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Verwaltungsbehörden 01.12.1993 91.3398
1. Dezember 1993Deutsch14 min
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1. Dezember 1993 N 2139 Motion BrüggerCyrill que la Confédération prend pour promouvoir les exploitations paysannes cultivant le sol. Antrag der Kommission Die Kommission beantragt mit 14 zu 0 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Proposition de la commission La commission propose, par 14 voix contre 0, de ne pas donner suite à l'initiative. Rychen: Im Juni 1992 habe ich eine parlamentarische Initiative für eine neue Verfassungsgrundlage für die Landwirtschaft eingereicht; dies in der Form der allgemeinen Anregung. Aufgrund des an sich überraschenden Entscheides des Nationalrates, die Vorlage betreffend die Volksinitiative an die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) zurückzuweisen, beantrage ich Ihnen, dass meine parlamentarische Initiative nicht abgeschrieben, sondern aufrechterhalten wird, bis die WAK im Jahr 1994 eine neue Vorlage gebracht hat oder - je nach Entwicklung beim Hin und Herzwischen Nationalrat und Ständerat - bis das Parlament einen klaren Entscheid in bezug auf einen neuen Verfassungsartikel über die Landwirtschaft gefasst hat. Ich beantrage Ihnen also, dass man auch hier Rückweisung beschliesst. Verschoben - Renvoyé Le président: Avant de passer au dernier point de l'ordre du jour, je relève que Mme Bär, M. Borei François et M. Maurer ont un point commun: ils sont tous trois nés un 1er décembre. Nous leur souhaitons un heureux anniversaire. (Applaudissements) #ST# 91.3391 Interpellation Rebeaud Kernkraftwerk-Projekt der ABB in der Tschechoslowakei Projet de centrale nucléaire d'ABB en Tchécoslovaquie Diskussion - Discussion Siehe Jahrgang 1992, Seite 1253 - Voir année 1992, page 1253 Le président: M. Rebeaud nous a fait part qu'il n'était que partiellement satisfait de la réponse, mais qu'il ne souhaitait pas prendre la parole. #ST# 91.3398 Motion BrüggerCyrill Ueberprüfung der Regionalpolitik. Revision des l HG Réexamen de la politique régionale. Révision de la LIM Wortlaut der Motion vom 5. Dezember 1991 Der Bundesrat wird beauftragt, aufgrund einer gründlichen Ueberprüfung der Regionalpolitik eine Revision des Bundesgesetzes über Investitionshilfe für Berggebiete (IHG) einzuleiten. Die Revision soll insbesondere folgende Schwerpunkte umfassen: - Ueberprüfung der Grundlagen der schweizerischen Regionalpolitik (Zweck, Geltungsbereich, Förderungswürdigkeit, Zweckmässigkeitdes Instrumentes); - Abschätzung der Auswirkungen der europäischen Integration auf die Regionalpolitik; - Ueberprüfung des IHG-Verfahrens mit dem Ziel einer möglichen Vereinfachung und Straffung; - Begriff und Umschreibung der Region; - Differenzierung zwischen den Regionen in ihren Entwicklungsunterschieden; - Berücksichtigung von Betriebs- und Unterhaltskosten der Infrastrukturen; -Vermehrte Berücksichtigung des Natur- und Landschaftsschutzes, damit dieser rasch zu einer prioritären Zielsetzung wird; - Verstärkung der Hilfe für immaterielle Infrastrukturen; - Stützung kultureller Aktivitäten. Texte de la motion du 5 décembre 1991 Le Conseil fédéral est chargé, après un réexamen approfondi de la politique régionale, de réviser la loi fédérale sur l'aide en matière d'investissements dans les régions de montagne (LIM). Cette révision devra plus particulièrement: - réexaminer les fondements de la politique régionale suisse (but, champ d'application, conditions dont dépendent l'octroi de l'aide, pertinence des instruments utilisés); - évaluer les effets de l'intégration européenne sur la politique régionale; - réexaminer la procédure de la LIM dans le but de simplifier et de raccourcir cette procédure; - définir la notion de région et sa description; - différencier les régions suivant leur degré de développement; - prendre en compte les frais d'exploitation et d'entretien des infrastructures; - accorder une importance accrue à la protection de la nature et du paysage pour la placer rapidement au rang des priorités; -accoître l'aide accordée pour les infrastructures non-matérielles; - encourager les activités culturelles. Mitunterzeichner-Cosignataires: Aguet, Bundi, Eggenberger, Haering Binder, Hafner Ursula, Haller, Jeanprêtre, Ledergerber, Leemann, Leuenberger Ernst, Marti Werner, Matthey, Meyer Theo, Ruffy, Strahm Rudolf, Tschäppät Alexander, Züger (17) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die schweizerische Berggebietsförderung weist einige Schwachstellen auf, die in Zeiten einer guten wirtschaftlichen Entwicklung kaum wahrgenommen und diskutiert werden. Bei einem wirtschaftlichen Rückgang - wie er sich abzeichnet - werden die Schwächen aber mit aller Deutlichkeit zutage treten.
