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Entscheid

91-3416

Verwaltungsbehörden 10.03.1992 91.3416

10. März 1992Deutsch49 min

Source admin.ch

Erwägungen

16.

Stimmen

14.

Stimmen #ST# 91.3416 Postulat Weber Monika EG-Beitrittsgesuch Demande d'adhésion à la CE Wortlaut des Postulates vom 12. Dezember 1991 Der Bundesrat wird eingeladen, die unverzügliche Einreichung eines Gesuchs um Beitritt der Schweiz zu den Europäischen Gemeinschaften zu prüfen und den eidgenössischen Räten hierzu bis zur Sommersession 1992 zu berichten. Die Einreichung eines Beitrittsgesuches dient der Transparenz für Bürgerinnen und Bürger (die Abstimmung über den EWR erfolgt nächstens, diejenige über einen Beitritt zur EG in 5 bis 6 Jahren), sie erlaubt weiter ein Mitwirken der Schweiz beim Aufbau und bei der Bildung eines politischen Europas; sie verhindert, dass wir wertvolle Zeit ungenützt verstreichen lassen, und stellt uns in den nächsten Jahren bezüglich des europäischen Prozesses nicht in ein «off-side». Texte du postulat du 12 décembre 1991 Le Conseil fédéral est invité à examiner le dépôt immédiat d'une demande d'adhésion de la Suisse aux Communautés européennes et à en informer les Chambres fédérales avant le début de la session parlementaire d'été 1992. Le dépôt d'une demande d'adhésion garantirait une certaine transparence aux citoyens suisses (le vote concernant l'EEE aura lieu prochainement, celui concernant l'adhésion à la CE dans 5 ou 6 ans); l'adhésion permettrait de plus à la Suisse de participer à la construction et à la formation d'une Europe politique; enfin, elle nous éviterait, dans les prochaines années, de perdre un temps précieux et de rester sur la touche en ce qui concerne le processus européen. Mitunterzeichner-Cosignataires: Onken, Piller, Rhinow, Roth, Schoch, Schule (6) Frau Weber Monika: Ich habe mit meinem Postulat den Bundesrat eingeladen, zu prüfen, ob ein Gesuch für einen Beitritt der Schweiz zu den Europäischen Gemeinschaften einzureichen sei, und den eidgenössischen Räten bis zur Sommersession 1992 zu berichten. Ich habe auch die Zielrichtung meines Postulates angegeben: Eine Einreichung des Beitrittsgesuch dient sicher der Transparenz für Bürgerinnen und Bürger. Wenn der Bundesrat sehr klar sagt, wir stimmen jetzt über den EWR ab, wir reichen aber gleichzeitig ein Beitrittsgesuch für eine EG-Mitgliedschaft ein - über dieses Thema werden wir dann in fünf, sechs Jahren abstimmen -, dann trägt das sehr viel zur Transparenz für Bürgerinnen und Bürger bei. Natürlich hilft eine solche Einreichung eines Gesuches auch, dass die Schweiz beim Aufbau und bei der Bildung eines politischen Europas mitwirken kann, und sie verhindert, dass wir wertvolle Zeit ungenützt verstreichen lassen; das ist ein ganz wichtiger Punkt. Ich denke auch, man sollte betonen, dass ein Beitrittsgesuch uns in den nächsten Jahren bezüglich des europäischen Prozesses nicht in ein Offside stellt Im Zusammenhang mit dem Abschluss der Verhandlungen über die Schaffung eines Europäischen Wirtschaftsraumes hat der Bundesrat erklärt, Ziel der schweizerischen Politik das war am 23. Oktober 1991 - sei ein Beitritt des Landes zu den Europäischen Gemeinschaften. Diese Erklärung ist sehr zu begrüssen. Sie schafft endlich Klarheit über den europapolitischen Kurs des Bundesrates und trägt sowohl der seit 1989 völlig veränderten politischen Lage Europas als auch den wohlverstandenen Interessen unseres Landes Rechnung. Es ist bekannt, dass die neutralen Efta-Länder Oesterreich und Schweden ihr Beitrittsgesuch bereits deponiert haben und dass das österreichische von der EG-Kommission positiv beantwortet worden ist. Mit der Aufnahme von Beitrittsverhandlungen zwischen diesen Ländern und der EG-Kommission ist im Jahre 1993 zu rechnen, und zwar völlig unabhängig vom Inkrafttreten des EWR-Vertrages. Es ist unabdingbar, dass die Schweiz als drittes neutrales Efta-Land den Beitritt zur EG im Gleichschritt mit Oesterreich und Schweden vollziehen kann. Die Lösung der zum Teil ähnlich gelagerten wirtschaftlichen und politischen Probleme lässt ein koordiniertes Vorgehen als sehr sinnvoll, ja zwingend erscheinen. Gelingt es der Schweiz nicht, sich an dieser nächsten Erweiterungsrunde der EG zu beteiligen, wird ein Beitritt im Verlaufe dieses Jahrzehnts kaum mehr möglich sein. Damit bliebe das erklärte Ziel eines Beitritts der Schweiz zur EG in zeitlicher Hinsicht völlig offen und insoweit unverbindlich und unglaubwürdig. Der positive Ausgang der Volksabstimmung über einen EWR-Vertrag - wir hoffen immer noch im Dezember, aber vielleicht erst im nächsten Frühling - würde ausserdem in höchstem Masse gefährdet, weil viele Stimmbürgerinnen und Stimmbürger - es gibt selbstverständlich auch andere - diesem Vertrag nur unter der Perspektive eines baldigen EG-Beitritts zustimmen können. Insbesondere vergäbe sich die Schweiz bei einem weiteren Hinauszögern des Beitrittsgesuchs aber die Chance, im Rahmen des geplanten, weiteren Ausbaus der EG in der zweiten Hälfte der neunziger Jahre mitzubestimmen - es ist sehr wichtig, dass wir daran denken - und ihre Interessen in dieser Hinsicht rechtzeitig und wirkungsvoll zur Geltung zu bringen. Wir können es uns nicht leisten, dass wir im Offside stehen. Wir können es uns nicht leisten, dass wir nicht mitreden können. Es folgt aus diesen Ueberlegungen, dass mit der Einreichung eines Gesuches um Beitritt zur EG nicht weiter zugewartet werden kann. Nur wenn dieses Gesuch unverzüglich, jedenfalls in der ersten Hälfte 1992, eingereicht wird, bleibt der dringend erforderliche Handlungsspielraum in der schweizerischen Europapolitik gewahrt Würde die Schweiz der EG erst in einer übernächsten Erweiterungsrunde beitreten, wäre ihre Verhandlungsposition mit Sicherheit ungünstiger als heute. Sie hätte es voraussichtlich mit einer ausserhalb ihres Einflusses weiter entwickelten EG und einer grösseren Zahl von Mitgliedstaaten zu tun, was den Verhandlungsspielraum jedenfalls erheblich einschränkt und die Verhandlungen selbst erschwert Das gilt namentlich auch für die Durchsetzung spezifisch schweizerischer Anliegen. Mit der Einreichung eines Beitrittsgesuchs wird bekanntlich das ganze Beitrittsverfahren erst eingeleitet Dieses wird voraussichtlich einige Jahre in Anspruch nehmen, welche durch weitere Schritte im Bereich der europäischen Integration gekennzeichnet sein werden. Vieles wird sich also noch ändern. Um so wichtiger ist es, nun durch Einreichung eines Beitrittsgesuches die volle Bandbreite schweizerischer Optionen offenzuhalten.

