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Entscheid

91-3337

Verwaltungsbehörden 03.03.1992 91.3337

3. März 1992Deutsch11 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Von Schweizer Seite könnte und sollte die gemeinsame Menschenrechtsorganisation der afrikanischen Staaten finanziell unterstützt werden, deren Arbeit durch Mangel an Finanzen unerträglich eingeschränkt ist, obwohl sie in jeder Hinsicht unumgänglich und für viele, für Tausende, für Millionen von Menschen existentiell notwendig wäre.

2.

Der internationale Frauenhandel sollte ebenso international angegangen und bekämpft werden. Ich verlange als Frau in der und von der Schweiz, dass wir gegen diese Geissel besonders aktiv werden. Ich habe gehört, dass der Frauen- und der Menschenhandel überhaupt dem Waffen- und Drogenhandel den Rang abzulaufen beginne. Ich kann das nicht beurteilen; aber gerade deshalb verlange ich von meinem Land Finanzen, die dazu eingesetzt werden, diesen Fragen auf den Grund zu gehen und diesen Handel wirksam zu bekämpfen. Das wird einiges kosten.

3.

Gestern haben wir vom Bundesrat drei Mitteilungen erhalten, aus denen hervorgeht, wie er es mit der Kriegsmaterialausfuhr nach China, in die Türkei und in die Staaten der arabischen Halbinsel hält. Fazit: Die Menschenrechte werden in allen drei Fällen verschieden gewichtet. Bei China verhindern sie eine Waffenausfuhr; bei den arabischen Staaten sind sie irrelevant; in die Türkei können Waffen geliefert werden, wenn sie nicht gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt werden. Herr Bundespräsident, ich finde, das ist blauäugig und doppelbödig. Die Türkei verletzt die Menschenrechte ständig weiter, und sie kann jeden aussenwirtschaftlichen Erfolg so ausdeuten, dass diese Verletzungen der Menschenrechte keine Folgen haben. Genau in dieser heiklen Situation würde ich mit meinem Vorstoss wenigstens verlangen, dass der Bundesrat massiv türkische Menschenrechtsorganisationen unterstützen würde, die der durch Menschenrechtsverletzungen destabilisierten Bevölkerung in der Türkei ein Bleiben ermöglichen. Wer je etwas mit kurdischen und türkischen Flüchtlingen zu tun hatte, weiss exakt, weshalb sie nicht heimkehren können: weil sie berechtigte Angst vor Folter und Verfolgung haben. Es gäbe also genug zu tun. Der Bundesrat hat das in seiner Antwort ja selber festgehalten. Vielleicht müssen wir mit klar umrissenen Projekten ins Budget zu gelangen versuchen, bis der Bundesrat mit seinen Prüfungen so weit ist, um einen der Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe entsprechenden Rahmenkredit eröffnen zu können. Den Hinweis auf die fehlende gesetzliche Grundlage möchte ich überhört haben; der schon zum zweiten Mal gesprochene Rahmenkredit für die Osteuropahilfe hat auch noch keine. Ich bitte Sie deshalb eindringlich, nicht auf das Votum von Herrn Steffen zu hören und der Ueberweisung meiner Motion als Postulat zuzustimmen. Steffen: Im Gegensatz zu Frau Bäumlin, die Ihnen empfiehlt, mir nicht zuzuhören, habe ich Frau Bäumlin zugehört, wie das einem anständigen Parlamentarier entspricht. Wenn ich die Motion von Frau Bäumlin auch in der Form eines Postulates bekämpfe, so tue ich dies aus drei Gründen: erstens einem staatspolitischen, zweitens einem aussenpolitischen und drittens einem finanzpolitischen.

1.

Frau Bäumlin begründet ihren Vorstoss insbesondere mit Aeusserungen, die Professor Walter Kälin im Amnesty-Magazin 6/1988 veröffentlicht hatte. Nichts gegen die professoralen Ueberlegungen, aber als Politiker dieses Landes muss ich beobachten, dass immer mehr professorale Politiken die Gangart unserer Politik bestimmen. Dabei ist festzustellen, wie äusserst wohlwollend solche Empfehlungen von den interessierten Massenmedien aufgenommen, vertieft und schliesslich von den gleichgesinnten Parlamentarierinnen und Parlamentariern in Vorstösse einbezogen werden. Mir scheint, dass wir auf diese Weise immer mehr zu einer «Expertokratie» werden, und das lehne ich aus staatspolitischen und persönlichen Gründen ab.

