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Entscheid

92-057-4

Verwaltungsbehörden 07.10.1992 92.057-4

7. Oktober 1992Deutsch16 min

Source admin.ch

Erwägungen

08.15

h Vorsitz - Présidence: Herr Nebiker Präsident: Ich möchte Frau Ursula Leemann zu ihrem heutigen Geburtstag gratulieren. (Beifall) #ST# 92.057-4 EWR. Anpassung des Bundesrechts (Eurolex) Bundesgesetz über den Umweltschutz. Aenderung EEE. Adaptation du droit fédéral (Eurolex) Loi fédérale sur la protection de l'environnement. Modification Differenzen-Divergences Siehe Seite 1955 hiervor- Voir page 1955 ci-devant Beschluss des Ständerates vom 6. Oktober 1992 Décision du Conseil des Etats du 6 octobre 1992 Art.29gAbs.2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Art. 29g al. 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats M. Rebeaud, rapporteur: II reste une seule divergence entre le Conseil des Etats et notre conseil à propos de la loi sur la protection de l'environnement Elle touche à l'article 29g et, précisément, à la formulation du mandat de la commission d'experts pour la sécurité biologique. Le Conseil des Etats a eu une discussion longue et approfondie entre juristes, éminents comme il se doit, qui a buté sur le mot allemand de «Antragsrecht». Les juristes, ou du moins certains d'entre eux, ont estimé que ce terme - le problème se posait essentiellement en allemand - pouvait donner à penser que cette commission serait une partie à la procédure avec les droits qui en découlent, qu'elle émettrait, à la suite de ses travaux, des conclusions et que l'on pourrait en outre déduire de cette situation qu'elle aurait également un droit de recours susceptible d'entraver la compétence de décision du Conseil fédéral lui-même. Telle n'était évidemment pas l'intention de votre commission et de notre conseil. Nous voulions que cette commission d'experts puisse avoir le droit de formuler des propositions au Conseil fédéral en matière d'autorisation pour les organismes génétiquement modifiés, de manière à ce que tous les cercles et toutes les sensibilités intéressés à cette question puissent donner leur avis et, si possible, formuler des prises de position communes après examen des dossiers particuliers. Alors que nous avions adopté, en français, un texte disant: «Elle formule des propositions concernant les demandes d'autorisation», le Conseil des Etats propose: «Elle sera consultée lors de demandes d'autorisation» (je précise que, contrairement à ce qui figure sur votre dépliant, il s'agit de demandes au pluriel, évidemment). Etre consulté, cela signifie avoir accès aux dossiers, en discuter et, sinon formuler des conclusions, du moins prendre position sur les dossiers, les porter à la connaissance du Conseil fédéral et c'est évidemment le Conseil fédéral qui décide - ce qui n'a jamais été contesté ni dans notre commission ni dans notre conseil. Il ressort, tant du consensus qui s'est dégagé dans notre conseil que des résultats de nos discussions en commission, qu'il n'y a pas de différence substantielle entre ce que nous voulions et ce que nous propose aujourd'hui le Conseil des Etats. Ce n'est qu'une question de formulation juridique qui, une fois encore, est surtout sensible pour les juristes alémaniques. C'est pourquoi il n'y a aucune raison de considérer le texte auquel votre commission vous propose de vous rallier aujourd'hui comme un affaiblissement du texte précédent. Il correspond exactement à nos intentions. Une question n'est pas réglée dans ce texte, celle de savoir si toutes les demandes