91-3395
Verwaltungsbehörden 20.03.1992 91.3395
20. März 1992Deutsch16 min
Source admin.ch
20. März 1992 N 637 Interpellation Neuenschwander Schutzwürdigkeit des Bruststillens-sowohl in bezug auf Industrieländer wie die Schweiz als auch in bezug auf Drittweltländer-nicht gerecht. Die WHA-Resolution 39.28 klärt den WHO-Kodex und erweitert ihn nicht, noch macht sie ihn obligatorisch (Antwort des Bundesrates, Punkt 3). Die WHO überwacht die Einhaltung des Kodexes nicht von sich aus, sondern legt der WHA alle zwei Jahre einen Bericht vor. Darin berichtet sie über die von den einzelnen Ländern gemeldeten und unternommenen Schritte zur Verwirklichung des Kodexes bzw. zu seiner Ueberführung in nationale Gesetzgebungen (dito, Punkt 4). Zurzeit stagnieren die Stillraten in den meisten Ländern, in welchen sie während der letzten zehn Jahren zugenommen haben, und in verschiedenen Staaten (Grossbritannien, Schweden, Vereinigte Staaten) gehen sie zurück. Die WHO erwartet von den Firmen, dass sie Gratis- und Billiglieferungen an Spitäler und Entbindungsstationen bis Ende 1992 einstellen. Im letzten Jahr zeigte die WHO ein noch stärkeres Engagement zugunsten des Stillens: Innocenti-Erklärung, 10-Jahres-Jubiläum des Kodexes und - in Zusammenarbeit mit Unicef - die «Baby friendly hospitalo-Initiative. Hingegen sind mir keinerlei Aeusserungen seitens der WHO bekannt, welche die Bemühungen der Firmen zur Einhaltung des Kodexes als genügend anerkennen würden (dito, Punkt 4). Artikel 6.6 des WHO-Kodexes sagt bezüglich Schenkungen und Niedrigpreisverkäufen weder etwas von Bestellungen seitens der Spitäler noch von beschränkten Quantitäten, noch von einer Bestimmung zugunsten Minderbemittelter (dito, Punkt 5). Kodexverletzungen durch 21 Firmen in 80 Ländern sind belegt. Das Internationale Aktionsnetzwerk Babynahrung (IBFNAN) hat Recherchen von mit Gesundheitsfragen beschäftigten Gruppen und Einzelpersonen aus aller Welt zusammengetragen und die Ergebnisse veröffentlicht (Breaking thè Rules; State of thè Code by Company/by Country-1991). Nestlé, die grossie Babynahrungs-Herstellerin, nimmt auf der schwarzen Liste, auf der mit Wander und Galactina auch noch zwei andere Schweizer Firmen figurieren, den Spitzenplatz ein. Von diesen Firmenpraktiken sind auch schweizerische Hilfswerke und ihre Partnerorganisationen betroffen. Die Empfehlungen des WHO-Kodexes werden auch in der Schweiz verletzt, z B.: - Herstellerfirmen wenden sich mit ihrer Werbung direkt an die allgemeine Oeffentlichkeit (Art 5.1 ). -Auf Packungen finden sich Abbildungen von Babies und Ausdrücke wie «humanisiert». Es fehlen Warnungen vor Gesundheitsgefahren einer falschen Anwendung. «Mütterberatungs»-Telefonnummern auf den Packungen erlauben den Firmen direkten Kontakt mit den Müttern (Art 9.2,5.5 und 8.1). - Sowohl am Verkaufsort wie per Post werden Mütter mit Gratismustern bedient (Art. 5.2 und 5.3). - Gratislieferungen an Spitäler (Art 6.6 und 6.7) - Information an medizinisches Personal beschränkt sich nicht auf wissenschaftliche und faktische Daten (Art. 7.2). - Firmen laden Kinderärzte und anderes medizinisches Personal zu teuren Essen ein, um sie dazu zu bringen, ihr Produkt zu empfehlen (Art 7.3). Damit geht eine Täuschung des Konsumenten und der Konsumentin einher. Da Muttermilch auch in der Schweiz Durchfallerkrankungen und Infektionen der Atemwege verhindern sowie Krebs- und Diabetes-Wahrscheinlichkeit verringern hilft, gerät jedes das Stillen unterminierende Verhalten in den Verdacht der Gesundheitsschädigung (Antwort des Bundesrates, Punkt 5). Nicht einmal der gegenüber dem WHO-Kodex sehr schwache «Verhaltenskodex