92-001
Verwaltungsbehörden 19.06.1992 92.001
19. Juni 1992Deutsch16 min
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19. Juni 1992 N 1185 AIPLF. Bericht der Delegation die Dinge laufen. Das darf man nicht vergessen; die ganze Problematik ist also nicht ganz so bedeutend, wie es den Anschein macht Ich fasse kurz zusammen, worum es geht: In der ursprünglichen Vorlage war die Verbandsklage auf die Herkunftsangaben beschränkt Der Geltungsbereich wurde in der Folge auf Garantie- und Kollektivmarken erweitert, so dass wir jetzt gemäss Beschluss des Ständerates vor folgender Situation stehen: Die Konsumentenorganisationen haben ein Verbandsklagerecht im Bereich der Herkunftsangaben, der Garantieund der Kollektivmarken. Im Bereich der Garantie- und Kollektivmarken ist die Klagemöglichkeit auf Feststellungsklagen beschränkt Das wäre die Version, wenn wir uns jetzt der Variante des Ständerates anschliessen. Die diversen Sprecher haben im Grunde genommen alles aufgetischt, was ebenfalls in der Kommission besprochen wurde. Frau Sandoz hat äusserst scharfsinnig darauf hingewiesen, dass es tatsächlich zwischen den beiden Vertretergruppen Differenzen gibt; das ist nicht zu bestreiten. Trotzdem bitte ich Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, sich dem Ständerat anzuschliessen. Es geht um Herkunftsangaben, um Garantie- und um Kollektivmarken. Es ist nicht abzustreiten, dass bei diesen Punkten ein öffentliches Interesse besteht Es wird nicht nur das private, sondern auch das öffentliche Interesse angesprochen. Herr Allenspach hat recht, wenn er sagt, dass leider die Bestimmung nicht mit der gewünschten Klarheit statuiert sei. Dem ist entgegenzuhalten - das wurde auch gemacht-, dass nicht zuletzt in Buchstabe a der Vorbehalt angebracht ist: sofern es in den Statuten vermerkt sei. Auch das ist eine unbefriedigende Situation. Einen wichtigen Punkt möchte ich namens der Kommission noch erwähnen: Was bedeutet der Ausdruck «Organisationen von regionaler Bedeutung»? Theoretisch wird zuviel offengelassen. Ich möchte jedoch zuhanden der Materialien in aller Klarheit sagen, dass in der Kommission völlig unbestritten war, dass damit wichtige Organisationen gemeint sind. Es war ausdrücklich die Rede von den drei regionalen sprachspezifischen Verbänden, die eigentlich ein gesamtschweizerisches Interesse wahrnehmen. Die waren gemeint. Ausdrücklich erwähnt wurde die Fédération Romande des Consommatrices, die beim Entstehen dieser Bestimmung auch mitgearbeitet hat. Aus den Materialien geht somit klar hervor, dass nicht auch kleine Organisationen gemeint sind. Wie gesagt: Im Namen der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie um Gleichschaltung mit dem Ständerat Als abschliessende Bemerkung: Das zügige Inkrafttreten wurde ebenfalls als Argument gebracht Frau Stamm Judith hat es wiederholt Und schliesslich darf noch erwähnt werden, dass in der letzten Phase selbst in Berufs- und Wirtschaftsverbänden nicht mehr bestritten gewesen sein soll, dass man hier die Konsumentenorganisationen miteinbeziehen kann. Bundesrat Koller: Ich möchte Sie dringend bitten, bei der letzten Differenz, die wir bei diesem Gesetz noch haben, dem Ständerat, dem Bundesrat und der Mehrheit Ihrer Kommission zuzustimmen. Diese Totalrevision des Markenschutzgesetzes ist ja u. a auch zum Vollzug des EWR-Vertrages nötig. Weil wir darauf gebaut haben, dass Sie diese Revision rechtzeitig realisieren, haben wir darauf verzichtet, diese Revision in das Eurolex-Programm aufzunehmen. Das allein spricht für eine Bereinigung des Gesetzes; aber es sind vor allem inhaltliche Gründe. Ich gebe zu, Frau Sandoz, dass man nicht sagen kann, dieser Vorschlag von Bundesrat und