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Entscheid

91-3383

Verwaltungsbehörden 09.12.1993 91.3383

9. Dezember 1993Deutsch26 min

Source admin.ch

Erwägungen

70.

Prozent der schweizerischen Bevölkerung lebt aber in Mietwohnungen und ist auf einen funktionierenden Mietwohnungsmarkt angewiesen. Hier mit Pfandbelastungsgrenzen operieren zu wollen, istschlichtweg realitätsfremd. Dasind andere Kriterien wie das Marktgeschehen und Renditeüberlegungen relevant und nicht Anlagekosten oder der Kaufpreis. Aus diesen Ueberlegungen komme ich zum Schluss, dass es situationsgerechter wäre, der nationalrätlichen Motion zuzustimmen und die formellen Bedenken unserer Kommission für Rechtsfragen weniger zu gewichten. Es wäre in dieser Session nicht das erste Mal, es wäre auch nicht der erste «Sündenfall». Ich habe mich aber davon überzeugen lassen, dass der Ständerat bezüglich Respektierung der Kompetenzen eine differenziertere Haltung einnimmt als der Nationalrat Mit etwas gemischten Gefühlen - die Antwort von Herrn Bundesrat Koller rechtfertigt diese Gefühle - schliesse ich mich darum der Lösung unserer Kommission für Rechtsfragen an. Ich erwarte aber, dass unsere Empfehlungen - und besonders diese künftig den Stellenwert bekommen, der ihnen gebührt. Im Falle der Randbelastungsgrenze werden wir mit Sicherheit genau verfolgen, was damit in nächster Zukunft geschieht Ich bitte Herrn Bundesrat Koller eindringlich, uns möglichst bald von diesem Bremsklotz, von der Pfandbelastungsgrenze, zu befreien. Der Wohnungsmarkt wartet auf ein Signal aus Bern, vor allem der preisgünstige Sektor. Die tieferen Hypothekarzinse alleine genügen nicht, und die Mittel der Wohnbauförderung sind auch nicht unbegrenzt Frick: In der Tat ist heute der Bundesbeschluss B überflüssig und hinderlich, vor allem für die Bereitstellung von zukünftigen Wohnbauten. Was mich aber veranlasst, das Wort zu ergreifen, ist ein anderer Gesichtspunkt. Wir haben in unserem Rechtssystem folgendes Problem: Als wir den Bundesbeschluss einführten, kam er zu spät. Wenn wir ihn jetzt aufheben, kann es zur richtigen Zeit sein; wenn wir wieder einen ähnlichen Erlass beschliessen müssen, werden wir wiederum zu spät sein. Ich zweifle, entgegen meinem Kollegen Bisig, ob die Kreditgeber tatsächlich immer in der Lage sind, das Risiko selber zu beurteilen. Dem ist in der Realität nicht so. Ich bin hauptberuflich Notar. Wir liquidieren wöchentlich «Leichen» von Kreditgebern, die das Risiko falsch beurteilt haben, die am Schluss mit volkswirtschaftlichem Schaden, auch für Handwerker, liquidiert werden müssen. Das darf auch gesagt werden. Aber mich stört das System, das ich vorher angesprochen habe. Ich möchte Herrn Bundesrat Koller fragen: Sieht er nicht eine Möglichkeit, im Rahmen des Anschlussprogrammes eine flexible Lösung vorzuschlagen, wonach durch den Bundesrat oder allenfalls durch Parlamentsbeschluss - eine solche Bestimmung kurzfristig in Kraft gesetzt werden und wieder aufgehoben werden könnte? Das heutige Rechtssystem erlaubt uns nämlich nicht, auf die tatsächlichen konjunkturellen und wirtschaftlichen Verhältnisse in diesem Sektor zeitgerecht zu reagieren. Wir kommen immer zu spät Herr Bundesrat, welche Möglichkeit sehen Sie? Bundesrat Koller: Zunächst möchte ich klar festgehalten haben, dass sich der Bundesrat wirklich engagiert für die Revitalisierung der schweizerischen Wirtschaft einsetzt; ich darf das auch für mich in Anspruch nehmen. Wir haben die Tatbeweise schon geliefert; in meinem Departement zum Beispiel bei der Zulassung ausländischer Fachkräfte, indem ich Ihnen rasch eine Revision des Patentgesetzes unterbreitet habe. Letzte Woche habe ich Ihnen eine Lockerung der Lex Friedrich vorgeschlagen. Wir bauen Handelshemmnisse im Bereich der Fahrzeugimporte und anderswo ab. Aber der Bundesrat ist eben auch der Ueberzeugung, dass der Bodenmarkt nicht ein Markt wie jener für Autos oder andere Waren ist, sondern dass er eigenen Gesetzen folgt. Ich bin Herrn Frick für sein Votum dankbar. Was Sie gesagt haben, nimmt unser Grundanliegen wieder auf: Wir müssen ein vernünftiges Anschlussprogramm finden, womit wir durch marktkonformere, dauerhafte Massnahmen derartige Missbräuche und Ueberhitzungen des Bodenmarktes, wie wir sie Ende der achtziger Jahre erlebt haben, vermeiden