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Postulat Weber Monika 142 10 mars 1992 Das ist meine Sicht der Dinge. Ich bitte Sie, Herr Bundespräsident, dieses Postulat, bei dem es nur darum geht, dass man die Sache prüft, entgegenzunehmen. M. Felber, président de la Confédération: Je dois bien avouer que Mme Weber, conseillère aux Etats, nous tend un piège et qu'il va être très difficile de répondre d'une manière calme et précise. Cependant, lorsque vous me dites, Madame Weber, qu'il ne s'agit que d'un postulat, je remarque que ce dernier est particulièrement contraignant, puisque vous exigez une information et une réponse avant l'ouverture de la session de juin prochain. Vous ne nous laissez ainsi que quelques semaines, le temps de Pâques, avant de vous donner une réponse. Le Conseil fédéral a, comme vous l'avez rappelé, décidé le

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octobre dernier et publié le 22 octobre dernier de fixer l'adhésion à la Communauté comme but de sa politique d'intégration européenne et de considérer donc l'Espace économique européen, qui doit encore être signé puis ratifié, comme une étape devant nous permettre d'atteindre ce but Les modalités qui entourent la réalisation dece butferontl'objetd'un rapportce sera le troisième - sur la politique d'intégration de la Suisse, qui sera soumis à la discussion du Parlement Ce rapport ne demandera pas de décision de votre part mais contiendra en fait tous les arguments qui ont amené le Conseil fédéral à choisir l'adhésion comme but de sa politique européenne. Il comprendra aussi une description détaillée des avantages et des inconvénients que cette politique pourra entraîner pour notre pays. Ce que nous redoutons, il faut bien le dire, Madame la Conseillère aux Etats, c'est d'ouvrir des débats pour ou contre l'adhésion alors que nous n'avons pas pu vousfournirsuffisamment de documents détaillés concernant ce processus. Le Conseil fédéral se prononcera alors, après la publication de ce message, sur le moment opportun pour déposer la demande d'adhésion de la Suisse à la Communauté. Il choisira ce moment en fonction de plusieurs facteurs qui sont, bien sûr, également des facteurs de politique intérieure et des facteurs de politique extérieure. Il est important que le Conseil fédéral ne soit pas lié dans une affaire aussi importante que celle-ci et qu'il puisse choisir le moment le plus opportun pour déposer cette demande d'ouverture de négociations en vue d'une adhésion. Le Conseil fédéral propose donc le rejet de votre postulat, non pas parce qu'il est opposé en principe à une demande d'ouverture de négociations ou à une demande d'adhésion. Il ne peut pas y être opposé fondamentalement puisqu'il a choisi cela comme un but II y aura donc bel et bien, le moment venu, le dépôt d'une telle demande. Si nous vous proposons le rejet de ce postulat, c'est pour une toute autre raison. Le Conseil fédéral doit pouvoir choisir en toute connaissance de cause le moment conforme en matière de politique étrangère et de politique européenne, le moment opportun pour faire cette démarche, parce que le processus d'intégration européenne et, plus précisément, le processus d'élargissement de la Communauté à de nouveaux Etats se trouve actuellement dans une phase d'évolution rapide, mais une phase qui comporte nécessairement toute une série d'incertitudes. Dans une telle phase de procédure de mutation accélérée en Europe, le Conseil fédéral ne désire pas être lié à un moment déterminé. Il doit pouvoir choisir le moment opportun en faveur de toute une série de facteurs, facteurs qui sont encore susceptibles de changer, étant aussi bien, pour une fois, des facteurs de politique intérieure que de politique étrangère. Il faut reconnaître -je vous l'accorde, Madame la Conseillère aux Etats - qu'actuellement plusieurs facteurs sont en faveur d'un dépôt rapide. Il y a le besoin de transparence que vous avez évoqué. Vous savez que les opposants disent exactement le contraire: il y aura plus de transparence si on attend après la ratification. Il y a donc ce besoin de clarifier l'enjeu du scrutin populaire sur l'Espace économique européen, la nécessité de faire comprendre au peuple suisse que l'Espace économique européen sur lequel il sera appelé à voter et l'adhésion à la Communauté sont deux choses totalement différentes qui se traduiront de toute manière par deux débats parlementaires, et après deux négociations, par deux votations populaires. Mais, il est évident que l'on pourrait, comme vous le dites, écarter le risque de confusion en déposant une demande rapide. Une autre raison serait sans doute de nous donner la quasi certitude de pouvoir négocier notre adhésion en même temps que les autres pays de l'AELE, dont trois neutres. Plus importante peut-être serait la possibilité de participer à la définition de ce que serait la place de ces Etats dans l'Europe future. Nous pourrions aussi participer plus rapidement à la Conférence intergouvernementale qui se réunira dès 1996 et qui parlera, elle, de l'approfondissement de la Communauté. Enfin, ce serait nous réserver la possibilité, en tous les cas, d'accéder au marché intérieur européen - pas à l'Espace économique, mais au marché intérieur européen - qui de toute manière entrera en vigueur au 1 er janvier prochain, que le peuple suisse accepte ou refuse le Traité sur l'Espace économique européen. Ces raisons - encore une fois - se voient opposer celles de ceux qui pensent qu'il ne faut pas mettre les deux casseroles sur le même fourneau. Il s'agit encore, pour nous, de clarifier les intentions de la Communauté concernant son calendrier d'élargissement Dans ce domaine-là il y a beaucoup d'incertitudes que nous esssayerons d'éliminer. C'est pourquoi le Conseil fédéral ne désire pas, aujourd'hui, se lier à un délai particulièrement court En effet, on ne peut pas exclure à priori que la Communauté puisse différer son futur élargissement II en est aussi question dans certains Etats-membres. Nous devons donc - le Conseil fédéral s'est engagé à le faire - clarifier cette situation. Nous avons apporté au gouvernement un certain nombre d'éléments qui lui permettront de décider de sa politique d'intégration et du moment où il doit déposer une demande d'ouverture de négociations en vue d'une adhésion. Une chose est sûre, le Conseil fédéral devra discuter de cette question et il devra prendre une décision. On ne peut pas laisser planer l'incertitude au moment même où les débats sur l'Espace économique vont sans doute s'ouvrir devant vous. S'il ne le faisait pas, et quelle que soit la décision qu'il prendra à l'issue de sa discussion, la Suisse alors risquerait de manquer le prochain élargissement, non pas parce que nous aurions fait un choix délibéré, c'est à dire ne pas participer, mais parce que nous aurions simplement été pris de vitesse et cela serait impardonnable. Nous pouvons vous assurer que le Conseil fédéral saura prendre les précautions nécessaires pour ne pas être condamné à être rejeté sans avoir assuré sa position. Präsidentin: Der Bundesrat lehnt dieses Postulat ab. Frau Weber, halten Sie am Postulat fest? Frau Weber Monika: Ja, sicher. Es ist für mich sehr schwierig, die Weisheit unserer Landesväter nachzuvollziehen. Wenn der Bundesrat mein Postulat heute ablehnt, dann würde das heissen, dass er die Möglichkeit dieses Weges gar nicht sieht, und das glaube ich nicht Im Grunde genommen ist das, was der Bundesrat heute macht, nichts anderes als das, was in meinem Postulat geschrieben steht: Er prüft-ich nehme es jedenfalls an-täglich, ob er ein solches Gesuch einreichen solle oder nicht Mit diesem Postulat wird dem Bundesrat auch nichts vorgeschrieben; er hat selbstverständlich die Möglichkeit, den richtigen Moment zu wählen. Mein Postulat verlangt nur, dass der Bundesrat diese Frage prüft Heute, einige Monate, nachdem ich es eingereicht habe, muss ich sagen, dass es fast unanständig schwach ist, was ich hier fordere. Das ist ja das Minimum, das man erwarten kann: dass ein Bundesrat etwas prüft! Ich möchte Sie daran erinnern: Der Bundesrat hat in dieser Frage schon seit 1985 eine zaudernde und zögernde Haltung eingenommen. Ich denke, dass sich das Volk dringend eine klare Aussage wünscht Der Bundesrat ist auch ein Meinungsbildner, und deshalb wäre es wichtig, dass er sich zu dieser Frage äussern würde. Ich halte an meinem Postulat fest -- 2 of 9 -10. März 1992 143 Postulat Weber Monika Kündig: Wir haben heute morgen stillschweigend vom Bericht der Efta-Delegation Kenntnis genommen. Ich möchte bei dieser Gelegenheit einige Worte zu einem Thema sagen, das eher unbekannt als bekannt ist, nämlich zur Frage: Wie geht es eigentlich in Zukunft mit dem EWR im Europäischen Parlament weiter, und weshalb muss die Schweiz sich heute ganz klar für den EWR einsetzen, ohne schon Gelüste auf den EG-Beitritt anzumelden? Ich persönlich bekämpfe das Postulat von Frau Weber ungern, weil es, wie sie sagt, eigentlich wirkungslos ist und nicht sehr viel verlangt und weil man sagen könnte, eine Antwort zu geben sei für den Bundesrat ja kein Problem. Trotzdem scheint es mir wichtig zu sein, dass der Bundesrat sich den Zeitpunkt der Anmeldung des Gesuches für den EG-Beitritt vorbehält und auf die politische Situation Rücksicht nimmt. Nach meinem Dafürhalten sollte er dieses Gesuch keinesfalls vor der Volksabstimmung über den EWR einreichen. Diejenigen, die es so eilig haben, in die EG einzutreten, mögen die EG im heutigen Zustand einmal etwas näher betrachten; sie werden dann andere Gelüste bekommen und damit zufrieden sein, wenn wir uns in zehn Jahren grundsätzlich entscheiden, ob wir zur EG wollen oder nicht Nun aber das andere: Das Europäische Parlament tut sich sehr schwer mit dem EWR, und zwar aus zwei Gründen: einmal, weil es den Eindruck hat, dieser EWR sei nicht mehr notwendig, da sich sowohl Schweden wie Oesterreich bereits angemeldet haben und weil das finnische Parlament in diesen Tagen über den Antrag der Regierung, das EG-Gesuch definitiv zu erklären, abstimmen wird. Es bleiben also übrig: Norwegen, das sich sehr bald auch diesem Zug anschliessen wird; dann Island, die Schweiz und Liechtenstein. In Island ist das Interesse sehr vage, weil Island durch die Fischfangbestimmungen sehr stark betroffen wird, die die EG rund um Island einführen will. Liechtenstein ist zwar ein selbständiges Land, aber in aussenpolitischer und aussenwirtschaftlicher Sicht sehr stark mit der Schweiz liiert, so dass heute sein Grundsatzentscheid, ob es einen EWR