91-3346
Verwaltungsbehörden 29.09.1993 91.3346
29. September 1993Deutsch11 min
Source admin.ch
Motion Weder Hansjürg 1682 N 29 septembre 1993 Einschränkungen in die Vorschriften über die Vermarktungsformen für Geflügelfleisch einbezogen (Verordnung EWG Nr. 1538/91 vom 5. Juni 1991). Die Anstrengungen zur europäischen Integration gebieten Zurückhaltung bei der allfälligen Anwendung eines exklusiven schweizerischen Massstabes. Der Bundesrat setzt sich für die Lösung der Tierschutzprobleme auf multilateraler Ebene ein. Nur wenn internationale Normen über den Tierschutz bestehen, wird es möglich sein, im Fall von Verstössen gegen solche Regeln mit Massnahmen an der Grenze zu reagieren. Vor allen staatlichen Eingriffen steht jedoch nach der Ansicht des Bundesrates der Entscheid jeder einzelnen Person, ob sie das Produkt weiterhin konsumieren oder aus Tierschutzgründen darauf verzichten will. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen. Maeder: Meine Motion vom 3. Oktober 1991 ist in der vergangenen Sommersession von Ihnen auf Umwegen als Postulat überwiesen worden. Es ging damals um eine Petition, die eingereicht wurde; sie wurde dann mit dem genau gleichen Wortlaut wie meine seinerzeitige Motion als Postulat überwiesen. Ich kann darum diese Motion heute zurückziehen. Zurückgezogen - Retiré #ST# 91.3346 Motion Weder Hansjürg Verbot veralteter und fragwürdiger Tierversuche Interdiction d'expériences désuètes et problématiques sur animaux Wortlaut der Motion vom 3. Oktober 1991 Der Bundesrat wird ersucht, veraltete und fragwürdige Tierversuche zu verbieten, so insbesondere den LD-50-Test zur Bestimmung der akuten Giftigkeit, den Draize-Augenreiztest zur Ermittlung der Schleimhautverträglichkeit chemischer Substanzen, den Pyrogen-(Entzündungs-)Test am Kaninchen sowie die Produktion monoklonaler Antikörper in der Maus. Texfe de la motion du 3 octobre 1991 Le Conseil fédéral est chargé de prendre des mesures pour interdire les expériences désuètes et problématiques sur animaux, notamment le test DL 50 visant à déterminer la toxicité aiguë, le test de Draize en vue de contrôler l'action irritante de substances chimiques sur les yeux, le test portant sur l'action pyrogène (inflammation) effectué sur les lapins ainsi que la production d'anticorps monoclonaux chez la souris. Mitunterzeichner - Cosignataires: Baerlocher, Bär, Diener, Dünki, Grendelmeier, Günter, Hafner Rudolf, Jaeger, Kühn, Leutenegger Oberholzer, Maeder, Meier Hans, Meier Samuel, Ruf, Schmid Peter, Stappung, Steffen, Stocker, Wiederkehr, Zwygart (20) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der LD-50-Test und der Draize-Test wurden im März 1991 in den US-Bundesstaaten Kalifornien und Vermont verboten. Diese Tatsache beweist, dass die beiden Tests zur Ermittlung der Produktesicherheit grundsätzlich entbehrlich sind. Beim LD-50-Test wurde schon 1948 nachgewiesen, dass die Befunde bei Versuchstieren in erheblichem Masse von den Erfahrungswerten bei Menschen abweichen. Im Bereich Nervengifte sogar um das 500- bis 2000fache. Eine Studie aus dem Jahr 1981 hat ergeben, dass die Testergebnisse auch von Labor zu Labor stark schwanken. Dem Verbraucher wird damit eine Sicherheit vorgegaukelt, die es nicht gibt. Tausende von Versuchstieren sterben unnötig. Trotzdem wurde dieser wissenschaftlich fragwürdige Test nie ernsthaft in Frage gestellt Wegen der öffentlichen Kritik wurden nur die Versuchsanordnungen etwas gemildert. Für den Draize-Test gelten ähnliche Einwände. Auch er hält einer wissenschaftlichen Analyse nicht stand (Ballantyne und Swanton 1977). Für die Ermittlung der Schleimhautverträglichkeit existiert bereits eine ganze Anzahl erprobter Alternativmethoden mit Zeli-, Gewebe- und Organkulturen