91-3434
Verwaltungsbehörden 19.06.1992 91.3434
19. Juni 1992Deutsch11 min
Source admin.ch
19. Juni 1992 N 1255 Interpellation Bäumlin #ST# 91.3434 Interpellation Bäumlin UNCED. Biodiversitätskonvention Convention de la CNUED pour la diversité biologique Wortlaut der Interpellation vom 13. Dezember 1991 Schutz und ungehinderter Zugang zur biologischen Vielfalt, die sich grösstenteils in der Dritten Welt befindet, sind die Hauptinteressen der Industrieländer. Die Entwicklungsländer teilen diese Interessen, doch ist es für sie überlebenswichtig, am Nutzen dieses Reichtums gerechter teilzuhaben. Die monopolorientierte Patentierung lebender Materie gefährdet jedoch den freien Austausch genetischer Ressourcen, was letztlich zur weiteren Verarmung der biologischen Vielfalt führt Dies wiederum hat schwerwiegende Konsequenzen auch für die Industrieländer und ihre Landwirtschaft - Was gedenkt der Bundesrat gegen diesen verhängnisvollen Zirkel vorzukehren und wie diesen Risiken zu begegnen? - Was will er zur Klärung der Inkohärenz unter den verschiedenen beteiligten Politiken (Gatt/Trips, UPOVund Biodiversitätskonvention der UNCED; 7. Landwirtschaftsbericht und Revision des Patentgesetzes usw.) beitragen? -Wie werden die Biodiversitätskonvention und die vielen komplexen, die Zuständigkeit einzelner Aemter übersteigenden Querschnitt-Themen der «Agenda 21» der 1992 in Rio stattfindenden UNCED-Konferenz innerhalb der Bundesverwaltung bearbeitet? Wie werden die Rationalitäten und Politiken der einzelnen Aemter zu einer kohärenten Position (CH/ UNCED) zusammengeführt? - Wie gedenkt der Bundesrat Parlament und Oeffentlichkeit in den UNCED-Prozess einzubeziehen, und was ist seine diesbezügliche Informationspolitik? Texte de l'interpellation du 13 décembre 1991 Les pays industriels ont un intérêt manifeste à la préservation, ainsi qu'à la libre utilisation, de la diversité biologique du tiers monde. Les pays en développement partagent cet intérêt, mais il est pour eux d'une importance vitale qu'ils puissent profiter dans une mesure plus équitable de cette richesse. Les monopoles en matière de brevets portant sur des matières vivantes risquent d'entraver le libre échange de ressources génétiques, et de contribuer en fin de compte à amoindrir la diversité biologique. Un tel aboutissement serait grave, aussi pour les pays industrialisés et leur agriculture. - Que pense entreprendre le Conseil fédéral pour rompre ce cercle vicieux et parer à ce risque? - Comment compte-il contribuer à réduire l'incohérence qui règne entre les diverses politiques dans ce domaine: programme GATT/TRIPS (Trade Related Intellectual Property Rights = Aspects des droits de la propriété intellectuelle, qui touchent au commerce, programme faisant partie du Cycle de l'Uruguay); Union internationale pour la protection des obtentions végétales (UPOV); Convention de la Conférence des Nations Unies sur l'Environnement et le Développement (CNUED) pour la diversité biologique; 7e rapport sur l'agriculture; révision de la loi sur les brevets, entre autres? - Comment sont entrepris les travaux préparatoires liés aux nombreux thèmes complexes, qui dépassent les compétences des offices prises isolément, en rapport avec la convention sur la diversité biologique et le programme d'action «Agenda 21 » de la conférence de la CNUED, qui tiendra ses assises en 1992 à Rio de Janeiro? Que fait-on pour assurer la coordination des politiques des différents offices en vue de CH/CNUED? - Quelle politique d'information concernant les travaux de la CNUED le gouvernement entend-il mener à l'intention du Parlement et de l'opinion publique, afin de les sensibiliser aux travaux de la CNUED? Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Baumann, Bodenmann, Bühlmann, Bundi, Danuser, Eggenberger, Fankhauser, von Feiten, Gardiol, Goll, Gonseth, Gross Andréas, Haering Binder, Hafner Ursula, Hämmerle, Hollenstein, Jeanprêtre, Jori, Leemann, Leuenberger Ernst, Meyer Theo, Misteli, Rechsteiner, Robert, Ruffy, Strahm Rudolf, Thür, Tschäppät Alexander, Vollmer, Züger (31 ) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 27. Mai 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 27 mai 1992
Erwägungen
1.
