Lexipedia

Entscheid

92-057-3

Verwaltungsbehörden 27.08.1992 92.057-3

27. August 1992Deutsch66 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Verordnung betreffend die Mitteilung über Investitionsvorhaben aus dem Jahr 1972: Es geht darum, dass im Bereich des Baus und des Umbaus von grösseren Energieanlagen Meldung erstattet werden muss, und zwar im Bereich der Kohlenwasserstoffe, etwa von Raffinerien, grossen Lagern usw. (Planungszeit drei Jahre, bei der Elektrizität fünf Jahre). Bei der Elektrizität fallen Wasserkraftwerke, Hochspannungsleitungen und sämtliche Elektrizitätswerke mit 50 Megawatt und mehr unter diese Vorschrift. Die EG kam 1972 zu einem solchen Erlass, weil damals in der Energieproduktion ein Ungleichgewicht bestand, namentlich eine zu grosse Raffineriekapazität und zum Teil auch ein Ungleichgewicht bei der Elektrizitätsversorgung.

2.

Die Richtlinie über den Transit von Elektrizitätslieferungen übergrosse Netze: Es besteht nach dieser Vorschrift die grundsätzliche Verpflichtung für Netzbetreiber respektive an einem Elektrizitätsverbund beteiligte Betreiber, den Transit Dritter Produzenten und Abnehmer - zuzulassen. Die Meldepflicht besteht für Verträge, und wenn solche Verträge nicht innert zwölf Monaten zustande kommen, kann nicht nur gemeldet, sondern auch ein Schlichtungsverfahren eingeleitet werden.

3.

Gleicher Natur ist die Richtlinie über den Transit von Erdgas über grosse Netze. Hier gelten praktisch die gleichen Vorschriften wie für die Elektrizität, wobei beizufügen ist, dass sie nur Abnehmer betrifft, die eine grössere Quantität an Erdgas abnehmen, also zum Beispiel städtische Werke usw. Nicht damit gemeint ist der sogenannte «third party access», das heisst das Prinzip, dass auch ein Privatunternehmen durch diese Leitungen Strom oder Gas zu Tarifen durchsetzen kann, die allenfalls dem behördlichen Zugriff oder der behördlichen Beurteilung unterliegen. Der «third party access» ist also nicht Inhalt dieser beiden Richtlinien.

4.

Die Richtlinie aus dem Jahr 1975 über die Einschränkung des Einsatzes von Erdölerzeugnissen in Kraftwerken: Es geht hier auch darum, dass beim Bau und Umbau von elektrischen Kraftwerken nach Möglichkeit keine Kohlenwasserstoffe, also Erdölprodukte, eingesetzt werden, sondern - das war 1975 die Zielrichtung - primär Kohle. 1975 war die grosse Krise im Kohlebereich, und da haben die EG-Staaten gehandelt Für uns spielt das keine Rolle. Ich werde darüber noch sprechen.

5.

Die Richtlinie aus dem Jahr 1988 über den freien Kapitalverkehr: Es geht hier primär um die Nationalitätenvorbehalte, wie wir sie aus dem Atom- und Rohrleitungsgesetz kennen. Nach der EG-Doktrin ist klar, dass in Zukunft Personen und Gesellschaften aus dem EWR-Raum die gleichen Rechte haben müssen wie Schweizer Personen oder Gesellschaften, so dass Nationalitätsvorschriften keine Gültigkeit mehr haben.

6.

