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Entscheid

91-412

Verwaltungsbehörden 12.12.1991 91.412

12. Dezember 1991Deutsch58 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Der Bund ordnet ein allgemeines Verbot für Ausfuhr, Durchfuhr, Handel und Finanzierung von Kriegsmaterial an. Dieses Verbot gilt auch für technische Einrichtungen und anderes Material, die Kriegszwecken dienen.

2.

Er ergreift die notwendigen gesetzlichen, wirtschaftlichen und politischen Massnahmen, um für Unternehmen, die bisher Kriegsmaterial herstellten, die Urnstellung auf andere Produktionszweige sicherzustellen.

3.

Er sorgt dafür, dass das generelle Ausfuhrverbot für Waffen von den folgenden Massnahmen begleitet wird: a. Verbot von Werbung für Waffen und Kriegsmaterial; b. Erstellung eines Inventars der an ausländischen Produktionsstätten abgegebenen Lizenzen, damit verhindert werden

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12.

Dezember 1991 N 2421 Parlamentarische Initiativen. Kriegsmaterial kann, dass in der Schweiz geforscht und im Ausland produziert wird; c. Beschränkungen der nuklearen Forschung in der Schweiz auf den Bereich der friedlichen Nutzung. Für die Beteiligung der Schweiz an internationalen Forschungsprojekten einschliesslich der Raumfahrt gelten die gleichen Kriterien; d. Begrenzung des Verkaufs und der Ueberlassung von Atomreaktoren, angereichertem Uran oder Plutonium von Schweizer Forschungsinstitutionen oder Energieproduzenten, so dass jegliche militärische Verwendung ausgeschlossen werden kann; e. Entwicklung einer aktiven Friedenspolitik mit neuen Initiativen auf gesetzlicher und diplomatischer Ebene und Unterstützung von Friedensbemühungen, beispielsweise durch die Beteiligung an dem von der Uno geplanten Waffenhandelsregister. Texte de l'initiative du 19 mars 1991 Me fondant sur l'article 21 bis de la loi sur les rapports entre les conseils et sur l'article 30 du règlement, je soumets l'initiative parlementaire suivante, sous la forme d'une proposition conçue en termes généraux: La Confédération prononce:

1.

L'interdiction générale de l'exportation, du transit, du commerce et du financement du matériel de guerre. Cette interdiction s'étend aux équipements techniques et aux autres matériels destinés à des fins guerrières.

2.

La mise en oeuvre des mesures législatives, économiques et politiques nécessaires pour assurer la reconversion des entreprises qui fabriquent du matériel de guerre à d'autres activités.

3.

Cette interdiction totale de l'exportation d'armes est accompagnée des mesures suivantes: a interdiction de la publicité en faveur des armes et du matériel de guerre; b. mise à jour d'un inventaire des licences accordées à des unités de production étrangère afin de s'opposer à la division internationale du travail (recherche en Suisse et production à l'étranger); c. la recherche atomique en Suisse doit être strictement confinée à ses applications pacifiques. La participation suisse à des projets de recherche internationaux, y compris la recherche spatiale, doit être soumise aux mêmes critères et aux mêmes restrictions; d. la vente, ou la cession de tout réacteur nucléaire, uranium enrichi ou plutonium provenant des institutions de recherche ou de production d'énergie suisses doit être strictement limitée, de telle manière que toute utilisation militaire soit impossible; e. le développement d'une politique active en faveur de la paix qui implique de nouvelles initiatives sur le plan législatif et diplomatique et le soutien de la recherche en faveur de la paix. Par exemple par la participation de notre pays au Registre du commerce des armes prévu par l'ONU. Herr Salvioni unterbreitet im Namen der Kommission den folgenden schriftlichen Bericht zu den Initiativen 91.403, 91.407 und 91.412: Gemäss Artikel 21ter des Geschäftsverkehrsgesetzes überweisen wir Ihnen den Bericht der Kommission über die drei obenerwähnten parlamentarischen Initiativen, welche verschiedene Massnahmen vorsehen, um die Kriegsmaterialausfuhr zu beschränken beziehungsweise zu verbieten. Die Kommission tagte am 8. und 28. Mai 1991 sowie am 2. September 1991. Sie gab den Initianten Gelegenheit, sich zu äussern, und holte zusätzliche Informationen bei der Verwaltung ein. Erwägungen der Kommission Nach Auffassung der Kommission können die drei Initiativen gemeinsam behandelt werden, weil sie im Grunde die gleiche Frage betreffen und nur wenige Unterschiede aufweisen. Angesichts der verschiedenen politischen und militärischen Umwälzungen, die in den letzten Monaten weltweit stattgefunden haben, ist die Mehrheit der Kommission der Meinung, dass die Bundesgesetzgebung über die Kriegsmaterialausfuhr geändert werden muss.

1.

Stand der Arbeiten der eidgenössischen Räte und der Verwaltung Im Laufe der letzten zwanzig Jahre war die Problematik der Kriegsmaterialausfuhr Gegenstand zahlreicher Vorstösse im Parlament. Am 24. September 1972 verwarf das Schweizervolk mit einer knappen Mehrheit von 50,33 Prozent eine Volksinitiative, welche ein Waffenausfuhrverbot forderte. Mit seiner parlamentarischen Initiative vom 22. Juni 1988 beantragte Nationalrat Longet eine Aenderung von Artikel 9 des Bundesgesetzes über das Kriegsmaterial. Substantiell verlangte er die Gleichstellung von zivilem Material mit Kriegsmaterial, wenn Grund zur Annahme besteht, dass das zivile Material militärischen Zwecken dienen könnte. Die Initiative wurde unter anderem wegen der Schwierigkeit bei der Definition der Doppelverwendung von Gütern abgelehnt Allerdings schloss sich die mit der Vorberatung der Initiative betraute Kommission den Anträgen der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates an, welche die Problematik der Kriegsmaterialausfuhr geprüft hatte. Am 31. Januar 1989 reichte Nationalrat Salvioni eine Motion ein. Darin verlangte er vom Bundesrat eine Aenderung des Strafgesetzbuches, um alle Handlungen für strafbar zu erklären, welche die Herstellung, die Kommerzialisierung, die Lagerung und die Verbreitung von Stoffen, die zur Produktion von chemischen, bakteriologischen oder nuklearen Waffen bestimmt sind, zum Zwecke haben. Die Motion wurde in ein Postulat umgewandelt. Seitdem 1. Januar 1990 wurden mehr als zehn Initiativen, Motionen und Interpellationen eingereicht Unabhängig von den Arbeiten der Kommission beschloss der Bundesrat an seiner Sitzung vom 26. Juni 1991, dem Parlament eine Revision des Bundesgesetzes über das Kriegsmaterial zu beantragen. Die entsprechende Botschaft sollte bis Ende 1993 erscheinen. Diese Revision wird voraussichtlich folgende Punkte umfassen: -Ausdehnung des Geltungsbereiches des Gesetzes auf Vertragsverhandlungen über Kriegsmaterial, welches Schweizer Boden nicht berührt; - Finanzierung von Transaktionen, die Kriegsmaterial betreffen; - Technologietransfer; -Tätigkeiten von ausländischen Tochtergesellschaften schweizerischer Gesellschaften.

2.

Begründungen der Kommission Die Kommission hat es abgelehnt, den drei parlamentarischen Initiativen Folge zu geben, da sie - auch wenn sie die in der Bevölkerung weitverbreitete Betroffenheit widerspiegeln nur schwer realisierbar und annehmbar wären. Diese Ablehnung kann in zweifacher Hinsicht begründet werden: a) Das vollständige Verbot für die Schweiz, Waffen herzustellen, würde unser Land in eine zwiespältige Lage bringen. Wenn wir die Produktion von Waffen einstellten, könnten wir uns zwar rühmen, keine Waffen mehr anzufertigen, wir wären aber gezwungen, sie in Ländern einzukaufen, deren moralische Einstellung wir geringer schätzten als unsere eigene. Es ist auch schwierig, Verbot, Einfuhr und Ausfuhr voneinander zu trennen. Denn wenn wir uns nur auf einen Aspekt des Problems beschränkten, dann handelten wirgewissermassen inkonsequent. b) Ein allgemeines Verbot der Kriegsmaterialausfuhr wäre problematisch für Unternehmen, bei denen der militärische Sektor einen bedeutenden Anteil an der Produktion ausmacht, wobei diese Situation immer seltener wird. Die Hauptfolge wäre zweifellos ein Verlust an Know-how im Bereich von neuem Material und von hochtechnologischen Fabrikationsverfahren, die auch für den zivilen Sektor angewendet werden. Dieses Verbot würde auch für alle Güter und Stoffe gelten, welche für die Herstellung von Rüstungsmaterial dienen könnten, selbst wenn es grundsätzlich nicht für militärische Zwecke bestimmt wäre. Ein solches Verbot hätte natürlich auch Auswirkungen auf die Maschinenindustrie und die auf Hochtechnolo-- 2 of 11 -Initiatives parlementaires. Matériel de guerre 2422 N 12 décembre 1991 gie spezialisierten Unternehmen. Dadurch befänden sie sich ihrem einzigen Kunden (der Schweizer Armee) gegenüber sozusagen in einer Monopolsituation, was nicht ohne Einfluss auf die Preisbildung bliebe.

3.