Ständerat sei durch den Verfassungsartikel über den Konsumentenschutz zwingend vorgegeben. Insofern haben Sie einen politischen Entscheid zu treffen. Aber es ist eben sachlich vernünftig, dass wir im Bereich des Markenschutzes die gleiche Regelung treffen, wie wir sie schon im Bereich des UWG in Artikel 10 Absatz 2 getroffen haben. Denn alle sachlichen Ueberlegungen sprechen für eine materielle Harmonisierung des gesamten Wettbewerbsrechtes. Jene, welche Bedenken haben, dass man dieses Verbandsklagerecht allzuweit ausdehnen könnte, möchte ich darauf hinweisen, dass wir hier eine enge sachliche Begrenzung vorgenommen haben. Das Verbandsklagerecht sowohl der Wirtschaftsorganisationen als auch der Konsumentenorganisationen ist ja nur für zwei Fälle vorgesehen: im Falle der Herkunftsangaben und im Falle der Garantie- oder Kollektivmarken. Hier sind die Verbandsklagerechte legitim, weil es dabei tatsächlich regelmässig auch um öffentliche Interessen, um Interessen der Konsumenten, gehen kann. Es ist daher auch sachpolitisch der einzig vernünftige Vorschlag, wenn wir die Wirtschaftsorganisationen und die Konsumentenorganisationen gleich behandeln. Ich glaube, man sollte nun nicht aufgrund irgendwelcher negativer Erfahrungen mit irgendeinem Verbandsklagerecht dieses streng limitierte Recht, das übrigens - ich betone es noch einmal - die Wirtschaftsverbände und die Konsumentenorganisationen gleich behandelt, zu einer grossen Glaubensfrage hochstilisieren. In diesem Sinne beantrage ich Ihnen Zustimmung zu Ständerat, Bundesrat und Kommissionsmehrheit und damit endgültige Verabschiedung dieser wichtigen Totalrevision des Markenschutzgesetzes. Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit 85 Stimmen Für den Antrag der Minderheit 81 Stimmen Art. 55 Abs. 3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Art. 55 al. 3 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats Angenommen -Adopté An den Ständerat-Au Conseil des Etats #ST# 92.001 AIPLF. Bericht der Delegation AIPLF. Rapport de la délégation Beschluss des Ständerates vom 18. Juni 1992 Décision du Conseil des Etats du 18 juin 1992 Kategorie V, Art 68 GRN - Catégorie V, art 68 RCN Herr Ständerat Roth unterbreitet im Namen der Delegation den folgenden schriftlichen Bericht (Texte français voir Bulletin officiel du Conseil des Etats, session d'été 1992): Am 6. Oktober 1989 verabschiedete die Bundesversammlung den Bundesbeschluss über die Schweizerische Gruppe der Internationalen Versammlung der Parlamentarier französischer Sprache (Assemblée internationale des parlementaires de langue française, AIPLF). Dieser Beschluss gab der parlamentarischen Initiative (87.225) des damaligen Nationalrates Pierre de Chastonay Folge (Bericht vgl. AB 1988 N 14611464). Der Beschluss ist unter Ziffer 49b im «Handbuch der schweizerischen Bundesversammlung» aufgeführt. Die Delegation ernannte Nationalrat Guy-Olivier Segond zum Präsidenten. Dieser wurde im November 1990, nach seinem Rücktritt aus dem Nationalrat, durch den Vizepräsidenten, Ständerat Jean-François Roth, ersetzt. Zum neuen Vizepräsidenten wurde Nationalrat Bernard Meizoz gewählt. Eine Delegation, bestehend aus fünf ordentlichen Mitgliedern und fünf Stellvertretern (je drei Nationalräte und zwei Ständeräte), wurde im November 1989 offiziell konstituiert. Im Laufe der Berichtsperiode hielt die AIPLF zwei Generalversammlungen ab, die 17. im Juli 1989 in Paris und die 18. im -- 1 of 4 -AIPLF. Rapport de la délégation 1186 N 19 juin 1992 September 1991 in Ottawa Zwischen den Generalversammlungen führten die vier Kommissionen ihre Arbeiten durch. Ausserdem fanden Versammlungen der Region Europa in Genf und im Aostatal statt
Erwägungen
17.