2.

Aussenpolitische Gründe: Zwar sind wir den Menschenrechtspakten der Uno beigetreten, aber wir können der Uno-Menschenrechtskommission, dem wichtigsten internationalen Organ, nicht beitreten, denn immer noch sind wir nicht Mitglied der Uno - und vermutlich wird sich diese Situation der Schweiz in den nächsten Jahren kaum ändern, trotz der Ueberweisung der Vorstösse von vorhin. Ein finanzielles Engagement unseres Landes zugunsten von staatlichen und nichtstaatlichen internationalen Menschenrechtsorganisationen ist nicht mit der immer noch gültigen Neutralität der Schweiz zu vereinbaren. Ein zusätzlicher Einsatz zugunsten nichtstaatlicher Organisationen könnte sogar unter Umständen den wertvollen, weltweiten Einsatz des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz behindern. Das IKRK mit Sitz in Genf, von Schweizern gegründet und von Schweizern geleitet, lei-- 1 of 3 -3. März 1992 265 Postulat Bäumlin stet Ausserordentliches zur Verbesserung der Anwendung des humanitären Völkerrechts auf diesem Planeten. Warum beschränken wir uns nicht darauf, das IKRK in seinen Bemühungen vermehrt zu unterstützen, statt zusätzliche Mittel in andere nichtstaatliche Menschenrechtsorganisationen fliessen zu lassen?

3.

Finanzpolitische Gründe: Der Bundesrat erklärt in seiner Antwort, dass für die Bereitstellung eines Rahmenkredits zur Unterstützung internationaler Menschenrechtsorganisationen und Projekte schlicht die gesetzlichen Grundlagen fehlten. Frau Bäumlin, ich habe das nicht überhört, sondern ich habe das aus der Antwort des Bundesrates zur Kenntnis genommen. Zudem haben wir Sparübungen bei allen Departementen durchgeführt. Es wäre nicht zu verstehen, wenn angesichts der angespannten Finanzlage des Bundes zusätzliche Mittel im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe eingesetzt würden. Aus diesen Gründen empfehle ich Ihnen, die Motion Bäumlin auch in der Form eines Postulates abzulehnen. M. Felber, président de la Confédération: En acceptant de transformer en postulat la motion de Mme Bäumlin, je crois que le Conseil fédéral s'est très clairement exprimé puisque M. Steffen, conseiller national, a pu le citer sans erreur. Cela signifie donc que nous sommes prêts à examiner cette possibilité, mais seulement après avoir analysé les résultats des actions qui sont actuellement engagées. Au cours des dernières années, nous avons augmenté régulièrement le poste budgétaire du Département des affaires étrangères consacré au soutien du respect des droits de l'homme, ceci année après année, de sorte qu'au budget 1992 les Chambres ont approuvé un crédit de 1 million de francs, qui succède à une série de crédits de 400 000,600 000 et 800 000 francs, soit une augmentation d'environ

200.