Begründung des Kommissionspostulates (ad 91.403) Angesichts der Betroffenheit in der Bevölkerung kam die Kommission zum Schluss, dass es unangemessen wäre, sich einfach über diese drei Initiativen hinwegzusetzen. Deshalb schlägt die Kommission ein Postulat vor. Es fügt sich in den Rahmen der vorgesehenen Revision des Bundesgesetzes über das Kriegsmaterial ein und berücksichtigt den Bericht der nationalrätlichen Geschäftsprüfungskommission vom 21. November 1990 (Selbstdeklarationspflicht, Begriff der Vermittlungsgeschäfte und des Technologietransfers). Was die sogenannten Massenvernichtungswaffen betrifft, lädt das Postulat den Bundesrat ein, Strafbestimmungen einzuführen, welche den Richter ermächtigen abzuwägen, ob die Produzenten, Vermittler oder Financiers in Kenntnis der Umstände gehandelt haben. Es erweist sich als äusserst schwierig, eine erschöpfende Liste von Produkten, welche der Herstellung solcher Waffen dienen könnten, zu erstellen. Die entsprechenden Materialien können ebensogut zivilen wie militärischen Zwecken dienen. Eine strafrechtliche Verfolgung derjenigen, die in Kenntnis der Umstände gehandelt haben, ist jedoch angezeigt. M. Salvioni présente au nom de la commission le rapport écrit suivant concernant les initiatives 91.403,91.407 et 91.412: Conformément à l'article 21 ter de la loi sur les rapports entre les conseils, nous vous transmettons le rapport de la commission concernant les trois initiatives, parlementaires susmentionnées qui proposent diverses mesures visant à réduire, voire à interdire les exportations de matériel de guerre. La commission a siégé les 8 et 28 mai ainsi que le 2 septembre 1991. Elle a donné l'occasion aux auteurs des initiatives de s'exprimer et a demandé diverses informations complémentaires à l'administration. Considérations de la commission La commission a estimé que les trois initiatives pouvaient être traitées de concert, car sur le fond elles traitent de la même question et ne présentent que peu de différences. La majorité de la commission est d'avis que, compte tenu des différents bouleversements politiques et militaires intervenus au cours de ces derniers mois àtravers le monde, la législation fédérale en matière d'exportation de matériel de guerre doit être modifiée.

1.

Etat des travaux de l'Assemblée fédérale et de l'administration La problématique de l'exportation de matériel de guerre a fait l'objet de très nombreuses interventions au Parlement au cours de ces vingt dernières années. Le 24 septembre 1972, le peuple suisse rejetait par une faible majorité de 50,33 pour cent une initiative populaire demandant l'interdiction d'exporter des armes. Le 22 juin 1988, M. Longet déposait une initiative parlementaire modifiant l'article 9 de la loi sur le matériel de guerre. En substance, elle demandait que du matériel civil soit assimilé à du matériel de guerre, s'il existait des présomptions fondées qu'il puisse servir à des fins militaires. L'initiative fut rejetée, notamment en raison de la difficulté de définir les objets à double utilisation. Cependant, la commission chargée d'étudier l'initiative se ralliait aux propositions de la Commission de gestion du Conseil national qui avait examiné la problématique de l'exportation de matériel de guerre. Le 31 janvier 1989, M. Salvioni, conseiller national, déposait une motion demandant au Conseil fédéral de modifier le Code pénal suisse, afin de permettre de punir tous les actes visant la production, la commercialisation, l'entreposage et la circulation de produits destinés à la fabrication d'armes chimiques, nucléaires et bactériologiques. La motion fut transformée en postulat. Depuis le 1 er janvier 1990, ce ne sont pas moins de dix initiatives, motions et interpellations qui ont été déposées. Indépendamment des travaux de la commission, le Conseil fédéral, dans sa séance du 26 juin 1991, a décidé de proposer au Parlement une révision de la loi fédérale sur le matériel de guerre dont le message devrait être publié d'ici à fin 1993. Cette révision devrait porter principalement sur les points suivants: - extension du champ d'application de la loi aux négociations de contrats portant sur du matériel de guerre qui ne touche pas le territoire de la Suisse; -financement de transactions portant sur du matériel de guerre; - transfert de technologie; - activités de filiales étrangères de sociétés suisses.

2.

Motivations de la commission La commission a refusé de donner suite aux trois initiatives parlementaires, car même si elles sont le reflet de préoccupations largement répandues dans la population, elles seraient difficilement réalisables et acceptables. Ce refus peut être motivé sous un double point de vue: A L'interdiction totale pour la Suisse de fabriquer des armes mettrait notre pays dans une situation ambiguë. En effet, si nous cessions de fabriquer des armes, nous serions obligés de les acheter dans des pays dont nous considérerions qu'ils ont une morale inférieure, alors que de l'autre côté nous tirerions une certaine vanité de ne plus produire d'armes. Il est également difficile de dissocier interdiction, importation et exportation, et en se limitant à un seul aspect du problème, nous agirions dans une certaine mesure de manière inconséquente. B. Une interdiction générale d'exporter du matériel de guerre provoquerait des difficultés pour les entreprises dont le secteur militaire représente une part importante de la production, quoique cette situation ait tendance à disparaître. Mais la conséquence principale résiderait certainement dans une perte de «know how» dans le domaine des nouveaux matériaux et des procédés de fabrication clé haute technologie destinés également au secteur civil. Cette interdiction s'appliquerait en.effet également à tous les biens et à toutes les substances permettant de fabriquer du matériel d'armement, même si à la base il n'est pas destiné à desfins militaires. Unetelle interdiction toucherait certainement l'industrie des machines et les entreprises spécialisées dans la haute technologie. Elles se trouveraient ainsi en situation de quasi monopole face à leur unique client (l'armée suisse), ce qui ne serait pas sans conséquences sur la formation des prix.

3.

Motivation du postulat de la commission (ad 91.403) Compte tenu des préoccupations actuelles de la population, la commission a estimé qu'il serait 'nadéquat de laisser ces trois initiatives sans suite. Aussi la commission propose-t-elle un postulat. Il s'inscrit dans le cadre de la future révision de la loi fédérale sur l'exportation du matériel de guerre et tient compte du rapport de la Commission de gestion du Conseil national du 21 novembre 1990 (devoir d'autodétermination, notion de courtage et de transfert de technologie). En ce qui concerne les armes dites de destruction massive, le postulat invite le Conseil fédéral à introduire des dispositions pénales qui laisseraient au juge la faculté d'évaluer si les producteurs, financiers ou intermédiaires ont agi en connaissance de cause ou non. En effet, il apparaît comme extrêmement difficile de dresser une liste exhaustive des produits pouvant servir à la fabrication de telles armes. Les matériaux concernés peuvent aussi bien servir à des fins civiles que militaires, mais il apparaît opportun de sanctionner pénalement ceux qui ont agi intentionnellement Antrag der Kommission Die Kommission beantragt, das nachfolgende Postulat zu überweisen. Mit 5 gegen 13 Stimmen beantragt sie, den drei Initiativen Mehrheit Keine Folge zu geben; Minderheit (Schmid Peter, Carobbio, Haering Binder, Hubacher, Wiederkehr) Folge zu geben.

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12.

Dezember 1991.N 2423 Parlamentarische Initiativen. Kriegsmaterial Proposition de la commission La commission propose de transmettre le postulat ci-après. Par 5 voix contre 13, elle propose Majorité De ne pas donner suite aux trois initiatives; Minorité (Schmid Peter, Carobbio, Haering Binder, Hubacher, Wiederkehr) De donner suite aux trois initiatives. Ad 91.403 Postulat der Kommission Verschärfung der Bestimmungen über die Kriegsmaterialausfuhr Postulat de la commission Renforcement des dispositions touchant à l'exportation de matériel de guerre Wortlaut des Postulates vom 2. September 1991 Der Bundesrat wird eingeladen zu prüfen,

1.

ob der Geltungsbereich des Kriegsmaterialgesetzes auszudehnen ist auf zivile Güter, von denen der Exporteur weiss oder aufgrund der Umstände vermuten muss, dass diese Güter militärischen Zwecken dienen werden (Einführung einer Selbstdeklarationspflicht im Sinne von Ziffer 323 des Berichtes der nationalrätlichen GPKvom 21. November 1989);

2.

ob der Geltungsbereich des Kriegsmaterialgesetzes auszudehnen ist auf den Abschluss von Geschäften über Kriegsmaterial, welches Schweizer Boden nicht berührt (Einbezug von Vermittlungsgeschäften und Technologietransfer im Sinne der Ziffern 22 und 322 des Berichtes der GPK);

3.

ob der Widerruf bereits erteilter Exportbewilligungen im Falle des plötzlichen Eintretens von Verhältnissen im Sinne von Artikel 11 Absatz 2 KMG zwingend vorzusehen ist;

4.

ob für die Produktion, Lieferung oder Finanzierung von Material oder Know-how, von dem der Produzent, Lieferant oder Financier weiss oder aufgrund der Umstände annehmen muss, dass es zur Produktion von Massenvernichtungswaffen (ABC-Waffen) dient, Strafbestimmungen in das geplante Gesetz über die Non-Proliferation von ABC-Waffen oder in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden sollen. Texte du postulat du 2 septembre 1991 Le Conseil fédéral est invité à examiner:

1.

si le champ d'application de la loi peut être élargi au matériel civil dont l'exportateur sait ou devrait supposer d'après les circonstances qu'il peut servir à des fins militaires (introduction d'un devoir d'autodétermination dans le sens du chiffre 323 du rapport du 21 novembre 1989 de la Commission de gestion du Conseil national);

2.

si le champ d'application de la loi peut être élargi au commerce de matériel de guerre qui ne touche pas le sol suisse (introduction de la notion de courtage et de transfert de technologie au sens des chiffres 22 et 322 du rapport de la Commission de gestion);

3.

si l'abrogation d'autorisations d'exportation déjà accordées, en cas de modification soudaine des circonstances, au sens de l'article 11, alinéa 2, LMG, peut être envisagée de manière contraignante;

4.