Die Interpellation geht von der nicht unbestrittenen Annahme aus, dass die Patentierung lebender Materie, insbesondere von Saatgut, durch die Beschränkung des freien Zugangs letztlich zu einer weiteren Verarmung der biologischen Vielfalt führen wird. Die moderne Biotechnologie bietet neben Chancen auch Risiken für Entwicklungsländer und die biologische Vielfalt Unter diesen Umständen sind daher differenzierte Lösungen erforderlich. Der Bundesrat unterstützt u. a im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit Bestrebungen, die zu einem besseren Verständnis der komplexen Zusammenhänge zwischen Biotechnologie, Patentierung, Zugang zu genetischen Ressourcen, Saatgutproduktion, Verbreitung von verbesserten Sorten und Züchtungslinien sowie der damit eng verbundenen Lebensvielfalt natürlicher und bewirtschafteter Oekosysteme beitragen.
2.
Der Bundesrat hat in seiner Antwort zur Interpellation (Baerlocher-)Bäumlin vom 12. Februar 1992 erneut die Bedeutung der Biotechnologie für die Schweiz und die Grundzüge der im Rahmen der Gatt-Verhandlungen eingenommenen, differenzierten Haltung zur Patentierbarkeit lebender Materie dargelegt Darauf kann auch im vorliegenden Zusammenhang verwiesen werden. Die Biodiversitätskonvention soll nach der Auffassung des Bundesrates einen Rahmen bilden, der den Zugang zu natürlichen Ressourcen erleichtert und auf diese Weise deren Austausch und vielfältige Nutzung fördert Dies bedeutet indessen nicht, dass der Zugang zu «veredelten» genetischen Ressourcen kostenlos erfolgen, sondern dass er durch gegenseitige Uebereinkünfte geregelt werden soll. Für die gegenwärtigen Verhandlungen zur Erarbeitung einer Konvention zum Schütze der Biodiversität stützt sich der Bundesrat denn auch auf die vorläufigen Ergebnisse der Verhandlung zum geistigen Eigentum im Rahmen der Uruguay Runde des Gatt sowie auf die Grundsätze des «Engagement international sur les ressources phytogénétiques» der FAO. Damit werden den Staaten hinreichende Spielräume zur Regelung dieser national und international stark umstrittenen Materie belassen. Die eingenommene Haltung vermeidet Inkohärenzen zwischen den verschiedenen Foren, im Rahmen derer sich der Bundesrat mit Fragen der Patentierbarkeit lebender Materie befasst Die Ergebnisse der Gatt-Verhandlungen erlauben es einerseits, den Schutz biotechnologischer Erfindungen im Lichte eines harten internationalen Wettbewerbes unter Industriestaaten zu stärken. In diesem Sinne verstehen sich die Bemühungen um eine Anpassung des schweizerischen Patentgesetzes an die Besonderheiten der modernen Biotechnologie. Gleichzeitig erlauben es die Verhandlungsergebnisse den Mitgliedstaaten auch, Tiere und Pflanzen von der Patentierbarkeit auszunehmen und für Pflanzensorten einen Schutz gemäss dem UPOV-Uebereinkommen oder ein Sui generisSystem vorzusehen. Diese können nicht nur Züchtervorbehalt und Landwirteprivileg zum Beispiel im Sinne des UPOV-Uebereinkommens umfassen, sondern auch den Schutz indigener, traditioneller Sorten. Sodann steht es den Staaten frei, die Verwendung und Ausfuhr der natürlichen Ressourcen im Rahmen ihrer Souveränitätsrechte zu regeln. Für die entsprechenden Anpassungen der nationalen Gesetzgebungen werden Entwicklungsländer lange, den ärmsten Ländern zeitlich unbeschränkte Uebergangsfristen eingeräumt Damit bleibt -- 1 of 3 -Interpellation Gonseth 1256 N 19 juin 1992 diesen Staaten Gestaltungsspielraum erhalten, um ihren Bedürfnissen und ihrem Entwicklungsstand entsprechend angepasste, eigenständige Lösungen zu wählen. Der immaterialgüterrechtliche Schutz ist und bleibt aber wesentliche Voraussetzung dafür, dass der private Technologietransfer in der