Lexipedia

Entscheid

91-3345

Verwaltungsbehörden 09.06.1992 91.3345

9. Juni 1992Deutsch6 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Trotz zahlreicher Bemühungen zur Anpassung der Weinproduktion an die Aufnahmefähigkeit des einheimischen Marktes ist die Weinwirtschaft wohl auf die Dauer auf zusätzliche Absatzmöglichkeiten angewiesen. In diesem Sinne sind eine systematische Exportförderung und damit eine entsprechende Werbung unerlässlich.

2.

Wie beurteilt der Bundesrat die Frage, ein die gesamte Weinwirtschaft erfassendes Wein-Institut mit diesen Aufgaben zu betrauen? Könnten aus dem Rebbaufonds oder aus anderen Quellen des Bundes hierfür die unerlässlichen Beiträge nebst den Beiträgen der interessierten Kreise - sichergestellt werden? Texte du postulat du 3 octobre 1991

1.

Malgré tous les efforts entrepris pour adapter la production de vin à la capacité d'absorption du marché indigène, la viticulture doit pouvoir compter à terme sur des possibilités d'écoulement supplémentaires. A cet égard, un encouragement systématique de l'exportation et une publicité appropriée sont indispensables.

2.

Que pense le Conseil fédéral de l'idée de confier ces tâches à un institut du vin qui prendrait en considération l'ensemble de la viticulture? Les fonds nécessaires pourraient-ils être garantis - en plus des contributions fournies par les milieux intéressés - par des subsides prélevés sur le fonds vinicole ou d'autres aides de la Confédération? Mitunterzeichner - Cosignataires: Bürgi, Columberg, Dietrich, Eisenring, Engler, Hildbrand, Jung, Keller Anton, Kühne, Portmann, Ruckstuhl, Rüttimann, Schnider, Seiler Rolf, Wellauer, Widrig (16) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Trotz der Bemühungen der Weinbauorganisationen, durch Anbauvorschriften die Produktion besser den gegebenen Absatzmöglichkheiten anzupassen, muss auch im laufenden Jahr wieder mit einer erheblichen Ueberproduktion gerechnet werden. Mutmasslich dürfte in den kommenden Jahren anderseits auch der Import von Weinen als Folge der Gatt-Politik ansteigen. Auf jeden Fall werden sich die Wettbewerbsverhältnisse verschärfen. Trotz bisherigen Bemühungen der Weinwirtschaft ist es bisher nicht gelungen, im Ausland für die Schweizer Weine einen ansehnlichen und den Markt entlastenden Absatz zu sichern. Nur rund 1 Prozent der Produktion gelangt in den Export Nachweislich sind die Schweizer Weine von ausländischen Kunden in qualitativer und geschmacklicher Hinsicht recht begehrt Die ausländischen Touristen unseres Landes zollen unseren Weinen denn auch immer wieder hohes Lob und grosse Anerkennung. Angesichts dieser Tatsache ist es nicht verständlich, dass der Export nicht zügig vorankommt. Hinweise aus Fachkreisen gehen dahin, dass die Preisstellung der Schweiz nicht den Absatzerfordernissen der anvisierten Märkte entsprechen würde. Anderseits zeigen Vergleiche im Ausland, dass Weine anderer Herkunft zum Teil auch zu wesentlich höheren Preisen verkauft werden können, z. B. italienische Weine auf dem deutschen Markt Die Folgerung drängt sich auf, dass mit einem starken Ausbau und der konsequenten Pflege der Meinung auf den ausländischen Märkten die erforderliche Marktnähe besser als bisher erreicht werden könnte. Dies wäre eine wichtige Voraussetzung für einen vermehrten Absatz. Notwendig erscheint auf jeden Fall - dies kann sich auch auf den schweizerischen Markt beziehen -, dass die Weinwirtschaft gemeinsam auftritt und sie z. B. in die Lage versetzt wird, an möglichst zahlreichen internationalen Nahrungs- und Genussmittel-Ausstellungen teilzunehmen und Aktionen durchzuführen. Ein auf die Zukunft ausgerichtetes schweizerisches Wein-Institut könnte die Leitungs- und Koordinationsaufgaben übernehmen. Die Weinwirtschaft dürfte bereit sein, hierfür gewisse Beiträge zu leisten, sofern der Bund seinerseits zu angemessenen Beitragsleistungen bereit wäre, so z. B. aus dem Rebbaufonds - soweit dieser über die Mittel verfügt - und aus allgemeinen Bundesmitteln. Der Bundesrat wird eingeladen, mit Blick auf die künftige Entwicklung des schweizerischen Weinmarktes mitzuwirken, um in der Zukunft einen erfolgreichen und vor allem dauerhaften Export von Schweizer Weinen zu erzielen. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 1. April 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 1 avril 1992 Gestützt auf den Artikel 24 des Landwirtschaftsgesetzes fördert der Bund seit mehreren Jahrzehnten den Export von Schweizer Wein. Einerseits stellt er Beiträge für die Propaganda zur Verfügung, andererseits förderte er die Ausfuhr in den Jahren 1978, 1979 und 1980 auch mit direkten Verbilligungsbeiträgen. Die geringen Erträge Ende der siebziger Jahre Hessen das Exportvolumen gewaltig zusammenschrumpfen. Trotz der Exporthilfe war man allgemein nicht bereit, Schweizer Wein, der im Inland sehr gute Preise erzielte, zu Marktpreisen im Ausland abzusetzen. Das fehlende Interesse am Export führte den Bund dazu, die Exporthilfe für die Jahre 1981 und 1982 zu sistieren. Die Unterstützung zugunsten der Propaganda im Ausland wurde 1983 nach der Grossernte 1982 wiederaufgenommen. Der Vereinigung der Schweizerischen Weinexporteure (SWGA) wurden vorerst 200 000 Franken pro Jahr zur Verfügung gestellt Dieser Betrag wurde im Laufe der Jahre aufgestockt; 1991 betrug der Betrag 2 000 000 Franken. Der gleiche Betrag ist auch für das Jahr 1992 und die folgenden Jahre vorgesehen. Die zur Verfügung gestellten Mittel dürfen nur zu Informationszwecken verwendet werden, nicht aber zur Verbilligung von Exporten. Der einheimische Markt wird sich in Zukunft jedoch mehr als bis anhin den Ausfuhren zuwenden müssen. Eine systematische Exportförderung und damit eine entsprechende Werbung sind daher unerlässlich. In welcher Form dies geschehen soll, ist Sache der betroffenen Kreise. Der Bundesrat seinerseits beobachtet die Aktivitäten der SWGA mit Aufmerksamkeit und überwacht die gezielte Verwendung der bereitgestellten Mittel zugunsten der Ausfuhr von Schweizer Weinen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat stellt fest, dass die Forderungen des Postulates zumindest teilweise verwirklicht sind. Er beantragt daher, diesen Punkt des Postulates abzuschreiben. Demgegenüber beantragt er, die Errichtung eines Wein-Institutes durch den Bund abzulehnen. Ziff. 1-Ch. 1 Abgeschrieben - Classé Ziff. 2-Ch. 2 Abgelehnt-Rejeté -- 1 of 2 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat Schmidhalter Einrichtung eines Wein-Institutes Postulat Schmidhalter Création d'un institut du vin In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1992 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 06 Séance Seduta Geschäftsnummer 91.3345 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 09.06.1992 - 14:30 Date Data Seite 868-868 Page Pagina Ref. No 20 021 236 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

-- 2 of 2 --