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Entscheid

92-010

Verwaltungsbehörden 09.12.1992 92.010

9. Dezember 1992Deutsch14 min

Source admin.ch

Erwägungen

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Stimmen. Um wenigstens einen Kaufkraftverlust zu vermeiden - so argumentierte der Kommissionspräsident -, hat der Nationalrat die Teuerung von 3,2 Millionen Franken berücksichtigt und einbezogen. Der weitergehende, einen Höchstbetrag von 70 Millionen Franken anvisierende Antrag ist im Nationalrat in der Eventualabstimmung knapp abgelehnt worden. Die einstimmige Kommission beantragt Ihnen, dem Nationalrat zuzustimmen und damit einen Höchstbetrag von 65,2 Millionen Franken zu bewilligen. Angenommen -Adopté #ST# 92.010 Landwirtschaftsgesetz. Aenderung (2. Teil) Loi sur l'agriculture. Modification (2e partie) Differenzen - Divergences Siehe Seite 779 hiervor-Voir page 779 ci-devant Beschluss des Natipnalrates vom 30. November 1992 Décision du Conseil national du 30 novembre 1992 Art. 5 Abs. 1 Bst. a Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Art. 5 al. 1 let. a Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national -- 1 of 4 -Loi sur l'agriculture. Modification (2e partie) 1208 9 décembre 1992 Jagmetti, Berichterstatter: Wir haben noch einige Differenzen beim Berufsbildungsteil des Landwirtschaftsgesetzes zu beraten. Sie entnehmen der Fahne, dass der Nationalrat bei Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a die Formulierung des Bundesrates übernommen hat, während wir die «Ideale» in die Themen aufgenommen hatten, die von der landwirtschaftlichen Berufsbildung zu vermitteln seien. Wenn Ihnen die Kommission nun vorschlägt, dem Nationalrat zu folgen, so macht sie das nicht, weil sie der Meinung ist, in einer beruflichen Ausbildung oder in einer Ausbildung überhaupt, und speziell in der landwirtschaftlichen Ausbildung, komme man ohne Ideale aus. Wer keine Ideale hat- ich habe das hier schon einmal gesagt-, sollte nicht unterrichten, denn er wäre am falschen Ort; und das gilt naturgemäss erst recht für die landwirtschaftliche Berufsbildung. Wir fügen uns also dem Nationalrat, aber in der klaren Meinung, dass Ideale mit zur Berufsbildung gehören. Angenommen -Adopté Art. 6 Abs. 3 Bst. c Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Art.6al.3let. c Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Jagmetti, Berichterstatter: Bei Artikel 6 Absatz 3 hat der Nationalrat einen Buchstaben c mit Höchstzahlen für Lehrkräfte und Berater, die subventioniert werden, eingefügt. Es ist also ein Steuerungsmittel des Bundes. Wir beantragen Ihnen Zustimmung. Angenommen -Adopté Art. 11 Abs. 2,4 Antrag der Kommission Mehrheit Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Minderheit (Schule, Büttiker, Schallberger, Uhlmann) Festhalten Art. 11 al. 2,4 Proposition de la commission Majorité Adhérer à la décision du Conseil national Minorité (Schule, Büttiker, Schallberger, Uhlmann) Maintenir Jagmetti, Berichterstatter: Hier haben wir zwei verschiedene Auffassungen. Es geht um die Beratungsstellen, und zwar um die Träger der Berufsbildung und der Beratungsdienste und um die beiden Beratungszentralen in Lausanne und Lindau. Der Bundesrat hatte eine Kann-Formel vorgesehen. Wir haben eine Muss-Formel daraus gemacht Der Nationalrat hat an der Kann-Formel festgehalten. Beide Formeln haben ihre Vorzüge und ihre Nachteile. Die Kann-Formel scheint sehr unverbindlich zu sein. Aber ich möchte doch namens der Kommissionsmehrheit, die allerdings nur durch Stichentscheid des Präsidenten zustande gekommen ist, darauf hinweisen, dass diese Kann-Formel zum Aufbau der bisherigen Organisation geführt hat, dass also die heutige Struktur auf dieser Regelung beruht Die Muss-Formel hat einen verbindlicheren Charakter, aber sie birgt eine Gefahr in sich, dass nämlich am Schluss von diesen Beratungsdiensten Leistungen verlangt werden können, ohne dass damit eine Gegenleistung verbunden wäre. Wenn Ihnen