000 francs chaque année. Avec ces moyens, nous sommes à même d'appuyer les efforts des organisations non gouvernementales, notamment celles établies à Genève, en faveur du respect des droits de l'homme. Nous ne pourrions donc pas accepter la motion, d'où notre proposition de la transformer en postulat pour nous permettre cette analyse. Abstimmung - Vote Für Ueberweisung des Postulâtes 69 Stimmen Dagegen. 37 Stimmen #ST# 90.614 Postulat Bäumlin Rückführung getrennter palästinensischer Familien Rapatriement des familles palestiniennes déportées Wortlaut des Postulates vom 21. Juni 1990 Der Bundesrat wird eingeladen, die vom obersten Gerichtshof in Jerusalem bewilligte Rückkehr der seit Sommer 1989 nach Jordanien deportierten Frauen und Kinder aus den besetzten Gebieten (insbesondere der Westbank) finanziell und personell zu unterstützen und sich bei der israelischen Regierung dafür einzusetzen, dass durch eine menschenrechtskonformere Aufenthalts-Bewilligungspraxis solche Deportationen in Zukunft nicht mehr passieren können, sowie dem Parlament nach Abschluss dieser Aktion darüber Bericht zu erstatten. Texte du postulat du 21 juin 1990 Le Conseil fédéral est invité à apporter son soutien, par des moyens financiers et du personnel, au rapatriement des femmes et des enfants déportés en été 1989 des Territoires occupés (notamment de la bande ouest) vers la Jordanie et dont le retour vient d'être autorisé par la cour suprême à Jérusalem. Il est également invité à intervenir auprès du gouvernement israélien, dans le but d'empêcher à l'avenir de telles déportations, en l'incitant à adopter une pratique en matière d'autorisation de séjour plus respectueuse des droits de l'homme. A l'issue de cette opération, le Conseil fédéral présentera un rapport au Parlement Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Ammann, Baerlocher, Bär, Bircher Silvio, Bodenmann, Braunschweig, Brügger Cyrill, Bundi, Carobbio, Danuser, Dormann, Eggenberger Georges, Fankhauser, Grendelmeier, Haering Binder, Hafner Ursula, Haller, Herczog, Jeanprêtre, Lanz, Leuenberger Ernst, Leuenberger Moritz, Leutenegger Oberholzer, Longet, Mauch Ursula, Meizoz, Neukomm, Ott, Pitteloud, Rechsteiner, Reimann Fritz, Stamm Judith, Stappung, Ulrich, Vollmer, Zbinden Hans (37) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 5. September 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 5 septembre 1990 Das Problem der Deportation von Zivilpersonen aus den von Israel besetzten Gebieten ist seit langem bekannt. Auf diese Praxis wurde wiederholt im Rahmen der Vereinten Nationen, sowohl in der Generalversammlung wie auch in untergeordneten Gremien, hingewiesen. Der Bundesrat hat der israelischen Regierung bei verschiedenen Gelegenheiten seine Missbilligung über deren Politik in den besetzten Gebieten ausgedrückt Diese ist eine Verletzung der vierten Genfer Konvention, die den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten betrifft. Der Bundesrat hat namentlich gegen die Deportation von Palästinensern, welche eine schwerwiegende Verletzung des humanitären Völkerrechts darstellt, wiederholt protestiert, und er verfolgt das spezifische Problem der Trennung von Familien mit Aufmerksamkeit. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Deportationen von Bewohnern der besetzten Gebiete in benachbarte Länder, welche gemäss Artikel 49 der vierten Genfer Konvention untersagt sind, und den Ausweisungen, die Frau Bäumlin anspricht. Im ersten Fall handelt es sich hauptsächlich um Aktivisten, die durch die israelischen Behörden festgenommen wurden. Der zweite Fall betrifft Jordanierinnen, die sich erst nach der Besetzung mit Bewohnern der Westbank vermählten. Ihr Aufenthalt in dieser Region unterliegt der Erteilung oder Erneuerung einer Aufenthaltsbewilligung durch die israelischen Behörden. Im Verlauf des vergangenen Jahres wurden einige von diesen gezwungen, nach Jordanien zurückzukehren, nachdem ihnen die Erneuerung der Aufenthaltsbewilligung verweigert worden war. Eine ähnliche Massnahme wurde gegenüber Personen getroffen, die sich ohne Bewilligung in der Westbank aufhielten. Davon betroffen waren oft verheiratete Personen mit Kindern, die seit vielen Jahren in dieser Region niedergelassen waren. Die Praxis führte in der Oeffentlichkeit zu einer internationalen Protestwelle, worauf die israelischen Behörden ihre Haltung milderten. Inzwischen haben die Ausweisungen, ebenso wie die Deportationen, aufgehört, und einigen Personen wurde die Rückkehr in die Westbank gestattet. Der Bundesrat unterhält regelmässige Beziehungen mit den verschiedenen in der Region involvierten Parteien. Der Beitrag der Schweiz an die UNRWA, welche den Palästinensern inund ausserhalb der besetzten Gebiete beisteht, beläuft sich dieses Jahr auf 9,8 Millionen Franken. Andererseits unterstützt die Schweiz das IKRK finanziell und politisch bei dessen Schutz- und Hilfsmassnahmen gegenüber der Zivilbevölkerung der besetzten Gebiete. Diese kommt also auch in den Genuss einer materiellen Hilfe der Eidgenossenschaft -- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Bäumlin Rahmenkredit für Menschenrechtsanstrengungen Motion Bäumlin Promotion des droits de l'homme. Crédit de programme In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1992 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 02 Séance Seduta Geschäftsnummer 91.3337 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 03.03.1992 - 08:00 Date Data Seite 264-265 Page Pagina Ref. No 20 020 959 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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