91-413
Verwaltungsbehörden 26.09.1994 91.413
26. September 1994Deutsch11 min
Source admin.ch
Initiative parlementaire. Nouvel article 8bis CF 1472 N 26 septembre 1994 konkret um Projekte im Zusammenhang mit dem Interreg-llFonds der Europäischen Union. Der Interreg-l-Fonds hat den Grenzregionen Projekte gebracht, die von unseren Nachbarstaaten bezahlt worden sind. Im Bodenseeraum denke ich an grenzüberschreitende Gasleitungen, an Notwasseranlagen, die beide Länder betrafen, und an Studienobjekte, die nicht nur Deutschland, sondern auch die Schweiz angingen. Es ist dies eine für mich völlig altruistische Haltung des Nachbarstaates Deutschland ohne jede finanzielle Beteiligung der schweizerischen Grenzkantone. Es stehen jetzt 5 Milliarden Schweizerfranken an, die auf etwa 80 Grenzregionen zu verteilen sind. Bis Ende Oktober 1994 müssen diese Projekte eingegeben werden. Sie werden von unseren Nachbarstaaten - auch für unser Land - in Brüssel vertreten. Es werden etwa im Lande Baden-Württemberg 20 bis
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Millionen Franken für die beiden Grenzregionen Basel und Bodensee bereitgestellt. Es wäre deshalb wichtig, dass von unserer Seite eine Investition gemacht würde. Wenn der Bund für jede Region für die nächsten sechs Jahre 4 Millionen Franken gibt, ist das für die Kantone ein Anreiz, auch etwas zu tun. Sie können sich vorstellen: wenn hier ein positives Echo aus Bern kommt, werden vor allem auch die Projekte berücksichtigt werden, die grenzüberschreitend sind. Sonst werden Projekte ausgewählt, die nur die deutsche Seite betreffen. In dem Sinne ist das Ganze eine sinnvolle Investition, Herr Bundesrat, die zeitgerecht erfolgen muss. Deshalb bitte ich Sie, als Zeichen der Ermutigung für den Bundesrat die sechs Vorstösse stehenzulassen - gleichsam als Mahnung: Wer zu spät kommt, der könnte sich selber bestrafen! Bäumlin Ursula (S, BE), Berichterstatterin: Ich habe schon gesagt, dass wir den Antrag Mühlemann in der Kommission nicht diskutiert haben. Wir haben dort beschlossen, freihändig alle diese Vorstösse abzuschreiben. Nun kommt Herr Mühlemann und verknüpft seinen Antrag auf Aufrechterhaltung mit dem vom Bundesrat versprochenen Bundesbeschluss. Was ich nicht mehr wusste, hat mir mein Korreferent mitgeteilt, nämlich dass auf Seite 44 in der deutschen Fassung steht, dass der Bundesrat diesen Bundesbeschluss noch für dieses Jahr in Aussicht gestellt hat Herr Bundesrat, wegen dieses Versprechens, das Sie in diesen Bericht geschrieben haben, wäre ich persönlich geneigt, dem Antrag Mühlemann zuzustimmen; denn ich sehe nicht ein, warum man diese Vorstösse jetzt abschreiben soll, bevor Ihr Versprechen erfüllt ist Aber ich kann, wie gesagt, nur in meinem eigenen Namen sprechen und nicht im Namen der Kommission. Ich möchte mich ganz kurz zu dieser Debatte äussern. In der Kommission war die Debatte sehr kurz. Sie wurde jetzt eigentlich in vertiefter Form hier nachgeholt, und ich finde das eine gute Art, Aussenpolitik zu machen. Ich möchte Ihnen in diesem Sinn empfehlen, diese Debatte jetzt noch mit der Zustimmung zum Antrag Mühlemann abzurunden. Caccia Fulvio (C, TI), rapporteur: Comme vient de le dire M™ Bäumlin, la proposition Mühlemann n'a pas été présentée en commission, peut-être parce que, justement, il présidait la commission lorsqu'on a traité cette question. Il n'y a donc pas de décision de la commission concernant la proposition Mühlemann. Je constate, à