sowie mit Proteinlösungen. Diese Tests werden in der Praxis-speziell in der Kosmetikindustrie - bereits angewendet. Der Test am Kaninchenauge ist somit überflüssig. Beide Tests sind zu verbieten. Die Zulassungsbestimmungen für Chemikalien sind neu zu definieren. Der Pyrogenitätstest kann ebenfalls durch eine Alternativmethode (Limulustest) ersetzt werden. Diese Methode wurde bereits in den sechziger Jahren entwickelt und teilweise eingeführt Dann blieben die Bemühungen aber stecken. Anders in den USA, wo der Test seit fünf Jahren zugelassen ist Es ist an der Zeit, die US-Normen zu übernehmen. Für die Produktion monoklonaler Antikörper schliesslich wurden in den letzten Jahren Alternativmethoden mit Zellkulturen bis zur Praxisreife entwickelt. Sie werden in der Schweiz aber nur teilweise angewendet, obwohl die schmerzhafte Produktion in der Aszitesmaus grundsätzlich mit dem Tierschutzgesetz nicht vereinbar ist. Alle diese Tests sind somit wissenschaftlich überholt und können durch bessere Alternativmethoden, welche auch vom Bundesamt für Gesundheitswesen gefördert werden, ersetzt werden. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 13. Mai 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 13 mai 1992
Erwägungen
1.
Allgemein ist zu bemerken, dass die Kenntnis der giftigen Eigenschaften chemischer Stoffe (z. B. Medikamente, Industriechemikalien, Konsumentenprodukte, landwirtschaftliche Hilfsstoffe) für Gesundheitsbehörden, Notfallärzte, Produktionsbetriebe und die Konsumentinnen und Konsumenten unerlässlich ist Die Prüfung derToxizität am Tier liefert einen Teil der dazu notwendigen Informationen. Für Stoffe, die nicht nur auf Zellen wirken, sondern auch auf höhere Systeme des Organismus, sind Tests an Zellkulturen nicht geeignet Auf Toxizitätstests am Tier kann deshalb nicht ganz verzichtet werden. (Die Angaben in der Motion betreffend Verbote von Tierversuchen in zwei US-Bundesstaaten treffen nicht zu.)
2.
Der LD-50-Test dient der Beurteilung der akuten Toxizität neuer chemischer Stoffe in verschiedenen Anwendungsbereichen. Für neue Medikamente wird er allerdings seit Jahren von den Gesundheitsbehörden weltweit nicht mehr verlangt Gefordert sind lediglich orientierende Versuche über die Vergiftungserscheinungen mit kleinen Tierzahlen. Auf die Durchführung des Testes zur Untersuchung der akuten Toxizität kann jedoch bei Erzeugnissen wie Industriechemikalien, Konsumentenprodukten und Agrochemikalien derzeit noch nicht vollständig verzichtet werden. Für die Prüfung chemischer Produkte hat aber die OECD 1987 in ihren Test-Richtlinien eine Vereinfachung der Prüfungen festgelegt, welche die Zahl der verwendeten Tiere stark reduziert. 1991 hat eine Expertengruppe der OECD eine neue Richtlinie ausgearbeitet Die darin vorgeschlagene Methode basiert nicht mehr auf dem Tod der Tiere, sondern auf der Beobachtung erster Vergiftungserscheinungen. Mit den neuen Regelungen der OECD, die allerdings noch nicht in Kraft sind, könnten schrittweise wesentliche Verbesserungen bei den Tierversuchen erreicht werden.
3.
Auch auf die Prüfung der Wirkung von chemischen Produkten wie den unter Ziffer 2 genannten auf das Auge und die Haut kann heute nicht ganz verzichtet werden. Der ursprüngliche Test nach Draize wird heute nicht mehr durchgeführt Die OECD hat 1987 Test-Richtlinien herausgegeben, welche gegenüber früher Versuche mit wesentlich weniger Tieren und -- 1 of 3 -29. September 1993 N 1683 Postulat Wanner mit schonenderem Verfahren zulassen. Der Draize-Tests konnte aber bisher nicht vollständig ersetzt werden, da die Aussagekraft der vorgeschlagenen Ersatzmethoden wissenschaftlich nicht genügend erhärtet ist und solche Methoden nicht ausreichend anerkannt werden
4.
