92-051
Verwaltungsbehörden 01.10.1992 92.051
1. Oktober 1992Deutsch27 min
Source admin.ch
I.Oktober 1992 937 Forschungs- und Bildungsprogramme der EG petenz- das scheint uns wichtig -, diesen Sammelauftrag veränderten Verhältnissen, neuen Entwicklungen anzupassen. In Absatz 2 ist dann der neue Buchstabe c aufgenommen, der das Recht einräumt, bestimmte Sammelwerke, bestimmte Informationen vom Sammelauftrag auszunehmen, wenn sie tatsächlich «nur für einen sehr beschränkten Kreis von Personen oder vorwiegend für private Zwecke bestimmt sind». Ich möchte hier jedoch noch eine allgemeine Anmerkung zu Artikel 3, zum Sammelauftrag ganz allgemein, machen. Die Kommission hat darauf verzichtet - obwohl ihr ein Antrag von Kollege Gemperli vorgelegen hat -, die Schweizerische Landesbibliothek bei der Erfüllung ihres Sammelauftrags verpflichtend zu einer Kooperation mit anderen Bibliotheken, etwa kantonalen Bibliotheken, anzuhalten. Aber die Kommission geht davon aus, dass hier eine Arbeitsteilung stattfinden wird, wie sie in Artikel 9 im übrigen auch vorgesehen ist. Artikel 9 Absatz 2 legt eine solche Arbeitsteilung ausdrücklich fest. Ueberall dort, wo die Koordination möglich ist und wo kostengünstige Lösungen erreicht werden können, soll die Schweizerische Landesbibliothek dazu ermutigt werden, solche Kooperationen wahrzunehmen. Ich möchte das einfach zuhanden der Materialien hier zum Ausdruck bringen. Aber wir haben - wie gesagt - keinen Antrag, keine zusätzliche Bestimmung in diesem Sinne in das Gesetz aufgenommen. Angenommen -Adopté Art. 4bis (neu), 5-10 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Art. 4bis (nouveau), 5-10 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen -Adopté Art. 11 Antrag der Kommission Abs.1 b Informationsträgern, die unter den Sammelauftrag fallen, besitzen.... Abs. 2.... hergestellten gedruckten und auf anderen Informationsträgern gespeicherten Informationen öffentlich zugänglich gemachtwerden. Art. 11 Proposition de la commission Al. 1 b du mandat Al, 2.... au public les informations imprimées ou stockées sur d'autres supports que le papier acquises ou produites avec.... Art 12 Antrag der Kommission Abs. 1..... die unter den Sammelauftrag fallen. Abs. 2 Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Art. 12 Proposition de la commission Al. 1 répondant au mandat Al. 2 Adhérer à la décision du Conseil national Onken, Berichterstatter: Hier nur ganz kurz der Hinweis, dass in Artikel 11 und in Artikel 12 lediglich sprachliche Anpassungen an die Neufassung von Artikel 2 vorgenommen worden sind und dass wir darauf verzichtet haben, beim Sammelauftrag stets auf Artikel 3 zu verweisen. Wenn von Sammelauftrag die Rede ist, ist klar, dass dieser in Artikel 3 umschrieben ist Ein Querverweis ist nicht erforderlich. Angenommen -Adopté Art. 13-16 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen -Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 34 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Nationalrat-Au Conseil national #ST# 92.051 Forschungs- und Bildungsprogramme der Europäischen Gemeinschaften 1993-1996 Programmes de recherche et d'éducation des Communautés européennes 1993-1996 Botschaft und Beschlussentwurf vom 20. Mai 1992 (BBIII11421) Message et projet d'arrêté du 20 mai 1992 (FF III 1341 ) Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière Onken, Berichterstatter: Der Bundesrat beantragt uns einen Verpflichtungskredit über 477 Millionen Franken für die Jahre 1993 bis 1996, mit dem die integrale Beteiligung der Schweiz an den Forschungs- und Bildungsprogrammen der Europäischen Gemeinschaft finanziert werden soll. Diese Vorlage schafft also die finanzielle Voraussetzung für diese Beteiligung; die rechtliche ist bereits gegeben und muss nicht mehr begründet werden. Mit dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum wird im Bereiche von Forschung und Bildung ein Ziel erreicht, das wir schon immer mit aller Intensität angestrebt haben, nämlich die umfassende, vollberechtigte Beteiligung an den beträchtlichen Forschungs- und Bildungsanstrengungen der Europäischen Gemeinschaft Das erstere - also die Beteiligung im Bereich der Forschung - wird schon ab 1. Januar 1993 zum Tragen kommen, immer vorausgesetzt, der EWR-Vertrag wird angenommen. Das letztere - die Beteiligung an den Bildungsprogrammen - wird ab 1. Januar 1995 spielen. Unter den vielen Chancen, die uns der EWR eröffnet, ist diese Beteiligung an Forschung und Bildung wirklich nicht die geringste. Im Gegenteil, unsere Kommission misst dieser Beteiligung in mehrfacher Hinsicht grosse Bedeutung zu:
Erwägungen
1.
