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Entscheid

92-057-9

Verwaltungsbehörden 25.08.1992 92.057-9

25. August 1992Deutsch36 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Aufgrund des EWR-Vertrages besteht kein Bedarf, die Beamtungen auch für Ausländer ausserhalb des EWR-Raumes grundsätzlich offenzuhalten. Die Kommission hält deshalb an der bisherigen Ausnahmeregelung fest. Es geht uns aber auch darum, keine zusätzlichen Belastungen des EWR-Rechts zu schaffen und damit die Abstimmung zu belasten; es geht uns aber auch um einen gewissen Schutz des schweizerischen Staatsbürgers in der Bewerbung für Beamtungen, soweit es noch möglich ist Nur in Ausnahmefällen sollen Beamte ausserhalb des EWR rekrutiert werden können: wenn der Arbeitsmarkt es verlangt, wenn fachliche Qualifikationen auf dem Spiel stehen usw.

2.

Im zweiten Satz von Absatz 2 möchte der Bundesrat die Kompetenz erhalten, diese Befugnis nachgeordneten Amtsstellen zu delegieren. Der Kommission geht das vor allem deshalb zu weit, weil diese Massnahme durch den EWR-Vertrag nicht geboten ist. Es mag wohl zweckmässig sein, im Rahmen einer Regierungsreform darüber zu diskutieren und die Frage zu prüfen, beispielsweise die Befugnis für PTT-, für SBB-Angestellte, für ETH-Professoren usw. an die entsprechenden Gremien und Amtsstellen zu delegieren. Die Kommission anerkennt diese Bedürfnisse, möchte aber die Regelung nicht im Rahmen des EWR vollziehen. Ein Wort noch zu Absatz 3: Der Bundesrat legt in einer Verordnung fest, welche Beamtungen als Hoheitsverwaltung Schweizerinnen und Schweizern vorbehalten sind. Er ist aber nicht autark, sondern hat sich an den Rahmen zu halten, wie ihn die EG-Kommission bzw. der Europäische Gerichtshof festlegen. Auch darum ist es sinnvoll, die Detailregelung an den Bundesrat zu delegieren. Bundesrat Stich: Es ist nicht ganz neu, dass Ausländer in der Schweiz auch beim Bund tätig sein können. Zurzeit beschäftigt der Bund - Zentralverwaltung, PTT und SBB - insgesamt rund 11 000 Ausländer. Wenn Sie nun in bezug auf die Ausländer, die nicht der EG und dem EWR angehören, eine Entscheidung treffen und ausnahmsweise den Bundesrat ermächtigen wollen, dann muss ich sagen, dass wir heute bereits 2400 Ausnahmen dieser Art haben. Es würde dazu führen, dass der Bundesrat recht beschäftigt sein könnte. Ich verstehe, dass die Kommission sehr restriktiv sein will. Zwingend ist diese Aenderung nicht Wir hätten gerne auch die Kompetenz gehabt, Delegationen vorzunehmen. Die Kommission sagt mit Recht: Das hat mit dem EWR direkt nichts zu tun, sondern es ist eine Entlastung des Bundesrates. Die Entlastung des Bundesrates wird bekanntlich unterschiedlich beurteilt, je nachdem, ob es um eine kleine Sachfrage oder um die hehren Grundsätze geht Wenn Sie glauben, Ihr Abänderungsantrag sei für die Abstimmung notwendig, stimmt der Bundesrat ihm zu. Wir finden uns damit ab, dass wir das nur ausnahmsweise tun dürfen, und wir wissen auch, dass man die Delegation vielleicht später einmal in einer besonderen Revision vorschlagen kann. Angenommen -Adopté Ziff.ll Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Ch.ll Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen -Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 24 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Nationalrat-Au Conseil national #ST# 92.057-9 EWR. Anpassung des Bundesrechts (Eurolex) Bundesgesetz über die gebrannten Wasser (Alkoholgesetz). Aenderung EEE. Adaptation du droit fédéral (Eurolex) Loi fédérale sur l'alcool. Modification Botschaft l und Beschlussentwurf vom 27. Mai 1992 (BBIV1 ) Message l et projet d'arrêté du 27 mai 1992 (FF V1 ) Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière M. Reymond, rapporteur: Les propositions de modification de la loi sur l'alcool, qui résultent de l'accord sur l'Espace économique européen, constituent un des points quelque peu délicats du paquet Eurolex.