Generalversammlung in Paris (10. bis 13. Juli 1989) Diese Versammlung fand im Gebäude der Nationalversammlung, am Rande der Feierlichkeiten zum 200. Jahrestag der Revolution, statt Die schweizerische Gruppe war in Paris durch ihren Präsidenten, Guy-Olivier Segond, die Nationalräte Pierre Aguet und Jean Guinand und Ständerat Jean-François Roth vertreten. Die AIPLF, die bis dahin nur eine «Vereinigung» gewesen war, beschloss ihre Umbildung zur «Versammlung» und gab sich ein neues Reglement Guy-Olivier Segond erklärte vor der Versammlung im Palais-Bourbon: «Von allen Formen der Gemeinschaft ist die Sprachgemeinschaft die wichtigste: Sie eröffnet den Zugang zur Kultur und zu den geistigen Werken. Die Frankophonie ist dafür das klarste und schönste Beispiel: Sie ankert in der Tradition und knüpft Bande der Brüderlichkeit; da sie alle Kontinente umfasst, ist sie ein Abbild der Welt; die Frankophonie ist ein Abenteuer, das Erfolg verspricht, weil sich in ihr eine grosse Idee mit einer vielfältigen Wirklichkeit trifft Tatsächlich finden wir, Vertreter der Länder des Nordens und des Südens, in der Frankophonie eine geographische, politische und diplomatische Dimension, die uns als einzelnen fehlt In der AIPLF müssen wir Parlamentarier französischer Sprache die Welt aktiv gestalten, nicht mehr auf die Verteilung der Ländereien ausgerichtet, sondern auf die gemeinsame Teilhabe an Ideen, an der neuen Technik und am Fortschritt» Zum Abschluss ihrer Arbeit verabschiedete die Versammlung am 13. Juli 1989 Entschliessungen zu folgenden Themen: die Lage im Libanon; der Stellenwert der französischen Sprache in den internationalen Organisationen; Französisch, Sprache der Technik und des Fernmeldewesens; die interparlamentarische Zusammenarbeit; die parlamentarische Dokumentation und Information; die Entwicklung der dezentralen Zusammenarbeit Kommissionen Die vier Kommissionen traten zusammen, um die Resolutionen für die Generalversammlung in Ottawa vorzubereiten. Die Kommission für Politik und allgemeine Verwaltung tagte am 2./3. Juli 1990 in Paris. Sie beschloss Aenderungen des Reglements. Man diskutierte die Frage der Finanzen der AIPLF. Bei dieser Gelegenheit wurde Nationalrat Bernard Meizoz beauftragt, einen Bericht über die finanziellen Mittel zu verfassen. In Referaten wurden die Arbeit des Komitees für ein Folgetreffen des Gipfels von Dakar und die Tätigkeit der Agenturfür kulturelle und technische Zusammenarbeit (ACCT) vorgestellt Die Kommission für parlamentarische Fragen hielt vom 10. bis 14. Oktober 1990 eine Tagung in Ottawa ab. Die schweizerische Gruppe war durch die Herren Roth und Meizoz vertreten. Das Haupttraktandum war «Die Parlamente und die Kommunikation». Die Kommission für Zusammenarbeit und Entwicklung tagte am 10./11. Januar 1991 in Dakar. Die Ständeräte Jean-François Roth und Edouard Delalay vertraten die Schweiz Auf der Tagesordnung standen die dezentrale Zusammenarbeit und Umweltfragen. Jean-François Roth nannte den Schutz der Wälder und den Kampf gegen die Luftverschmutzung als wichtigste schweizerische Umweltschutzanliegen. Der Präsident der schweizerischen Gruppe machte deutlich, dass diese Fragen genügend bewusst gemacht worden seien und es jetzt gelte, zu konkreten Massnahmen zu schreiten. Eine bedeutende Arbeit des Geographischen Instituts der Universität Bern, die unter dem Titel «Umweltprobleme und Entwicklungszusammenarbeit» für die Direktion für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (DEH) verfasst worden war, diente der Kommission bei ihrer Arbeit als Grundlage. Die Kommission für kulturelle Angelegenheiten hielt am 25./ 26. März 1991 in Bangui (Zentralafrikanische Republik) eine Sitzung ab. Die Schweiz war leider nicht vertreten. Besprochen wurden namentlich der Sender TV5 und der kulturelle Beitrag des Südens an den Norden. Region Europa Die Arbeitstagung der Region Europa fand am 9./10. April im Hôtel-de-Ville in Genf statt Zur Diskussion standen