titre personnel, que la promesse faite par le Conseil fédéral (page 47 du rapport) de présenter, «dans le courant de l'année», un message relatif à un arrêté fédéral concernant la promotion de la coopération transfrontalière des cantons et des régions dans le cadre de l'initiative communautaire Interreg II, pourrait éventuellement toucher trois des six interventions personnelles. Elle peut difficilement concerner les postulats Spielmann, Epiney et Onken qui traitent de toute autre matière et qui n'ont vraisemblablement rien à voir avec le programme Interreg II. Je ne sais plus quel est le contenu des trois autres interventions personnelles et ne peux donc affirmer que ce programme Interreg II les touche effectivement. Je reste donc dans le doute. Cotti Flavio, conseiller fédéral: Comme je le disais, le Conseil fédéral, aux pages 39 et 47 de son rapport, assume cet engagement Je signalais que, s'agissant ici clairement d'investissements qui ont trait à la politique régionale, c'est le Département fédéral de l'économie publique qui est en train d'élaborer ce rapport Je ne vais pas manquer de signaler l'attitude d'attente légitime que le Conseil national manifeste. J'espère vivement que, malgré la difficulté financière actuelle, le délai de la fin de l'année puisse être retenu. Abstimmung - Vote Für den Antrag Mühlemann 92Stimmen Für den Antrag des Bundesrates 23 Stimmen An den Ständerat-Au Conseil des Etats #ST# 91.413 Parlamentarische Initiative (APK-NR, Minderheit Bircher Silvio) Neuer Artikel Sbis der Bundesverfassung. Beziehungen zum Ausland Initiative parlementaire (CPE-CN, minorité Bircher Silvio) Nouvel article 8bis de la Constitution fédérale. Relations avec l'étranger Fortsetzung -Suite Siehe Jahrgang 1991, Seite 1900 - Voir année 1991, page 1900 Kategorie V, Art. 68 GRN - Catégorie V, art. 68 RCN Mühlemann Ernst (R, TG) unterbreitet im Namen der Aussenpolitischen Kommission (APK) den folgenden schriftlichen Bericht: Die parlamentarische Initiative 91.413 steht in einem engen Zusammenhang mit den gleichlautenden parlamentarischen Initiativen Sager, Caccia und Petitpierre betreffend die Schweiz und Europa (90.245, 90.246, 90.247). Sie wurde zusammen mit diesen am 3. Oktober 1991 vom Plenum an die Kommission mit dem Auftrag zurückgewiesen, diese nach Abschluss der EWR-Verhandlungen nochmals zu prüfen und dem Rat Antrag zu stellen. Am 15. Oktober 1992 beschloss die Kommission dem Plenum zu beantragen, die parlamentarischen Initiativen 90.245 und
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abzuschreiben bzw. ihnen keine Folge zu geben, was am 27. April 1993 geschah (die Initiative 90.246 wurde zurückgezogen). Gleichzeitig beschloss sie aber auch, den Vorstoss 91.413 noch pendent zu halten. Die Kommission befasste sich an ihrer Sitzung vom 5. Juli 1994 noch einmal mit der parlamentarischen Initiative 91.413. Mühlemann Ernst (R, TG) présente au nom de la Commission de politique extérieure (CPE) le rapport écrit suivant: L'initiative parlementaire 91.413 est en relation étroite avec les initiatives parlementaires identiques Sager, Caccia et Petitpierre concernant la Suisse et la construction de l'Europe (90.245, 90.246, 90.247). Le 3 octobre 1991, le plénum a renvoyé cette initiative ainsi que les trois autres à la commission en l'invitant à réexaminer lesdites initiatives au terme des négociations sur l'Espace économique européen (EEE) et à faire de nouvelles propositions au Conseil.