Wir sichern damit dem Forschungsplatz Schweiz, den schweizerischen Hochschulen und den wissenschaftlichen Instituten die wichtige Stellung, die sie international einnehmen. Wir geben ihnen eine aussichtsreiche Perspektive. Wir ermöglichen ihnen, an der aktiven, pulsierenden europäischen Forschung teilzunehmen. Wir schaffen freien Zugang, unbehinderte Partizipationsmöglichkeit. Wir forcieren die wissenschaftliche Oeffnung, die grenzüberschreitenden Kontakte, die für die Wettbewerbsfähigkeit und die Dynamik unserer Institutionen unerlässlich sind. Es ist schon so, dass auch -- 1 of 6 -Programmes de recherche et d'éducation des CE 938 1er octobre 1992 auf diesem Gebiet eine gewisse Behäbigkeit und eine gewisse Selbstgefälligkeit abzustreifen sind, bevor der Lorbeer vollends welkt Die Konkurrenz schläft nicht Wir müssen vielmehr erkennen, dass sie sich teilweise auf unser Niveau gehisst hat, dass sie uns sogar überrundet In Europa teilzuhaben, mitzumachen, im Wettbewerb mit anderen zu stehen wird auch unserem Forschungsplatz wieder neue, belebende Impulse geben.
2.
Wir stärken damit aber auch den Werkplatz Schweiz Forschung benötigt immer eine industrielle Basis. Umgekehrt benötigt eine innovative und leistungskräftige Industrie auch einen kreativen Denkplatz, braucht Erfindungen, Patente, braucht raschen Wissenstransfer und eine ideenreiche Umsetzung von Forschungsergebnissen in Entwicklung, in Prototypen und in marktfähige Produkte. Hier ist der Nerv unserer Wettbewerbskraft berührt, und deshalb ist die Beteiligung an diesen Programmen für die schweizerische Wirtschaft so bedeutend. Es braucht aber auch von selten der Wirtschaft eine weitere Oeffnung der Unternehmen, Kooperationsbereitschaft untereinander - national, aber auch international, mit ausländischen Partnern. Es braucht den vermehrten, sukzessiven Abbau von Schwellenängsten vor Forschungsinstitutionen, die leider noch immer bestehen. Es braucht auch die Bereitwilligkeit zu gemeinsamen Projekten. Mit den Forschungs- und Bildungsprogrammen eröffnen wir die Möglichkeit zu dieser internationalen Zusammenarbeit, die verstärkt wahrgenommen werden muss. Je mehr von diesem investierten Geld zurückfliesst, desto besser und arbeitsplatzsichernder für uns alle wirkt sich dies aus.
3.
Die Teilnahme ermöglicht uns überdies eine Einflussnahme und Mitgestaltung, die wir bisher nicht hatten. Es geht nicht länger um ein mehr oder weniger passives Partizipieren, ein punktuelles Sich-Anschliessen, ein nachträgliches Einsitznehmen in ein Projekt oder ein Programm, wie das bisher der Fall war, sondern es geht darum, dass wir von allem Anfang an vollberechtigt und mit ganzem Mitbestimmungsrecht teilnehmen können. Wir sichern uns den Zugang zu allen Teilen des Forschungsprogramms und zu allen sich daraus ergebenden Mitwirkungsmöglichkeiten. Wir können Einsitz nehmen in die wichtigen Beraterinstitutionen, in Crest und Codest, und vor allem auch in die Leitungsgremien der einzelnen Programme, und zwar auf einer partnerschaftlichen Basis, den EG-Ländern in jeder Beziehung gleichgestellt. Wir sind in Zukunft auch bei der Formulierung der Ziele dabei. Wir können schon die Erarbeitung dieser Forschungs-Rahmenprogramme mitbestimmen. Wir können damit die Programme, die Projekte stärker auf die Bedürfnisse und Interessen unserer Wirtschaft ausrichten. Es ist wichtig, dass man Impulse einspeisen, Projekte lancieren und Projektleitungen übernehmen kann, so wird unser Einfluss grösser. Es ist eine neue Qualität der Teilnahme, die uns ermöglicht wird und die sich grundlegend vom bisherigen, mehr punktuellen Mitmachen bei einzelnen Programmen oder Projekten unterscheidet Ich lasse auch nicht unerwähnt, dass die EG im Rahmen des Technologiewettbewerbs, der weltweit stattfindet, eine immer bedeutendere Stellung einnimmt Sie ist der Ansprechpartner für die grossen Technologieräume - Vereinigte Staaten einerseits, Japan und pazifischer Raum andererseits -, und es ist so, dass ein kleiner, aber potenter Forschungsplatz wie die Schweiz draussen bleibt, wenn er nicht in diesen grösseren Kontext eingebettet ist
4.