Verordnung und Richtlinien über die Meldung von Rohölund Mineralölprodukten: Es geht dabei um Einfuhr, Preise usw. Diese Vorschriften spielen nur eine sehr untergeordnete Rolle in unserem Bundesbeschluss. Wir machen nichts anderes, als eine gesetzliche Basis für die Aemter zu schaffen. Dann gibt es eine Reihe von weiteren Richtlinien, die aber ihren Niederschlag nicht im Bundesbeschluss finden, sondern durch die Verwaltung oder auf Verordnungsbasis geregelt werden, zum Beispiel über die Leistung von Wärmeerzeugern zur Raumheizung und Warmwasseraufbereitung. Es liegen auch fünf Richtlinien über elektrische Geräte vor sowie eine Richtlinie aus dem Jahr 1987 betreffend die Einsparung von Rohöl durch die Verwendung von Ersatz-Kraftstoffkomponenten im Benzin, also Benzinzusätzen. Man denke da vor allem an den Zusatz von pflanzlich erzeugten Alkoholen. Wie ich gesagt habe: Im Bundesbeschluss zum Energierecht im EWR haben nur einige Erlasse, nämlich zwei Verordnungen und vier Richtlinien, ihren Niederschlag gefunden. Wir müssen nun überprüfen, ob sie unsere bisherige Praxis respektive unsere Gesetzgebung wesentlich verändern. Die Meldepflicht für Grossprojekte bereitet uns keine Mühe, denn das Bundesamt für Energiewirtschaft kennt diese Projekte ohnehin. Also handelt es sich um eine blosse Meldepflicht, die wahrgenommen werden muss. Bei der Transitregelung für Elektrizität besteht auf dem europäischen Kontinent schon seit 50 Jahren ein Verbund der Elektrizitätsgesellschaften. Praktisch hinkt hier die EG-Richtlinie den Ereignissen hintennach. Die Elektrizitätsgesellschaften machen diesen Transit schon längst. Bei der Transitregelung für Erdgas gilt eigentlich das gleiche. Die schweizerische Erdgaswirtschaft handelt zum Teil bereits im Verbund und ist ohnehin mit der Erdgaswirtschaft Europas eng verbunden. Denken Sie nur einmal an den Bau der Transitleitung von Holland nach Italien, an der ja die verschiedensten Partner teilnehmen - unter anderem auch die Schweiz über die Swissgas. Uebrigens fallen nur wenige Gaspipelines unter diese Vorschrift Dann die Einschränkung des Einsatzes von Erdölprodukten in Kraftwerken: sie ist praktisch kaum von Bedeutung. In der Schweiz besteht das grossie Werk in Vouvry, und dazu gibt es zwei kleinere solche Kraftwerke. Kohle kommt hier sowieso nicht in Frage - die Kraftwerke sind gar nicht eingerichtet dafür; wenn Sie denken, dass Sie die Kohle nach Vouvry auf den Berg hinauf transportieren müssten! -, sondern allenfalls der Einsatz von Erdgas. Dann die Richtlinie zum freien Kapitalverkehr. Ich habe Ihnen gesagt: Vorschriften über die Nationalität der Gesellschaften haben keinen Bestand mehr. Aber was bedeutet diese Richtlinie für das Atomgesetz? Doch eigentlich nichts, solange wir ein Moratorium kennen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine ausländische Gesellschaft in unserem Lande ein Kernkraftwerkprojekt auf die Beine stellen will. Im übrigen ist die Kommission auch der Auffassung, dass die bestehenden Kernkraftwerkgesellschaften ihre Rechtsform im Hinblick auf diese Richtlinie nicht ändern müssen. Ich komme zum Rohrleitungsgesetz: Möglicherweise wäre denkbar, dass eine zusätzliche Erdgastransitleitung gebaut wird; aber dann erfolgt der Bau ohnehin in einem Verbund, wobei ich annehme, dass sich auch unsere Erdgaswirtschaft daran beteiligen würde. Eine Nebenwirkung, die Sie nicht im Gesetz finden, die ich aber erwähnen möchte, betrifft die Kantone. Die Richtlinie hebt die Nationalitätenvorschriften auf. Die Kantone werden bei ihren Konzessionsverträgen für die Erdölforschung davon betroffen, denn sie haben bisher Konzessionen an Nationalitätenvorschriften gebunden. Das ist auch der Grund dafür, dass die Swisspetrol die Mehrheit an den Konzessionen hält Das wird sich in Zukunft ändern müssen, was aber auch nicht zu einem gravierenden Nachteil für unser Land führt, weil die finanzielle Unterlage bei der Swisspetrol ohnehin schwach ist Sie haben am Montag gesehen, dass der Bundesrat seinen Kredit aus der Bundeskasse verlängern möchte. Schliesslich noch ein Punkt, der unsere Bundesverfassung betrifft, den Sie also auch nicht im Bundesbeschluss finden. Es geht um die Ausfuhr von Strom. Vor Jahrzehnten hatte man Angst, dass bei uns Wasserkraftwerke gebaut werden und der Strom ausgeführt wird. Darum wurde eine verfassungsrechtliche Bewilligungspflicht eingeführt Sie spielt heute praktisch keine Rolle mehr; soweit überhaupt Bewilligungen verlangt werden, werden sie bei unseren Sommerüberschüssen erteilt Man kann also mit dieser verfassungsrechtlichen Bewilligungspflicht leben. Der Bund nimmt daraus sogar 1,5 Millionen Franken ein; wenigstens etwas Positives. Die Verfassung müssen wir deshalb nicht ändern; das kann man bei passender Gelegenheit einmal machen. Wir halten es einfach so, dass man diese Bewilligungspflicht nicht mehr ausübt M. Epiney, rapporteur: Avant d'examiner le contenu de l'arrêté fédéral destiné à permettre la concrétisation de l'Accord EEE dans le domaine de l'énergie, il n'est pas inutile de rappeler les principaux objectifs de la Communauté européenne en matière de politique énergétique. La Communauté européenne vise trois buts essentiels, à savoir d'abord garantir la libre circulation de l'énergie entre les pays membres, promouvoir ensuite la compatibilité des énergies avec l'environnement et, enfin, assurer la sécurité de l'approvisionnement énergétique. En d'autres termes, la Communauté essaie de favoriser une énergie plus propre, meilleur -- 2 of 13 -Eurolex. Droit de l'énergie dans l'EEE 1422 N 27 août 1992 marché et suffisante, soit une philosophie qui est parfaitement comparable à la nôtre. En ce qui concerne les instruments, pour atteindre ses objectifs, la Communauté européenne a pris des mesures pour créer une infrastructure permettant, d'une part, le commerce de l'énergie et, d'autre part, de supprimer les divers obstacles suivants: d'abord les obstacles techniques, par exemple, l'abolition des normes différentes entre pays; des obstacles financiers, la suppression d'impôts discriminatoires; des obstacles commerciaux, le bannissement de mesures de limitation dans les importations ou le bannissement de subventions déguisées; enfin, elle tend à lever tous les obstacles en matière de transit puisqu'ils sont, dans ce domaine, contraires au principe du libre accès. Sur un plan prospectif, la Communauté européenne ne se contente pas de vouloir étendre ce libre-marché à l'intérieur de la Communauté, elle désire également retendre à l'Europe toute entière. Vous n'êtes en effet pas, Mesdames et Messieurs, sans ignorer que l'Ouest est spécialement gourmand en énergie, dispose de moyens financiers considérables alors que, de son côté, l'Est possède des ressources énergétiques importantes, a besoin de manière imperative d'améliorer l'efficacité énergétique de ses installations et, surtout, d'assurer la sécurité de ces dernières. Quel est le contenu de l'acquis communautaire? Comme vous l'a rappelé tout à l'heure dans le détail le rapporteur de langue allemande, l'acquis communautaire dans le domaine de l'énergie comprend neuf textes ainsi que leurs compléments. Il exige en particulier deux choses: d'une part, une obligation générale d'informer la Commission de la Communauté européenne sur les prix de l'énergie et sur les importations de biens d'autre part, il contraint à assurer le libre accès aux grands réseaux de transport d'électricité et de gaz naturel à des conditions équitables. Quelles sont alors sur le plan du droit fédéral les conséquences du point de vue global de l'application de l'acquis communautaire? Sur un plan général, il faut le dire de manière très claire, la reprise de l'acquis n'a pas, en l'état actuel de la législation, des incidences notables sur les plans économique et politique. On vous l'a dit tout à l'heure, les électriciens suisses n'ont pas attendu le Traité sur l'Espace économique européen pour être à l'avant-garde, notamment en matière de Dispatching. Ce système européen de réseaux interconnectés fonctionne à merveille et il n'y aurait eu, en ce qui nous concerne, aucun besoin d'adopter une législation spécifique en la matière. Sur un plan de détail, l'arrêté oblige les entreprises du secteur énergétique à annoncer à la Commission de la Communauté leurs grands projets d'investissement On vous les a cités tout à l'heure; je n'en rappellerai qu'un seul, les centrales hydroélectriques de plus de 50 mégawatts. Il faut le dire, en ce domaine notre marge de manoeuvre est extrêmement mince. L'arrêté contraint les exploitants de grands réseaux d'électricité et de gaz à négocier sur le transit et à essayer de parvenir à un accord en la matière. En cas d'échec, c'est une procédure de négociation extrêmement souple qui est prévue et, en définitive, c'est le tribunal arbitral prévu dans le volet institutionnel du traité qui tranchera L'arrêté vise à réduire également la dépendance vis-à-vis du pétrole et il soumet à cet effet à autorisation les centrales alimentées au pétrole. La Suisse, on l'a relevé, ne dispose que d'une seule centrale thermique de ce type; nous sommes par conséquent très peu touchés par ces dispositions. L'arrêté exige également la notification des prix des divers agents énergétiques afin de pouvoir comparer ces prix et vérifier qu'ils soient conformes au principe de la libéralisation des marchés. Enfin, sur un plan de détail encore, l'arrêté fixe le rendement minimum exigé des générateurs de chaleur ainsi que des critères d'isolation à appliquer dans les bâtiments. Il s'agit là de manière générale de dispositions que nous pouvons incorporer, intégrer sans douleur dans notre législation nationale. Mais l'acquis communautaire a également des incidences sur le droit suisse dans d'autres domaines. Toute une série d'ordonnances devront être révisées en vue d'harmoniser, par exemple, les prescriptions sur les appareils. Ensuite, le principe de la responsabilité civile du fabricant est également applicable en ce qui concerne l'électricité. Cette responsabilité causale n'implique pas de fautes du fabricant en matière de dommages causés. Enfin, dans le domaine atomique, la Suisse ne peut plus exiger, comme elle le fait actuellement dans sa législation, que l'autorisation d'exploiter des centrales atomiques soit réservée aux seuls nationaux. Elle doit également accorder cette autorisation aux ressortissants des pays concernés par l'Espace économique européen. Par 19 voix contre zéro et une abstention, la commission a accepté l'entrée en matière et, par 18 voix contre une et une abstention, elle a adopté l'arrêté. La commission a également accepté une motion et un postulat. La motion demande au Conseil fédéral de mettre en oeuvre un programme détaillé visant à l'encouragement des énergies renouvelables, et un postulat visant à déposer à Bruxelles une déclaration sur les intentions de la Suisse concernant les normes de consommation énergétique des marchandises courantes du commerce. Tel se présente mon rapport en complément à celui dont vous venez d'avoir connaissance. Steffen, Sprecher der Minderheit: Wenn ich diesen Bundesbeschluss bekämpfe, so tue ich dies einerseits aus meiner grundsätzlichen Haltung gegen den EWR-Vertrag und andererseits wegen den Intentionen und Forderungen der EG-Kommission nach einer folgenschweren Liberalisierung des Strommarktes. Ich beschränke mich auf den Bereich Elektrizität Im vorliegenden Bundesbeschluss bestimmt Artikel 3 (Transit von Elektrizität und Erdgas), dass die Gesellschaften, die in der Schweiz für die grossen Hochspannungsübertragungsnetze verantwortlich sind, den grenzüberschreitenden Transit zwischen grossen Netzen zu angemessenen Bedingungen erleichtern, sofern insbesondere die Kapazität des Netzes das erlaubt und die Versorgungssicherheit sowie die Dienstleistungsqualität nicht gefährdet werden (Absatz 1). Es soll Sache der beteiligten Gesellschaften sein, die Transitbedingungen zu vereinbaren (Absatz 2). Die Transitbedingungen können von jeder beteiligten Gesellschaft einer Schlichtungsstelle zur Beurteilung unterbreitet werden (Absatz 3). In den Absätzen 4 bis 6 werden die Meldepflicht und andere organisatorische Fragen geregelt Aus Veröffentlichungen der Elektrizitätswirtschaft ist ersichtlich, dass diese mit dem Bundesbeschluss, wie er sich jetzt präsentiert, leben kann, da sich offenbar wenig ändert. Die EG-Stromtransit-Richtlinie entspricht in etwa der heutigen Praxis und ist für die Elektrizitätswirtschaft von nicht allzu grosser Bedeutung, da sie neben den entsprechenden Pflichten ebensolche Rechte bringt Auch die zweite EG-Richtlinie, welche die Preistransparenz im Stromsektor regelt, ist so ausgestaltet, dass die Elektrizitätswirtschaft mit ihr leben kann; das ist aber ausdrücklich eine Momentaufnahme. Ich komme auf die eingangs erwähnten Intentionen der EG-Kommission zu sprechen: Es ist ihre Forderung nach einer Liberalisierung des Strommarktes. Ein Direktiven-Entwurf zur Schaffung des Elektrizitätsbinnenmarktes wurde am 22. Januar 1992 von der EG-Kommission vorgelegt. Er durchläuft momentan die EG-Gremien und soll in geplanter oder allenfalls modifizierter Form möglichst am 1. Januar 1993, vielleicht auch später, in Kraft treten. Der vorgeschlagene Inhalt wurde von NOK-Direktor Dr. Heinz Baumberger in der Zeitschrift «Steckdose» folgendermassen beurteilt: «Auf der Erzeugungsebene wird das Prinzip der Konkurrenz eingeführt, indem die bisherigen Exklusivrechte der Produktion, des Imports und des Exports abgeschafft werden sollen. Sodann soll es zu horizontaler Trennung - 'unbundling' - von Produktion, Transport und Verteilung kommen. Damit soll die Transparenz der Kosten gesteigert und sollen Quersubventionen vermieden werden. Mit einem gewissen Argwohn muss man sich allerdings fragen, ob damit nicht auch die Voraussetzung, z. B. für eine Verstaatlichung der Transportnetze, geschaffen wird, wodurch ein neues Monopol entstünde. Das dritte und wichtigste Element betrifft die Einführung des Netzzugangs Dritter, welches unter dem englischen Begriff 'third -- 3 of 13 -27. August 1992 N 1423 Eurolex. Energierecht im EWR party access' oder TPA bekannt ist. Nach den Regeln des TPA können alle Verbraucher den Strom bei einem Lieferanten ihrer Wahl beziehen. Es herrscht damit keine Lieferpflicht mehr, allerdings aber auch kein Lieferrecht mehr. Das Netz muss von den Netzbesitzern bzw. den Netzbetreibern für diesen Zweck Dritten gegen faires Entgelt zur Verfügung gestellt werden. Ohne Zweifel bildet der TPA ein revolutionäres Element der Direktive und hat grosse Sprengkraft-nicht nur für ausländische Gesellschaften, sondern auch für den Elektrizitätssektor der Schweiz.... Wenn die Schweiz dem EWR beitritt und der Richtlinienentwurf grosso modo so gutgeheissen wird, wie er vorliegt, werden für die NOK fundamentale Fragen aufgeworfen, und sie wird sich einem verschärften Konkurrenzkampf zu stellen haben.» Soweit die Beurteilung eines betroffenen Fachmannes. Insbesondere der TPA bereitet offensichtlich einige Zukunftsängste. Mit dem TPA sollen die Stromversorgungsunternehmen verpflichtet werden, ihre Uebertragungsnetze Dritten zur Verfügung zu stellen. Das heisst konkret: Ein deutsches Grossunternehmen in München könnte z. B. in Holland Strom einkaufen, weil er dort billiger ist, als ihn das Münchner Werk anzubieten hat. In diesem Falle müssten alle Elektrizitätsverteiler zwischen dem holländischen Produzenten und der Münchner Firma den Strom gegen Entgelt über ihr Leitungsnetz transportieren. Widerstand gegen diese Direktive erwächst aus der Elektrowirtschaft und von den Umweltorganisationen. Unser Kollege Rudolf Strahm äusserte in einem Artikel im «Tages-Anzeiger» vom 11. Juli 1992, er beurteile die Folgen einer Liberalisierung negativ, zudem würde eine nationale, aufs Sparen konzentrierte Energiepolitik durchkreuzt. Wörtlich: «Grosskunden werden sozusagen belohnt, weil sie dort einkaufen können, wo es am billigsten ist, und der billigste Anbieter wiederum kann nur so tief kalkulieren, weil er Rahmenbedingungen wie Sicherheit und Oekologie vernachlässigen darf. Es wird also Oekodumping befürchtet In der uns vorliegenden Studie des Buwal vom Juni 1992 mit dem Titel 'Europäische Integration und ökologische Folgen für die Schweiz' kommen die Autoren zum Schluss, dass die Deregulierung und Liberalisierung des europäischen Energiemarktes für leitungsgebundene Energieträger zu einem Preiszerfall und einer Nachfragesteigerung führen würden, was dem in der Schweiz angestrebten Ziel einer rationellen und umweltfreundlichen Energienutzung entgegenliefe.» Sie können mir nun vorwerfen, das sei alles ungesicherte Zukunftsmusik. Herr Kommissionssprecher Stucky hat den TPA in seinem Referat ausgeschlossen. Wir müssen mit der Elektrowirtschaft und den Umweltorganisationen befürchten, dass der freie Energiemarkt am 1. Januar 1993 oder später verwirklicht wird. Vielleicht nicht ganz so wie nach dem vorliegenden Direktiven-Entwurf. Ich habe meine grossen Bedenken, und deshalb stelle ich Ihnen - nach dem Motto «gouverner, c'est prévoir» - den Minderheitsantrag auf Nichteintreten, der auch von Frau Kollegin Misteli unterstützt wird. Ich bitte Sie, unseren Minderheitsantrag zu unterstützen. Präsident: Die liberale Fraktion lässt mitteilen, dass sie für Eintreten ist und den Bundesbeschluss annehmen wird. M. Philipona: Nous savons depuis longtemps que la politique énergétique ne s'arrête pas aux frontières du pays. Toutes les questions relatives à l'utilisation des ressources et au problème de l'environnement doivent plus que jamais être harmonisées sur le plan international. Depuis de nombreuses années, les planifications sont élaborées sans tenir compte des frontières politiques. D'autre part, nos efforts visant à stabiliser la consommation d'énergie et à diminuer la part des énergies fossiles sont partagés par nos partenaires européens. Il n'est ainsi pas étonnant que de nombreux textes de la Communauté puissent être intégrés dans le droit suisse par le biais de la législation existante. L'arrêté que nous examinons se rapporte uniquement au règlement qui concerne la communication des projets d'investissement et au transit de l'électricité et du gaz. Il confirme aussi un frein à l'utilisation des produits pétroliers dans les centrales. Cette disposition est d'ailleurs la seule de cet arrêté qui touche les cantons. Ceux-ci devront désormais, en autorisant une telle installation, respecter les conditions de cet arrêté. De nombreuses voix dans ce Parlement réclament des prescriptions plus sévères que celles de la Communauté. Certes, les possibilités existent d'aller encore plus loin dans ce sens. Il faut pourtant redoubler de prudence dans cette voie. Par exemple, dans le domaine des prescriptions qui concernent les gaz d'échappement des véhicules, la Communauté prépare de nouvelles valeurs limites pour le CO2. Si nous pouvons nous mettre en accord avec nos partenaires, cela permettra, grâce à un marché suffisamment grand, de développer des innovations techniques bénéfiques, sans devoir supporter une augmentation de coût par trop préjudiciable. En ce qui concerne la formulation de réserves, il faut faire preuve de beaucoup de retenue, puisqu'aussi bien la dimension politique que la dimension juridique de l'EEE exigent une retenue à cet égard. Le groupe radical votera l'entrée en matière et l'arrêté selon la commission. Baumberger: Namens der CVP-Fraktion möchte ich Ihnen Eintreten und Zustimmung zu diesem Bundesbeschluss empfehlen. Viel Weltbewegendes ist - Sie haben es von den Kommissionsreferenten gehört - in diesem Beschluss nicht zu finden. Was zu finden ist, geht unseres Erachtens in die richtige Richtung. Es sind die Meldepflichten, die Vergrösserung der Transparenz, und es ist auch - das beurteilen wir anders als Herr Steffen - die Regelung der Transitfrage. Wir sind der Meinung, es gehe letztlich doch in Richtung Liberalisierung und nicht indie gegenteilige Richtung. Ich erinnere daran, dass Artikel 3 des Beschlusses Vorbehalte enthält: Es gibt die Vorbehalte der Versorgungs- und Betriebssicherheit, der Kapazität des Netzes und ähnliches mehr. Letztlich geht es um die Anwendung der vier Freiheiten auf dem Energiesektor. Wenn man das bei Lichte besieht, so ist auch die Befürchtung eines Oekodumpings nicht gerechtfertigt. Natürlich ist es so: Die EG will sauberere Energie, und sie will gleichzeitig billigere Energie als Motor der Wirtschaft. Das ist im ersten Moment ein gewisser Zielkonflikt Wer die in der EG in Vorbereitung befindlichen Richtlinien ansieht, sieht, dass es in Richtung bessere Energieeffizienz geht. Das ist die von uns gesuchte Richtung. Wir haben uns in der CVP namentlich mit der Frage der Vereinbarkeit dieses Beschlusses - und damit des Acquis - mit unseren Programmen («Energie 2000», Energienutzungsbeschluss) befasst, und wir sind zu einem positiven Resultat gelangt. Wir werden unserer Instrumente nicht beraubt. Die namentlich von uns vermehrt angestrebten marktwirtschaftlichen Möglichkeiten - Vereinbarungen, Zertifikate, Lenkungsabgaben -sind weiterhin einsatzfähig. Ich habe zum Schluss einen Wunsch an Herrn Bundesrat Ogi, und zwar namens der Fraktion, im Interesse der in den letzten Tagen vielzitierten Rechtsklarheit und Rechtssicherheit: Die formelle Anpassung in der Verfassung, also bezüglich Bewilligungspflicht für die Stromausfuhr, sollte nicht erst am Sankt-Nimmerleins-Tag bereinigt werden, sondern innert nützlicher Frist. Meyer Theo: Wer nicht zu denen gehört, die schon die Antwort wissen, bevor die Frage gestellt wird, sondern versucht, aus den vielen Details das Wesentliche herauszufinden, wird feststellen, dass das Energiepaket der Eurolex nicht zu den lebenswichtigen Fragen gehört Sie haben schon beim Kommissionssprecher gesehen, wie emotionslos er es vortrug. Hier wird kein ideologisches Herzblut vergossen. Man sieht es auch daran, dass die Kommission dem Entwurf des Bundesrates in allen Artikeln zustimmt; es liegt nicht einmal ein Minderheitsantrag vor. Das heisst eigentlich, dass man sehr gut damit leben kann, auch wenn nicht immer alle Wünsche erfüllt werden. Ich möchte dies an drei Aspekten aufzeigen. Wir haben einen Spielraum für ein künftiges Energiegesetz, marktwirtschaftliche Instrumente sind möglich. Deutschland kennt z. B. unterschiedliche Standards für Heizungen, je nach -- 4 of 13 -Eurolex. Droit de l'énergie dans l'EEE 1424 N 27 août 1992 Lage, was zeigt, dass innerhalb der gleichen Norm verschiedene Kategorien von Rigorosität möglich sind. In der EG wird ja der sogenannte «third party access» diskutiert, er ist aber vorläufig noch sehr umstritten. Interessant scheint mir nur zu sein, dass diejenigen, die immer das Hohelied der Deregulierung singen, immer dann sehr zurückhaltend werden, wenn es ihren eigenen Bereich betrifft Es ist ja eigentlich der Zweck, dass gewisse Unternehmen eine Konkurrenz bekommen, vor allem Monopolbetriebe. Es ist natürlich klar, dass diejenigen Branchen reklamieren und ihren Mahnfinger hochheben. Es ist wie beim Sparen: Deregulierung tönt sehr schön, aber wenn es einen selber betrifft, lieber nicht Eine Enttäuschung ist für uns, wie der Bundesrat auf Motion und Postulat der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (Urek) reagiert Da wird vom Bundesrat in bezug auf die Motion, in der es um «Energie 2000» geht, eingestanden: «Es ist heute jedoch bereits klar, dass der bisherige Finanzrahmen nicht ausreichen wird, um die Ziele von 'Energie 2000' zu erreichen.» Aber als Fazit schlägt der Bundesrat vor, die Motion entgegenzunehmen, und beantragt, sie als erledigt abzuschreiben. Ich habe den Eindruck, Herr Bundesrat Ogi sei in dieser Frage bei Herrn Bundesrat Stich auf Grund gelaufen. Aehnlich ist es beim Postulat Herr Strahm Rudolf wird, wenn die Rede davon sein wird, im Detail darauf eingehen. Die SP-Fraktion beantragt Ihnen zuzustimmen. Zum Antrag von Madame Sandoz erwarte ich noch die Begründung. Es ist unklar, was sie eigentlich will, und ich bin mir der Tragweite nicht bewusst; denn auf Bundesebene gibt es noch kein Energiegesetz Auf Kantonsebene existieren sie. Ich warte noch die Begründung ab. Rutishauser: Die Mehrheit der SVP-Fraktion unterstützt aus grundsätzlichen Ueberlegungen den Nichteintretensantrag zum Energierecht wie übrigens auch zu allen anderen Bundesbeschlüssen zum EWR. Rund ein Drittel der Fraktion ist für Eintreten. Materiell haben wir keine Einwände zum Energierecht Wir sehen keine gravierenden Nachteile für unsere Energiepolitik. Ich ersuche Sie um Zustimmung zum Bundesbeschluss, wenn Eintreten beschlossen wird. Wiederkehr: Wie Herr Theo Meyer schon gesagt hat: Die Anpassungen an Eurolex zerreissen hier keine Stricke. Wohl aber könnten, Herr Bundesrat, die Miss- und Zwischentöne, die im Zusammenhang mit der Diskussion dieser Anpassung in der Kommission laut geworden sind, zum Zerreissen von gewissen Stricken führen. Ich möchte das erläutern und habe einige Fragen an Sie, Herr Bundesrat Wir haben im Zusammenhang mit der Behandlung dieser Anpassung und mit der Beantwortung der Fragen, die die Umweltorganisationen gestellt haben, in der Kommission festgestellt, dass die Umwelt- und Energiepolitik in der Schweiz auf wackligen Füssen zu stehen beginnt Ich möchte Ihnen drei Beispiele dazu nennen.