die Kommissionsmehrheit empfiehlt, dem Nationalrat zu folgen, und zwar sowohl bei Absatz 2 wie bei Absatz 4, so nicht, weil die Kommissionsmehrheit der Auffassung wäre, man könnte auf all dies auch verzichten, sondern weil die Kommissionsmehrheit der Auffassung ist, die bisherige Struktur, die auf dieser Regelung aufgebaut wurde, habe sich als zweckmässig erwiesen. Da heute Neuorganisationen in Betracht gezogen werden und zur Debatte stehen, würde die Kann-Formel bei der Ausgestaltung dieser Ordnung etwas mehr Flexibilität ermöglichen. Die Kommissionsmehrheit will also nicht von der Beratung wegkommen. Sie möchte nur in der Ausgestaltung etwas mehr Flexibilität haben und schliesst sich deshalb in beiden Absätzen dem Nationalrat an. Schule, Sprecher der Minderheit: Ich beantrage Ihnen, an unseren Beschlüssen festzuhalten und nehme vor allem zu den Beratungsdiensten, Absatz 2, Stellung. Kollege Büttiker wird sich zu Absatz 4 äussern. Es geht hier um die landwirtschaftliche Beratung. Ich zitiere Absatz 1: «Die Beratung hilft den in der Landwirtschaft Beschäftigten, berufsbezogene Probleme zu lösen und sich den ändernden Verhältnissen anzupassen.» Diese Beratung gehört fest zur landwirtschaftlichen Berufsbildung, wie wir sie in Artikel 5 verankert haben. Gerade in der heutigen Zeit, in einer Zeit der Verunsicherung, in einer Zeit, wo die Zukunft der Landwirtschaft in Frage steht, ist dies zweifellos eine wichtige Aufgabe. Für die Träger der Berufsbildung war es bisher zwingend, Berufs- und Landwirtschaftsschulen einzurichten, und es war auch zwingend, Beratungsdienste und Beratungszentralen zu unterhalten. In diesem Punkt muss ich unseren Kommissionspräsidenten korrigieren und ihn auf den bisherigen Wortlaut von Artikel 12 des Landwirtschaftsgesetzesverweisen. Der Bundesrat und mit ihm nun der Nationalrat schlagen eine Kann-Formel vor. In der Praxis ist es aber so, dass die Schulen und die Beratung kombiniert sind, und in aller Regel liegt sogar eine Personalunion vor. Es ist eben ein MUSS, diese Beratung durchzuführen. Es wäre problematisch, jetzt ein falsches Zeichen zu setzen: Es darf nicht der Eindruck entstehen, wir wollten diese nötige Beratung jetzt abbauen. Wir wollen bei der zwingenden Formulierung bleiben, weil die Beratung einem effektiven Bedürfnis entspricht und weil sie auch keine zusätzlichen Kosten verursacht Büttiker: Ich äussere mich nur zu Absatz 4. Herr Schule hat die Ausführungen zu Absatz 2 gemacht. Seit längerer Zeit besteht ein Tauziehen um die Finanzierung dieser Beratungsstellen in Lausanne und Lindau. Diese werden zurzeit durch die Kantone und interessierte Körperschaften finanziert und vom Bund unterstützt. Lange Jahre war von einer Uebernahme durch den Bund die Rede. Entscheide wurden aber nie gefällt Diese Beratungszentralen erfüllen vor allem für kleinere Beratungsdienste, also vor allem für kleinere Kantone, wichtige Serviceleistungen, indem sie Grundlagen bereitstellen, grossräumige Versuche durchführen, Kennzahlen und Normen erarbeiten. Die Beratungszentralen bieten dem Beratungsdienst in den Kantonen Hilfe zur Selbsthilfe. In der Landwirtschaftspolitik ist der Bund federführend, und die Kantone haben zu vollziehen. Wenn aber vor allem die kleinen Kantone alle Vorbereitungen selber treffen müssen, ist das ineffizient Ein verstärktes Engagement des Bundes für diese Grundlagenarbeiten ist nötig. Damit müsste allerdings ein klarer Leistungsauftrag an diese Beratungszentralen verbunden sein. Die Fassung des Ständerates heisst konkret, dass sich der Bund verbindlich zur Unterstützung der Beratungzentralen verpflichtet Der Umfang der Unterstützung wird in keiner Art und Weise präjudiziert. Die nationalrätliche Fassung mit der Kann-Formulierung entbindet den Bund von jeglicher Verbindlichkeit der Unterstützung und stellt damit in Frage, ob die Arbeit der Beratungszentralen überhaupt unterstützungswürdig sei. Die nationalrätliche Fassung stellt sich auch in Widerspruch zum Inhalt des