si pour la production, la livraison ou le financement de matériel ou de «know-how» dont l'exportateur sait, ou d'après les circonstances devrait savoir qu'il sert à la production d'armes de destruction massive (armes A, B, C), des dispositions pénales doivent être introduites dans le projet de loi sur la nonprolifération des armes ABC ou dans le Code pénal suisse. Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 16. Oktober 1991 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat anzunehmen. Déclaration écrite du Conseil fédéral du 16 octobre 1991 Le Conseil fédéral est disposé à accepter le postulat. Ledergerber: Die sozialdemokratische Fraktion hat am 23. Januar dieses Jahres eine Initiative eingereicht, die folgende Stossrichtung aufweist: Wir wollen mit dieser Initiative eine Revision von Artikel 41 Absatz 3 der Bundesverfassung realisieren und damit eine Aenderung des Kriegsmaterialgesetzes vornehmen. Wir wollen sicherstellen, dass der Export von Kriegsmaterial, Waffen, Munition, Teilen davon, Einrichtung zur Herstellung, Lagerung, Wartung usw., aber auch der Export von Dienstleistungen, Know-how und weiteren Leistungen, die zur Herstellung von Kriegsmaterial dienen, verboten wird. Wir wollen mit dieser Initiative auch erreichen, dass eine Unterstützung beim Bau und Betrieb von entsprechenden Produktionseinrichtungen im Ausland sowie ein Handel von der Schweiz aus nicht mehr möglich ist. Wir wollen vor allem die Unterstützung fremder Mächte beim Erwerb, bei der Forschung und Entwicklung, bei der Herstellung von Massentötungswaffen - chemischen, nuklearen, biologischen - unter Strafe stellen. Die Kommission hat Ihnen einen schriftlichen Bericht vorgelegt Er enthält nicht die notwendigen Argumente, um eine Initiative abzulehnen; die Initiative und die Fragen, die sie aufwirft, werden nicht gebührend diskutiert. Der Bericht bringt vier Argumente, warum der Initiative nicht Folge zu leisten sei. Man sagt: «Ein allgemeines Verbot der Kriegsmaterialausfuhr wäre problematisch für Unternehmen, bei denen der militärische Sektor einen bedeutenden Anteil an der Produktion ausmacht » Man nimmt aber gleichzeitig das Argument wieder zurück, weil im Nebensatz dann steht: «.... wobei diese Situation immer seltener wird.» Wie Sie alle wissen, werden wir in wenigen Jahren in der Schweiz wahrscheinlich keine eigentlichen Rüstungsbetriebe mehr haben, die wesentlich von der Produktion von Kriegsmaterialien abhängen; Bührle wird wahrscheinlich nur noch eine Immobilienfirmasein. Das zweite Argument, das auch nicht sticht, lautet: «Die Hauptfolge wäre zweifellos ein Verlust an Know-how im Bereich von neuem Material und von hochtechnologischen Fabrikationsverfahren, die auch für den zivilen Sektor angewendet werden.» Die Produktion von Kriegsmaterial ist in der Schweiz nicht jene Industrie und nicht jener Forschungszweig, der unsere Industrie in Zukunft weiterziehen wird. Und es ist nicht jener technologische Zweig, der bei uns wesentlich neue Fabrikationsverfahren bringt. Dieses Argument sticht nicht. Das dritte Argument, das auch falsch ist: «Dieses Verbot würde auch für alle Güter und Stoffe gelten, welche für die Herstellung von Rüstungsmaterial dienen könnten, selbst wenn sie grundsätzlich nicht für militärische Zwecke bestimmt wären.» Diese Aussage ist schlicht falsch. Das vierte Argument ist etwas obskur: «Dadurch befänden sie sich (gemeint sind die Betriebe der Maschinenindustrie) ihrem einzigen Kunden (der Schweizer Armee) gegenüber sozusagen in einer Monopolsituation, was nicht ohne Einfluss auf die Preisbildung bliebe.» Wenn ich das mit der heutigen Situation vergleiche, muss ich sagen: Schon heute sehen wir, dass Schweizer Betriebe in einer komfortablen Situation sind, wenn sie dem EMD etwas anbieten. Im weitern muss ich dazu sagen:'Wir reden hier schliesslich von einem Verbot für Waffenexporte, nicht für Waffenimporte. Man kann nun wirklich nicht sagen, der internationale Waffenhandel stelle kein Problem dar. Wir haben das nicht nur beim Krieg im Irak, im mittleren Osten, im Iran, gesehen. Wir sehen es in Pakistan, in Jugoslawien, wir sehen es in der ganzen Welt, wo immer Krisenherde sind. Die unselige Geschichte mit dem internationalen Waffenhandel beschert dieser Welt ständig Instabilitäten, die für Tausende, für Millionen von Menschen gefährlich sind. Ich schäme mich als Schweizer, wenn -- 4 of 11 -Initiatives parlementaires. Matériel de guerre 2424 N 12 décembre 1991 ich jeweils davon lese und höre, dass, wo immer auch Minoritäten zusammengeschossen werden, Schweizer Waffen dabei sind - das kann doch so nicht weitergehen! Die europäischen Gemeinschaften und auch die Uno haben nach diesem unseligen Krieg im Persischen Golf Anstrengungen unternommen, diesen Waffenhandel unter Kontrolle zu bringen. Für uns Schweizer, die wir eigentlich stolz sind auf unsere internationalen Dienste, auf unseren Beitrag an die internationale Sicherheits- und Friedenspolitik, gilt doch, dass wir nicht gleichzeitig Friedensstifter und Kriegsgewinnler sein können. Das geht nicht zusammen. Ich kann Ihnen sagen: Es war noch nie so billig, eine weisse Weste zu bekommen. Unsere Exporte an Kriegsmaterial beliefen sich im letzten und vorletzten Jahr noch auf etwa 300 Millionen Franken. Sie sind deutlich rückläufig. Sie können also diese weisse Weste praktisch gratis haben. Um so wichtiger wäre es, dass wir nun wirklich noch einmal einen Effort machten und die Position der Schweiz ändern. Wir wollen nicht mehr Waffenhändler sein; denn unsere Warfen gehen nicht nach Europa, sie gehen nicht in die sogenannte zivilisierte Welt, die ja oft sehr unzivilisiert ist, sondern sie gehen zu einem grossen Teil in Drittweltländer, in Länder mit Regimes, die mit den Menschenrechten sehr wenig anzufangen wissen. Ich bitte Sie, diese Initiative zu überweisen. Es ist nicht ein formulierter Text, sondern eine Anregung mit definierten Punkten. Ich meine, die Kommission soll sich die Sache nicht so einfach machen, sondern uns eine Variante vorlegen, die ausformuliert ist, damit dieses leidige Problem, mit dem wir immer wieder konfrontiert werden, endlich aus der Welt geschafft werden kann. M. Spielmann: Je ne veux pas reprendre ici l'ensemble du débat. La commission a eu l'occasion d'en discuter. On vient d'aborder tout à l'heure le problème de l'interdiction d'exportation du matériel de guerre. Néanmoins, j'aimerais insister sur quelques éléments complémentaires relatifs à l'initiative parlementaire que j'ai déposée et aux questions qui nous interpellent aujourd'hui sur l'exportation du matériel de guerre. J'aimerais dire tout d'abord - c'est bien clair pour tous et c'est d'ailleurs aussi une des conclusions de la commission - qu'il s'agit de légiférer en la matière et qu'il nous faut prendre une série de mesures pour empêcher et réduire l'exportation d'armes et de matériel de guerre. Aujourd'hui il est aussi évident, lorsqu'on parle de matériel de guerre, que ce n'est plus aussi simple qu'il y a quelques années. Quand on parle de reconversion, il ne s'agit plus simplement de fabriquer des bicyclettes à la place de canons; le problème va bien au-delà Le matériel de guerre comprend toute une série de productions, aussi bien dans le domaine électronique que chimique, qu'il devient difficile de tracer des limites précises déterminant ce qui est ou ce qui pourrait devenir un matériel de guerre. Néanmoins, il existe une nécessité absolue de contrôler ces exportations et de changer l'image de notre pays par rapport à ceux qui sont dans les difficultés qu'on connaît. Je ne veux pas reprendre ici tous les faits de guerre qui sont survenus et le rôle que certaines entreprises de notre pays y ont joué avec la construction, l'élaboration et la préparation de matériel de guerre, notamment dans le secteur chimique, mais aussi comme je l'ai dit tout à l'heure dans des secteurs plus complexes qui, à première vue, n'ont rien à voir avec du materielle guerre. Il s'agit donc de rechercher des dispositions légales modifiant cette orientation et de diriger l'ensemble des activités de notre pays vers ce que j'appellerais «une économie de paix». Cela va donc au-delà d'une pure et simple reconversion. Il s'agit de quelque chose de beaucoup plus important. On peut lier à ces phénomènes de production le fait que, dans de nombreuses institutions de notre pays et dans le développement de la recherche, les principales ressources sont malheureusement destinées à la destruction de l'homme et non à la satisfaction de ses besoins. Je pense ici aux grands projets de recherche comme la guerre des étoiles, EUREKA, ou d'autres encore. L'intelligence humaine et les ressources sont donc plus facilement mises à disposition de la destruction de l'homme que de la construction et de la satisfaction des besoins sociaux. Tout cela doit être pris en compte dans l'esprit de l'initiative que j'ai déposée. Il s'agit de rechercher la voie pour légiférer et tenter de modifier les mentalités et d'assurer la reconversion, non seulement de la fabrication, mais aussi de l'intelligence et de la recherche en faveur de la satisfaction des besoins fondamentaux de la population, pas seulement de notre pays, mais du monde entier. Il y a là énormément à faJre. Au travers de cette législation nécessaire et des prises de position indispensables de la part de ce Parlement et du Conseil fédéral, il y a aussi la nécessité d'introduire une donnée supplémentaire relative à une politique active en faveur de la paix, à la prise en compte du mal développement, des problèmes liés au développement écologique. Il y a là tout un contexte qui permet à notre Parlement et au Conseil fédéral d'envisager une politique complètement différente et de, tout de même, redonner une image plus positive à la politique de notre pays et à son exportation. Lorsqu'on examine tout ce processus - c'est un des éléments que j'ai rajouté à mon initiative et qui n'est pas contenu dans les autres textes; c'est celui de la reconversion nécessaire des industries de notre pays - on ne peut pas simplement requérir la suppression sans ise préoccuper de l'avenir des industries et des emplois. Il y a là également tout un travail d'élaboration, de recherche et de reconversion à effectuer. Tout cela demande une attention soutenue. Il est clair que dans le cas du dépôt d'une telle initiative, il est possible de prononcer purement et simplement l'interdiction. Mais, il est aussi nécessaire d'aller au-delà d'une telle prise de position et de mettre en oeuvre au fur et à mesure, les dispositions qui permettent d'aller dans le sens de l'initiative qui est déposée, c'est-à-dire d'abord d'une reconversion en direction d'une économie de paix, d'une mise à disposition de l'intelligence et de la recherche pour la recherche de solutions en faveur de l'homme et non de sa destruction et surtout, d'un contrôle et d'une limitation des exportations de tout ce qui peut devenir du matériel de guerre. Malheureusement, la commission du Conseil national refuse en bloc l'ensemble des initiatives et propose en lieu et place d'une décision imperative un postulat visant le renforcement des dispositions touchant l'exportation du matériel de guerre. Il s'agit-là déjà d'un pas que je considère comme positif puisqu'on admet l'idée et qu'on propose quatre moyens d'y parvenir par l'intermédiaire d'un postulat. Pour ma part, je suggère que ce dernier et que les idées contenues dans la proposition de la commission fassent l'objet d'une motion, de manière à ce que ce soit un peu plus impératif qu'un voeu, représenté en fait par la voie du postulat, et que le Conseil national énonce très clairement sa prise de position par rapport aux activités qu'on demande au Conseil fédéral de déployer. Les