modernen Biotechnologie, insbesondere im Saatgutbereich, verstärkt und auch durch Lizenzfinanzierungen unterstützt werden kann. Ein genereller Ausschluss desselben hätte nicht den Verzicht auf neue Entwicklungen zur Folge, sondern lediglich eine verstärkte Verlagerung in den Bereich der Geschäftsgeheimnisse und eine Erschwerung der Reproduzierbarkeit von importierten Sorten. Anders verhält es sich lediglich mit Entwicklungen, über die die öffentliche Hand frei verfügen kann. Mit dem rechtlich zwar nicht verbindlichen Engagement der FAO hat sich der Bundesrat denn auch bereit erklärt, die Forschungsergebnisse der Bundesanstalten frei zur Verfügung zu stellen. Die biodiversitätsreichen Entwicklungsländer können und wollen Programme und Massnahmen zur Erhaltung der Biodiversität nur mittragen, wenn sie, d. h. ihre Institutionen und bäuerlichen Gemeinschaften, auch am Nutzen dieser Erhaltung teilhaben. Neben der Schaffung eines Fonds zur Finanzierung von Biodiversitäts-Programmen sind deshalb im Konventionsentwurf auch Bestimmungen vorgesehen, welche den Zugang zu Ergebnissen der Biotechnologie erleichtern, «farmers rights» anerkennen und den Transfer von Technologie, soweit sie zur Erreichung der Konventionsziele direkt oder indirekt beitragen, vorsehen.
3.
Die im Rahmen der «Agenda 21 » der UNCED erörterten Themen können in die Zuständigkeitsbereiche zahlreicher Bundesämter fallen, so wie die in der Konvention über die Biodiversität behandelten Fragen. Im engeren Bereich der Biodiversität und der Biotechnologie bilden folgende Gebiete die transsektoriellen Hauptthemen: der Technologietransfer, Finanzierungsfragen und Finanzierungsmechanismen, die internationale Wirtschaftsordnung und die schon oben erwähnten Fragen des geistigen Eigentums. Die Politik der verschiedenen betroffenen Bundesämter wird in doppelter Hinsicht koordiniert. Auf nationaler Ebene mittels der ordentlichen internen Verwaltungsverfahren sowie durch die Bildung interdepartementaler Arbeitsgruppen mit dem Ziel, dem Bundesrat eine konsolidierte Position zur Verabschiedung vorzulegen. Die Kohärenz der Politik der betroffenen Bundesämter wird namentlich durch die Entscheidungen des Bundesrates vom 16. November 1991 betreffend die Gatt/Trips-Verhandlungen und vom 26. Februar 1992 betreffend das Verhandlungsmandat für die vierte Vorbereitungskonferenzfür UNCED sichergestellt Diese Beschlüsse bilden denn auch auf internationaler Ebene die Grundlage für die Abstimmung der schweizerischen Haltung in den verschiedenen in der Interpellation erwähnten Organisationen (Gatt/Trips, UPOV, «Agenda 21 », Konvention für die biologische Vielfalt). Die Abstimmung der Haltung der verschiedenen Aemter ist ein anforderungsreicher, permanenter Prozess, gilt es doch laufend, die eigene Position aufgrund der Entwicklungen in den erwähnten internationalen Organisationen erneut zu überprüfen und allenfalls dem neusten Stand anzupassen. Besonderes Gewicht beigemessen wird dabei der gegenseitigen Abstimmung von Wirtschaftspolitik und den Erfordernissen für eine langfristige dauerhafte Entwicklung. Der interdepartementalen Koordination kommt insbesondere im Bereich der Querschnittaufgaben eine erhöhte Bedeutung zu. Aus diesem Grund hat der Bundesrat die zuständigen Bundesämter beauftragt, ein Verhandlungsmandat für die letzte Verhandlungsrunde zur Erarbeitung einer Konvention über die biologische Vielfalt vorzubereiten. Die Vernehmlassungsverfahren, die Mitberichte der Aemter sowie die Beteiligung von Experten aus den betroffenen Aemtern an internationalen Verhandlungen ermöglichen die Rechtfertigung einer einheitlichen Position der Schweiz innerhalb dieser Gremien.