7.

Landwirtschaftsberichtes, in welchem die zukünftige Bedeutung der landwirtschaftlichen Beratung mehrmals besonders erwähnt wird. Deshalb ist auch hier die verbindliche Formulierung des Ständerates richtig, d. h. Festhalten.

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9.

Dezember 1992 1209 Ausbildung, Arbeitsmarkt, Wettbewerb. Vorstösse M. Delamuraz, conseiller fédéral: Vous sortez de longues heures consacrées au budget. Pour vous montrer l'unité de pensée, d'action et de conception du Conseil fédéral, fort de l'élan que vous avez pris, je me déclare d'accord, avec la majorité de la commission et avec le Conseil national, de choisir la formule que nous avions proposée, la formule potestative. C'est, dans les circonstances du jour, la seule solution réaliste qui s'impose. Je vous remercie de suivre la majorité de votre commission. Abs. 2-Al. 2 Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit 17 Stimmen Für den Antrag der Minderheit 10 Stimmen Abs. 4 -AI. 4 Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit 14 Stimmen Für den Antrag der Minderheit 7 Stimmen Art. 15 Abs. 4,6 Antrag der Kommission Abs. 4 Festhalten Abs. 6 Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Art. 15 al. 4,6 Proposition de la commission Al. 4 Maintenir Al. 6 Adhérer à la décision du Conseil national Jagmetti, Berichterstatter: Hier haben wir noch eine Differenz bei der Frage, ob 35 Prozent oder 37 Prozent Subventionen für Gebäude und Betriebseinrichtungen zu entrichten sind, die im Zusammenhang mit der Berufsbildung und der Beratung stehen. Sie entnehmen der Fahne, dass der Ständerat von 35 Prozent (gemäss Bundesrat) auf 37 Prozent hinaufgegangen ist. Der Nationalrat ist dem Bundesrat gefolgt. Wir beantragen Ihnen, an 37 Prozent festzuhalten. Wir haben in Artikel 15 noch einen neuen Absätze, den der National rat eingefügt hat und dem wir zustimmen. Angenommen -Adopté An den Nationalrat - Au Conseil national #ST# 92.3209 Motion Kündig Reform des schweizerischen Ausund Weiterbildungssystems Formation de base et formation continue. Réforme du système suisse Wortlaut der Motion vom 9. Juni 1992 Der Bundesrat wird eingeladen, Vorschläge für eine Reform des schweizerischen Aus- und Weiterbildungssystems zu erarbeiten, welche die Anpassungsfähigkeit der schweizerischen Volkswirtschaft stärken soll. Im Vordergrund stehen:

1.

die Reform der Berufsausbildung im Sinne der Stärkung der allgemeinbildenden Komponenten und der erhöhten Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Bildungsstufen. Dabei sind die Arbeiten zur Schaffung einer Berufsmaturität konsequentweiterzuführen;

2.

der Ausbau und die innere Stärkung der HTL und HWV sowie deren Aufwertung zu Fachhochschulen. Die Reform muss sowohl die Lehrpläne, die finanziellen, personellen als auch infrastrukturellen Ausstattungen einschliessen. Die HTL sind dabei in die Lage zu versetzen, den Wissens- und Technologietransfer in Richtung kleine und mittlere Unternehmen zu verbreiten und zu beschleunigen.

3.

