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Entscheid

91-3365

Verwaltungsbehörden 09.10.1992 91.3365

9. Oktober 1992Deutsch17 min

Source admin.ch

9. Oktober 1992 N 2163 Motion (Baerlocher-)von Feiten Mitunterzeichner - Cosignataires: Béguelin, Bezzola, Binder, Bircher Silvio, Blatter, Brügger Cyrill, Bühler Simeon, Bundi, Carobbio, Cincera, Danuser, Dettling, Eggenberger, Fankhauser, Fischer-Hägglingen, Fischer-Seengen, Fritschi Oscar, Giger, Heberlein, Hegetschweiler, Herczog, Hildbrand, Jöri, Ledergerber, Leemann, Leuenberger Ernst, Marti Werner, Matthey, Maurer, Miesch, Müller, Reimann Maximilian, Rutishauser, Schnider, Stamm Luzi, Strahm Rudolf, Verterli, Ziegler Jean, Züger (39) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Beilage (erhältlich bei der Dokumentationszentrale der Bundesversammlung) zeigt an zwei Beispielen von Kleinbauten (die Gleichrichterstation hat etwa 8 Quadratmeter Grundfläche), welch kompliziertes Bewilligungsverfahren dafür notwendig ist Es ist offensichtlich, dass das BAV durch die vielen, in der Schweiz hängigen Verfahren völlig überfordert ist oder sich in Details verliert, die auf Kantonsebene längst gelöst sind. Einige Beispiele mögen dies belegen: - Gegen die Aufhebung von zwei Parkplätzen eines Restaurants, wegen Unfallgefährdung, wurde beim Bundesrat Rekurseingereicht Entscheid des Gemeinderates 13. November 1987 Entscheid des Bundesrates 16. August 1989 - Sonntagsfahrverbot Schönmatt Entscheid des Gemeinderates 12. Juli 1989 29. Mai 1991: Bundesamt für Polizeiwesen schickt Beschwerden zur Stellungnahme an Gemeinden zurück. Entscheid steht noch aus. - Einsprachen gegen die Errichtung einer zweiten Spur der Linie 17derBLT. Entscheid des Regierungsrates März 1989 Am 7. November 1989 legte das BAV das Verfahren fest Bisher haben immer noch keine Einigungsverhandlungen stattgefunden. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 19. August 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 19 août 1992 Sowohl das vom EJPD am 10. Dezember 1990 verabschiedete Vollzugsförderungsprogramm zum RPG als auch das Anschlussprogramm zum Bodenrecht im Siedlungsbereich, welches der Bundesrat am 11. September 1991 beschlossen hat, verlangen Vorschläge zur Vereinfachung, Beschleunigung und Koordination der Verfahren. Der Bundesrat hat das EJPD beauftragt, bis Sommer 1993 Botschaft und Massnahmen zur Vereinfachung, Beschleunigung sowie Koordination der Baubewilligungsverfahren vorzulegen. Das Bundesamt für Raumplanung wurde mit der Leitung dieser Arbeiten beauftragt Eine Expertengruppe bestehend aus Juristen, welche im Umgang mit Verfahrens- und Vollzugsschwierigkeiten über unmittelbare Erfahrungen verfügen, prüft zurzeit ein Massnahmenpaket zur Verbesserung der Baubewilligungsverfahren. Die Beschleunigung und Vereinfachung der Verfahrensabläufe ist im übrigen bereits Gegenstand der nachfolgend genannten parlamentarischen Vorstösse: - Postulat Portmann (90.585)/Bewilligung von Bauten und Anlagen von regionaler oder nationaler Bedeutung. - Postulat Delalay (91.3168)/Vereinfachung der Verfahren für öffentliche und private Bauvorhaben. Das Parlament hat die genannten zwei Vorstösse als Postulate entgegengenommen. Ausserdem weisen wir auf die Motion Simmen (91.3155) vom 5. Juni 1991 betreffend der Revision des Eisenbahngesetzes hin, welche ebenfalls eine effizientere Ausgestaltung des Plangenehmigungsverfahrens beabsichtigt. Die Probleme, welche im Rahmen der eingangs erwähnten Programme des Bundesrates bearbeitet werden, sowie die Fragestellungen im Zusammenhang mit den genannten Postulaten stimmen inhaltlich mit den Anliegen der Motion Meyer Theo überein. Das berechtigte Bedürfnis nach Vorschlägen zurVerfahrensvereinfachung und -beschleunigung bedingt jedoch eine umfassende und gesamthafte Prüfung der verschiedenen Problemursachen. Die daraus resultierenden Lösungsansätze, welche die verschiedensten Verwaltungsabläufe berühren, müssen aufeinander abgestimmt werden. Diesem Erfordernis würde eine getrennte Ueberprüfung der zu behandelnden Fragen, welche einen engen Sachzusammenhang aufweisen, zuwiderlaufen. In einem Rechtsstaat ist es daher bedeutsam, dass die in der Lehre und in der Praxis entwickelten Grundprinzipien des Verwaltungsrechts auf sämtliche Verfahren angewendet werden. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Ueberwiesen als Postulat-Transmis comme postulat #ST# 91.3365 Motion (Baerlocher-)von Feiten Partnerschaftliche Teilung der Betreuungsarbeit. Impulsprogramm Programme d'impulsion dans l'Administration fédérale. Juste partage des tâches de garde Wortlaut der Motion vom 4. Oktober 1991 In Anlehnung an die parlamentarische Initiative wird der Bundesrat beauftragt, ein Impulsprogramm beim Bund zu lancieren. Dieses Impulsprogramm des Arbeitgebers Bund müsste auch Kaderstellen einbeziehen. Zudem ist zur Erfüllung der Förderung der partnerschaftlichen Teilung der Betreuungsarbeit die Quotierung unerlässlich. Das Impulsprogramm müsste zudem folgende Punkte umfassen: - Recht auf Reduktion der Arbeitszeit aufgrund von Betreuungsaufgaben von Angehörigen (6-Stunden-Tag); - Ueberzeitverbotfür Betreuungspflichtige; - Elternurlaub; - Krankenurlaub bei Krankheit von Angehörigen; - militärisches Weitermachen darf nicht freigestellt werden. Texte de la motion du 4 octobre 1991 Me référant à l'initiative parlementaire que j'ai déposée, je charge le Conseil fédéral de lancer un programme d'impulsion dans l'Administration fédérale, programme dont les cadres devront aussi bénéficier. Pour promouvoir le partage de la garde des proches entre les deux parents, il instituera un système de quotas. Le programme d'impulsion comprendra en outre les points suivants: - droit à horaire de travail réduit (six heures par jour) pour les personnes chargées de s'occuper de leurs proches; - heures supplémentaires interdites pour les personnes devant s'occuper de leurs proches; -congé parental; - congé en cas de maladie d'un proche; - les personnes faisant une carrière militaire ne pourront être exemptées du service. Mitunterzeichner-Cosignataires: Keine -Aucun Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort -- 1 of 3 -Motion Scheidegger 2164 N 9 octobre 1992 Schrittliche Stellungnahme des Bundesrates vom 24. August 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 24 août 1992 Der Bundesrat teilt grundsätzlich die Ansicht der Motionäre, dass der Arbeitgeber Bund seinen spezifischen Beitrag zur Unterstützung der partnerschaftlichen Teilung der Betreuungsarbeit leisten kann. Mit den am 18. Dezember 1991 beschlossenen Weisungen über die Verbesserung der Vertretung und der beruflichen Stellung des weiblichen Personals in der allgemeinen Bundesverwaltung setzte er ein weiteres klares Zeichen dafür, dass einerseits die Bundesverwaltung den Frauen in den verschiedenen Tätigkeitsbereichen der Verwaltung und auf allen Hierarchiestufen offenstehen will und dass andererseits familien- und partnerschaftsfreundliche Arbeitsbedingungen, so zum Beispiel Teilzeitstellen auch in höheren Funktionen, vermehrt geschaffen werden sollen. Um die Weisungen umzusetzen, erarbeiten die Bundeskanzlei, die Generalsekretariate und die Bundesämter zurzeit eigene Frauenförderungsprogramme. Dabei ist es ihnen freigestellt, mittels einer Quotenregelung die jeweils gesetzten Ziele, beispielsweise bei Anstellungen, zu erreichen. Die Arbeitsgruppe «Arbeitszeit 2000», die verwaltungsintern eine zukunftsgerichtete Arbeitszeitpolitik zuhanden des Bundesrates erarbeitet, wird von den