in Zukunft eigentlich noch brauchen wird oder nicht, wesentlich von der Schweiz abhängt Wenn wir nun sagen: Wir stellen bereits heute unser Gesuch für einen EG-Beitritt, dann wird das Europäische Parlament davon bin ich überzeugt-antworten: Dann hat es auch keinen Sinn mehr, einen EWR-Vertrag abzuschliessen, weil damit praktisch sämtliche zu gewichtenden Beitrittsgesuche gestellt sind. Nach meinem Dafürhalten brauchen wir Schweizer diesen EWR. Doch wir sollten erst später entscheiden, ob wir tatsächlich einen weiteren Schritt tun wollen, weil noch verschiedene Anpassungen vorgenommen werden müssen, weil wir - wie dies unser Wirtschaftsminister heute früh sagte - noch verschiedene Modifikationen in unserem eigenen Haus vornehmen müssen. Das EG-Parlament hat eine zweite Hemmschwelle. Sie betrifft das Demokratiedefizit innerhalb des EG-Parlamentes, innerhalb der gesetzgebenden Behörde der EG. Das EG-Parlament wird beim EWR-Beschluss das erste Mal - und wahrscheinlich für sehr lange Zeit das einzige Mal - einen definitiven politischen Beschluss fassen können; alles andere sind beratende Beschlüsse, die von der EG-Kommission aufgenommen werden können oder nicht. Dieses Parlament wird nun versuchen, den EWR zu bremsen, an ihm dieses politische Defizit abzubauen und damit auch das Gewicht der nationalen Parlamente wieder zu stärken, im Sinne einer zusätzlichen Föderalismusmöglichkeit Wenn wir nun diesem EG-Parlament durch eine vorzeitige Bekanntgabe unserer Anmeldung eines Gesuches für den EG-Beitritt einen Vorwand dazu geben, verscherbeln wir die Chance des EWR. Wir bestimmen heute schon, dass wir definitiv ja oder nein zum endgültigen Schluss zu sagen haben werden. Deshalb glaube ich, dass die Haltung des Bundesrates richtig ist, auch wenn es sich im Postulat um eine Nebenfrage handelt, nämlich eine Berichterstattung über eine Absicht, die aber vom Bundesrat so lange zurückgehalten werden muss, bis es tatsächlich politisch opportun ist. Mir scheint dieser Zeitpunkt frühestens dann gekommen, wenn sich das Schweizervolk zum EWR geäussert hat Schallberger: Ich kann als Staatsbürger nicht schweigen, wenn versucht wird, den Verzicht auf unsere staatliche Eigenständigkeit einzuläuten; wenn der Startschuss dazu gegeben werden soll, dass sich unsere staatlichen Institutionen und Entscheidgremien einer europäischen Regierung unter einem starken Präsidenten, wie sie kürzlich von Herrn Delors propagiert wurde, kniefällig unterwerfen. Genausowenig kann ich als Bauer schweigen, wenn die Weiterexistenz unserer Landwirtschaft und damit die Existenz Zehntausender von Bauernfamilien auf sträfliche Weise in Frage gestellt werden. Sie tragen eine hohe Verantwortung. Europa hat mit der Vertreibung eines namhaften Teils seiner Bauern von ihren Höfen das Heer der Arbeitslosen deutlich erhöht! Der Schweizerische Bauernverband bekämpft annehmbare EWR-Verträge, die nicht mit dem EG-Beitritt verkoppelt sind, keinesfalls; dies nicht etwa aus besonderer Freude am EWR, aber aus Verantwortungsbewusstsein gegenüber unseren grossen Wirtschaftspartnern. Ist der Kompromiss nicht auf dieser Basis, nämlich in der Entkoppelung von EG-Beitritt und EWR-Vertrag, zu suchen? Mit dem EWR würde einigermassen vermieden, dass der künftige Wohlstand der Stärkeren den mehrheitlichen Untergang der Schwächeren voraussetzt Die Koppelung des EWR-Vertrages mit dem EG-Beitritt gefährdet den EWR in höchstem Masse. Diese EG-Zwängerei ist für mich daher unverständlich. Ich bin sehr froh, dass unser Herr Bundespräsident die Stimmung im Volk heute offensichtlich besser kennt als noch im Oktober des letzten Jahres. Ich bitte Sie eindringlich, das Postulat abzulehnen. Ziegler Oswald: Ich weiss eigentlich nicht, was man mit diesem Postulat will. Fest steht doch, dass der Bundesrat zuständig ist, ein Gesuch einzureichen, ob wir nun dieses Gesuch Beitrittsgesuch nennen oder ob wir sagen, es sei ein Gesuch um Aufnahme von Beitrittsverhandlungen. Der Bundesrat ist auch zuständig zu entscheiden, wann er dieses Gesuch einreichen will. Er hat diese Fragen wiederholt geprüft und wird es zweifellos weiterhin tun. Der Bundesrat hat im Oktober 1991 klar gesagt, was er will. Er hat neulich sogar erklärt, dass er keinen Anlass habe, seine Meinung zu ändern. Das allein rechtfertigt eine Ablehnung des Postulates. Dieses Postulat muss aber auch aus Gründen der Transparenz, wie sie die Postulantin sieht, abgelehnt werden. Im zweiten Absatz dieses Postulates wird gesagt, die Einreichung des Beitrittsgesuches - ich unterstreiche: die Einreichung eines Beitrittsgesuches - diene erstens der Transparenz, erlaube zweitens ein Mitwirken der Schweiz beim Aufbau und bei der Bildung eines politischen Europas und verhindere drittens, dass wertvolle Zeit verstreiche. Meines Erachtens liegt die Transparenz darin, dass die Bürgerinnen und Bürger dann orientiert sind, wenn das Gesuch eingereicht ist und sie dessen Inhalt kennen. Einen zusätzlichen Beitrag an die Transparenz aber leistet die Einreichung eines Beitragsgesuchs nicht. Die Einreichung ist ja nicht identisch mit dem Beitritt, was die Postulantin klar und deutlich selber gesagt hat. Auch ein «Mitwirken der Schweiz beim Aufbau und bei der Bildung eines politischen Europas» wird durch die Einreichung eines Beitrittsgesuches nicht ermöglicht Damit haben wir in der EG überhaupt noch nichts zu sagen. Es gibt nur einen integralen Beitritt und nichts anderes. Vielleicht kann es noch Uebergangsfristen geben. Aber ein Mitwirken, nur weil das Beitrittsgesuch eingereicht ist, ist undenkbar. Wenn man hier meint, man schaffe Transparenz, macht man das Gegenteil. Man gaukelt etwas vor, das nicht ist! Zeitverlust allein ist kein Schaden, aber Zeit verlieren könnte Folgen haben, die allenfalls Schaden verursachen. Diese Folgen können wir überhaupt nicht abschätzen und beurteilen auch Sie nicht, verehrte Kollegin. Ich kann sogar behaupten: Vielleicht wären wir dann einmal froh, wir hätten das Gesuch -- 3 of 9 -Postulat Weber Monika 144 10 mars 1992 nicht eingereicht und nicht den Eindruck erweckt, etwas zu wollen, das wir dann doch nicht wollen. Aus diesen Ueberlegungen beantrage ich Ihnen, das Postulat abzulehnen. M. Roth: J'interviens dans le débat pour soutenir le postulat de Mme Weber. On a rappelé, tout à l'heure, que l'automne passé le Conseil fédéral avait clairement affirmé que le but de la politique suisse d'intégration était l'adhésion. Chacun aura bien compris qu'il fallait en inférer que l'Espace économique européen ne pouvait être conçu comme une solution durable. On est actuellement dans le brouillard sur l'heure ou sur la date à laquelle partira le prochain train des négociations entre la Communauté et les pays qui viennent de faire acte de candidature, notamment la Suède, l'Autriche et la Finlande, peutêtre demain la Norvège. Personnellement je ne connais pas cette date et je n'entends pas spéculer sur elle et, dans le fond, elle m'importe peu. Toutefois, ce que je crois profondément, et je tiens à vous faire partager cette conviction, c'est que la Suisse ferait bien de ne pas rater ce train, de le prendre et surtout d'y monter avant qu'il ne commence de rouler. En effet, il faut bien se rendre compte que les négociations seront menées parallèlement à un mouvement de restructuration interne de la Communauté, qui doit faire face à l'arrivée de plusieurs nouveaux membres. Si nous voulons aussi participer aux décisions importantes pour tous les pays européens que prendra la Communauté d'ici l'an 2000, notamment dans le cadre de l'accord de Maastricht, et bien, encore une fois, mieux vaudrait monter dans le train avec les prochains partants. Pourquoi donc nous priver de participer à la construction d'une Europe à laquelle un jour ou l'autre nous appartiendrons? Je n'ai aucune compréhension pour ceux qui prétendent qu'il vaut mieux attendre le plus longtemps possible car, pendant ce temps, l'Europe se construit sans nous, se donne des règles sans nous, se donne des structures sur lesquelles nous ne nous prononçons pas, l'Europe que d'autres auront construite sera notre Europe. L'attentisme qui semble reprendre le dessus en ce moment n'a rien de bon et désoriente l'opinion publique. Cessons donc une fois de faire de la tactique. Si l'on part de l'idée que l'Espace économique n'est qu'une phase transitoire vers l'adhésion, pourquoi se cacher le fait essentiel, à savoir cette perspective de l'adhésion? C'est en évitant d'évoquer la perspective de l'adhésion qu'on enlève toute crédibilité à l'Espace économique européen et il s'agit maintenant, pour le gouvernement, pour le Parlement, d'ouvrir un dialogue direct avec la population, en évoquant toutes les implications des décisions à prendre. Plutôt que de parler, comme le postulat de Mme Weber, d'une demande d'adhésion, je préférerais dire une demande d'ouverture de négociations en vue d'adhérer. Cette phase de négociations - vous le savez bien prendra plusieurs années, et c'est au terme de ce processus que le souverain sera appelé à se prononcer. Il est parfaitement exact, comme le mentionne le postulat de Mme Weber, que cette démarche garantirait la transparence du processus aux citoyens suisses et, surtout, qu'elle écarterait tout risque de confusion. De plus, il s'agit d'un postulat qui demande que le Conseil fédéral examine cette possibilité. Le refuser dans les circonstances présentes, alors que le but avoué de la politique d'intégration est l'adhésion de notre pays à la Communauté, alors que l'incertitude règne aussi quant au sort du Traité sur l'Espace économique européen, le refuser- dis-je - ne me paraît pas raisonnable et c'est la raison pour laquelle je vous prie d'accepter le postulat de Mme Weber. Rhinow: Die Tücke der Tagesordnung will es, dass ich mich noch einmal zum Wort melde. Im Zusammenhang mit der Frage, ob der Bundesrat noch in diesem Jahr ein sogenanntes Beitrittsgesuch einreichen soll, bestehen meines Erachtens Unklarheiten und falsche Vorstellungen. Die Diskussion über das Postulat unserer Kollegin Weber Monika bietet die Gelegenheit zu Klärungen und Richtigstellungen. Ich plädiere hier nicht für die Einreichung des Gesuches, obwohl ich an sich dafür bin und aus meiner Meinung keinen Hehl mache. Vielmehr bitte ich Sie um Zustimmung zum Postulat, und heute steht nur dieses Postulat zur Diskussion. Ich verzichte auch - weil die Zeit nicht reicht -, gewisse Feindbilder, die in bezug auf die EG in einigen Voten zum Ausdruck gekommen sind, zu korrigieren. Ich beschränke mich auf folgende Feststellungen.

