92-057-1
Verwaltungsbehörden 07.10.1992 92.057-1
7. Oktober 1992Deutsch9 min
Source admin.ch
7. Oktober 1992 N 2001 Krankenversicherung. Kostensteigerung auch auf eine materielle Empfehlung verzichten oder eine Gruppenantwort erteilen. Sie muss aber in allen Fällen Stellung nehmen. Die Stellungnahme der Kommission hat den Stellenwert einer Empfehlung. In der nationalrätlichen Variante war der Stellenwert eigentlich ein Parteientscheid, d. h., die Kommission hätte eine Parteiposition eingenommen. In der heute vorgeschlagenen Lösung mündet die Anhörung in einer Empfehlung; im Ständerat wurde sie «Avis» genannt. Dieser Avis geht an die Verwaltung. Die Verwaltung ist verpflichtet, ihre Stellungnahme zu begründen. Sollte es zu einem abweichenden Entscheid kommen, muss auch dieser begründet werden. Wir teilen die Meinung der ständerätlichen Kommission, wonach das Verfahren in einer Verordnung geregelt werden muss, welche einem Vernehmlassungsverfahren unterzogen werdensoll. Mit dieser Interpretation kommt die ständerätliche Variante der nationalrätlichen Lösung sehr nahe. Der Unterschied besteht darin, dass jetzt die Fachkommission nicht mehr Antragspartei ist, sondern zu allen Bewilligungsgesuchen Empfehlungen abgibt respektive abgeben muss. Das ist der Unterschied. Im übrigen sind die beiden Anträge in etwa gleich. Die Zusammensetzung der Fachkommission - das wurde bereits angesprochen-wurde nicht geändert Ständeratund Nationalrat sind gleichermassen der Meinung, diese Kommission müsse aus Vertretern der verschiedenen interessierten Kreise - namentlich aus den Bereichen der Wirtschaft, der Wissenschaften, der Oekologie und der Ethik-zusammengesetzt sein. Damit soll Gewähr geboten werden, dass die verschiedenen Aspekte, die bei diesen Bewilligungsverfahren berücksichtigt werden müssen, auch einbezogen werden. Die Kommission beantragt mit 21 zu 4 Stimmen, in diesem Punkt dem Ständerat zu folgen. Angenommen -Adopté An den Ständerat-Au Conseil des Etats #ST# 92.057-1 EWR. Anpassung des Bundesrechts (Eurolex) Epidemiengesetz. Aenderung EEE. Adaptation du droit fédéral (Eurolex) Loi sur les épidémies. Modification Differenzen - Divergences Siehe Seite 1959 hiervor - Voir page 1959 ci-devant Beschluss des Ständerates vom 6. Oktober 1992 Décision du Conseil des Etats du 6 octobre 1992 Art.29cAbs.2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Art. 29c al. 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats Präsident: Hier schlägt die Kommission mit 14 zu 9 Stimmen vor, den gleichen Beschluss wie beim Umweltschutzgesetz zu fassen. Damit bestünde auch hier keine Differenz mehr zum Ständerat Angenommen-Adopté #ST# 92.067 Krankenversicherung. Massnahmen gegen die Kostensteigerung 1993-1994. Bundesbeschluss Assurance-maladie. Mesures contre l'augmentation des coûts 1993-1994. Arrêté fédéral Fortsetzung - Suite Siehe Seite 1988 hiervor - Voir page 1988 ci-devant Art. 1 (Fortsetzung) -Art. 1 (suite) Hafner Rudolf: Die grüne Fraktion unterstützt die Fassung der Kommissionsmehrheit. Die Fassung der Kommissionsmehrheit stellt praktisch einen Kompromiss dar. Dies scheint uns aufgrund der Ausgangslage gerechtfertigt zu sein. Es ist ja so, dass die Totalrevision des Krankenversicherungsgesetzes bevorsteht, und dort sollen ja die Gewichte entsprechend gesetzt werden. Es scheint uns aber nicht sinnvoll, bereits heute in diesem dringlichen Bundesbeschluss die Gewichte massgeblich zu verlagern. Dies würde bekanntlich nur auf Widerwillen stossen, und es scheint uns nicht angebracht, die Vorlage damit zu gefährden. Unbestreitbar ist indessen, dass Massnahmen gegen die starke Zunahme der Kosten im Gesundheitswesen getroffen werden müssen. Kollega Rychen hat uns gestern eine Analyse der Ursachen geliefert. Ich bin mit seiner Analyse weitgehend einverstanden. Allerdings habe ich den Eindruck, dass er nicht alles erwähnt hat. Der Teufel steckt bekanntlich häufig im Detail. Es gibt zum Beispiel im Gesundheitswesen den Begriff der iatrogenen Krankheiten, latrogen heisst: von Aerzten und ihrer Medizin verursacht Es gibt Studien, wonach die sogenannten iatrogenen Krankheiten rund einen Drittel der gesamten Krankheiten ausmachen. Das ist sehr beträchtlich, und