können. Das ist das Grundanliegen. Nun haben wir leider feststellen müssen, dass jene Massnahmen, die in der Vernehmlassung waren, total kontrovers sind; also müssen wir neue suchen. Beispielsweise sind wir in diesem Bereich zurzeit auch daran, zu untersuchen, ob nicht eventuell die Bankenkommission im Rahmen der Prüfung einer seriösen Geschäftsführung dafür besorgt sein könnte, dass die nötigen Eigenmittelunterlegungen immer vorhanden sind. Das wäre eine dauerhafte Lösung, die viel besser wäre als das ewige Hüst und Hott zwischen Ueberhitzungen und entsprechendem Niedergang. Leider liegt hier zurzeit noch nichts vor, aber unsere Bemühungen gehen in diese Richtung. Wir hoffen, dass wir Ihnen nächstes Jahr ein entsprechendes Programm unterbreiten können. Noch ein Wort zur «Besserwisserei», Herr Bisig: Ich habe jüngst gelesen, die Banken hätten wegen dieser Ueberhitzungen etwa 80 Milliarden Franken Rückstellungen machen müssen. Es hat natürlich kolossale volkswirtschaftliche Verluste gegeben, weil wir damals mit unseren Massnahmen zu spät gekommen sind. Ich glaube, wir sind uns wirklich alle einig: Es muss mit Entschiedenheit vermieden werden, dass sich noch einmal wiederholt, was wir Ende der achtziger Jahr erlebten und was zu grossen volkswirtschaftlichen Schäden führte. Zu den «circonstances», Herr Coutau: Leider haben sich die «circonstances» in jüngster Zeit eher verschlechtert. Klare Indizien, die gegen eine sofortige Aufhebung sprechen: einmal die totale Bestrittenheit des Anschlussprogramms, so dass wir -- 4 of 6 -9. Dezember 1993 989 Empfehlung Frick dort neue Massnahmen suchen müssen; zweitens die neuesten Entwicklungen, die ich Ihnen zitiert habe. Herr Bisig, das sind nicht Zitate eines weltfremden Professors, sondern Zitate eines Bankdirektors, der selber sagt, der Zufluss an Passivgeldern verleite bereits wieder zu einer grosszügigen Bevorschussung. Eine andere Fachinstanz sagt, man habe nichts gelernt, es gebe heute bereits wieder Ausleihungen zu 100 Prozent Gerade das wollen wir nicht Deshalb bitte ich Sie, den Bundesrat arbeiten zu lassen. Wir werden Ihnen hoffentlich nächstes Jahr ein vernünftiges und dauerhaftes Anschlussprogramm präsentieren. Aber vorher und unverzüglich solche Beschlüsse aufzuheben, dafür kann und will der Bundesrat die Verantwortung nicht übernehmen. Motion 91.3383 Abstimmung - Vote Für Ueberweisung des Postulates 19 Stimmen Dagegen 1 Stimme Empfehlung 93.3525 - Recommandation 93.3525 Abstimmung - Vote Für Ueberweisung der Empfehlung 17 Stimmen Dagegen 6 Stimmen #ST# 93.3314 Empfehlung Frick Beseitigung des diskriminierenden Sonderstatus der sogenannten Cabaret-Tänzerinnen Recommandation Frick Elimination du statut discriminatoire des «danseuses» de cabaret Wortlaut der Empfehlung vom 16. Juni 1993 Frauen aus der Dritten Welt und neuerdings auch aus den Oststaaten werden - meist unter falschen Versprechungen - mit einer Artistenbewilligung in die Schweiz gebracht, wo sie während 8 Monaten pro Jahr als sogenannte Cabaret-Tänzerinnen (Art. 13 Bst c Ziff. 3 der Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer; BVO) in Nachtlokalen arbeiten. Nebst den Auftritten als Striptease-Tänzerin besteht ihre Aufgabe in aller Regel darin, Gäste zum Konsum von Alkoholika zu animieren und sich ihrer weiteren Unterhaltung zu widmen, was meist mit Prostitution gleichzusetzen ist Weil die Aufenthaltsbewilligung nur als sogenannte Cabaret-Tänzerin gilt und einschlägige Agenturen unter diesem Titel unbeschränkt andere Frauen in die Schweiz holen können, die keine andere Tätigkeit ausüben dürfen, sind sie den Betreibern der Nachtlokale und den Agenturen völlig ausgeliefert. Zudem werden ihnen durchwegs nur einmonatige Verträge angeboten, und die Arbeitsbedingungen sind sehr häufig menschenunwürdig. Diese Erkenntnisse sind nicht neu. Eine Anzahl parlamentarischer Anfragen und die Aktivitäten interessierter Hilfswerke und Organisationen belegen den Handlungsbedarf seit mehreren Jahren. Insbesondere muss der Status der sogenannten Cabaret-Tänzerin durch ein anderes Aufenthaltsrecht ersetzt werden, das ihre Stellung am Arbeitsmarkt verbessert und ihr auch andere Tätigkeiten ermöglicht, z. B. durch branchenunabhängige Kontingente für Arbeitsuchende aus der Dritten Welt Der Bundesrat wird eingeladen:

1.

den diskriminierenden Sonderstatus für sogenannte Cabaret-Tänzerinnen gemäss Artikel 13 BVO aufzuheben und durch ein anderes Aufenthaltsrecht zu ersetzen, welches ihnen auch den Zugang zu anderen Erwerbsmöglichkeiten ausserhalb des Animations-, Unterhaltungs- und Sexgewerbes ermöglicht;

2.

die in seiner Kompetenz liegenden Massnahmen zu ergreifen, um für diese Frauen den Arbeitnehmer-, Gesundheitsund Persönlichkeitsschutz sicherzustellen. Texte de la recommandation du 16 juin 1993 Des femmes du tiers monde et, récemment, des pays de l'Est sont amenées en Suisse avec une autorisation d'artiste, souvent sur la foi de fausses promesses, pour travailler 8 mois par an dans des boîtes de nuit sous l'appellation de danseuses de cabaret (art 13 let c ch. 3 de l'ordonnance limitant le nombre des étrangers; OLE). Outre leur activité de strip-teaseuses, elles sont en général chargées d'inciter les clients à consommer de l'alcool et de les distraire, ce qui, le plus souvent, signifie purement et simplement qu'elles se prostituent Comme l'autorisation de séjour ne vaut qu'au titre de danseuse de cabaret, et que les agences spécialisées peuvent user de cette autorisation pour amener en Suisse sans restriction aucune d'autres femmes qui ne pourront pas exercer d'autre activité, les personnes concernées sont totalement livrées aux gérants des boîtes de nuit et à ces agences. En outre, on leur offre toujours des contrats d'un mois et leurs conditions de travail sont très souvent dégradantes. Ces faits ne sont pas nouveaux. Un certain nombre d'interventions parlementaires et les activités des organisations d'entraide concernées soulignent depuis plusieurs années la nécessité de prendre des mesures. En particulier, il faut remplacer le statut de soi-disant danseuse de cabaret par un autre droit de séjour, qui améliore la position de ces femmes sur le marché de l'emploi et qui leur permette d'exercer aussi d'autres activités, par exemple en instaurant des contingents sans attribution à un secteur pour les personnes du tiers monde qui cherchent un emploi. Le Conseil fédéral est invité:

1.

à supprimer le statut particulier et discriminatoire des danseuses de cabaret tel qu'il est fixé à l'article 13 OLE et à le remplacer par un autre droit de séjour qui leur permette d'accéder à d'autres activités professionnelles, en dehors de l'industrie du divertissement et du sexe;

2.

à prendre les mesures relevant de sa compétence, afin d'assurer à ces femmes une protection en matière de santé, de droit du travail et de respect de la personnalité. Mitunterzeichner - Cosignataires: Beerli, Bisig, Bloetzer, Cottier, Delalay, Huber, Meier Josi, Morniroli, Onken, Petitpierre, Piller, Plattner, Rhinow, Salvioni, Schiesser, Schmid Carlo, Simmen, Weber Monika, Zimmerli (19) Frick: Ich möchte Ihr Augenmerk auf einen Sachverhalt lenken, der unserer Schweiz als humanitärem Rechtsstaat unwürdig ist, sich aber mehr und mehr ausgeweitet hat Es geht um die sogenannten Cabaret-Tänzerinnen, die in unserem Land mit Wissen der Behörden und gesellschaftlich toleriert in unwürdiger Weise ausgebeutet werden. Zuerst einige Worte zu den Tatsachen: Heute leben gegen 2000 Frauen aus Drittweltländern und neuerdings auch aus den ehemaligen Ostblockstaaten - insbesondere aus Russland - als sogenannte Cabaret-Tänzerinnen in der Schweiz, wo sie sich aufgrund eines Sonderstatus jedes Jahr acht Monate aufhalten dürfen. Sie werden in ihrer Heimat mit falschen Versprechungen und mit Aussicht auf ein Leben im westeuropäischen Wohlstandsparadies als Tänzerinnen angeheuert Die Aussicht auf Löhne von 4000 Franken im Monat wird ihnen vorgegaukelt, was in ihrer Heimat vielfach einem Jahreslohn entspricht Doch davon bleibt kaum etwas. Was sie hier in der Schweiz erwartet, wird ihnen in der Heimat bei der Anwerbung verschwiegen. Die schweizerischen Konsulate und Botschaften verhelfen leicht - zu leicht - zu einem Visum. Diese Anwerbung ist nur dank der Naivität dieser Frauen aus der Dritten Welt, dank dem sozialen Gefalle und dank der Hoffnung auf unseren Garten Eden möglich. 25-S -- 5 of 6 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion des Nationalrates (freisinnig-demokratische Fraktion) Sofortmassnahmen Bodenrecht. Aufhebung von Teil B Motion du Conseil national (groupe radical-démocratique) Droit foncier. Abrogation du volet B des mesures d'urgence In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 08 Séance Seduta Geschäftsnummer 91.3383 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 09.12.1993 - 08:00 Date Data Seite 985-989 Page Pagina Ref. No 20 023 688 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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