1.

Worum geht es denn? Es geht darum, ein Gesuch um Aufnahme von Verhandlungen mit der EG über die Bedingungen eines künftigen Beitrittes der Schweiz einzureichen. Dabei handelt es sich nicht um ein Beitrittsgesuch, wie wir es von irgendeinem Verein kennen, einen praktisch einseitigen Willensakt, dem dann einige Monate später automatisch der Beitritt folgt Vielmehr geht es um den Beginn von Verhandlungen.

2.

Das Gesuch bringt den Willen der Landesregierung zum Ausdruck, der EG beizutreten, sofern die Ergebnisse dieser Verhandlungen befriedigend ausfallen. Zuständig ist einzig und allein der Bundesrat Ich betone das, weil diese Zuständigkeit in jüngster Zeit von gewisser Seite bezweifelt wird.

3. Nach Abschluss der Verhandlungen, die gut und gerne drei bis vier Jahre dauern, müssen Bundesrat, Bundesversammlung und das Volk das Verhandlungsergebnis beurteilen und dannzumal entscheiden, ob dem Beitritt zugestimmt werden soll. Wir sind in diesem Entscheid frei, behalten also unsere aussenpolitische Handlungsfreiheit bis zum definitiven Ja von Volk und Ständen. Es kann überhaupt nicht um die Frage gehen, ob wir rasch beitreten wollen. Es kann auch nicht um die Frage gehen, ob wir heute die Aufgabe der Schweiz einleiten oder was da sonst an pathetischen Höhenflügen vorgebracht worden ist

3. Nach Abschluss der Verhandlungen, die gut und gerne drei bis vier Jahre dauern, müssen Bundesrat, Bundesversammlung und das Volk das Verhandlungsergebnis beurteilen und dannzumal entscheiden, ob dem Beitritt zugestimmt werden soll. Wir sind in diesem Entscheid frei, behalten also unsere aussenpolitische Handlungsfreiheit bis zum definitiven Ja von Volk und Ständen. Es kann überhaupt nicht um die Frage gehen, ob wir rasch beitreten wollen. Es kann auch nicht um die Frage gehen, ob wir heute die Aufgabe der Schweiz einleiten oder was da sonst an pathetischen Höhenflügen vorgebracht worden ist

4. Die Schweiz kann ebensowenig wie die anderen beitrittswilligen Staaten eine neue EG aushandeln. Sie muss deren Rechtsordnung und deren Zielsetzungen grundsätzlich übernehmen, und zwar in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt des effektiven Beitritts befinden.

5. Trotzdem sind die zu erwartenden Verhandlungen echte Verhandlungen. Wohl sind vom EWR -falls er zustande kommen sollte - viele Dinge vorgespurt. Der Acquis communautaire ist aber kein Eintopf. Die EG hat immer wieder auf Sonderinteressen der Mitgliedstaaten Rücksicht genommen, jüngst etwa in Maastricht bei der dritten Phase der Wirtschafts- und Währungsunion bezüglich England und Dänemark. Sie gewährt den Beitretenden wichtige Uebergangsfristen in verschiedensten Bereichen.

6. Da jedenfalls drei, möglicherweise vier Efta-Staaten das Gesuch gestellt haben oder stellen werden, dürften ab nächstem Jahr parallele Verhandlungen mit einem gemeinsamen Beitrittstermin für alle Staaten geführt werden. Dabei stehen als Verhandlungsgegenstände politische Materien im Vordergrund, die auch und gerade für die Schweiz von elementarer Bedeutung sind. Ich erwähne als Beispiele die Landwirtschaft und die Unterstützung von Randregionen. Angesprochen sind für die Schweiz vor allem die Berggebiete. Es wird um die Modalitäten der Mitwirkung bei der gemeinsamen Aussenpolitik gehen; da steht unser Neutralitätsstatut zur Diskussion, denn mit Oesterreich, Schweden und Finnland sind dann gleich drei neutrale Länder in den Verhandlungen dabei. Es geht weiter um die Beteiligung an der EG-Finanzierung, um die Mitwirkung an der Wirtschafts- und Währungsunion sowie um die für uns so wichtige Verkehrspolitik - Stichwort Alpentransit -, und schliesslich geht es um die Vertretung in den EG-Institutionen.

7. Die EG steht angesichts ihrer wahrscheinlichen Erweiterung vor grossen institutionellen Aenderungen. Die Diskussion darüber wird gegenwärtig aufgenommen. Nach dem Urteil ausgewiesener Kenner der EG-Szene könnten die anlaufenden Beitrittsverhandlungen mit dieser Diskussion verbunden werden. Jedenfalls - der Bundespräsident hat es gesagt wird die erweiterte EG 1996 die weitreichenden institutionellen Reformen beschliessen. Wer dannzumal dabei ist, wird mitbestimmen, und zwar nach dem Einstimmigkeitsprinzip.

