91-3383
Verwaltungsbehörden 09.12.1993 91.3383
9. Dezember 1993Deutsch26 min
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9. Dezember 1993 985 Bodenrecht Vorstösse könnten. Aufgrund von Zusatzabklärungen ist hier die Haltung der Kommission klar-ich lege Wert darauf, dies zuhanden der Materialien festzuhalten -: Anwälte, die in ihrem angestammten Geschäftsbereich tätig sind, fallen nicht unter die Kategorie der Financiers und sind damit von der Regelung in Absatz 2 mit dem Melderecht nicht betroffen. Eines ausdrücklichen Vorbehaltes des Berufsgeheimnisses des Anwaltes bedarf es nicht. Insoweit möchte ich Herrn Bundesrat Koller noch ergänzen. Allfällige Abgrenzungsprobleme sind nach den gleichen Kriterien zu beurteilen wie im Zusammenhang mit den Formularen betreffend die Sorgfaltspflicht gegenüber den Banken. In diesem Sinne möchte ich an dieser Stelle die vielleicht etwas missverständlichen Ausführungen in Ziffer 233 der Botschaft noch präzisieren. Im übrigen habe ich keine weiteren Bemerkungen mehr zu machen. Angenommen - Adopté Ziff. II, III Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Ch.llJII Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen -Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 23 Stimmen (Einstimmigkeit) Abschreibung - Classement Antrag des Bundesrates Abschreiben des parlamentarischen Vorstosses gemäss Seite 1 der Botschaft Proposition du Conseil fédéral Classer l'intervention parlementaire selon la page 1 du message Angenommen -Adopté An den Nationalrat-Au Conseil national #ST# 93.089 Teuerungsausgleich an das Bundespersonal Compensation du renchérissement accordée au personnel fédéral Dringlichkeitsklausel - Clause d'urgence Siehe Seite 961 hiervor- Voir page 961 ci-devant Beschluss des Nationalrates vom 9. Dezember 1993 Décision du Conseil national du 9 décembre 1993 Abstimmung - Vote Für Annahme der Dringlichkeitsklausel 28 Stimmen Dagegen 3 Stimmen Das qualifizierte Mehr ist erreicht La majorité qualifiée est acquise An den Nationalrat-Au Conseil national #ST# 91.3383 Motion des Nationalrates (freisinnig-demokratische Fraktion) Sofortmassnahmen Bodenrecht. Aufhebung von Teil B Motion du Conseil national (groupe radical-démocratique) Droit foncier. Abrogation du volet B des mesures d'urgence Wortlaut der Motion vom 3. Juni 1993 Der Bundesrat wird aufgefordert, den Teil B (Bundesbeschluss über eine Pfandbelastungsgrenze für nichtlandwirtschaftliche Grundstücke) der dringlichen und befristeten Bodenrechtsbeschlüsse vom 6. Oktober 1989 ausser Kraft zu setzen. Texte de la mot/on du 3 juin 1993 Le Conseil fédéral est chargé d'abroger le volet B des arrêtés fédéraux urgents et de durée limitée du 6 octobre 1989, soit l'arrêté fédéral concernant une charge maximale en matière d'engagement des immeubles non agricoles. Antrag der Kommission Ueberweisung als Postulat beider Räte Proposition de la commission Transmettre comme postulat des deux Conseils 93.3525 Empfehlung RK-SR (91.3383) Sofortmassnahmen Bodenrecht. Aufhebung von Teil B Recommandation CAJ-CE (91.3383) Droit foncier. Abrogation du volet B des mesures d'urgence Wortlaut der Empfehlung vom 14. Oktober 1993 Dem Bundesrat wird empfohlen, den Teil B (Bundesbeschluss über eine Pfandbelastungsgrenze für nichtlandwirtschaftliche Grundstücke) der dringlichen und befristeten Bodenrechtsbeschlüsse vom 6. Oktober 1989 ausser Kraft zu setzen. Texte de la recommandation du 14 octobre 1993 Le Conseil fédéral est invité à abroger le volet B des arrêtés fédéraux urgents et de durée limitée du 6 octobre 1989, soit l'arrêté fédéral concernant une charge maximale en matière d'engagement des immeubles non agricoles. Antrag der Kommission Mehrheit Ueberweisung der Empfehlung Minderheit (Meier Josi, Küchler, Plattner) Ablehnung der Empfehlung Proposition de la commission Majorité Transmettre la recommandation Minorité (Meier Josi, Küchler, Plattner) Rejeter la recommandation -- 1 of 6 -Droit foncier. Interventions 986 9 décembre 1993 Zimmerli, Berichterstatter: Diese beiden Geschäfte gehören natürlich sachlich zusammen. Am 26. November 1991 reichte die freisinnig-demokratische Fraktion im Nationalratfolgende Motion ein: «Der Bundesrat wird aufgefordert, den Teil B (Bundesbeschluss über eine Pfandbelastungsgrenze für nichtlandwirtschaftliche Grundstücke) der dringlichen und befristeten Bodenrechtsbeschlüsse vom 6. Oktober 1989 ausser Kraft zu setzen.» Am 3. Juni 1993 wurde der Vorstoss im Nationalrat behandelt, und zwar gestützt auf eine schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 12. Februar 1992. Darin lehnte der Bundesrat die Motion in erster Linie mit dem