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Entscheid

92-033

Verwaltungsbehörden 09.03.1993 92.033

9. März 1993Deutsch27 min

Source admin.ch

Erwägungen

77.

auf 42 zurückgegangen, was gewiss auch darauf zurückzuführen ist, dass die Asylpolitik zu greifen beginnt Es bestehen keinerlei Hinweise dafür, dass extremistische Erscheinungen in der Schweiz eindeutig von irgendwoher gesteuert sind. Mit Interesse haben wir zur Kenntnis genommen, dass die heute bereits erwähnte Verordnung über den Erwerb und das Tragen von Schusswaffen durch jugoslawische Staatsangehörige die Beschaffung von Waffen durch Ausländer stark reduziert hat Wir haben soeben davon gesprochen; ich will die Debatte nicht noch einmal aufnehmen. In diesem Zusammenhang wird auch die Verabschiedung des Waffengesetzes wichtig sein. Die Bekämpfung des Extremismus ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Kantonen. Administrative und strafrechtliche Massnahmen sind notwendigerweise zu koordinieren. Dabei kommt der Bundesanwaltschaft namentlich im Bereich der Informationsbeschaffung und -Verarbeitung zum Staatsschutz eine äusserst wichtige Funktion zu, wobei auch hier die entsprechenden neuen Weisungen nun zu greifen beginnen. Der Extremismusbericht ist aber nicht etwa mit dem im Staatsschutzgesetz vorzusehenden Staatsschutzbericht zu verwechseln; das sind zwei Dinge. Das ist der Grund dafür, weshalb einige Kantone für die Neuorganisation noch das Staatsschutzgesetzabwarten wollen, auch wenn sie durchauszu einer intensiven Zusammenarbeit mit den Bundesbehörden bereit sind. Mit dem Extremismusbericht hat der Bundesrat ein Dokument geschaffen, das die fortwährenden Bemühungen der Behörden unseres Rechtsstaates ins richtige Licht rückt. Es wird nichts beschönigt, aber es wird auch nichts dramatisiert Wer sich vorurteilslos und objektiv mit dem Bericht beschäftigt und wer sich, wie die Kommission dies getan hat, gestützt auf verlässliche Informationen auch mit den neuesten Entwicklungen verantwortungsbewusst auseinandersetzt, der wird dem Bundesrat für seine nüchterne, kurze Analyse dankbar sein. Er wird ihn ermuntern, gestützt auf überzeugende und demokratisch abgestützte gesetzliche Grundlagen, die zu schaffen wir teilweise noch im Begriffe sind, in seinen Bemühungen um die Existenzsicherungen eines Rechtsstaates mit möglichst wenigen extremistischen Erscheinungen fortzufahren. In diesem Sinne beantragt Ihnen die einstimmige Kommission für Rechtsfragen, vom Extremismusbericht Kenntnis zu nehmen. Danioth: Ich möchte mich der positiven Würdigung dieses wertvollen und aufschlussreichen Berichtes durch den Kommissionspräsidenten anschliessen. Es ist sicher an der Zeit, -- 1 of 6 -9. März 1993 87 Extremismus in der Schweiz. Bericht dass wir einmal vertieft über die Formen von Extremismus in der Schweiz nachdenken. Ich meine damit vor allem - aber nicht nur- die sichtbarsten und offensichtlich kriminellen Ausgestaltungen, welche mit Recht nach einer sorgfältigen Ueberwachung und nötigenfalls einem entschlossenen Eingreifen von Polizei- und Staatsschutzorganen rufen. Als Mitglied der Geschäftsprüfungsdelegation der beiden Räte habe ich mich davon überzeugen können oder müssen, dass diese Anstrengungen des Staatsschutzes, der nun auch legal abgestützt werden soll, leider nicht überflüssig geworden sind. Auch wenn der Bundesrat heute das Vorhandensein eines politisch bedeutsamen Extremismus verneint, muss doch das Ueberhandnehmen von Gewalt und Intoleranz zu denken geben. Zusehends verständnisloser stehen wir dem wachsenden extremistischen Gehabe und der Zunahme rassistischer Ausdrucksformen unter der Jugend gegenüber. Hässliche Anschläge auf Asylantenheime