quatre éléments qui sont contenus dans la réponse de la commission aux différentes initiatives peuvent être le point de départ de la mise en place d'une nouvelle politique. A mon sens, il y manque la notion de reconversion des entreprises, de l'économie de paix et de la reconversion de la recherche. Tout cela peut faire l'objet de propositions ultérieures. Mais, pour l'instant, je demande au Conseil national, si ce n'est d'approuver l'initiative - je ne me fais pas beaucoup d'illusions étant donné le rapport des forces à l'intérieur de ce Parlement - au moins de transformer le postulat en motion et de prendre ainsi une position beaucoup plus ferme par rapport à ce qui devient toujours plus urgent, c'est-à-dire la démilitarisation et la mise en oeuvre de l'intelligence humaine pour résoudre les problèmes sociaux et non pour la destruction de l'homme et de son environnement. Präsident: Der nächste Redner, Herr Seiler Rolf, kann seine Initiative nicht vertreten; er weilt noch an einer Kommissionssitzung. M. Eggly: Le problème des exportations d'armes soulève quelques difficultés pour la conscience des citoyens suisses. On n'a pas envie d'imaginer, en effet, que des armes suisses exportées dans certains pays puissent servir. Mais ce problème qui se pose depuis longtemps et qui suscite de nombreuses discussions, à quelles conclusions doit-il nous mener? Certes, les libéraux acceptent de réfléchir à cette ques-- 5 of 11 -12. Dezember 1991 N 2425 Parlamentarische Initiativen. Kriegsmaterial tion et d'en discuter périodiquement Ils acceptent donc le postulat qui invite le gouvernement à serrer peut-être de plus près, avec les conditions et la situation d'aujourd'hui, des critères moraux afin que l'exportation d'armes soit entourée de garanties. Cela étant posé en préambule, nous devons nous garder de toute hypocrisie. Finalement, il faut ramener ce genre de débat à l'essentiel: ou bien on accepte l'armée, ou bien on ne l'accepte pas. Nous, Monsieur Spielmann, nous acceptons l'armée comme la plupart des pays occidentaux parce que nous pensons que c'est et que cela fut un des moyens - pas le seul évidemment - de préserver la paix. Nous sommes de ceux qui pensent que sans les armées occidentales nous ne vivrions probablement pas dans la liberté dans laquelle nous vivons aujourd'hui, et peut-être même qu'à l'Est, URSS en tête, on n'en serait pas où on en est aujourd'hui. Par conséquent, nous acceptons l'armée et nous la voulons équipée en armements suffisants. Il faut donc accepter que l'on fabrique des armes dans le pays, qu'on en importe et qu'on en exporte. Interdire l'exportation d'armes n'a pas de sens si l'on n'interdit pas aussi complètement l'importation. Quel serait ce principe qui consisterait à dire que l'on n'exporte pas vers tel pays mais que l'on importe de ce même pays? En fait, cela procède du même soutien, du même encouragement à un pays qui, lui aussi, développe son armement Or, fabriquer entièrement des armes chez nous afin de ne pas en exporter mais de ne pas en importer non plus coûterait extrêmement cher, de sorte que le budget militaire serait considérablement augmenté. Ce n'est pas ironique que de relever que ceux qui nous proposent maintenant ces initiatives sont comme par hasard, ceux qui ce matin voulaient réduire le budget militaire, diminuer notre potentiel d'armement, restreindre notre capacité militaire, instaurer un moratoire en matière d'armement. Ne soyons donc pas hypocrites! Il est évident que si l'on accepte l'existence de l'armée, et si l'on en déduit tout naturellement qu'il faut en partie accepter l'exportation et l'importation, il faut aussi reconnaître qu'il y a des retombées, en faveur de l'économie, pour les travailleurs et pour l'emploi dans le fait d'avoir une industrie d'armement qui exporte. Je ne pense pas que les gens de gauche puissent être complètement insensibles à cet argument II est tout à fait faux aussi d'opposer les possibilités civiles de développement scientifique et technologique à celles de l'armée. On sait depuis toujours que les recherches et les développements en matière militaire ont des parallèles et des prolongements dans le domaine civil. Il ne fait aucun doute que cela est positif aussi à cet égard et que c'est complémentaire. Ainsi donc, à moins que tous les pays ne renoncent à exporter, à moins que chaque pays se borne à fabriquer pour lui-même, je ne vois aucune raison d'interdire l'exportation d'armes, pas plus qu'il n'y aurait de raison d'interdire l'importation d'armes. En conclusion, comme je l'ai dit en préambule, il n'y a pas de solution moralement parfaite ni politiquement définitive à ce problème. Il faut toujours chercher le point d'équilibre. C'est pourquoi le postulat invitant le Conseil fédéral à réfléchir à nouveau et à redéfinir les critères et les conditions peut être utile, sous cette forme de postulat. En revanche, à l'instar de la majorité de la commission, parce qu'il tient à l'armée et à la défense nationale en tant qu'élément de notre politique de sécurité, le groupe libéral vous invite à ne pas donner suite aces initiatives parlementaires. Schmid Peter, Sprecher der Minderheit: Aufgrund der Tatsache, dass im Golfkrieg einmal mehr Waffen und anderweitiges Kriegsmaterial schweizerischer Herkunft zum Einsatz kamen, reichten die sozialdemokratische Fraktion sowie die beiden Nationalräte Seiler Rolf und Spielmann die hier zur Behandlung anstehenden parlamentarischen Initiativen ein. Der Reflex, den diese Vorstösse in der Kommission auslösten und den sie auch hier im Rat wieder auslösen werden - eine Kostprobe haben wir bereits erhalten -, ist hinreichend bekannt. Die Argumente, die gegen ein solches Verbot ins Feld geführt werden, kennen wir seit langem. Sie verfangen jedesmal wieder aufs neue und lassen alle guten Vorsätze, die Angelegenheit auch nur einmal von Grund auf neu zu überdenken, im Sand verlaufen. Im wesentlichen sind es Befürchtungen der Exportindustrie, die Konkurrenzfähigkeit auf dem internationalen Markt einzubüssen. Sie werden wohl auch das Haupthindernis für eine echte Revision des Kriegsmaterialgesetzes bilden. Die Vorbehalte gegenüber der Durchsetzung eines solchen Verbots sind dagegen nur eine zusätzliche Rechtfertigung für das, was man partout nicht will. Aehnlich verhält es sich mit den - man höre und staune - moralischen Argumenten, die gegen ein solches Verbot sprächen: Die Schweiz müsse sich den Vorwurf der Doppelbödigkeit gefallen lassen; sie wollte einerseits keine Waffen mehr ausführen, wäre aber andererseits darauf angewiesen, dass andere Länder entsprechende Produktionsstätten aufrechterhalten, um nicht zuletzt auch der Schweiz Rüstungsmaterial liefern zu können. Bevor ich im einzelnen auf diese auch von der Kommissionsmehrheit vertretenen Auffassungen eingehe, sei mir zunächst eine allgemeine Feststellung erlaubt. Sowohl der Bundesrat als auch eine Mehrheit in den beiden Kammern betreiben nahezu in allen Sparten eine resignative Politik. Diese besteht darin, dass man angesichts von weittragenden Aufgaben, Problemen und Missständen die Notwendigkeit neuer Zielsetzungen und Institutionen für das menschliche Zusammenleben zwar einsieht, jedoch relativ rasch vor den möglichen Schwierigkeiten, Widersprüchen und zu erwartenden Widerständen kapituliert. Wir betreiben eine Politik von der Hand in den Mund, die uns mehr schlecht als recht für eine kurze Zeitspanne über die Runden bringt, jedoch nie zu wirklichen Reformen, notwendigen Veränderungen oder auch nur sichtbaren Verbesserungen der jeweiligen Lage führt Wir opfern die Grundsätze - sofern wir noch solche haben - stets dem Einwand der Undurchführbarkeit oder schaffen bis zur Unkenntlichkeit verwässerte Gesetze. Wie wäre es, wenn wir die vorliegenden Initiativen einmal zum Anlass nähmen, grundsätzlich und ohne voreilige Wenn und Aber das Problem der Waffenausfuhr zu überdenken? Aber dafür müssen wir dem Bundesrat und uns selbst die Möglichkeit eröffnen, Ueberlegungen in der Richtung eines Verzichts auf Waffenexporte anzustellen. Nur wenn dieser politische Pflock einmal eingeschlagen ist, können wir mit allen Beteiligten - und möglicherweise Benachteiligten -ernsthaft über ihre Einwände diskutieren. Wenn Sie den Minderheitsantrag unterstützen, machen Sie den Weg frei für ernsthafte Versuche, dieses leidige Problem zu lösen. Andernfalls setzen wir bloss den Austausch von Vorurteilen und Ausflüchten fort Was ist von den Einwänden und Befürchtungen der schweizerischen Waffenindustrie zu halten? Sie sind ernst zu nehmen, gewiss. Natürlich haben entgangene Geschäfte mit dem Ausland Umsatzeinbussen zur Folge. Ich attestiere den Unternehmern, dass es ihnen nicht nur ums blanke Geschäft geht, sondern auch um eine im ganzen prosperierende Wirtschaft und um die Erhaltung von Arbeitsplätzen. Ich gestehe den Unternehmern auch ein Gewissen zu, das ihnen eigentlich jede Freude an der Produktion von Gütern nehmen müsste, die in anderen Gegenden der Welt Tod und Verderben zur Folge haben. Aber diese innere Stimme muss wohl von der täglichen Sorge um den Betrieb unterdrückt werden, der wiederkehrende Kosten hat und zu regelmässigen Lohnzahlungen verpflichtet. Wer nahezu allein verantwortlich ist für einen solchen Betrieb, kann es sich wohl rein kräftemässig kaum leisten, auch noch für den Weltfrieden verantwortlich zu sein. Gerade diese umfassende Aufgabe und Verantwortung obliegt in erster Linie den Politikern. Daher verstehe ich es nicht, dass sich bis jetzt immer eine Mehrheit in diesem Saal als Sprachrohr der Industrie hergibt, als bestände Politik einzig und allein darin, den Handel nach allen Seiten und in jeglicher Sparte anzukurbeln. Die Unternehmer schauen gut genug zu ihren Geschäften. Das ist auch ihr Metier. Aber wir Parlamentarierinnen und Parlamentarier haben den Rahmen abzustecken, innerhalb dessen die wirtschaftliche Prosperität auch einige minimale ethische Anforderungen erfüllt. Es gibt Arbeit in Hülle und Fülle auf dieser Welt Auf das Waffengeschäft sind wir nicht zwingend angewiesen. Natürlich ist -- 6 of 11 -Initiatives parlementaires. Matériel de guerre 2426 N 12 décembre 1991 es bequemer, die traditionellen Branchen in einem Unternehmen wie bisher weiterzuführen, besonders wenn sie florieren. Pioniergeist und Innovation stellen sich aber oft erst neu ein, wenn man zum Suchen angehalten wird, in unserem Fall, wenn das Tor zum grossen und bedenklichen Geschäft des Waffenhandels verschlossen wird. Vorher suchen weder Unternehmer noch Politiker nach neuen Ideen, nachher aber müssen sie sich zusammensetzen und gemeinsam nach Lösungen Ausschau halten. Unsere Wirtschaft verdiente es, trotz oder gerade wegen der Einhaltung ethischer Grundsätze erfolgreich zu sein. Das hiesse aber für die Politiker, die unternehmerischen Risiken, die dabei entstehen, einigermassen in Grenzen zu halten. Wir geben zum Beispiel viel Geld für die Exportrisikogarantie aus. Weshalb nicht auch einmal eine Umstellrisikogarantie für Schweizer Firmen, die darauf verzichten, in der Welt das Elend zu vergrössern? Wer weiss, vielleicht könnten wir uns manche Millionenbeträge sparen, die wir in Form von Entwicklungsgeldern ausgeben, um teilweise den Schaden wieder gutzumachen, den wir mit unseren Waffengeschäften mit anrichten. So bleibt denn noch der Einwand: «Wenn wir die Geschäfte nicht tätigen, tun es andere.» Diesem Einwand liegt so eine Art Vakuumtheorie zugrunde. Wenn wir die Marktlücken nicht ausfüllen, füllen sie andere aus. Dieses physikalische Gesetz trifft nur bedingt auf menschliches Verhalten zu. Es gibt noch andere Varianten. Ein einseitiger und als Vorbild wirkender Verzicht auf Waffenexporte kann einen vielleicht nur langsam wirkenden, aber zugleich doppelten Effekt haben:

1.

Andere können es sich moralisch immer weniger leisten, solche zweifelhaften Geschäfte zu tätigen;

2.

andere können es sich wirtschaftlich immer besser leisten, ebenfalls darauf zu verzichten. Wäre das nicht auch eine Option neben den immer wieder bemühten sogenannten Sachzwängen, die wir allzu schnell entschuldigend vorbringen? Zum Schluss noch die Frage, ob ein Waffenausfuhrverbot noch glaubwürdig ist, wenn nicht zugleich ein Waffeneinfuhrverbot erlassen wird. Die Logik scheint auf den ersten Blick bestechend, aber sie bringt uns nicht weiter. Sie hindert uns nur daran, einen ersten Schritt zu tun. Findet jedoch das Waffenausfuhrverbot Anhänger bei den Regierungen anderer Länder und setzt es sich gar durch, erledigt sich das Problem der Waffeneinfuhr von selbst. Fürs erste wäre es in jedem Falle positiv, wenigstens in einer Richtung Pionierarbeit zu leisten. Die Kontrollmöglichkeit, was mit eingeführtem Kriegsmaterial geschieht, ist doch wohl eher vorhanden als über ausgeführtes. Fazit: Die Zusammenarbeit aller Kräfte in diesem Staat würde es uns gestatten, den drei parlamentarischen Initiativen Folge zu geben. Es wäre ein erster Schritt, in einem umfassenderen Sinn Verantwortung wahrzunehmen, und dies in einem Land, das dank seines Wohlstands mehr als jedes andere dazu prädestiniert wäre. In der Politik immer nur das momentan mögliche tun, ist zu wenig. Ureigentliche Aufgabe der Politik ist es, das Notwendige, was eben die Not wendet, möglich zu machen. Ich lade Sie im Namen der Minderheit ein, endlich diese Aufgabe ernst zu nehmen und Bahnbrechendes in die Wege zu leiten. Keller Anton: Ich darf Ihnen den Standpunkt der CVP-Fraktion in dieser Angelegenheit vortragen. Waffenausfuhr ist für ein neutrales Land, das für sich eine humanitäre Tradition in Anspruch nimmt, ohne Zweifel ein echtes, ernst zu nehmendes Thema Ein solches Land befindet sich insbesondere in einem sensiblen Handlungsbereich und hat allen Grund zu Vorsicht und zu kluger Zurückhaltung. Soweit sind wir uns alle einig. Die Frage ist, ob wir den Konflikt, in dem wir zweifellos stehen, ein für allemal beenden, indem wir den Waffenexport und alles, was mit ihm zusammenhängt, verbieten, und zwar im Sinne der drei Initiativen, oder ob wir im Sinne des Bundesrates.und der bisherigen Tradition über eine Revision des Bundesgesetzes den Weg suchen. Der Bundesrat hat eine entsprechende Botschaft auf Ende 1993 nach einem Vernehmlassungsverfahren in Aussicht gestellt: Er gedenkt, den Geltungsbereich auszudehnen, indem er auch Vertragsverhandlungen erfassen will, welche nicht auf schweizerischem Boden stattfinden, indem er die Finanzierung von Transaktionen einbeziehen, den Technologietransfer und die Tätigkeit ausländischer Tochterfirmen von schweizer sehen Gesellschaften regeln will. Wir sind der Meinung, dass nicht ein totales Verbot der richtige Weg wäre, sondern eine Revision, wobei wir das Postulat der Kommission, das weitere einengende Bestimmungen fordert, unterstützen werden. Ich möchte zuerst festhalten, dass unser Waffenexport, obwohl er in unserem Land immer wieder zu Diskussionen Anlass gibt, weltweit kein Problem ist. Das, was wir exportieren, kann international nicht Anlass zu schwerer Besorgnis sein. Das als eine erste Feststellung, wenn es darum geht, gewisse Dramatisierungen, die hier vorgenommen wurden, zu relativieren. Zu den Gründen:

1.

Es ist richtig, wenn gesagt wird, dass die exportorientierte Rüstungsindustrie in unserem Land volkswirtschaftlich von abnehmender Bedeutung sei. Daraus kann aber auch geschlossen werden, dass sich damit das Problem gewissermassen von selbst zunehmend entschärft. Herr Ledergerber hat darauf hingewiesen, dass wir uns noch bei einer Summe von ungefähr 300 Millionen befinden. Es handelt sich also um stark abnehmende Zahlen. Noch einmal: Dieses Problem wird nicht grösser, sondern es nimmt von selbst ab.

2.

