91-3427
Verwaltungsbehörden 19.06.1992 91.3427
19. Juni 1992Deutsch10 min
Source admin.ch
Interpellation Gonseth 1256 N 19 juin 1992 diesen Staaten Gestaltungsspielraum erhalten, um ihren Bedürfnissen und ihrem Entwicklungsstand entsprechend angepasste, eigenständige Lösungen zu wählen. Der immaterialgüterrechtliche Schutz ist und bleibt aber wesentliche Voraussetzung dafür, dass der private Technologietransfer in der modernen Biotechnologie, insbesondere im Saatgutbereich, verstärkt und auch durch Lizenzfinanzierungen unterstützt werden kann. Ein genereller Ausschluss desselben hätte nicht den Verzicht auf neue Entwicklungen zur Folge, sondern lediglich eine verstärkte Verlagerung in den Bereich der Geschäftsgeheimnisse und eine Erschwerung der Reproduzierbarkeit von importierten Sorten. Anders verhält es sich lediglich mit Entwicklungen, über die die öffentliche Hand frei verfügen kann. Mit dem rechtlich zwar nicht verbindlichen Engagement der FAO hat sich der Bundesrat denn auch bereit erklärt, die Forschungsergebnisse der Bundesanstalten frei zur Verfügung zu stellen. Die biodiversitätsreichen Entwicklungsländer können und wollen Programme und Massnahmen zur Erhaltung der Biodiversität nur mittragen, wenn sie, d. h. ihre Institutionen und bäuerlichen Gemeinschaften, auch am Nutzen dieser Erhaltung teilhaben. Neben der Schaffung eines Fonds zur Finanzierung von Biodiversitäts-Programmen sind deshalb im Konventionsentwurf auch Bestimmungen vorgesehen, welche den Zugang zu Ergebnissen der Biotechnologie erleichtern, «farmers rights» anerkennen und den Transfer von Technologie, soweit sie zur Erreichung der Konventionsziele direkt oder indirekt beitragen, vorsehen.
Erwägungen
3.
Die im Rahmen der «Agenda 21 » der UNCED erörterten Themen können in die Zuständigkeitsbereiche zahlreicher Bundesämter fallen, so wie die in der Konvention über die Biodiversität behandelten Fragen. Im engeren Bereich der Biodiversität und der Biotechnologie bilden folgende Gebiete die transsektoriellen Hauptthemen: der Technologietransfer, Finanzierungsfragen und Finanzierungsmechanismen, die internationale Wirtschaftsordnung und die schon oben erwähnten Fragen des geistigen Eigentums. Die Politik der verschiedenen betroffenen Bundesämter wird in doppelter Hinsicht koordiniert. Auf nationaler Ebene mittels der ordentlichen internen Verwaltungsverfahren sowie durch die Bildung interdepartementaler Arbeitsgruppen mit dem Ziel, dem Bundesrat eine konsolidierte Position zur Verabschiedung vorzulegen. Die Kohärenz der Politik der betroffenen Bundesämter wird namentlich durch die Entscheidungen des Bundesrates vom 16. November 1991 betreffend die Gatt/Trips-Verhandlungen und vom 26. Februar 1992 betreffend das Verhandlungsmandat für die vierte Vorbereitungskonferenzfür UNCED sichergestellt Diese Beschlüsse bilden denn auch auf internationaler Ebene die Grundlage für die Abstimmung der schweizerischen Haltung in den verschiedenen in der Interpellation erwähnten Organisationen (Gatt/Trips, UPOV, «Agenda 21 », Konvention für die biologische Vielfalt). Die Abstimmung der Haltung der verschiedenen Aemter ist ein anforderungsreicher, permanenter Prozess, gilt es doch laufend, die eigene Position aufgrund der Entwicklungen in den erwähnten internationalen Organisationen erneut zu überprüfen und allenfalls dem neusten Stand anzupassen. Besonderes Gewicht beigemessen wird dabei der gegenseitigen Abstimmung von Wirtschaftspolitik und den Erfordernissen für eine langfristige dauerhafte Entwicklung. Der interdepartementalen Koordination kommt insbesondere im Bereich der Querschnittaufgaben eine erhöhte Bedeutung zu. Aus diesem Grund hat der Bundesrat die zuständigen Bundesämter beauftragt, ein Verhandlungsmandat für die letzte Verhandlungsrunde zur Erarbeitung einer Konvention über die biologische Vielfalt vorzubereiten. Die Vernehmlassungsverfahren, die Mitberichte der Aemter sowie die Beteiligung von Experten aus den betroffenen Aemtern an internationalen Verhandlungen ermöglichen die Rechtfertigung einer einheitlichen Position der Schweiz innerhalb dieser Gremien.
4.
