91-3412
Verwaltungsbehörden 20.03.1992 91.3412
20. März 1992Deutsch13 min
Source admin.ch
20. März 1992 N 647 Interpellation Vollmer 1er novembre et au 1er décembre 1991 déjà Dans ces cantons a été supprimée, simultanément, la dégressivité des indemnités journalières. Le Conseil fédéral est d'avis que la mise en oeuvre de programmes d'occupation proprement dits ne serait pas appropriée. Il y a notamment deux raisons à cela: premièrement, les pouvoirs publics soutiennent d'ores et déjà la conjoncture par leur pratique en matière de dépenses; deuxièmement, l'expérience a montré que, souvent, les programmes d'occupation ne déploient leurs effets qu'avec un certain décalage dans le temps. Le Conseil fédéral voit l'actuelle récession également comme une chance de mettre sur pied une économie plus résistante aux aléas de la conjoncture et, partant, offrant une sécurité accrue en matière d'emploi. Il convient, à moyen et à long terme, de renforcer la compétitivité de l'économie suisse - particulièrement dans les branches tournées vers l'économie intérieure - et d'assurer l'attrait de la Suisse en tant que lieu d'implantation et d'investissement. Une importance de premier ordre est accordée à la libéralisation de la politique à l'égard des étrangers ainsi qu'au développement du système de formation professionnelle par l'introduction de la maturité professionnelle et par la réforme des écoles professionnelles supérieures et, ainsi, également à l'accroissement de l'attrait de l'apprentissage. En termes de politique régionale, cela signifie que les instruments dont elle dispose devront, dorénavant, être utilisés encore davantage pour faciliter les mutations structurelles et, parla, pour améliorer durablement les structures. Dans cette optique, le Conseil fédéral examine aussi la forme sous laquelle il conviendra de reconduire l'arrêté fédéral sur l'aide financière en faveur des régions dont l'économie est menacée. Il y aura lieu cependant à cet égard de tenir aussi compte des moyens financiers de la Confédération. Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesrates befriedigt. #ST# 91.3412 Interpellation Vollmer Kündigung des Gesamtarbeitsvertrages bei der Swissair Dénonciation par Swissair de la Convention collective de travail Wortlaut der Interpellation vom 12. Dezember 1991 Im Zusammenhang mit der Kündigung des Gesamtarbeitsvertrages (GAV) für das Swissair-Bodenpersonal durch die Swissair stellen sich angesichts der Vertretung des Bundes im Verwaltungsrat und weiterer Einflussmöglichkeiten folgende Fragen an den Bundesrat:
Erwägungen
1.
Wie beurteilt der Bundesrat die Kündigung des GAV durch die Swissair?
2.
Wie und mit welcher Stellungnahme nahmen die Vertreter des Bundes Einfluss auf die erwähnte GAV-Kündigung?
3.
Ist der Bundesrat bereit, durch seine Vertreter im Verwaltungsrat der Swissair seinen Einfluss für den Abschluss eines neuen GAV geltend zu machen?
4.
Wie schätzt der Bundesrat die Auswirkungen eines möglichen vertragslosen Zustandes bei der Swissair bezüglich der sozial-, Verkehrs- und unternehmungspolitischen Dimensionen sowie des Ansehensverlusts seiner nationalen Fluggesellschaft ein?
5.
Gerät die Swissair durch einen möglicherweise vertragslosen Zustand nicht in Gefahr, die ihr erteilte Konzession zu verletzen? Texte de l'interpellation du 12 décembre 1991 La Confédération étant représentée au Conseil d'administration de Swissair et pouvant exercer son influence par d'autres moyens, le Conseil fédéral est invité à répondre aux questions suivantes en rapport avec la dénonciation par Swissair de la Convention collective de travail applicable au personnel au sol de la compagnie:
1.
Comment le Conseil fédéral juge-t-il le fait que Swissair a dénoncé cette convention collective?
2.
Comment et en défendant quelle position les représentants de la Confédération ont-ils influé sur cette dénonciation?
3.