Wir schaffen im Bereich von Wissenschaft, Forschung und Bildung auch eine Dynamik, die eine kulturelle und soziale Dimension hat Der Europäische Wirtschaftsraum erhält durch die Beteiligung an diesen Programmen eine Perspektive, die über den Utilitarismus hinausgeht, die zu einem Austausch führt, zu einer erleichterten Mobilität, und die damit gerade jungen Menschen - Studenten, Wissenschaftern - Möglichkeiten einräumt, die bisher in diesem Umfang nicht bestanden haben. Da gibt es eine Kooperation, eine Vernetzung in der Wissenschaftsgemeinschaft, die für die Schweiz sehr wichtig ist, die uns guttut, denn auch wir brauchen eine gewisse «Durchlüftung». Ein Land, das, wie wir alle kürzlich mitbeschlossen haben, Mobilitätsstipendien ausrichten muss, damit sich ein Zürcher Student vielleicht einmal bequemt, in Genf ein Semester zu absolvieren, oder ein Student aus Lausanne in Basel oder St Gallen, hat diese Oeffnung nötig und sollte etwas vom Geist der Aufbruchstimmung spüren, der in Europa weht Bei aller nüchternen Kosten-Nutzen-Analyse ist dieser kulturelle Aspekt - Herr Jagmetti hat ihn auch als solchen bezeichnet ganz sicher sehr wesentlich. Welches ist nun der Preis für diese Chancen, diese neuen Möglichkeiten, die sich uns eröffnen? Natürlich ist ein Preis zu bezahlen. Die Kostenbeteiligung an den Forschungsprogrammen ist fix. Da gibt es nichts zu rütteln, nichts zu rechnen. Wir sind den anderen Efta-Staaten gleichgestellt und diese wiederum den EG-Mitgliedern. Die Beteiligung errechnet sich nach einem bestimmten Satz, der sich aus dem Verhältnis des Bruttoinlandproduktes des betreffenden Staates zur Summe der Bruttoinlandprodukte sämlicher EG-Staaten ergibt Der Beitragssatz für die Schweiz ist 3,65 Prozent Dazu kommt noch die Uebergangsfinanzierung für schweizerische Partner an Forschungsprojekten, die schon vor dem 1. Januar 1993 beschlossen worden sind. Da springt der Bund in die Lücke und gewährt jene Beiträge, die eigentlich von der Europäischen Gemeinschaft entrichtet würden. Die Unternehmungen, die an solchen Projekten beteiligt sind, sollen ja nicht schlechtergestellt werden. Zusammengefasst: Für den allgemeinen Beitragssatz, die festen Beiträge und die Uebergangsfinanzierung ist mit einem Mitteleinsatz von 100 Millionen Franken in den nächsten vier Jahren zu rechnen. Bei den Bildungsprogrammen sind die Kosten variabel; sie steigen aber mit wachsender Beteiligung. Diese Beteiligung wird erst ab 1. Januar 1995 voll zum Tragen kommen. Für die Jahre 1993 und 1994 sind die Beiträge an Comett II und Erasmus zu leisten. Ab 1995 steigen diese Beteiligungen für die Teilnahme an allen Bildungsprogrammen auf
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Millionen Franken an. Um die schönen Aussichten und Perspektiven im eigenen Land besser realisieren zu können, sind zudem 20 Millionen Franken für flankierende Massnahmen in der Schweiz selbst vorgesehen; denn es bedarf einer verstärkten Information, es braucht die Beratung der interessierten Kreise, und es braucht auch eine intensive Betreuung der einzelnen Projekte. Dazu soll insbesondere das Bundesamt für Bildung und Wissenschaft eine koordinierende Funktion übernehmen. Dieses Amt ist die zentrale Anlaufstelle; überdies wird ein Netz von dezentralen, programmspezifischen Kontakt- und Beratungsstellen geschaffen. 20 Millionen Franken in 4 Jahren, 5 Millionen Franken pro Jahr, das scheint viel Geld. Hier besteht auch ein Spielraum für uns. Die Kommission hat den Betrag aber für angemessen erachtet; denn je besser die Information ist, desto eher werden die Chancen wahrgenommen, und desto mehr von diesem investierten Geld fliesst in nützlicher Art und Weise wieder in unser eigenes Land zurück. Einen Punkt möchte ich schliesslich nicht unerwähnt lassen: Dieser Finanzierungsbeschluss ist nicht mit der EWR-Botschaft im engeren Sinne verknüpft; er ist unabhängig vom Zustandekommen des EWR-Vertrages, also auch unabhängig von dessen Annahme durch Volk und Stände am kommenden 6. Dezember. Das ist aber auch ein problematischer Punkt; denn der integrale Einbezug, die volle Teilhabe werden nur auf der Basis dieses Vertrages wirklich gelingen. Sollten Volk und Stände den Vertrag ablehnen, werden wir auf den bisherigen Zustand zurückgeworfen und müssen weiterhin in mühsamen bilateralen Verhandlungen versuchen, uns an diesem oder jenem Programm, das für uns von besonderem Interesse ist, zu beteiligen. Das ist natürlich eine wenig erfreuliche Perspektive! Es ist aber andererseits auch nicht unproblematisch, wenn wir die gesamten Beträge als Verpflichtungskredite beschliessen, ohne die Sicherheit zu haben, dass wir wirklich voll teilnehmen können. Es wäre ja auch möglich, dass das Parlament den Beschluss an das Gelingen des EWR knüpft und sich, sollte das nicht der Fall sein, zu gegebener Zeit