Hinweis darauf ab, die Zeit für eine Aufhebung des Beschlusses über die Pfandbelastungsgrenze sei noch nicht reif. Im Anschluss an die Debatte machte Herr Bundesrat Koller den Nationalrat zunächst darauf aufmerksam, dass die Motion eindeutig in den Kompetenzbereich des Bundesrates eingreife und daher eigentlich unzulässig sei. Im übrigen bestätigte Herr Bundesrat Koller die schriftliche, ablehnende Stellungnahme aus dem Jahre 1992 ausdrücklich; er verwies abschliessend darauf, dass über die Frage der Aufhebung des umstrittenen Bundesbeschlusses zweckmässigerweise bei der Verabschiedung des Anschlussprogramms «Boden» entschieden werde. Trotzdem überwies der Nationalrat die Motion mit 55 zu 43 Stimmen. Die ständerätliche Kommission für Rechtsfragen, die das Geschäft an ihrer Sitzung vom 14. Oktober 1993 behandelte, gab sich zunächst Rechenschaft darüber, dass es - nach den klaren Vorschriften im Bundesbeschluss selber - in der Kompetenz des Bundesrates liegt, diesen Pfandbelastungsbeschluss während dessen Geltungsdauer vorzeitig aufzuheben; ich verweise auf den Artikel 9. Der Bundesbeschluss ist bekanntlich bis zum 31. Dezember 1994 befristet. Damit war es für die Kommission klar, dass die Motion des Nationalrates aus formellen Gründen höchstens im Sinne von Artikel 22 Absatz 4 des Geschäftsverkehrsgesetzes einmal mehr als Postulat beider Räte an den Bundesrat hätte überwiesen werden können. Der Ständerat lehnte es bekanntlich ab, mit Motionen in den delegierten Rechtsetzungsbereich einzugreifen. Folgerichtig beantragt Ihnen deshalb die einstimmige Kommission, die Motion des Nationalrates in der weniger verbindlichen Form eines Postulates beider Räte zu überweisen. Weit weniger einig war man sich indessen in der Sache selbst Zwar erwarten alle Kommissionsmitglieder vom Vertreter des Bundesrates, dass er heute vor dem Rat die neuesten Absichten und Pläne der Regierung zum Sofortprogramm «Boden» sowie zur Opportunität einer Aufhebung des umstrittenen Bundesbeschlusses über eine Pfandbelastungsgrenze für nichtlandwirtschaftliche Grundstücke Bericht erstattet und damit das Postulat eigentlich der Sache nach erfüllt. Die Mehrheit der Kommission möchte sich indessen nicht mit einem blossen Prüfungsauftrag begnügen - damit sie erfahren könnte, ob und wann der Bundesbeschluss allenfalls vorzeitig aufgehoben werden könnte -, sondern sie möchte das Anliegen des Nationalrates aufnehmen und den Bundesrat mit einer förmlichen Empfehlung im Sinne von Artikel 25 Absatz 2 unseres Ratsreglementes anhalten, den Bundesbeschluss in der Tat unverzüglich ausser Kraft zu setzen. Die Mehrheit der Kommission hält die Zeit für gekommen, die nach ihrem Dafürhalten wirtschaftlich schädliche Verfügungsbeschränkung aufzuheben. Im Lichte der jüngsten Entwicklungen in der schweizerischen Wirtschaft betrachtet sie die Kreditbeschränkung gemäss Bundesbeschluss nicht nur als unnötig, sondern als kontraproduktiv. Die Mehrheit vermag auch keinen direkten Zusammenhang mit dem bekanntlich äusserst umstrittenen Anschlussprogramm «Boden» zu erkennen. Sie ist überzeugt, dass die Banken in Zukunft ausschliesslich aufgrund sorgfältiger Prüfungen und sachlicher Ueberlegungen Kredite gewähren werden und dass die Gefahr von übermässigen Kreditierungen und Missbräuchen mit entsprechendem volkswirtschaftlichem Schaden nicht mehr besteht Die Mehrheit der Kommission hat deshalb - mit 6 zu 3 Stimmen - beschlossen, dem Bundesrat zu empfehlen, den Teil B des Pakets, nämlich den Bundesbeschluss über eine Pfandbelastungsgrenze für nichtlandwirtschaftliche Grundstücke, ausser Kraft zu setzen. Im Namen der Mehrheit der Kommission bitte ich Sie, dieser Empfehlung zuzustimmen. Den Minderheitsantrag begründet Ihnen Herr Plattner. Plattner, Sprecher der Minderheit: Wie der Berichterstatter bereits ausgeführt hat, war die Minderheit durchaus bereit, die ganze Frage in Form eines Postulates zur Prüfung zu überweisen - in Kenntnis der Tatsache, dass der Bundesrat dabei ist, ein Anschlussprogramm «Boden» vorzubereiten, das auf den 1. Januar 1995 in Kraft treten soll. Die Minderheit war aber nicht bereit, eine förmliche Empfehlung zur vorzeitigen Aufhebung des Bundesbeschlusses über eine Pfandbelastungsgrenze für nichtlandwirtschaftliche Grundstücke abzugeben. Ich möchte kurz begründen, was dabei unsere Ueberlegungen sind: Die Randbelastungsgrenze wurde seinerzeit eingeführt, um spekulative Kaskadenkäufe und -verkaufe zu unterbinden. Solche Käufe und Verkäufe wurden häufig durch die Banken durch Belehnungen von 100 oder 110 Prozent des Kaufpreises - oder noch mehr - finanziert. Diese unsinnige Praxis trug stark zu der