wenn man in Sachen Kosteneinsparung wirklich etwas machen möchte, müsste man hier genauere Analysen machen; aber es ist natürlich klar, dass solche Analysen einer herrschenden Schicht von Aerzten nicht gerade passen. Welche Alternativen kennt der Bundesrat bezüglich der Behandlungskonzepte? Herr Bundesrat Cotti, ich möchte Sie doch fragen: Haben Sie auch Kenntnis von einer Studie der Universität Stuttgart, wonach die komplementärmedizinischen Therapien bedeutend kostengünstiger sind? Es scheint mir doch langsam der Zeitpunkt gekommen zu sein, auch andere Behandlungskonzepte ins Auge zu fassen. Im Sinne der Opfersymmetrie ist es zweifellos notwendig, auch bei den Leistungserbringern gewisse Massnahmen zu treffen. Die Version der Kommissionsmehrheit ist nicht stark einschränkend; sie ist flexibel, aber sie setzt gleichwohl ein Zeichen. Mittelfristig sollte differenziert werden. Wir sind der Auffassung, dass die Totalrevision des Krankenversicherungsgesetzes geeignet ist, Zeichen zu setzen. Es geht beim vorliegenden Beschluss um eine Ueberbrückungsmassnahme. Ich bitte Sie im Namen der grünen Fraktion, die Minderheitsanträge abzulehnen und dem Kompromiss der Mehrheit zuzustimmen. Maspoli: Erlauben Sie mir, etwas weit auszuholen. Vorerstgilt es festzustellen, dassdas, was wirletztes Jahr in diesem Saal beschlossen haben, sehr wohl Wirkung gezeigt hat Ueber 95 Prozent aller Schweizerinnen und Schweizer haben davon profitieren können. Ihre Krankenversicherungsprämien sind in diesem Jahr lediglich um 10 Prozent gestiegen. Vergessen wir nicht, dass die Krankenkassen bereits letztes Jahr von Prämienerhöhungen von 30 und sogar 40 Prozent gesprochen hatten! Letztes Jahr vertrat die Mehrheit unseres Rates die Auffassung, eine solch massive Erhöhung der Prämien sei nicht zu verantworten. Mit Recht vertrat sie diese Meinung.
7. Oktober 1992 N 2001 Krankenversicherung. Kostensteigerung auch auf eine materielle Empfehlung verzichten oder eine Gruppenantwort erteilen. Sie muss aber in allen Fällen Stellung nehmen. Die Stellungnahme der Kommission hat den Stellenwert einer Empfehlung. In der nationalrätlichen Variante war der Stellenwert eigentlich ein Parteientscheid, d. h., die Kommission hätte eine Parteiposition eingenommen. In der heute vorgeschlagenen Lösung mündet die Anhörung in einer Empfehlung; im Ständerat wurde sie «Avis» genannt. Dieser Avis geht an die Verwaltung. Die Verwaltung ist verpflichtet, ihre Stellungnahme zu begründen. Sollte es zu einem abweichenden Entscheid kommen, muss auch dieser begründet werden. Wir teilen die Meinung der ständerätlichen Kommission, wonach das Verfahren in einer Verordnung geregelt werden muss, welche einem Vernehmlassungsverfahren unterzogen werdensoll. Mit dieser Interpretation kommt die ständerätliche Variante der nationalrätlichen Lösung sehr nahe. Der Unterschied besteht darin, dass jetzt die Fachkommission nicht mehr Antragspartei ist, sondern zu allen Bewilligungsgesuchen Empfehlungen abgibt respektive abgeben muss. Das ist der Unterschied. Im übrigen sind die beiden Anträge in etwa gleich. Die Zusammensetzung der Fachkommission - das wurde bereits angesprochen-wurde nicht geändert Ständeratund Nationalrat sind gleichermassen der Meinung, diese Kommission müsse aus Vertretern der verschiedenen interessierten Kreise - namentlich aus den Bereichen der Wirtschaft, der Wissenschaften, der Oekologie und der Ethik-zusammengesetzt sein. Damit soll Gewähr geboten werden, dass die verschiedenen Aspekte, die bei diesen Bewilligungsverfahren berücksichtigt werden müssen, auch einbezogen werden. Die Kommission beantragt mit 21 zu 4 Stimmen, in diesem Punkt dem Ständerat zu folgen. Angenommen -Adopté An den Ständerat-Au Conseil des Etats #ST# 92.057-1 EWR. Anpassung des Bundesrechts (Eurolex) Epidemiengesetz. Aenderung EEE. Adaptation du droit fédéral (Eurolex) Loi sur les épidémies. Modification Differenzen - Divergences Siehe Seite 1959 hiervor - Voir page 1959 ci-devant Beschluss des Ständerates vom 6. Oktober 1992 Décision du Conseil des Etats du 6 octobre 1992 Art.29cAbs.2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Art. 29c al. 