der Hersteller über die Vermarktung von Muttermilch-Ersatzpräparaten» wird von den Firmen eingehalten, wenn beispielsweise in Apotheken Babymilchpulver-Muster oder beim Spitalaustritt Bestellkarten für solche abgegeben werden. Aufgrund einer kürzlich erlassenen EG-Direktive sind die EG-Staaten daran, nationale Gesetze über den Vertrieb von Babynahrung vorzubereiten. Auch die Schweiz sollte - und der Zeitpunkt dafür ist günstig - ihren Kodex zum Schutz des Stillens verschärfen. Die EG erarbeitet zurzeit ebenfalls eine Export-Direktive für Babymilch. Als bedeutender Babymilchproduzent und -exporteur müsste unser Land seine diesbezüglichen Exportbestimmungen ebenfalls neu und strenger regeln. Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 9. März 1992 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 9 mars 1992 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Ueberwiesen - Transmis #ST# 91.3395 Interpellation Neuenschwander Bildungsrückstand im Bereich Nuklearphysik und Kerntechnik Physique et génie nucléaires. Recul de l'enseignement et de la recherche Wortlaut der Interpellation vom 5. Dezember 1991 An den schweizerischen Hochschulen und Höheren Technischen Lehranstalten haben das Angebot an Studienfächern und - in Wechselwirkung - die Zahl der Studenten mit Fachrichtung Nuklearphysik und Kerntechnik drastisch abgenommen. Die Bildungslücke kann unser Land in eine schwierige energiepolitische Situation bringen. Ich ersuche daher den Bundesrat um Stellungnahme zu folgenden Fragen:
Erwägungen
1.
Wie beurteilt der Bundesrat den gegenwärtigen Stand von Lehre, Forschung und praktischer Ausbildung auf dem Gebiet der Nuklearwissenschaft in der Schweiz?
2.
Hat der Bundesrat Kenntnis vom Rückgang der Anzahl von Studienanfängern an den Universitäten und an den Höheren Technischen Lehranstalten in den Bereichen Nuklearphysik und Kerntechnik?
3.
Ist die Vermutung richtig, wonach der Mangel an einheimischen Fachleuten im Nuklearbereich unser Land nach Ablauf des Moratoriums, abgesehen vom energiepolitischen Aspekt, auch bildungsmässig und technisch dem Ausland ausliefern wird?
4.
Bestehen für den Bund Möglichkeiten, um die durch die jahrelange politische Verfemung der Kernenergie verunsicherte Jugend wieder vermehrt zur Ergreifung eines - beruflich zukunftsträchtigen - Studiums im Bereich Nukleartechnik und Sicherheit zu ermuntern? Texte de l'interpellation du 5 décembre 1991 Dans les universités, les écoles polytechniques et les écoles techniques supérieures en Suisse, l'offre de branche d'études, et partant le nombre d'étudiants spécialisés en physique et technologie nucléaires, ont fortement diminué. Cette lacune dans le domaine de la formation peut conduire notre pays vers une situation précaire en ce qui concerne la politique énergétique. Le Conseil fédéral est prié à ce sujet de répondre aux questions suivantes:
1.
Comment juge-t-il l'état actuel de l'enseignement, de la recherche, et la formation pratique dans le domaine des sciences nucléaires?
2.
Est-il au courant du recul du nombre de nouveaux étudiants dans les universités et les écoles techniques supérieures, en ce qui concerne les branches de la physique et de latechnologie nucléaires?
3.
Est-il raisonnable de penser que le manque de spécialistes suisses dans le domaine nucléaire mettra notre pays, même
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Interpellation Neuenschwander 638 N 20 mars 1992 après l'échéance du moratoire sur l'énergie nucléaire, à la merci de l'étranger en matière d'enseignement et de technologie dans ce domaine, et ceci quelle que soit notre politique énergétique?