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September 1994 N 1473 Bekämpfung des organisierten Verbrechens Le 15 octobre 1992, la commission a décidé de proposer au plénum de classer les initiatives parlementaires 90.245 et
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en ne leur donnant pas suite; le Conseil national en décida ainsi le 27 avril 1993 (l'initiative 90.246 a été retirée). Dans le même temps, elle décida également de laisser en suspens l'intervention 91.413. Dans sa séance du 5 juillet 1994, la commission a traité une nouvelle fois l'initiative parlementaire 91.413. Antrag der Kommission Mit 11 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen beantragt Ihnen die Kommission, der Initiative keine Folge zu geben. Proposition de la commission Parli voix contre 1 et avec 3 abstentions, la commission vous propose de ne pas donner suite à l'initiative. Angenommen -Adopté #ST# 94.005 StGB. Schaffung einer Zentralstelle zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens CP. Création d'un office central de lutte contre le crime organisé Fortsetzung - Suite Siehe Seite 1423 hiervor-Voir page 1423 ci-devant Koller Arnold, Bundesrat: Zunächst möchte ich Ihnen für die im ganzen gute Aufnahme dieser Vorlage herzlich danken. Die Notwendigkeit eines entschiedenen Kampfes gegen das organisierte Verbrechen auch in unserem Land ist von keiner Seite in Abrede gestellt worden. Unterschiedliche Meinungen wurden lediglich bezüglich der Dringlichkeit der Vorlage geäussert. Jüngst, anlässlich meines Besuches in Moskau, hat der russische Innenminister an einer Pressekonferenz erklärt, Russland führe einen realen Kampf, einen herausfordernden Krieg gegen das organisierte Verbrechen, und die Schweiz treffe kluge vorbeugende Massnahmen gegen das organisierte Verbrechen. Ich hoffe, der russische Innenminister habe mit dieser Aussage recht gehabt. Der Bundesrat ist jedenfalls der Überzeugung, dass der Kampf gegen das organisierte Verbrechen auch in unserem Land sehr dringlich ist. Das war denn auch der Grund, weshalb wir am 1. August dieses Jahres das sogenannte zweite Massnahmenpaket zur Bekämpfung der Geldwäscherei und des organisierten Verbrechens in Kraft gesetzt haben. Dieses Massnahmenpaket beinhaltet bekanntlich drei neue Rechtsnormen: einen eigenen Straftatbestand betreffend die Beteiligung an einer kriminellen Organisation, eine verbesserte Regelung der Einziehung von kriminellen Geldern und Vermögenswerten, und schliesslich das Melderecht des Financiers. Diese neuen materiellrechtlichen Strafnormen sind zweifellos geeignet, den Kampf gegen das organisierte Verbrechen und die Geldwäscherei, gegen die auch die Schweiz nicht gefeit ist, wirkungsvoller zu führen. Die Anwendung dieser neuen Strafbestimmungen wie auch jener über die Geldwäscherei aus dem Jahre 1990 ist und bleibt zwar Aufgabe der Kantone. Wir sind jedoch zur Überzeugung gelangt - dies in Übereinstimmung mit den Kantonen, vorab mit der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren und der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten -, dass der Bund den Kantonen gewisse Vollzugshilfen leisten muss. Denn man weissja längst, dass die organisierte Kriminalität nicht nur kantonsübergreifende, sondern landesübergreifende Dimensionen aufweist, die ein koordinierendes Eingreifen des Bundes auf diesem Gebiet unbedingt nötig machen. Die Kantone, denen die Aufgabe der Bekämpfung der organisierten Kriminalität an der Front zufällt, sind überdies auf allgemeine Lageberichte des Bundes und auf Bedrohungsanalysen angewiesen. Leiderverfügen wir in diesem delikaten Bereich der Verbrechensbekämpfung, der vor allem in den letzten Jahren eine ungeahnte Akzeleration erfahren hat, in unserem Land über keine verlässliche Lageanalyse, weil wir bisher kein Instrument dafür geschaffen haben. Zwar haben Umfragen bei Praktikern ergeben, dass es in der Schweiz glücklicherweise bisher nicht zu einer flächendeckenden Einnistung mafioser Organisationen in die legale Wirtschaft und in die Verwaltung gekommen ist. Wir