4.
In seiner Antwort auf die dringliche Einfache Anfrage Grossenbacher vom 11. März 1992 (92.1013) führte der Bundesrat aus, dass er dem Einbezug privater Kreise in den UNCED-Vorbereitungsprozess sowohl auf nationaler wie auf internationaler Ebene grosse Bedeutung beimisst Die Bundesverwaltung hat mit den interessierten Gruppierungen verschiedene Informations- und Konzertierungsveranstaltungen durchgeführt Angefangen mit der Informationssitzung vom 14. November bis zu den Pressemitteilungen, die bis vor Rio veranstaltet wurden. Dieser Dialog wird fortgesetzt Die betreffenden Bundesämter sind zudem mit mehreren Veröffentlichungen und Verlautbarungen an die Presse und eine weitere Oeffentlichkeit getreten. Die Frage der Aufnahme von verwaltungsexternen Personen in die schweizerische Delegation an der Konferenz in Rio de Janeiro wird gegenwärtig geprüft Schliesslich sieht der Bundesrat auch vor, das Parlament in einer gesonderten Berichterstattung über die Ergebnisse der UNCED zu orientieren. Präsident: Die Interpellantin ist von der Antwort des Bundesrates teilweise befriedigt und beantragt Diskussion. Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion 58 Stimmen Dagegen 67 Stimmen #ST# 91.3427 Interpellation Gonseth Freisetzungsversuche mit genmanipulierten Kartoffeln in Changins Essais de culture en plein champ à Changins de pommes de terre transgéniques Wortlaut der Interpellation vom 13. Dezember 1991
1.
Welche Risikoforschung wurde beim obigem Versuch bisher durchgeführt? Was sind die Resultate? Welche weitere Risikoforschung ist geplant?
2.
Wie wird namentlich die Gefahr der Bildung von neuen Viren ausgeschlossen (durch Transkapsidierung, durch phänotypische Mischung, durch Herstellung neuer Viren-Genome)?
3.
Sollte in Zukunft für Freisetzungsversuche nicht die Umkehr der Beweislast gefordert werden, damit Experimente mit der nötigen Sorgfalt geplant werden und die Gefahr der Entstehung neuer gefährlicher Viren von vorneherein ausgeschlossen wird?
4.
Welche unabhängige Instanz beurteilt die Resultate und die Planung der weiteren Versuche?
5.
Auf welcher Rechtsgrundlage will der Bundesrat einen weiteren Freisetzungsversuch mit genmanipulierten Kartoffeln bewilligen? Texte de l'interpellation du 13 décembre 1991
1.
A quelles recherches a-t-on procédé sur les risques que comportent les essais de culture en plein champ de pommes de terre transgéniques?
2.
Commenta-t-on notammment exclu le danger de voir se former de nouveaux virus (par translocation, par mélange de phénotypes, par la création de nouveaux génomes viraux)?
3.
Ne devrait-on pas à l'avenir procéder à un renversement du fardeau de la preuve, afin que les expériences soient préparées avec toute la prudence requise, pour exclure la possibilité de voir se former de nouveaux virus dangereux?
4.
A-t-on chargé une autorité indépendante d'évaluer les résultats et la préparation d'autres expériences? Dans l'affirmative, quelle est cette autorité?
5.
Sur quelles dispositions légales le Conseil fédéral a-t-il l'intention de fonder une autorisation de procéder à un nouvel essai de culture en plein champ de pommes de terre trangéniques?
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Bäumlin UNCED. Biodiversitätskonvention Interpellation Bäumlin Convention de la CNUED pour la diversité biologique In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1992 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 91.3434 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 19.06.1992 - 08:00 Date Data Seite 1255-1256 Page Pagina Ref. No 20 021 338 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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