Le Conseil fédéral est-il prêt, par l'intermédiaire de ses représentants au Conseil d'administration de Swissair, à exercer son influence en vue de la conclusion d'une nouvelle convention collective?
4.
Comment le Conseil fédéral juge-t-il les conséquences qu'entraînerait une éventuelle absence de contrat collectif chez Swissair, sous l'angle de la politique sociale, de la politique des transports et de la politique d'entreprise ainsi qu'en rapport avec l'atteinte portée à l'image de la compagnie nationale helvétique?
5. En cas d'absence de contrat, Swissair ne risque-t-elle pas de violer la concession qui lui a été octroyée? Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Bodenmann, Borei François, Brunner Christiane, Bundi, Danuser, de Dardel, Eggenberger, Gross Andreas, Haering Binder, Hafner Ursula, Hämmerle, Jeanprêtre, Jori, Ledergerber, Leemann, Leuenberger Ernst, Rechsteiner, Ruffy, Strahm Rudolf, Tschäppät Alexander, Züger (22) Schrittliche Begründung - Développement par écrit Am21. Oktober1991 hatdieSwissairdem Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) sowie dem Schweizerischen Kaufmännischen Verband (SKV) per 30. Juni 1992 den Gesamtarbeitsvertrag für das Bodenpersonal gekündigt. Davon sind rund 11 500 Beschäftigte betroffen. Als Begründung wurden die Uneinigkeiten zwischen den Vertragsparteien betreffend die Gewährung des vollen Teuerungsausgleichs und weitere für das Personal einschneidende Sparmassnahmen geltend gemacht In seiner Botschaft vom 13. November 1991 bezüglich des Teuerungsaugleichs für das Bundespersonal für die Jahre 1993-1996 hält demgegenüber sogar der Bundesrat fest, dass der Grundsatz des vollen Teuerungsausgleichs als wichtiges Element des Arbeitsfriedens zu betrachten sei. Es gibt zu ernsthafter Besorgnis Anlass, wenn ein bisher als fortschrittlich bekannter (halböffentlicher) Arbeitgeber die bisherigen Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Zukunft offensichtlich nicht mehr respektieren will. In Artikel 107f. der Luftfahrtverordnung sind die sogenannte Flugplan- und Tarifpflicht, die Betriebspflicht sowie die Beförderungspflicht statuiert. Ein möglicherweise vertragsloser Zustand könnte - wie verschiedene ausländische Beispiele zeigen - dazu führen, dass die aus der Konzession erwachsenden Pflichten nicht mehr ohne weiteres eingehalten werden könnten. Der Eidgenossenschaft als wichtigem Aktionär stehen im Verwaltungsrat statutengemäss immerhin mindestens vier Vertreter zu, und sie ist im weiteren für die Erteilung, Aufsicht und den Entzug der Konzession zum betrieblichen Linienverkehr zuständig. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 12. Februar 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 12 février 1992 Der Bund ist am Aktienkapital der Swissair mit rund 7 Prozent beteiligt. Weitere 15 Prozent der Aktien sind im Besitze der öffentlichen Hand (insbesondere der Flughafenkantone und -Städte). Die Swissair ist demnach ein mehrheitlich privates Unternehmen. Es muss den nötigen unternehmerischen Spielraum besitzen, um die Eigenwirtschaftlichkeit bewahren zu können. Dies liegt auch im Interesse des Bundes, der schweizerischen Wirtschaft und einer weiteren Oeffentlichkeit -- 1 of 3 -Interpellation du groupe démocrate-chrétien 648 N 20 mars 1992 Die Swissair ist - wie der Interpellant zu Recht festhält - als fortschrittlicher Arbeitgeber bekannt. Ihre Personalpolitik zeichnet sich dadurch aus, dass in guten Geschäftsjahren den Personalbegehren grosszügig entsprochen wird. Gemäss den Angaben der Swissair-Geschäftsleitung