesetzes auch das Sponsoring erlaubt sein wird - etwas, wovon Herr Vollmer dann vielleicht nicht begeistert sein wird. Aber das würde ganz in Ihrer Spur liegen, wenn ich Ihnen recht zugehört habe. Diesbezüglich möchte ich Herrn Steiger sagen: Wenn er jetzt die UKW-Versorgung anspricht, so hat er an und für sich das Problem richtig erkannt. Das ist richtig. Aber hier geht es um Frequenzen. Sie, Herr Steiger, als Mitglied der SRG wissen, dass die Frequenzen nicht ein beliebig verfügbares Gut darstellen. Diese Frequenzen wachsen weder an den Bäumen, noch kann man sie pflanzen. Diese Frequenzen sind beschränkt vorhanden. Hier geht es jetzt darum, Prioritäten zu setzen. Im Radio- und Fernsehgesetz hat man die Prioritäten so gesetzt, dass die privaten Lokalradios in Zukunft existieren sollen. Also muss man ihnen auch Frequenzen geben, und das will nicht heissen, dass hier die SRG benachteiligt wird. Im übrigen haben Sie, Herr Steiger, korrekt von zwei Varianten gesprochen. Die für die SRG schlechtere haben sie erwähnt, die gute haben Sie nicht erwähnt. Es gibt eine, die in diesem Sinne andere Prioritäten setzt, andere Möglichkeiten ergibt. Aber generell kann ich sagen: Das Radio ist besser geworden. Das Radio ist nicht zuletzt besser geworden, weil es Konkurrenz erhalten hat. Die Konkurrenz durch die Lokalradios hat der SRG gut getan und zu einem besseren Programm und zu einer besseren Qualität geführt. Sie sehen aus dieser Diskussion: Die einen freuen sich an der heutigen Situation, die anderen kritisieren sie. Diese Gratwanderung fortzuführen ist der Bundesrat bereit. Ich glaube, mit dem neuen Radio- und Fernsehgesetz werden sich einige Bereiche verbessern. Ich bitte Sie, diese Anstrengungen zu unterstützen.
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Interpellation Reimann Maximilian 286 3 mars 1992 Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesrates teilweise befriedigt. #ST# 91.3375 Interpellation Reimann Maximilian Cornu-Berichtzu P-26. Desinformation durch SRG-Sendungen Rapport Cornu sur la P-26. Désinformation de la part de la TV Wortlaut der Interpellation vom 4. Oktober 1991 Im Vorfeld der Einsetzung einer PUK EMD und während der laufenden Untersuchung haben sich die SRG und insbesondere das Fernsehen DRS mit Informationen an die Oeffentlichkeit gewandt, die im Cornu-Bericht ein Nachspiel gefunden haben. Der vom Neuenburger Untersuchungsrichter Pierre Cornu im Auftrag des Bundesrates erstattete Schlussbericht über die Auslandbeziehungen von P-26 hat nämlich, gemäss der am 19. September 1991 der Oeffentlichkeit präsentierten Kurzfassung, beträchtliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit der von der SRG beigezogenen Informanten zutage gefördert Im Kapitel «Die (Des-)informanten» sind Einzelheiten aufgedeckt worden, die kaum mit den konzessionsrechtlich geforderten «anerkannten Regeln der journalistischen Berufsausübung» in Einklang zu bringen sind. So legten sich -zum Teil maskierte - SRG-Interviewpartner Funktionen zu, die sie nie innegehabt hatten, wurden vom Bericht als «Nachrichtenschwindler», «Wirrkopf» oder «Phantast» bezeichnet oder widerriefen im nachhinein früher abgegebene Erklärungen. In diesem Zusammenhang frage ich den Bundesrat an:
Erwägungen
1.
Ist der Bundesrat der Meinung, Sendungen mit derart fragwürdigen Informanten seien mit dem in Artikel.4 der SRG-Konzession statuierten Programmauftrag noch vereinbar?
2.
Ist der Bundesrat als Konzessionsbehörde willens, in der auf den 1. Januar 1993 zu erneuernden SRG-Konzession den Programmauftrag neu so zu definieren, dass ein Monopolmedium bei besonders brisanten Themen einer erhöhten journalistischen Sorgfaltspflicht untersteht?
3.
Ist der Bundesrat bereit, bei der SRG darauf hinzuwirken, dass sie ihre im Zusammenhang mit der PUK EMD und P-26 ausgestrahlten Desinformationen berichtigt?
4.
Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, damit sich die irregeführte Oeffentlichkeit in Fällen, wo journalistische Fehlleistungen erst nach Ablauf der 30tägigen Beschwerdefrist als solche erkennbar sind, doch noch mit einer Konzessionsbeschwerde an die UBI wenden kann?
5.
Sind gegen die durch den Cornu-Bericht als «Desinformanten» entlarvten Personen Strafuntersuchungen eingeleitet worden?
6.