wieder informieren lässt, wieder neu begrüsst wird im Rahmen einer speziellen Botschaft, die derdannzumaligen Situation Rechnung trägt Wir haben das in der Kommission angesprochen, jedoch dar-- 2 of 6 -1. Oktober 1992 939 Forschungs- und Bildungsprogramme der EG auf verzichtet, eine solche Ankoppelung vorzunehmen. Sollte nämlich der EWR-Vertrag scheitern, ist der Bundesrat bei bilateralen Verhandlungen in der besseren Position, wenn er den politischen Willen des Parlamentes spürt und die bilateralen Verhandlungen auf der festgegründeten Basis dieses Finanzierungsbeschlusses führen kann. Aber ganz sicher wird dieser Aspekt einer weiteren Begleitung des Parlamentes bedürfen, wie gewiss auch die Umsetzung in der Schweiz, namentlich die flankierenden Massnahmen, die vorgesehen sind. Zusammenfassend: Ein bedeutungsvolles Geschäft, ein zweifellos wichtiger Schritt für unser Land, für unseren Forschungsplatz und für unseren Werkplatz! Ich bitte Sie im Namen der einstimmigen Kommission, dieser Vorlage Ihre Zustimmung zu geben. Iten Andreas: Mir erleichtert diese Vorlage die Zustimmung zum EWR-Abkommen. Sie geht vom Kooperationsmodell der EG aus. Mich hat eine Inspektion der GPK zum Thema schweizerische Technologiepolitik für die Thematik einer Beteiligung an Forschungs- und Bildungsprogrammen der Europäischen Gemeinschaft sensibilisiert Die GPK stellte in ihrem Bericht schon 1990 fest, es gelte, die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen gegenüber Konkurrenten in der Europäischen Gemeinschaft, die schon heute von einer staatlichen Hilfe für Forschung und Entwicklung profitieren, sicherzustellen. Die beschleunigte Entwicklung stelle kleine und mittlere Unternehmen vor Anpassungsschwierigkeiten. Diese Schwierigkeiten wirken sich auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit aus und können diese Unternehmen mittelfristig aus dem Markt verdrängen. Die GPK sagte in ihrem Bericht wörtlich: «Der internationalen Zusammenarbeit kommt für die Schweiz im Bereich der Wissenschaft und Technologie besondere Bedeutung zu. Ohne diese Zusammenarbeit wäre der Zugang zu Forschungsbereichen, in denen unsere Wissenschaft tätig sein kann, unmöglich. Es ist nämlich für die Schweiz nicht mehr möglich, in allen Bereichen der Forschung an der Spitze mitzuhalten. Es ist aber wichtig, dass die Unternehmen, ganz besonders die kleinen und mittleren, von dieser Zusammenarbeit profitieren. » Die GPKfordert, die Beteiligung der Schweiz an der internationalen wissenschaftlichen und technischen Zusammenarbeit sei zu verstärken und der Bundesrat solle dafür sorgen, dass der uneingeschränkte Zugang zu den EG-Technologieprogrammen garantiert und die internationale Kooperation koordiniert werde. Der Bundesrat hat dann eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die die Empfehlungen, die Kritik und die Forderungen der GPK untersucht hat Der sehr interessante Bericht der Arbeitsgruppe erschien im September dieses Jahres. Er bestätigt, dass die Verstärkung der Internationalisierung für die Schweizer Wirtschaft lebenswichtig sei. Die Bedeutung der nationalstaatlichen Grenzen sei im wirtschaftlichen und technologischen Bereich gesunken. Die zunehmende Internationalisierung der Schweizer Industrie sei solange nicht beunruhigend, als sie Teil einer offensiven Unternehmensstrategie sei und wenn gleichzeitig ausländische Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen in der Schweiz getätigt würden. Um diese sicherzustellen, ist der Beitritt zum europäischen Binnenmarkt unabdingbar. Die Kooperation im Forschungsund Bildungsbereich, die der EWR uns anbietet, ist von existentieller Bedeutung. Durch die Beteiligung an den EG-Programmen entsteht ein internationales Beziehungsnetz. Unsere Forscher und die Wirtschaft können die institutionellen und forschungspolitischen Verknüpfungen nutzen. Wir wissen alle, dass das Innovationstempo gestiegen ist. Die Lebenszyklen der Produkte sind kürzer geworden. Gleichzeitig hat sich die Technologie-Entwicklung verteuert. Dies ruft nach einer besseren Konzentration der Mittel und nach internationaler Kooperation. Die staatliche Beteiligung der Schweiz an den EG-Programmen ist als Türöffner für die grenzüberschreitende technologische Zusammenarbeit zu betrachten. Die Partizipation der Schweiz an den EG-Programmen ist eine Chance. Nicht beteiligt zu sein würde zu Nachteilen führen, würde die technologischen Spitzenleistungen beeinträchtigen und die Standortvorteile unseres Landes im Technologiewettlauf verringern. Es findet heute nicht nur ein Wettbewerb um Standorte zwischen Firmen statt, sondern auch zwischen Ländern. Die Arbeitsgruppe Technologiepolitik schreibt: «Dieser Standortwettbewerb im Zuge der europäischen Integration und der Globalisierung gewinnt an Bedeutung. Er wird heute nicht mehr in erster Linie