wurden beispielsweise 1989, in einem guten Jahr, bei einem vollen Teuerungsausgleich von 1,8 Prozent im Durchschnitt insgesamt 4 Prozent Salärerhöhung gewährt Für das Jahr 1990 wurden bei einem vollen Teuerungsausgleich von 3,6 Prozent insgesamt 9,9 Prozent für Verbesserungen der Anstellungsbedingungen aufgewendet, Inbegriffen eine Reduktion der wöchentlichen Arbeitszeit um eine Stunde von 42 auf 41 Stunden. Dabei ist zu beachten, dass die Aktionäre für das Geschäftsjahr 1990 auf die Ausschüttung einer Dividende verzichten mussten. Die Jahre 1990/1991 waren für die Zivilluftfahrt wirtschaftlich sehr schwierige Jahre. Trotzdem konnten die Saläre 1991 bei einer Teuerung von 6,4 Prozent im Durchschnitt um 3,5 Prozent angehoben werden. Nachträglich musste dann die Swissair wegen der Kündigung der Gesamtarbeitsverträge dem Kabinen- und dem Bodenpersonal für 1991 den vollen Teuerungsausgleich bis 6,4 Prozent ausrichten, was den wirtschaftlichen Möglichkeiten der Unternehmung in keiner Weise entsprach. Die Swissair sieht sich aber auch einer harten internationalen Konkurrenz ausgesetzt. Die Personalkosten machen heute rund 40 Prozent der Gesamtaufwendungen des Unternehmens aus, während sie bei qualitativ vergleichbaren Konkurrenten um 10 und mehr Prozente tiefer liegen. Die Swissair muss die Kosten im Griff behalten, um den Fortbestand der Unternehmung und die Arbeitsplätze zu sichern. Eine Personal- und Lohnpolitik, die sich am Unternehmungsergebnis orientiert, verdient grundsätzlich Verständnis. Im übrigen konnte in der Zwischenzeit bereits für das Kabinenpersonal ein neuer (Uebergangs-)GAV ausgehandelt werden. Mit den Verbänden des Bodenpersonals haben die Verhandlungen Mitte Januar 1992 begonnen. Für das Jahr 1992 konnte mit allen Verbänden eine Lösung getroffen werden. Zu den einzelnen Fragen:
5. En cas d'absence de contrat, Swissair ne risque-t-elle pas de violer la concession qui lui a été octroyée? Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Bodenmann, Borei François, Brunner Christiane, Bundi, Danuser, de Dardel, Eggenberger, Gross Andreas, Haering Binder, Hafner Ursula, Hämmerle, Jeanprêtre, Jori, Ledergerber, Leemann, Leuenberger Ernst, Rechsteiner, Ruffy, Strahm Rudolf, Tschäppät Alexander, Züger (22) Schrittliche Begründung - Développement par écrit Am21. Oktober1991 hatdieSwissairdem Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) sowie dem Schweizerischen Kaufmännischen Verband (SKV) per 30. Juni 1992 den Gesamtarbeitsvertrag für das Bodenpersonal gekündigt. Davon sind rund 11 500 Beschäftigte betroffen. Als Begründung wurden die Uneinigkeiten zwischen den Vertragsparteien betreffend die Gewährung des vollen Teuerungsausgleichs und weitere für das Personal einschneidende Sparmassnahmen geltend gemacht In seiner Botschaft vom 13. November 1991 bezüglich des Teuerungsaugleichs für das Bundespersonal für die Jahre 1993-1996 hält demgegenüber sogar der Bundesrat fest, dass der Grundsatz des vollen Teuerungsausgleichs als wichtiges Element des Arbeitsfriedens zu betrachten sei. Es gibt zu ernsthafter Besorgnis Anlass, wenn ein bisher als fortschrittlich bekannter (halböffentlicher) Arbeitgeber die bisherigen Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Zukunft offensichtlich nicht mehr respektieren will. In Artikel 107f. der Luftfahrtverordnung sind die sogenannte Flugplan- und Tarifpflicht, die Betriebspflicht sowie die Beförderungspflicht statuiert. Ein möglicherweise vertragsloser Zustand könnte - wie verschiedene ausländische Beispiele zeigen - dazu führen, dass die aus der Konzession erwachsenden Pflichten nicht mehr ohne weiteres eingehalten werden könnten. Der Eidgenossenschaft als wichtigem Aktionär stehen im Verwaltungsrat statutengemäss immerhin mindestens vier Vertreter zu, und sie ist im weiteren für die Erteilung, Aufsicht und den Entzug der Konzession zum betrieblichen Linienverkehr zuständig. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 12. Februar 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 12 février 1992 Der Bund ist am Aktienkapital der Swissair mit rund 7 Prozent beteiligt. Weitere 15 Prozent der Aktien sind im Besitze der öffentlichen Hand (insbesondere der Flughafenkantone und -Städte). Die Swissair ist demnach ein mehrheitlich privates Unternehmen. Es muss den nötigen unternehmerischen Spielraum besitzen, um die Eigenwirtschaftlichkeit bewahren zu können. Dies liegt auch im Interesse des Bundes, der schweizerischen Wirtschaft und einer weiteren Oeffentlichkeit -- 1 of 3 -Interpellation du groupe démocrate-chrétien 648 N 20 mars 1992 Die Swissair ist - wie der Interpellant zu Recht festhält - als fortschrittlicher Arbeitgeber bekannt. Ihre Personalpolitik zeichnet sich dadurch aus, dass in guten Geschäftsjahren den Personalbegehren grosszügig entsprochen wird. Gemäss den Angaben der Swissair-Geschäftsleitung wurden beispielsweise 1989, in einem guten Jahr, bei einem vollen Teuerungsausgleich von 1,8 Prozent im Durchschnitt insgesamt 4 Prozent Salärerhöhung gewährt Für das Jahr 1990 wurden bei einem vollen Teuerungsausgleich von 3,6 Prozent insgesamt 9,9 Prozent für Verbesserungen der Anstellungsbedingungen aufgewendet, Inbegriffen eine Reduktion der wöchentlichen Arbeitszeit um eine Stunde von 42 auf 41 Stunden. Dabei ist zu beachten, dass die Aktionäre für das Geschäftsjahr 1990 auf die Ausschüttung einer Dividende verzichten mussten. Die Jahre 1990/1991 waren für die Zivilluftfahrt wirtschaftlich sehr schwierige Jahre. Trotzdem konnten die Saläre 1991 bei einer Teuerung von 6,4 Prozent im Durchschnitt um 3,5 Prozent angehoben werden. Nachträglich musste dann die Swissair wegen der Kündigung der Gesamtarbeitsverträge dem Kabinen- und dem Bodenpersonal für 1991 den vollen Teuerungsausgleich bis 6,4 Prozent ausrichten, was den wirtschaftlichen Möglichkeiten der Unternehmung in keiner Weise entsprach. Die Swissair sieht sich aber auch einer harten internationalen Konkurrenz ausgesetzt. Die Personalkosten machen heute rund 40 Prozent der Gesamtaufwendungen des Unternehmens aus, während sie bei qualitativ vergleichbaren Konkurrenten um 10 und mehr Prozente tiefer liegen. Die Swissair muss die Kosten im Griff behalten, um den Fortbestand der Unternehmung und die Arbeitsplätze zu sichern. Eine Personal- und Lohnpolitik, die sich am Unternehmungsergebnis orientiert, verdient grundsätzlich Verständnis. Im übrigen konnte in der Zwischenzeit bereits für das Kabinenpersonal ein neuer (Uebergangs-)GAV ausgehandelt werden. Mit den Verbänden des Bodenpersonals haben die Verhandlungen Mitte Januar 1992 begonnen. Für das Jahr 1992 konnte mit allen Verbänden eine Lösung getroffen werden. Zu den einzelnen Fragen:
1. Der Bundesrat bedauert die Kündigung des GAV, was aber keine einseitige Schuldzuweisung an die Adresse der Swissair-Geschäftsleitung bedeutet 2./3. Die Vertreter des Bundes haben sich primär am Gesamtwohl der Unternehmung zu orientieren. Dazu gehört auch eine der wirtschaftlichen Trag- und Leistungsfähigkeit entsprechende Personalpolitik, deren Grundzüge nach Möglichkeit in einem GAV festzuschreiben sind.