d'autorisation doivent être soumises à la commission pour consultation ou bien si, dans l'administration, on mettra au point un mécanisme qui permettra de trier les demandes bagatelles, dont la réponse est évidente et qui ne posent pas problème, afin de ne confier à l'examen de cette commission que les cas difficiles ou les cas nouveaux sur lesquels il n'y a pas de réponse automatique. Il appartiendra au Conseil fédéral de prendre à ce sujet une décision de procédure dans une ordonnance - laquelle devra fixer également les détails de la composition de la commission, de la durée des mandats, etc. Nous estimons que la chose est, politiquement, extrêmement sensible et que, de ce fait, le Conseil fédéral devrait, avant de publier son ordonnance, procéder à une consultation, c'est-à-dire lancer une procédure de consultation auprès de tous les milieux intéressés, de manière à ce que le but que nous avons assigné à cette commission puisse être atteint, à savoir que les différents milieux intéressés qui se livrent actuellement à un débat assez vif, teinté d'idéologie puissent se concerter à propos de cas concrets de manière à aboutir à des consensus. C'est dans cet esprit et dans cette compréhension des textes, que votre commission vous recommande, par 21 oui contre

4 non, d'accepter la proposition du Conseil des Etats. Je pense d'ailleurs que nous n'aurons pas à voter à ce sujet puisqu'il n'y a pas de proposition de minorité visant à refuser cette version. Strahm Rudolf, Berichterstatter: Beim Umweltschutzgesetz besteht eine einzige Differenz zum Ständerat, nämlich betreffend die Befugnisse der Fachkommission, welche die gentechnologischen Fragen bearbeitet Die Frage dieser Befugnisse ist zu einer Prestigefrage zwischen beiden Räten geworden. Der Ständerat wollte die Oeffentlichkeit und die interessierten Kreise zurückbinden. Er hatte bereits das Anhörungsrecht der Oeffentlichkeit auf ein Informationsrecht reduziert. Wir sind der Meinung, dass das Informationsrecht auch in einer Verordnung festgehalten werden soll. Bei der letzten Differenz geht es um eine Aenderung des letzten Satzes in Artikel 29g Absatz 2. Der Nationalrat hatte im zweiten Durchgang am Satz festgehalten: «Sie (die Fachkommission) stellt Antrag zu Bewilligungsgesuchen.» Der Ständerat schlägt den Satz vor: «Sie wird zu Bewilligungsgesuchen angehört.» Die Urek (Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie) des Nationalrates hat gestern mit 21 zu 4 Stimmen in einer schriftlichen Abstimmung entschieden, auf die ständerätliche Variante einzuschwenken. Die Urek hatte keine Sitzung; wir haben aber mit den Ständeräten Kontakt aufgenommen. Ich möchte Ihnen wie Herr Rebeaud eine authentische Interpretation darüber abgeben, was dieses Anhörungsrecht der Kommission konkret bedeutet. Ich muss mich dabei auf die Ständeratskommission und die ständerätliche Debatte stützen, weil die Urek des Nationalrates keine Sitzung mehr abgehalten hat Meine Aussagen erfolgen somit nach Rücksprache mit den ständerätlichen Entscheidträgern. Das Anhörungsrecht beinhaltet folgendes: Die Fachkommission wird immer, bei allen Bewilligungsgesuchen, angehört Sie nimmt zu allen Gesuchen Stellung. Sie kann allerdings -- 1 of 3 -7. Oktober 1992 N 2001 Krankenversicherung. Kostensteigerung auch auf eine materielle Empfehlung verzichten oder eine Gruppenantwort erteilen. Sie muss aber in allen Fällen Stellung nehmen. Die Stellungnahme der Kommission hat den Stellenwert einer Empfehlung. In der nationalrätlichen Variante war der Stellenwert eigentlich