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats Präsident: Hier schlägt die Kommission mit 14 zu 9 Stimmen vor, den gleichen Beschluss wie beim Umweltschutzgesetz zu fassen. Damit bestünde auch hier keine Differenz mehr zum Ständerat Angenommen-Adopté #ST# 92.067 Krankenversicherung. Massnahmen gegen die Kostensteigerung 1993-1994. Bundesbeschluss Assurance-maladie. Mesures contre l'augmentation des coûts 1993-1994. Arrêté fédéral Fortsetzung - Suite Siehe Seite 1988 hiervor - Voir page 1988 ci-devant Art. 1 (Fortsetzung) -Art. 1 (suite) Hafner Rudolf: Die grüne Fraktion unterstützt die Fassung der Kommissionsmehrheit. Die Fassung der Kommissionsmehrheit stellt praktisch einen Kompromiss dar. Dies scheint uns aufgrund der Ausgangslage gerechtfertigt zu sein. Es ist ja so, dass die Totalrevision des Krankenversicherungsgesetzes bevorsteht, und dort sollen ja die Gewichte entsprechend gesetzt werden. Es scheint uns aber nicht sinnvoll, bereits heute in diesem dringlichen Bundesbeschluss die Gewichte massgeblich zu verlagern. Dies würde bekanntlich nur auf Widerwillen stossen, und es scheint uns nicht angebracht, die Vorlage damit zu gefährden. Unbestreitbar ist indessen, dass Massnahmen gegen die starke Zunahme der Kosten im Gesundheitswesen getroffen werden müssen. Kollega Rychen hat uns gestern eine Analyse der Ursachen geliefert. Ich bin mit seiner Analyse weitgehend einverstanden. Allerdings habe ich den Eindruck, dass er nicht alles erwähnt hat. Der Teufel steckt bekanntlich häufig im Detail. Es gibt zum Beispiel im Gesundheitswesen den Begriff der iatrogenen Krankheiten, latrogen heisst: von Aerzten und ihrer Medizin verursacht Es gibt Studien, wonach die sogenannten iatrogenen Krankheiten rund einen Drittel der gesamten Krankheiten ausmachen. Das ist sehr beträchtlich, und wenn man in Sachen Kosteneinsparung wirklich etwas machen möchte, müsste man hier genauere Analysen machen; aber es ist natürlich klar, dass solche Analysen einer herrschenden Schicht von Aerzten nicht gerade passen. Welche Alternativen kennt der Bundesrat bezüglich der Behandlungskonzepte? Herr Bundesrat Cotti, ich möchte Sie doch fragen: Haben Sie auch Kenntnis von einer Studie der Universität Stuttgart, wonach die komplementärmedizinischen Therapien bedeutend kostengünstiger sind? Es scheint mir doch langsam der Zeitpunkt gekommen zu sein, auch andere Behandlungskonzepte ins Auge zu fassen. Im Sinne der Opfersymmetrie ist es zweifellos notwendig, auch bei den Leistungserbringern gewisse Massnahmen zu treffen. Die Version der Kommissionsmehrheit ist nicht stark einschränkend; sie ist flexibel, aber sie setzt gleichwohl ein Zeichen. Mittelfristig sollte differenziert werden. Wir sind der Auffassung, dass die Totalrevision des Krankenversicherungsgesetzes geeignet ist, Zeichen zu setzen. Es geht beim vorliegenden Beschluss um eine Ueberbrückungsmassnahme. Ich bitte Sie im Namen der grünen Fraktion, die Minderheitsanträge abzulehnen und dem Kompromiss der Mehrheit zuzustimmen. Maspoli: Erlauben Sie mir, etwas weit auszuholen. Vorerstgilt es festzustellen, dassdas, was wirletztes Jahr in diesem Saal beschlossen haben, sehr wohl Wirkung gezeigt hat Ueber 95 Prozent aller Schweizerinnen und Schweizer haben davon profitieren können. Ihre Krankenversicherungsprämien sind in diesem Jahr lediglich um 10 Prozent gestiegen. Vergessen wir nicht, dass die Krankenkassen bereits letztes Jahr von Prämienerhöhungen von 30 und sogar 40 Prozent gesprochen hatten! Letztes Jahr vertrat die Mehrheit unseres Rates die Auffassung, eine solch massive Erhöhung der Prämien sei nicht zu verantworten. Mit Recht vertrat sie diese Meinung.
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali EWR. Anpassung des Bundesrechts (Eurolex) Epidemiengesetz. Aenderung EEE. Adaptation du droit fédéral (Eurolex) Loi sur les épidémies. Modification In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1992 Année Anno Band V Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 13 Séance Seduta Geschäftsnummer 92.057-1 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 07.10.1992 - 08:15 Date Data Seite 2001-2001 Page Pagina Ref. No 20 021 649 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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