91-3320
Verwaltungsbehörden 29.01.1992 91.3320
29. Januar 1992Deutsch11 min
Source admin.ch
Motion Iten Andreas 46 29 Janvier 1992 #ST# 91.3320 Motion Iten Andreas Schaffung einer Drogenpolizei des Bundes Création d'une police fédérale anti-drogue Wortlaut der Motion vom 26. September 1991 Der Bundesrat wird beauftragt, zur Bekämpfung der Drogenkriminalität und zur Unterstützung der kantonalen Drogenfahndung eine eigene Drogenpolizei zu schaffen. Texte de la motion du 26 septembre 1991 Le Conseil fédéral est chargé de créer une police fédérale anti-drogue, qui combattra la criminalité liée à la consommation de stupéfiants et qui soutiendra les cantons dans leur lutte contre la drogue. Mitunterzeichner - Cosignataires: Bühler Robert, Jagmetti, Ruesch, Schiesser, Schoch (5) Schriftliche Begründung - Développement par écrit «Aspekte der Drogensituation und Drogenpolitik in der Schweiz»: Im Bericht der Subkommission «Drogenfragen» der Eidgenössischen Betäubungsmittelkommission wird die Schaffung einer Drogenpolizei des Bundes gefordert Sie soll mithelfen, den illegalen und gewinnträchtigen Handel zu bekämpfen. Die zunehmende Bedeutung des internationalen Drogenhandels erfordert eine professionelle, national und international koordinierte Abwehr dieser kriminellen Machenschaften. Dies überfordert eindeutig die kantonalen Polizeidienste. Sie ist nur in enger Zusammenarbeit zwischen den Kantonen und einer Bundesdrogenpolizei zu leisten. Iten Andreas: In der Sommersession 1989 beschäftigte sich unser Rat mit zwei Vorstössen zur Drogenpolitik. Verlangt wurde einmal generell eine bessere Bekämpfung des Drogenhandels, und zwar durch die Motion Cavadini Jean, die damals Kollege Carlo Schmid als Berichterstatter im Rat vertreten hat Weiter war ein Postulat der personellen Aufstockung der Zentralstelle zur Bekämpfung des illegalen Drogenhandels bei der Bundesanwaltschaft gewidmet. Kollege Huber wies bei der Begründung auf die internationale Verflechtung des Drogengeschäftes hin. Kollege Schmid bemerkte, dass die Drogenbekämpfung in der Schweiz um zehn bis fünfzehn Jahre im Rückstand sei. Die Schweiz sei als internationaler Drogenumschlagplatz sehr beliebt Der Bericht Haefliger hatte aufgezeigt, dass eine personelle Aufstockung der Zentralstelle dringend nötig sei. Schon bei der Behandlung des Postulats Huber konnte Bundesrat Koller dafür Lob entgegennehmen. Der Bundesrat habe rasch gehandelt, das Anliegen der Personalaufstockung sei bereits erfüllt. Bundesrat Koller äusserte sich damals auch kurz zur Schaffung einer Bundesdrogenpolizei. Kollege Béguin befürchtete nämlich, eine solche werde anvisiert Es sei wirkungsvoller, wenn die kantonalen Polizeiabteilungen verbessert würden. Bundesrat Koller führte aus, dass es nicht die Absicht des Bundesrates sei, eine solche zu schaffen. Dafür müsste das Betäubungsmittelgesetz abgeändert werden. Im Juni des gleichen Jahres erschien der Drogenbericht der Subkommission für Drogenfragen der Eidgenössischen Betäubungsmittelkommission. Sie empfahl dem Bundesrat, eine Drogenpolizei des Bundes zu schaffen. Sie argumentierte, der Drogenhandel sei immer stärker internationalisiert und arbeitsteilig aufgebaut. In der Schweiz realisierte Verteilnetze von mittlerer Stufe würden von Ausländern beherrscht. Die Methoden der Händler würden immer professioneller und raffinierter. Die Schweiz rage als Transitland des Drogenhandels - wie Studien von Interpol und vom Bundeskriminalamt in Wiesbaden zeigten -weit über ihre flächen- und bevölkerungsmässige Stellung in Europa hinaus. Die Flughäfen Zürich Kloten und Genf Cointrin hätten Drehscheibenfunktion. Die weiterhin steigenden Zahlen im Drogenbereich, die Verfestigung und Professionalisierung der Strukturen im Drogenhandel auf allen Ebenen, die zunehmende Gewaltbereitschaft im Drogenmilieu und die Zunahme der Beschaffungskriminalität verlangten nach adäquaten Mitteln. Das Fehlen einer eigentlichen Drogenpolizei des Bundes mit gesamtschweizerischem Aktionsradius mache sich immer stärker bemerkbar. Solche zentrale polizeiliche Einsatztruppen zur Aufdeckung illegaler Drogengeschäfte von nationaler und internationaler Bedeutung bestünden