seinerzeitigen Spekulationsspirale bei, die zum einen die Bodenpreise schier ins unermessliche hochschiessen liess, zum ändern auch zu den erheblichen Ueberengagements der Banken in spekulativ überbewerteten Liegenschaften führte, welche nun nach dem Platzen der spekulativen Seifenblase die bekannten Erschütterungen im Bankenbereich auslöste. Diese Erschütterungen haben leider nicht nur Direktoren ihren Job gekostet, sondern sie haben auch Sparer bei Bankenzusammenbrüchen geschädigt, bei den Kantonalbankenverlusten die Steuerzahler zur Deckung erheblicher Löcher, also zur Sozialisierung der Verluste, gezwungen und auch die Erträge vieler noch bestehender Banken, auch der Grossbanken, in volkswirtschaftlich schmerzlicher Weise geschmälert. Es ist zwar wahr, dass jetzt gerade die Spekulation - wie der ganze Liegenschaftsmarkt - am Boden liegt. Trotzdem besteht nach Meinung der Minderheit überhaupt kein Anlass, den Banken nun zu gestatten, ihre gegenwärtig sehr hohe Liquidität wieder in Ueberbelehnungen anzulegen. Im Gegenteil, nach unseren Auskünften sind die Banken durchaus froh, dass sie den Kunden, die wieder solche Ansprüche stellen, die gesetzliche Grenze der Pfandbelastung entgegenhalten können. Eine Zulassung unsinniger Pfandbelastungen von 100 Prozent oder mehr zur Ankurbelung des Liegenschaftsmarktes, wie sich das offenbar die Mehrheit der Kommission verspricht, heisst für uns den Teufel mit dem Beelzebub austreiben. Um es noch präziser zu sagen: Es ist das gleiche, wie wenn man einen an einer schweren Grippe darniederliegenden Menschen dadurch wieder auf die Beine stellt, dass man ihm Amphétamine als Aufputschmittel spritzt. Im Sport nennt man diese Praxis Doping, und dort ist sie verboten, weil bekannt ist, dass sie langfristig die Gesundheit schädigt. Genau das haben im vorliegenden Fall der Ueberbelehnungen die Firmen- und Bankenzusammenbrüche bestätigt: Auch auf den Finanz- und Liegenschaftsmärkten führt «Doping» zu irreparablen Schäden. Ich bitte Sie im Namen der Minderheit, das bundesrätliche Anschlussprogramm zu den dringlichen Massnahmen im Bodenrecht abzuwarten, das uns in diesem Jahr vorgelegt werden sollte, und nicht mit einer übereilten und unsinnigen Empfehlung in die entsprechenden Beratungen des Bundesrates einzugreifen. Es bleibt ja im übrigen ohnehin bei einer Empfehlung. Nachdem der gewünschte Akt selber im übertragenen Kompetenzbereich des Bundesrates liegt, ist anzunehmen, dass der Bundesrat der Empfehlung sowieso nicht folgen wird. Ich bitte Sie, die Empfehlung nicht zu überweisen. Bundesrat Koller: Der Bundesrat hat die vom Berichterstatter gewünschte Lagebeurteilung vorgenommen, und wir sind dabei zu folgenden Schlüssen gekommen: Wir sind - offenbar im Unterschied zu einem Teil der Mitglieder Ihrer Kommission - der Meinung, dass die Pfandbelastungs-- 2 of 6 -9. Dezember 1993 987 Bodenrecht. Vorstösse grenze sinnvolle und erwünschte Engagements im Wohnungsbau heute in keiner Weise behindert. Wir dürfen auch feststellen, dass die anfänglichen Rechtsanwendungsprobleme, die sich hier gestellt haben, heute nicht mehr bestehen. Die Gerichtsfälle sind klar und drastisch zurückgegangen. Im weiteren mussten wir leider feststellen, dass das Anschlussprogramm, das wir in Vernehmlassung gegeben haben, praktisch in allen Punkten kontrovers ist. Nicht eine einzige der Ersatzmassnahmen, die wir Ihnen empfohlen haben, hat nach der Vernehmlassung eine echte Chance auf Realisierung, so dass wir, wenn wir jetzt die bodenrechtlichen Sofortmassnahmen aufheben würden, überhaupt keinerlei Ersatzinstrumente besessen. Wir sind der Meinung, dass wenigstens im fiskalischen Bereich weitere Möglichkeiten von Ersatzmassnahmen verfügbar sein mussten, damit es nicht wieder zu den Zuständen kommt, die wir alle verurteilt haben. Am meisten Sorge macht uns aber eine wirklich neueste Entwicklung. Ich kann Ihnen hier aus verschiedenen aktuellen Presseartikeln zitieren - von einer Presse übrigens, die unserer privaten Wirtschaft durchaus wohlwollend und offen gegenübersteht. In «Finanz und Wirtschaft» erschien jüngst der Artikel: «Nichts gelernt Der Immobilienmarkt hat noch kaum richtig FUSS gefasst, und schon werden die alten Praktiken wieder ausgegraben. Liegenschaftenhändler können ihre Immobilien wieder zu 100 Prozent belasten, sofern sie von allererster Qualität sind, beteuern die Banken. »Man schliesst dann weiter unten: «Es darf also wieder spekuliert werden.» Um Ihnen eine andere unverdächtige Adresse zu zitieren: Der Präsident der Generaldirektion der Kreditanstalt hat in einem Interview, erschienen in «Finanz und Wirtschaft» vom 20. November 1993, folgendes