ein Parteientscheid, d. h., die Kommission hätte eine Parteiposition eingenommen. In der heute vorgeschlagenen Lösung mündet die Anhörung in einer Empfehlung; im Ständerat wurde sie «Avis» genannt. Dieser Avis geht an die Verwaltung. Die Verwaltung ist verpflichtet, ihre Stellungnahme zu begründen. Sollte es zu einem abweichenden Entscheid kommen, muss auch dieser begründet werden. Wir teilen die Meinung der ständerätlichen Kommission, wonach das Verfahren in einer Verordnung geregelt werden muss, welche einem Vernehmlassungsverfahren unterzogen werdensoll. Mit dieser Interpretation kommt die ständerätliche Variante der nationalrätlichen Lösung sehr nahe. Der Unterschied besteht darin, dass jetzt die Fachkommission nicht mehr Antragspartei ist, sondern zu allen Bewilligungsgesuchen Empfehlungen abgibt respektive abgeben muss. Das ist der Unterschied. Im übrigen sind die beiden Anträge in etwa gleich. Die Zusammensetzung der Fachkommission - das wurde bereits angesprochen-wurde nicht geändert Ständeratund Nationalrat sind gleichermassen der Meinung, diese Kommission müsse aus Vertretern der verschiedenen interessierten Kreise - namentlich aus den Bereichen der Wirtschaft, der Wissenschaften, der Oekologie und der Ethik-zusammengesetzt sein. Damit soll Gewähr geboten werden, dass die verschiedenen Aspekte, die bei diesen Bewilligungsverfahren berücksichtigt werden müssen, auch einbezogen werden. Die Kommission beantragt mit 21 zu 4 Stimmen, in diesem Punkt dem Ständerat zu folgen. Angenommen -Adopté An den Ständerat-Au Conseil des Etats #ST# 92.057-1 EWR. Anpassung des Bundesrechts (Eurolex) Epidemiengesetz. Aenderung EEE. Adaptation du droit fédéral (Eurolex) Loi sur les épidémies. Modification Differenzen - Divergences Siehe Seite 1959 hiervor - Voir page 1959 ci-devant Beschluss des Ständerates vom 6. Oktober 1992 Décision du Conseil des Etats du 6 octobre 1992 Art.29cAbs.2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Art. 29c al. 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats Präsident: Hier schlägt die Kommission mit 14 zu 9 Stimmen vor, den gleichen Beschluss wie beim Umweltschutzgesetz zu fassen. Damit bestünde auch hier keine Differenz mehr zum Ständerat Angenommen-Adopté #ST# 92.067 Krankenversicherung. Massnahmen gegen die Kostensteigerung 1993-1994. Bundesbeschluss Assurance-maladie. Mesures contre l'augmentation des coûts 1993-1994. Arrêté fédéral Fortsetzung - Suite Siehe Seite 1988 hiervor - Voir page 1988 ci-devant Art. 1 (Fortsetzung) -Art. 1 (suite) Hafner Rudolf: Die grüne Fraktion unterstützt die Fassung der Kommissionsmehrheit. Die Fassung der Kommissionsmehrheit stellt praktisch einen Kompromiss dar. Dies scheint uns aufgrund der Ausgangslage gerechtfertigt zu sein. Es ist ja so, dass die Totalrevision des Krankenversicherungsgesetzes bevorsteht, und dort sollen ja die Gewichte entsprechend gesetzt werden. Es scheint uns aber nicht sinnvoll, bereits heute in diesem dringlichen Bundesbeschluss die Gewichte massgeblich zu verlagern. Dies würde bekanntlich nur auf Widerwillen stossen, und es scheint uns nicht angebracht, die Vorlage damit zu gefährden. Unbestreitbar ist indessen, dass Massnahmen gegen die starke Zunahme der Kosten im Gesundheitswesen getroffen werden müssen. Kollega Rychen hat uns gestern eine Analyse der Ursachen geliefert. Ich bin mit seiner Analyse weitgehend einverstanden. Allerdings habe ich den Eindruck, dass er nicht alles erwähnt hat. Der Teufel steckt bekanntlich häufig im Detail. Es gibt zum Beispiel im Gesundheitswesen den