Der Pyrogentest zur Prüfung der fiebererzeugenden Wirkung von Stoffen kann bereits heute gemäss europäischer und schweizerischer Pharmakopöe für eine Reihe von Stoffen durch Methoden ohne Verwendung von Wirbeltieren ersetzt werden. Auch in Bereichen, wo der Test grundsätzlich noch vorgesehen ist, lassen die nationalen Zulassungsbehörden für weitere Stoffe bei Vorliegen ausreichender Daten alternative, tierfreie Methoden zu. Solche Methoden sind jedoch derzeit nicht in allen Fällen verfügbar.
5.
Bei der Produktion monoklonaler Antikörper (immunbiologische Stoffe, die spezifisch auf bestimmte Zellbestandteile reagieren) sind in den letzten Jahren die schmerzhaften Tierversuche mehr und mehr durch Methoden ohne Verwendung von Tieren ersetzt worden. In einzelnen Fällen, z. B. bei der Herstellung monoklonaler Antikörper für die Diagnostik und Therapie beim Menschen, in Notfällen oder zur Erhaltung von Zell-Linien, wenn diese in Zellkultur nicht wachsen, sind indessen auch heute noch keine Alternativmethoden bekannt, und ein vollständiges Verbot der Versuche am Tier wäre im jetzigen Zeitpunkt verfrüht.
6.
Die eidgenössischen Räte haben am 22. März 1991 das Tierschutzgesetz verschärft. Der Bundesrat hat am 23. Oktober 1991 in der Tierschutzverordnung strengere Regelungen für Tierversuche erlassen. Mit der am 1. Dezember 1991 in Kraft getretenen Revision der Tierschutzgesetzgebung haben die Bewilligungsbehörden und die Kommissionen für Tierversuche der Kantone sowie im Rahmen des Behördenbeschwerde- und -klagerechtes auch das Bundesamt für Veterinärwesen vermehrt die Möglichkeit, auf die Durchführung von Tierversuchen einzuwirken. Im weiteren ist in Richtlinien des Bundesamtes eingehend geregelt, wieweit die in der Motion angesprochenen Tierversuche noch zulässig sind. Der Bund wird sich gemäss dem neuen Artikel 19b des Tierschutzgesetzes zudem in internationalen Organisationen dafür einsetzen, dass alternative Prüfmethoden vermehrt anerkannt werden. Mit den genannten Massnahmen kann erreicht werden, dass die in der Motion genannten Tierversuche stark eingeschränkt und nur noch selten durchgeführt werden. Der Bundesrat hält ein vollständiges Verbot der aufgeführten Tierversuche jedoch nicht fürangezeigt. Einschränkungen der Versuche und Verbesserungen können gestützt auf die kürzlich erfolgte Revision der Gesetzgebung ohne erneute Verordnungsrevision erreicht werden. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen. Weder Hansjürg: Der Bundesrat ist nicht bereit, meine Motion entgegenzunehmen. Ich möchte Ihnen aber beliebt machen, die Motion trotzdem zu überweisen. Mit einem Postulat könnte ich mich noch einverstanden erklären. Ich habe mit meiner Motion zwei besonders grausame Tierversuche im Visier. Diese Tests, die da durchgeführt werden, sind überholt; sie sind wissenschaftlich überholt, und es gibt dafür bekannte Alternativmethoden. Es ist doch recht eigenartig, dass sogar das Bundesamt für Gesundheitswesen diese Alternativmethoden auch verlangt. Der LD-50-Test ist Ausfluss einer sehr primitiven Toxikologie. Dieser Test wurde 1927 eingeführt, und seither sind Millionen und Abermillionen Versuchstiere geopfert worden; vorwiegend waren es Beagles. Dieser Test dient zur Einteilung der Stoffe in Giftklassen. Wenn Sie also in Ihrem Keller ein Labor einrichten, um zum Beispiel eine Gesichtssalbe herzustellen, wird diese Gesichtssalbe, wenn Sie sie verkaufen wollen, am Tier erprobt. Man nimmt dannzumal zwölf Beagles - das sind diese reizenden Hunde, die mit uns Menschen ganz speziell verbunden sind, weil sie uns treu ergeben sind - und verfüttert allen zwölf Tieren die Salbe, die Sie im Keller erfunden haben, und zwar so lange, bis sechs Beagles daran zugrunde gegangen sind. Wie diese zugrunde gehen, darf ich Ihnen nicht vorenthalten. Welche Greuel diese Tiere auf