4.
La Confédération dispose-t-elle de moyens pour inciter plus de jeunes - découragés par toutes les années de politique anti-nucléaire - à entreprendre des études dans le secteur nucléaire, d'ailleurs porteur d'avenir? Mitunterzeichner-Cosignataires: Allenspach, Aregger, Baumberger, Berger, Bezzola, Binder, Bircher Peter, Blatter, Blocher, Bonny, Borer Roland, Bortoluzzi, Bühler Simeon, Bürgi, Cavadini Adriano, Chevallaz, Cincera, Columberg, Daepp, Dettling, Dreher, Eymann Christoph, Fehr, Fischer-Hägglingen, Fischer-Seengen, Fischer-Sursee, Frey Walter, Fritschi Oscar, Früh, Giezendanner, Giger, Gysin, Hari, Hegetschweiler, Hess Otto, Hildbrand, Iten Joseph, Jenni Peter, Keller Anton, Kern, Kühne, Loeb François, Luder, Mamie, Mauch Rolf, Maurer, Miesch, Moser, Müller, Raggenbass, Reimann Maximilian, Rohrbasser, Rutishauser, Rychen, Savary, Scheidegger, Scherrer Jürg, Schmidhalter, Schmied Walter, Schwab, Seiler Hanspeter, Spoerry, Steinemann, Stucky, Tschuppert Karl, Vetterli, Wanner, Wyss, Zölch (69) Schriftliche Begründung - Développement par écrit An den Hochschulen und an den Höheren Technischen Lehranstalten unseres Landes ist das Interesse der Studienanfänger an einer Laufbahn auf den Gebieten Nuklearphysik und Kerntechnik annähernd auf Null gesunken; an der ETH Zürich lässt sich beispielsweise die Zahl der Diplomanden nuklearwissenschaftlicher Richtung in den letzten Jahren beinahe an einer Hand abzählen. Der Grund dürfte darin liegen, dass die jungen Leute der politisch motivierten Verketzerung der Kernenergie erlegen sind und sich vor einem Studium in den entsprechenden Fachrichtungen trotz glänzenden Berufschancen im In- und Ausland scheuen. Auf diese Weise öffnet sich und dies ausgerechnet auf einem zukunftsträchtigen Feld der Technologie-ein Bildungsloch, das später schmerzhaft spürbar wird und das nicht über Nacht zugeschüttet werden kann. Die Schweiz, deren wichtigster «Rohstoff» - neben der intakten Arbeitsmoral und dem Qualitätsdenken - im Bildungspotential ihres Volkes besteht, droht infolge des Ausfalls von nukleartechnischem Know-how auf einem wichtigen Gebiet in eine totale Auslandabhängigkeit zu verfallen, wie sie in der Frage der künftigen Energieversorgung ohnehin in Aussicht steht. Das Fehlen schweizerischer Fachkräfte wird nach Ablauf der vom Volke beschlossenen zehnjährigen Denkpause so oder so den Beizug ausländischer Spezialisten erfordern. Dies gilt selbst dann, wenn sich das Volk dannzumal für einen endgültigen Verzicht auf die Kernenergie entscheiden sollte; gerne wird nämlich übersehen, dass auch das Abschalten eines KKW nicht durch eine Schalterdrehung erfolgt, sondern einen mehrjährigen hochspezialisierten Prozess darstellt Der Interpellant ist sich darüber klar, dass der Entschluss zum Einstieg in ein nuklearorientiertes Studium bei den jungen Leuten vorab durch sachliche Information von Fachseite, teilweise auch im Rahmen der politischen Auseinandersetzungen, gefördert werden muss. Doch kommt zweifellos auch dem Bund, nicht zuletzt aus volkswirtschaftlichen Erwägungen, ein Teil dieser Bildungsverantwortung zu. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 12. Februar 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 12 février 1992 Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Zahl der Studierenden im Bereich der Nuklearwissenschaften (Nuklearphysik, Radiochemie und Kerntechnik) an den schweizerischen Hochschulen und an den Höheren Technischen Lehranstalten (HTL) seit den siebziger Jahren zurückgegangen ist Die Abnahme des Lehrangebots ist vorwiegend auf den Rückgang des Interesses an kerntechnischen Berufen bei den Studierenden zurückzuführen, wozu ohne Zweifel auch die Verschlechterung der Akzeptanz der