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Motion Brügger Cyrill 2140 N 1er décembre 1993 Die Arbeitsplatzförderung für das Berggebiet ist aber vor allem auch ein längerfristiges Anliegen, was immer wieder verdrängt wird. Die Herausforderungen der neunziger Jahre für das Berggebietwerden von den zuständigen Stellen kaum analysiert Vor allem fehlt es an einer kritischen Ueberprüfung des bestehenden Instrumentariums, um eine zukunftsgerichtete Arbeitsplatzpolitik im Berggebiet an die Hand zu nehmen. Die bisherige Berggebietspolitik ist nur sehr beschränkt auf die Arbeitsplatzförderung ausgerichtet Insgesamt sind denn auch die Erfolge bescheiden. Die Infrastrukturförderung trägt zwar zur Schaffung von neuen Arbeitsplätzen bei, ist aber nicht imstande, diese alleine zu bewerkstelligen. Eine gute Infrastrukturausstattung wird als Selbstverständlichkeit betrachtet. Neue Betriebe, Betriebserweiterungen oder Neuansiedlungen sind nicht oder nur am Rand auf die Infrastrukturpolitik zurückzuführen. Dazu schreibt der Bundesrat in seiner Botschaft, zur kritischen Würdigung der Investitionshilfe vom 4. März 1991: «Direkte Beschäftigungs- und Einkommenseffekte können demgegenüber mit der Infrastrukturpolitik weniger erzielt werden.» Das Nationale Forschungsprogramm kam sogar zum Schluss, dass mit der einseitigen Infrastrukturpolitik teilweise kontraproduktive Effekte ausgelöst werden: Neue Verkehrswege die allerdings primär über die Treibstoffzollkasse unterstützt werden - fördern die Mobilität und damit tendenziell die Abwanderung. Bildungsstätten tragen wohl zu einer erwünschten besseren Qualifizierung der Jugend bei. Fehlen aber nach ihrer Ausbildung die qualifizierten Arbeitsplätze, so kommt es zu einer noch ausgeprägteren Abwanderung. Eine fortschrittliche Bildungspolitik müsste unbedingt mit einer gezielten Arbeitsplatzpolitik gekoppelt werden. Die Verteilung der Fördermittel ist teilweise zu kompliziert und mit einem zu grossen Aufwand verbunden. Zu viele Stellen sind in die Gesuchsprüfung involviert. Teilweise werden die Gesuche von kommunalen und regionalen Stellen über kantonale Behörden zu den Bundesstellen gereicht. Hier dürfte ein direkterer Weg selbstredend zu einer Verkürzung des Gesuchsverfahrens führen. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 31. August 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 31 août 1992 Die Regionalpolitik des Bundes wurde in der Vergangenheit verschiedentlich überprüft, sowohl aus wissenschaftlicher wie aus politischer Sicht, insbesondere durch die Geschäftsprüfungs- wie auch die Finanzkommissionen der eidgenössischen Räte. Die Hauptergebnisse des Nationalen Forschungsprogramms «Regionalprobleme in der Schweiz» bildeten die Grundlage weiter führender Arbeiten der Beratenden Kommission für regionale Wirtschaftsförderung. Sie haben im Rahmen der Massnahmen zur Stärkung der mittel- und langfristigen Anpassungsfähigkeit der schweizerischen Wirtschaft zu verschiedenen Anpassungen des regionalpolitischen Instrumentariums geführt. Auch die Arbeitsgruppe «Regionalpolitik» der OECD hat sich im September 1989 auf einer einwöchigen Studienreise durch unser Land intensiv mit der Konzeption und Ausgestaltung der schweizerischen Regionalpolitik auseinandergesetzt und ist dabei zu einer überwiegend positiven Beurteilung gelangt Im Auftrag des für Regionalpolitik zuständigen Bundesamtes für Industrie, Gewerbe und Arbeit untersuchte das Büro Brügger, Hanser und Partner in den Jahren 1990 und 1991 die zu erwartenden Auswirkungen des europäischen Binnenmarktes auf die Regionalpolitik. Vereinfachungen im Verfahren zur Anwendung des Bundesgesetzes über Investitionshilfe für Berggebiete (IHG) sind im Rahmen des gesetzlichen Spielraumes in Zusammenarbeit milden Kantonen wiederholt vorgenommen worden. Die Regionalisierung des Berggebietes, wie sie sich heute präsentiert, ist nach Auffassung des Bundesrates ein taugliches und zweckmässiges institutionelles System zur überschaubaren, bürgernahen Gestaltung des Wohn- und Lebensraumes. Sie bildet auch die Grundlage für einen differenzierten und selektiven Einsatz der Fördermittel. Nach Massgabe der Richtlinien des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes für die Berggebietsförderung aus dem Jahre 1989 sind bereits mehr als 30 der insgesamt