1.

Die Kommission hat eine Motion verabschiedet, die den Bundesrat beauftragt hat, im Rahmen des Aktionsprogramms «Energie 2000» ein konkretes Förderungsprogramm aufzustellen, im Bewusstsein, dass schon eines besteht, für das aber die Finanzen gekürzt worden sind und das nicht genügen kann, um die Ziele von «Energie 2000» zu erreichen. Der Bundesrat ist zwar bereit, die Motion entgegenzunehmen, will sie aber sogleich abschreiben lassen, weil sie schon erfüllt sei. Vor diesem Satz - das muss ich nochmals betonen - sagt der Bundesrat aber, dieses Förderungsprogramm, das schon laufe, könne die Ziele von «Energie 2000» tatsächlich erreichen, aber es sei schon heute klar, dass die Finanzen dazu nicht zur Verfügung stünden, nicht ausreichten. Das ist ein totaler Widerspruch. Ich bitte Sie, Herr Bundesrat Ogi, mir zu erklären, wie Sie denn überhaupt die Ziele von «Energie 2000» erreichen wollen.

2.

Das Kernstück von «Energie 2000» ist die Festlegung von Verbrauchsstandards, die Normierung bezüglich Energieverbrauch von marktgängigen Gütern. Solange die EG keine solche Normierungen aufgestellt hat, sind wir frei, unsere eigenen Standards zu definieren. Wenn die EG ihre Standards gesetzt hat, müssen wir diese übernehmen. Ein Postulat der Kommission verlangt nun, dass sich der Bundesrat bei den Gremien des EWR dafür einsetzt und alles unternimmt, damit höhere Verbrauchsstandards Gültigkeit behalten können, noch besser: dass die EG hohe Standards festlegt Nun gibt es verschiedene Wege, um das zu erreichen. Der Ton der Beantwortung dieses Postulates lässt aber nicht hoffen, dass der Bundesrat überhaupt im Sinn hat, sich dafür einzusetzen. Er schreibt nämlich: «Der Bundesrat ist aus völkerrechtlichen und integrationspolitischen Gründen gegen die Abgabe einer Erklärung über die schweizerischen Absichten zur Normierung des Energieverbrauchs von marktgängigen Gütern.» Schon einmal ein Krebsgang. Dann schreibt er: «Der Bundesrat wird prüfen, inwiefern dem Anliegen der Kommission auf andere Weise Rechnung getragen werden kann. Zu denken ist beispielsweise an einen Vorstoss im EWR-Rat oder im EWR-Ausschuss. » «Zu denken», das heisst doch: Vielleicht machen wir etwas, vielleicht machen wir aber auch nichts. Wahrscheinlicher ist: Wir machen nichts.

3.

