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Entscheid

91-3320

Verwaltungsbehörden 29.01.1992 91.3320

29. Januar 1992Deutsch11 min

Source admin.ch

Erwägungen

15.

Stellen aufgestockt haben, so dass wir heute immer noch einen bescheidenen Personalbestand, aber immerhin erstmals einen Personalbestand haben, der dieser bestehenden Gesetzesaufgabe einigermassen gerecht werden kann. Erfreulicherweise haben wir inzwischen in Ausübung dieser internationalen und interkantonalen Koordinationsaufgabe und der entsprechenden Kompetenz zur Einleitung von Verfahren unter Bundesleitung auch erste erfreuliche Erfolge erzielt. Ich darf Sie an die im vergangenen Herbst bekanntgemachte Aktion «Benjamin» erinnern. Dank der ausgezeichneten Zusammenarbeit mit ausländischen Strafverfolgungsbehörden ist es gelungen, einen international tätigen Heroin- und Waffenhändlerring unter Leitung jugoslawischer Staatsangehöriger zu zerschlagen. Einen ähnlichen Erfolg hatten wir im Rahmen der Aktion «Oktopus» im Kanton Tessin. Ich habe die Bundesanwaltschaft beauftragt - leider verlässt uns der Chef der Zentralstelle, nachdem er zum Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt gewählt worden ist -, mir einen umfassenden Bericht über diese ersten Erfahrungen zu machen, nachdem wir erstmals von diesen bestehenden Gesetzesmöglichkeiten wegen der Personalaufstockung wirklich Gebrauch machen konnten. Die Haltung der Kantone-das ist ein weiterer Punkt, den wir im Rahmen des Berichtes abklären ist zum Teil recht unterschiedlich. Die Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) hatte damals von den Kantonen noch einheitlich die Antwort erhalten, sie möchten nicht, dass eine Bundesdrogenpolizei eingeführt werde, sondern der Bund solle sich auf diese bestehenden Koordinationsaufgaben beschränken. Heute gibt es offenbar diesbezüglich wenigstens bei einem Teil der Kantone einen entsprechenden Gesinnungswandel zu verzeichnen. Wir werden also diesen Erfahrungsbericht sehr sorgfältig auswerten und werden Ihnen Vorschläge für das weitere Vorgehen unterbreiten. Eines steht allerdings schon heute fest: Es ist undenkbar, dass für alle Drogendelikte eine Bundesstrafgerichtsbarkeit festgelegt würde. Das würde die Möglichkeiten des Bundes bei weitem übersteigen. Wir möchten auf diesem sehr, sehr wichtigen Gebiet der Verbrechensbekämpfung vorläufig vor allem die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten ausnutzen. Das zeigen auch unsere Kontakte mit den Kantonen, die von uns vor allem eine verbesserte logistische Unterstützung verlangen, dies im Bereich der Nachrichtenübermittlung, im Bereich vermehrter Koordination von interkantonalen und internationalen Fällen im Anfangsstadium durch die Bundesanwaltschaft sowie im Erstellen einer Drogendatenbank. Beim Erstellen der Drogendatenbank sind wir bei den letzten datenschutzrechtlichen Abklärungen, nachdem wir jetzt, nach Beendigung der Fichenproblematik, auch wieder über entsprechende Kapazitäten verfügen. Das ist der Grund, weshalb ich Sie bitten möchte, den Vorstoss in bezug auf die Schaffung einer Bundesdrogenpolizei nicht als Motion zu überweisen, sondern uns noch die Chance zur Auswertung dieses Berichtes zu geben und die Motion daher in ein Postulat umzuwandeln. Wir werden Ihnen nach Auswertung dieses Berichtes über das weitere Vorgehen berichten. Iten Andreas: Ich sehe, dass Herr Bundesrat Koller diese Problematik sehr eingehend studiert, dass er - so nehme ich an den Bericht und die Anträge der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten kennt und offenbar auch gewillt ist, die Anregungen und Forderungen, die dort erhoben worden sind, umzusetzen. Es sind ja vor allem die Probleme, auf die Sie jetzt hingewiesen haben, die logistischen Probleme, die Drogendatenbank, die bessere Koordination durch den Bund usw. Wenn Sie nun in Aussicht stellen, einen Erfahrungsbericht in Zusammenarbeit mit den kantonalen Kriminalpolizeien zu er-- 2 of 4 -Motion Iten Andreas 48 E 29 janvier 1992 stellen und uns darüber zu berichten, kann ich mich einstweilen mit der Umwandlung in ein Postulat einverstanden erklären. Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat Schluss der Sitzung um 12.00 Uhr La séance est levée à 12 h 00 -- 3 of 4 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Iten Andreas Schaffung einer Drogenpolizei des Bundes Motion Iten Andreas Création d'une police fédérale anti-drogue In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1992 Année Anno Band I Volume Volume Session Januarsession Session Session de janvier Sessione Sessione di gennaio Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 02 Séance Seduta Geschäftsnummer 91.3320 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 29.01.1992 - 08:00 Date Data Seite 46-48 Page Pagina Ref. No 20 020 931 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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