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Entscheid

91-3434

Verwaltungsbehörden 19.06.1992 91.3434

19. Juni 1992Deutsch11 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Interpellation geht von der nicht unbestrittenen Annahme aus, dass die Patentierung lebender Materie, insbesondere von Saatgut, durch die Beschränkung des freien Zugangs letztlich zu einer weiteren Verarmung der biologischen Vielfalt führen wird. Die moderne Biotechnologie bietet neben Chancen auch Risiken für Entwicklungsländer und die biologische Vielfalt Unter diesen Umständen sind daher differenzierte Lösungen erforderlich. Der Bundesrat unterstützt u. a im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit Bestrebungen, die zu einem besseren Verständnis der komplexen Zusammenhänge zwischen Biotechnologie, Patentierung, Zugang zu genetischen Ressourcen, Saatgutproduktion, Verbreitung von verbesserten Sorten und Züchtungslinien sowie der damit eng verbundenen Lebensvielfalt natürlicher und bewirtschafteter Oekosysteme beitragen.

2.

Der Bundesrat hat in seiner Antwort zur Interpellation (Baerlocher-)Bäumlin vom 12. Februar 1992 erneut die Bedeutung der Biotechnologie für die Schweiz und die Grundzüge der im Rahmen der Gatt-Verhandlungen eingenommenen, differenzierten Haltung zur Patentierbarkeit lebender Materie dargelegt Darauf kann auch im vorliegenden Zusammenhang verwiesen werden. Die Biodiversitätskonvention soll nach der Auffassung des Bundesrates einen Rahmen bilden, der den Zugang zu natürlichen Ressourcen erleichtert und auf diese Weise deren Austausch und vielfältige Nutzung fördert Dies bedeutet indessen nicht, dass der Zugang zu «veredelten» genetischen Ressourcen kostenlos erfolgen, sondern dass er durch gegenseitige Uebereinkünfte geregelt werden soll. Für die gegenwärtigen Verhandlungen zur Erarbeitung einer Konvention zum Schütze der Biodiversität stützt sich der Bundesrat denn auch auf die vorläufigen Ergebnisse der Verhandlung zum geistigen Eigentum im Rahmen der Uruguay Runde des Gatt sowie auf die Grundsätze des «Engagement international sur les ressources phytogénétiques» der FAO. Damit werden den Staaten hinreichende Spielräume zur Regelung dieser national und international stark umstrittenen Materie belassen. Die eingenommene Haltung vermeidet Inkohärenzen zwischen den verschiedenen Foren, im Rahmen derer sich der Bundesrat mit Fragen der Patentierbarkeit lebender Materie befasst Die Ergebnisse der Gatt-Verhandlungen erlauben es einerseits, den Schutz biotechnologischer Erfindungen im Lichte eines harten internationalen Wettbewerbes unter Industriestaaten zu stärken. In diesem Sinne verstehen sich die Bemühungen um eine Anpassung des schweizerischen Patentgesetzes an die Besonderheiten der modernen Biotechnologie. Gleichzeitig erlauben es die Verhandlungsergebnisse den Mitgliedstaaten auch, Tiere und Pflanzen von der Patentierbarkeit auszunehmen und für Pflanzensorten einen Schutz gemäss dem UPOV-Uebereinkommen oder ein Sui generisSystem vorzusehen. Diese können nicht nur Züchtervorbehalt und Landwirteprivileg zum Beispiel im Sinne des UPOV-Uebereinkommens umfassen, sondern auch den Schutz indigener, traditioneller Sorten. Sodann steht es den Staaten frei, die Verwendung und Ausfuhr der natürlichen Ressourcen im Rahmen ihrer Souveränitätsrechte zu regeln. Für die entsprechenden Anpassungen der nationalen Gesetzgebungen werden Entwicklungsländer lange, den ärmsten Ländern zeitlich unbeschränkte Uebergangsfristen eingeräumt Damit bleibt -- 1 of 3 -Interpellation Gonseth 1256 N 19 juin 1992 diesen Staaten Gestaltungsspielraum erhalten, um ihren Bedürfnissen und ihrem Entwicklungsstand entsprechend angepasste, eigenständige Lösungen zu wählen. Der immaterialgüterrechtliche Schutz ist und bleibt aber wesentliche Voraussetzung dafür, dass der private Technologietransfer in der modernen Biotechnologie, insbesondere im Saatgutbereich, verstärkt und auch durch Lizenzfinanzierungen unterstützt werden kann. Ein genereller Ausschluss desselben hätte nicht den Verzicht auf neue Entwicklungen zur Folge, sondern lediglich eine verstärkte Verlagerung in den Bereich der Geschäftsgeheimnisse und eine Erschwerung der Reproduzierbarkeit von importierten Sorten. Anders verhält es sich lediglich mit Entwicklungen, über die die öffentliche Hand frei verfügen kann. Mit dem rechtlich zwar nicht verbindlichen Engagement der FAO hat sich der Bundesrat denn auch bereit erklärt, die Forschungsergebnisse der Bundesanstalten frei zur Verfügung zu stellen. Die biodiversitätsreichen Entwicklungsländer können und wollen Programme und Massnahmen zur Erhaltung der Biodiversität nur mittragen, wenn sie, d. h. ihre Institutionen und bäuerlichen Gemeinschaften, auch am Nutzen dieser Erhaltung teilhaben. Neben der Schaffung eines Fonds zur Finanzierung von Biodiversitäts-Programmen sind deshalb im Konventionsentwurf auch Bestimmungen vorgesehen, welche den Zugang zu Ergebnissen der Biotechnologie erleichtern, «farmers rights» anerkennen und den Transfer von Technologie, soweit sie zur Erreichung der Konventionsziele direkt oder indirekt beitragen, vorsehen.