In den verspäteten Antworten des Bundesrates auf die Fragen der Umweltorganisationen vermerkte die Verwaltung zur CO2-Abgabe, dass die Schweiz notfalls eine solche einführen könnte, auch wenn die umliegenden Länder noch nicht soweit seien. Die Verwaltung schränkte ihre Antwort ein: Sie sei noch nicht definitiv, die Antwort des Bundesrates stehe noch aus. Und siehe da, der Bundesrat strich den Zusatz, dass die Schweiz notfalls auch im Alleingang eine C02-Abgabe einführen könnte. Damit geben Sie zu, dass es Sie nicht mehr interessiert, irgendwo eine Vorreiterrolle zu spielen, dass Sie abwarten wollen, was die anderen machen. Herr Bundesrat, Sie sind daran, die Stricke zu zerreissen, an denen der Energiefrieden hängt, auf den Sie so stolz sind. Bisher haben die Umweltorganisationen zugesehen, wie dieser Energiefrieden stückweise demontiert wird. Fast alle in der Kommission, auch die bürgerlichen Kolleginnen und Kollegen, haben ein ungutes Gefühl. Darum sind die beiden Vorstösse auch zu Vorstössen der Kommission geworden. M. Rebeaud: Je serai relativement bref parce que M. Wiederkehr a pratiquement volé mon discours. J'allais dire exactement, à quelques exemples près, la même chose que lui. Il est vrai que l'essentiel du problème de notre politique de l'énergie en rapport avec l'Espace économique européen ne se trouve pas dans l'arrêté que nous allons approuver tout à l'heure. Il est dans l'ensemble des effets généraux de l'Accord sur l'EEE, la libéralisation en cours au sein de la Communauté, et aussi - et c'est plus grave en ce qui concerne notre politique intérieure-sur l'impression de regrettable mollesse, sinon de défaitisme, que le Conseil fédéral manifeste dans ses réponses aux questions, notamment au postulat de la commission. Monsieur le Conseiller fédéral, les associations de protection de l'environnement n'ont rien signé, mais elles ont affirmé que l'esprit de la paix de l'énergie ainsi que le programme Energie 2000 sont mieux que rien et qu'elles y collaboreraient On assiste maintenant à un démontage en douceur, mais relativement rapide tout de même, de tous les espoirs que nous avions fondés dans le programme Energie 2000. Nous avons besoin que le Conseil fédéral manifeste de manière plus concrète son intention de poursuivre et d'atteindre les objectifs d'Energie 2000. Je vous rappelle que, pour notre part, nous les trouvons en eux-mêmes insuffisants, par rapport à l'esprit de la votation populaire sur le moratoire. De plus, il est difficilement acceptable de recevoir des réponses du genre: «nous examinerons la possibilité de donner suite au voeu de la commission d'une autre manière; on peut penser à une intervention devant le conseil ou devant le comité». Nous n'avons pas besoin de savoir ce que l'on peut penser, mais ce que veut le Conseil fédéral. Si vous voulez abandonner le programme Energie 2000 parce que vous considérez que l'intégration européenne le rend désuet, il faut nous le faire savoir. Nous attendons des engagements plus précis dans votre réponse de tout à l'heure à ce postulat Nous sommes certes en dehors du programme légi-- 5 of 13 --

27.