der Statutenentwurf der Region Europa und die Beziehungen zu Osteuropa Ein Referent wurde beauftragt, die Frage eines parlamentarischen Dokumentationsnetzes zu prüfen. Es wurde eine «Beschreibende und vergleichende Tabelle der parlamentarischen Gruppen der Region Europa» erstellt Die schweizerische Gruppe war durch ihren Präsidenten, Guy-Olivier Segond, und Nationalrat Laurent Rebeaud vertreten. Herr Segond offerierte den Teilnehmern ein Mittagessen. Die Versammlung 1991 der Region Europa fand vom 10. bis 12. April im Saal der Regionalversammlung des Aostatals statt Der Statutenentwurf der Region Europa wurde endgültig angenommen. Erstmals war Osteuropa durch bulgarische, rumänische und polnische Abgeordnete vertreten. Interessante Berichte über die Umsetzung des europäischen Rechts in den innerstaatlichen Normen, die Reform der Orthographie, TV5 Europa und die Schaffung eines parlamentarischen Dokumentationsnetzes wurden vorgelegt Als Broschüre wurde ein «Wörterbuch der parlamentarischen Terminologie» vorgestellt, das in Frankreich, Belgien, der Schweiz, in Monaco, im Aostatal und im Jura verwendet wird. Die schweizerische Gruppe war durch die Ständeräte Jean-François Roth und Edouard Delalay und die Nationalräte Bernard Meizoz und Laurent Rebeaud vertreten.
18.
Generalversammlung in Ottawa (2. bis 5. September 1991) Die schweizerische Gruppe war durch die Ständeräte Jean-François Roth (als Präsident) und Hubert Reymond sowie die Nationalräte Bernard Meizoz, Jean Revaclier und Laurent Rebeaud vertreten. Die Eröffnungszeremonie fand im Parlamentsgebäude statt Ministerpräsident Brian Mulroney hat eine Rede vor der Konferenz abgehalten. Der Bericht von Nationalrat Meizoz über die Erhöhung der finanziellen Mittel der AIPLF und über die Revision des Modus für die Berechnung der Beiträge wurde von der Kommission für Politik und allgemeine Verwaltung angenommen. Diese debattierte im weiteren über eine Resolution über die Kompetenzen und Befugnisse der AIPLF. Die Schweiz war durch Jean-François Roth und Bernard Meizoz vertreten. Die Kommission für parlamentarische Fragen (Hubert Reymond) befasste sich mit Resolutionen über die Reorganisation der Dokumentationsdienste der Parlamente, über Parlamente und Kommunikation, über politische Freiheiten und Rechte (Wahlbeobachtung) und über die Entwicklung der interparlamentarischen Zusammenarbeit Die Kommission für kulturelle Angelegenheiten (Jean Revaclier) behandelte das Thema «Afrika und das Fernsehen» (Entwicklungsperspektiven von TV5 Afrika). Die in Bangui vorbereitete Resolution über den kulturellen Beitrag des Südens an den Norden wurde angenommen. Die Kommission «Zusammenarbeit und Entwicklung» (Laurent Rebeaud) beschäftigte sich erneut mit der Frage der internationalen Bibliothek der Projekte dezentraler Zusammenarbeit, mit gemeinsamen Aktionen für die Unterstützung des Spitalwesens im Libanon sowie mit der Charta der dauerhaften Entwicklung. Zu diesem Punkt äusserte Herr Rebeaud ernsthafte Bedenken und erreichte damit, dass am 21./23. Januar 1992 in Bern ein neuer Text ausgearbeitet werden soll. Eine Resolution über die Unterstützung der parlamentarischen Demokratie in der Welt (unterbreitet von Frankreich), eine Resolution zum Schutz der Elefanten in Afrika (unterbreitet von der Zentralafrikanischen Republik) und eine Resolution zum Libanon (unterbreitet vom Libanon) wurden gutgeheissen. Es ist darauf hinzuweisen, dass sich nur gerade sieben Gruppen (Kanada, Djibouti, Aegypten, Libanon, Senegal, Tunesien und Vietnam) für letztere ausgesprochen haben. Es gab sieben Stimmenthaltungen; neun Gruppen, darunter die Schweiz, nahmen an der Abstimmung nicht teil, und sechs Gruppen waren abwesend. Die Mehrheit der Gruppen war der Meinung, dieses Thema liege ausserhalb des Kompetenzbereiches der AIPLF. Zahlreiche Parlamentarier waren der Ansicht, dass alle fremden Streitkräfte den Libanon verlassen müssten und nicht nur die israelische Armee.