ausgeführt: «Der reichliche Zufluss an Passivgeldern verleitet bereits wieder zu einer grosszügigen Bevorschussung. Dabei wären wir im Hypothekarbereich gut beraten, die Uebertreibungen im Stile der späten achtziger Jahre nicht zu wiederholen. » Da ist nun offenbar der Grunddissens zwischen der Mehrheit Ihrer Kommission und dem Bundesrat. All diese Ausführungen von Leuten, die wirklich in dieser Branche tätig sind, zeigen, dass wegen der grossen Liquidität, die heute bei den Banken besteht, und auch wegen eines gewissen Anziehens der Immobiliennachfrage in der Tat die Gefahr besteht, dass unter dem Druck der Konkurrenz erneut ungesunde Ausleihungen gemacht werden. Ich darf noch auf ein drittes Dokument hinweisen. Jüngst hat man festgestellt, dass die Baukredite zwar um 14 Prozent gesunken seien, demgegenüber aber die Hypothekarverschuldung in unserem Land auch in dieser Krise ständig zunehme. In diesem Artikel wird denn auch zu Recht die Frage gestellt, ob sich diese Trendwende allein mit der geringen Nachfrage nach neuen Baukrediten erklären lasse oder ob die Banken in der Vergabe bzw. Aufstockung von Hypothekarkrediten bereits wieder zu unvorsichtig seien. Also, es sind nicht wirtschaftsfeindliche Kreise, die hierauf Gefahren hinweisen, die offenbar wieder bestehen, sondern es sind Leute, die aus der Wirtschaft selber kommen: Bankdirektoren, Journalisten, die Spezialisten auf diesem Gebiete sind. Sie alle wissen, dass die Banken heute über eine sehr, sehr grosse Liquidität verfügen; dabei besteht natürlich ohne Vorschriften einfach die Gefahr, dass der Konkurrenzdruck erneut zu Vergabungen führt, die nicht vertretbar sind. Man sollte aber nicht zweimal den gleichen Fehler machen. Deshalb ist der Bundesrat der Meinung, dass wir an diesen Massnahmen vorläufig festhalten sollten. Wir werden Ihnen im nächsten Jahr ein Massnahmenpaket präsentieren, und wenn wir ein vernünftiges Anschlussprogramm auf die Beine stellen können - bei dem zurzeit Massnahmen im fiskalischen Bereich im Vordergrund stehen -, dann können wir natürlich auf die Frage zurückkommen. Ich glaube, ich habe Ihnen damit die Meinung des Bundesrates klargemacht. Das zeigt auch, dass ich bereit bin, das Postulat entgegenzunehmen, aber dass ich Ihnen nicht vormachen will, dass der Bundesrat diesen Bundesbeschluss unverzüglich aufheben würde. M. Coutau: Permettez-moi d'appuyer l'argumentation de la majorité de la commission, malgré les interventions de M. Plattner et de M. Koller, conseiller fédéral. Dans une réponse récente, qui date du 29 novembre 1993, à la motion Ducret (93.3362) du 18 juin 1993, le Conseil fédéral répond notamment ceci: «Le Conseil fédéral s'est toujours déclaré prêt à examiner l'abrogation des mesures en cas de changement des circonstances.» Je ne sais pas comment il faut interpréter les changements de circonstances si, entre la situation du marché de 1991 et celle de 1993, on estime qu'il n'y a pas eu de changements de circonstances. Sur le marché immobilier entre ces deux années, le revirement a été total. L'évolution des taux d'intérêts a été brutale. Le marché immobilier, les ventes et les achats, s'est écroulé, même si, aujourd'hui, on peut se féliciter d'une certaine reprise, à peine frémissante, et encore! C'est la raison pour laquelle, à partir du moment où le Conseil fédéral lui-même avait déclaré à plusieurs reprises qu'il était prêt à abroger ces arrêtés fédéraux urgents au moment où les circonstances se seraient modifiées, je ne vois pas quelles circonstances pourraient davantage se modifier qui justifieraient une abrogation anticipée de ces arrêtés. D'autre part, l'attitude des banques a été, une fois de plus, mise en cause. Ce matin encore, dans le «Journal de Genève et Gazette de Lausanne», un directeur de banque fait l'analyse de ce qui peut être reproché aux banques dans la situation antérieure. Il réduit considérablement la portée des reproches qu'on peut leur adresser. Mais ce qui m'intéresse, ce n'est pas tellement ce qui s'est passé à l'époque que ce qui est en train de se passer aujourd'hui. Aujourd'hui, les banques sont obligées de continuer à faire des provisions importantes à l'égard des opérations qui n'ont pas donné un résultat satisfaisant dans le marché immobilier. Ces provisions sont énormes, et il est bien évident que les banques ne vont pas se relancer dans des opérations, je dirais «osées», avant d'avoir terminé de provisionner les résultats désastreux que certaines opérations qui se sont mal terminées ont provoqués. Je crois qu'on doit tenir compte, non seulement des circonstances, mais aussi du fait qu'un certain nombre de choses