8. Wer heute für die Einreichung eines Gesuches um Beitrittsverhandlungen plädiert - das unterstreiche ich -, tut dies nicht

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10. März 1992 145 Postulat Weber Monika aus Euphorie und, Herr Kollege Schallberger, nicht aus Zwängerei, sondern aus echter Sorge um die zukünftige Stellung der Schweiz, um ihren Stellenwert in Europa und damit auch und gerade um die Lebensbedingungen der schweizerischen Bevölkerung von morgen. Ich bitte Sie darum, dass wir uns nicht gegenseitig schlechte Absichten zuschanzen, wenn wir in gewissen Fragen unterschiedlicher Meinung sind.

9. Der Bundesrat hat die EG-Mitgliedschaft zu seinem Ziel erklärt. Damit erhält der EWR - so wichtig er erscheinen mag einen Uebergangscharakter; dies übrigens auch wegen der Schwindsucht, welche die Efta bald erleiden wird. Der Bundesrat muss deshalb ein Verhandlungsgesuch einreichen, wenn er sich selber treu bleiben will. Aber - da unterstütze ich die Meinung des Bundesrates-er ist im Zeitpunkt frei. Zur Beurteilung dieses Zeitpunktes gibt es Argumente pro und kontra, die er abzuwägen hat Gerade weil diese Abwägung so eminent wichtig ist, müssen wir das Postulat unterstützen, um dieser Wichtigkeit Ausdruck zu verleihen. Ich möchte von denjenigen - nicht nur hier, sondern überhaupt -, die so sehr nur für den EWR plädieren, noch eine Begründung hören, wie sie zu diesem EWR ohne weitere Perspektive - mit dieser institutionellen Schlagseite - stehen; wie sie dies dem Volk klarmachen möchten. Das Postulat unserer Kollegin Monika Weber verlangt die Prüfung dieser Frage. Es wurde eingereicht, als wir unter dem Eindruck standen, der Bundesrat sei noch nicht mitten in dieser Prüfung. Heute habe ich den Eindruck erhalten, er sei mitten in dieser Prüfung. Deshalb sehe ich nicht ein, weshalb wir nicht offiziell dazu stehen, dass er diese Prüfung auch vornehmen soll, dass er uns die Argumente für und gegen das Beitrittsgesuch darlegt - sowohl was die Argumente sachlicher Natur als auch was die Frage des Zeitpunkts betrifft In zeitlicher Hinsicht steht dem nichts entgegen, weil der nächste Integrationsbericht vor der Sommersession erscheinen soll. Ich bitte Sie deshalb, das Schattenboxen zu beenden, das Postulat, welches die Prüfung verlangt, zu überweisen. Lehnen wir es ab, würden wir indirekt zum Ausdruck bringen, dass wir vom Bundesrat keine Prüfung verlangen, dass er seinen Entscheid quasi aus dem hohlen Bauch fällen sollte - das kann und soll sicher nicht unsere Meinung sein. Cavelty: Ich habe Sympathie für Frau Weber Monika beziehungsweise für ihr Postulat Ich hätte zwar gerne mehr Grundsätzliches pro EG in diesem Zusammenhang gehört. Aber auch wenn man sich mehr auf das Formelle beschränkt, so sagen uns doch sämtliche Vertrauensleute - die involvierten Bundesräte und Staatssekretäre -: Wenn wir das Verhandlungsgesuch nicht in der ersten Jahreshälfte einreichen, sind wir für die nächste Runde ausgeschlossen. Und das wäre kaum zu verantworten. Wenn auch seitens der Postulantin - entgegen meinen Erwartungen - wenig Grundsätzliches für die EG gesagt worden ist, so ist doch von der Gegenseite viel dagegen gesprochen worden. Darum möchte ich doch zwei, drei Worte zugunsten der Bestrebungen Richtung EG sprechen. Ich glaube, damit auch dem Bundespräsidenten irgendwie den Rücken zu stärken, vielleicht sogar innerhalb seines bundesrätlichen Gremiums. Es wäre auf jeden Fall meine Meinung, dass man ein klares Bekenntnis zur EG ablegt Was mich in diesem Zusammenhang etwas erstaunt und stört, ist die ausschliesslich wirtschaftliche Betrachtungsweise, die zum Ausdruck gekommen ist Es rechtfertigt sich jedoch, dass man sich auf das Grundsätzliche besinnt, auf die Zusammengehörigkeit Europas in kultureller und historischer Hinsicht Kürzlich konnten wir zum fünfzigsten Todestag von Stefan Zweig lesen, was er über ein geeintes Europa sagte, dies schon vor mehr als fünfzig Jahren! Das gilt auch heute. Ich übergehe in diesem Zusammenhang Zitate von Churchill usw. Nicht aus den Augen zu lassen ist doch das Hauptziel des Zusammengehörigkeitsbedürfnisses, nämlich den Frieden endlich sicherzustellen. «Nie mehr Krieg» - das stand an der Wiege der Europa-Bewegung. Dagegen sprechen könnte das berechtigte Bedürfnis nach Unabhängigkeit der Schweiz, was ein primäres Ziel unserer Aussenpolitik ist, dem sich bekanntlich als Mittel auch die Neutralität unterordnet. Diese Unabhängigkeit ist jedoch anerkanntermassen faktisch nicht mehr gegeben. Es wurde heute von Herrn Kündig - allerdings in einem anderen Zusammenhang - dargelegt, wie abhängig wir von Europa sind. Auch Herr Bundesrat Koller hat in seiner schönen Europa-Rede in London das gleiche gesagt. Er führte es mit Zahlen aus: 1990 gingen mehr als 58 Prozent der schweizerischen Exporte in die EG, und mehr als 70 Prozent ihrer Importe bezog die Schweiz aus der EG. Die Schweiz, die weniger als 7 Millionen Einwohner zählt, ist nach den USA, aber vor Japan der zweitgrösste Kunde der EG und ihr drittwichtigster Lieferant. Im Europa der Zwölf stünde die Schweiz bezüglich Wirtschaftskraft an siebter Stelle. Die Interdependenz der Schweiz ist also zweifellos gegeben. Wie steht es dann mit Bezug auf die Unabhängigkeit? Die Unabhängigkeit, wie sie sich unsere Vorväter noch vorstellten, kann es heute nicht mehr geben. Ich sage Ihnen nichts Neues; Sie haben es wahrscheinlich schon viele Dutzend Male gehört. Es gibt keine absolute Unabhängigkeit. So wie die Dinge liegen, gibt es heute nur eine Mitbestimmung. Und mitbestimmen kann auch die Schweiz nur als Mitglied. Ich betrachte die anvisierte Richtung als absolut richtig; wir sitzen mit der ganzen EG im gleichen Boot Es handelt sich um eine reine Opportunitätsfrage, ob eine Einreichung des Beitrittsgesuches vor der EWR-Abstimmung nützlich sei oder nicht Meines Erachtens ist es nichts anderes als eine konsequente Haltung zu dem, was der Bundesrat schon erklärt hat: Endziel dieser Bestrebungen ist die EG. Das wird das Volk auch verstehen. Es wird es weniger verstehen, wenn wir das jetzt sozusagen kaschieren, um ungeschoren über die EWR-Abstimmung hinwegzukommen. Ich habe Verständnis für das Anliegen von Frau Weber Monika, das unser aller Anliegen sein sollte, und werde dem Postulat zustimmen. On. Morniroli: Appoggio il postulato della Signora Weber. Non si tratta oggi di aprire un grande dibattito sull'integrazione della Svizzera nella CEE. Wir können hier nicht diskutieren, ob man der EG beitreten soll oder nicht Es geht beim Postulat ja auch nicht darum. Ich unterstütze das Postulat von Frau Weber Monika, weil die Einreichung des Beitrittsgesuches bei der EG die öffentliche Diskussion fördert und klare Zielsetzungen gestattet Die EG-Diskussion darf nicht in die Ferne gerückt werden. Ich sage Ihnen, wieso: Heute haben wir ein Bestellformular für die provisorische Fassung des EWR-Abkommens auf unseren Pulten vorgefunden. Ich weiss also noch nicht, was es genau bedeutet, den EWR-Vertrag zu unterzeichnen. Das Volk weiss es natürlich noch viel weniger. Es besteht ein Zeitdruck, der Ungutes erwarten lässt Man spricht davon, dass die für den Dezember dieses Jahres vorgesehene Volksabstimmung auf 1993 verschoben werden solle. Jeder Stimmbürger wird aber alle Vor- und Nachteile abwägen wollen, die ihn persönlich betreffen. Er wird wissen wollen, wie sich für ihn persönlich die Lebens- und Arbeitsbedingungen ändern werden. Genügt die verbleibende Zeit, um die Information integral und kapillar durchdringen zu lassen? Ohne diese Information wird unser Volk nein stimmen; ein Paket ohne genaue Inhaltsangabe wird es nicht kaufen wollen. Eine analoge Situation und ein ähnlicher Zeitdruck sollten bei der EG-Debatte verhindert werden. Die Debatte muss heute beginnen. Man hat uns gesagt, der EWR-Beitritt könne nur ein Zwischenschritt zur vollen Integration der Schweiz in Europa sein. Wenn ich ja zum EWR