Kernenergie in unserer Gesellschaft und die damit verbundene unsichere Zukunft für diesen Berufszweig beigetragen haben. Jüngere im Gebiet der Nuklearwissenschaften ausgebildete Fachleute sind zudem zunehmend in andere Tätigkeitsgebiete abgewandert. Durch die in den letzten Jahren angespannte Arbeitsmarktlage und den generellen Mangel an hochqualifizierten technisch orientierten Fachleuten in der Schweizer Wirtschaft wurde dieser Trend beschleunigt Die in der Schweiz zurückgegangene kerntechnische Industrietätigkeit hat ebenfalls zur Abwanderung beigetragen. Die wichtigsten Interessenten für die Rekrutierung von Personal aus dem Bereich Nuklearwissenschaften sind die schweizerischen Kernkraftwerke, die Aufsichtsbehörde (Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen beim Bundesamt für Energiewirtschaft (HSK)), die Industrie und die in der Kerntechnik tätigen Gruppen des Paul Scherrer Instituts (PSI). Die Rekrutierung konzentriert sich auf folgende Berufsgruppen: - Physiker, Ingenieure und weitere Hochschulabsolventen für wissenschaftliche Tätigkeiten und für das höhere Kader. - HTL-Absolventen vorwiegend für die Leitung des Betriebes nuklearer Anlagen und für Entwicklungs- oder Bauprojekte, z. B. im Rahmen der Nachrüstung der Kernkraftwerke. - Handwerker für das Betriebs- und Unterhaltspersonal an nuklearen Anlagen. Im einzelnen werden die aufgeworfenen Fragen wie folgt beantwortet:
1.
Die Ausbildung auf dem Gebiet der Nuklearwissenschaften konzentriert sich in der Schweiz auf den Schulratsbereich (ETH Zürich, ETH Lausanne und PSI Villigen). Daneben führen die HTL Genf, Windisch und Winterthur kerntechnische Kurse im Rahmen ihrer Ingenieurausbildung durch. Das PSI führt zudem im Auftrag des Verbandes der Schweizerischen Elektrizitätswerke und der HSK eine Reaktorschule für die Grundausbildung von Reaktoroperateuren und bietet Reaktorpraktika an. Seit 1985 ermöglicht der Bundesrat die Berufsanerkennung für Reaktoroperateure; die entsprechenden Prüfungen werden vom Biga organisiert. Voraussetzung für die Heranbildung von wissenschaftlichen und technischen Fachkräften für das Gebiet der Kerntechnik ist eine solide Grundausbildung in den klassischen Fachgebieten Ingenieurwissenschaften, Physik und Chemie. Diese Grundausbildung wird an den Hochschulen heute in ausreichendem Masse vermittelt In den höheren Semestern werden vor allem an der ETH Zürich aber auch an der ETH Lausanne kerntechnische Studiengänge und Promotionsarbeiten organisiert Für das Gebiet der Radiochemie bietet die Universität Bern an der philosophisch-naturwissenschaftlichen Fakultät ebenfalls Studiengänge und Promotionsarbeiten an. Für die praxisorientierte Spezialisierung in Nuklearwissenschaften führt das PSI entsprechende Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen durch.
2.
Erfreulicherweise zeichnet sich zurzeit kein weiterer Rückgang der Studierenden ab, die sich für die Nuklearwissenschaften interessieren. Der Trend bei den Studentenzahlen zeigt im heutigen Zeitpunkt eher nach oben, er muss sich aber im Verlauf der nächsten Jahre noch bestätigen. In Zahlen ausgedrückt, sieht die Situation wie folgt aus: Im Hochschulbereich wurden in den siebziger Jahren 10 bis
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Studenten pro Jahrgang auf dem Gebiet der Nuklearwissenschaften ausgebildet Im Verlauf der achtziger Jahre sank diese Zahl auf 2 bis 5 Studenten pro Jahrgang. Im Wintersemester 1991/92 hatten sich an der ETH jedoch 9 Studenten für die Vertiefungsrichtung Kerntechnik eingeschrieben. Die HTL bildeten in den siebziger Jahren 50 bis 60 Studenten pro Jahr in Nuklearwissenschaften aus. In den achtziger Jahren sank diese Zahl auf 20 bis 25; heute sind es rund 30 Studenten.
