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Entscheid

91-3332

Verwaltungsbehörden 20.03.1992 91.3332

20. März 1992Deutsch10 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Vorlage muss haushaltsneutral sein, das heisst, sie sollte per Saldo weder mehr noch weniger Einnahmen bringen.

2.

Sie soll eine Umsatzsteuer nach dem Mehrwertsystem enthalten, wobei die Sätze unter Berücksichtigung von Punkt 1 festzulegen sind.

3.

Bei der direkten Bundessteuer sind Erleichterungen vorzusehen, die keine Umverteilung zu Lasten der kleineren und mittleren Einkommen bewirken dürfen.

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Motion Spoerry 622 N 20 mars 1992 Texte de la motion du 2 octobre 1991 Le Conseil fédéral est chargé de soumettre au Parlement le plus vite possible un nouveau projet de régime financier en respectant les lignes directrices citées plus bas et en tenant compte des résultats des analyses des votations fédérales (par exemple sondage VOX).

1.

Le projet n'aura pas d'incidences sur le budget; tout compte fait, il n'entraînera donc ni augmentation ni diminution des recettes.

2.

Il comprendra un impôt sur le chiffre d'affaires inspiré du système de la taxe sur la valeur ajoutée, les taux étant fixés conformément au point 1.

3.

Des allégements seront prévus en matière d'impôt fédéral direct; ils ne devront pas modifier la répartition des charges au détriment des revenus moyens ou modestes. Mitunterzeichner - Cosignataires: Biel, Blocher, Bonny, Columberg, Cotti, Coutau, David, Dünki, Eggly, Eisenring, Fischer-Hägglingen, Frey Walter, Früh, Hess Peter, Kühn, Kühne, Loeb François, Nebiker, Spalti, Steinegger, Stucky, Widmer, Wiederkehr, Wyss Paul, Zbinden Hans, Züger, Zwygart (27) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 15. Januar 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 15 janvier 1992 Nach der Ablehnung der neuen Finanzordnung in der Volksabstimmung vom 2. Juni musste zwingend und in kurzer Zeit eine neue Vorlage erarbeitet werden. Die Kompetenz des Bundes zur Erhebung der Warenumsatzsteuer und der direkten Bundessteuer läuft Ende 1994 aus und muss deshalb erneuert werden. Der Bundesrat hat deshalb bereits im Dezember 1991 eine Botschaft zum Ersatz der Finanzordnung verabschiedet Er nimmt in diesem Rahmen auch eingehend zu den Forderungen des Motionärs, denen er sich nur teilweise anschliessen kann, Stellung. Die Vorlage des Bundesrates richtet sich strikt am Kriterium der Haushaltsneutralität aus und ist damit für den Bund weder mit Mehr- noch mit Mindereinnahmen verbunden. Auf die Befristung der beiden Haupteinnahmenquellen des Bundes soll dagegen verzichtet werden. Bei der Umsatzsteuer soll von einer sofortigen Neuauflage der Mehrwertsteuer abgesehen werden. Die Vorlage des Bundesrates beschränkt sich auf einen unbefristeten Verfassungsartikel, der dem Gesetzgeber genügend Spielraum einräumt, längerfristig eine moderne, möglichst Wettbewerbs- und aussenhandelsneutrale Konsumsteuer zu schaffen. In der Zwischenzeit bliebe das heutige Recht gemäss Warenumsatzsteuer-Beschluss in Kraft Der Höchstsatzsoll unverändert in der Verfassung verankert bleiben. Bei der direkten Bundessteuer sind keine materiellen Aenderungen vorgesehen. Aus haushaltspolitischen Gründen muss insbesondere von einer weiteren Reduktion dieser Steuer abgesehen werden. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat #ST# 91.3385 Motion Spoerry Einführung der Ausgabenbremse Base légales visant à freiner les dépenses institutionnelles Wortlaut der Motion vom 27. November 1991 Der Bundesrat wird eingeladen, unverzüglich die rechtlichen Grundlagen zu erarbeiten, um die Einführung der institutionellen Ausgabenbremse rasch zu ermöglichen. Die Vorlage ist dem Souverän entweder mit der neuen Finanzordnung oder zusammen mit dem Sanierungsprogramm für den Bundeshaushalt zu unterbreiten. Sie hat vorzuschreiben, dass Gesetzeserlasse und Kreditbeschlüsse, welche zu höheren als vom Bundesrat beantragten Ausgaben führen, für ihre Gutheissung in beiden Kammern das qualifizierte Mehr erfordern. Texte de la motion du 27 novembre 1991 Le Conseil fédéral est chargé d'instituer sans délai des bases légales visant à freiner les dépenses. Le projet devra être soumis au peuple soit avec le nouveau régime financier soit dans le cadre du programme d'assainissement des finances de la Confédération. Il prévoira que les textes législatifs et les arrêtés portant ouverture de crédit qui pourront conduire à des dépenses plus importantes que celles prévues par le Conseil fédéral devront être approuvés par les deux chambres à la majorité qualifiée. Mitunterzeichner-Cosignataires: Keine -Aucun Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Finanzlage des Bundeshaushaltes hat sich dramatisch verschlechtert, und die Finanzpläne zeigen eine katastrophale Entwicklung auf. Diese Tatsache ist unter anderem auch eine Folge der sehr grosszügigen Ausgabenpolitik, welche das Parlament sich in den vergangenen Jahren geleistet hat. Allein während der letzten Legislatur hat das Parlament so häufig die Kreditanträge des Bundesrates überschritten, dass der Bundeshaushalt durch diese Aufstockungen im Jahre 1991 gesamthaft mit rund 1,5 Milliarden Franken zusätzlich belastet worden ist Dieses sorglose Finanzgebaren des Parlamentes ist offensichtlich keine neue Erscheinung. Schon verschiedentlich hat man Anläufe unternommen, diese Tendenz zur Aufstockung von bundesrätlichen Anträgen in Schranken halten zu können. Eine Möglichkeit dazu bietet die sogenannte institutionelle Ausgabenbremse. Darunter versteht man ein Verfahren, wonach die Beträge, um welche die bundesrätlichen Kreditanträge erhöht werden sollen, zu ihrer Genehmigung in den Räten ein qualifiziertes Mehr erfordern. Während der Antrag des Bundesrates in einem normalen Abstimmungsverfahren behandelt wird und mit dem einfachen Mehr der anwesenden Parlamentarier genehmigt ist, erfordert die Bewilligung der zusätzlich beantragten Aufstockung ein qualifiziertes Mehr. Das bedeutet, dass unabhängig von Absenzen im Rat die Mehrheit aller Ratsmitglieder die Erhöhung gutheissen muss. Der Schweizer Souverän hat bereits zweimal über die Ausgabenbremse befunden. Zweimal hat er ihr zugestimmt. Bleibt die Frage, warum denn dieses Verfahren nicht praktiziert wird. Die erste Vorlage zu einer Ausgabenbremse datiert aus dem Jahre 1974. Obwohl separat vorgelegt, war ihr Inkrafttreten an die gleichzeitige Genehmigung einer Steuervorlage gekoppelt, welche vor dem Souverän keine Gnade fand. Damit blieb auch die Ausgabenbremse auf der Strecke. Weil die Zustimmung zu diesem Instrument jedoch deutlich ausgefallen warGutheissung durch 22 Stände und durch 67 Prozent der Stimmenden -, unterbreitete das Parlament dem Souverän die gleiche Vorlage ein Jahr später erneut Die Zustimmung fiel noch klarer aus. Weil aber jene Vorlage befristet war, lief -- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Jaeger Neue Finanzvorlage Motion Jaeger Nouveau projet de régime financier In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1992 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 12 Séance Seduta Geschäftsnummer 91.3332 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 20.03.1992 - 08:00 Date Data Seite 621-622 Page Pagina Ref. No 20 021 053 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. 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