und alles Fremdartige lassen eine eigenartige Seite der Seele unserer Gesellschaft aufscheinen. Es werden soziologische Erhebungen gemacht und Gutachten erstellt. Dabei wird oft übersehen, dass sich die Jugend in ihrer Verunsicherung nur nach dem Vorbild von uns Erwachsenen richtet. Die Toleranz gegenüber dem Andersdenkenden ist im Schwinden begriffen. Beispiele: Die Akzeptanz von demokratischen Mehrheitsentscheiden durch die Minderheit wird zusehends als Schwäche dargestellt und entsprechend empfunden. Die Medien, vor allem das Fernsehen, fördern Polarisierungen um jeden Preis, um Auflageziffern und Einschaltquoten zu steigern. Die Familie als engste Lebensgemeinschaft, wo Dialog und Rollenverständnis eingeübt werden können, steht in unserer auf totale Oeffnung, Selbstverwirklichung und Gleichberechtigung angelegten Gesellschaft unter zunehmendem Druck. Kleinere und grössere Verstösse gegen die demokratische Grundordnung in unserem Staatswesen werden mit Achselzucken, mit Passivität hingenommen. Hierbei möchte ich auf eine aktuelle Situation zu sprechen kommen, welche mich sehr erschüttert hat: Was sich kürzlich in unserem Land zutrug, als ein Roland Béguelin dem Bundesgericht eine Blutschuld für den sinnlosen Tod eines irregeleiteten jungen Mannes unterschob, ist unerhört! Er selber und seine Gesinnungsgenossen sind es, die durch irrationalen Fundamentalismus und nie versiegenden Hass die Leidenschaften schüren und junge Menschen in Extremismus und Verblendung treiben. Da muss ich einmal den dauernd provozierten Stand Bern loben, dessen Behörden sich zusammen mit jenen des Kantons Jura den wirklich wichtigen Zukunftsaufgaben zuwenden. Der Bundesrat listet in seinen Schlussfolgerungen mögliche Massnahmen gegen extremistische Tendenzen auf. So weit, so gut. Doch will mir scheinen, dass wir das Uebel an der Wurzel anpacken müssen. Ich bin überzeugt, dass Elternhaus und Schule, dass dörfliche Gemeinschaft und Kirche hier vermehrt gefordert sind und ihre Verantwortung wahrnehmen müssen. Dabei sind sie vom Staat zu fördern und zu schützen; dazu sind vor allem die Kantone als Träger der Bildung aufgerufen. Ich erwarte hierzu vor allem auch von der Erziehungsdirektorenkonferenz der Kantone entsprechende Impulse. Iten Andreas: Der Bericht des Bundesrates zum Extremismus in der Schweiz ist eine kurze, aber inhaltlich bedeutende Schrift, die meines Erachtens die wichtigsten Aussagen im Bemühen des Staates, den Extremismus zu überwinden, enthält. Im zweiten Teil wird eine lange Liste von Vorfällen des gewalttätigen Extremismus in der Schweiz aufgeführt, die aufzeigt, dass das Phänomen nicht bagatellisiert werden darf. Die Vorfälle sind ein Indiz dafür, dass in einzelnen Teilen der Bevölkerung extremistische Gesinnungen und Haltungen vorhanden sind. Aeusserungen von Fremdenhass nehmen seit einigen Jahren zu. Unter Teilen der Jugend ist eine Zunahme rassistischer Ausdrucksformen sowie erhöhte Gewaltbereitschaft zu beobachten. Der Bundesrat wünscht zu Recht, dass sein Bericht öffentlich diskutiert wird, denn - so sagt er - nur eine offene, geistig-politische Auseinandersetzung milden Erscheinungen des Extremismus bewahre den Bürger vor einer unkritischen Uebernahme extremistischer Parolen und Einstellungen. Alle Strömungen des Extremismus schüren ein Freund-Feind-Denken und sind daher gegen den politischen Pluralismus gerichtet, der die demokratischen Gesellschaften auszeichnet. Man kann es auch anders sagen: Wer in einem Freund-Feind-Denken verharrt, bereitet den Extremismus vor. Zu den vorbereitenden Erscheinungen kann auch der Moralismus gezählt werden: Der Moralismus ist eine Haltung, die sich nicht mit den Argumenten des