3.
Heute kann in der Schweiz noch genügend Fachpersonal für den sicheren Umgang mit der Kerntechnik gefunden werden. Kernkraftwerkbetreiber, HSK, Industrie und Forschungsstellen stützen sich dabei sowohl auf schweizerische als auch auf ausländische Fachkräfte ab. Die HSK hat zudem durch ihre internationalen Abkommen mit gleichartigen Institutionen im Ausland (z. B. Nuclear Regulatory Commission (NRC) in den USA) den für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben notwendigen Erfahrungsaustausch gesichert Durch Auftragsvergabe, -- 2 of 4 -20. März 1992 N 639 Interpellation Theubet insbesondere auch ans PSI, werden die Kenntnisse auf dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik gehalten. Was den zukünftigen Bedarf anbetrifft, gilt es festzuhalten, dass aufgrund vermehrter Altersrücktritte in den kommenden zehn Jahren im Nuklearbereich in der Schweiz mit einer gewissen personellen Ablösung zu rechnen ist. In diesem Sinne ist der Nachwuchsbedarf mittelfristig zunehmend. Unter der Annahme, dass sich die genannten Interessenten zusätzlich zu den schweizerischen auch weiterhin auf ausländische Fachkräfte und Institutionen abstützen können, sieht der Bundesrat aus heutiger Sicht auch in der Zukunft keinen Mangelan Personal im Nuklearbereich für die Bewältigung anstehender Aufgaben. Eine gute Mischung von schweizerischen und ausländischen Fachleuten ist für den internationalen Erfahrungsaustausch wichtig und erwünscht; sie gibt für unser Land zu keinen Bedenken Anlass. Diese Ausführungen lassen sich - wenn auch nur aufgrund von Schätzungen - mit Zahlen belegen: Im Bereich der Kerntechnik sind in der Schweiz etwa 200 Akademiker beschäftigt. Unter der Annahme, dass die Beschäftigungsdauer rund
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Jahre beträgt, benötigt man 10 Hochschulabsolventen jährlich. Falls die Hälfte aus den genannten Gründen im Ausland rekrutiert wird, genügen die unter Frage 2 aufgeführten Absolventenzahlen für den Restbedarf. Aehnliches ergibt sich für die rund 250 im Fachbereich beschäftigten HTL-Absolventen. Unter gleichen Annahmen wie für die Akademiker beträgt der jährliche Bedarf 10 bis 15 ausgebildete Spezialisten. Dafür würde die Zahl der in der Schweiz ausgebildeten Studenten gemäss Frage 2 ebenfalls genügen.
4.