im Ausland und arbeiteten vor allem auch in unseren Nachbarstaaten seit längerem erfolgreich, heisst es im Bericht. Diese Feststellungen und diverse in der Zwischenzeit an die Oeffentlichkeit getragene Forderungen von Fachleuten der Drogenabwehr bewogen mich und die Mitunterzeichner, der Empfehlung der Subkommission politisch Nachachtung zu verschaffen. Im Augenblick findet in der Schweiz eine grosse Drogendebatte statt. Die Schlagworte heissen: «Die Prohibition hat versagt», oder «Erst die Behinderung des Marktes schafft das Elend an der Drogenfront». Ein weiterer Zeitungstitel lautet: «Der Staat wäre der bessere Dealer als die Mafia» Unter diesem Titel wird eine Legalisierung der Drogen verlangt. Eine andere Ueberschrift hiess: «Holt sich die Schweiz den Drogenkrieg ins Haus? Der Bundesrat vor dem Entscheid zur wichtigsten internationalen Drogenkonvention, dem Wiener Abkommen. » Dieses Wiener Abkommen fordert, sofern es unterzeichnet wird, auch von der Schweiz ein entschlossenes Handeln an der Drogenfront und mehr Professionalität im sogenannten Drogenkrieg. Obwohl in der Schweiz eine grosse Debatte über den Nutzen und den Erfolg der Bekämpfung des Drogenhandels geführt wird und sich viele zu Worte melden, die glauben, die Prohibition habe versagt, das Problem habe sich verschärft, der Drogenkrieg sei nicht zu gewinnen, zielen die internationalen Bestrebungen der Uno, aber auch der Gremien des Europarates und der EG dahin, den Kampf zu verschärfen. Der Platzspitz und der Kocherpark wurden vom Ausland her als Sinnbild des Zögerns der Schweiz im weltweiten Drogenkrieg betrachtet Es kann dahertrotz der in Gang gekommenen Legalisierungsund Entkriminalisierungsdebatte keine Frage sein, dass wir in der Bekämpfung des mafios organisierten Handels international solidarisch handeln müssen. Aber können wir diesen internationalen Anforderungen ohne eine gut ausgebaute Drogenpolizei genügen? Es wird in kriminalpolizeilichen Kreisen befürchtet, die Schweiz werde eine unerwünschte Drogen- und Fahndungsinsel. Es gehört zum Alptraum eines Kriminalbeamten, feststellen zu müssen, dass in der Schweiz nicht die gleich enge Zusammenarbeit in der Verbrechensbekämpfung und in anderen Sicherheitsbelangen besteht wie in der EG. Es wird in diesem Zusammenhang etwa auf den Vertrag von Schengen hingewiesen, der zwischen den Benelux-Staaten, Frankreich und Deutschland 1985 abgeschlossen und im Juni 1990 ergänzt wurde. Die Schweiz gehört nicht dazu. Diese Länder haben vereinbart, die polizeiliche Zusammenarbeit zu vereinfachen und zu fördern, grenzüberschreitende Observationen zuzulassen, die Bekämpfung der Betäubungsmittel zu vereinfachen und ein integriertes elektronisches Fahndungssystem einzurichten. Wenn dieses Verbrechensinformationssystem eingerichtet ist, beginnt ein neues Kapitel der kriminalpolizeilichen Arbeit in Europa Die Schweiz hat dann weniger Informationen zur Verfügung und kann weniger rasch handeln. Wir laufen somit Gefahr, zu einer für die Sicherheit der Bürger unerfreulichen Insel zu werden, auch einer Insel für jene Verbrecher, die in den angrenzenden Ländern mit modernsten Mitteln der Technik gesucht werden. Leider kann die Schweiz mit den Mitgliedstaaten des Vertrags von Schengen bilateral kein Abkommen abschliessen. Ich kann in diesem Zusammenhang nicht alle Massnahmen auf-- 1 of 4 -29. Januar 1992 47 Motion Iten Andreas zählen, die nötig wären, um hier international mithalten zu können. Eine Drogenbundespolizei müsste auf eine Vereinheitlichung der Betäubungsmittelbekämpfung mit modernsten Mitteln und ausgebildetem Personal hin arbeiten. Ich denke dabei an die Einrichtung gemeinsamer, genormter und kompatibler Kommunikationssysteme. Dazu käme die Vereinfachung der Rechtshilfe in Strafsachen. Indessen stellt die schweizerische Kriminalkommission folgende Mängel und Schwierigkeiten der zwischenkantonalen polizeilichen Betäubungsmittelbekämpfung fest: «Ungenügender Nachrichtenaustausch, teilweise mangelhafte Abstimmung von Ermittlungsverfahren, unterschiedliche Behandlung von Auskunftspersonen, teilweise schlechte Zusammenarbeit mit und zwischen den Untersuchungsbehörden, wechselhafte und ermittlungshemmende