über das Angebot möglichst billiger Produktionsfaktoren geführt. Die jeweiligen Länder oder Standorte versuchen vielmehr, innovative und technologie-orientierte Firmen anzusiedeln respektive zu halten. Hochwertige Produktionsfaktoren, insbesondere qualifizierte Arbeitskräfte und das damit verbundene Wissen und Können, bilden die Basis für den langfristigen wirtschaftlichen Erfolg.» Wer an Forschungsvorhaben moderner Schlüsseltechnologien teilhaben kann, schafft gute Voraussetzungen für diesen Erfolg. Obwohl sich die Schweiz von einem hohen Niveau aus am europäischen Wettbewerb beteiligen kann, zeichnen sich gewisse Defizite in zukunftsrelevanten Technologiebereichen ab. Die GPK hat auf die Schwächen hingewiesen. Darum ist das Kooperationsverhalten der Schweiz massgebend. Das Kooperationsangebot der EG ist also dankbar zu akzeptieren. Soll die Schweizer Wissenschaft Erfolg haben, braucht es motivierte Wissenschafter von hoher Qualität. Es braucht aber auch den politischen Willen des Staates, sich finanziell an den EG-Programmen zu beteiligen. Staatssekretär Heinrich Ursprung sagt zu Recht: «Die Europäische Gemeinschaft wird zum Gravitationszentrum, und die Schweiz sucht ihren Platz in ihr und wird ihn finden.» Wir haben jetzt einen wichtigen Schritt zu tun. Wer glaubt, die Schweiz bleibe für Europa als Importland interessant und könne deshalb abseits stehen, täuscht sich. Er muss wissen, dass die Schweiz nur importieren kann, wenn sie selbst durch hohe Wertschöpfung Geld verdient. Es ist also alles zu unternehmen, damit wertschaffende Forschung und Industrie nicht in standortgünstige europäische Länder abwandern. Der Bundesrat legt eine gute Vorlage vor. Ich bitte um Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates. Danioth: Wir müssen es klar erkennen: Die Forschungsrahmenprogramme sind Grundlage und Instrument der Forschungs- und Technologieförderung der EG. Das laufende Rahmenprogramm setzt neben den Informations- und Kommunikationstechnologien neue Schwerpunkte, vor allem bei der Umweltforschung und und bei der Forschermobilität, zwei für die Schweiz hochwichtigen Anliegen. Die Schweiz kann auch in diesem Spektrum prospektiver Umweltpolitik ihre- ich möchte es so bezeichnen - avantgardistische Rolle in Europa spielen. Für die von der Schweiz angestrebte Programmbeteiligung in den Jahren 1993 bis 1996 werden -wie das der Kommissionspräsident erwähnt hat - Mittel in der Höhe von fast 500 Millionen Franken benötigt, die jedoch bei einer erfolgreichen Programmbeteiligung schweizerischer Forscher, Firmen und Bildungsinstitutionen wieder zu einem grossen Teil in unser Land zurückfliessen. Der EWR-Vertrag ermöglicht den Efta-Staaten die integrale Teilnahme sowohl an den EG-Forschungsprogrammen als auch an den Bildungsprogrammen der EG. Damit kann die Schweiz als Forschungsplatz die Chance wahrnehmen, sich vollwertig und mitbestimmungsberechtigt am europäischen Forschungs- und Bildungsraum zu beteiligen. Beteiligung und Einflussnahme sind schon heute möglich, entgegen dervielleicht etwas zu negativen - Beurteilung durch den Kommissionspräsidenten, aber mit dem EWR-Vertrag wird es möglich sein, unsere Mitsprache vollwertig zu gewährleisten. In allen Diskussionen über den EWR und die EG - aber jetzt sprechen wir über den EWR -wird die Oeffnung nach Europa vor allem als wirtschaftliche Angelegenheit dargestellt. Deshalb begrüsse ich diese Vorlage und auch den Zeitpunkt, zu dem vor allem die junge Generation angesprochen wird. Denn vor allem die in der Ausbildung stehende Jugend ist auf Mobilität, auf Oeffnung angewiesen. Ich glaube, dass es sich hier um eine wertvolle bildungspolitische Abfederung des EWR-Abkommens handelt -- 3 of 6 -Programmes de recherche et d'éducation des CE 940 1er octobre 1992 lnder«Handels-Zeitung»vom 13. August dieses Jahres heisst es zu einem möglichen Nein zum EWR: «Von allen Efta-Ländern ist die Schweiz in der Vergangenheit wohl dasjenige Land gewesen, das die engste Forschungskooperation mit der EG betrieben hat Der Preis eines Nein zum EWR wäre eine zumindest teilweise Abkoppelung von der internationalen Forschung.» Ich würde es sehr begrüssen, wenn Herr Bundesrat Cotti zu dieser Problematik, die auch schon vom Kommissionspräsidenten aufgegriffen worden ist, noch einige klarstellende Ausführungen machen könnte. Gesamthaft unterstütze ich die Vorlage, weil sie eine gute Vorlage zur richtigen Zeit ist und in die richtige Richtung weist Jagmetti: Die Höhe des Verpflichtungskredites mag auf den ersten Blick zu unseren Bemühungen kontrastieren, den Bundeshaushalt einigermassen ins Gleichgewicht zu bringen. Aber wir erkennen sofort, dass es sich hier nicht um beliebige laufende Ausgaben handelt, sondern letztlich um Investitionen, die uns langfristig helfen werden, im Strukturwandel zu bestehen. Damit werden