3.

Die im Rahmen der «Agenda 21 » der UNCED erörterten Themen können in die Zuständigkeitsbereiche zahlreicher Bundesämter fallen, so wie die in der Konvention über die Biodiversität behandelten Fragen. Im engeren Bereich der Biodiversität und der Biotechnologie bilden folgende Gebiete die transsektoriellen Hauptthemen: der Technologietransfer, Finanzierungsfragen und Finanzierungsmechanismen, die internationale Wirtschaftsordnung und die schon oben erwähnten Fragen des geistigen Eigentums. Die Politik der verschiedenen betroffenen Bundesämter wird in doppelter Hinsicht koordiniert. Auf nationaler Ebene mittels der ordentlichen internen Verwaltungsverfahren sowie durch die Bildung interdepartementaler Arbeitsgruppen mit dem Ziel, dem Bundesrat eine konsolidierte Position zur Verabschiedung vorzulegen. Die Kohärenz der Politik der betroffenen Bundesämter wird namentlich durch die Entscheidungen des Bundesrates vom 16. November 1991 betreffend die Gatt/Trips-Verhandlungen und vom 26. Februar 1992 betreffend das Verhandlungsmandat für die vierte Vorbereitungskonferenzfür UNCED sichergestellt Diese Beschlüsse bilden denn auch auf internationaler Ebene die Grundlage für die Abstimmung der schweizerischen Haltung in den verschiedenen in der Interpellation erwähnten Organisationen (Gatt/Trips, UPOV, «Agenda 21 », Konvention für die biologische Vielfalt). Die Abstimmung der Haltung der verschiedenen Aemter ist ein anforderungsreicher, permanenter Prozess, gilt es doch laufend, die eigene Position aufgrund der Entwicklungen in den erwähnten internationalen Organisationen erneut zu überprüfen und allenfalls dem neusten Stand anzupassen. Besonderes Gewicht beigemessen wird dabei der gegenseitigen Abstimmung von Wirtschaftspolitik und den Erfordernissen für eine langfristige dauerhafte Entwicklung. Der interdepartementalen Koordination kommt insbesondere im Bereich der Querschnittaufgaben eine erhöhte Bedeutung zu. Aus diesem Grund hat der Bundesrat die zuständigen Bundesämter beauftragt, ein Verhandlungsmandat für die letzte Verhandlungsrunde zur Erarbeitung einer Konvention über die biologische Vielfalt vorzubereiten. Die Vernehmlassungsverfahren, die Mitberichte der Aemter sowie die Beteiligung von Experten aus den betroffenen Aemtern an internationalen Verhandlungen ermöglichen die Rechtfertigung einer einheitlichen Position der Schweiz innerhalb dieser Gremien.