Äug usti 992 N 1425 Eurolex Energierecht im EWR slatif, mais là réside l'essentiel des problèmes à régler avant le vote populaire sur l'Espace économique européen. Stucky, Berichterstatter: Ich habe zu zwei Punkten Stellung zu nehmen: Herr Wiederkehr und Herr Rebeaud, Sie haben Ihr Pulver zu früh verschossen. Wir sprechen nicht über die Motion oder das Postulat. Sie sind gar nicht traktandiert Sie werden behandelt werden, wenn es angebracht ist, innerstaatliches Recht und innerstaatliche Energiepolitik zu besprechen. Was wir jetzt machen, ist die Anpassung unseres Rechtes an die notwendigen Bestimmungen des EWR. Ich bitte Sie doch, die beiden Dinge klar auseinanderzuhalten. Sie haben den Vorteil, Herr Wiederkehr, dass Sie Ihre Rede nicht noch einmal schreiben müssen. Sie können sie nochmals vortragen. Herr Steffen, der Kern Ihres Nichteintretensantrags ist nur ein Entwurf einer Richtlinie, also etwas, was in der Zukunft liegt Bei diesem Entwurf ist es zudem keineswegs sicher, dass das sogenannte «unbundling» und vor allem auch derTPA («third party access») je Wirklichkeit werden. Auf diesen beiden Prinzipien beruhen ja Ihre Befürchtungen. Das TPA-Prinzip beruht im Grunde genommen auf den Erfahrungen des Commoncarrier-Prinzips. Diese Massnahme wurde vor etwa 70 Jahren in Amerika für die Oelpipelines eingeführt und mit dem Bau der Süd-West-Oelleitung von Marseille zum Oberrhein auch in Europa übernommen. Man hatte auch beim Common-carrier-Prinzip entsprechende Befürchtungen, aber es erwies sich, dass diese Befürchtungen sich nicht bestätigten. Es geht auch dort darum, dass ein Dritter eine Pipeline benützen kann; aber diese Benützung ist genau wie beim TPA an Voraussetzungen geknüpft: Erstens muss freie Kapazität vorhanden sein, und zweitens - das ist praktisch der stärkste Hinderungsgrund - muss der Dritte, wenn er ein Abkommen abschliesst, garantieren, dass er die Menge auch durchsetzt Wenn er die Menge nicht durchsetzen kann, zahlt er ganz enorme Konventionalstrafen. Das hält ihn zum Teil davon ab, unvorsichtigerweise einfach Bedarf anzumelden, wenn er den Absatz nicht auf sicher hat. Es ist deswegen nicht zu einem Preiseinbruch, sondern lediglich zu einer Stabilisierung der Durchsetztarife gekommen. Das Ganze ist schon gar nicht eine Frage der Sicherheit, denn die Sicherheit muss durch laufende Ueberprüfung einer Pipeline oder einer Raffinerie oder auch eines elektrischen Kraftwerks gewährleistet werden. Dort ist der Schalthebel, um sicherzustellen, dass die Sicherheit nicht aus Preisgründen unterlaufen wird. Sie können jedoch versichert sein, dass in Europa die Vorschriften, die auch der EWR kennt, eingehalten werden. In der Schweiz sorgt etwa das Starkstrominspektorat dafür, dass keine Pannen entstehen. Insofern sind Ihre Befürchtungen unbegründet Es ist nicht einzusehen, warum es bei einem «unbundling» zu einer Verstaatlichung kommen soll. Auch hier gibt es wieder das Beispiel Amerika Dort hat man zwischen Produzent und Leitungsbetreiber getrennt, aber beide sind privatrechtlich orientiert und in privaten Händen. Das kann man machen. Ob das eine günstige Lösung ist oder nicht, steht auf einem anderen Papier. Das meinte auch Experte Baumberger. Wir kennen die Ueberlandwerke, die beides betreiben, und sind bisher gut gefahren. Ob man dann mit dem «unbundling» tatsächlich etwas erreichen würde, steht in den Sternen geschrieben. Aber deswegen kommt es kaum zu einer Verstaatlichung. Ich beantrage Ihnen Eintreten. Präsident: Normalerweise werden die Vorstösse der Kommission auf die Fahne aufgenommen. Da wir keine Fahne haben, wurden Postulat und Motion der Urek mit der Mitteilung, dass sie zusammen mit dem Geschäft 92.057-3 behandelt würden, separat verteilt M. Epiney, rapporteur: J'aimerais ici rappeler la philosophie de la commission dans ce domaine. D'abord elle s'en est, à l'instar des autres commissions, tenue à une adaptation minimale de notre législation à l'acquis communautaire. En revanche, elle a adopté un postulat et une motion qui font partie aujourd'hui de ce débat, contrairement à ce qu'on vient de vous dire. Par conséquent, les questions de M. Wiederkehr, dans la mesure où elles concernent le postulat et la motion, s'inscrivent dans le débat d'aujourd'hui. Sur la marge de manoeuvre dont nous disposons dans ce domaine, je crois qu'il est intéressant de rappeler que notre pays conserve la latitude, en principe, d'adopter ses propres prescriptions en matière d'environnement ou en matière d'énergie. Il devra cependant veiller à ce que sa réglementation ne soit pas discriminatoire, c'est-à-dire qu'elle respecte le principe de l'égalité de traitement entre nationaux et autres membres futurs de l'Espace économique européen. Enfin, notre législation devra bien sûr respecter un principe que l'on connaît bien en droit suisse, c'est-à-dire le principe de proportionnalité, qui consiste à appliquer au but visé les moyens adéquats. Parmi les interventions individuelles, j'aimerais faire une remarque seulement à propos de celle de M. Steffen. Monsieur Steffen, je crois que vous vous faites inutilement du souci quant aux risques d'expropriation du réseau de transport parce que vous n'êtes pas sans ignorer - d'ailleurs vous l'avez également rappelé en partie vous-même - que fonctionne déjà aujourd'hui un réseau européen interconnecté. Comme des accords à l'amiable ont été trouvés entre tous les partenaires européens pour utiliser de manière rationnelle ce réseau de transport - cette espèce d'autoroute de l'énergie à travers l'Europe - les prescriptions de la Communauté européenne ne servant en quelque sorte que de garde-fou pour le cas où il n'y aurait plus de «gentlemen's agreement» entre les partenaires concernés par l'utilisation de ce réseau. Par conséquent, il n'y a pas de souci à se faire quant aune «expropriation», c'est un garde-fou contre un risque hypothétique d'égoïsme de certains des partenaires. Concernant le courant, il faut rappeler ici quelques considérations. Vous savez qu'il y a deux sortes de courant, vous avez le courant de pointe et vous avez le courant dit à ruban. Le courant de pointe est celui qu'on utilise lors des moments de forte demande, par exemple l'hiver, lorsqu'il fait froid, ou dans l'heure de midi, ce courant de pointe est fourni chez nous essentiellement par les installations hydro-électriques. Vous l'obtenez en ouvrant les vannes des barrages et vous l'injectez dans le réseau du courant lorsqu'il y a une très forte sollicitation. Le courant à ruban est par excellence le courant d'origine atomique, on ne peut malheureusement pas le moduler et il circule de manière continue sur le réseau. Est nécessaire une synchronisation entre l'utilisation de ces deux types de courant, raison pour laquelle les électriciens suisses, qui ont été à la pointe du progrès dans ce domaine, ont inventé le dispatching qui consiste à pouvoir alimenter tantôt en courant atomique une région de montagne pourtant grande productrice d'énergie hydro-électrique, ou tantôt en courant hydroélectrique Paris, Hambourg et demain les pays de l'Est Donc ce réseau européen interconnecté est un réseau qui fonctionne bien mais il est indispensable qu'il y ait une possibilité légale de l'utiliser. Produire du courant, c'est facile, mais c'est beaucoup plus difficile de le valoriser, de le commercialiser, c'est-à-dire de pouvoir le mettre sur le marché au bon moment, et surtout au moment où il y a une très forte demande. La directive de la Communauté européenne a été spécialement conçue comme garde-fou, car son but initial est bien de laisser le libéralisme économique continuer à fonctionner dans ce domaine également. Bundesrat Ogi: Ich ergänze die Ausführungen der Kommissionssprecher wie folgt: Der Bundesbeschluss, den Sie behandeln, enthält nur das absolut Notwendige. Wir wollen nicht mehr regeln, als sich aus der Uebernahme des EWR-Rechts zwingend ergibt Wo bestehende Vorschriften genügen, machen wir keine neuen Gesetze. Aus diesem Grund verweisen wir auch auf die statistischen Erhebungen und die bestehenden Strukturen beim Bundesamt für Statistik und bei der Oberzolldirektion. Herr Wiederkehr, wir machen an dieser Stelle keine neue Energiepolitik. Das EWR-Abkommen bietet dafür auch keine Grundlage. Energiepolitik ist unter anderem Sache des kommenden Energiegesetzes und Sache dessen, was Sie im Rah-- 6 of 13 -Eurolex. Droit de l'énergie dans l'EEE 1426 N 27 août 1992 men des Energienutzungsbeschlusses beschlossen beziehungsweise, Herr Wiederkehr, abgelehnt haben. Wir haben uns den Mehrheiten anzupassen. Wir haben die Mehrheiten in diesem Saal zu beachten. Was das Energiegesetz anbetrifft, kann ich mitteilen, dass verwaltungsintern bereits ein erster Entwurf vorliegt und dass dieser Entwurf 1993 in die Vernehmlassung geschickt werden soll. Wir haben darauf verzichtet, die Erlasse der EG noch einmal abzuschreiben, sondern die wesentlichen Inhalte in den Bundesbeschluss tel quel aufgenommen. Für die Einzelheiten wird auf die Richtlinien und die Verordnungen der EG verwiesen. Wie Sie von den beiden Kommissionssprechern gehört haben, geht es im wesentlichen um die Mitteilung von Investitionsvorhaben im Energiebereich. Es geht um die Erleichterung des Transits von Strom und Gas, um eine Bewilligungspflichtfür mit Oel betriebene Kraftwerke und um die Aenderungen der Nationalitätsbestimmungen im Atomgesetz und im Rohrleitungsgesetz. Dem Acquis communautaire im Bereich Energie können wir zustimmen. Er hat für die Schweiz keine besonders grosse Bedeutung. Die darin enthaltenen energierelevanten Erlasse der EG entsprechen in der Zielsetzung unserer eigenen Energiepolitik. Wir können von der Uebernahme dieses europäischen Energierechtes nur profitieren, weil damit unsere eigenen Anstrengungen bestätigt und bestärkt werden. Von grosser Bedeutung wird für uns die künftige Entwicklung in der EG sein. In den Bereichen rationelle Energieverwendung und erneuerbare Energien wird die EG ihre Bemühungen verstärken müssen. Dies begrüssen wir sehr. Die Schweiz wird in diesem Bereich gegenüber der EG vermehrt aktiv werden und auch Anstösse geben. Ferner ist positiv, dass auf dem Energiemarkt mehr Transparenz geschaffen wird. Beim Strom und beim Gas will die EG bis 1996 einen Binnenmarkt schaffen. Danach könnten bestimmte Verbraucher und Verteilerwerke Strom und Gas direkt beim Produzenten beziehen. Dieser von Herrn Steffen kritisierte «third party access» (TPA) hat gewisse Nachteile. Der TPA ist auch bei anderen Nationen umstritten. Wie diese Regelung schliesslich in der Endausführung aussehen wird, ist zum heutigen Zeitpunkt noch offen. Ich muss gestehen, Herr Steffen, dass ich leider darüber, wie diese Regelung schliesslich aussehen wird, nichts Genauessagen kann. Die Frage des TPA darf nicht Anlass sein, den Antrag von Herrn Steffen anzunehmen. Wir müssen aufpassen, dass wir das Kind nicht mit dem Bade ausschütten. Lieber diese Frage, wie das im Binnenmarkt für Gas und Strom geregelt und organisiert werden soll, werden noch intensivste Gespräche und Diskussionen nötig sein. Die EG-Länderwerden dabei sicher keine Lösung akzeptieren, bei welcher alles von Brüssel aus bestimmt wird. Die EG-Kommission will Ineffizienz beim Energieangebot absolut vermeiden und abbauen. Das könnte längerfristig tatsächlich zu tieferen Energiekosten führen - könnte, sage ich. Dieses Ziel schliesst eine möglichst sparsame und rationelle Energieverwendung nicht aus. Die EG-Kommission will damit auch ihr Energiesparprogramm, zusammen mit dem Energie-Binnenmarkt, der ja noch aufzubauen ist, verstärken. Wir haben also alles Interesse an der zukünftigen europäischen Zusammenarbeit, dies vor allem auch im Bereich der Energieversorgung. Ich bitte Sie deshalb, den Minderheitsantrag Steffen abzulehnen. Ich möchte noch kurz auf einige Voten eintreten. Zur Bemerkung von Herrn Direktor Baumberger von der NOK, die Herr Steffen zitiert hat: Es ist klar, dass in dieser Auseinandersetzung gewisse Unternehmungen versuchen, für sich einige Rosinen aus dem Kuchen zu picken; dass sie befürchten, andere Verbraucher könnten von günstigeren Preisen profitieren. Ich habe aber auch schon andere Aeusserungen von seilen der Elektrizitätswirtschaft gehört, wenn Sie schon die NOK zitieren. In bezug auf Herrn Wiederkehr: Es ist so, Herr Wiederkehr, dass wir die Postulate und die Motionen nicht behandeln. Es ist eigentlich schade, weil ich Ihnen gerne sagen würde, was an dem, was Sie an diesem Pult sagten, nicht stimmt Nur gerade das: Wir haben eine Energiepolitik; sie steht nicht auf wackeligen Füssen. Wenn diese wackelig werden, dann ist es nicht zuletzt die Schuld von Kreisen, die sich nicht diszipliniert verhalten und die bewusst den Energiefrieden stören wollen. Sie haben die Möglichkeit, diese Leute zu disziplinieren und ihnen zu sagen, was passiert, wenn wir diesen Energiefrieden aufgeben, wenn wir uns wieder bekämpfen und damit in der Energiepolitik keinen Schritt vorwärts kommen. Wer hat gesagt, das Budget für 1993 müsse reduziert werden? Halten Sie sich einmal den Spiegel vor Augenl Das Budget soll reduziert werden. Wir haben auch die staatspolitische Aufgabe, nicht über die Verhältnisse zu leben. «Energie 2000» ist nicht gefährdet Aber man könnte von allen Beteiligten etwas mehr Unterstützung und Engagement erwarten, auch von den Kreisen, denen Sie, Herr Wiederkehr, nahestehen. Sonst hätten wir nicht die Pressekonferenz im Welschland absagen müssen, weil von selten des WWF mangelndes Interesse vorhanden war. Man muss die Sachen sehen, wie sie sich präsentieren. Man darf nicht mit Behauptungen um sich werfen. In bezug auf die strengeren Anforderungen an Anlagen und Geräte, die Sie angesprochen haben, Herr Wiederkehr: Da können wir Uebergangsfristen und Ausnahmen aushandeln. Das werden wir auch tun. Hier haben wir keine Differenzen. In bezug auf die Erklärung, die wir in Brüssel deponieren müssen: Wir sollten uns hier nicht überschätzen. Wir werden mit einer solchen Erklärung nur den Eindruck erwecken, die Schweiz wolle nicht richtig mitmachen. Ich glaube, diese Erklärung würde uns diesbezüglich nur Schwierigkeiten machen. In bezug auf die CO2-Abgabe möchte ich grundsätzlich sagen, dass das Schweizervolk wissen sollte, was auf es zukommt Wir können ihm nicht Benzinabgabe, C02-Abgabe, Oekobonus und leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe aufladen. Es ist jetzt wichtig, dass man sieht und sagt, was dem Volk zugemutet werden kann. Deshalb kann ich Ihnen sagen, dass die von Ihnen geforderte CO2-Abgabe von ändern Leuten abgelehnt wird. Aber das EDI wird im Auftrag des Bundesrates zu gegebener Zeit eine Vernehmlassung durchführen. Dann werden wir sehen, ob die CO2-Abgabe auch im Gesamtpaket getragen wird, das auf Sie und uns zukommen wird. Abschliessend möchte ich der vorberatenden Kommission für ihre kompetente Arbeit danken. Die Kommission beantragt, den Bundesbeschluss ohne Aenderungen zu genehmigen. Ich bitte Sie, diesem Antrag zu folgen und dem Bundesbeschluss zuzustimmen. Wiederkehr: Herr Bundesrat, Ihre Antworten befriedigen mich nicht Ich finde es eine massive Unterstellung, wenn Sie «meinen Kreisen» sagen, wir seien diejenigen, die den Energiefrieden gefährdeten. Ich habe Sie auf drei unbefriedigende Antworten aufmerksam gemacht, die innerhalb kurzer Frist vom Bundesrat gegeben worden sind. Ich habe darauf aufmerksam gemacht, dass diese drei Antworten den Energiefrieden gefährden könnten; und wenn ich Bundesrat wäre, dann würde ich solche Zeichen ernst nehmen und nicht einfach mit der groben Keule zurückschlagen! Bundesrat Ogi: Ich möchte nicht den Eindruck erwecken, ich wolle mit der groben Keule zurückschlagen. Aber das, was Sie gesagt haben, Herr Wiederkehr, konnte so nicht stehengelassen werden. Sie haben Fragen zu den Motionen und zu den Postulaten gestellt. Hier wurde gesagt, dass wir auf diese nicht antworten. Ich werde bei der Behandlung dieser Fragen dann eine Antwort geben. Aber Sie müssen begreifen, dass man, wenn Sie angreifen, wohl auch eine Antwort erteilen darf. Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit (Eintreten) 100 Stimmen Für den Antrag der Minderheit/SD/Lega-Fraktion (Nichteintreten) 16 Stimmen -- 7 of 13 -27. August 1992 N 1427 Eurolex. Energierecht im EWR Präsident: Es folgen die Abstimmungen über die Rückweisungsanträge. Erste Abstimmung - Premier vote Für den Eventualantrag der Minderheit 17 Stimmen Dagegen 90 Stimmen Zweite Abstimmung - Deuxième vote Für den Antrag der Fraktion der Auto-Partei 15 Stimmen Dagegen 89 Stimmen Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Art. 1-7 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Titre et préambule, art. 1-7 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen -Adopté Art. 8 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Antrag Sandoz Abs. 2 (neu) Die Zuständigkeit der Kantone bleibt indessen vorbehalten. Art. 8 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Proposition Sandoz Al. 2 (nouveau) La compétence des cantons est toutefois réservée. Mme Sandoz: L'article 8 présente une situation extrêmement intéressante à laquelle le message n'a au fond pas accordé d'attention particulière. Selon cet article 8, «le département règle les détails et prend les mesures que le droit de l'EEE confie à une autorité nationale». Le message explique ensuite que certaines directives du droit européen confient à des autorités nationales la compétence de régler certains détails. Vous avouerez que l'on n'est pas très bien renseigné sur la base de ce commentaire. La question qui se pose et qui me paraît intéressante - c'est la réponse à cette question que je souhaiterais entendre de la part de M. le conseiller fédéral - est la suivante: est-ce que, en désignant une autorité nationale, le droit européen veut dire que, dans un Etat fédératif, ce ne peut être qu'une autorité fédérale dont la compétence s'étend à tout le territoire national, ou est-ce que, en désignant une autorité nationale, le droit européen entend une autorité dont la compétence est déterminée par le droit national? Dans cette seconde hypothèse, il s'agit simplement de respecter, à l'intérieur du pays, les compétences constitutionnelles dans le domaine national, entre les cantons et la Confédération. Si M. le conseiller fédéral peut me répondre qu'il ne fait aucun doute que la référence à une autorité nationale ne comprend que l'autorité fédérale dont la compétence s'étend à tout le territoire national, je retire immédiatement la proposition d'amendement. S'il me répond au contraire, ce qui peut se concevoir et ne constitue pas une critique en l'occurrence, que la question n'est pas tout àfait claire ou qu'il y a un problème éventuel d'interprétation, alors je vous propose, en accord d'ailleurs avec le groupe libéral, d'ajouter un alinéa 2 précisant que la compétence cantonale est toutefois réservée. Dans cette hypothèse en effet, s'il se révèle ultérieurement que le droit européen ne tolère comme autorité nationale qu'une autorité fédérale, l'alinéa 2 cède devant le droit européen (c'est la règle de la primauté du droit international public et ce n'est pas un juriste qui va la contester). Si au contraire, il s'avère que l'autorité nationale est une autorité dont la compétence découle du droit national, alors nous aurons simplement respecté la constitution en introduisant cet amendement Tel est l'esprit dans lequel l'alinéa 2 est proposé. Je remercie d'avance M. le conseiller fédéral de sa réponse. Bundesrat Ogi: Frau Sandoz beantragt in Artikel 8 des Bundesbeschlusses, einen Absatz 2 anzuhängen, der die Kompetenzen der Kantone vorbehält. Diese Ergänzung ist aus verschiedenen Gründen nicht nötig. Artikel 8 lautete bisher: «Das Departement regelt die Einzelheiten oder trifft die Massnahmen, die das EWR-Recht, das diesem Beschluss zugrunde liegt, einer nationalen Behörde überträgt» Drei Bestimmungen des Bundesbeschlusses verweisen bezüglich der Einzelheiten auf die jeweiligen Richtlinien. Es sind dies Artikel 2 Absatz 3, Artikel 3 Absatz 6 und Artikel 4 Absatz 4. Als Beispiel, Frau Sandoz, für solche Einzelheiten sei genannt: In den beiden Richtlinien über Transit von Elektrizität und Erdgas ist vorgesehen, dass die Mitgliedstaaten die erforderlichen Massnahmen treffen, damit die Gesellschaften mit dem Antragsteller Verhandlungen über einen beantragten Transit aufnehmen. Dieser Punkt ist im Entwurf zum Bundesbeschluss nicht geregelt. Dazu wäre gemäss Artikel 8 des Entwurfes mein Departement auch zuständig. Sie sehen, dass dies ein zwar nebensächlicher, aber für den Vollzug nicht unwichtiger Punkt ist Mit dieser Regelung, die wir nach EWR-Vertrag treffen müssen, werden - das ist das Entscheidende - die Kompetenzen der Kantone nicht berührt -; ich betone das. Die Umsetzung des EWR-Rechts erfolgt nämlich nach der bestehenden Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen. Um auf unser Beispiel zurückzukommen und Ihnen das etwas transparenter zu erklären: Für Elektrizität und für Erdgas hat der Bund die entsprechenden Kompetenzen. Das ist in den Artikeln 24quater und 26bis BV festgehalten. Ich komme deshalb zum Fazit: Die Kompetenzen der Kantone werden nicht berührt Ich beantrage Ihnen deshalb, den Antrag von Frau Sandoz abzulehnen. Mme Sandoz: Je remercie M. le conseiller fédéral de sa réponse. Puisqu'il affirme solennellement que les compétences des cantons ne sont pas réduites par cette disposition, je retire l'amendement Angenommen gemäss Antrag der Kommission Adopté selon la proposition de la commission Art. 9 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen -Adopté Art. 10 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Präsident: Diesen Artikel können wir nur unter Vorbehalt der definitiven Regelung der Referendumsfrage genehmigen. Angenommen -Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 103 Stimmen Dagegen 9 Stimmen -- 8 of 13 -Eurolex. Droit de l'énergie dans l'EEE 1428 N 27 août 1992 Ad 92.057-3 Motion der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie Förderungsprogramm erneuerbare Energien Motion de la Commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de l'énergie Programme d'encouragement des énergies renouvelables Wortlaut der Motion vom 30. Juni 1992 Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen des Aktionsprogrammes «Energie 2000» unverzüglich ein konkretisiertes Förderungsprogramm erneuerbare Energien, vor allem Solar-, Bio- und Holzenergie sowie Haustechnik durchzuführen. Dieses soll insbesondere den Kriterien des Energiesparens, der Substitution von Erdöl und der Arbeitsbeschaffung Rechnung tragen. Texte de la motion du 30 juin 1992 Le Conseil fédéral est chargé, dans le cadre du programme Energie 2000, de mettre à exécution immédiatement un programme d'encouragement concret des énergies renouvelables prenant en considération avant tout l'énergie solaire, la bioénergie, l'énergie du bois ainsi que les techniques du bâtiment et les installations de chauffage. Ce programme doit particulièrement prendre en compte les critères suivants: économies d'énergie, remplacement du pétrole et création d'emplois. Schriftliche Begründung Die Urheber verzichten auf eine Begründung und wünschen eine schriftliche Antwort Développement par écrit Les auteurs renoncent au développement et demandent une réponse écrite. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 24. August 1992 Aufgrund der Energienutzungsverordnung Artikel 22 und 23 und des Konzeptes des Bundes für die Förderung von Pilotund Demonstrationsanlagen im Energiebereich hat das Bundesamt für Energiewirtschaft (BEW) im Rahmen des Aktionsprogramms «Energie 2000» folgende Förderungsprogramme gestartet: - Photovoltaik (3 Mio/a) - Sonnenenergienutzung (Wärme) (2,5 Mio/a) - Leichtelektromobile (2,0 Mio/a) - Géothermie und thermische Speicherung (2,0 Mio/a) - Wärmepumpen (3,0 Mio/a) - Biomasse inkl. Holz (5,3 Mio/a). Im Bereich des Programmes Diane (Durchbruch innovativer Anwendungen neuer Energietechniken) sind weitere Förderungsschwerpunkte angesiedelt Insbesondere für: - Rationelle Energienutzung in Gebäuden (5,4 Mio/a). Gemäss Artikel 11 des Energienutzungsbeschlusses erfolgt eine Förderung der -Abwärmenutzung (5-12 Mio/a). Fazit: Die obenerwähnten Förderungsprogramme sind zum Teil fertig ausgearbeitet, und erste Aktionen wurden bereits gestartet Teilweise sind sie noch in der Ausarbeitungsphase. Bis Ende 1992 sollten alle Programme fertiggestellt sein. In der Zwischenzeit werden Projekte gefördert, welche Unbestrittenermassen in die Förderungsschwerpunkte der noch nicht fertigen Programme fallen. Die Förderungsprogramme werden im Rahmen der mit dem V/FP zu bewilligenden Mitteln realisiert Die Förderungsprogramme helfen mit, die Ziele von «Energie 2000» zu erreichen. Es ist heute jedoch bereits klar, dass der bisherige Finanzrahmen nicht ausreichen wird, um die Ziele von «Energie 2000» zu erreichen. Rapport écrit du Conseil fédérai du 24 août 1992 Conformément à l'ordonnance sur l'énergie, articles 22 et 23, et au Plan directeur de la Confédération pour l'encouragement des installations pilotes et de démonstration, l'Office fédéral de l'énergie (OFEN) a lancé les programmes promotionnels suivants, à l'enseigne d'Energie 2000: - Photovoltaïque 3 millions/an - Utilisation de l'énergie solaire (chaleur) 2,5 millions/an - Véhicules électriques légers 2,0 millions/an - Géothermie et stockage de chaleur 2,0 millions/an - Pompes à chaleur 3,0 millions/an - Biomasse, y compris le bois 5,3 millions/an. Le plan DIANE («Durchbruch innovativer Anwendungen neuer Energietechniken», soit percée de techniques énergétiques nouvelles) comporte encore d'autres axes de recherche, notamment: - Utilisation rationnelle d'énergie dans les bâtiments 5,4 millions/an. Conformément à l'article 11 de l'arrêté sur l'énergie, il y a promotion de la - Récupération de chaleur 5-12 millions/an. Conclusion: Pour certains de ces programmes promotionnels, ils sont complets et leur réalisation a commencé; d'autres sont en cours d'élaboration. Tous devraient être au point d'ici la fin de 1992. Dans l'intervalle, on soutient des projets se situant incontestablement dans la ligne des programmes encore inachevés. Le financement relève intégralement des montants accordés dans le cadre du budget Les programmes promotionnels nous aideront à atteindre les objectifs d'«Energie 2000». Il faut cependant constater aujourd'hui déjà que le cadre financier actuel n'y suffira pas. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen und beantragt, sie als erledigt abzuschreiben. Déclaration écrite du Conseil fédéral Le Conseil fédéral accepte la motion et en propose le classement. Stucky, Berichterstatter: Ich möchte Ihnen im Namen der Kommission bekanntgeben, warum diese Motion eingereicht worden ist Es bestand in der Kommission die Meinung, dass im Zusammenhang mit dem Aktionsprogramm «Energie 2000» zwar schon einiges auf dem Papier stehe, dass aber die Mittel nicht genügend seien. Man wollte ein Zeichen setzen, damit mindestens die Rahmenbedingungen und ein besserer Ausgangspunkt geschaffen werden, um die Mittel, die wir gekürzt haben, in Zukunft wieder so aufzustocken, dass ernsthaft ein Konzept realisiert werden kann. Es wurde namentlich erwähnt, dass es Gemeinden mit eigenen Pilotprojekten gibt, die sich auf Solarenergie beziehen, die sie realisieren möchten; beim Kanton erhalten diese Gemeinden aber nur die Antwort: Allenfalls finanzieren wir mit, wenn der Bund mitmacht Oft steigt aber der Bund dann aus. Es sind viele Hoffnungen in die Alternativenergien gesetzt worden. Diese schwinden dahin, wenn nichts oder wenig geschieht In diesem Sinne ist die Motion als Akzent zu verstehen. Sie wurde mit 10 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen. M. Epiney, rapporteur: Nous sommes d'avis, au sein de la commission, que le programme de soutien aux énergies renouvelables est non seulement d'actualité mais doit être prioritaire. Il appartient à la Confédération d'injecter, le cas échéant, un certain nombre de moyens financiers en faveur des cantons et surtout en faveur des communes pilotes en ces matières. C'est pour cette raison que nous vous invitons à suivre votre commission.