ont été apprises au cours de ces deux dernières années de crise immobilière. Et je pense, pour ma part, que si l'on veut véritablement être crédible quand on parle de revitalisation de l'économie de ce pays, quand on parle d'une certaine déréglementation, il faut aussi donner des signes. Un signe bienvenu de ce genre consisterait à accepter notre recommandation. Je suis favorable à la transformation de la motion en postulat, pour des raisons de pure forme; mais sur le fond, je vous invite instamment à suivre la proposition de la majorité de la commission et à transmettre la recommandation que nous adressons au Conseil fédéral d'abroger dans les meilleurs délais une disposition qui n'est plus nécessaire, qui a fait la démonstration de sa nocivité en maintes circonstances et qui, certainement, n'a plus sa raison d'être dans la phase actuelle de la conjoncture. Si, l'année prochaine, le Conseil fédéral vient avec un ensemble de mesures, notamment à caractère fiscal, qui auraient pour conséquence de juguler les tentatives de spéculation foncière mieux que ces arrêtés n'ont pu le faire, eh bien! on pourra examiner les choses. Mais, entre temps, j'estime qu'il y a un signe important à donner en faveur de la revitalisation de l'ensemble de l'économie et du marché immobilier en particulier. Bisig: Die Antwort von Herrn Bundesrat Koller macht mir etwas Sorgen. Ich sehe mich als Praktiker zu einer Stellungnahme gezwungen. Zuerst kurz zum Formellen: Der Nationalrat geht bei Motionen bezüglich Unzulässigkeit respektive Kompetenzabgrenzung weniger weit als der Ständerat Wir haben heute bereits mehrfach darüber gesprochen. Diese Differenzierung bezüglich Begriffsdefinition ist unglücklich und schwächt die Position des Parlamentes unnötigerweise. Ich stelle fest: Dies gilt auch im vorliegenden Fall. Mit dieser Motion fordert der Nationalrat den Bundesrat auf, den Bundesbeschluss über eine Pfandbelastungsgrenze für -- 3 of 6 -Droit foncier. Interventions 988 9 décembre 1993 nicht landwirtschaftliche Grundstücke ausser Kraft zu setzen. Unsere Kommission für Rechtsfragen stimmt dem Beschluss des Nationalrates zwar grundsätzlich zu, will die Motion aber aus Kompetenzgründen lediglich als Postulat beider Räte überweisen. Tatsächlich muss man sich fragen, ob wir uns angesichts der Befristung bis Ende 1994 und der unbestrittenen Kompetenzzuordnung diesen Kraftakt noch leisten wollen. Es darf dabei aber nicht übersehen werden, dass die Motion vor über zwei Jahren eingereicht wurde und der Bundesrat sich in der Zwischenzeit nicht bemüssigt fühlte, von sich aus diesen sicher nicht mehr nötigen Bundesbeschluss ausser Kraft zu setzen. Dies, obwohl auch er eingesehen haben dürfte oder müsste, dass das anvisierte Ziel erreicht wurde. Die heutige Antwort von Bundesrat Koller beweist mir allerdings, dass dies nicht der Fall ist Seit einiger Zeit liegen die Probleme völlig anders. Auf dem Immobilienmarkt ist Ruhe eingekehrt; so, wie ich es erlebe, ist es Grabesstille. Trotz tiefen Hypothekarzinsen klemmt es auf dem Wohnungsmarkt, vor allem im preisgünstigen Sektor. Die Gründe für diese unbefriedigende Situation sind uns allen bekannt, und der Bundesrat bemüht sich im Rahmen des Revitalisierungsprogrammes, Gegensteuer zu geben. In den nächsten Tagen läuft die Vernehmlassungsfrist für eine Revision des Raumplanungsgesetzes zwecks Vereinfachung, Beschleunigung und Koordinierung des Baubewilligungsverfahrens ab. Im gleichen Revisionspaket dürfte man das Recht auf private Erschliessung und eventuell noch weitere Bodenrechtsreformfragen finden. Offensichtlich ist man seitens des Bundesrates bemüht, den steckengebliebenen Karren aus dem Dreck zu ziehen. Da fällt es mir besonders schwer, zu verstehen, warum man nicht das Naheliegende tut und wenigstens die situationsfremden dringlichen Bundesbeschlüsse ausser Kraft setzt, allermindestens den Teil B, die Randbelastungsgrenze. Vor allem diesem dringlichen Bundesbeschluss habe ich nie viel Verständnis entgegenbringen können. Er riecht mir zu stark nach Besserwisserei. Ich habe mich immer gefragt, warum man es nicht dem Kreditgeber überlassen will, das Risiko selber abzuschätzen. Die allermeisten Kreditinstitute verfügen seit langem über die erforderlichen Absicherungsinstrumente, und sie wissen auch, wo Ausnahmen verantwortbar sind. Vereinzelte Ausrutscher rechtfertigen so rigorose Eingriffe in das freie Marktgeschehen kaum. Herrn Kollege Plattner muss ich entgegnen - ich habe es schon einmal ausgeführt -, dass die Pfandbelastungsgrenze in Berücksichtigung der Optik des Einfamilienhaus- und Eigentumswohnungskäufers begründet und erlassen wurde.