Noch sind zahlreiche schweizerische Betriebe an diesem Geschäft beteiligt und darauf angewiesen. Zudem ist auf zahlreichen Gebieten ein Know-how vorhanden, das sehr wohl noch von Nutzen ist, das sehr wohl gebraucht wird. Was es bedeutet, dies alles mit einem Federstrich zu eliminieren, kann zur Stunde von uns niemand richtig abschätzen. Die Auswirkungen eines Verbotes sind in dieser Beziehung unklar. Es wäre nicht sinnvoll, in einer solchen Situation, ohne Not, zu diesem radikalen Mittel zu greifen - ohne Not, denn es drängt sich nicht auf.

3.

Zum Begriff «Kriegsmaterial»: Er wird uns gerade wegen seiner schwierigen Abgrenzung immer wieder Probleme bereiten. Wir wissen, dass Geräte zu Kriegszwecken umfunktioniert werden können, die nicht als solche gedacht sind. Ein Verbot würde uns zu einer scharfen Beurteilung aufgrund sehr unklarer Kriterien führen, wenn wir glaubwürdig bleiben wollen.

4.

Ich nehme Bezug auf das Votum von Herrn Schmid Peter. Ich teile seine Interpretation, die er am Schluss vorgenommen hat, nicht: Es gilt, eine grundsätzliche moralische Frage zu beantworten. Da wir weiterhin Kriegsmaterial importieren werden, muten wir anderen etwas zu, das wir selber ablehnen. Andere sollen Kriegsmaterial exportieren, auch an uns, wir selber aber erachten diese Tätigkeit, auf die wir angewiesen sind, als zu schmutzig. Wir sind also darauf angewiesen, dass andere für uns etwas tun, das wir moralisch ablehnen. Das ist ein Widerspruch, mit dem man keinen Staat machen kann. Aus diesen Gründen lehnen wir diese «Export-Initiativen» ab, sind aber für eine Revision des Gesetzes mit weiteren Einschränkungen. Giger: Die freisinnig-demokratische Fraktion empfiehlt Ihnen, die drei Initiativen abzulehnen. Ich möchte das wie folgt begründen: Die drei parlamentarischen Initiativen Seiler Rolf, Spielmann und SP-Fraktion visieren in etwa die gleichen Ziele an, und zwar ein Aus- und Durchfuhrverbot von Kriegsmaterial. Die Statistik zeigt allerdings, dass heute dem Waffenexport mit 0,37 Prozent des Gesamtexportes nur noch marginale Bedeutung zukommt, volkswirtschaftlich ist er also zur Bedeutungslosigkeit verkommen. Vor allem geht es heute darum, dass unter das Verbot sämtliche Güter und Stoffe fallen sollen, die unter Umständen nicht nur zivilen, sondern auch militärischen Zwecken dienen können. Namentlich geht es auch um Substanzen, die zur Herstellung von chemischen und biologischen Kampfstoffen Verwendung finden könnten. Diese Abklärung im Einzelfall zu treffen, dürfte sehr schwierig sein. Wie soll beispielsweise beurteilt werden, ob man gewisse mechanische Teile oder chemische Komponenten im Ausland für zi-- 7 of 11 -12. Dezember 1991 N 2427 Parlamentarische Initiativen. Kriegsmaterial vile industrielle Zwecke oder für die Waffenherstellung verwenden wird? Unsere Fraktion ist durchaus der Meinung, dass in Fragen des Exportes oder der Vermittlung von Rüstungsgütern kritisch vorgegangen werden muss. Namentlich sollten Krisengebiete und Entwicklungsländer nicht mit Waffen beliefert werden. In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass die Frage des Waffenexportes Parlament und Oeffentlichkeit seit Jahren beschäftigt Bereits vor 20 Jahren verwarf das Schweizervolk in einer Abstimmung ein Waffenausfuhrverbot, allerdings nur sehr knapp. Verschiedene Initiativen für ein Waffenausfuhrverbot sind in den letzten Jahren vor allem deshalb abgelehnt worden, weil sie im wesentlichen die Gleichstellung von zivilem Material mit Kriegsmaterial verlangten, wenn Grund zur Annahme besteht, dass ziviles Material militärischen Zwecken dienen könnte. Das ist eine äusserst schwierige Frage, deren Abklärung einen sehr grossen Aufwand voraussetzt, d. h. im Einzelfall nach unserer Ansicht kaum vollziehbar ist Exportmässig könnten wir dadurch stark benachteiligt werden; denken wir beispielsweise - es ist bereits gesagt worden - an unsere Maschinenindustrie, welche hochpräzise Werkzeugmaschinen oder technische Teile von grosser Genauigkeit produziert, welche für die Waffenherstellung verwendet werden könnten. In diesem Zusammenhang müssen wir mit in Betracht ziehen, dass sich das wirtschaftliche und politische Umfeld in der Schweiz seit der Einreichung dieser parlamentarischen Initiativen wesentlich verschlechtert respektive verändert hat. Auch unsere bundeseigene Waffenindustrie ist davon stark betroffen. Die zahlreichen Entlassungen gerade in diesem Wirtschaftssektor sprechen für sich. Der internationale Vergleich zeigt, dass die Regelung der Waffenausfuhr auf Verfassungsstufe kaum sinnvoll ist, denn die rechtlichen Bestimmungen müssen den neuen technologischen Entwicklungen rasch angepasst werden können. Die Fragen der Waffendefinition und der Ausfuhrbestimmungen wurden denn auch in vielen Ländern in einer Regierungsverordnung gelöst Sollten wir das Problem nicht in der Kompetenz des Bundesrates belassen, so dass dieser grösstmögliche Freiheit hat, um rasch und adäquat auf Veränderungen zu reagieren? Unabhängig von den Arbeiten der Kommission beschloss deshalb der Bundesrat, diesen Sommer dem Parlament eine Revision des Bundesgesetzes über das Kriegsmaterial zu beantragen. Die entsprechende Botschaft sollte bis Ende 1993 vorliegen. Praktisch alle Anliegen der parlamentarischen Initiativen sind vom Bundesrat in der Gesetzesrevision anvisiert Die freisinnig-demokratische Fraktion lehnt die drei parlamentarischen Initiativen ab. Die wesentlichen Gründe für diese Ablehnung finden Sie im schriftlichen Bericht der Kommission, unter Punkt 2 (Begründungen der Kommission). Es sind dies hauptsächlich:

1.

Ein vollständiges Verbot für die Schweiz, Waffen herzustellen, würde in unserem Land mit seiner eigenen Armee, welche entsprechend ausgerüstet sein muss, kaum verstanden. Wir sähen uns gezwungen, unter Umständen Waffen in Ländern einzukaufen, welche das Waffenexportverbot weit lockerer handhaben, als das bei uns der Fall ist Herr Keller Anton hat das bereits erwähnt

2.

Das Exportverbot könnte für allzu viele Güter und Stoffe Geltung erlangen - das ist ja das eigentliche Problem -, welche für nichtmilitärische Zwecke bestimmt sind, jedoch der Herstellung von Rüstungsmaterial dienen könnten. Abklärungen über die Verwendung vor Ort wären zu aufwendig und der Verlust für unsere Wirtschaft heute nicht verantwortbar.

3.

Der Bundesrat hat die Zeichen der Zeit erkannt und bereits eine Gesetzesänderung signalisiert Wir sind überzeugt, dass wir mit einer Gesetzesänderung bestehende Schwachstellen im Waffenexport eliminieren können. Abschliessend möchten wir festhalten, dass wir uns einer Ueberprüfung der Waffenherstellung, vor allem des Waffenexportes, nicht grundsätzlich widersetzen. Wir sehen eine solche vielmehr im Sinne des Vorschlages des Bundesrates auf Gesetzesstufe. Die freisinnig-demokratische Fraktion ist deshalb bereit, auf das Kommissionspostulat einzutreten, lehnt jedoch die drei vorliegenden parlamentarischen Initiativen ab. Wir bitten Sie, unserem Antrag zu folgen. Meier Hans: Die grüne Fraktion unterstützt die parlamentarischen Initiativen für ein Ausfuhrverbot von Kriegsmaterial. Die Schweiz hat ja in Sachen Kriegsmaterialexport eine jahrhundertelange Tradition. Bis weit ins 19. Jahrhundert hinein war die Reisläuferei eine Ausfuhr von lebendigem Kriegsmaterial. 1848 wurde dies verboten. Die aufstrebende Maschinenindustrie war dann auf die Ausfuhr von Waffen angewiesen. Das war für sie lebensnotwendig. Es war auch ein sehr gutes Geschäft. Besonders unrühmlich war die Belieferung von Nazi-Deutschland. Von Montag bis Samstag arbeiteten wir für die deutsche Wehrmacht. Am Sonntag beteten wir für den Sieg der Alliierten. Wir hätten heute das schärfste Kriegsmaterialgesetz der Welt, wird gesagt. Wir tun so, als belieferten wir die Länder mit Waffen für Paraden und Défilées, allenfalls noch zur Verteidigung. Wir wissen aber ganz genau, dass viele Waffen «made in Switzerland» den Weg zu den Kriegsschauplätzen finden. Wer Waffen liefert, kann seine Hände nicht in Unschuld waschen. Hingegen akzeptiere ich die Aussage von alt Nationalrat Peter Sager, der ungefähr vor einem Jahr in diesem Saal sagte, die Türkei stehe auf der Seite der Irak-Gegner, und einem solchen Land könne man die Waffen nicht vorenthalten. Das war wenigstens ehrlich, wenn ich auch seine Meinung nicht teile. Ich zitiere aus dem Bericht der GPK aus dem Jahre 1989 (Schlussfolgerung): «Auf der einen Seite geht es um Gesichtspunkte der Landesverteidigung und der Erhaltung einer minimalen eigenen Rüstungsindustrie, ferner um die Freiheit der Exportwirtschaft in unserem marktwirtschaftlichen System sowie um die Erhaltung von Arbeitsplätzen in der Schweiz Auf der anderen Seite stehen Werte wie die schweizerische Aussenpolitik auf der Grundlage der Solidarität, die Wahrung der Neutralität der Schweiz als Element unserer Sicherheitspolitik sowie die Glaubwürdigkeit des schweizerischen Rechtsstaates im In- und Ausland.» Kurzum: Auf der einen Seite geht es um das Geschäft, auf der anderen Seite geht es um die Glaubwürdigkeit der Schweiz als Ursprungsland des Roten Kreuzes. Besonders stossend ist die Kriegsmaterialausfuhr in Entwicklungsländer. Mit der einen Hand leisten wir Entwicklungshilfe, und mit der anderen nehmen wir diesen Ländern die Devisen über Waffenlieferungen gleich wieder weg. 1848 wurde das Verbot der Ausfuhr von lebendigem Kriegsmaterial in unserer Bundesverfassung verankert. Sorgen wir doch dafür, dass noch vor Beginn des nächsten Jahrtausends die Ausfuhr von jeglichem Kriegsmaterial durch die Bundesverfassung verboten wird! Frau Grendelmeier: Wie so viele dringende Probleme in diesem Land schieben wir auch das Verbot der Kriegsmaterialausfuhr nicht etwa Monate oder Jahre, sondern Jahrzehnte vor uns her, ohne dass sich ein echter Wille zur Lösung auch nur am Horizont abzeichnen würde. Die bisherigen Versuche-auch unserer Fraktionsmitglieder-, die teilweise bis in den Anfang der siebziger Jahre zurückreichen, sind an den immer gleichen Argumenten - oder eher Scheinargumenten gescheitert. Dabei hätten wir ein durchaus taugliches Gesetz, das die Ausfuhr des Kriegsmaterials so regeln könnte, dass allen Interessen Rechnung getragen würde. Ich sage: könnte. Die Realität zeigt indessen, dass es praktisch keine Wirkung hat, sonst müssten wir Diskussionen wie diese nicht so regelmässig und so langweiligerweise immer wiederholen, und zwar immer dann, wenn in einem der zahlreichen Kriegs- oder Krisengebiete Kriegsmaterial schweizerischer Provenienz auftaucht Diese triste Tatsache beweist, dass der Interpretationsspielraum dieses Gesetzes viel zu gross ist und dass man unter diesen Umständen das Gesetz dergestalt verschärfen muss, dass Umgehungen nicht mehr so leicht möglich sind oder mindestens erheblich erschwert werden. Mit der permanenten Verletzung des geltenden Gesetzes fügen wir dem Ansehen unseres Landes einen immensen Schaden zu.