Begriff der iatrogenen Krankheiten, latrogen heisst: von Aerzten und ihrer Medizin verursacht Es gibt Studien, wonach die sogenannten iatrogenen Krankheiten rund einen Drittel der gesamten Krankheiten ausmachen. Das ist sehr beträchtlich, und wenn man in Sachen Kosteneinsparung wirklich etwas machen möchte, müsste man hier genauere Analysen machen; aber es ist natürlich klar, dass solche Analysen einer herrschenden Schicht von Aerzten nicht gerade passen. Welche Alternativen kennt der Bundesrat bezüglich der Behandlungskonzepte? Herr Bundesrat Cotti, ich möchte Sie doch fragen: Haben Sie auch Kenntnis von einer Studie der Universität Stuttgart, wonach die komplementärmedizinischen Therapien bedeutend kostengünstiger sind? Es scheint mir doch langsam der Zeitpunkt gekommen zu sein, auch andere Behandlungskonzepte ins Auge zu fassen. Im Sinne der Opfersymmetrie ist es zweifellos notwendig, auch bei den Leistungserbringern gewisse Massnahmen zu treffen. Die Version der Kommissionsmehrheit ist nicht stark einschränkend; sie ist flexibel, aber sie setzt gleichwohl ein Zeichen. Mittelfristig sollte differenziert werden. Wir sind der Auffassung, dass die Totalrevision des Krankenversicherungsgesetzes geeignet ist, Zeichen zu setzen. Es geht beim vorliegenden Beschluss um eine Ueberbrückungsmassnahme. Ich bitte Sie im Namen der grünen Fraktion, die Minderheitsanträge abzulehnen und dem Kompromiss der Mehrheit zuzustimmen. Maspoli: Erlauben Sie mir, etwas weit auszuholen. Vorerstgilt es festzustellen, dassdas, was wirletztes Jahr in diesem Saal beschlossen haben, sehr wohl Wirkung gezeigt hat Ueber 95 Prozent aller Schweizerinnen und Schweizer haben davon profitieren können. Ihre Krankenversicherungsprämien sind in diesem Jahr lediglich um 10 Prozent gestiegen. Vergessen wir nicht, dass die Krankenkassen bereits letztes Jahr von Prämienerhöhungen von 30 und sogar 40 Prozent gesprochen hatten! Letztes Jahr vertrat die Mehrheit unseres Rates die Auffassung, eine solch massive Erhöhung der Prämien sei nicht zu verantworten. Mit Recht vertrat sie diese Meinung.

4 non, d'accepter la proposition du Conseil des Etats. Je pense d'ailleurs que nous n'aurons pas à voter à ce sujet puisqu'il n'y a pas de proposition de minorité visant à refuser cette version. Strahm Rudolf, Berichterstatter: Beim Umweltschutzgesetz besteht eine einzige Differenz zum Ständerat, nämlich betreffend die Befugnisse der Fachkommission, welche die gentechnologischen Fragen bearbeitet Die Frage dieser Befugnisse ist zu einer Prestigefrage zwischen beiden Räten geworden. Der Ständerat wollte die Oeffentlichkeit und die interessierten Kreise zurückbinden. Er hatte bereits das Anhörungsrecht der Oeffentlichkeit auf ein Informationsrecht reduziert. Wir sind der Meinung, dass das Informationsrecht auch in einer Verordnung festgehalten werden soll. Bei der letzten Differenz geht es um eine Aenderung des letzten Satzes in Artikel 29g Absatz 2. Der Nationalrat hatte im zweiten Durchgang am Satz festgehalten: «Sie (die Fachkommission) stellt Antrag zu Bewilligungsgesuchen.» Der Ständerat schlägt den Satz vor: «Sie wird zu Bewilligungsgesuchen angehört.» Die Urek (Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie) des Nationalrates hat gestern mit 21 zu 4 Stimmen in einer schriftlichen Abstimmung entschieden, auf die ständerätliche Variante einzuschwenken. Die Urek hatte keine Sitzung; wir haben aber mit den Ständeräten Kontakt aufgenommen. Ich möchte Ihnen wie Herr Rebeaud eine authentische Interpretation darüber abgeben, was dieses