sagen soll, dann will ich nicht nur die Konsequenzen dieses ersten Schrittes kennen, sondern auch die des zweiten -wie es scheint obligatorischen - Schrittes. Ich will es wissen, und unser Volk will es auch wissen. Dies sind die Gründe, die mich veranlassen, das Postulat Weber Monika zu unterstützen. Frau Simmen: Die Frage nach dem Zeitpunkt der Aufnahme von Verhandlungen betreffend einen allfälligen EG-Beitritt ist von viel grösserer inhaltlicher Bedeutung, als es auf den ersten Blick den Anschein haben könnte und als es zum Teil auch von Votanten heute dargestellt wurde. Es handelt sich -- 5 of 9 -Postulat Weber Monika 146 10 mars 1992 keineswegs nur um eine Terminfrage, denn je nachdem, wann wir mit den Verhandlungen beginnen, verhandeln wir unter unterschiedlichen Prämissen. Je später wir es tun, desto mehr Rahmenbedingungen, an denen wir nicht mitgewirkt haben, werden wir akzeptieren müssen. Und je nachdem, wann wir zu verhandeln beginnen, verhandeln wir auch mit unterschiedlichen Partnern auf beiden Seiten. Es wurde heute verschiedentlich gesagt: Mehrere unserer Efta-Partner haben ihr Beitrittsgesuch gestellt: Oesterreich und Schweden; Finnland wird es nächstens tun. Das sind genau diejenigen Staaten, mit denen wir gemeinsame Interessen haben. Themen wie die Neutralität werden im Zusammenhang mit den Beitrittsgesuchen der neutralen Staaten behandelt werden, und zwar abschliessend. Es ist höchst unwahrscheinlich, dass sie in einer nächsten Beitrittsrunde neu aufgelegt werden. Wenn wir unseren Standpunkt vertreten wollen, dann müssen wir es dann und dort tun, wo die Dinge verhandelt werden. Die nächste Runde wird einen ganz anderen Kreis von Ländern umfassen - osteuropäische Länder zum Beispiel oder Malta oder die Türkei -, Länder, mit denen wir in jeder Hinsicht, kulturell, wirtschaftlich und politisch, sehr viel weniger gemeinsam haben als mit unseren Noch-Efta-Partnern. Denken Sie zum Beispiel, gerade in bezug auf die Landwirtschaft, an Oesterreich, denken Sie, auch in bezug auf Tourismus, an diese Länder! Oesterreich ist uns sehr ähnlich. Oesterreich ist unser natürlicher Verbündeter bei Verhandlungen. Wenn wir in naher Zeit zu verhandeln beginnen, können wir dies im Verbund mit Ländern tun, mit denen wir seit Jahren eng und erfolgreich zusammenarbeiten. Die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen tangiert auch den EWR nicht, handelt es sich doch bei Beitrittsverhandlungen mit der EG und bei einem EWR-Vertrag um völlig verschiedene Zeithorizonte. Ich bin mir der innenpolitischen Problematik einer Aufnahme von Verhandlungen voll bewusst Trotzdem halte ich dafür, dass wir die Gelegenheit nicht vorbeigehen lassen können, ein Zeichen zu setzen; und um ein solches Zeichen handelt es sich bei der Annahme des Postulates Weber Monika, es sei denn, wir wollen ernsthaft einen Alleingang in Erwägung ziehen. Dann sollen wir das aber auch offen sagen, wie dies zum Beispiel Herr Kollege Schallberger ehrlicherweise getan hat Aber in diesem Falle müssen wir auch bereit sein, die Konsequenzen zu tragen. Ich möchte Ihnen beliebt machen, dem Postulat von Frau Weber zuzustimmen. Onken: Es ist eine interessante Debatte, und je später man spricht, desto kürzer kann oder könnte man sich eigentlich fassen, weil schon viele Argumente, die für dieses Postulat sprechen, genannt worden sind. Herr Cavelty hat beklagt, dass Frau Weber Monika und andere nicht stärker für die EG als solche und für die Notwendigkeit eines Beitritts gesprochen haben. Ich denke, sowohl Frau Weber wie namentlich Herr Roth, Herr Rhinow und ich haben das ja bereits zu wiederholten Malen in früheren Diskussionen getan und haben uns diesmal eben auf die konkreten Forderungen dieses Postulates beschränkt Ich habe umgekehrt aber auch von denen, die sich für die Priorität EWR ausgesprochen haben, wenig gehört, das unmittelbar für den EWR spricht Da ist doch ein wesentlicher Punkt, vor dem niemand die Augen verschliessen kann: Auch der EWR-Vertrag hat Schwächen, hat insbesondere institutionelle Schwächen, und die sind durch die Nachverhandlungen in keiner Weise verbessert worden. Deshalb das Faktum, dass er keine integrationspolitische Dauerlösung sein kann, sondern nur ein Zwischenstadium auf dem Weg zur Vollmitgliedschaft Nur diese Vollmitgliedschaft mit der umfassenden Mitbestimmungsmöglichkeit ist letztlich eines souveränen und selbstbewussten Landes würdig. Und da wundere ich mich darüber, wie namentlich Herr Schallberger willig und bereit ist, einen EWR zu akzeptieren, und wie gross seine Skepsis, seine Scheu vor dem Eintritt in die Europäische Gemeinschaft, ist Der Bundesrat hat am 22. Oktober diese Finalität zu seinem politischen Ziel erklärt. Auch er strebt letztlich den Beitritt zur Europäischen Gemeinschaft an. Was war die Folge? Es hat zwar etwas Irritation gegeben; es hat Proteste gegeben, aber im Grunde genommen hat es die Richtung eher bekräftigt, die der Bundesrat genommen hat, und die Zustimmung zum EWR - so haben Umfragen ergeben - ist durch diesen Entscheid, der Klarheit geschaffen hat, noch eindeutiger und stärker geworden, als sie es bisher schon war. Was ich nun bedaure, ist, dass der Bundesrat seither diesem Grundsatzentscheid keine weiteren Schritte hat folgen lassen. Offenbar sind die Mehrheiten dafür im Bundesrat noch nicht gegeben. Wir haben heute gesehen und gehört, wie loyal Herr Bundespräsident Felber die Auffassung des Gesamtbundesrates vertritt, wie schwer es ihm aber persönlich doch fällt, es zu tun, denn es ist natürlich schon ein kleiner Salto mortale, wenn man eine solche Finalität zum Ziel erklärt und dann ein solches Postulat ablehnen will. Offenbar fehlen noch Entscheidungshilfen. Man pilgert jetzt zur EG, zu den Portugiesen, die die Präsidentschaft innehaben, zu Herrn Delors, um noch weitere Elemente als Entscheidungsgrundlagen zu beschaffen. Es ist nicht unbedingt ein Zeichen des Selbstbewusstseins und der Stärke, dass man dies tut Ich meine vielmehr, die wichtigsten Elemente für den Entscheid liegen im Grunde genommen doch auf dem Tisch. Nach der EWR-Abstimmung und vor allem, wenn man das Szenario, dass die EWR-Abstimmung negativ ausgehen könnte, ernst nimmt - kann der Bundesrat kein Gesuch um Eröffnung von Beitrittsverhandlungen mehr einreichen. Das ist schlicht unmöglich. Und er muss doch dieses Szenario in Erwägung ziehen, er muss es vor allem dann tun, wenn am Termin vom 6. Dezember festgehalten werden soll, der uns unter einen ganz ungeheuren Zeitdruck setzt und wahrscheinlich die erforderliche Aufklärungsarbeit, die in der schweizerischen Bevölkerung noch notwendig ist, verunmöglicht Nachher ist es schlicht nicht mehr möglich; somit möglicherweise also doch vorher. Dafür gibt es nun diverse innenpolitische und aussenpolitische Gründe; teils sind sie bereits genanntworden:

1. Innenpolitisch, wird gesagt, belaste ein früher Entscheid die Diskussion um die EWR-Abstimmung zu sehr. Ja, glaubt denn jemand, dass diese Frage nicht ohnehin gestellt ist und dass sie durch Herrn Blocher und die Seinen zu dem Thema dieser EWR-Abstimmung gemacht werden wird, gleichviel, ob der Bundesrat ein solches Gesuch vorher stellt oder nicht? Der Abstimmungskampf wird mit dieser Thematik geführt, um so mehr, als der Bundesrat im Oktober des letzten Jahres die Zielsetzung ja vorgegeben hat Vielleicht wird sogar schon die Neat-Abstimmung Ende September unter diesen Auspizien stattfinden, und der Abstimmungskampf wird auch europapolitische Dimensionen annehmen - bei der engen Verquickung, die zwischen Transitabkommen und Neat sowie zwischen Transitabkommen und der Frage des EWR gegeben ist

2. Je später vor dieser Abstimmung der Bundesrat seinen Entscheid fällt, desto grösser wird die allfällige Belastung sein -je näher am Abstimmungstermin, desto grösser die Verblüffung, die Irritation darüber. Mit etwas zeitlichem Vorlauf wäre die Situation sicher günstiger.