1.

Wir verstossen gegen die Neutralität Das ist ein Verstoss, der sonst in diesem Land schärfstens geahndet wird! Sie ist

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Initiatives parlementaires. Matériel de guerre 2428 M 12 décembre 1991 auch ein Begriff, mit dem sonst reichlich Wucher getrieben wird, wenn es darum geht, nützliche Dinge zu verhindern, wie zum Beispiel in der Europapolitik. Wir verletzen also die Neutralität, indem wir Kriegsmaterial, wenn auch über verschlungene Wege, in Länder exportieren, in welchen entweder Krieg geführt wird oder gefährliche Spannungen herrschen, zum Beispiel in Jugoslawien vor dem Ausbruch des Krieges, oder in Länder, in denen die Menschenrechte massiv verletzt werden, wie zum Beispiel in der Türkei. Die Schweiz ist also in all diesen Spannungsgebieten an kriegerischen Geschehen beteiligt und keineswegs neutral. Es sei denn, Sie interpretieren die Neutralität dermassen extensiv, dass Sie die Tatsache, dass man in solchen Ländern auf beiden Kriegsseiten Schweizer Waffen findet, dass man sozusagen ein schweizerisches Gleichgewicht des Schreckens herstellt, nicht stört. Wenn Sie das noch als neutral bezeichnen, dann ist das eine sehr spezielle und noch neu aufzunehmende Definition des Ausdruckes Neutralität Somit beteiligt sich unser Land an fremden Kriegen, und zwar empörenderweise als Kriegsgewinnler, und zwar von der übelsten Sorte.

2.