Zur Verstärkung der Nachwuchsförderung hat das PSI in den letzten drei Jahren die Zusammenarbeit mit den Hochschulen im Bereich Kerntechnik ausgebaut Mit der Aufrechterhaltung bestehender und Schaffung neuer attraktiver Forschungsprogramme und Forschungseinrichtungen, die sowohl Zukunfts- als auch Gegenwartsbezug aufweisen, wird versucht, vermehrt Studenten anzuziehen und diese für die Ergreifung einer Laufbahn auf dem Gebiet der Kerntechnik zu motivieren. Der Bundesrat teilt die Meinung des Interpellanten, wonach der Nachwuchsförderung eine wichtige Rolle zukommt, damit der heutige Bestand an Fachleuten auch in der Zukunft für die Schweiz erhalten werden kann. Auch für den Fall eines Ausstiegs aus der Kernenergie müsste über die kommenden Jahrzehnte zur Lösung kerntechnischer Aufgaben der Grossteil des heutigen Bestandes erhalten werden können. Der Bundesrat wird sich dafür einsetzen, dass das Angebot an Ausbildungsmöglichkeiten auch in den kommenden Jahren im bisherigen Umfang aufrechterhalten werden kann. Der Bundesrat wird die Kantone dazu ermuntern, an ihren HTL die Förderung dieses Gebietes in der bisherigen Weise beizubehalten, und er wird darüber hinaus versuchen, die Energiewirtschaft zur Unterstützung dieses Förderungskonzeptes gewinnen zu können. Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesrates teilweise befriedigt. #ST# 91.3428 Interpellation Theubet Invalidenversicherung. Grosszügigere Réglemente Assurance-invalidité. Assouplissement du Règlement (RAI) Wortlaut der Interpellation vom 13. Dezember 1991 Das Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG) sieht in Artikel 73 vor, dass die Versicherung Beiträge an die Errichtung von öffentlichen Anstalten und Werkstätten gewährt, die in «wesentlichem Umfang» Eingliederungsmassnahmen durchführen. Artikel 100 der Verordnung über die Invalidenversicherung (IW) bestimmt, dass die geschützte Werkstätte «dauernd überwiegend Invalide» beschäftigen muss; diese Formulierung wird in Ziffer 1 des Rundschreibens des Bundesamtes für Sozialversicherung (BSV) über die Betriebsbeiträge an Werkstätten für die Dauerbeschäftigung Invalider wiederaufgenommen. Das Gesetz ist also weniger streng als die zwei anderen Texte. Nun erweist es sich aberinderPraxisalssehrpositiv, Strukturen anzubieten, die es erlauben, unter dem gleichen Dach geschützte Werkstätten und Werkstätten für die Beschäftigung Arbeitsloser zusammenzufassen. In den kleineren Kantonen, in denen es nur eine beschränkte Zahl von betroffenen Personen gibt, ist eine solche Lösung überdies wirtschaftlich interessant. Ist der Bundesrat bereit, seine Weisungen und die des BSV im Sinne einer Lockerung zu ändern, die es erlauben würde, geschützte Werkstätten und Werkstätten für die Beschäftigung Arbeitsloser zusammenzufassen? Texte de l'interpellation du 13 décembre 1991 La LAI prévoit en son article 73 que l'assurance alloue des subventions pour la construction d'établissements et d'ateliers publics qui appliquent des mesures de réadaptation «dans une proportion importante». L'article 100 RAI précise que l'atelier protégé doit occuper «à demeure et en majorité des invalides», notion qui est reprise au chiffre 1, de la circulaire de l'OFAS sur les subventions aux frais d'exploitation des ateliers d'occupation permanente pour invalides. La loi est donc moins rigide que les deux autres textes. Or, en pratique, il s'avère très positif d'offrir une structure pouvant réunir ateliers protégés et ateliers d'occupation de chômeurs sous le même toit Dans les petits cantons, où les personnes concernées sont en nombre limité, une telle possibilité est en outre économiquement intéressante. Le Conseil fédéral est-il disposé à modifier ses directives et celles de l'OFAS dans le sens d'un assouplissement permettant la réunion des ateliers protégés et des ateliers d'occupation de chômeurs? Mitunterzeichner - Cosignataires: Cotti, Darbellay, Deiss, Ducret, Epiney, Gobet, Zwahlen (7) Schriftliche Begründung - Développement par écrit L'auteur renonce au développement et demande une réponse écrite. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 27. Januar 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 27 janvier 1992 Un atelier peut, sans autre, accueillir aussi bien des invalides que des chômeurs. Toutefois, pour être admis comme atelier pour invalides au sens de l'article 100 RAI et bénéficier des subventions de l'Ai, il doit, comme le précise le règlement, avoir un taux de participation dû à l'invalidité égal ou supérieur à 50 pour cent. Nous précisons également que l'OFAS ne subventionne que les cas Al.
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Neuenschwander Bildungsrückstand im Bereich Nuklearphysik und Kerntechnik Interpellation Neuenschwander Physique et génie nucléaires. Recul de l'enseignement et de la recherche In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1992 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 12 Séance Seduta Geschäftsnummer 91.3395 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 20.03.1992 - 08:00 Date Data Seite 637-639 Page Pagina Ref. No 20 021 079 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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