Gegners, sondern mit seiner Gesinnung befasst. Statt der Meinung des Gegners zu widersprechen, drückt der Moralist Empörung darüber aus, dass der Gegner es sich gestattet, eine solche Meinung zu haben und zu äussern. Der Moralist erhebt Anspruch, das Gewissen zu sein. Damit versagt er sich den Dialog und den Diskurs. Er hat sich vor jeder Diskussion schon auf seine Werte und Positionen festgelegt. Wo der Dialog, wo die Suche nach dem Konsens und das Bemühen um Konkordanz geringgeschätzt werden, wird der Boden für extreme Ansichten und Haltungen vorbereitet. Die Dialogbereitschaft der Bürger kann der Staat nicht erzwingen. Die liberale Demokratie lebt in verschiedener Hinsicht von Voraussetzungen, die sie nicht selber garantieren kann. Sie ist darauf angewiesen, dass die Menschen sich friedlich und tolerant begegnen. Jegliche Haltung der Bürgerinnen und Bürger ist Voraussetzung für das Gelingen eines vernünftigen Zusammenlebens. Daraus ergibt sich die Konsequenz, dass neben dem Staat andere Funktionsträger der Gesellschaft hier einen primären Auftrag zu erfüllen haben, allen voran die Familien, die Kirchen, die Schulen, kulturelle Vereinigungen, die Medien, und nicht zuletzt eben jeder einzelne. Wo die Mitte fehlt, hat der Extremismus Aufwind. Werfen wir einen Blick auf den Zustand unserer Politik, so stellen wir fest, dass sie in den letzten Jahren an Vertrauen verloren hat Der Bürger zweifelt zunehmend, ob die Politiker die Probleme lösen können und wollen. Er fühlt sich durch die Politik der Mitte und des Konsenses nicht mehr repräsentiert, zu viele Probleme bleiben in der Schwebe. Der Bundesrat schreibt selber, extremistische Haltungen und Aeusserungen seien auch Ausdruck ungelöster Probleme und des geistigen Klimas in einem Lande. So habe die Fremdenfeindlichkeit einen direkten Zusammenhang mit der unbewältigten Ausländer- und Asylproblematik. Im Bereich der Ausländerproblematik fehlt uns auch eine realistische Sprache. Vom einen Extrem her werden die Ausländer idealisiert, vom ändern verteufelt. Die Idealisierung und die Verdrängung der Schwierigkeiten, die Ausländer in einem kleinen Land schaffen können, fachen ausländerfeindliche Redeweisen an. Studien über die Gewaltbereitschaft Jugendlicher in Deutschland machen deutlich, dass sie immer dann entsteht, wenn die Bevölkerung in einer sie bedrängenden und bedrückenden Lage das Gefühl hat, von denjenigen, die für die Lösung ihrer Probleme zuständig sind, im Stich gelassen zu werden. Dann möchte man das Schicksal in die eigene Hand nehmen. Und wenn man es nicht kann, sympathisiert man mit denen, die in dieser Frage überhaupt etwas tun. Damit sind wir bei einem fundamentalen Problem der modernen Gesellschaft. Es ist für den einzelnen schwierig geworden, die Komplexität der politischen und wirtschaftlichen Prozesse zu durchschauen. Er geht deshalb zu ihnen auf Distanz. Er wird von einem allgemeinen Misstrauen erfasst und wartet auf diejenigen, die einfache Rezepte zur Lösung anbieten. Die moderne Gesellschaft produziert Orientierungslosigkeit und Stress durch Ueberinformation. Der Bürger schützt sich, indem er sich auf bewährte Werte und Vorurteile versteift. Er bildet sich seine Meinung nicht mehr aufgrund von Informationen, sondern seine Meinung - die er schon hat - entscheidet darüber, was als Information zu werten ist. Die politische Botschaft kommt nicht an, wenn sie nicht die eigene Meinung bestätigt. Und diese Haltung disponiert für extreme Ansichten und bereitet das Klima zur Entstehung von Extremismus vor. Ich-schwache Menschen verfallen dann leicht extremistischen Parolen. Vor dem Hintergrund dieser kurzen Skizze drängen sich mir drei Schlussfolgerungen auf:

1.

Der liberale Staat kann die Bürgerinnen und Bürger nicht zu

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Extrémisme en Suisse. Rapport 88 9 mars 1993 einem bestimmten ethischen Verhalten zwingen. Das geistige Klima des Landes wird durch viele nichtstaatliche Faktoren beeinflusst. Alle kulturellen Organisationen, Schulen, Kirchen, Medien usw. sind für das geistige Klima in einem Land verantwortlich. Dieses Klima muss den Extremismus als ethische Fehlhaltung unmöglich machen, so dass er keinen Resonanzboden im sogenannten Verständnis der Bevölkerung für Gewaltanwendung findet Ein positives geistiges Klima ächtet den Extremismus.

2.

Der Extremismus kann nicht durch einen Herr-im-Haus-Standpunkt, durch polizeilich-administrative Massnahmen beseitigt werden, sondern er muss durch einen offenen, geistig-politischen Dialog überwunden werden. Lernprozesse in der offenen Gesellschaft sind kommunikativ. In der Kommunikation reflektiert die Gesellschaft sich selbst. Die Abstimmungen über Sachfragen sind jeweils eine Chance für einen kommunikativen Prozess. Leider wird die Chance nicht immer genutzt. Der Grundkonsens unserer Gesellschaft, Konflikte gewaltfrei zu lösen, ist ein hoher demokratischer Wert. Er macht die Vernunft unserer Gesellschaft erst aus. In einem kommunikativen Prozess stellt die Schweiz ihre Identität fortwährend neu her. Das ist ihre Stärke. Das Auftauchen von Extremismus sollte staatlicher- und gesellschaftlicherseits das Gespräch über das damit signalisierte Problem in Gang setzen. Es muss offen, schonungslos, weder idealisierend noch verteufelnd sein. In diesem Kommunikationsprozess spielen die Medien eine führende Rolle, ebenso ist diese den Intellektuellen und Wissenschaftern des Landes anvertraut

3.