Motionären aufgeworfenen Punkte (Recht auf Reduktion der Arbeitszeit bei Betreuungsaufgaben von Angehörigen, Ueberzeitverbot für Betreuungspflichtige und Elternurlaub) in ihre Ueberlegungen einbeziehen. Einen Urlaub für die Betreuung kranker Familienangehöriger respektive für die Organisation der ersten Riege kennt die Bundesverwaltung bereits seit vielen Jahren. Das «militärische Weitermachen» ist im Bundesgesetz über die Militärorganisation (MO) im Artikel 10 dahingehend geregelt, dass Angehörige der Armee verpflichtet werden können, einen bestimmten Grad zu bekleiden, eine Funktion oder ein Kommando zu übernehmen und den dafür vorgeschriebenen Dienst zu leisten. Am 8. März 1990 hat sich der Nationalrat im Rahmen der Beratung über die Teilrevision der MO letztmals deutlich für die Beibehaltung des erwähnten Artikels 10 ausgesprochen. Allerdings bemüht sich die Armee, im Rahmen des Vernünftigen und Möglichen immer wieder auf individuelle Bedürfnisse, so auch auf allfällige Betreuungspflichten, Rücksicht zu nehmen. Da einige Punkte der Motion zurzeit in der Umsetzung sind respektive noch geprüft werden sollen, erscheint dem Bundesrat eine Umwandlung in ein Postulat als angebracht Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat #ST# 92.3105 Motion Scheidegger Reduktion der Kosten im Wohnungsbau Construction de logements. Réduction des coûts Wortlaut der Motion vom 18. März 1992 Der Bundesrat wird beauftragt, sämtliche für den Wohnungsbau relevanten Bestimmungen des Bundesrechts einer Ueberprüfung bezüglich baukostentreibender Wirkung zu unterziehen, eine Gegenüberstellung von Vor-und Nachteilen auszuarbeiten und die dem Ergebnis entsprechenden erforderlichen Revisionen dieser Bestimmungen in die Wege zu leiten. Texte de la motion du 18 mars 1992 Le Conseil fédéral est chargé d'examiner la totalité des dispositions du droit fédéral ayant trait à la construction de logements et ce, sous l'angle des effets inflationnistes qu'elles peuvent avoir sur les prix à la construction; il établira également la liste de leurs avantages et de leurs inconvénients; enfin, il mettra en chantier les révisions qui s'imposeront au vu des résultats obtenus. Mitunterzeichner-Cosignataires: Keine -Aucun Schriftliche Begründung-Développement par écrit Die Hypothekarzinserhöhungen der letzten Jahre haben auf Bundesebene zu Panikreaktionen geführt, die an den eigentlichen Problemen vorbeizielen. Mit Staatseingriffen wie den dringlichen Bundesbeschlüssen, mietrechtlichen Bestimmungen und parlamentarischen Initiativen wurde Symptombekämpfung betrieben. Die neuen Regulierungen führen zu einem permanenten Trend hin zu planwirtschaftlichen Zuständen. Damit wird der dringend erforderliche Markt auf dem Wohnungssektor nicht nur unnötig behindert, er wird effektiv verunmöglicht Bodenpolitische Massnahmen, Baupolizeivorschriften, Einschränkungen der Umweltschutzgesetzgebung, Natur- und Heimatschutzbestimmungen und nicht zuletzt unverhältnismässige Baunormen haben das ihre dazu beigetragen, dass das Bauen im allgemeinen und der Wohnungsbau im besonderen teurer und teurer wurden. In früheren Jahren halfen tiefe Hypothekarzinse noch über diese Hindernisse hinweg. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass wir vor allem im Wohnungsbau über unsere Verhältnisse leben. Eine Durchschnittswohnung kostet weit mehr, als sich eine Durchschnittsfamilie leisten kann. Diese unbefriedigende Situation muss dringend korrigiert werden. Miet- und Hypothekarzinszuschüsse sind dabei ebensowenig erfolgversprechend wie eine von anderen Massnahmen isolierte Revision irgendwelcher Verordnung wie z. B. der revisionsbedürftigen, kostenintensiven Lärmschutzverordnung. Die Kosten von Neuwohnungen sind so weit von einer volkswirtschaftlich verantwortbaren Grössenordnung entfernt, dass nur eine gesamtheitliche Lösung, die sämtliche wohnbaurelevanten Faktoren berücksichtigt, genügen kann. In diesem Sinne wird der Bundesrat beauftragt, sämtliche für den Wohnungsbau relevanten Bestimmungen des Bundesrechts einer Ueberprüfung bezüglich baukostentreibender Wirkung zu unterziehen, eine Gegenüberstellung von Vorund Nachteilen auszuarbeiten und je nach Ergebnis die erforderlichen Revisionen dieser Bestimmungen in die Weg zu leiten. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 13. Mai 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 13 mai 1992 Der Bundesrat teilt die Besorgnis des Motionärs über die Preissteigerungen im Wohnungsbau. Hauptverantwortlich sind die jüngeren Entwicklungen auf den Boden- und Hypothekarmärkten. Daneben existiert eine Vielzahl nachgeordneter Kostenfaktoren, die zum überdurchschnittlichen Kostenanstieg im Wohnungsbau beitragen. Dazu gehören verschiedene gesetzliche und andere Normen, doch ist zu beachten, dass gerade die kostenwirksamsten Regelungen häufig ausserhalb des Einflussbereiches des Bundes liegen. So sind für die Baugesetzgebung, die Baupolizeivorschriften, das Planungsrecht und andere Bestimmungen in erster Linie die Kantone und Gemeinden zuständig. Was die ebenfalls kostenrelevanten Qualitätsanforderungen an einzelne Bauleistungen betrifft, werden sie von den Berufs- und Branchenverbänden der Bauwirtschaft festgelegt Obwohl diese Normen öffentlich-rechtlich unverbindlich sind, setzen sie sich nicht zuletzt auch deshalb durch, weil sie die gestiegenen Ansprüche vieler Wohnungsnachfrager widerspiegeln.

9. Oktober 1992 N 2163 Motion (Baerlocher-)von Feiten Mitunterzeichner - Cosignataires: Béguelin, Bezzola, Binder, Bircher Silvio, Blatter, Brügger Cyrill, Bühler Simeon, Bundi, Carobbio, Cincera, Danuser, Dettling, Eggenberger, Fankhauser, Fischer-Hägglingen, Fischer-Seengen, Fritschi Oscar, Giger, Heberlein, Hegetschweiler, Herczog, Hildbrand, Jöri, Ledergerber, Leemann, Leuenberger Ernst, Marti Werner, Matthey, Maurer, Miesch, Müller, Reimann Maximilian, Rutishauser, Schnider, Stamm Luzi, Strahm Rudolf, Verterli, Ziegler Jean, Züger (39) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Beilage (erhältlich bei der Dokumentationszentrale der Bundesversammlung) zeigt an zwei Beispielen von Kleinbauten (die Gleichrichterstation hat etwa 8 Quadratmeter Grundfläche), welch kompliziertes Bewilligungsverfahren dafür notwendig ist Es ist offensichtlich, dass das BAV durch die vielen, in der Schweiz hängigen Verfahren völlig überfordert ist oder sich in Details verliert, die auf Kantonsebene längst gelöst sind. Einige Beispiele mögen dies belegen: - Gegen die Aufhebung von zwei Parkplätzen eines Restaurants, wegen Unfallgefährdung, wurde beim Bundesrat Rekurseingereicht Entscheid des Gemeinderates 13. November 1987 Entscheid des Bundesrates 16. August 1989 - Sonntagsfahrverbot Schönmatt Entscheid des Gemeinderates 12. Juli 1989 29. Mai 1991: Bundesamt für Polizeiwesen schickt Beschwerden zur Stellungnahme an Gemeinden zurück. Entscheid steht noch aus. - Einsprachen gegen die Errichtung einer zweiten Spur der Linie 17derBLT. Entscheid des Regierungsrates März 1989 Am 7. November 1989 legte das BAV das Verfahren fest Bisher haben immer noch keine Einigungsverhandlungen stattgefunden. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 19. August 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 19 août 1992 Sowohl das vom EJPD am 10. Dezember 1990 verabschiedete Vollzugsförderungsprogramm zum RPG als auch das Anschlussprogramm zum Bodenrecht im Siedlungsbereich, welches der Bundesrat am 11. September 1991 beschlossen hat, verlangen Vorschläge zur Vereinfachung, Beschleunigung und Koordination der Verfahren. Der Bundesrat hat das EJPD beauftragt, bis Sommer 1993 Botschaft und Massnahmen zur Vereinfachung, Beschleunigung sowie Koordination der Baubewilligungsverfahren vorzulegen. Das Bundesamt für Raumplanung wurde mit der Leitung dieser Arbeiten beauftragt Eine Expertengruppe bestehend aus Juristen, welche im Umgang mit Verfahrens- und Vollzugsschwierigkeiten über unmittelbare Erfahrungen verfügen, prüft zurzeit ein Massnahmenpaket zur Verbesserung der Baubewilligungsverfahren. Die Beschleunigung und Vereinfachung der Verfahrensabläufe ist im übrigen bereits Gegenstand der nachfolgend genannten parlamentarischen Vorstösse: - Postulat Portmann (90.585)/Bewilligung von Bauten und Anlagen von regionaler oder nationaler Bedeutung. - Postulat Delalay (91.3168)/Vereinfachung der Verfahren für öffentliche und private Bauvorhaben. Das Parlament hat die genannten zwei Vorstösse als Postulate entgegengenommen. Ausserdem weisen wir auf die Motion Simmen (91.3155) vom 5. Juni 1991 betreffend der Revision des Eisenbahngesetzes hin, welche ebenfalls eine effizientere Ausgestaltung des Plangenehmigungsverfahrens beabsichtigt. Die Probleme, welche im Rahmen der eingangs erwähnten Programme des Bundesrates bearbeitet werden, sowie die Fragestellungen im Zusammenhang mit den genannten Postulaten stimmen inhaltlich mit den Anliegen der Motion Meyer Theo überein. Das berechtigte Bedürfnis nach Vorschlägen zurVerfahrensvereinfachung und -beschleunigung bedingt jedoch eine umfassende und gesamthafte Prüfung der verschiedenen Problemursachen. Die daraus resultierenden Lösungsansätze, welche die verschiedensten Verwaltungsabläufe berühren, müssen aufeinander abgestimmt werden. Diesem Erfordernis würde eine getrennte Ueberprüfung der zu behandelnden Fragen, welche einen engen Sachzusammenhang aufweisen, zuwiderlaufen. In einem Rechtsstaat ist es daher bedeutsam, dass die in der Lehre und in der Praxis entwickelten Grundprinzipien des Verwaltungsrechts auf sämtliche Verfahren angewendet werden. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Ueberwiesen als Postulat-Transmis comme postulat #ST# 91.3365 Motion (Baerlocher-)von Feiten Partnerschaftliche Teilung der Betreuungsarbeit. Impulsprogramm Programme d'impulsion dans l'Administration fédérale. Juste partage des tâches de garde Wortlaut der Motion vom 4. Oktober 1991 In Anlehnung an die parlamentarische Initiative wird der Bundesrat beauftragt, ein Impulsprogramm beim Bund zu lancieren. Dieses Impulsprogramm des Arbeitgebers Bund müsste auch Kaderstellen einbeziehen. Zudem ist zur Erfüllung der Förderung der partnerschaftlichen Teilung der Betreuungsarbeit die Quotierung unerlässlich. Das Impulsprogramm müsste zudem folgende Punkte umfassen: - Recht auf Reduktion der Arbeitszeit aufgrund von Betreuungsaufgaben von Angehörigen (6-Stunden-Tag); - Ueberzeitverbotfür Betreuungspflichtige; - Elternurlaub; - Krankenurlaub bei Krankheit von Angehörigen; - militärisches Weitermachen darf nicht freigestellt werden. Texte de la motion du 4 octobre 1991 Me référant à l'initiative parlementaire que j'ai déposée, je charge le Conseil fédéral de lancer un programme d'impulsion dans l'Administration fédérale, programme dont les cadres devront aussi bénéficier. Pour promouvoir le partage de la garde des proches entre les deux parents, il instituera un système de quotas. Le programme d'impulsion comprendra en outre les points suivants: - droit à horaire de travail réduit (six heures par jour) pour les personnes chargées de s'occuper de leurs proches; - heures supplémentaires interdites pour les personnes devant s'occuper de leurs proches; -congé parental; - congé en cas de maladie d'un proche; - les personnes faisant une carrière militaire ne pourront être exemptées du