Erwägungen
70.
Prozent der schweizerischen Bevölkerung lebt aber in Mietwohnungen und ist auf einen funktionierenden Mietwohnungsmarkt angewiesen. Hier mit Pfandbelastungsgrenzen operieren zu wollen, istschlichtweg realitätsfremd. Dasind andere Kriterien wie das Marktgeschehen und Renditeüberlegungen relevant und nicht Anlagekosten oder der Kaufpreis. Aus diesen Ueberlegungen komme ich zum Schluss, dass es situationsgerechter wäre, der nationalrätlichen Motion zuzustimmen und die formellen Bedenken unserer Kommission für Rechtsfragen weniger zu gewichten. Es wäre in dieser Session nicht das erste Mal, es wäre auch nicht der erste «Sündenfall». Ich habe mich aber davon überzeugen lassen, dass der Ständerat bezüglich Respektierung der Kompetenzen eine differenziertere Haltung einnimmt als der Nationalrat Mit etwas gemischten Gefühlen - die Antwort von Herrn Bundesrat Koller rechtfertigt diese Gefühle - schliesse ich mich darum der Lösung unserer Kommission für Rechtsfragen an. Ich erwarte aber, dass unsere Empfehlungen - und besonders diese künftig den Stellenwert bekommen, der ihnen gebührt. Im Falle der Randbelastungsgrenze werden wir mit Sicherheit genau verfolgen, was damit in nächster Zukunft geschieht Ich bitte Herrn Bundesrat Koller eindringlich, uns möglichst bald von diesem Bremsklotz, von der Pfandbelastungsgrenze, zu befreien. Der Wohnungsmarkt wartet auf ein Signal aus Bern, vor allem der preisgünstige Sektor. Die tieferen Hypothekarzinse alleine genügen nicht, und die Mittel der Wohnbauförderung sind auch nicht unbegrenzt Frick: In der Tat ist heute der Bundesbeschluss B überflüssig und hinderlich, vor allem für die Bereitstellung von zukünftigen Wohnbauten. Was mich aber veranlasst, das Wort zu ergreifen, ist ein anderer Gesichtspunkt. Wir haben in unserem Rechtssystem folgendes Problem: Als wir den Bundesbeschluss einführten, kam er zu spät. Wenn wir ihn jetzt aufheben, kann es zur richtigen Zeit sein; wenn wir wieder einen ähnlichen Erlass beschliessen müssen, werden wir wiederum zu spät sein. Ich zweifle, entgegen meinem Kollegen Bisig, ob die Kreditgeber tatsächlich immer in der Lage sind, das Risiko selber zu beurteilen. Dem ist in der Realität nicht so. Ich bin hauptberuflich Notar. Wir liquidieren wöchentlich «Leichen» von Kreditgebern, die das Risiko falsch beurteilt haben, die am Schluss mit volkswirtschaftlichem Schaden, auch für Handwerker, liquidiert werden müssen. Das darf auch gesagt werden. Aber mich stört das System, das ich vorher angesprochen habe. Ich möchte Herrn Bundesrat Koller fragen: Sieht er nicht eine Möglichkeit, im Rahmen des Anschlussprogrammes eine flexible Lösung vorzuschlagen, wonach durch den Bundesrat oder allenfalls durch Parlamentsbeschluss - eine solche Bestimmung kurzfristig in Kraft gesetzt werden und wieder aufgehoben werden könnte? Das heutige Rechtssystem erlaubt uns nämlich nicht, auf die tatsächlichen konjunkturellen und wirtschaftlichen Verhältnisse in diesem Sektor zeitgerecht zu reagieren. Wir kommen immer zu spät Herr Bundesrat, welche Möglichkeit sehen Sie? Bundesrat Koller: Zunächst möchte ich klar festgehalten haben, dass sich der Bundesrat wirklich engagiert für die Revitalisierung der schweizerischen Wirtschaft einsetzt; ich darf das auch für mich in Anspruch nehmen. Wir haben die Tatbeweise schon geliefert; in meinem Departement zum Beispiel bei der Zulassung ausländischer Fachkräfte, indem ich Ihnen rasch eine Revision des Patentgesetzes unterbreitet habe. Letzte Woche habe ich Ihnen eine Lockerung der Lex Friedrich vorgeschlagen. Wir bauen Handelshemmnisse im Bereich der Fahrzeugimporte und anderswo ab. Aber der Bundesrat ist eben auch der Ueberzeugung, dass der Bodenmarkt nicht ein Markt wie jener für Autos oder andere Waren ist, sondern dass er eigenen Gesetzen folgt. Ich bin Herrn Frick für sein Votum dankbar. Was Sie gesagt haben, nimmt unser Grundanliegen wieder auf: Wir müssen ein vernünftiges Anschlussprogramm finden, womit wir durch marktkonformere, dauerhafte Massnahmen derartige Missbräuche und Ueberhitzungen des Bodenmarktes, wie wir sie Ende der achtziger Jahre erlebt haben, vermeiden können. Das ist das Grundanliegen. Nun haben wir leider feststellen müssen, dass