Extremismus kann als Symptom betrachtet werden. Es weist darauf hin, dass ungelöste Probleme vorhanden sind. Die Politik muss sich ihrer mit aller Kraft annehmen. Noch immer unbewältigt ist z. B. das Immigrationsproblem. Ich danke dem Bundesrat für den aufschlussreichen Bericht, der den Extremismus klar verurteilt und eine offene Auseinandersetzung mit seinen Erscheinungsformen anregt. Frau Simmen: Die Bekämpfung von Rassismus und Extremismus mit allen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln ist das eine; sie ist für einen humanitären Rechtsstaat eine Selbstverständlichkeit Jede strafrechtliche Verfolgung von Missetaten bleibt aber unzulänglich, wenn sie nicht durch Massnahmen ergänzt wird, die präventiv wirken. Begnügen wir uns mit der Verfolgung bereits geschehener Taten, so versuchen wir, was schon den alten Griechen nicht gelungen ist, nämlich der Hydra die Köpfe endgültig abzuschlagen. Es gibt zwar, das zeigt der Bericht eindrücklich, beunruhigend viele Leute in der Schweiz, die bereit sind, Gewalt anzuwenden. Es gibt aber noch viel mehr Frauen und Männer, Schweizer und Ausländer, die sich allein oder in Gruppen ganz pragmatisch um ein friedliches Zusammenleben bemühen. Das ist nicht immer einfach, denn die enge Nachbarschaft verschiedener Kulturen und Wertvorstellungen am Arbeitsplatz, in Quartieren und Schulen bringt grosse Probleme mit sich. Ich habe die grösste Hochachtung vor Menschen aller Bevölkerungsschichten und aller Länder, die unspektakulär und ohne Beachtung - oder sogar ohne Dank zu erwarten - dazu beitragen, dass Ausbrüche nicht noch häufiger erfolgen, als das heute der Fall ist. Es hat keinen Wert, die Augen vor der Tatsache zu verschliessen, dass sich viele Menschen durch neue gesellschaftliche Verhältnisse mit ausserordentlich stark gemischten Bevölkerungen verunsichert und verängstigt fühlen. Mit Schuldzuweisungen ist hier überhaupt nichts getan. Es ist eine langwierige Arbeit, diese Aengste und Gefühle bewusst zu machen, die Menschen dazu zu bringen, auch dazu zu stehen, sie aufzuarbeiten und mit ihnen zu leben, denn diese Spannungsfelder werden wir nicht loswerden. Es beunruhigt mich zutiefst, dass ausgerechnet in einer so schwierigen Zeit wie der heutigen, die so grosse Anforderungen an uns stellt, die Kultur, unsere eigene Kultur, fremde Kulturen, die Beziehungen zwischen den Kulturen und die Arbeit daran in der Prioritätenliste staatlichen Handelns einen so nachrangigen Platz einnehmen. Mit markigen Worten und Patentlösungen kommen wir hier überhaupt nicht weiter. Nötig ist ausdauernde und geduldige Knochenarbeit. Ausschlaggebend für den Erfolg wird es sein, ob es uns gelingt, die wirtschaftliche Situation in der Schweiz so zu gestalten, dass wir nicht in eine Zweidrittelsgesellschaft hineinsteuern, in der es mit der Zeit als normal betrachtet wird, dass ein Teil der Bevölkerung den Anschluss an den Rest der Gesellschaft verpasst hat. Gerade in dieser Session, in der wir uns mit der notwendigen Deregulierung und Liberalisierung unserer Wirtschaft befassen, dürfen wir nicht aus den Augen verlieren, dass der soziale Frieden eine absolute Grundlage für jegliche Entwicklung unseres Landes und unseres Staates ist. In diesem Sinne möchte ich dem Bundesrat für den Extremismusbericht danken, er stellt eine gute Grundlage und eine Sicht eines Teils des Problems dar. Für mich ist es der erste Teil; es ist nicht der Abschluss einer Beschäftigung mit einem Thema, sondern der Beginn einer weiteren Arbeit an diesem ganzen Problemkreis. On. Morniroli: Si tratta di un rapporto interessante che si limita comunque a riassumere i fatti capitati negli ultimi anni nel nostro Paese. Es fehlt eine sicherheitspolitische Analyse, welche zu konkreten Schlussfolgerungen führt. Eine solche wäre von grösster Wichtigkeit gewesen und hätte mit einem Paket von präventiven Massnahmen für die Zukunft ihre Krönung finden sollen. Ich hätte es geschätzt, wenn man auf die Finanzierung der verschiedenen extremistischen Gruppen und Organisationen eingegangen wäre. Darüber habe ich im ganzen Bericht nichts gefunden. Ich denke hier in erster Linie an den Linksextremismus. Wir wissen heute, dass dieser zwar richtig eingeschätzt, aber trotzdem eindeutig unterschätzt wurde. Im Bericht wird auf Seite 8 ausgesagt, dass die Partei der Arbeit (PdA) und zahlreiche Organisationen, die mit dieser Partei oder mit ausländischen kommunistischen Organisationen in Beziehung gebracht wurden, als linksextremistisch eingestuft wurden. Ich erwähne hier eine Partei, die in ihrer Zeitung in einem nicht signierten Leitartikel das Recht, mit illegalen Mitteln eine revolutionäre Aenderung unserer Staats- und Gesellschaftsordnung anzustreben, beansprucht und seither nie dementiert hat - nicht nur, wie es im Bericht heisst, «nie völlig und bedingungslos ausgeschlossen» hat. Mitgliedern dieser - in der Zwischenzeit umgetauften - Partei aber genügt dies; sie sitzen heute noch in diesem Parlament, zum Glück nicht in unserem Rat Wir wissen auch, dass es nicht bei Absichtserklärungen geblieben ist und die konkrete Planung subversiver Aktionen im Falle einer sicherheitspolitischen Krisensituation in allen Einzelheiten vorbereitet war. Dies bringt mich auf das Problem der Finanzierung zurück. Ich habe am 24. Juni 1992 folgenden Brief an den Bundesrat gerichtet: «Kürzlich wurden in der Ex-Sowjetunion Archive geöffnet und freigegeben. Europäische Nachbarländer haben von der Möglichkeit der Einsichtnahme Gebrauch gemacht, um Informationen über Finanzierungen von eigenen kommunistischen Parteien durch die inzwischen aufgelöste Kommunistische Partei der Sowjetunion zu erhalten und auch zu veröffentlichen. Ich bitte deshalb, mir mitzuteilen, ob auch die Schweiz diese Gelegenheit benutzt hat oder zu benützen beabsichtigt Insbesondere bitte ich, folgende Einzelheiten zu veröffentlichen: finanziell unterstützte schweizerische Parteien, Organisationen und Bewegungen, Beträge in Franken, Zeitabschnitte, Jahre der Zahlungen, Modalitäten, benutzte Kanäle, implizierte Personen und Institutionen, Bankenbotschaft » Am 28. Juli 1992 habe ich die Antwort des EDA erhalten: «Es ist uns bekannt, dass gewisse Archive der Ex-Sowjetunion dem Publikum zugänglich gemacht worden sind. Wir wissen nicht, um welche Archive es sich genau handelt Es ist nicht Sache des Bundes, in die genannten Archive Einsicht zu nehmen. Nachforschungen in diesem Sinne sind der privaten Initiative von Forschern oder Studenten zu überlassen.» Diese Ansicht kann ich nicht teilen. Ich bin der Meinung, dass man diese Informationen hätte einholen und in den Bericht hätte integrieren sollen. Herr Bundesrat, ich hoffe, von Ihnen eine befriedigendere Antwort zu erhalten.