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19.
Juni 1992 N 1187 Delegation bei der Interparlamentarischen Union Zum Thema «Das Parlament und sein Image» wurde ein interessantes, mehrteiliges Kolloquium veranstaltet:
1.
Natur, Ausmass und Gründe des politischen Desinteresses auf selten der Wähler;
2.
das Parlament als Organ zur Kontrolle der Regierung;
3.
das Parlament als Sprachrohr des Volkes und seiner Interessen. Anlässlich der Versammlung in Ottawa verabschiedete die AIPLF auch eine Entschliessung, die ihre Anerkennung als beratendes Organ sowie ihre Präsenz auf der Ebene der neuen Instanzen der Frankophonie und insbesondere bei der Ministerkonferenz anstrebt Auf Initiative des damaligen Präsidenten der französischen Nationalversammlung, Herrn Laurent Fabius, wurde am 27. Oktober in Paris ein Treffen der Parlamentspräsidenten der französischsprachigen Länder durchgeführt Die Bundesversammlung war durch Hans-Rudolf Nebiker, Vizepräsident des Nationalrates, vertreten. Dieser gab seiner Freude Ausdruck, als Deutschsprachiger ein Wort an seine Kollegen zu richten. «Ein gutes Einvernehmen zwischen den verschiedenen Sprachregionen der Schweiz ist unabdingbar für unser Land als Bundesstaat Der Respekt vor der sprachlichen Verschiedenheit scheint mir auch eine wichtige Voraussetzung für die Wirkung und Verbreitung unserer gemeinsamen Sprache, um so mehr als die meisten von uns mehrsprachige Länder vertreten. Ich möchte hier auch präzisieren, dass zwar vor allem die französischsprachigen Schweizer an der frankophonen Zusammenarbeit interessiert sind, jedoch die ganze Schweiz an der Bewegung der Frankophonie beteiligt ist», fügte Vizepräsident Nebiker hinzu. Diese Versammlung der Parlamentspräsidenten unterstützte einstimmig die Anträge von Ottawa Hingegen Hessen die Staats- und Regierungschefs bei ihrem Gipfel vom 19. November 1991 im Palais de Chaillot in Paris einen gewissen Widerstand erkennen. Offenbar wollten sie das Schema der neuen frankophonen Institutionen nicht durch den Einbezug der Parlamente komplizieren. Es ist im Rahmen dieses Berichtes nicht möglich, den Inhalt der Resolutionen detailliert wiederzugeben. Die Texte können im Sekretariat der schweizerischen Gruppe (Tel. 031/61 97 26 oder 23) bezogen werden; zudem werden sie in der jährlich mehrmals erscheinenden Zeitschrift «Parlements et francophonie» publiziert Antrag der Kommission Vom vorliegenden Bericht, der in Uebereinstimmung mit Artikel 3 des Bundesbeschlusses vom 6. Oktober 1989 erstattet wird und derdie wichtigen Aspekte der Tätigkeit der AIPLF und insbesondere der schweizerischen Gruppe beschreibt, wird Kenntnis genommen. Proposition de la commission II est pris acte du présent rapport présenté en conformité avec l'article 3 de l'arrêté fédéral du 6 octobre 1989 et qui décrit les aspects essentiels de l'activité de l'AIPLF et, plus spécialement, de la section suisse. Angenommen -Adopté #ST# 92.030 Delegation bei der Interparlamentarischen Union. Bericht Délégation auprès de l'Union interparlementaire. Rapport Beschluss des Ständerates vom 18. Juni 1992 Décision du Conseil des Etats du 18 juin 1992 Kategorie V, Art. 68 GRN - Catégorie V, art 68 RCN Mme Meier Josi, présidente du Conseil des Etats, et Mme Aubry, conseillère