Die Weiterbildung der Ausbildner auf allen Stufen des Bildungssystems ist gezielt zu fördern, damit diese ihrerseits den erhöhten Anforderungen gerecht werden. Gutqualifizierte, einsatzbereite Mitarbeiter auf allen Stufen und ein im internationalen Standard hohes Bildungsniveau gelten als wesentliche Bestimmungsfaktoren der Innovationsfähigkeit einer Gesellschaft und damit der Wettbewerbsfähigkeit von Volkswirtschaften. Durch zeitgemässe Ausbildung und Qualifizierung lassen sich nicht nur die mit dem laufend stattfindenden wirtschaftlichen Wandel verbundenen Anpassungsprobleme besser bewältigen, sondern es werden damit auch Wege zu neuen Perspektiven geebnet. Für das schweizerische Bildungssystem stellt sich die Aufgabe, rascher auf die neuen Qualifikationsanforderungen an die Erwerbstätigen reagieren zu können und die Phasen von Schul- und beruflicher Erstausbildung noch besser aufeinander abzustimmen. Zudem gilt es, auf der Basis einer breiten Allgemeinbildung und einer bedarfsgerechten Berufsausbildung ein flexibles System von Weiterbildungsmöglichkeiten aufzustellen. Bei der Schaffung der Voraussetzungen zur Anpassung der Qualifikationsstruktur der Erwerbstätigen an die Veränderungen in den Qualifikationsanforderungen der Arbeitsplätze kommt den Unternehmen auch in Zukunft eine grosse Bedeutung zu. Aus gesamtwirtschaftlicher Sicht ist es jedoch wichtig, dass auch für kleinere Unternehmen, welche insbesondere in bezug auf Weiterbildung betriebsbedingte Engpassfaktoren aufweisen, Kooperationsmodelle entwickelt werden, welche die Möglichkeit zu einer verbesserten Zusammenarbeit mit Berufs-, Ingenieur- und Hochschulen schaffen. Eine blosse Erhöhung der Anzahl der Aus- und Weiterbildungsplätze allein reicht nicht aus, um den sich laufend verändernden Verhältnissen auf dem Arbeitsmarkt gerecht zu werden. Es ist auch vermehrt darauf zu achten, dass künftig die beruflichen Aus-, Fortbildungs- und Umschulungsmassnahmen stärker als bisher mit der Arbeitsnachfrage abgestimmt und die jeweiligen Berufswahlentscheidungen von einer nüchternen und sachbezogenen Aufklärung über die voraussichtlichen Nachfrageentwicklungen auf den Arbeitsmärkten unterstützt werden. Texfe de la motion du 9 juin 1992 Le Conseil fédéral est invité à élaborer, en collaboration avec les cantons, des propositions de réforme du système suisse de formation et de perfectionnement en vue de renforcer la capacité d'adaptation de notre économie. Il mettra l'accent sur:

1.

la réforme de la formation professionnelle en donnant plus de poids à la partie formation générale et en multipliant les possibilités de passage d'un niveau de formation à l'autre. Ce faisant, il continuera résolument les travaux de mise sur pied de la maturité professionnelle;

2.

le développement et sur le renforcement interne des ETS et des ESCEA, ainsi que sur leur reconnaissance au titre d'écoles professionnelles supérieures. La réforme touchera les horaires d'études, les finances, la dotation en personnel et les équipements. Elle donnera aux ETS les moyens d'accélérer le transfert de savoir et de technologie vers les petites et les moyennes entreprises;

3.

le perfectionnement des enseignants, qui sera systématiquement encouragé à tous les niveaux, afin qu'ils puissent relever les nouveaux défis qui leur seront lancés. Deux facteurs déterminent pour l'essentiel la capacité d'innovation d'une société et l'aptitude d'une économie à relever le défi de la concurrence; c'est d'une part l'existence - à tous les échelons - d'un personnel hautement qualifié et motivé, c'est d'autre part un niveau de formation générale supérieur à la -- 3 of 4 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Landwirtschaftsgesetz. Aenderung (2. Teil) Loi sur l'agriculture. Modification (2e partie) In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1992 Année Anno Band VI Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 07 Séance Seduta Geschäftsnummer 92.010 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 09.12.1992 - 09:00 Date Data Seite 1207-1209 Page Pagina Ref. No 20 022 255 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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