Rechtsetzung und Rechtsprechung.» Wenn diese Schwierigkeiten nach innen festgestellt werden, wie sollte da die Verbrechensbekämpfung im Drogenbereich, wo die modernsten technischen Hilfsmittel eingesetzt werden, optimiert werden können? Es gehört ohne Zweifel zur verantwortlichen Aufgabe der Polizeibehörden des Bundes, die Koordination wahrzunehmen und die Mängel in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Polizeidiensten der Kantone und der Städte zu beheben. Die zwischenkantonale polizeiliche Betäubungsmittelbekämpfung leidet hauptsächlich unter Nachrichtenlücken. Es kommt deswegen zu erheblichen Doppelspurigkeiten, Missverständnissen und anderen Störungen. Die schweizerische Kriminalkommission fordert daher vom Bund, dass er die Nachrichten entgegennimmt, auswertet, aufbewahrt und wenn nötig weitergibt. Abschliessend: Alle grösseren Fälle von Drogenhandel spielen sich auf internationaler Ebene ab und rufen nach entsprechenden Ermittlungen, die sehr zeit-, personal- und kostenintensiv sind. Grosse internationale Fälle müssen in erster Linie unter der Koordination eines Organs des Bundes in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen angegangen werden. Eine Drogenpolizei würde die Bereitschaft der Kantone zur Zusammenarbeit sicher verbessern. Die kleinen Kantone sind weder personell noch materiell in der Lage, grosse Aktionen durchzuführen. Kleine Kantone verfügen über wenig spezialisierte Polizeibeamte im Drogenbereich und über wenig Mittel, zum Beispiel Drogenhunde, um ein Ermittlungsverfahren erfolgreich durchzuführen. Wenn wir die Drogenbekämpfung und die Drogenfahndung in der Schweiz auf den international erreichten Stand bringen und zugleich die interkantonale Zusammenarbeit fördern und vereinfachen wollen, brauchen wir eine kompetente und spezialisierte Zentrale in Bern. Ich bitte daher den Bundesrat, die Motion entgegenzunehmen. Bundesrat Koller: Was für ein Krebsgeschwür Drogen und Drogenhandel in unserer Gesellschaft darstellen, darüber muss ich hier keine weiteren Ausführungen machen. Ich möchte direkt auf die von Ihnen verlangten Gegenmassnahmen eingehen. Gemäss Artikel 29 des Betäubungsmittelgesetzes ist die Bundesanwaltschaft die schweizerische Zentralstelle für die Bekämpfung des unerlaubten Betäubungsmittelverkehrs. Sie hat bei dessen Bekämpfung durch Behörden anderer Staaten im Rahmen der bestehenden Rechtshilfevorschriften und der Rechtsübung mitzuwirken. Sie sammelt die Unterlagen, die geeignet sind, Widerhandlungen gegen dieses Gesetz zu verhindern und die Verfolgung Fehlbarer zu erleichtern. Sodann haben wir bereits nach geltendem Recht bei der Verfolgung von Widerhandlungen gegen Bundesgesetze, die dem Bund ein besonderes Oberaufsichtsrecht übertragen, die Möglichkeit, dass der Bundesanwalt gestützt auf Artikel 259 des Bundesgesetzes über die Bundesstrafrechtspflege Ermittlungen anordnen kann, wenn die strafbaren Handlungen ganz oder teilweise im Ausland oder in mehreren Kantonen begangen wurden. Es liegt auf der Hand, dass sich Strafverfahren wegen Handels mit grossen Mengen Rauschgift für die Anwendung dieser Vorschrift geradezu aufdrängen. Eine solche anfängliche Federführung durch den Bund soll zwar nicht zum Normalfall werden und auch nicht an der kantonalen Souveränität rütteln, aber wir haben hier bereits eine bestehende Kompetenz für die internationale und interkantonale Koordination, die es jetzt tatsächlich voll zu nutzen gilt. Das war erst möglich, Herr Iten Andreas, nachdem wir im Jahre 1989 diese Zentralstelle um
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Stellen aufgestockt haben, so dass wir heute immer noch einen bescheidenen Personalbestand, aber immerhin erstmals einen Personalbestand haben, der dieser bestehenden Gesetzesaufgabe einigermassen gerecht werden kann. Erfreulicherweise haben wir inzwischen in Ausübung dieser internationalen und interkantonalen Koordinationsaufgabe und der entsprechenden Kompetenz zur Einleitung von Verfahren unter Bundesleitung auch erste erfreuliche Erfolge erzielt. Ich darf Sie an die im vergangenen Herbst bekanntgemachte Aktion «Benjamin» erinnern. Dank der ausgezeichneten