Lexipedia

Entscheid

92-057-42

Verwaltungsbehörden 07.10.1992 92.057-42

7. Oktober 1992Deutsch11 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die wirtschaftliche und soziale Lage muss es erfordern. Wenn der Personalverleih auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt zu Lohndumping und zu sozial nicht verträglichen Missbräuchen führt, dann ist diese Voraussetzung unseres Erachtens erfüllt Das ist die Komponente «soziale Lage». Es kann aber auch sein, dass es die wirtschaftliche Lage, insbesondere in Grenzregionen - abgesehen von der sozialen Komponente -, erfordert, dass diese Gesetzesbestimmungen in Kraft gesetzt werden.

2.

Vorausgesetzt ist, dass in der Zwischenzeit, d. h. bisundmit 1. Januar 1995, keine anderen geeigneten Massnahmen getroffen worden sind. Wir erwarten allerdings - und das hat uns Biga-Direktor Nordmann nochmals zugesichert-, dass in diesen zwei Jahren Anstrengungen unternommen werden, um zu prüfen, ob es bessere, zweckmässigere, gezieltere Massnahmen gibt, als sie hier vorgeschlagen sind. Wenn solche Massnahmen gefunden werden, werden sie uns in dieser Zeit auch vorgeschlagen werden, und wir können im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren diese Bestimmungen erlassen. Insgesamt betrachte ich diese Lösung im Eurolex-Verfahren als sehr konstruktiv. Wir können damit sicher eine wichtige Auseinandersetzung in diesem Rat beenden und können diese Vorlage in der EWR-Abstimmung vor dem Volk mit gutem Gewissen vertreten. Ich bitte Sie namens der Kommission, diesen Bereinigungsvorschlägen zuzustimmen. Angenommen -Adopté An den Ständerat-Au Conseil des Etats #ST# 92.055 Zivile Baubotschaft 1992 Constructions civiles 1992 Botschaft und Beschlussentwurf vom 27. Mai 1992 (BBIII11593) Message et projet d'arrêté du 27 mai 1992 (FF III 1513) Kategorie III, Art 68 GRN-Catégorie III, art 68RCN Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière Meyer Theo, Berichterstatter: Die zivile Baubotschaft 1992 enthält wiederum eine Reihe von Kreditbegehren im Gesamtbetrag von etwas über 310 Millionen Franken. Eines dieser Kreditbegehren, der Neubau der ETH Zürich auf dem Hönggerberg, wird jedoch ein Bauvolumen vorbereiten, das noch wesentlich über das gesamte Investitionsvolumen dieser Baubotschaft hinausgeht Auch wenn man privat mit Bauen zu tun hat, muss man sich zuerst an diese Riesensummen gewöhnen, die da im Hochbau verbaut werden sollen. Im Strassenund Tunnelbau ist es ja nichts Besonderes, im Hochbau schon. Trotzdem sind verschiedene Kredite unbestritten. Im Falle der ETH Hönggerberg ist es weniger die Tatsache, dass ein Neubau erstellt werden muss, als vielmehr das Wie des Vorgehens, bis man zu dieser Lösung gekommen ist, das zu Fragen Anlass gab. Gestatten Sie mir deshalb, auf die umstrittenen Vorhaben detaillierter einzugehen als auf sachlich unbestrittene Projekte. Wir haben uns in der Kommission überzeugen lassen, dass die Höhe der Kreditbegehren nicht über den Daumen gepeilt, sondern aufgrund von detaillierten Offerten zusammengestellt worden ist. Wir haben sowohl die Gesamtverteidigungsanlage für die Landesregierung als auch die ETH Zürich besucht und haben die Objekte im Zentrum wie auch auf dem Hönggerberg angesehen; wir konnten uns somit ein Bild über den Gesamtrahmen der ETH-Pläne machen. Ich beginne mit der ETH Zürich: Der grosse Investitionsschub für die ETH Zürich war seinerzeit die erste Etappe auf dem Hönggerberg gemäss Baubotschaft 1965; die zweite Etappe erfolgte gemäss Baubotschaft 1970, als die bautechnischen Berufe auf den Hönggerberg kamen. In den Folgejahren konzentrierte man sich voll auf die ETH Lausanne, während sich die ETH Zürich mit kleineren Bauten und mit Anpassungen und Einmietungen begnügen musste. In der Zeit zwischen 1979 - als das Hill-Gebäude der bautechnischen Abteilungen bezogen war - und 1991 erhöhte sich die Studentenzahl von 7176 auf 11 238 Personen, was einer Zunahme von 56,9 Prozent entspricht Die Zunahme der Studierenden an der ETH Zürich in diesem Zeitraum ist grösser als die Gesamtzahl der Studierenden an der ETH Lausanne. Dies ging nicht ohne Engpässe, Provisorien und Einmietungen, die - da sie zum Teil weit voneinander entfernt liegen - nicht sehr glücklich sind. Technische Studiengänge beginnen sich immer mehr zu vernetzen, und es war deshalb immer klar, dass eine Erweiterung auf dem Hönggerberg geplant werden musste und nicht an einem dritten oder vierten Standort bzw. -wenn Sie die Provisorien bereits als Standorte annehmen - an einem fünften und sechsten Standort. Man begann deshalb 1985 zuerst an der Architekturabteilung mit Studien für die Erweiterung auf dem Areal Hönggerberg und führte 1989/1990 einen öffentlichen Richtplanwettbewerb durch. 1989 erfolgte aufgrund dieses Richtplanes mit der Stadt Zürich auch die Festlegung des Umfanges der dritten Bauetappe. 1990 wurde nach öffentlich ausgeschriebener Präqualifikation auf Einladung ein Projektwettbewerb durchgeführt Das Preisgericht schlägt nun nach einer -- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali EWR. Anpassung des Bundesrechts (Eurolex) Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih. Aenderung EEE. Adaptation du droit fédéral (Eurolex) Loi fédérale sur le service de l'emploi et la location de services. Modification In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1992 Année Anno Band V Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 13 Séance Seduta Geschäftsnummer 92.057-42 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 07.10.1992 - 08:15 Date Data Seite 2021-2022 Page Pagina Ref. No 20 021 651 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

-- 3 of 3 --