-- 9 of 13 --

27.

August 1992 N 1429 Eurolex Energierecht im EWR Wiederkehr: Ich fasse mich ganz kurz. Die Begründung, warum diese Motion eingereicht wurde, haben Sie von Herrn Stucky gehört Sie wurde eingereicht, weil die Finanzen gekürzt worden waren und man das noch einmal besprechen wollte. Herr Bundesrat Ogi beruft sich auch darauf, die Mehrheit des Parlaments habe die Finanzen gekürzt, darum müsse er die Motion ablehnen. Warum denn? Meine Meinung ist: Er soll die Motion annehmen. Dann können wir noch einmal darüber diskutieren. Dann können wir an diesem Detail - das kein Detail ist, weil es die Ziele von «Energie 2000» betrifft - noch einmal diskutieren, ob wir die paar Millionen Franken für saubere Energie tatsächlich streichen wollen, denn damit erreichen wir die Ziele von «Energie 2000» nicht Mein Antrag ist: Ueberweisung und Aufrechterhaltung der Motion. Dann können wir nochmals darüber reden, Herr Bundesrat Bundesrat Ogi: Im Rahmen von «Energie 2000» wird einiges für die erneuerbaren Energien getan. Für einige ist das viel zuwenig, für andere ist das schon viel zuviel. Die von der Motion verlangten konkreten Förderungsmassnahmen sind im Programm «Energie 2000» enthalten und zum Teil bereits im Anlaufen begriffen. Sie haben in der schriftlichen Antwort auch die Budgetbeträge, und Sie sehen, dass wir 28,2 Millionen Franken im Programm haben. Ich spreche vom Budget 1992. Was machen wir? Wir versuchen es mit Photovoltaik, mit Sonnenenergie für Wärmeanwendungen, Géothermie und thermischer Speicherung, Wärmepumpen, Biomasse, Leichtelektromobilen, rationeller Energienutzung in Gebäuden sowie Abwärmenutzung - und das alles bei einem Budget von 28,2 Millionen Franken pro Jahr. Die Programme bewirken entweder einen Energiespareffekt, oder sie dienen der vermehrten Anwendung erneuerbarer Energien. Wir dürfen in diesem Zusammenhang auch nicht vergessen, dass das Programm «Energie 2000» erst zweijährig ist und dass wir im September dieses Jahres den zweiten Bericht vorlegen werden, worin wir die Schwächen und Stärken von «Energie 2000» offen darlegen. Aufgrund dieser Situation und nachdem ein Programmm vorhanden ist, beantragt Ihnen der Bundesrat, die Motion als erledigt abzuschreiben. Er will dies auch deshalb, weil wir nicht verschiedene Aktionsprogramme haben sollten, sondern uns auf das Programm «Energie 2000» konzentrieren und dieses auch durchsetzen sollten. Deshalb bitte ich Sie, die Motion als erledigt abzuschreiben. Das will nicht heissen, wir hätten die Arbeit zu «Energie 2000» bereits erledigt Wir sind daran und wollen es in Zukunft noch besser machen. Abstimmung - Vote Für Ueberweisung der Motion 55 Stimmen Für Abschreibung der Motion 49 Stimmen An den Ständerat - Au Conseil des Etats Ad 92.057-3 Postulat der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie Durchsetzung Programm «Energie 2000» und EWR Postulat de la Commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de l'énergie Imposer le programme «Energie 2000» et EEE Wortlaut des Postulates vom 30. Juni 1992 Der Bundesrat wird beauftragt, vor oder anlässlich der Ratifikation des EWR-Abkommens in Brüssel in geeigneter Form eine Erklärung über die schweizerischen Absichten zur Normierung des Energieverbrauchs von marktgängigen Gütern zu deponieren. Mit einer solchen Erklärung (z. B. mit einem nationalen Protokollvermerk) soll die Festlegung von Verbrauchsstandards von marktgängigen Elektrogeräten und von Flottenverbrauchswerte für Personenwagen im Rahmen der Stabilisierungsziele des Programms «Energie 2000» ermöglicht werden. Texte du postulat du 30 juin 1992 Avant ou pendant la ratification du Traité sur l'EEE, le Conseil fédéral est chargé de déposer, sous une forme appropriée, une déclaration sur les intentions de la Suisse concernant les normes de consommation d'énergie des marchandises courantes. Une telle déclaration (p. ex. une remarque au protocole national) permettrait de fixer des standards de consommation d'énergie des appareils électriques courants et des automobiles privées, dans le cadre des objectifs de stabilisation figurant au programme «Energie 2000». Schriftliche Begründung Die Urheber verzichten auf eine Begründung und wünschen eine schriftliche Antwort Développement par écrit Les auteurs renoncent au développement et demandent une réponse écrite. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 24. August 1992 Gemäss Artikel 22bis Absatz 1 des Geschäftsverkehrsgesetzes (GVG; SR 171.11) wird der Bundesrat mit einem Postulat beauftragt, «zu prüfen und Bericht zu erstatten, ob.... eine Massnahme zu treffen sei». Demgegenüber beauftragt die Motion «den Bundesrat eine Massnahme zu treffen» (Art 22 Abs. 1 GVG). Wenn der Bundesrat im vorliegenden Postulat beauftragt wird, vor oder anlässlich der Ratifikation des EWR-Abkommens eine Erklärung zu deponieren, so handelt es sich dabei dem Wortlaut nach um eine Motion, mithin widersprechen sich Titel und Wortlaut des Vorstosses. Der Bundesrat ist aus völkerrechtlichen und integrationspolitischen Gründen gegen die Abgabe einer Erklärung über die schweizerischen Absichten zur Normierung des Energieverbrauchs von marktgängigen Gütern: Das EWR-Abkommen enthält keine Bestimmungen über Vorbehalte. Somit sind nach Artikel 19 des Wiener Uebereinkommens von 1969 über das Recht der Verträge (SR 0.111 ) Vorbehalte nur dann zulässig, wenn sie mit dem Ziel und Zweck des Vertrages vereinbar sind. Dazu gehört zweifellos der freie Warenverkehr. Die Anwendung des Vertrages in seiner Gesamtheit ist eine wesentliche Voraussetzung für die Zustimmung jeder Vertragspartei, durch den Vertrag gebunden zu sein. Gemäss Artikel 20 des Wiener Uebereinkommens bedarf daher ein Vorbehalt der Annahme durch alle Vertragsparteien. Mit Blick auf die Zielsetzung und die Entstehungsgeschichte des EWR-Abkommens hält es der Bundesrat für ausgeschlossen, dass die Vertragsparteien materielle Vorbehalte einzelner Vertragsparteien annehmen werden. Sie könnten im Gegenteil vermuten, die Schweiz wolle einen Vorbehalt hinsichtlich des im EWR-Vertrag verankerten Grundsatzes des freien Warenverkehrs anbringen, was gravierende Folgen für das Zustandekommen des Vertrages hätte. Schliesslich ist zu bedenken, dass andere Vertragsparteien die Erklärung der Schweiz zum Anlass nehmen könnten, ihrerseits einseitige Erklärungen abzugeben, welche sich auf die Schweiz nachteilig auswirken könnten. Das EWR-Abkommen enthält keine Vorschriften hinsichtlich des Energieverbrauchs von Personenwagen und Elektrogeräten. Die Schweiz ist daher frei, nach Konsultation der anderen Vertragspartner und unter Einhaltung gewisser Bedingungen (keine mengenmässigen Einfuhrbeschränkungen oder Massnahmen gleicher Wirkung; Wahrung der Verhältnismässig-- 10 of 13 -Eurolex. Droit de l'énergie dans l'EEE 1430 N 27 août 1992 keit) eigene nationale Vorschriften zu erlassen. Allerdings erwägt die EG auch eigene Vorschriften betreffend den Energieverbrauch von Haushaltgeräten und Fahrzeugen. Entwürfe zu entsprechenden Richtlinien sind aber noch nicht erhältlich. Gemäss Auskunft der Energiedirektion der EG (DG XVII) ist vorgesehen, diese Richtlinien auf Artikel 100a des EWG-Vertrages (EWGV) abzustützen. Diese Rechtsgrundlage dient der Angleichung der Rechtsvorschriften im Hinblick auf die Vollendung des Binnenmarktes. In diesem Falle sind die Mitglied-Staaten nicht mehr frei, strengere nationale Vorschriften zu erlassen. Vorbehalten bleibt einzig Artikel 10Oa Absatz 4 EWGV. In erstmaliger Anwendung dieses Artikels wurde kürzlich Deutschland gestattet, vor der EG-Harmonisierung verabschiedete, strengere nationale Vorschriften beizubehalten (Verbot für Pentachlorphenol). Im Gegensatz zu den EG-Mitgliedstaaten können sich die Efta-Länder nicht auf Artikel 100a Absatz 4 EWGV berufen, da dieser nicht Bestandteil des EWR-Abkommens ist Wie in der Botschaft vom 21. Dezember 1988 zum Energienutzungsbeschluss dargelegt, sollen in der Schweiz in einer ersten Stufe Verbrauchs-Zielwerte festgelegt werden (BB119891 509). Die diesbezüglichen Vorarbeiten für Elektro-Haushaltgeräte sind im Gang. Im Fahrzeugbereich führt die Bundesverwaltung zurzeit mit der Autobranche Gespräche über eine freiwillige Vereinbarung betreffend die Reduktion des Treibstoffverbrauchs von neuen Personenwagen. Sowohl Verbrauchs-Zielwerte (Werte, die innerhalb einer bestimmten Frist erreicht werden sollen; keine Zulassungsbeschränkungen) als auch freiwillige Vereinbarungen sind mit den im EWR-Abkommen enthaltenen Grundsätzen bezüglich des freien Warenverkehrs kompatibel. Der Bundesrat will die im Rahmen des Aktionsprogramms «Energie 2000» formulierten Stabilisierungsziele nach wie vor realisieren und dazu die bereits eingeleiteten Anstrengungen zur Reduktion des Energieverbrauchs von Anlagen, Fahrzeugen und Geräten zügig weiterführen. Der Bundesrat ist auch bereit, darauf hinzuwirken, dass die EG die Ziele und Massnahmen von «Energie 2000» übernimmt Der Bundesrat wird prüfen, inwiefern dem Anliegen der Kommission auf andere Weise Rechnung getragen werden kann. Zu denken ist beispielsweise an einen Vorstoss im EWR-Rat oder im EWR-Ausschuss. Artikel 5 des EWR-Abkommens sieht ein entsprechendes «droit d'évocation» jeder Vertragspartei ausdrücklich vor. Ein solcher Vorstoss in den EWR-Organen ist zweifellos wirksamer als die Abgabe der von der Kommission vorgeschlagenen Erklärung, mit welcher einerseits völkerrechtliche Probleme aufgeworfen werden und die sich andererseits als kontraproduktiv hinsichtlich der Einflussnahme der Schweiz auf die künftige Ausgestaltung der entsprechenden europäischen Lösungen erweisen könnte. Rapport écrit du Conseil fédéral du 24 août 1992 Aux termes de l'article 22bis, premier alinéa, de la loi sur les rapports entre les conseils (RS 171.11), «le postulat charge le Conseil fédéral d'examiner s'il convient de.... prendre une mesure et de présenter un rapport à ce sujet». De son côté, «la motion charge le Conseil fédéral de.... prendre une mesure» (art. 22, al. 1er). Le présent postulat invite le Conseil fédéral à déposer une déclaration avant ou pendant la ratification du Traité sur l'EEE; il s'agit donc d'une motion, et le titre n'est pas adapté à la teneur de l'intervention. Nous nous opposons au dépôt d'une déclaration sur les intentions suisses de normalisation des appareils électriques et des véhicules, cela pour des raisons de droit des gens et de politique d'intégration: L'Accord sur l'EEE ne contient aucune disposition concernant les réserves. Dès lors, et en vertu de la Convntion de Vienne de 1969 sur le droit des traités (RS 0.111 ), article 19, des réserves ne peuvent être formulées que si elles sont compatibles avec l'objet et le but du traité. Cela englobe sans aucun doute la libre circulation des marchandises. Le fait qu'un traité soit appliqué dans sa globalité est une condition essentielle à l'engagement, pris par chaque partie, à être liée par lui. C'est pourquoi l'article 20 de la Convention de Vienne exige qu'une réserve recueille l'accord de toutes les parties. Etant donné l'objectif de l'Accord sur l'EEE et sa genèse, il nous paraît exclu que les parties acceptent des réserves matérielles de l'une ou l'autre d'entre elles. Notre pays s'exposerait au contraire au soupçon de vouloir formuler une réserve quant au principe, ancré dans l'accord, de la libre circulation des marchandises; les conséquences pour la réalisation de l'accord en seraient graves. Enfin, il convient de relever que d'autres Etats pourraient prendre prétexte de la déclaration de la Suisse pour formuler, de leur côté, des réserves qui risqueraient d'avoir des conséquences négatives pour notre pays. L'Accord sur l'EEE ne renferme aucune prescription touchant la consommation d'énergie des véhicules et des appareils électriques. La Suisse est donc libre d'adopter ses propres prescriptions en la matière, après avoir consulté les autres parties à l'accord et en respectant certaines conditions (pas de limitations quantitatives aux importations ni de mesures ayant les mêmes effets; respect de la proportionnalité). Certes, la CE envisage de formuler ses propres prescriptions sur la consommation d'énergie des appareils ménagers et des véhicules. Mais des projets dans ce sens ne sont pas encore disponibles. Selon une information émanant de la direction de l'énergie de la CE (DG XVII), ces directives s'appuyeraientsur l'article 100a de l'Accord sur la CE. Il s'agit d'une disposition régissant l'harmonisation des prescriptions juridiques en vue de la réalisation du grand marché. En l'occurrence, les Etats membres ne sont plus libres d'adopter des prescriptions nationales plus sévères. Seul est réservé l'article 100a, 4e alinéa, de l'accord, en application duquel l'Allemagne a récemment été autorisée à maintenir des prescriptions nationales plus sévères, adoptées avant l'harmonisation (interdiction du pentachlorophénol). A la différence des Etats membres de la CE, ceux de l'AELE ne peuvent pas se référera l'article 100a, 4e alinéa, de l'Accord sur la CE, qui ne fait pas partie de l'Accord sur l'EEE. Nous l'avons indiqué dans le message du 21 décembre 1988 concernant l'arrêté sur l'énergie, la Suisse devra commencer par se donner des valeurs-cibles de consommation (FF 19891 497). Les travaux préliminaires concernant les ustensiles électro-ménagers se poursuivent. Pour ce qui est des véhicules, l'Administration fédérale est en pourparlers avec la branche de l'automobile en vue d'une convention volontaire touchant la réduction de consommation des véhicules neufs. Les principes régissant la libre circulation des marchandises, contenus dans l'Accord sur l'EEE, autorisent aussi bien les valeurscibles de consommation (valeurs à atteindre dans un certain délai; pas de limitation à l'admission) que les conventions volontaires. Nous restons entièrement acquis aux objectifs de stabilisation figurant dans le programme «Energie 2000» et voulons poursuivre infatigablement les efforts entrepris pour réduire la consommation des installations, véhicules et appareils. Nous sommes également prêts à user de notre influence pour que la CE fasse siennes les perspectives et les mesures de ce programme. Nous examinerons la possibilité de donner suite au voeu de la commission d'une autre manière. On peut penser à une intervention devant le Conseil ou devant le Comité de l'EEE. En effet, l'article 5 de l'Accord sur l'EEE prévoit un tel «droit d'évocation» des parties. Ce genre d'intervention est certainement plus efficace que la déclaration proposée qui soulèverait des problèmes de droit international public, tout en risquant d'aller à fins contraires, dans la perspective de l'influence de la Suisse sur l'aménagement futur de solutions européennes. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen. Déclaration écrite du Conseil fédéral Le Conseil fédéral propose de rejeter le postulat Strahm Rudolf: Es ist nur ein kleines Postulat, aber von allen Fragen, die im Rahmen des Energierechts diskutiert worden sind, ist das die wichtigste. Die Kommission hat dieses Postulat mit allen gegen eine Stimme beschlossen. Die Ablehnung durch den Bundesrat ist etwas schockierend und hat -- 11 of 13 --