Erwägungen
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IHG-Regionen mit der Ueberarbeitung ihrer Entwicklungskonzepte befasst Diese umfassenden Planungsarbeiten bieten den regionalen Instanzen Gelegenheit, sich nicht nur mit wirtschaftlichen und infrastrukturellen Belangen, sondern auch mit Aspekten des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes sowie kulturellen Aktivitäten auseinanderzusetzen, welchen in den ökologisch empfindlichen Gebirgsräumen ein hoher Stellenwert zukommt Die bisherige Regionalpolitik des Bundes mit dem Bundesgesetz über Investitionshilfe für Berggebiete (IHG) im Zentrum basiertauf dem Gedanken, durch einen Ausbau der Infrastrukturen im Berggebiet und in den Randregionen das wirtschaftliche Attraktivitätsgefälle gegenüber dem Mittelland und den Agglomerationen zu verringern, dadurch produktive Unternehmen und Arbeitsplätze anzuziehen und die Lebensverhältnisse für die Bevölkerung dem schweizerischen Durchschnitt anzugleichen. Dieses Ziel ist nicht vollständig, aber doch in einem bemerkenswerten Masse erreicht worden. Während die Infrastrukturpolitik nur bedingt geeignet ist, direkte Einkommens- und Beschäftigungseffekte zu erzielen, trägt die Landwirtschaftspolitik dank ihrem vielfältigen Instrumentarium wesentlich zur Erhaltung von Arbeitsplätzen in den benachteiligten Gebieten bei. Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrates ist nach einer gründlichen Untersuchung im Frühjahr 1992 zu einer grundsätzlich positiven Beurteilung der Konzeption und Anwendung des IHG gelangt. Zur Abklärung der Frage, welche Wirkungen das IHG für sich allein oder im Verbund mit anderen Bundesmassnahmen in den Regionen tatsächlich hervorruft, hat die GPKdie Parlamentarische Verwaltungskontrollstelle beauftragt, eine Machbarkeitsstudie für eine Evaluation zur Koordination der Regionalpolitik Schweiz vorzunehmen. Die Schaffung des europäischen Binnenmarktes, Rationalisierungsbestrebungen bei den SBB und PTT sowie die Verwirklichung des Armeeleitbildes 95 werden in den wirtschaftlich schwächeren Berg- und Randgebieten und in den ländlichen Räumen spürbare Auswirkungen zeitigen. Im Hinblick auf diese Entwicklungen hat der Bundesrat in seinem Bericht vom 25. März 1992 über die Legislaturplanung 1991-1995 denn auch in Aussicht gestellt, eine generelle Ueberprüfung der direkten regionalpolitischen Instrumente des Bundes vorzunehmen. Dabei soll u. a der regionalpolitische Leistungsauftrag des Bundes neu umschrieben sowie die Revision des IHG und des Bundesbeschlusses über Finanzierungsbeihilfen zugunsten wirtschaftlich bedrohter Regionen an die Hand genommen werden. Da der erwähnte Bundesbeschluss bis 1994 befristet ist, wurden die Arbeiten zu seiner Verlängerung und Anpassung in Ausführung der Motion Matthey vom 25. September 1991 (91.3314) bereits vorgezogen. Ueber eine entsprechende Vorlage wird demnächst das Vernehmlassungsverfahren eröffnet. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Brügger Cyrill: Im Oktober 1991 hat das Parlament einer Aufstockung des Investitionshilfegesetzes-Fonds (IHG-Fonds) um 800 Millionen Franken zugestimmt Diese Erhöhung war notwendig geworden, weil ein Ueberhang an eingegangenen Gesuchen die Wirksamkeit des IHG ernsthaft in Frage stellte. Die SP-Fraktion hat dieser Aufstockung damals geschlossen zugestimmt, mit dem Vorbehalt allerdings, dass mit einer Motion die Revision des IHG verlangt werde. Mit der Motion müsse ein gezielterer Mitteleinsatz erreicht werden; d. h., die immer spärlicher fliessenden Bundesmittel müssten vermehrt dem eigentlichen Berggebiet