Zusammenarbeit mit ausländischen Strafverfolgungsbehörden ist es gelungen, einen international tätigen Heroin- und Waffenhändlerring unter Leitung jugoslawischer Staatsangehöriger zu zerschlagen. Einen ähnlichen Erfolg hatten wir im Rahmen der Aktion «Oktopus» im Kanton Tessin. Ich habe die Bundesanwaltschaft beauftragt - leider verlässt uns der Chef der Zentralstelle, nachdem er zum Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt gewählt worden ist -, mir einen umfassenden Bericht über diese ersten Erfahrungen zu machen, nachdem wir erstmals von diesen bestehenden Gesetzesmöglichkeiten wegen der Personalaufstockung wirklich Gebrauch machen konnten. Die Haltung der Kantone-das ist ein weiterer Punkt, den wir im Rahmen des Berichtes abklären ist zum Teil recht unterschiedlich. Die Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) hatte damals von den Kantonen noch einheitlich die Antwort erhalten, sie möchten nicht, dass eine Bundesdrogenpolizei eingeführt werde, sondern der Bund solle sich auf diese bestehenden Koordinationsaufgaben beschränken. Heute gibt es offenbar diesbezüglich wenigstens bei einem Teil der Kantone einen entsprechenden Gesinnungswandel zu verzeichnen. Wir werden also diesen Erfahrungsbericht sehr sorgfältig auswerten und werden Ihnen Vorschläge für das weitere Vorgehen unterbreiten. Eines steht allerdings schon heute fest: Es ist undenkbar, dass für alle Drogendelikte eine Bundesstrafgerichtsbarkeit festgelegt würde. Das würde die Möglichkeiten des Bundes bei weitem übersteigen. Wir möchten auf diesem sehr, sehr wichtigen Gebiet der Verbrechensbekämpfung vorläufig vor allem die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten ausnutzen. Das zeigen auch unsere Kontakte mit den Kantonen, die von uns vor allem eine verbesserte logistische Unterstützung verlangen, dies im Bereich der Nachrichtenübermittlung, im Bereich vermehrter Koordination von interkantonalen und internationalen Fällen im Anfangsstadium durch die Bundesanwaltschaft sowie im Erstellen einer Drogendatenbank. Beim Erstellen der Drogendatenbank sind wir bei den letzten datenschutzrechtlichen Abklärungen, nachdem wir jetzt, nach Beendigung der Fichenproblematik, auch wieder über entsprechende Kapazitäten verfügen. Das ist der Grund, weshalb ich Sie bitten möchte, den Vorstoss in bezug auf die Schaffung einer Bundesdrogenpolizei nicht als Motion zu überweisen, sondern uns noch die Chance zur Auswertung dieses Berichtes zu geben und die Motion daher in ein Postulat umzuwandeln. Wir werden Ihnen nach Auswertung dieses Berichtes über das weitere Vorgehen berichten. Iten Andreas: Ich sehe, dass Herr Bundesrat Koller diese Problematik sehr eingehend studiert, dass er - so nehme ich an den Bericht und die Anträge der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten kennt und offenbar auch gewillt ist, die Anregungen und Forderungen, die dort erhoben worden sind, umzusetzen. Es sind ja vor allem die Probleme, auf die Sie jetzt hingewiesen haben, die logistischen Probleme, die Drogendatenbank, die bessere Koordination durch den Bund usw. Wenn Sie nun in Aussicht stellen, einen Erfahrungsbericht in Zusammenarbeit mit den kantonalen Kriminalpolizeien zu er-- 2 of 4 -Motion Iten Andreas 48 E 29 janvier 1992 stellen und uns darüber zu berichten, kann ich mich einstweilen mit der Umwandlung in ein Postulat einverstanden erklären. Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat Schluss der Sitzung um 12.00 Uhr La séance est levée à 12 h 00 -- 3 of 4 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Iten Andreas Schaffung einer Drogenpolizei des Bundes Motion Iten Andreas Création d'une police fédérale anti-drogue In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1992 Année Anno Band I Volume Volume Session Januarsession Session Session de janvier Sessione Sessione di gennaio Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 02 Séance Seduta Geschäftsnummer 91.3320 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 29.01.1992 - 08:00 Date Data Seite 46-48 Page Pagina Ref. No 20 020 931 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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