jene Massnahmen, die in der Vernehmlassung waren, total kontrovers sind; also müssen wir neue suchen. Beispielsweise sind wir in diesem Bereich zurzeit auch daran, zu untersuchen, ob nicht eventuell die Bankenkommission im Rahmen der Prüfung einer seriösen Geschäftsführung dafür besorgt sein könnte, dass die nötigen Eigenmittelunterlegungen immer vorhanden sind. Das wäre eine dauerhafte Lösung, die viel besser wäre als das ewige Hüst und Hott zwischen Ueberhitzungen und entsprechendem Niedergang. Leider liegt hier zurzeit noch nichts vor, aber unsere Bemühungen gehen in diese Richtung. Wir hoffen, dass wir Ihnen nächstes Jahr ein entsprechendes Programm unterbreiten können. Noch ein Wort zur «Besserwisserei», Herr Bisig: Ich habe jüngst gelesen, die Banken hätten wegen dieser Ueberhitzungen etwa 80 Milliarden Franken Rückstellungen machen müssen. Es hat natürlich kolossale volkswirtschaftliche Verluste gegeben, weil wir damals mit unseren Massnahmen zu spät gekommen sind. Ich glaube, wir sind uns wirklich alle einig: Es muss mit Entschiedenheit vermieden werden, dass sich noch einmal wiederholt, was wir Ende der achtziger Jahr erlebten und was zu grossen volkswirtschaftlichen Schäden führte. Zu den «circonstances», Herr Coutau: Leider haben sich die «circonstances» in jüngster Zeit eher verschlechtert. Klare Indizien, die gegen eine sofortige Aufhebung sprechen: einmal die totale Bestrittenheit des Anschlussprogramms, so dass wir -- 4 of 6 -9. Dezember 1993 989 Empfehlung Frick dort neue Massnahmen suchen müssen; zweitens die neuesten Entwicklungen, die ich Ihnen zitiert habe. Herr Bisig, das sind nicht Zitate eines weltfremden Professors, sondern Zitate eines Bankdirektors, der selber sagt, der Zufluss an Passivgeldern verleite bereits wieder zu einer grosszügigen Bevorschussung. Eine andere Fachinstanz sagt, man habe nichts gelernt, es gebe heute bereits wieder Ausleihungen zu 100 Prozent Gerade das wollen wir nicht Deshalb bitte ich Sie, den Bundesrat arbeiten zu lassen. Wir werden Ihnen hoffentlich nächstes Jahr ein vernünftiges und dauerhaftes Anschlussprogramm präsentieren. Aber vorher und unverzüglich solche Beschlüsse aufzuheben, dafür kann und will der Bundesrat die Verantwortung nicht übernehmen. Motion 91.3383 Abstimmung - Vote Für Ueberweisung des Postulates 19 Stimmen Dagegen 1 Stimme Empfehlung 93.3525 - Recommandation 93.3525 Abstimmung - Vote Für Ueberweisung der Empfehlung 17 Stimmen Dagegen 6 Stimmen #ST# 93.3314 Empfehlung Frick Beseitigung des diskriminierenden Sonderstatus der sogenannten Cabaret-Tänzerinnen Recommandation Frick Elimination du statut discriminatoire des «danseuses» de cabaret Wortlaut der Empfehlung vom 16. Juni 1993 Frauen aus der Dritten Welt und neuerdings auch aus den Oststaaten werden - meist unter falschen Versprechungen - mit einer Artistenbewilligung in die Schweiz gebracht, wo sie während 8 Monaten pro Jahr als sogenannte Cabaret-Tänzerinnen (Art. 13 Bst c Ziff. 3 der Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer; BVO) in Nachtlokalen arbeiten. Nebst den Auftritten als Striptease-Tänzerin besteht ihre Aufgabe in aller Regel darin, Gäste zum Konsum von Alkoholika zu animieren und sich ihrer weiteren Unterhaltung zu widmen, was meist mit Prostitution gleichzusetzen ist Weil die Aufenthaltsbewilligung nur als sogenannte Cabaret-Tänzerin gilt und einschlägige Agenturen unter diesem Titel unbeschränkt andere Frauen in die Schweiz holen können, die keine andere Tätigkeit ausüben dürfen, sind sie den Betreibern der Nachtlokale und den Agenturen völlig ausgeliefert. Zudem werden ihnen durchwegs nur einmonatige Verträge angeboten, und die Arbeitsbedingungen sind sehr häufig menschenunwürdig. Diese Erkenntnisse sind nicht neu. Eine Anzahl parlamentarischer Anfragen und die Aktivitäten interessierter Hilfswerke und Organisationen belegen den Handlungsbedarf seit mehreren Jahren. Insbesondere muss der Status der sogenannten Cabaret-Tänzerin durch ein anderes Aufenthaltsrecht ersetzt werden, das ihre Stellung am Arbeitsmarkt verbessert und ihr auch andere Tätigkeiten ermöglicht, z. B. durch branchenunabhängige Kontingente für Arbeitsuchende aus der Dritten Welt Der Bundesrat wird eingeladen:
1.
