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Entscheid

91-3423

Verwaltungsbehörden 03.03.1992 91.3423

3. März 1992Deutsch10 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Es wäre grundsätzlich durchaus möglich, Vorlesungen der Seniorenuniversität am Radio zu übertragen. Damit würde zweifellos ein Beitrag zur Erfüllung des in der Bundesverfassung (Art. 55bis) verankerten Leistungsauftrages geleistet In der konkreten programmlichen Umsetzung dieses Auftrags sind die einzelnen Veranstalter jedoch autonom und vom Staat unabhängig. Dieser Grundsatz gilt auch im Hinblick auf die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG). Diese entscheidet somit alleine über die Zusammenstellung der Programme, die sie im Rahmen der vom Bundesrat verliehenen Konzession verbreitet. Der Bundesrat kann bei der SRG hinsichtlich der Programmkonzepte nicht intervenieren.

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Motion du groupe Adl/PEP 290 N 3 mars 1992

2.

Gemäss den Angaben der SRG wurden vor ungefähr zehn Jahren auf den zweiten Radioprogrammen Vorträge übertragen, darunter auch Vorlesungen der Seniorenuniversität Diese Art von Sendungen ist aufgegeben worden, weil die radiophonische und damit passive Uebertragung von Vorträgen nicht zweckmässig erschien. Für eine Uebertragung ausserhalb des Vortragssaals scheint ein Kassettenservice das angemessenste System zu sein. Ein solches funktioniert bereits für bestimmte Seniorenkurse. Die SRG weist daneben auf die bestehenden Kontakte zwischen den zweiten Programmen und den Universitäten sowie auf die daraus resultierende Teilnahme von Referenten an Radiosendungen mit den gleichen Themen hin. Loeb François: Ich bin von der Antwort nicht befriedigt Und zwar genau aus dem Grund, den Sie vorher genannt haben. Sie haben nämlich gesagt, man sollte schauen, dass sich die Einschaltquoten der zweiten Senderketten erhöhen. Es geht mir nur um diesen Punkt. #ST# 91.3333 Motion der LdU EVP-Fraktion Teuerungsbekämpfung und staatlich festgelegte Preise Motion du groupe Adl/PEP Blocage des prix et tarifs des services publics Wortlaut der Motion vom 2. Oktober 1991 Der Bundesrat wird ersucht, im Interesse der Teuerungsbekämpfung in den nächsten zwei Jahren beziehungsweise solange die Inflationsrate 3 Prozent übersteigt: a bei Bundesunternehmungen, auf die ein breiteres Publikum angewiesen ist (z. B. SBB, PTT),dafürzu sorgen, dass die Preise beziehungsweise Tarife nicht erhöht werden; b. bei von ihm festgelegten Preisen generell auf Erhöhungen zu verzichten, sofern nennenswerte Auswirkungen auf das Preisniveau zu befürchten sind. Mit einem solchen Verhalten kann der Bundesrat dazu beitragen, das Aufkommen einer Inflationsmentalität - im Sinne der Erwartung steigender Preise - zu verhindern. Texte de la motion du 2 octobre 1991 Le Conseil fédéral est chargé, pour lutter contre le renchérissement pendant les deux prochaines années, ou aussi longtemps que le taux d'inflation dépassera 3 pour cent, de: a faire en sorte que les prix et tarifs des entreprises fédérales qui sont au service d'un large public (notamment CFF, PTT) ne soient pas majorés; b. renoncer d'une manière générale à augmenter les prix fixés par lui-même, s'il est à craindre qu'une hausse ait d'importantes répercussions sur le niveau des prix. Ainsi le Conseil fédéral peut-il contribuer à éviter l'apparition d'une mentalité inflationniste (l'attente d'une hausse des prix). Sprecher - Porte-parole: Wiederkehr Schriftliche Begründung Die Urheber verzichten auf eine Begründung und wünschen eine schriftliche Antwort. Développement par écrit Les auteurs renoncent au développement et demandent une réponse écrite. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 12. Februar 1992 Preisstabilität ist dann gewährleistet, wenn sich Gesamtangebot und Gesamtnachfrage im Gleichgewicht entwickeln. Uebersteigt hingegen die Nachfrage das Angebot, so können die übermässigen Ansprüche nur noch nominell und nicht mehr real befriedigt werden. Daraus resultieren Preissteigerungen. Die effektive Nachfrage in einer Volkswirtschaft ist von den Geldvorräten der Wirtschaftenden und deren Möglichkeiten zur Kreditbeschaffung abhängig. Die Geldmenge und insbesondere die monetäre Basis (Banknoten und Giroguthaben) werden von der Nationalbank gesteuert, die mit der Verstetigung des Geldmengenwachstums einen sinnvollen Pfad zwischen Wachstum der Wirtschaft und Inflation zu steuern versucht. Die gegenwärtigen Inflationsraten zeigen, dass dieses Gleichgewicht noch nicht erreicht ist. Die Tarife sowohl der SBB als auch der PTT haben sich in den vergangenen Jahren weit weniger stark erhöht als der Landesindex der Konsumentenpreise. Während der Landesindex zwischen 1977 und 1990 um 52 Prozent stieg, nahmen der Preisindex der Eisenbahnleistungen nur um 42 Prozent, die PTT-Taxen gar nur um rund 4 Prozent zu. Beide Verkehrsbetriebe haben somit in den letzten Jahren ihre Preise deutlich schwächer erhöht, als es der allgemeinen Teuerung entsprechen würde. Auch bei den übrigen staatlich festgelegten Preisen ist eine gegenüber dem Landesindex deutlich weniger starke Teuerung eingetreten. Soweit zum Tatbeständlichen. Grundsätzlich darf nicht gefolgert werden, die Teuerung werde übersteuert, wenn zu einem bestimmten Zeitpunkt Tarife stärker erhöht werden als die allgemeine Teuerung. Die allgemeine Teuerungsrate stellt einen Durchschnitt dar, der sowohl aus steigenden als auch fallenden Preisänderungen zusammengesetzt ist Bei nicht kontinuierlichen Preisanpassungen können sich deshalb Sprünge ergeben, die zwar höher ausfallen als die kurzfristige Teuerungsrate, bei längerfristiger Betrachtung aber immer noch unter der entsprechenden Teuerung liegen. Die öffentlichen Betriebe haben, wie dargelegt, in der Vergangenheit die Teuerung nicht angeheizt, ihre Preise sind hinter der allgemeinen Teuerung zurückgeblieben. Im Landesindex der Konsumentenpreise haben die Eisenbahntarife ein Gewicht von 0,8 Prozent, Post-und Telefontarife zusammen ein solches von 1,8 Prozent und die Radio-/Fernsehkonzessionsgebühren ein solches von 0,5 Prozent Eine 10prozentige Erhöhung aller dieser Tarife würde somit den Landesindex der Konsumentenpreise bei sonst stabilen Preisen um 0,3 Prozent steigern. Bei den Verkehrsbetrieben fällt schliesslich ins Gewicht, dass eine ausbleibende Anpassung der Tarife bei steigenden Kosten das Unternehmensergebnis verschlechtert, soweit die Kostensteigerungen nicht durch Erhöhung der Produktivität wettgemacht werden können. Werden die Tarife nicht angepasst, so steigen die Defizite (bzw. sinken die Gewinne der PTT), was über den allgemeinen Bundeshaushalt sozialisiert wird. Anstelle beispielsweise der Verkehrsteilnehmer, die die von ihnen verursachten Kosten tragen sollten, wird die öffentliche Hand, werden die Steuerzahler im allgemeinen herangezogen. Bei einem Preisstopp wären im übrigen auch unternehmensinterne Investitionen zur Steigerung der Produktivität gefährdet Im übrigen ist darauf hinzuweisen, dass gemäss PTT-Organisationsgesetz (SR 781.0; Art. 14 Abs. 1 Bst. k) der Bundesrat die ausschliessliche Kompetenz zur Festsetzung der PTT-Taxen hat, eine direkte Mitsprache der eidgenössischen Räte deshalb ausgeschlossen ist. Bezüglich den SBB ist im SBB-Gesetz (SR 742.31; Art. 3) sowie im Transportgesetz (SR 742.40; Art. 9) die Unabhängigkeit der Unternehmung bezüglich ihrer Tarife im marktwirtschaftlichen Bereich festgehalten. Die Motion beschlägt Belange, welche im alleinigen Wirkungsbereich des Bundesrates liegen. Rapport écrit du Conseil fédéral du 12 février 1992 La stabilité des prix est réalisée lorsque l'offre et la demande globale se développent tous deux au même rythme. Si par -- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Loeb François Seniorenuniversität am Radio Interpellation Loeb François Radio suisse. Université du 3e âge In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1992 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 02 Séance Seduta Geschäftsnummer 91.3423 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 03.03.1992 - 08:00 Date Data Seite 289-290 Page Pagina Ref. No 20 020 982 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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