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9.

März 1993 89 Extremismus in der Schweiz. Bericht Bundesrat Koller: Ich möchte Ihnen für die im allgemeinen gute Aufnahme dieses Berichtes über den Extremismus, d. h. vor allem über den gewalttätigen Extremismus, danken. Auf die Fragen und Einwendungen von Herrn Morniroli werde ich nachher eingehen. Ich möchte Ihnen deshalb besonders danken, weil uns die Erstellung dieses Berichtes anerkanntermassen einige Mühe bereitet hat, sowohl konzeptionell wie verfahrensmässig. Aber ich glaube, ich darf aus Ihren Stellungnahmen schliessen, dass sich die Zweiteilung des Berichtes mit einer politischen Standortbestimmung und den polizeilichen Sachverhaltsberichten grundsätzlich bewährt hat. Es ist nun wichtig, noch einmal abzugrenzen, was dieser Bericht nicht leisten kann. Herr Morniroli, dieser Bericht betrifft, wie Herr Zimmerli zu Recht gesagt hat, nur die Periode 1989-1991. Das ist der Hauptgrund, weshalb mit Bezug auf diese Periode (19891991) der Linksextremismus von uns als weniger ernste Gefahr dargestellt wird als der Rechtsextremismus. Das war früher einmal anders: Es gab die bekannten Zeiten, in den siebziger und bis in die achtziger Jahre hinein, in denen der Linksextremismus für unseren Staat zweifellos die viel grössere Gefahr dargestellt hat. Aber in der Berichtsperiode 1989-1991 hat der Linksextremismus nach dem Verschwinden des kommunistischen Systems und der Auflösung der Sowjetunion doch stark an Boden verloren. Aber ich betone noch einmal: Das bezieht sich auf diese Berichtsperiode. Ich möchte von Anfang an noch einmal festhalten, dass es sich hier um einen Extremismusbericht und nicht um einen Staatsschutzbericht handelt. Wir haben uns in diesem Bericht daher weder mit dem Nachrichtendienst noch mit dem Terrorismus, noch mit der neuesten Bedrohung, dem organisierten Verbrechen, ausführlich befasst. Aber ich darf hier erwähnen, dass wir das heute intensiv tun. Wir haben letztes Jahr eine Konsultative Staatsschutzkommission eingesetzt, die neben Polizeiexperten auch aussenstehende Experten umfasst und sich in den ersten Sitzungen zuhanden von mir und zuhanden des Gesamtbundesrates intensiv mit dem Phänomen des organisierten Verbrechens befasst. Herr Morniroli, wir sind mit dem Anliegen an die Bundesrepublik Deutschland gelangt, ob wir nicht auch Zugang zu den Stasi-Akten haben könnten. Die Bundesanwaltschaft hat alle nötigen Schritte unternommen. Die erste Antwort war derart, dass man sagte, das sei zwar im entsprechenden Gesetz nicht ausdrücklich vorgesehen; man hat aber nicht ausgeschlossen, dass man uns - einem Drittland, einem Nicht-EG-Land - Zugang zu den Stasi-Akten gewähren würde. Wir werden Sie dann rechtzeitig über die entsprechenden Befunde orientieren. Ich möchte eine letzte Abgrenzung vornehmen, vor allem gegenüber dem Votum von Herrn Danioth. Natürlich macht uns die zunehmende Gewalt unter Jugendlichen auch grosse Sorgen. Ich bin überzeugt, dass wir in der Schweiz keineswegs mit Sicherheit vor Ereignissen gefeit sind wie z. B. der Ermordung von James Bulger in Liverpool, die ja ein ganzes Land erschüttert hat. Es wäre übertrieben zu sagen, wir wären gegenüber derartigen gewalttätigen Ereignissen gefeit. Das Problem der Gewalt unter Jugendlichen, und zwar bereits unter den Allerjüngsten, ist in diesem Staate ein grosses Problem. Insofern begrüsse ich auch den Appell an die Erziehungsdirektoren sehr. Aber auch dieses Problem war nicht Gegenstand unseres Berichts. Es bleibt hier noch anzufügen, was sich allenfalls seit Ende 1991 geändert hat. Die Aussage, es gebe in der Schweiz nach wie vor keinen politisch bedeutenden Extremismus, ist glücklicherweise seit Abschluss des Berichtes gültig geblieben. Dennoch stellen wir natürlich auch in unserem Land immer wieder Fälle extremistischer Gewaltanwendungen fest. Ich erinnere Sie an die bedauerlichen Sprengstoffanschläge in Bern und in Courtelary vom 7. Januar dieses Jahres. Diese Ereignisse zeigen, dass wir wirklich allen Grund haben, wachsam zu bleiben. Grundsätzlich ist aber auch positiv, dass die rechtsextrem inspirierten oder fremdenfeindlich motivierten Akte gegen Ausländer seit Abschluss des Berichtes rückläufig sind. 1992 hatten wir nur noch 42 Fälle solcher Gewaltanwendungen mit tatsächlichem oder möglichem fremdenfeindlichem Motivationshintergrund zu verzeichnen. Im Jahre 1991 waren es bekanntlich 77 Fälle. Die Zahlen sind also rückläufig. Zudem gilt weiterhin - auch das scheint mir ein sehr positives Resultat zu sein -, dass wir keine einheitliche Steuerung dieser fremdenfeindlich motivierten Anschläge feststellen können. Das hat gerade der gestrige Prozess in Thun erneut ausdrücklich bestätigt. Das ist vor allem erfreulich im Vergleich zur Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland, wo ein Anwachsen der Härte und Brutalität und ein höherer Organisationsgrad im Bereich fremdenfeindlich motivierter Gewaltakte gegen Ausländer zu verzeichnen sind. Im übrigen darf ich festhalten, dass von den 77 Fällen, die wir im Jahre 1991 zu verzeichnen hatten, immerhin 25 aufgeklärt werden konnten. Ich betone das, weil immer wieder unterstellt wird, die Polizei nähme ihre Sorgfaltspflicht in der Aufklärung derartiger fremdenfeindlich motivierter Gewaltakte nicht wahr. Die Aufklärungsquote ist nämlich gar nicht so tief; sie lässt sich durchaus mit jener bei anderen Delikten vergleichen.