4.

In seiner Antwort auf die dringliche Einfache Anfrage Grossenbacher vom 11. März 1992 (92.1013) führte der Bundesrat aus, dass er dem Einbezug privater Kreise in den UNCED-Vorbereitungsprozess sowohl auf nationaler wie auf internationaler Ebene grosse Bedeutung beimisst Die Bundesverwaltung hat mit den interessierten Gruppierungen verschiedene Informations- und Konzertierungsveranstaltungen durchgeführt Angefangen mit der Informationssitzung vom 14. November bis zu den Pressemitteilungen, die bis vor Rio veranstaltet wurden. Dieser Dialog wird fortgesetzt Die betreffenden Bundesämter sind zudem mit mehreren Veröffentlichungen und Verlautbarungen an die Presse und eine weitere Oeffentlichkeit getreten. Die Frage der Aufnahme von verwaltungsexternen Personen in die schweizerische Delegation an der Konferenz in Rio de Janeiro wird gegenwärtig geprüft Schliesslich sieht der Bundesrat auch vor, das Parlament in einer gesonderten Berichterstattung über die Ergebnisse der UNCED zu orientieren. Präsident: Die Interpellantin ist von der Antwort des Bundesrates teilweise befriedigt und beantragt Diskussion. Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion 58 Stimmen Dagegen 67 Stimmen #ST# 91.3427 Interpellation Gonseth Freisetzungsversuche mit genmanipulierten Kartoffeln in Changins Essais de culture en plein champ à Changins de pommes de terre transgéniques Wortlaut der Interpellation vom 13. Dezember 1991

1.

Welche Risikoforschung wurde beim obigem Versuch bisher durchgeführt? Was sind die Resultate? Welche weitere Risikoforschung ist geplant?

2.

Wie wird namentlich die Gefahr der Bildung von neuen Viren ausgeschlossen (durch Transkapsidierung, durch phänotypische Mischung, durch Herstellung neuer Viren-Genome)?

3.

Sollte in Zukunft für Freisetzungsversuche nicht die Umkehr der Beweislast gefordert werden, damit Experimente mit der nötigen Sorgfalt geplant werden und die Gefahr der Entstehung neuer gefährlicher Viren von vorneherein ausgeschlossen wird?

4.

Welche unabhängige Instanz beurteilt die Resultate und die Planung der weiteren Versuche?

5.

Auf welcher Rechtsgrundlage will der Bundesrat einen weiteren Freisetzungsversuch mit genmanipulierten Kartoffeln bewilligen? Texte de l'interpellation du 13 décembre 1991

1.

A quelles recherches a-t-on procédé sur les risques que comportent les essais de culture en plein champ de pommes de terre transgéniques?

2.

Commenta-t-on notammment exclu le danger de voir se former de nouveaux virus (par translocation, par mélange de phénotypes, par la création de nouveaux génomes viraux)?

3.

Ne devrait-on pas à l'avenir procéder à un renversement du fardeau de la preuve, afin que les expériences soient préparées avec toute la prudence requise, pour exclure la possibilité de voir se former de nouveaux virus dangereux?

4.

A-t-on chargé une autorité indépendante d'évaluer les résultats et la préparation d'autres expériences? Dans l'affirmative, quelle est cette autorité?

5.

Sur quelles dispositions légales le Conseil fédéral a-t-il l'intention de fonder une autorisation de procéder à un nouvel essai de culture en plein champ de pommes de terre trangéniques?

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Bäumlin UNCED. Biodiversitätskonvention Interpellation Bäumlin Convention de la CNUED pour la diversité biologique In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1992 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 91.3434 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 19.06.1992 - 08:00 Date Data Seite 1255-1256 Page Pagina Ref. No 20 021 338 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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