den diskriminierenden Sonderstatus für sogenannte Cabaret-Tänzerinnen gemäss Artikel 13 BVO aufzuheben und durch ein anderes Aufenthaltsrecht zu ersetzen, welches ihnen auch den Zugang zu anderen Erwerbsmöglichkeiten ausserhalb des Animations-, Unterhaltungs- und Sexgewerbes ermöglicht;
2.
die in seiner Kompetenz liegenden Massnahmen zu ergreifen, um für diese Frauen den Arbeitnehmer-, Gesundheitsund Persönlichkeitsschutz sicherzustellen. Texte de la recommandation du 16 juin 1993 Des femmes du tiers monde et, récemment, des pays de l'Est sont amenées en Suisse avec une autorisation d'artiste, souvent sur la foi de fausses promesses, pour travailler 8 mois par an dans des boîtes de nuit sous l'appellation de danseuses de cabaret (art 13 let c ch. 3 de l'ordonnance limitant le nombre des étrangers; OLE). Outre leur activité de strip-teaseuses, elles sont en général chargées d'inciter les clients à consommer de l'alcool et de les distraire, ce qui, le plus souvent, signifie purement et simplement qu'elles se prostituent Comme l'autorisation de séjour ne vaut qu'au titre de danseuse de cabaret, et que les agences spécialisées peuvent user de cette autorisation pour amener en Suisse sans restriction aucune d'autres femmes qui ne pourront pas exercer d'autre activité, les personnes concernées sont totalement livrées aux gérants des boîtes de nuit et à ces agences. En outre, on leur offre toujours des contrats d'un mois et leurs conditions de travail sont très souvent dégradantes. Ces faits ne sont pas nouveaux. Un certain nombre d'interventions parlementaires et les activités des organisations d'entraide concernées soulignent depuis plusieurs années la nécessité de prendre des mesures. En particulier, il faut remplacer le statut de soi-disant danseuse de cabaret par un autre droit de séjour, qui améliore la position de ces femmes sur le marché de l'emploi et qui leur permette d'exercer aussi d'autres activités, par exemple en instaurant des contingents sans attribution à un secteur pour les personnes du tiers monde qui cherchent un emploi. Le Conseil fédéral est invité:
1.
à supprimer le statut particulier et discriminatoire des danseuses de cabaret tel qu'il est fixé à l'article 13 OLE et à le remplacer par un autre droit de séjour qui leur permette d'accéder à d'autres activités professionnelles, en dehors de l'industrie du divertissement et du sexe;
2.
à prendre les mesures relevant de sa compétence, afin d'assurer à ces femmes une protection en matière de santé, de droit du travail et de respect de la personnalité. Mitunterzeichner - Cosignataires: Beerli, Bisig, Bloetzer, Cottier, Delalay, Huber, Meier Josi, Morniroli, Onken, Petitpierre, Piller, Plattner, Rhinow, Salvioni, Schiesser, Schmid Carlo, Simmen, Weber Monika, Zimmerli (19) Frick: Ich möchte Ihr Augenmerk auf einen Sachverhalt lenken, der unserer Schweiz als humanitärem Rechtsstaat unwürdig ist, sich aber mehr und mehr ausgeweitet hat Es geht um die sogenannten Cabaret-Tänzerinnen, die in unserem Land mit Wissen der Behörden und gesellschaftlich toleriert in unwürdiger Weise ausgebeutet werden. Zuerst einige Worte zu den Tatsachen: Heute leben gegen 2000 Frauen aus Drittweltländern und neuerdings auch aus den ehemaligen Ostblockstaaten - insbesondere aus Russland - als sogenannte Cabaret-Tänzerinnen in der Schweiz, wo sie sich aufgrund eines Sonderstatus jedes Jahr acht Monate aufhalten dürfen. Sie werden in ihrer Heimat mit falschen Versprechungen und mit Aussicht auf ein Leben im westeuropäischen Wohlstandsparadies als Tänzerinnen angeheuert Die Aussicht auf Löhne von 4000 Franken im Monat wird ihnen vorgegaukelt, was in ihrer Heimat vielfach einem Jahreslohn entspricht Doch davon bleibt kaum etwas. Was sie hier in der Schweiz erwartet, wird ihnen in der Heimat bei der Anwerbung verschwiegen. Die schweizerischen Konsulate und Botschaften verhelfen leicht - zu leicht - zu einem Visum. Diese Anwerbung ist nur dank der Naivität dieser Frauen aus der Dritten Welt, dank dem sozialen Gefalle und dank der Hoffnung auf unseren Garten Eden möglich. 25-S -- 5 of 6 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion des Nationalrates (freisinnig-demokratische Fraktion) Sofortmassnahmen Bodenrecht. Aufhebung von Teil B Motion du Conseil national (groupe radical-démocratique) Droit foncier. Abrogation du volet B des mesures d'urgence In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 08 Séance Seduta Geschäftsnummer 91.3383 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 09.12.1993 - 08:00 Date Data Seite 985-989 Page Pagina Ref. No 20 023 688 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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