müssen aber feststellen, dass auch in unserem Land im Grenzbereich von Bandenkriminalität und organisiertem Verbrechen Strukturen bestehen, die einen hohen Organisationsgrad aufweisen und somit ansatzweise vorhandenes organisiertes Verbrechen aufzeigen. Insofern muss ich an der Lagebeurteilung, die ich Ihnen anlässlich des zweiten Massnahmenpaketes vorgetragen habe, nichts ändern. Die entsprechenden Stichworte sind: Straff organisierte Drogenhändlerorganisationen, die Endglieder wichtiger ausländischer Rauschgifthändler sind, finden sich auch in der Schweiz. Auch in der Schweiz sind Geldfälschergruppen tätig. Zu den Diebstählen: Die gestohlenen Autos der oberen Klasse und der Luxusklasse werden durch arbeitsteilige Aktivitäten ins angrenzende Ausland und anschliessend in zahlreiche osteuropäische Staaten oder in den Nahen Osten verschoben. Auch bei uns gibt es Schutzgelderpressungen, vor allem im geschlossenen Kreis von Ausländern. Auch in der Schweiz gibt es generalstabsmässig geplante Einbruchserien, eigentliche Beutezüge, in Schmuckläden, Geldinstitute und Villen. Diese Beutezüge werden vorwiegend von ausländischen Organisationen vorgenommen, wobei die Bandenmitglieder vielfach nur zum Zweck der Tatbegehung in die Schweiz einreisen und nachher unser Land sofort wieder verlassen, sobald die Beute einem für die Verwertung zuständigen «Arbeitskollegen» übergeben werden konnte. Auch der zunehmende Handel mit Frauen aus Osteuropa und Drittweltländern macht uns ernsthafte Sorgen. Es gibt somit vielerlei Anzeichen dafür, dass unser Land auf der Management- und Organisationsebene des organisierten Verbrechens eine wichtige Rolle spielt. Die zentrale geographische Lage, die politische Stabilität unseres Landes und die perfekten Dienstleistungen unseres Finanzplatzes sind Vorzüge, welche die Kreise des organisierten Verbrechens ebenso schätzen wie die legale Wirtschaft. Wir handeln daher zweifellos unter einem echten Zeitdruck. Mit dem Bundesgesetz über kriminalpolizeiliche Zentralstellen des Bundes soll nun die Grundlage geschaffen werden für unumgängliche Vollzugshilfen des Bundes für die Kantone, vorab für eine neue Zentralstelle zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens. Diese Zentralstelle soll einerseits die Koordination der schweizerischen Ermittlungsverfahren und andererseits die nahtlose Zusammenarbeit mit dem Ausland bei internationalen Fällen sicherstellen. Neben dieser Hauptaufgabe der Koordinationstätigkeit soll die Zentralstelle Fälle organisierten Verbrechens analysieren und Lageberichte verfassen, die es erlauben, die Bedrohung durch das organisierte Verbrechen zuverlässig zu beurteilen. Schliesslich obliegt es der Zentralstelle, die schweizerischen Polizeiverbindungsbeamten einzusetzen, die zwecks schnellerer Nachrichtenübermittlung an den Brennpunkten des illegalen Drogenhandels und der organisierten Kriminalität bei schweizerischen Botschaften im Ausland stationiert werden sollen. Das wichtigste Arbeitsinstrument der neuen Zentralstelle soll eine Datenbank sein, die als Informationsdrehscheibe bei der Bekämpfung des organisierten Verbrechens dient und an welche die entsprechenden Dienststellen der Kantone angeschlossen werden können. Erlauben Sie mir noch ein Wort zur gewählten Form des Erlasses. Wir haben uns ursprünglich überlegt, ob diese Zentral-- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Parlamentarische Initiative (APK-NR, Minderheit Bircher Silvio) Neuer Artikel 8bis der Bundesverfassung. Beziehungen zum Ausland Initiative parlementaire (CPE-CN, minorité Bircher Silvio) Nouvel article 8bis de la Constitution fédérale. Relations avec l'étranger In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1994 Année Anno Band III Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 06 Séance Seduta Geschäftsnummer 91.413 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 26.09.1994 - 14:30 Date Data Seite 1472-1473 Page Pagina Ref. No 20 024 449 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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