In seiner Antwort auf die dringliche Einfache Anfrage Grossenbacher vom 11. März 1992 (92.1013) führte der Bundesrat aus, dass er dem Einbezug privater Kreise in den UNCED-Vorbereitungsprozess sowohl auf nationaler wie auf internationaler Ebene grosse Bedeutung beimisst Die Bundesverwaltung hat mit den interessierten Gruppierungen verschiedene Informations- und Konzertierungsveranstaltungen durchgeführt Angefangen mit der Informationssitzung vom 14. November bis zu den Pressemitteilungen, die bis vor Rio veranstaltet wurden. Dieser Dialog wird fortgesetzt Die betreffenden Bundesämter sind zudem mit mehreren Veröffentlichungen und Verlautbarungen an die Presse und eine weitere Oeffentlichkeit getreten. Die Frage der Aufnahme von verwaltungsexternen Personen in die schweizerische Delegation an der Konferenz in Rio de Janeiro wird gegenwärtig geprüft Schliesslich sieht der Bundesrat auch vor, das Parlament in einer gesonderten Berichterstattung über die Ergebnisse der UNCED zu orientieren. Präsident: Die Interpellantin ist von der Antwort des Bundesrates teilweise befriedigt und beantragt Diskussion. Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion 58 Stimmen Dagegen 67 Stimmen #ST# 91.3427 Interpellation Gonseth Freisetzungsversuche mit genmanipulierten Kartoffeln in Changins Essais de culture en plein champ à Changins de pommes de terre transgéniques Wortlaut der Interpellation vom 13. Dezember 1991
1.
Welche Risikoforschung wurde beim obigem Versuch bisher durchgeführt? Was sind die Resultate? Welche weitere Risikoforschung ist geplant?
2.
Wie wird namentlich die Gefahr der Bildung von neuen Viren ausgeschlossen (durch Transkapsidierung, durch phänotypische Mischung, durch Herstellung neuer Viren-Genome)?
3.
Sollte in Zukunft für Freisetzungsversuche nicht die Umkehr der Beweislast gefordert werden, damit Experimente mit der nötigen Sorgfalt geplant werden und die Gefahr der Entstehung neuer gefährlicher Viren von vorneherein ausgeschlossen wird?
4.
Welche unabhängige Instanz beurteilt die Resultate und die Planung der weiteren Versuche?
5.
Auf welcher Rechtsgrundlage will der Bundesrat einen weiteren Freisetzungsversuch mit genmanipulierten Kartoffeln bewilligen? Texte de l'interpellation du 13 décembre 1991
1.
A quelles recherches a-t-on procédé sur les risques que comportent les essais de culture en plein champ de pommes de terre transgéniques?
2.
Commenta-t-on notammment exclu le danger de voir se former de nouveaux virus (par translocation, par mélange de phénotypes, par la création de nouveaux génomes viraux)?
3.
Ne devrait-on pas à l'avenir procéder à un renversement du fardeau de la preuve, afin que les expériences soient préparées avec toute la prudence requise, pour exclure la possibilité de voir se former de nouveaux virus dangereux?
4.
A-t-on chargé une autorité indépendante d'évaluer les résultats et la préparation d'autres expériences? Dans l'affirmative, quelle est cette autorité?
5.
Sur quelles dispositions légales le Conseil fédéral a-t-il l'intention de fonder une autorisation de procéder à un nouvel essai de culture en plein champ de pommes de terre trangéniques?
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19.
Juni 1992 N 1257 Interpellation Spielmann Mitunterzeichner-Cosignataires: Bäumlin, Bühlmann, Diener, Gardiol, Hafner Rudolf, Hafner Ursula, Hollenstein, Meier Hans, Misteli, Rebeaud, Weder Hansjürg (11 ) Schriftliche Begründung-Développement par écrit Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht. eine schriftliche Antwort Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 13. Mai 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 13 mai 1992
1.
Eine Risikoforschung bedingt umfangreiche, mehrjährige Projekte, die nur in Angriff genommen werden können, wenn die mutmasslichen Risiken präzis umrissen und in entsprechende Arbeitshypothesen formuliert werden können. Die möglichen biologischen Risiken, die der Versuch in Changins beinhalten könnte, wurden aufgrund der bestehenden wissenschaftlichen Erkenntnisse durch die Interdisziplinäre Schweizerische Kommission für Biologische Sicherheit in Forschung und Technik (SKBS) beurteilt. Die Kommission hat im Februar 1992, wie bereits zuvor im Jahre 1991, festgestellt, dass die Durchführung des in Changins geplanten Versuches keine untragbaren Risiken beinhaltet
2.
Die Möglichkeit, dass sich andere Kartoffelviren durch heterologe Entkapsidierung in das Hüllprotein des Y-Virus, das in den transgenen Kartoffeln entsteht, einkapseln könnten, wird für den in Changins zur Pflanzung vorgesehenen Kartoffelklon geprüft Derartige Viren wurden bisher nicht festgestellt Mischungen von Kartoffelviren oder Kreuzungen von Virus-Genomen, mit unterschiedlicher Schadwirkung, können unabhängig von der geplanten Versuchstätigkeit stattfinden.
3.