zufliessen. Mit den heutigen Rechtsgrundlagen würden die zur Verfügung gestellten Bun-- 2 of 4 -1. Dezember 1993 N 2141 Postulat Ziegler Jean desmittel allzusehr nach dem sattsam bekannten «Giesskannenprinzip» auf zu viele verteilt und die Zielsetzung des IHG werde dadurch verwässert. Diese Feststellung ist keine Behauptung aus dem hohlen Bauch heraus. Zu gleichen Schlussfolgerungen gelangt die Studie des Nationalen Forschungsprogrammes «Regionalprobleme in der Schweiz». Aufgrund eingehender Untersuchungen fordert Dr. Ernst A. Brugger zu Recht ein Umdenken bei der Anwendung dieses wichtigen Instrumentes einer effizienten Regionalpolitik. So führte er aus: «Die bisherigen Mittel der Regionalpolitik können zwar grundsätzlich beibehalten werden, sollten jedoch wie folgt modifiziert werden: - Regionen, die früher einmal mit Recht als förderungsbedürftig eingestuft worden sind, jedoch mittlerweile deutlich aufgeholt haben, sollten als Zeichen des Erfolges aus der Bundeshilfe entlassen werden. - Das IHG ist sachlich und räumlich selektiver anzuwenden: sachlich stärker auf tatsächlich entwicklungsrelevante und regional bedeutsame Infrastruktureinrichtungen und räumlich stärker auf die Förderung der innerregionalen Zentren zu konzentrieren. - Angezeigt ist eine stärkere Dezentralisierung von Realisierungskompetenzen im regionalpolitischen Bereich. Auch könnte ein Teil des IHG-Fonds direkt durch die Kantone verwaltet werden. Zweckgebundene Bundesbeiträge sollten zum Teil durch Globalbeiträge ersetzt werden.... An neuen Massnahmen stehen im Sinne von Ergänzungen zur bisherigen Regionalpolitik im engeren Sinne oder als Alternativen im Vordergrund: - die Förderung der Attraktivität und Funktionsfähigkeit der Arbeitsmärkte von Regionen und Regionsgruppen;.... - die Förderung von hochentwickelten Dienstleistungen in regionalen Zentren; - die Verfolgung einer aktiveren und kreativeren Kulturpolitik im ländlichen und peripheren Raum; - die stärkere Dezentralisierung von Bundesaufträgen....; - die Verwirklichung altbekannter ordnungspolitischer Reformen, vor allem in den Bereichen Finanzausgleich und Aufgabenteilung;.... - die Entwicklung einer 'grünen' Regionalpolitik, d. h. die bessere Verzahnung von Regional- und Umweltpolitik....» So weit die Schlussfolgerungen dieser regionalpolitisch wichtigen Studie des Nationalfonds. Das Bemerkenswerte daran ist der Umstand, dass diese Aussagen schon zu Beginn des Jahres 1985 gemacht worden sind. Und obwohl in dieser Sache der Handlungsbedarf zugenommen hat, ist wenig bis nichts passiert. Weiterhin werden über das Instrument des IHG weite Teile unseres Landes auch ausserhalb des Berggebietes gefördert und unterstützt. Gemeinden, die längst ihre Selbständigkeit erreicht haben, erhalten für Infrastrukturvorhaben immer wieder Bundesgelder - Gelder, die dann, weil die Mittel bekanntlich drastisch zurückgegangen sind, in den eigentlich förderungsbedürftigen Gemeinden und Regionen fehlen. Es ist dringend nötig, dass der Begriff der Region neu definiert wird. Förderungsberechtigt wären demnach nur die Gemeinden, welche im eigentlichen Berggebiet liegen. In der Vergangenheit konnte man immer wieder feststellen, wie Verhältnismassig gutsituierte Gemeinden des dem eigentlichen Berggebiet vorgelagerten Vorderlandes in den Genuss von IHG-Darlehen gelangten, derweil Gemeinden im Berggebiet, weil die Eigenmittel fehlten, die Realisierung teurer Infrastrukturen gar nicht ins Auge fassen konnten. In dieser Beziehung hat die Anwendung des IHG zu grotesken Beispielen geführt. Soll das Ziel einer echten Berggebietsförderung tatsächlich erreicht werden, dann müssen dringend nötige Revisionen im Sinne einer Redimensionierung der Regionen und damit verbunden eines gezielteren Mitteleinsatzes im unterstützungsbedürftigen Berggebiet eingeleitet werden. Die gegenwärtigen Schwierigkeiten gebieten, dass diese Revisionen jetzt vorgenommen werden, nicht erst morgen. Deshalb genügt die vom