nationale, présentent au nom de la Délégation auprès de l'Union interparlementaire le rapport écrit suivant (Deutscher Wortlaut siehe Amtliches Bulletin des Ständerates, Sommersession 1992): Aperçu général L'Union Interparlementaire (UIP) a organisé trois conférences au cours de l'année 1991. La 85e conférence s'est réunie à Pyongyang (Corée du Nord) du 29 avril au 4 mai, la Vile conférence interparlementaire sur la sécurité et la coopération en Europe s'est déroulée à Vienne du 1er au 4 juillet et la 86e conférence interparlementaire s'est tenue à Santiago-duChili du 7 au 12 octobre 1991. La délégation à Pyongyang était composée de la présidente (Mme Meier Josi) et de la vice-présidente (Mme Aubry), de MM. Walter Biet, François Borei, Gianfranco Cotti, Carl Miville et Fritz Schiesser (les deux derniers en remplacement de Mme BühreretdeM. Hänsenberger). La présidente et la vice-présidente étaient accompagnées de MM. Berger, François Borei et Schiesser à la réunion de Vienne. A Santiago, les délégués étaient la présidente et la vice-présidente, M. Biel ainsi que quatre remplaçants: M. Meizoz pour M. François Borei, M. Baggi pour M. Cotti, M. Rhinow pour M. Hänsenberger et M. Miville pour Mme Bührer. Malheureusement, le groupe UDC n'était pas représenté aux deux conférences ordinaires. Au cours de l'année 1991, Mme Josi Meier a assumé la présidence du groupe dit des «Douze plus» qui comprend les Etats membres du Conseil de l'Europe et les pays d'Amérique du Nord et d'Oceanie (en tout 29 Etats). Mme Meier a présidé les deux grandes séances préparatoires aux conférences ainsi que les séances matinales précédant chacune des séances plénières. Elle a prononcé, au nom des Douze plus, un discours de remerciement au pays hôte au terme de chaque conférence. En automne, un nouveau président du Conseil interparlementaire a été désigné en la personne de Sir Michael Marshall, député britannique, qui l'a emporté sur le président de l'Assemblée nationale du Pakistan par 88 voix contre 60. En outre, Mme Leni Fischer (Allemagne) a été élue au Comité exécutif qui compte ainsi pour la première fois trois femmes parmi ses membres. Les prinicpaux thèmes abordés furent les suivants:
1.
Pyongyang: - non prolifération nucléaire (MM. Cotti et Borei) -violence contre les femmes et les enfants (Mmes Aubry et Meier Josi) - conflit du Proche-Orient (point supplémentaire) (M. Cotti) - débat général sur la situation politique, économique et sociale dans le monde (M. Biel et Mme Meier Josi)
2.
Santiago - développement humain: croissance économique et démocratie (MM. Biel et Rhinow) - prévention des génocides (M. Miville) - GATT et commerce mondial (point supplémentaire) (M. Biel) - débat général sur la situation politique, économique et sociale dans le monde (Mmes Aubry et Meier Josi)
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali AIPLF. Bericht der Delegation AIPLF. Rapport de la délégation In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1992 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 92.001 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 19.06.1992 - 08:00 Date Data Seite 1185-1187 Page Pagina Ref. No 20 021 269 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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