22.

dieser Fälle wurden übrigens hinsichtlich Täter und Motiven ausgewertet, und es ist interessant, sie hier kurz darzulegen: In 11 Fällen, also 50 Prozent, gab es eindeutig fremdenfeindliche Motive. Davon waren in 6 Fällen vermutete oder tatsächliche Bezüge zum organisierten Rechtsextremismus festzustellen. Bei 10 der 22 aufgeklärten Fälle waren Jugendliche oder junge Erwachsene beteiligt. Ebenfalls bei 10 waren es Asylbewerber selber oder andere Ausländer. Die Täter wohnten alle in der Region des Tatortes. Eine überregionale Koordination konnte bisher in keinem Fall festgestellt werden. Was die Kontakte zu Deutschland betrifft, lässt sich folgendes festhalten: Grenzüberschreitende Kontakte sind zwar in verschiedenen Belangen festgestellt worden. Bekannt ist beispielsweise der internationale Versand von einschlägigem Schrifttum mit rechtsextremem bzw. revisionistischem Gedankengut aus der Schweiz. Verstärkt haben sich insbesondere auch Kontakte im Lager der sogenannten anpolitisierten Skinheads-Szene. Es ist aber bis heute erfreulicherweise kein Fall einer schweizerischen Beteiligung an einem der vielen Anschläge in Deutschland bekanntgeworden. Herr Morniroli hat bemängelt, dass wir in unserem Bericht kein umfassendes Massnahmenpaket unterbreitet haben. Herr Morniroli, ich möchte Sie doch auf die Schlussfolgerungen auf den Seiten 16ff. (Ziff. 5) unseres Berichtes noch einmal ausdrücklich hinweisen. Wir haben dort einerseits die unbedingt notwendigen repressiven Massnahmen dargelegt. Eine wichtige Massnahme ist u. a. gerade das Geschäft, das Sie anschliessend behandeln werden, nämlich der Beitritt zum Internationalen Uebereinkommen von 1965 zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung und die entsprechende Aenderung des Strafgesetzbuches, die ja garantieren soll, dass neu auch der Rassenhass strafrechtlich verfolgt werden kann. Wir haben, Herr Morniroli, auch im Gebiete des Staatsschutzes seit Abschluss dieses Berichtes mehrere Reformmassnahmen realisiert. In diesem Zusammenhang verdienen vor allem die Weisungen über die Durchführung des Staatsschutzes Erwähnung, die seit dem 1. Oktober des letzten Jahres in Kraft sind, die sich zwar nur an die Bundesorgane wenden, die aber jetzt im Bereich des Staatsschutzes auch im Verhältnis zu den Kantonen eine neue Sicherheit geschaffen haben. Im übrigen habe ich bereits erwähnt, dass seit dem 22. Oktober 1992 die Konsultative Staatsschutzkommission am Werk ist, die den Auftrag hat, laufend Bedrohungsanalysen in bezug auf die sicherheitspolitische Lage der Schweiz im Gebiete der Staatsschutztätigkeit zuhanden des Departementes und des Bundesrates vorzunehmen. Wir haben in der Zwischenzeit auch die parlamentarische und départementale Kontrolle über den Staatsschutz rigoros ausgebaut. Einerseits hat die Geschäftsprüfungsdelegation im Sicherheitsbereich ihre Tätigkeit aufgenommen, andererseits haben wir eine neue départementale Kontrolle der Staatsschutztätigkeit in Angriff genommen. Ich möchte noch einmal betonen, was hier verschiedentlich auch gesagt worden ist: Entscheidend für die Bekämpfung des gewalttätigen politischen Extremismus sind nicht diese re-- 4 of 6 -Discrimination raciale. Convention 90 9 mars 1993 pressiven Massnahmen. Sie sind nötig, und zwar nach Auffassung des Bundesrates unabdingbar nötig. Aber noch viel wichtiger ist für den Bundesrat die geistig-politische Auseinandersetzung mit dem gewalttätigen Extremismus in unserem Land. Ich bin daher allen Votanten dafür dankbar, dass sie einen wichtigen Beitrag zu dieser geistig-politischen Auseinandersetzung mit dem gewalttätigen Extremismus geleistet haben. Diese Anstrengungen müssen wir auf staatlicher und gesellschaftlicher Ebene unbedingt weiterführen; denn ich darf Ihnen offen sagen: Ich bin keineswegs der Meinung, dass wegen des Rückganges der gewalttätigen Anschläge auf Asylantenunterkünfte dieses Problem in der Schweiz nun in den Hintergrund getreten wäre. Die zunehmende Arbeitslosigkeit, die wirtschaftliche Rezession oder ein jederzeit möglicher Wiederanstieg von Asylgesuchen können uns auf diesem Gebiet vor neue Tatbestände stellen, die zu meistern für einen Rechtsstaat - auch für unseren Rechtsstaat - eine grosse Herausforderung darstellen wird. In diesem Sinne danke ich Ihnen noch einmal für die positive Aufnahme des Berichtes, und ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie diesen ersten Extremismusbericht des Bundesrates zur Kenntnis nehmen. Präsident: Die Kommission beantragt, vom Bericht Kenntnis zu nehmen. Zustimmung -Adhésion #ST# 92.065 Zusammenarbeit