Anhörungsrecht der Kommission konkret bedeutet. Ich muss mich dabei auf die Ständeratskommission und die ständerätliche Debatte stützen, weil die Urek des Nationalrates keine Sitzung mehr abgehalten hat Meine Aussagen erfolgen somit nach Rücksprache mit den ständerätlichen Entscheidträgern. Das Anhörungsrecht beinhaltet folgendes: Die Fachkommission wird immer, bei allen Bewilligungsgesuchen, angehört Sie nimmt zu allen Gesuchen Stellung. Sie kann allerdings -- 1 of 3 -7. Oktober 1992 N 2001 Krankenversicherung. Kostensteigerung auch auf eine materielle Empfehlung verzichten oder eine Gruppenantwort erteilen. Sie muss aber in allen Fällen Stellung nehmen. Die Stellungnahme der Kommission hat den Stellenwert einer Empfehlung. In der nationalrätlichen Variante war der Stellenwert eigentlich ein Parteientscheid, d. h., die Kommission hätte eine Parteiposition eingenommen. In der heute vorgeschlagenen Lösung mündet die Anhörung in einer Empfehlung; im Ständerat wurde sie «Avis» genannt. Dieser Avis geht an die Verwaltung. Die Verwaltung ist verpflichtet, ihre Stellungnahme zu begründen. Sollte es zu einem abweichenden Entscheid kommen, muss auch dieser begründet werden. Wir teilen die Meinung der ständerätlichen Kommission, wonach das Verfahren in einer Verordnung geregelt werden muss, welche einem Vernehmlassungsverfahren unterzogen werdensoll. Mit dieser Interpretation kommt die ständerätliche Variante der nationalrätlichen Lösung sehr nahe. Der Unterschied besteht darin, dass jetzt die Fachkommission nicht mehr Antragspartei ist, sondern zu allen Bewilligungsgesuchen Empfehlungen abgibt respektive abgeben muss. Das ist der Unterschied. Im übrigen sind die beiden Anträge in etwa gleich. Die Zusammensetzung der Fachkommission - das wurde bereits angesprochen-wurde nicht geändert Ständeratund Nationalrat sind gleichermassen der Meinung, diese Kommission müsse aus Vertretern der verschiedenen interessierten Kreise - namentlich aus den Bereichen der Wirtschaft, der Wissenschaften, der Oekologie und der Ethik-zusammengesetzt sein. Damit soll Gewähr geboten werden, dass die verschiedenen Aspekte, die bei diesen Bewilligungsverfahren berücksichtigt werden müssen, auch einbezogen werden. Die Kommission beantragt mit 21 zu 4 Stimmen, in diesem Punkt dem Ständerat zu folgen. Angenommen -Adopté An den Ständerat-Au Conseil des Etats #ST# 92.057-1 EWR. Anpassung des Bundesrechts (Eurolex) Epidemiengesetz. Aenderung EEE. Adaptation du droit fédéral (Eurolex) Loi sur les épidémies. Modification Differenzen - Divergences Siehe Seite 1959 hiervor - Voir page 1959 ci-devant Beschluss des Ständerates vom 6. Oktober 1992 Décision du Conseil des Etats du 6 octobre 1992 Art.29cAbs.2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Art. 29c al. 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats Präsident: Hier schlägt die Kommission mit 14 zu 9 Stimmen vor, den gleichen Beschluss wie beim Umweltschutzgesetz zu fassen. Damit bestünde auch hier keine Differenz mehr zum Ständerat Angenommen-Adopté #ST# 92.067 Krankenversicherung. Massnahmen gegen die Kostensteigerung 1993-1994. Bundesbeschluss Assurance-maladie. Mesures contre l'augmentation des coûts 1993-1994. Arrêté fédéral Fortsetzung - Suite Siehe Seite 1988 hiervor - Voir page 1988 ci-devant Art. 1 (Fortsetzung) -Art. 1 (suite) Hafner Rudolf: Die grüne Fraktion unterstützt die Fassung der Kommissionsmehrheit. Die Fassung der Kommissionsmehrheit stellt praktisch einen Kompromiss dar. Dies scheint uns aufgrund der Ausgangslage gerechtfertigt zu