Bundesrat vorgeschlagene Umwandlung meines Vorstosses in ein Postulat nicht. Ich bitte Sie, meinen Vorstoss als Motion zu bestätigen. Der Bundesrat weist übrigens in seiner Antwort auf die Aktualität, ja die Dringlichkeit dieser Revisionsarbeiten hin. Als Schlussfolgerung führt er aus: «Die Schaffung des europäischen Binnenmarktes, Rationalisierungsbestrebungen bei den SBB und PTT sowie die Verwirklichung des Armeeleitbildes 95 werden in den wirtschaftlich schwächeren Berg- und Randgebieten und in den ländlichen Räumen spürbare Auswirkungen zeitigen. Im Hinblick auf diese Entwicklungen hat der Bundesrat in seinem Bericht vom 25. März 1992 über die Legislaturplanung 1991-1995 denn auch in Aussicht gestellt, eine generelle Ueberprüfung der direkten regionalpolitischen Instrumente des Bundes vorzunehmen. Dabei soll u. a. der regionalpolitische Leistungsauftrag des Bundes neu umschrieben sowie die Revision des IHG und des Bundesbeschlusses über die Finanzierungsbeihilfen zugunsten wirtschaftlich bedrohter Regionen an die Hand genommen werden.» Es ist unverständlich, weshalb der Bundesrat angesichts dieser klaren eigenen Ausführungen trotzdem die Postulatsform vorschlägt. Ich bitte Sie, meinen Vorstoss als Motion zu überweisen. M. Delamuraz, conseiller fédéral: Je n'ai pas voulu intervenir le premier dans ce débat, car le motionnaire entendait défendre et illustrer son oeuvre, ce qu'il a fait brillamment. Je dois dire cependant que le Conseil fédéral accepte cette motion en tant que motion, et non plus en tant que postulat. Pourquoi? Eh bien, parce qu'une motion rédigée en termes quasi semblables par M. Bloetzer, au Conseil des Etats, que nous voulions accepter comme postulat, a été transmise aune large majorité par le Conseil des Etats - c'était il y a une année environ -, et le Conseil national, lors de sa session d'été de cette année, a également transmis cette motion. Il n'y aurait aucun sens de continuer une petite guerre des tranchées, de vous demander une transformation en postulat, que vous transmettiez finalement la motion, nous acceptons tout de suite la motion. Columberg: Ich danke Herrn Bundesrat Delamuraz herzlich für die Bereitschaft, den Vorstoss als Motion entgegenzunehmen. Etwas anderes wäre völlig unverständlich gewesen. Die Stellungnahme des Bundesrates zur Motion Brugger Cyrill ist nämlich durchaus positiv und unterstreicht die Notwendigkeit einer Revision. Nur die Schlussfolgerung, der Vorstoss könne nicht als Motion entgegengenommen werden, ist dann völlig unverständlich. Ich danke für die Bereitschaft und hoffe, dass die Vorbereitungsarbeiten, die eingeleitet worden sind, mit grösster Nachhaltigkeit fortgesetzt werden können, denn eine Ueberprüfung und Verstärkung der Regionalpolitik ist in Anbetracht der veränderten Umstände dringend nötig. Ueberwiesen - Transmis #ST# 91.3400 Postulat Ziegler Jean Schweizerisches Kernkraftwerk-Projekt in der Tschechoslowakei Projet suisse de centrale nucléaire en Tchécoslovaquie Wortlaut des Postulates vom 9. Dezember 1991 Die Regierung in Prag kündigt an, dass ihr die multinationale Gesellschaft ABB von Baden eine Offerte für den Bau eines schlüsselfertigen Kernkraftwerks zum Preis von 1,293 Milliarden Dollar unterbreitet hat. Aller Wahrscheinlichkeit nach handelt es sich um Dumping. Der Bundesrat wird eingeladen, für dieses Projekt keine Risikogarantie zu übernehmen. Für dieses Projekt sollte über-- 3 of 4 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Brügger Cyrill Ueberprüfung der Regionalpolitik. Revision des IHG Motion Brügger Cyrill Réexamen de la politique régionale. Révision de la LIM In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 03 Séance Seduta Geschäftsnummer 91.3398 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 01.12.1993 - 08:00 Date Data Seite 2139-2141 Page Pagina Ref. No 20 023 432 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. 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