4. Der Bundesrat hofft, dass es den Sozialpartnern gelingen wird, einen neuen GAV auszuhandeln, welcher sowohl der Unternehmungs- und Arbeitsplatzsicherung als auch berechtigten Anliegen des Personals Rechnung trägt
5. Der Bundesrat vermag zwischen möglicher Konzessionsverletzung und vertragslosem Zustand keinen direkten Zusammenhang zu erkennen. Er geht davon aus, dass die Konzession auch künftig in jeder Beziehung erfüllt wird. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt überwacht die Einhaltung der Pflich-ten, welche der Swissair durch die Konzession auferlegt sind. Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesrates teilweise befriedigt #ST# 91.3406 Interpellation der christlichdemokratischen Fraktion Informationstätigkeit des Bundesrates zur EWR-Abstimmung Interpellation du groupe démocrate-chrétien Votation populaire sur l'EEE. Informations dispensées par le Conseil fédéral Wortlaut der Interpellation vom 11. Dezember 1991 Der Informationsstand der schweizerischen Bevölkerung über den Inhalt und die Auswirkungen des EWR ist gering. Dementsprechend gross ist das Bedürfnis der Bevölkerung, über den Inhalt des EWR-Vertrages und dessen Auswirkungen auf die Schweiz informiert zu werden. Die Informationstätigkeit des Bundes, wie sie üblicherweise für Sachvorlagen vor Abstimmungen geführt wird, genügt für diese komplexe und weitreichende Materie nicht Wie gedenkt der Bundesrat in Anbetracht der Wichtigkeit des Geschäftes formell und materiell vorzugehen - beim Erfassen dergrössten und wichtigsten Informationsbedürfnisse; - in der Erhebung der Fragen aus der Bevölkerung; - bezüglich einer umfassenden, für Nicht-Fachleute verständlichen Information in allen Sachbereichen mittels klaren Aussagen; - um eine flächendeckende Informationstätigkeit zu gewährleisten? Texte de l'interpellation du 11 décembre 1991 La population suisse étant peu informée au sujet du contenu du traité sur l'EEE et de ses effets pour notre pays, elle a d'autant plus besoin d'être renseignée sur ces questions. Vu la complexité et l'ampleur de la matière, il n'est pas suffisant que le Conseil fédéral se contente des informations qu'il a coutume de dispenser à propos des objets soumis en votation populaire. Etant donné l'importance que revêt cet enjeu, que pense faire le Conseil fédéral sur les plans formel et matériel - pour recenser les principaux besoins en matière d'information; - pour prendre en compte les questions que se pose la population; - pour dispenser dans tous les domaines spécifiques des informations claires, complètes et compréhensibles pour les profanes; et - pour garantir une campagne d'information touchant l'ensemble du pays? Schriftliche Begründung Die Urheber verzichten auf eine Begründung und wünschen eine schriftliche Antwort. Développement par écrit Les auteurs renoncent au développement et demandent une réponse écrite. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 12. Februar 1992 Der Bundesrat teilt die Auffassung der Interpellanten, wonach die Information über die schweizerische Haltung zur europäischen Integration als Daueraufgabe zu betrachten ist Diese Informationstätigkeit entspricht auch einem Wunsch, der von Parlamentarierseite wiederholt geäussert worden ist. Im Hinblick auf die Volksabstimmung werden selbstverständlich verstärkte Informationsanstrengungen notwendig sein, damit die Oeffentlichkeit in der Lage ist, die Tragweite des Ent-- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Vollmer Kündigung des Gesamtarbeitsvertrages bei der Swissair Interpellation Vollmer Dénonciation par Swissair de la Convention collective de travail In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1992 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 12 Séance Seduta Geschäftsnummer 91.3412 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 20.03.1992 - 08:00 Date Data Seite 647-648 Page Pagina Ref. No 20 021 089 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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