service. Mitunterzeichner-Cosignataires: Keine -Aucun Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort -- 1 of 3 -Motion Scheidegger 2164 N 9 octobre 1992 Schrittliche Stellungnahme des Bundesrates vom 24. August 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 24 août 1992 Der Bundesrat teilt grundsätzlich die Ansicht der Motionäre, dass der Arbeitgeber Bund seinen spezifischen Beitrag zur Unterstützung der partnerschaftlichen Teilung der Betreuungsarbeit leisten kann. Mit den am 18. Dezember 1991 beschlossenen Weisungen über die Verbesserung der Vertretung und der beruflichen Stellung des weiblichen Personals in der allgemeinen Bundesverwaltung setzte er ein weiteres klares Zeichen dafür, dass einerseits die Bundesverwaltung den Frauen in den verschiedenen Tätigkeitsbereichen der Verwaltung und auf allen Hierarchiestufen offenstehen will und dass andererseits familien- und partnerschaftsfreundliche Arbeitsbedingungen, so zum Beispiel Teilzeitstellen auch in höheren Funktionen, vermehrt geschaffen werden sollen. Um die Weisungen umzusetzen, erarbeiten die Bundeskanzlei, die Generalsekretariate und die Bundesämter zurzeit eigene Frauenförderungsprogramme. Dabei ist es ihnen freigestellt, mittels einer Quotenregelung die jeweils gesetzten Ziele, beispielsweise bei Anstellungen, zu erreichen. Die Arbeitsgruppe «Arbeitszeit 2000», die verwaltungsintern eine zukunftsgerichtete Arbeitszeitpolitik zuhanden des Bundesrates erarbeitet, wird von den Motionären aufgeworfenen Punkte (Recht auf Reduktion der Arbeitszeit bei Betreuungsaufgaben von Angehörigen, Ueberzeitverbot für Betreuungspflichtige und Elternurlaub) in ihre Ueberlegungen einbeziehen. Einen Urlaub für die Betreuung kranker Familienangehöriger respektive für die Organisation der ersten Riege kennt die Bundesverwaltung bereits seit vielen Jahren. Das «militärische Weitermachen» ist im Bundesgesetz über die Militärorganisation (MO) im Artikel 10 dahingehend geregelt, dass Angehörige der Armee verpflichtet werden können, einen bestimmten Grad zu bekleiden, eine Funktion oder ein Kommando zu übernehmen und den dafür vorgeschriebenen Dienst zu leisten. Am 8. März 1990 hat sich der Nationalrat im Rahmen der Beratung über die Teilrevision der MO letztmals deutlich für die Beibehaltung des erwähnten Artikels 10 ausgesprochen. Allerdings bemüht sich die Armee, im Rahmen des Vernünftigen und Möglichen immer wieder auf individuelle Bedürfnisse, so auch auf allfällige Betreuungspflichten, Rücksicht zu nehmen. Da einige Punkte der Motion zurzeit in der Umsetzung sind respektive noch geprüft werden sollen, erscheint dem Bundesrat eine Umwandlung in ein Postulat als angebracht Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat #ST# 92.3105 Motion Scheidegger Reduktion der Kosten im Wohnungsbau Construction de logements. Réduction des coûts Wortlaut der Motion vom 18. März 1992 Der Bundesrat wird beauftragt, sämtliche für den Wohnungsbau relevanten Bestimmungen des Bundesrechts einer Ueberprüfung bezüglich baukostentreibender Wirkung zu unterziehen, eine Gegenüberstellung von Vor-und Nachteilen auszuarbeiten und die dem Ergebnis entsprechenden erforderlichen Revisionen dieser Bestimmungen in die Wege zu leiten. Texte de la motion du 18 mars 1992 Le Conseil fédéral est chargé d'examiner la totalité des dispositions du droit fédéral ayant trait à la construction de logements et ce, sous l'angle des effets inflationnistes qu'elles peuvent avoir sur les prix à la construction; il établira également la liste de leurs avantages et de leurs inconvénients; enfin, il mettra en chantier les révisions qui s'imposeront au vu des résultats obtenus. Mitunterzeichner-Cosignataires: Keine -Aucun Schriftliche Begründung-Développement par écrit Die Hypothekarzinserhöhungen