Das Ansehen der Schweiz leidet ferner auch durch ihre Doppelmoral. Mit der Ausfuhr von Waffen helfen wir Leid verbreiten, denn Waffen haben nur zwei Bedeutungen: Erstens müssen sie töten, verletzen und zerstören, zweitens sind sie ein immenses Geschäft, und zwar ein Bombengeschäft. Wie sollen wir nun unsere Glaubwürdigkeit vor allem im Ausland unter Beweis stellen, wenn wir zuerst Kriegsschäden, Kriegsverletzungen mitverantworten und eine Menge Geld daran verdienen und dann das IKRK in diese Gebiete nachschieben, um die mitverursachten Schäden entweder zu beheben oder mindestens wieder einigermassen gutzumachen? Somit verdient die Schweiz gleich doppelt: pekuniär an der Produktion der Schäden und moralisch an der Wiedergutmachung oder, bescheidener ausgedrückt, an der Schadenbegrenzung. Ich weiss, das klingt zynisch, aber die Realität hat ab und zu die unangenehme Eigenschaft, zynisch zu klingen. Für eine sofortige Revision des Kriegsmaterialgesetzes im Sinne der drei parlamentarischen Initiativen wie sämtlicher anderer Motionen und sonstiger Vorstösse auf diesem Gebiet sprechen aber auch wirtschaftliche Ueberlegungen. Sie wissen es: Durch die neue Situation im Osten Europas ist die Waffenindustrie ohnehin gezwungen, die Waffenproduktion zu drosseln, und offenbar ist es gar nicht so ungeheuer schwierig, auf andere Produktionszweige umzusatteln, wie man uns das immer wieder weismachen wollte. Bührle beispielsweise hat jedenfalls den Anfang gemacht. Was also moralisch-ethische Erwägungen während Jahren und Jahrzehnten nicht zustande gebracht haben, schafft nun die sogenannte «normative Kraft des Faktischen» spielend! Was die Beschwörung der Arbeitsplätze, der Arbeitsplatzerhaltung und die des Know-how betrifft, ist auch sie zu widerlegen. Noch nie konnte mir nämlich jemand erklären, warum das technisch-wissenschaftliche Know-how ausschliesslich an der Herstellung von Waffen erprobt werden kann, auch nicht, warum wir in der friedlichen Schweiz Arbeitsplätze durch die Produktion von todbringenden Waffen schaffen und erhalten sollen. Mit genau den gleichen Fähigkeiten ist ein Arbeiter durchaus imstande, nützliche Maschinen, nützliche Apparate, lebenserhaltende Instrumente herzustellen, zum Beispiel, um die Lebensbedingungen in der Dritten Welt zu verbessern. Schliesslich und letztens: Herr Bundesrat Felber hat vor einem Jahr, das heisst am 10. Dezember 1990, in einer Debatte ausgeführt, dass der Bundesrat wegen des grossen Interpretationsspielraumes des geltendes Gesetzes ein totales Waffenausfuhrverbot in Erwägung zieht Deshalb bitte ich Sie im Namen der Mehrheit der LdU/EVP-Fraktion, den Bundesrat in seiner löblichen Absicht zu bestärken, den drei parlamentarischen Initiativen Folge zu geben beziehungsweise die Minderheit zu unterstützen. Das Kommissionspostulat hingegen bringt ausser ein paar höflichen Empfehlungen gar nichts; die weitgehende Mehrheit unserer Fraktion lehnt es daher ab. Präsident: Die Fraktion der Schweizer Demokraten und der Lega dei Ticinesi lässt mitteilen, dass sie bei allen drei parlamentarischen Initiativen beantragt, keine Folge zu geben. Scherrer Jürg: Es ist ein Irrglaube zu meinen, wenn wir diese Initiativen gutheissen würden, könnten wir in dieser Welt irgend etwas bewirken. Die Auto-Partei lehnt alle drei parlamentarischen Initiativen ab. Es gibt nämlich Waffen, die nicht nur für den Angriff, sondern vor allem für die Verteidigung gedacht sind. Es wird wohl niemand etwas dagegen einzuwenden haben, wenn die Schweiz Verteidigungstechnologie in Länder exportiert, die sich gegen Aggressoren - wie z. B. vor einigen Jahren Afghanistan gegen die Sowjetunion -wehren müssen. Wir lehnen aber die parlamentarischen Intitiativen auch ab, weil sie in der Praxis gar nicht durchsetzbar sind. Sie sind nicht durchsetzbar, weil es heute keinen High-Tech-Bereich mehr gibt, dessen Produkte Sie nicht für kriegerische Zwecke verwenden oder missbrauchen können. Sie müssten praktisch alle High-Tech-Exporte der Schweiz einstellen, wenn Sie diese Initiativen konsequent durchsetzen wollten. Militärische Entwicklung der Hochtechnologie heisst konsequenterweise auf der anderen Seite auch, dass wir, wenn wir diese einstellen, einen grossen Bereich der Entwicklung von Hochtechnologie in der Schweiz verlieren. All jenen, die gesagt haben, es gebe keinen Arbeitsplatzabbau und die betroffene Industrie könnte ja auch etwas anderes produzieren, möchte ich ein paar Fragen stellen: Wieso haben wir in den letzten Jahren in der Schweiz eine solche Zunahme der Arbeitslosigkeit? Wieso wandern immer mehr Unternehmen ins benachbarte Ausland ab? Wieso haben wir eine alarmierende Zahl von Betriebsschliessungen und Konkursen? Ich gebe jetzt eine ganz konkrete Antwort auf das Votum von Herrn Schmid von der Grünen Partei: Natürlich ist die Industrie und sind die Unternehmen innovativ und haben Ideen. Aber das Korsett, das wir der freien Marktwirtschaft in diesem Rat immer enger schnallen, verhindert eine gesunde wirtschaftliche Entwicklung der schweizerischen Industrie. Nehmen Sie dies endlich einmal zur Kenntnis. Es geht nicht nur Know-how verloren, sondern es wandern auch Unternehmen ins Ausland ab. Es ist interessant, dass diese drei politischen Vorstösse wieder genau aus jener politischen Ecke kommen, die noch nie neue Arbeitsplätze in der Schweiz geschaffen hat, sondern dauernd für den Abbau von Arbeitsplätzen besiorgt ist. Fragen Sie einmal in der Region Thun, im Kanton Bern, was die Leute denken, die beim Militär gearbeitet haben und jetzt ohne Arbeit sind! Erkundigen Sie sich dort einmal, was diese Leute vom dauernden Abbau von Arbeitsplätzen, bedingt durch Beschlüsse dieses Parlamentes, halten - da hören Sie ganz andere Sachen! Die Fraktion der Auto-Partei lässt es n;cht mehr zu, dass unter dem Deckmantel der sogenannten Humanität der Werkplatz Schweiz dauernd demontiert wird. In diesem Sinne bitte ich Sie, die drei parlamentarischen Initiativen abzulehnen. Luder: Im Namen der einstimmigen SVP-Fraktion empfehle ich Ihnen, die drei parlamentarischen Initiativen abzulehnen. Die Fraktion ist sich bewusst, dass der Waffenhandel auf dieser Welt Probleme bietet. Aber wir müssen feststellen, dass wir in einer Welt leben, die noch nicht so st, dass man ohne Waffen in der Hand den Frieden herbeiführen kann. Der Ist-Zustand ist so, dass wir noch Waffen brauchen, um den Frieden sicherzustellen. Ich erwähne hier die Uno-Missionen, die Blauhelme in verschiedenen Teilen der Welt; ich erinnere daran, dass man in Jugoslawien auf diese Art eine Lösung zu finden sucht. Es ist auch nicht so, dass wir in unserem Land eine Waffenindustrie betreiben, die grossflächige und grossräumige Exporte tätigt Unsere Waffenexporte sind im Rahmen der Gesamtexporte verschwindend klein. Wir müssen in unserem Land eine eigene Waffenherstellung sicherstellen, um unsere eigene Sicherheitspolitik sicherstellen zu können. Es ist daher unerlässlich, dass man eine Fabrikation aufrechterhält - und dazu braucht es eine Waffenexporttätigkeit in einem genau vorgeschriebenen Rahmen und unter Einhaltung der genau vorgeschriebenen Leitplanken, wie sie das Kriegsmaterialgesetz vorsieht -- 9 of 11 -12. Dezember 1991 2429 Bericht der Puk EMD. P-26 Wir unterstützen das Postulat der Kommission, dass man dieses Kriegsmaterialgesetz revidiert; dass man auch zivile Güter, die für Kriegsdienste gebraucht werden können, einbezieht; dass man Geschäfte, die die Schweiz nicht berühren, aber durch die Schweiz oder von der Schweiz aus getätigt werden, miteinbezieht; dass man Massenvernichtungswaffen im AC-Bereich, chemische Produkte, bei einer Revision des Kriegsmaterialgesetzes miteinbezieht Ich bitte um Ablehnung der drei parlamentarischen Initiativen. Hari, Berichterstatter: Die drei zur Diskussion stehenden Initiativen stossen alle in die gleiche Richtung. Sie verlangen Massnahmen, um die Kriegsmaterialausfuhr zu beschränken oder zu verbieten. Unsere Kommission hat am 8. und 28. Mai und am 2. September dieses Jahres getagt und dabei auch die Initianten gebührend angehört. Die Kommissionsmehrheit kam nach ausgiebiger Beratung zum Schluss, den Initiativen sei keine Folge zu geben, dies bei einem Stimmenverhältnis von 13 zu 5. Eine Minderheit, deren Standpunkt hier begründet wurde Schmid Peter, Carobbio, Haering Binder, Hubacher, Wiederkehr-, beantragt, Folge zu geben. Im übrigen verweise ich auf den schriftlichen Bericht der Kommission vom 17. September 1991. Obschon Herr Ledergerber diesen Bericht als falsch bezeichnete, verweise ich nochmals auf das Stimmenverhältnis von 13 zu 5 und beantrage Ihnen namens der Kommissionsmehrheit, keine Folge zu geben. M. Perey, rapporteur: Vous avez reçu un rapport écrit concernant les travaux de la commission traitant ces trois initiatives. Je peux donc me dispenser de reprendre en détail tous les points que vous avez déjà tous lus et étudiés et me bornerai à quelques rappels. La commission a estimé que les trois initiatives pouvaient être traitées de concert car, sur le fond, elles concernent la même question. La problématique de l'exportation de matériel de guerre a fait l'objet de très nombreuses interventions au cours de ces vingt dernières années. Signalons que, depuis le 1er janvier 1990, ce ne sont pas moins de dix initiatives, motions et interpellations qui ont été déposées. Indépendamment des travaux de la commission, le Conseil fédéral, dans sa séance du 26 juin 1991, a décidé de proposer au Parlement une révision de la loi sur le matériel de guerre. La commission a refusé de donner suite aux trois initiatives parlementaires, car si elles sont le reflet des préoccupations largement répandues dans la population, elles seraient difficilement réalisables et acceptables. Ce refus peut être motivé sur un double point de vue: premièrement, l'interdiction totale pour la Suisse de fabriquer des armes mettrait notre pays dans une situation ambiguë. En effet, si nous cessions de fabriquer des armes, nous serions obligés de les acheter dans un pays dont nous considérerions qu'il a une morale inférieure à la nôtre. Deuxièmement, une interdiction générale d'exporter du matériel de guerre provoquerait on l'a déjà dit - des difficultés pour les entreprises dont le secteur militaire représente une part importante de la production, quoique cela a tendance à disparaître. Une telle interdiction toucherait également l'industrie des machines et les entreprises spécialisées dans la haute technologie. Compte tenu des préoccupations actuelles de la population, la commission a estimé qu'il serait inadéquat de laisser ces trois initiatives sans suite. Aussi, si elle vous invite à les refuser, la commission propose un postulat qui s'inscrit dans le cadre de lafuture révision de la loi sur les exploitations du matériel de guerre. M. Ledergerber a contesté tout à l'heure les arguments du rapport écrit de la commission et c'est son droit Mais, à mon avis, il est inutile de recommencer le débat pour essayer de le convaincre. Je puis vous assurer pourtant, Mesdames et Messieurs, que contrairement à ses déclarations, la commission n'a pas pris le sujet à la légère puisqu'elle y a consacré trois séances. M. Spielmann a rappelé les motivations de son initiative. La commission est bien consciente qu'il faut clarifier la situation et c'est pour cette raison qu'elle vous propose un postulat M. Spielmann s'en félicite mais il voudrait lui donner la forme de la motion. Quant à M. Schmid Peter, dans un rapport de minorité, il voudrait voir élargir tout le débat mais je crois que nous devons en rester aujourd'hui au texte des initiatives. En conclusion, la commission vous propose, par 13 voix contre 5, de ne pas donner suite aux trois initiatives, de refuser la proposition de minorité et de voter le postulat de la commission. Initiative 91.403 Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit (keine Folge geben) 87 Stimmen Für den Antrag der Minderheit (Folge geben) 64 Stimmen Initiative 91.407 Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit (keine Folge geben) 89 Stimmen Für den Antrag der Minderheit (Folge geben) 59 Stimmen Initiative 91.41'2 Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit (keine Folge geben) 92 Stimmen Für den Antrag der Minderheit (Folge geben) 58 Stimmen Postulat Ad 91.403 Abstimmung - Vote Für Ueberweisung als Postulat 91 Stimmen Für Ueberweisung als Motion (Antrag Spielmann) 35 Stimmen #ST# Ad 90.022 Bericht der Puk EMD. Demobilisierung von P-26 Rapport de la CEP D M F Démobilisation de P-26 Beschluss des Ständerates vom 11. Dezember 1991 Décision du Conseil des Etats du 11 décembre 1991 Kategorie V, Art. 68 GRN - Catégorie V, art 68 RCN M. Carobbio présente au nom de la commission le rapport écrit suivant (deutscher Wortlaut siehe Amtliches Bulletin des Ständerates, Wintersession 1991, Seite 1052):

1.

Situation initiale

1.1

Le 27 novembre 1990, jour de la présentation du rapport de la CEP DMF, le Conseil fédéral rendait publique sa décision de dissoudre P-26 et de confier cette tâche au directeur remplaçant du Groupe planification et commandant de la brigade de fortification 23, le brigadier Arthur Liener, Dr es sciences (divisionnaire et directeur de l'Office fédéral du génie et des fortifications depuis le 1 er janvier 1991 ).

1.2

Par décisions du 21 janvier1991 et du 24 janvier 1991, les Bureaux du Conseil des Etats et du Conseil national ont confié à la CEP DMF le mandat d'exercer la haute surveillance parlementaire sur l'exécution de la liquidation de P-26.

1.3

Suite à cette décision, la commission a siégé le 7 février 1991, le 13 mai 1991, le 7 novembre et le 27 novembre 1991.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Parlamentarische Initiative (Spielmann) Ausfuhrverbot für Kriegsmaterial und Neuausrichtung der Rüstungsfirmen Initiative parlementaire (Spielmann) Interdiction de l'exportation de matériel de guerre et reconversion des entreprises d'armements In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1991 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 14 Séance Seduta Geschäftsnummer 91.412 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 12.12.1991 - 15:00 Date Data Seite 2420-2429 Page Pagina Ref. No 20 020 703 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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