mit ost- und mitteleuropäischen Staaten. Weiterführung Coopération avec les Etats d'Europe centrale et orientale. Poursuite Differenzen - Divergences Siehe Jahrgang 1992, Seite 1134 - Voir année 1992, page 1134 Beschluss des Nationalrates vom 4. März 1993 Décision du Conseil national du 4 mars 1993 Art. 2bis Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Art. 2bis Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Präsident: Der Nationalrat hat hier eine Ergänzung beschlossen, die Ihnen der Präsident der Aussenpolitischen Kommission nicht persönlich präsentieren kann, weil er die Sitzung aus zwingenden Gründen vorzeitig verlassen musste. Es geht um einen Artikel 2bis (neu), wonach der Bundesrat jährlich Bericht zu erstatten hat Die Aussenpolitische Kommission beantragt uns einstimmig, dieser Ergänzung zuzustimmen. - Sie sind damit einverstanden. Angenommen -Adopté An den Bundesrat-Au Conseil fédéral #ST# 92.029 Rassendiskriminierung. Uebereinkommen und Strafrechtsrevision Discrimination raciale. Convention et révision du droit pénal Botschaft, Beschluss- und Gesetzentwürfe vom 2. März 1992 (BBIII269) Message, projets d'arrêté et de loi du 2 mars 1992 (FF III 265) Beschluss des Nationalrates vom 17. Dezember 1992 Décision du Conseil national du 17 décembre 1992 Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière Zimmerli, Berichterstatter: Mit Botschaft vom 2. März 1992 unterbreitet der Bundesrat dem Parlament zwei Entwürfe: einen Beschlussentwurf A betreffend das Internationale Uebereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung und einen Gesetzentwurf B für die entsprechende Ergänzung des Schweizerischen Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes. In der vergangenen Wintersession hat der Nationalrat das Menü mit einem neuen Bundesgesetz (Gesetzentwurf C über die Schaffung einer Ombudsstelle gegen Rassismus; vgl. AB 1992 N 2676) angereichert Der National rat stimmte einem Beitritt der Schweiz zur Rassismuskonvention am 17. Dezember 1992 mit 107 zu 13 Stimmen zu. Die gestützt darauf nötige Ergänzung des Schweizerischen Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes verabschiedete der Nationalrat mit 102 zu 13 Stimmen. Schliesslich beschloss er - wie ich erwähnt habe - sozusagen aus dem Stand mit 58 zu 34 Stimmen, ein Bundesgesetz über die Schaffung einer Ombudsstelle gegen Rassismus. Sie finden diese neue Vorlage ebenfalls auf der Fahne. Das Verbot der Rassendiskriminierung ist im Völkerrecht fest verankert. Der Bundesrat hat schon mehrfach die Absicht geäussert, das im Jahre 1965 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedete Uebereinkommen gegen die Rassendiskriminierung zu ratifizieren. So unterstrich der Bundesrat beispielsweise im Jahre 1982 in seinem Bericht zur schweizerischen Menschenrechtssituation, dass der Beitritt der Schweiz einen wichtigen Bestandteil der schweizerischen Menschenrechtspolitik darstelle. So ist es in der Tat Bis heute haben 132 Vertragsstaaten das Abkommen ratifiziert Das Anliegen des Uebereinkommens ist heute von besonderer Aktualität. Die weltweiten Migrationsbestrebungen haben auch in der Schweiz Aengste und verstärkt Abwehrhaltungen ausgelöst. Damit ist angedeutet, dass die Beseitigung der Rassendiskriminierung nicht nur ein Problem des internationalen Rechts ist, sondern auch eine eminent wichtige innenpolitische Bedeutung hat. Das Uebereinkommen verbietet die Rassendiskriminierung und verpflichtet die Vertragsstaaten zu verschiedenen Massnahmen, wie sie im Abkommen im einzelnen aufgeführt sind. Im Sinne des Uebereinkommens bedeutet Rassendiskriminierung jede auf der Rasse, der Hautfarbe, der Abstammung, dem nationalen Ursprung oder dem Volkstum beruhende Unterscheidung, Ausschliessung, Beschränkung oder Bevorzugung, die zum Ziel oder zur Folge hat, dadurch ein gleichberechtigtes Anerkennen, Geniessen oder Ausüben von Menschenrechten und Grundfreiheiten im politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen oder in jedem sonstigen Bereich des öffentlichen Lebens zu vereiteln oder zu beeinträchtigen.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Extremismus in der Schweiz. Bericht Extrémisme en Suisse. Rapport In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band I Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 05 Séance Seduta Geschäftsnummer 92.033 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 09.03.1993 - 08:00 Date Data Seite 86-90 Page Pagina Ref. No 20 022 571 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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