27.

Äug usti 992 N 1431 Eurolex. Energierecht im EWR eine grosse Tragweite. Ich werde das kurz erklären. Es ist kein Geheimnis, dass die Leute, die im EVED für die Energiepolitik verantwortlich sind, dieses Postulat gerne gesehen hätten; aber es ist ein Opfer der Departemente geworden, die jetzt mit Brüssel in Verhandlungen sind. Was heisst Verbrauchsstandard? Verbrauchsstandard senken heisst, dass der Bundesrat in Zukunft - man ist schon daran für wichtige Elektrogeräte den Energieverbrauch vorschreibt, und zwar entsprechend dem fortgeschrittenen Stand der Technik und entsprechend dem besten Gerät. Zum Beispiel soll vorgeschrieben werden, dass Kühlschränke innert einer Frist von drei bis fünf Jahren nur noch einen Energieverbrauch haben dürfen, der dem derzeit besten Gerät entspricht Diese Vorschrift soll für alle wichtigen marktgängigen Geräte wie Kühlschränke, Kochherde, Waschmaschinen, Tumbler usw. gelten. Bei den Motorfahrzeugen geht es nicht um eine Einzelverbrauchssenkung, sondern um sogenannte Flottenverbrauchswerte. Das ist der gewogene Durchschnitt des Energieverbrauchs aller Fahrzeugtypen eines Importeurs, eines Herstellers. Man ging beim Programm «Energie 2000» davon aus, dass die Verbrauchswerte namhaft gesenkt werden können. Beim Strom liegen 20 Prozent drin, bei den Motorfahrzeugen zwei bis drei Liter pro 100 Kilometer innerhalb der nächsten acht Jahre, also bis zum Ende des Jahrzehnts. Nun, der Bundesrat hat diese Absicht gehabt. Das Parlament war einverstanden. Das Parlament hat ihm mit dem Energienutzungsbeschluss diese Kompetenz gegeben; der Bundesrat muss das Parlament nicht einmal mehr fragen, muss aber noch eine Vernehmlassung machen. Nun steht diese Regelung offenbar im Konflikt zum Binnenmarktrecht Ich muss sagen - ich habe das seit zwei Jahren verfolgt, weil wir da immer eine Gefährdung gehabt haben -: Es liegt in der Natur der Sache - das ist nicht böser Wille -, dass ein Konflikt zwischen Standardisierung und Normierung der Produkte einerseits und dem Freihandel anderseits besteht. Man hat lange auf das Gutachten Lombardi aus dem Bundesamtfür Justiz abgestellt, das heute wertlos ist Man müsste einmal die Frage stellen, wer eigentlich die Verantwortung trägt, wenn Beamte solche Gutachten machen, eine ganze Verwaltung in Sicherheit wiegen und es dann ganz anders herauskommt. Die Tragweite dieses Konflikts besteht darin, dass die zentrale Säule des Programms «Energie 2000» dadurch in Frage gestellt ist; dieses Programm «Energie 2000» ist der zentrale Pfeiler des Energiefriedens. Dieser wurde nach der Abstimmung vom September 1990 über die Atom- und Energievorlagen von den Bundesratsparteien ausgehandelt Es gab schriftlich eine Vereinbarung aller vier Bundesratsparteien, dieses Programm durchzuziehen - der Energiebeschluss war ja zuvor auch gefährdet - und mit der Senkung des Verbrauchstandards vorwärts zu machen. Das schenkt ein und ist nicht schmerzhaft, es drückt niemandem auf das Portemonnaie. Wenn man der Industrie genügend Zeit gibt, ist sie heute in der Lage, den Energieverbrauch ohne Komforteinbusse zu senken. Diese zentrale Säule ist gefährdet Aus meiner Sicht muss ich sagen: Ich war von der ersten Stunde an dabei, und ich habe seit dieser Abstimmung vom September 1990 immer das Gefühl gehabt, dass ein Vertrauensverhältnis vorhanden war; aber jetzt ist der Energiefrieden gefährdet Dabei kann ich nicht einmal eine Schuld zuweisen, weder Ihnen noch irgend jemand anderem. Der Energiefrieden ist durch höhere Gewalt gefährdet, nämlich durch den Konflikt mit dem Binnenmarktrecht Vielleicht ist da etwas verschlafen worden. Das Integrationsbüro hätte bei genügend früher Alarmierung eine Erklärung in Brüssel deponieren können, die Schweiz wolle in ihrer Energiepolitik fortfahren. Wir haben heute morgen das Bankengesetz durchberaten. Die Bankiers haben erreicht, dass die Schweiz in Brüssel für die Schweizer Banken eine Erklärung abgegeben hat - sie steht im Anhang des Abkommens, Band II, Seite 908-, dass zum Beispiel in der Amtshilfe das Bankgeheimnis gewahrt werden soll. Das hätte man auch zur Energiepolitik tun können, aber jetzt ist das nicht mehr möglich. Was gibt es jetzt für Möglichkeiten? Der Scherbenhaufen ist da Es gibt drei Möglichkeiten:

1.

Ausweichen auf monetäre Lenkungsmassnahmen, also Energie- und CO2-Abgaben usw. Allerdings ist da der Spielraum politisch - nicht juristisch - eingeengt Ich habe mit Interesse vermerkt, dass der Bundesrat in seiner Antwort auf die

32.

Fragen zum Umweltschutz ein kleines Nebensätzchen herausgestrichen hat, nämlich, dass das Buwal in seiner Antwort vorgeschlagen hat, dass-wenn es mit Brüssel nicht vorwärts geht - bei der CO2- oder Energieabgabe notfalls der Bundesrat oder die Schweiz, allein oder mit Partnern, voranschreiten soll. Dieses Nebensätzchen ist vom Bundesrat herausgestrichen worden. Das heisst: Man wartet auch da auf Brüssel. Da wäre eine Möglichkeit, die aber offenbar politisch eingeschränktist

2.

Eine andere Möglichkeit ist ein möglichst rasches Vorwärtsmachen bei den technischen Massnahmen, bei denen die Verwaltung an der Arbeit ist. Die Aemter des EVED sind dran, die Verhandlungen mit den Elektroimporteuren sind im Gang; ich bin über den Stand der Arbeiten genau im Bild. Was vor dem 1. Januar 1993 genagelt wird, kann man noch durchführen! Herr Bundesrat, bitte schicken Sie die Beamten erst nach dem 1. Januar 1993 in die Ferien, damit möglichst viel noch in diesem Jahr unter Dach kommt.

3.

Eine weitere Möglichkeit ist - das tönten Sie, Herr Bundesrat, in der Antwort auf das Postulat an -, dass das Droit d'évocation gemäss Artikel 5 des EWR-Vertrages aktiviert werden kann, wenn wir mal in der EWR-Behörde sind. Das heisst, die Schweiz kann zum Beispiel Probleme mit Normen in der EWR-Behörde aufgreifen. Das wäre eine Möglichkeit Es heisst in der Antwort des Bundesrates nur unverbindlich, man werde prüfen. Ich frage Sie, Herr Bundesrat: Werden Sie das Evokationsrecht benützen oder nicht? Ein bisschen mehr Verbindlichkeit bitte! Ich bitte Sie, das Postulat anzunehmen. Es wurde in der Kommission mit allen gegen eine einzige Stimme akzeptiert Was heisst ein Ja? Es ist ein Postulat Es verpflichtet den Bundesrat nicht; aber ein Ja wäre eine Demonstration - eine Demonstration für den Bundesrat übrigens, die ihm den Rücken stärken würde, in Zukunft das Programm «Energie 2000» durchzuziehen. Manchmal muss man etwas hart sein. Dänemark ist es in einigen Fragen auch gewesen und hat sich durchgesetzt. Ich könnte mir vorstellen, dass wir, wenn wir jetzt zum Postulat ja sagen und der Bundesrat hart bleibt, gesamteuropäisch auch im Rahmen des EWR etwas in Gang setzen können. Bitte unterschätzen Sie die Tragweite dieser Verbrauchsstandardsenkung nicht; das ist die zentrale Säule des Programms «Energie 2000». Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu Schluss der Sitzung um 13.05 Uhr La séance est levée à 13 h 05 -- 12 of 13 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali EWR. Anpassung des Bundesrechts (Eurolex) Energierecht im EWR. Bundesbeschluss EEE. Adaptation du droit fédéral (Eurolex) Droit de l'énergie dans l'EEE. Arrêté fédéral In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1992 Année Anno Band IV Volume Volume Session Augustsession Session Session d'août Sessione Sessione di agosto Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 05 Séance Seduta Geschäftsnummer 92.057-3 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 27.08.1992 - 08:00 Date Data Seite 1420-1431 Page Pagina Ref. No 20 021 485 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

-- 13 of 13 --