solche Leistungen eine Hilfe sein, auch im wirtschaftlichen Bereich das Gleichgewicht wiederzufinden. Die beiden Vorredner haben es gesagt, und ich möchte sie nachdrücklich unterstützen: Wir stehen auch im intellektuellen Bereich in einem Wettbewerb. Wir wollen hier nicht andere verdrängen, und wir wollen ihnen auch nicht entgegentreten. Aber Koooperation im Forschungsbereich setzt voraus, dass wir selbst eine solide Basis haben. Wer nichts zu bieten hat, hat auch in der Kooperation nichts zu suchen. Wenn wir selbst unsere Stellung hier vernachlässigen, werden wir am Schluss reine Trittbrettfahrer und können nur noch das nachvollziehen, was andere geschaffen haben. Damit aber werden wir keine valablen Partner für die ändern sein. Gerade das muss uns zeigen, dass die Kooperation über die Grenzen unseres Staates hinweg keine Alternative zu unserer nationalen Forschungs- und Bildungspolitik sein kann, sondern dass diese nationale Forschungs- und Bildungspolitik gleichzeitig die Voraussetzung darstellt, damit wir auf der internationalen Ebene handeln können. Eine weitere Alternative besteht ebenfalls nicht; ich meine die Alternative zwischen unternehmerischer Forschung und Hochschulforschung. Im Bereich der Unternehmen ist die Internationalität der Forschung längst Realität Denken Sie an unsere schweizerische chemische Industrie, die firmenintern selbstverständlich nicht ausschliesslich in der Schweiz forscht, sondern in ein weltweites Netz von Forschungsbemühungen integriert ist Dasselbe können Sie beim Maschinenbau und bei anderen Bereichen unserer Wirtschaft sehen. Die internationale Ausrichtung der unternehmerischen Forschung hat sogar dazu geführt, dass wir uns an gewissen internationalen Forschungsprogrammen, etwa im Bereich der Biotechnologie, gar nicht so intensiv beteiligt haben, wie es auf den ersten Blick unsere Aufgabe hätte sein können. Es muss noch geprüft werden, ob diese modernen Bereiche der Wissenschaft auf Hochschulstufe nicht stärker in die internationalen Forschungsanstrengungen einbezogen werden könnten. Aber auch hier sehe ich keine Alternative. Unternehmerische Forschung und Hochschulforschung sind nicht gegeneinander ab- oder gar auszugrenzen, sondern bilden ein Ganzes, das wir im nationalen Interesse pflegen müssen. Der Kredit ist nicht die erste Oeffnung nach aussen, die wir in der Forschungspolitik machen; wir haben uns schon bisher an Forschungsprogrammen beteiligt. Ich nenne als Beispiel den Bereich Eureka, wo die Schweiz schon längst mitwirkt Es hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass auch das Gespräch unter Parlamentariern der beteiligten Staaten sehr wertvoll und sehr wichtig ist Zu solchen Parlamentariertagungen sind wir Schweizer zwar nicht mit einer grossen Delegation angerückt, sondern ganz bescheiden mit einem Nationalrat und einem Ständerat, wie es sich für uns gebührt Aber dieses internationale Gespräch, an dem ich einmal teilnehmen konnte, hat sich als ausserordentlich wertvoll erwiesen, und ich glaube, dass wir es auf parlamentarischer Ebene durchaus weiterführen sollten. Mit anderen Worten: Wir sind dreifach gefordert Forschung und Bildung an unseren Hochschulen sind gefordert; die unternehmerische Forschung ist gefordert; wir selbst als Politiker sind gefordert Ich bin überzeugt, dass die Mitwirkung an diesen europäischen Programmen - auch wenn sie auf den ersten Blick sehr teuer zu stehen kommt - im langfristigen wirtschaftlichen und kulturellen Interesse unseres Landes liegt Ich bitte Sie meinerseits um Eintreten. M. Cotti, conseiller fédéral: M. Onken, président de la commission, ainsi que les autres intervenants ont souligné, avec des arguments très importants, le rôle décisif joué par ce message pour notre politique future en matière de recherche. Je tiens à dire d'emblée que je partage entièrement les évaluations faites par les membres qui ont voulu exprimer leur point de vue. Il s'agit en effet pour la Suisse d'abandonner une collaboration avec les institutions européennes fructueuse, certes, mais limitée à des éléments ponctuels, pour participer intégralement - et j'insiste sur le terme - aux programmes-cadres de la recherche de la Communauté européenne ainsi qu'à son programme de formation, ce qui intègre complètement la Suisse dans un réseau plus vaste, absolument décisif-vous avez raison, Monsieur Onken - pour l'évolution de la recherche. Je précise tout de suite que, s'il n'y a plus d'«Alleingange» possibles pour la Suisse dans différents secteurs, c'est certainement celui de la science et de la recherche qui rend tout «Alleingang» dépassé et pernicieux pour le développement futur du pays. Par conséquent, les crédits qui seront certainement votés par le Parlement s'avèrent indispensables pour toute la programmation de notre politique future en matière de recherche. Vous