sein. Es ist ja so, dass die Totalrevision des Krankenversicherungsgesetzes bevorsteht, und dort sollen ja die Gewichte entsprechend gesetzt werden. Es scheint uns aber nicht sinnvoll, bereits heute in diesem dringlichen Bundesbeschluss die Gewichte massgeblich zu verlagern. Dies würde bekanntlich nur auf Widerwillen stossen, und es scheint uns nicht angebracht, die Vorlage damit zu gefährden. Unbestreitbar ist indessen, dass Massnahmen gegen die starke Zunahme der Kosten im Gesundheitswesen getroffen werden müssen. Kollega Rychen hat uns gestern eine Analyse der Ursachen geliefert. Ich bin mit seiner Analyse weitgehend einverstanden. Allerdings habe ich den Eindruck, dass er nicht alles erwähnt hat. Der Teufel steckt bekanntlich häufig im Detail. Es gibt zum Beispiel im Gesundheitswesen den Begriff der iatrogenen Krankheiten, latrogen heisst: von Aerzten und ihrer Medizin verursacht Es gibt Studien, wonach die sogenannten iatrogenen Krankheiten rund einen Drittel der gesamten Krankheiten ausmachen. Das ist sehr beträchtlich, und wenn man in Sachen Kosteneinsparung wirklich etwas machen möchte, müsste man hier genauere Analysen machen; aber es ist natürlich klar, dass solche Analysen einer herrschenden Schicht von Aerzten nicht gerade passen. Welche Alternativen kennt der Bundesrat bezüglich der Behandlungskonzepte? Herr Bundesrat Cotti, ich möchte Sie doch fragen: Haben Sie auch Kenntnis von einer Studie der Universität Stuttgart, wonach die komplementärmedizinischen Therapien bedeutend kostengünstiger sind? Es scheint mir doch langsam der Zeitpunkt gekommen zu sein, auch andere Behandlungskonzepte ins Auge zu fassen. Im Sinne der Opfersymmetrie ist es zweifellos notwendig, auch bei den Leistungserbringern gewisse Massnahmen zu treffen. Die Version der Kommissionsmehrheit ist nicht stark einschränkend; sie ist flexibel, aber sie setzt gleichwohl ein Zeichen. Mittelfristig sollte differenziert werden. Wir sind der Auffassung, dass die Totalrevision des Krankenversicherungsgesetzes geeignet ist, Zeichen zu setzen. Es geht beim vorliegenden Beschluss um eine Ueberbrückungsmassnahme. Ich bitte Sie im Namen der grünen Fraktion, die Minderheitsanträge abzulehnen und dem Kompromiss der Mehrheit zuzustimmen. Maspoli: Erlauben Sie mir, etwas weit auszuholen. Vorerstgilt es festzustellen, dassdas, was wirletztes Jahr in diesem Saal beschlossen haben, sehr wohl Wirkung gezeigt hat Ueber 95 Prozent aller Schweizerinnen und Schweizer haben davon profitieren können. Ihre Krankenversicherungsprämien sind in diesem Jahr lediglich um 10 Prozent gestiegen. Vergessen wir nicht, dass die Krankenkassen bereits letztes Jahr von Prämienerhöhungen von 30 und sogar 40 Prozent gesprochen hatten! Letztes Jahr vertrat die Mehrheit unseres Rates die Auffassung, eine solch massive Erhöhung der Prämien sei nicht zu verantworten. Mit Recht vertrat sie diese Meinung.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali EWR. Anpassung des Bundesrechts (Eurolex) Bundesgesetz über den Umweltschutz. Aenderung EEE. Adaptation du droit fédéral (Eurolex) Loi fédérale sur la protection de l'environnement. Modification In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1992 Année Anno Band V Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 13 Séance Seduta Geschäftsnummer 92.057-4 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 07.10.1992 - 08:15 Date Data Seite 2000-2001 Page Pagina Ref. No 20 021 648 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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