dem Weg zu ihrem Tod erleiden, will ich Ihnen sagen: Das beginnt mit Fieberschüben. Die Tiere verfallen dann in schmerzhafte Krämpfe, welche oft stunden- und tagelang dauern. Die Tiere zittern am ganzen Leib. Sie müssen erbrechen, und oftmals erleiden sie Atemnot. Mit der Atemnot bekommen sie - wie wir Menschen - Todesangst Die Tiere erleiden Speichelfluss und Tränenfluss, Haarausfall und Sehstörungen. Sie rennen in ihren Käfigen herum und winden sich vor Schmerzen, bis der Tod sie endlich ereilt. Für diese Tiere war jeder Tag Auschwitz. Viele von Ihnen haben ja gestern anlässlich des Besuchs beim Internationalen Komitee vom Roten Kreuz gesehen, was da alles passiert ist: Genau das erleben die Tiere. Nun kommt aber der Höhepunkt: Professor Zbinden, wohl der bekannteste Toxikologe der Schweiz, sagt zu diesem Test: «Eine für den Menschen unverwertbare, wissenschaftlich ritualisierte Massenvernichtung von Tieren.» Der Mann also, der es wirklich weiss, sagt, das sei eine Massenvernichtung von Tieren und bringe dem Menschen überhaupt nichts. Andere Fachleute verwenden noch prägnantere Ausdrücke. Ich selbst erlaube mir auch ein Urteil und sage Ihnen: Was dagemacht wird, ist eine Kulturschande. Nun komme ich zum Draize-Augenreiztest; das ist der andere Test, den ich im Visier habe: Da werden nicht Hunde, sondern Kaninchen malträtiert. Und wieder wird das Produkt, das Sie in ihrem Labor erfinden, das Sie gerne verkaufen möchten, dann diesen Kaninchen verabreicht, und zwar bekommen es die Kaninchen in steigenden Dosen in die Augen geträufelt Auch hier erleiden die Tiere allerschlimmste Torturen, die bestialischer nicht sein könnten. Die Tiere können sich natürlich nicht wehren, denn sie sind in Marterschraubstöcken befestigt und nicht in der Lage, sich auch nur ein bisschen zur Wehr zu setzen. Nach dieser Tortur, die natürlich zur Blindheit führt, werden die Tiere getötet; mit dem Resultat ist ebenfalls nichts anzufangen. (Glocke des Präsidenten) Sie haben die Glocke gehört, ich kann Ihnen nicht mehr erklären, was für Greuel noch dazukommen. Ich habe Verständnis, dass der Bundesrat eine Motion nicht entgegennehmen will. Aber in Anbetracht der Tatsache, dass in Europa zurzeit genau diese Versuche untersucht werden und dass man zu neuen Erkenntnissen kommen wird, die hoffentlich auch für uns Gültigkeit haben, bitte ich Sie, meine Motion in ein Postulat umzuwandeln und es dem Bundesrat zu überweisen. Er wird mir dann etwa in einem halben Jahr antworten können, wenn die Resultate aus Europa vorliegen. Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat #ST# 92.3340 Postulat Wanner Stellenwert einer eigenen Landesversorgung Autoapprovisionnement du pays Wortlaut des Postulates vom 1. September 1992 Ich ersuche den Bundesrat, dem Parlament einen Bericht vorzulegen, der aufzeigt, welchen Stellenwert eine eigenständige Landesversorgung in der Zukunft für die Schweiz hat. Dabei ist insbesondere folgenden Fragestellungen Rechnung zu tragen:
1.
Welche Bedeutung hat die Landesversorgung aus sicherheitspolitischen Ueberlegungen?
2.
Welchen Stellenwert wird die eigenständige wirtschaftliche Landesversorgung im Falle eines EG-Beitrittes haben?
3.
Mit welchen Instrumenten wird die wirtschaftliche Landesversorgung nach einem EG-Beitrittgesichertwerden können?
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Weder Hansjürg Verbot veralteter und fragwürdiger Tierversuche Motion Weder Hansjürg Interdiction d'expériences désuètes et problématiques sur animaux In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 07 Séance Seduta Geschäftsnummer 91.3346 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 29.09.1993 - 08:00 Date Data Seite 1682-1683 Page Pagina Ref. No 20 023 176 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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