3. Es ist gesagt worden, der Bundesrat würde der Politik, die er bekräftigt hat, eine glaubwürdige Fortsetzung geben, wenn er ein solches Gesuch bald einreichte.

4. Es würde in diesem Land über die Zukunft und den zukünftigen Kurs endlich Klarheit geschaffen. Es gibt ja ein Zögern und ein Lavieren in vielen Bereichen. Wir haben heute morgen beim Aussenwirtschaftsbericht darüber gesprochen, wie stark diese ungelösten Fragen hinderlich sind, wie sehr die Klarheit fehlt

5. Die aussenpolitischen Gründe - Herr Rhinow hat sie genannt -: Jetzt ist eine Erweiterung beschlossen, es wird ein Paket geschnürt. Es sind Oesterreich, Schweden, Finnland dabei, möglicherweise Norwegen, befreundete Länder mit ähnlicher Struktur, mit denen uns sehr viel verbindet Nachher wird eine Zäsur erfolgen.

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10. März 1992 147 Postulat Weber Monika Ein nächstes Paket könnte aus - was weiss ich - Malta, Zypern, der Türkei, vielleicht aus den ersten osteuropäischen Ländern zusammengesetzt sein. Ja, will denn die Schweiz möglicherweise mit jenen aufgenommen werden? In dieser Erweiterungsrunde werden - auch das hat Herr Rhinow ausgeführt, ich will nicht mehr näher darauf eingehen für uns essentielle Verhandlungsgegenstände diskutiert werden, insbesondere die Frage der Neutralität. Es sind ja alles neutrale Länder. Ja, sollen wir denn da nicht dabeisein? Sollen wir denn dermaleinst die ausgehandelten Bedingungen einfach übernehmen müssen? Unsere Neutralität unterscheidet sich von derjenigen der anderen neutralen Länder. Deshalb wäre es auch hier wichtig, dass wir uns zumindest an den Verhandlungen darüber beteiligen könnten. Die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen ist letztlich nichts anderes als das Offenhalten einer Option für unser Land. Damit ist doch noch nicht das Geringste besiegelt Der Bundesrat kann dann über das Ergebnis der Verhandlungen verfügen. Er kann sagen: Es ist gewogen und zu leicht befunden; wir lehnen es ab. Das Parlament kann es tun, und insbesondere wird der Souverän das letzte Wort haben. Warum will man ihm eigentlich diesen Entscheid vorenthalten? Das ist überhaupt nicht notwendig. Man kann hier in ruhigem Vertrauen darauf, dass das Volk diesen Entscheid treffen wird, den Dingen ihren Lauf lassen. Aber wenn wir jetzt diesen Zug verpassen, wenn die Türe sich schliesst, dann sind Chancen, sind Möglichkeiten für unser Land weg. Das hat nun einmal nachteilige Folgen, das ist keine Frage. Ich ende mit einem Zitat von Herrn Gaston Thorn. Ich habe am vergangenen Freitag einen Vortrag von ihm gehört, mit sehr viel Humor, sehr viel Einfühlungsvermögen, auch in die besondere Befindlichkeit und Schwierigkeit der Schweiz- kein Besserwisser, keine Belehrung. Schmunzelnd und scherzhaft hat er gesagt: «Meine Damen und Herren, wir wissen, dass die Schweiz eines schönen Tages der Europäischen Gemeinschaft beitreten wird. Was wir noch nicht wissen, ist, ob sie es vor oder nach Albanien tun wird.» Ich meine, wir sollten es vor Albanien tun, und wir sollten schon deshalb diesen Zug nicht verpassen. Deshalb möchte ich Sie einladen, dem Postulat Weber Monika zuzustimmen. M. Flückiger: Parmi les excellents arguments développés en faveur du postulat de Mme Weber, il en est un sur lequel j'aimerais insister quelque peu, à savoir le climat délétère qui semble s'installer dans le pays à la suite de ce qui est perçu comme un atermoiement dans les choix que nous devons opérer face à l'Europe. L'expectative actuelle de la position Suisse par rapport à la place que notre pays entend occuper en Europe engendre un flottement dans l'opinion, encore accentué par la découverte stupéfiante pour beaucoup de gens, que notre prospérité n'est pas un cadeau du ciel, acquis aux siècles des siècles. Les doutes qui assaillent les esprits ne restent pas confinés aux discussions de Café du commerce tant s'en faut. On l'a vu, on l'a dit ce matin, ils engendrent des mesures que prennent nombre d'entreprises qui n'ont pas la taille de nos multinationales mais qui n'en investissent pas moins à l'étranger, et en particulier dans les pays communautaires. Il n'est pas de jour où nous ne prenons connaissance du déplacement à l'étranger d'unités de production d'entreprises suisses, quand ce ne sont pas tout simplement les centres de décision qui s'expatrient. Mais la réalité a été suffisamment évoquée ce matin, pour qu'il ne soit pas nécessaire de décliner un grand nombre d'exemples qui participent de cette réalité. L'expectative actuelle a encore pour conséquence, me semble-t-il, que de larges milieux de la population ont le sentiment, probablement erroné, d'une absence de directivité claire de notre politique en matière d'intégration européenne. On peut se demander si cette insécurité ne conduit pas à plonger l'opinion dans la conviction qu'il existe une certaine vacance de l'autorité. Je laisse bien sûr la question ouverte, bien qu'observant les effets pervers sur le moral collectif du pays de l'absence de décisions dans une problématique qui déterminera, qu'on leveuileou non, l'avenir du pays. Naturellement, les priorités du Conseil fédéral sont connues. M. le président de la Confédération l'a rapporté de fort belle façon, claire et précise. Il s'agit d'aller au bout de la procédure instituant l'Espace économique européen et surtout de ne pas perturber la chronologie des échéances, d'abord l'EEE, ensuite l'adhésion. Mais qui peut affirmer que cette logique est partagée par une majorité de nos compatriotes dans un temps où se multiplient les appels circonstanciés en faveur d'une adhésion aux Communautés? Quoi qu'il en soit, et je répondrai ici à M. Kündig qui exprimait la préoccupation suivante: être pour l'adhésion, c'est être contre l'Espace économique européen. Je ne crois pas qu'on puisse arriver à une conclusion aussi abrupte. Le moment venu, nous défendrons le Traité sur l'Espace économique européen. Nous le défendrons au moment de la votation populaire, même si ses applications n'ont pas trouvé les règles d'observation, de surveillance et de contrôle que nos diplomates, nos négociateurs ont défendu du bec et des ongles. Nous le ferons parce que les imperfections au niveau des organes de contrôle n'empêchent pas que ce Traité sur l'Espace économique européen assurera, en quelque sorte, la transition de notre pays, même s'il ne devait être que le dernier à bénéficier de ses effets, vers la Communauté européenne. Je crois que dans ces conditions, il ne nous reste qu'à appuyer le postulat présenté par Mme Weber. Nous le ferons en conscience, parce que nous savons que l'adhésion de notre pays aux Communautés européennes ne signifie pas son entrée dans une structure achevée mais, au contraire, dans une structure évolutive. Nous savons que les accords de Maastricht vont en quelque sorte générer des résistances nationales. Nous savons que le moment est opportun d'entrer dans les Communautés parce que nous n'aurons pas moins de poids que des Etats d'une importance similaire au nôtre, nous n'avons pas moins de possibilités que le Danemark, la Belgique et d'autres, d'influencer de l'intérieur l'avenir des Communautés Européennes. Pour tous ces motifs, il est absolument indispensable que la décision apparaisse clairement et dans les délais les meilleurs. M. Felber, président de la Confédération: Ce débat était très intéressant et je vous en remercie. Je ne sais pas s'il était destiné à me convaincre de la nécessité d'être en faveur de l'adhésion de la Suisse à l'Europe. Si c'est ce que vous visiez, c'est réussi, je le suis, mais je l'étais avant II en est de même du Conseil fédéral qui a clairement défini sa position et qui ne veut pas, aujourd'hui, être rendu coupable de ce que plusieurs d'entre vous lui reconnaissent comme compétence, celle de choisir librement et opportunément le moment adéquat pour déposer une demande d'ouverture de négociations. Dans les arguments pour ou contre - mais surtout pour - le dépôt immédiat d'une telle demande, je n'en ai pas découvert de fondamentalement nouveaux qui aient échappé à la scrupuleuse attention du Conseil fédéral qui les a déjà tous