avez souligné quelques éléments spécifiques particuliers de ce message et leurs répercussions concrètes. MM. Iten Andréas et Jagmetti ont signalé notamment les aspects économiques de ce message. Il est vrai que, sans faire beaucoup de distinctions théoriques sur la nature de la recherche, un lien indispensable se développe entre la compétitivité d'une économie et la vitalité de la recherche qui la sous-tend. Il ne fait aucun doute que, pour nos milieux économiques et du fait que notre pays pratique la recherche, la pleine et entière participation -je précise, à partir de l'endroit où nos entreprises sont localisées - aux programmes des Communautés s'avère absolument indispensable. M. Danioth a souligné les aspects scientifiques du message. Il est inutile de dire que, là aussi, cette intégration revêt une importance capitale. Nous constatons d'ailleurs avec intérêt qu'une série d'éléments des programmes européens sont étroitement liés aux priorités données en Suisse dans le domaine de la recherche. Si l'on examine les programmes de fond de la recherche, les «Schwerpunktprogramme», que vous avez votés il y a une année et demie, on constate par exemple que le «Schwerpunktprogramm Informatik» traite des mêmes sujets que le programme ESPRIT au niveau européen. D'autre part, le programme suisse de recherche sur les matériaux est le pendant du programme européen EURAM, ce qui témoigne de l'existence maintenant déjà d'une étonnante et réjouissante identité de vues dans différents secteurs avec les Communautés européennes. Il s'agit d'harmoniser davantage encore cette identité de vues, de coordonner les efforts, et c'est ce que nous tentons de faire. Il faut toutefois être réaliste et, dans les structures de décisions de ces programmes, on retrouve les mêmes défauts institutionnels que dans l'Accord sur l'Espace économique européen: une pleine et totale codécision ne nous est pas assurée. Cependant, la possibilité de participer directement et largement aux décisions stratégiques européennes existera II faut toujours faire la distinction, en l'occurrence, entre la situation de droit et la situation de fait Encore un mot sur les conséquences économiques. Elles sont lourdes en ce moment, M. Jagmetti l'a dit très ouvertement, mais nécessaires et il n'y a pas de possibilité de modification ou de tractations avec la Communauté européenne. La clé de répartition des investissements est établie au niveau européen, et notre participation résulte des critères à la base de -- 4 of 6 -I.Oktober 1992 941 EWR-Abkommen cette clé de répartition. Je signale tout de même que, sur une période de quatre ans, la somme en question, comparée au plan financier, ne représente que quelque 4 pour cent de tous les investissements dans la recherche réalisés à l'échelon national, il faut donc situer ce secteur dans un cadre plus ample. Je signale encore un dernier élément souligné par MM. Onken et Danioth. C'est le caractère «extra message EEE» que le Conseil fédéral a voulu donner à ce message. M. Onken a déjà expliqué la raison fondamentale à la base de cette séparation, de cette dichotomie entre les deux messages: le Conseil fédéral entend participer de toute manière à part entière à ces programmes, même si, par malheur, au mois de décembre, l'Espace économique européen n'était pas accepté par le peuple. Cette participation est tellement vitale pour notre pays que nous devrons tout faire pour participer directement à tous ces programmes, même en cas de décision négative. J'ajoute cependant que cette participation devra être traitée encore une fois et nous n'aurons aucune garantie de pouvoir l'obtenir le cas échéant. Le Conseil fédéral demande par conséquent au Parlement de voter les crédits nécessaires qui seront votés même en cas de refus de l'Espace économique européen. Je remercie la commission pour l'accueil favorable qu'elle réserve à ce message et je répète ce que tous les intervenants ont dit, il s'agit d'un message capital pour le futur de l'ensemble de notre politique de la recherche qui se doit, elle aussi, de s'ouvrir de plus en plus vers nos espaces de dialogue naturels. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière Gesamtberatung - Traitement global du projet Titel und Ingress, Art. 1-4 Titre et préambule, art. 1-4 Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 34 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Nationalrat-Au Conseil national #ST# 92.052 EWR-Abkommen Accord sur l'EEE Differenzen - Divergences Siehe Seite 883 hiervor - Voir page 883 ci-devant Beschluss des Nationalstes vom 30. September 1992 Décision du Conseil national du 30 septembre 1992 Art. 20 Abs. 4 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Art. 20 al. 4 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Rhinow, Berichterstatter: «Die Nacht ist ohne Ende.» Dies haben wir gestern abend im Bus bei der Heimreise von unserem Ausflug gesungen. Und es macht den Anschein, als ob die Frage des Vorranges des Völkerrechts zu einer «Geschichte ohne Ende» zu werden droht. Der Nationalrat hat gestern mit 91 zu 80 Stimmen beschlossen, Artikel 20 Absatz 4 zu streichen. Es steht mir nicht an, die Diskussion im anderen Rat zu qualifizieren. Nachdem aber unsere Präsidentin am Schluss der letzten Debatte hier im Rat festgestellt hat: «We are still confused, but on a higher level» und nachdem dieser Satz unserer Präsidentin im Nationalrat genüsslich zitiert worden ist, darf ich doch bezüglich des anderen Rates feststellen: «The confusion was perfect, and on thè highest level.» Ihre Kommission hat trotzdem - oder erst recht - mit 11 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, Ihnen zu beantragen, dem Nationalrat zu folgen und Absatz 4 zu streichen. Das Motiv, das uns zu diesem Antrag führte, war nicht ein Meinungsumschwung unserer Kommission in der Sache. Es war die Ueberzeugung, dass jedes weitere Verfahren, jede weitere Verlängerung des Verfahrens nur noch mehr Verwirrung auslösen würden. Wir halten deshalb fest, dass wir die Auffassung des Bundesrates, wie er sie in seiner Botschaft (92.052, Bd. 1) geäussert hat, nach wie vor einhellig unterstützen. Ich verweise Sie insbesondere noch einmal auf die Zusammenfassung auf Seite 93 der deutschsprachigen Ausgabe. Wir halten fest, dass die Streichung nicht die Bedeutung haben soll und kann, den Vorrang des EWR-Rechts einzuschränken oder zu relativieren; namentlich gilt dieser auch im Bereich des nachträglichen Referendums. Ich erinnere Sie daran, dass dieser Fall Auslöser für diese ausdrückliche Verankerung des Vorranges war. Wir wollen also mit der Streichung - ich sage das im Hinblick auf das gestrige Votum von Herrn Nationalrat Thür- nicht der Auslegung durch die rechtsanwendenden Instanzen Tür und Tor öffnen. Es wäre auch völlig verfehlt anzunehmen, dass diese Streichung aus Angst vor dem Volk erfolge, oder darin sogar eine abstimmungstaktische Uebung zu erblicken. Wir streuen dem Volk damit nicht Sand in die Augen; denn wir halten hier am Vorrang klar fest. Ich erinnere mich an einen weisen Satz, den ich im ersten Generalstabskurs gelernt habe und den ich mir zur Leitschnur gemacht habe: «Jedes Wort eine Fehlerquelle. » Getreu diesem Motto, das ich Ihnen in aller Bescheidenheit auch zur Beachtung empfehle, und nach den Erfahrungen der bisherigen Diskussionen breche ich meine Stellungnahme hier abrupt ab und bitte Sie, im Interesse der Sache dem Antrag der Kommission zuzustimmen. Bundesrat Koller: Es entspricht meinem Weltbild, dass grosse Dinge oft durch die Vorsehung Gottes und durch die Verwirrung der Menschen zustande kommen. Im Hinblick auf alles, was ich im Zusammenhang mit dem EWR seit Beginn der Verhandlungen bereits erlebt habe und bis zum kommenden 6. Dezember sicher noch erleben werde, bin ich auch versucht zu zitieren, und zwar das schöne Wort: «Providentia Dei et confusione hominum Confoederatio helvetica regitur.» (Heiterkeit) Die kontroverse Frage des Vorranges des EWR-Rechtes - vor allem gegenüber jüngerem nationalem Recht - ist leider gestern im Nationalrat voll in den Strudel der Abstimmungstaktik geraten. Ich habe daher Verständnis, dass sich Ihr Rat im Sinne einer Politik der Schadenminderung dem Streichungsantrag anschliesst. Ich bedaure dies zwar, aber ich hoffe sehr, dass wenigstens Ihr «letzter Wille», wie ihn jetzt Ihr Kommissionspräsident verkündet hat, seine Wirkung nicht verfehlt Angenommen -Adopté An den Nationalrat-Au Conseil national Präsidentin: Da Herr Bundesrat Stich noch im Nationalrat engagiert ist, können wir die beiden letzten Geschäfte auf der Tagesordnung leider heute nicht behandeln. Eine grosse Bitte an Sie: Wir haben nächste Woche noch eine Reihe von teilweise recht gewichtigen Differenzen zu bereinigen. Leider ist es nun ein bisschen so wie im Militär: warten und rennen. Wir werden uns nächste Woche Mühe geben müssen, sehr flexibel zu bleiben. Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis für diese Sondersituation. Schluss der Sitzung um 09.30 Uhr La séance est levée à 09 h 30 -- 5 of 6 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Forschungs- und Bildungsprogramme der Europäischen Gemeinschaften 1993-1996 Programmes de recherche et d'éducation des Communautés européennes 1993-1996 In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1992 Année Anno Band V Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 08 Séance Seduta Geschäftsnummer 92.051 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 01.10.1992 - 08:00 Date Data Seite 937-941 Page Pagina Ref. No 20 021 898 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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