Die Fragestellung der Interpellantin lässt vermuten, dass die Trägerschaft eines Freisetzungsversuches zum voraus den Beweis erbringen soll, dass keine Gefahr entstehen wird. Dies entspricht aber der bereits üblichen Praxis. Soll damit aber gesagt werden, dass das Fehlen sämtlicher Risiken nachgewiesen werden soll, bedeutet dies ein faktisches Verbot sämtlicher Versuche, da es einen Versuch ohne jedes Risiko nicht geben kann. Anderseits kann der Vorschlag der Interpellantin als Anregung für eine Anpassung des Haftpflichtrechtes verstanden werden. Die Trägerschaft eines Versuches müsste dann bei an sie gerichteten Schadenersatzforderungen nachweisen, dass der geltend gemachte Schaden nicht von ihrem Versuch her rührt Dies widerspricht grundsätzlich den heute geltenden haftpflichtrechtlichen Regelungen und kann nicht in singulärer Form festgelegt werden.
4.
Die Beurteilung der Fragen betreffend die biologische Sicherheit und die Sicherheitsmassnahmen bei der Planung des Versuches in Changins wurde durch die SKBS wahrgenommen. Sie stützte sich dabei insbesondere auf eine Gruppe von Forschern, die in verschiedenen Instituten des Bundes und an Universitäten tätig sind.
5.
Die Bewilligung zur Erneuerung des Freisetzungsversuches mit gentechnisch veränderten Kartoffeln in Changins wird, wie im Jahre 1991, aufgrund der Tatsache, dass dieses Projekt als Teil einer innerhalb der Bundesverwaltung betriebenen Forschung gilt, erteilt Präsident: Die Interpellantin ist von der Antwort des Bundesrates teilweise befriedigt und beantragt Diskussion. Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion Dagegen
58.
Stimmen
70.
Stimmen #ST# 92.3045 Interpellation Spielmann Nachtarbeit für Frauen und Arbeitsgesetz Travail de nuit des femmes et loi sur le travail Wortlaut der Interpellation vom 2. März 1992 Nach der Aufkündigung des Uebereinkommens mit der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über die Nachtarbeit der Frauen im Gewerbe hat der Bundesrat die Ansicht vertreten, dass sich zum besseren Schutz der Arbeitnehmerinnen, die in unserem Land Nachtarbeit leisten, eine Revision des Arbeitsgesetzes aufdrängt Die Bewilligung, welche der Kanton Solothurn der Uhrenfirma ETA ausgestellt hat, widerspricht nun aber der Zusicherung des Bundesrates und verletzt eindeutig die Prinzipien unseres Rechtsstaates. Ich fordere den Bundesrat auf, seiner Zusicherung treu zu bleiben und die vom Kanton Solothurn ausgestellte Bewilligung aufzuheben. Texte de l'interpellation du 2 mars 1992 Après la dénonciation par le gouvernement suisse de la convention de l'Organisation internationale du travail (OIT), le Conseil fédéral a estimé qu'une révision de la loi sur le travail s'imposait pour protéger davantage les travailleuses nocturnes avant l'introduction du travail de nuit des femmes dans notre pays. L'autorisation délivrée par le canton de Soleure à l'entreprise horlogère ETA ne respecte pas les engagements pris par le Conseil fédéral et constitue en fait une violation des principes régissant notre état de droit Je demande au Conseil fédéral d'être fidèle à ses engagements en suspendant l'autorisation délivrée par le canton de Soleure. Mitunterzeichner- Cosignataires: Zisyadis (1 ) Schriftliche Begründung - Développement par écrit L'auteur renonce au développement et demande une réponse écrite. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 29. April 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 29 avril 1992 Le Conseil fédéral réitère son engagement à ne traduire dans le droit national les effets de la dénonciation de la convention No 89 de l'OIT sur le travail de nuit des femmes qu'au moment de l'entrée en vigueur de la révision de la loi sur le travail. Celle-ci devra améliorer la protection des personnes des deux sexes occupées la nuit Dès la décision de dénoncer la convention prise, l'OFIAMT en a informé tous les cantons et leur a demandé de respecter l'interdiction du travail de nuit des femmes toujours en vigueur et de maintenir la pratique actuelle. En ce qui concerne l'autorisation délivrée à ETA SA, l'OFIAMT a attiré l'attention des autorités soleuroises sur la situation juridique et les a invitées à retirer l'autorisation. Entre-temps, le Département de l'économie publique du canton de Soleure a accepté un recours déposé par la Fédération des travailleurs de la métallurgie et de l'horlogerie et a annulé l'autorisation, dans la mesure où elle concerne le travail de nuit des femmes. Cette décision satisfait à la demande de l'interpellateur. Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesrates nicht befriedigt und beantragt Diskussion.
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Gonseth Freisetzungsversuche mit genmanipulierten Kartoffeln in Changins Interpellation Gonseth Essais de culture en plein champ à Changins de pommes de terre transgéniques In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1992 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 91.3427 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 19.06.1992 - 08:00 Date Data Seite 1256-1257 Page Pagina Ref. No 20 021 339 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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