Ist die Identität des im Cornu-Bericht unter dem Decknamen «Razin» erwähnten und in einem «10 vor 10»-Bericht als angeblicher ClA-Brigadegeneral maskiert vorgeführten «Desinformanten» dem Bundesrat bekannt? Enthält der als geheim klassierte Cornu-Originalbericht Einzelheiten über diese zwielichtige Person, oder ist davon auszugehen, es handle sich bei ihr um eine reine Erfindung? Ist der Bundesrat gewillt, den «Fall Razin» bei der SRG restlos aufzuklären? Texte de l'interpellation du 4 octobre 1991 Avant la constitution de la CEP DMF et pendant l'enquête, la SSR, et plus particulièrement la télévision alémanique DRS, ont diffusé des informations dont il a été fait état dans le rapport Cornu. Le rapport final sur les relations étrangères de la P-26, rédigé par le juge d'instruction neuchâtelois Pierre Cornu sur mandat du Conseil fédéral, a émis des doutes sur la crédibilité des sources de la SSR qui sont à l'origine de la présentation abrégée du 19 septembre 1991. Le chapitre intitulé «Die (Des-)informanten» révèle deux détails d'une manière qui n'est guère compatible avec la conformité aux règles de la profession de journaliste que prescrit la concession. C'est ainsi que des interlocuteurs de la SSR - parfois masqués - se sont attribué des fonctions qu'ils n'avaient jamais eues. Ils ont été qualifiés dans le rapport d'«escrocs de l'information», de «têtes brûlées» ou d'«illuminés», tandis que d'autres ont renié leurs propos. Je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:
1.
Est-il d'avis que des émissions recourant à des sources aussi peu crédibles sont encore compatibles avec le mandat défini à l'article 4 de la concession de la SSR?
2.
En tant qu'autorité concédante, entend-il redéfinir ce mandat lors du renouvellement de la concesion le 1 er janvier 1993, de manière à imposer un devoir de vigilance particulièrement strict lorsque la SSR, qui jouit d'un monopole dans le domaine audiovisuel, aborde des thèmes particulièrement brûlants?
3.
Est-il disposé à user de son influence auprès de la SSR pour qu'elle rectifie les informations incorrectes qu'elle a diffusées en relation avec la CEP DMF et la P-26?
4.
Quelles possibilités envisage-t-il pour que le public induit en erreur par de tels cas de désinformation, mais qui ne s'en aperçoit qu'après l'échénce du délai de 30 jours, puisse recourir auprès de l'autorité indépendante?
5.
Les personnes démasquées comme «désinformateurs» par le rapport Cornu ont-elles fait l'objet d'enquêtes pénales?
6.
Le «désinformateur» mentionné sous le nom de code «Razin» dans le rapport Cornu et qui est apparu masqué dans une émission de «10 vor 10» comme prétendu général de brigade de la CIA est-il connu du Conseil fédéral? Le rapport, classé secret, contient-il des détails sur cette individu douteux, ou considère-t-il que ce personnage a été fabriqué de toutes pièces? Le Conseil fédéral entend-il faire élucider le cas «Razin» au sein de la SSR? Mitunterzeichner - Cosignataires: Aregger, Aubry, Auer, Berger, Bezzola, Blocher, Bonny, Bühler Simeon, Burckhardt, Cincera, Dreher, Eppenberger Susi, Feigenwinter, Fischer-Hägglingen, Fischer-Seengen, Frey Walter, Früh, Giger, Graf, Gysin, Hess Otto, Hösli, Houmard, Jeanneret, Loretan, Luder, Müller-Wiliberg, Neuenschwander, Oehler, Portmann, Reichling, Ruf, Rüttimann, Rychen, Sager, Scherrer Jürg, Schwab, Seiler Hanspeter, Spalti, Steffen, Stucky, Tschuppert, Weber-Schwyz, Widmer, Wyss Paul, Wyss William, Zwingli (47) Schriftliche Begründung-Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 22. Januar 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 22 janvier 1992
1.
Eine sorgfältige Lektüre der Kurzfassung des Berichtes Cornu, die am 19. September 1991 veröffentlicht wurde, zeigt, dass die SRG darin nicht erwähnt wird. Im Kapitel «Die (Des-) Informanten» werden gewisse Personen genannt, die der schweizerischen und ausländischen Presse diverse Erklärungen zum Thema abgaben. Die einzelnen Titel werden indessen nicht namentlich aufgeführt. Anderseits weist die Generaldirektion der SRG darauf hin, dass keiner ihrer Mitarbeiter im Rahmen der richterlichen Untersuchung einvernommen wurde. Es ist daran zu erinnern, dass die Bundesverfassung (Art. 55bis Abs. 3) die Unabhängigkeit von Radio und Fernsehen sowie die Autonomie in der Programmgestaltung gewährleistet Der Bundesrat darf deshalb in diesem Bereich keinen Einfluss ausüben; es ist auch nicht an ihm, die Glaubwürdigkeit der Quellen, auf die sich die Sendungen stützen, zu kontrollieren. Für die Programmaufsicht ist bekanntlich die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) gemäss Bundesbeschluss vom 7. Oktober 1983 (SR 784.45) zuständig. Diese Instanz hat in mehreren Fällen die Sorgfaltspflich-ten, die von den Verantwortlichen bei der Realisierung einer -- 3 of 4 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Loeb François Sparmassnahmen bei DRS2/Espace2/Rete2 Interpellation Loeb DRS2/Espace2 Rete2. Mesures d'économie In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1992 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 02 Séance Seduta Geschäftsnummer 91.3300 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 03.03.1992 - 08:00 Date Data Seite 284-286 Page Pagina Ref. No 20 020 978 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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