alignés dans son catalogue d'étude. Cependant, ce qui est gênant dans ce type de postulat - je vous le dis très franchement malgré tout le respect que je vous dois, Madame la Conseillère aux Etats - c'est que, d'un côté, vous nous fixez l'étude d'une demande de dépôt immédiat, et, de l'autre, vous nous demandez de renseigner le Parlement avant la session prochaine. Parmi vos plus ardents défenseurs, M. Rhinow appuie ce postulat, mais estime que le Conseil fédéral est parfaitement compétent pour déposer une demande d'ouverture de négociations et qu'il est libre d'en choisir le moment. C'est exactement ce que nous demandons. Nous nous arrogeons la compétence, convaincus que nous l'avons, et nous choisirons le moment, convaincus que nous analysons précisément les tenants et aboutissants de cette problématique. Un certain nombre d'affirmations assénées ne sont absolument pas vérifiées: la porte va se fermer au 30 juin, inéluctablement; on fera partie du wagon Chypre, Malte et la Turquie; ou bien nous serons renvoyés en 2006 avec les pays de l'Est Or, nous n'en savons rien. Le Conseil fédéral va précisément, afin de déterminer cette position et d'être fidèle à la politique qui la -- 7 of 9 -Motion du Conseil national 148 10 mars 1992 définit, soit l'adhésion comme but, tenter d'obtenir davantage de renseignements à ce sujet Je prendrai personnellement mon bâton de pèlerin pour rencontrer, au cours de ces prochains jours, un certain nombre de mes collègues, les premiers ministres des Etats de la Communauté. C'est pourquoi nous avons le sentiment que, malgré tout, ce type d'intervention ne fait qu'ouvrir un débat pour ou contre l'adhésion, alors que nous n'en avons pas encore entamé le processus et que nous n'avons pas encore publié les éléments essentiels que sont les arguments du Conseil fédéral en faveur de l'adhésion de la Suisse à la Communauté. Nous le regrettons, car votre demande, Madame la Conseillère aux Etats, est bien d'examiner le dépôt immédiat et la remise d'un rapport avant la session d'été. De plus, je vous rappelle que tout signal mal compris de la part des Etats-membres de la Communauté peut aussi entraîner des interprétations négatives pour la Suisse. C'est précisément ce que redoute le Conseil fédéral qui vous prie de rejeter ce postulat Quant à ma conviction personnelle, vous la connaissez parfaitement Abstimmung - Vote Für Ueberweisung des Postulâtes 22 Stimmen Dagegen 15 Stimmen #ST# 90.443 Motion des Nationalrates (Houmard) Entschädigung der ehemaligen Algerienschweizer Motion du Conseil national (Houmard) Indemnisation des anciens Suisses d'Algérie Wortlaut der Motion vom 18. September 1991 Der Bundesrat wird eingeladen, dem Parlament einen Bundesbeschluss zur Gewährung eines Verpflichtungskredites zu unterbreiten, damit die ehemaligen Algerienschweizer, die ihr Eigentum durch Verstaatlichungen oder ähnliche Massnahmen im Zuge der Unabhängigkeit Algeriens verloren haben, durch den Bund entschädigt werden können. Texte de la motion du 18 septembre 1991 Le Conseil fédéral est invité à présenter au Parlement un arrêté prévoyant l'ouverture d'un crédit d'engagement destiné à permettre à la Confédération d'indemniser les ressortissants suisses anciennement en Algérie privés de leurs biens par des nationalisations et mesures analogues suite au processus d'indépendance de ce pays. Herr Cavelty unterbreitet im Namen der Kommission folgenden schriftlichen Bericht: Begründung des Motionärs Der Motionär wies in seiner Begründung auf folgendes hin: - Das von den algerischen Massnahmen im Jahre 1962 betroffene Vermögen von Schweizern beliefe sich nach Berechnungen der Vereinigung der in Algerien oder Uebersee geschädigten Schweizer (ASSAOM) auf 35 Millionen Schweizerfranken (Wert 1962). - Algerien weigere sich seit 1980 systematisch, über Entschädigungen zu verhandeln. - Ein Entschädigungsvertrag mit Algerien sei in absehbarer Zeit unwahrscheinlich. Deshalb sollten Massnahmen ergriffen werden, um die Algerienschweizer zu entschädigen. - Er wies auf die Paraphierung Anfang März 1990 eines Entschädigungsvertrages mit der UdSSR sowie auf die Verbesserung des Verhandlungsklimas mit der DDR hin. Deshalb sei nun auch für den Bund der Moment gekommen, die rechtlichen Grundlagen zur Entschädigung der Algerienschweizer zu schaffen. Stellungnahme des Bundesrates vom 11. Juni 1990 Nationalisierungs- und ähnliche Schäden im Ausland, die von fremden Staaten verursacht werden, entschädigt der Bund in konstanter Praxis nicht, und zwar unabhängig vom Abschluss von Entschädigungsabkommen mit den verantwortlichen Staaten. Der Bund kann Schweizer Bürgern und Unternehmen, die sich im Ausland niederlassen oder dort wirtschaftliche Interessen haben, das damit verbundene Risiko nicht abnehmen. Diese können sich aber u. a durch Beitritt zum Solidaritätsfonds der Auslandschweizer absichern, dem der Bund eine unbeschränkte Ausfallgarantie gewährt. Der Gleichbehandlungsgrundsatz von Artikel 4 BV steht zudem einer Abgeltung nurder Algerienschweizer entgegen. Die mit der Motion vorgeschlagene Lösung müsste deshalb als Präzedenzfall unvorhersehbare finanzielle, politische und administrative Auswirkungen haben. Der Bundesrat bestätigt demzufolge seinen Beschluss vom 9. März 1987 über ein analoges Begehren des ASSAOM und beantragt Ablehnung der Motion. M. Cavelty présente au nom de la commission le rapport écrit suivant: Développement de l'auteur de la motion L'auteur de la motion a souligné les points suivants dans son développement: - Les biens et intérêts suisses en Algérie touchés par des nationalisations et mesures analogues lors du processus d'indépendance en 1962 représentent, selon les calculs de l'Association des Suisses spoliés d'Algérie et d'Outre-Mer (AS-SAOM), un montant de 35 millions de francs (valeur 1962). - Depuis 1980, les autorités fédérales font état d'un veto algérien répété et systématique à toute négociation d'indemnisation. - Comme il n'apparaît pas possible, dans un avenir prévisible, de conclure avec l'Algérie un accord d'indemnisation, une mesure s'impose pour indemniser ces Suisses dépossédés. - Un premier accord d'indemnisation a pu être paraphé avec l'URSS au début du mois de mars 1990 et les perspectives dans les négociations avec la RDA ont considérablement changé. Le moment est dès lors venu de créer la base légale pour un dédommagement des spoliés d'Algérie par la Confédération. Avis du Conseil fédéral du 11 juin 1990 Conformément à une pratique constante, la Confédération n'indemnise pas les dommages résultant de nationalisations et de mesures analogues causés, à l'étranger, par des Etats étrangers, et cela indépendamment de la conclusion d'accords d'indemnisation avec les Etats responsables. La Confédération ne peut prendre à son compte le risque que courent les citoyens et entreprises suisses qui s'établissent à l'étranger ou qui y possèdent des intérêts économiques. Ils peuvent toutefois s'en prémunir en adhérant, entre autres, au Fonds de solidarité des Suisses de l'étranger auquel la Confédération accorde une garantie de perte illimitée. De plus, le principe de l'égalité de traitement prévu à l'article 4 est s'oppose à une indemnisation des seuls dommages d'Algérie. La solution proposée par la motion devrait dès lors créer un précédent et avoir des conséquences financières, politiques et administratives imprévisibles. Pour ces raisons, le Conseil fédéral confirme sa décision du

9 mars 1987 concernant une demande analogue de l'AS-SAOM et propose le rejet de la motion. Antrag der Kommission Ablehnung der Motion Proposition de la commission Rejeter la motion

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat Weber Monika EG-Beitrittsgesuch Postulat Weber Demande d'adhésion à la CE In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1992 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 05 Séance Seduta Geschäftsnummer 91.3416 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 10.03.1992 - 08:00 Date Data Seite 141-148 Page Pagina Ref. No 20 021 155 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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