der letzten Jahre haben auf Bundesebene zu Panikreaktionen geführt, die an den eigentlichen Problemen vorbeizielen. Mit Staatseingriffen wie den dringlichen Bundesbeschlüssen, mietrechtlichen Bestimmungen und parlamentarischen Initiativen wurde Symptombekämpfung betrieben. Die neuen Regulierungen führen zu einem permanenten Trend hin zu planwirtschaftlichen Zuständen. Damit wird der dringend erforderliche Markt auf dem Wohnungssektor nicht nur unnötig behindert, er wird effektiv verunmöglicht Bodenpolitische Massnahmen, Baupolizeivorschriften, Einschränkungen der Umweltschutzgesetzgebung, Natur- und Heimatschutzbestimmungen und nicht zuletzt unverhältnismässige Baunormen haben das ihre dazu beigetragen, dass das Bauen im allgemeinen und der Wohnungsbau im besonderen teurer und teurer wurden. In früheren Jahren halfen tiefe Hypothekarzinse noch über diese Hindernisse hinweg. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass wir vor allem im Wohnungsbau über unsere Verhältnisse leben. Eine Durchschnittswohnung kostet weit mehr, als sich eine Durchschnittsfamilie leisten kann. Diese unbefriedigende Situation muss dringend korrigiert werden. Miet- und Hypothekarzinszuschüsse sind dabei ebensowenig erfolgversprechend wie eine von anderen Massnahmen isolierte Revision irgendwelcher Verordnung wie z. B. der revisionsbedürftigen, kostenintensiven Lärmschutzverordnung. Die Kosten von Neuwohnungen sind so weit von einer volkswirtschaftlich verantwortbaren Grössenordnung entfernt, dass nur eine gesamtheitliche Lösung, die sämtliche wohnbaurelevanten Faktoren berücksichtigt, genügen kann. In diesem Sinne wird der Bundesrat beauftragt, sämtliche für den Wohnungsbau relevanten Bestimmungen des Bundesrechts einer Ueberprüfung bezüglich baukostentreibender Wirkung zu unterziehen, eine Gegenüberstellung von Vorund Nachteilen auszuarbeiten und je nach Ergebnis die erforderlichen Revisionen dieser Bestimmungen in die Weg zu leiten. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 13. Mai 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 13 mai 1992 Der Bundesrat teilt die Besorgnis des Motionärs über die Preissteigerungen im Wohnungsbau. Hauptverantwortlich sind die jüngeren Entwicklungen auf den Boden- und Hypothekarmärkten. Daneben existiert eine Vielzahl nachgeordneter Kostenfaktoren, die zum überdurchschnittlichen Kostenanstieg im Wohnungsbau beitragen. Dazu gehören verschiedene gesetzliche und andere Normen, doch ist zu beachten, dass gerade die kostenwirksamsten Regelungen häufig ausserhalb des Einflussbereiches des Bundes liegen. So sind für die Baugesetzgebung, die Baupolizeivorschriften, das Planungsrecht und andere Bestimmungen in erster Linie die Kantone und Gemeinden zuständig. Was die ebenfalls kostenrelevanten Qualitätsanforderungen an einzelne Bauleistungen betrifft, werden sie von den Berufs- und Branchenverbänden der Bauwirtschaft festgelegt Obwohl diese Normen öffentlich-rechtlich unverbindlich sind, setzen sie sich nicht zuletzt auch deshalb durch, weil sie die gestiegenen Ansprüche vieler Wohnungsnachfrager widerspiegeln.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion (Baerlocher-)von Felten Partnerschaftliche Teilung der Betreuungsarbeit. Impulsprogramm Motion (Baerlocher-)von Felten Programme d'impulsion dans l'Administration fédérale. Juste partage des tâches de garde In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1992 Année Anno Band V Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 17 Séance Seduta Geschäftsnummer 91.3365 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 09.10.1992 - 08:00 Date Data Seite 2163-2164 Page Pagina Ref. No 20 021 679 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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