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Eurolex. Loi fédérale sur l'acool 668 25 août 1992 En effet, dans le cadre de l'accord en question, les spiritueux ont été incorporés, protocole 3, dans la liste des produits agricoles transformés. A l'exception du gin, du genièvre, de la vodka et de l'aquavit avec plus de 5 pour cent d'adjonction de sucre et de quelques liqueurs, qui sont incluses dans la liste 1 avec possibilité de compenser le prix des matières premières, tous les autres spiritueux de moins de 80 pour cent de volume d'alcool ont été classés dans la liste 2, sans possibilité de compensation. La conséquence essentielle de l'inclusion des spiritueux dans le champ d'application de l'accord EEE consiste en l'interdiction absolue d'imposer les produits étrangers de manière discriminatoire, c'est-à-dire plus fortement que les produits indigènes. Cette importante question soulève un débat de fond sur deux plans. Tout d'abord, en ce qui concerne le taux même de l'imposition, il n'est pas certain qu'une hausse de l'impôt, telle que le Conseil fédéral entend la décider, s'accompagne d'un maintien des recettes encaissées par la Régie fédérale des alcools. Aujourd'hui déjà, l'importation en Suisse de spiritueux représente environ 40 000 hectolitres par trafic ordinaire, soumis à l'impôt, et 20 000 hectolitres par trafic voyageurs, qui n'acquittent aucune taxe indigène. Dès lors si, comme le Conseil fédéral entend le décider, notre taux d'imposition pour les produits distillés du pays dépasse nettement celui de nos voisins allemand, autrichien, français et italien, il est certain que le marché intérieur, notamment celui qui est lié au tourisme, de même que le marché proche des frontières, pourraient en souffrir, et ce au détriment de tout notre système de mise en valeur des productions agricoles indigènes. Or, et c'est ma deuxième remarque, les dispositions légales et constitutionnelles relatives à l'alcool ont aussi pour objectif cette mise en valeur des productions indigènes qu'on n'a pas le droit de laisser tomber en fixant simplement un taux prohibitif de l'impôt sur l'alcool. Il faut relever encore à cet égard que si le traité EEE nous contraint à renoncer à la différence d'imposition en spiritueux importés et indigènes, notre législation sur l'alcool demeure plus contraignante pour les producteurs suisses que les lois auxquelles sont soumis leurs concurrents étrangers. L'uniformité fiscale est une chose, mais elle ne supprime pas les inégalités qui résultent par exemple des interdictions de distiller certains produits dans d'autres pays ou des adjuvants que peuvent mettre dans leurs spiritueux les producteurs étrangers. Pour le surplus, les modifications proposées dans la loi en question touchent des points de détail que nous devons qualifier de techniques. Ainsi, selon le texte actuellement en vigueur, l'imposition de boissons distillées contenant plus de

75.

pour cent de volume d'alcool est réservée à la Confédération, alors que les boissons destinées à la consommation qui contiennent moins de 75 pour cent de volume d'alcool peuvent être importées librement moyennant l'acquittement d'un droit de monopole. Or, avec l'Accord EEE, cette limite de

75.

pour cent de volume d'alcool est portée à 80 pour cent; c'est de la technique pure et simple, sans conséquence. De même, l'harmonisation de l'impôt sur les spiritueux indigènes et importés exige une même règle d'unité, fixée jusqu'ici au litre à 100 degrés pour les produits indigènes mais au quintal pour les produits importés; il est évident qu'il fallait choisir l'une ou l'autre formule, c'est encore une fois de la pure technique. Ces changements techniques nécessitent donc plusieurs modifications des articles et il faut bien convenir que seuls les articles 22 et 23a qui traitent des nouvelles règles d'imposition font problème, puisque la protection de la production indigène disparaît et qu'il existe un risque de dérapage pouvant résulter d'une imposition qui, si elle est fixée trop haut par le Conseil fédéral, dénature un certain nombre d'objectifs de notre législation sur l'alcool. En dépit de ce risque, votre commission unanime vous demande d'entrer en matière. Ruesch: Im Hinblick auf den EWR erschien in einer Zeitung die grosse Schlagzeile: «Französischer Cognac wird billiger.» Nirgends war aber zu lesen, dass nach Absicht des Bundesrates dafür Kirsch und damit Kaffee fertig, «Kafi Lutz», und andere Getränke teurer werden sollen. In der Botschaft ist nur ganz am Rande davon die Rede, dass man die Steuern anpassen müsse. Der EWR verbietet die Diskriminierung ausländischer Produkte. Inländische und ausländische Produkte müssen mit dem gleichen Satz besteuert werden. Man kommt nicht darum herum, die heute stark überhöhten Steuersätze für ausländische Produkte zu senken. Um fiskalisch wie bisher den gleichen Ertrag zu erreichen, will man nun den Steuersatz für schweizerische Produkte auf die Höhe eines kostenneutralen Mischpreises von 35 Franken anheben, während in den umliegenden Ländern mit 25 Franken gerechnet werden muss. Nach der Anpassung der schweizerischen Alkoholgesetzgebung an die Eurolex soll es in der Schweiz nur noch zwei Klassen von Alkoholika geben. Das hat de facto zur Folge, dass die Steuern für ausländischen Whisky um 40 Prozent fallen und die Steuern für inländische alkoholische Spezialitäten wie niedrigprozentigen Wermut um 350 Prozent steigen werden. Man kann die gegenüber dem umliegenden Ausland erhöhten Steuern auch nicht gesundheitspolitisch camouflieren. Es ist nicht einzusehen, dass der im Ausland gekaufte billige Alkohol gesünder sein soll als der teure schweizerische. Der Bundesrat erliegt einer Illusion und gleichzeitig erzeugt er Unwillen. Er erzeugt Unwillen, weil die Verteuerung einheimischer Produkte in der Botschaft nicht erwähnt ist Der Bürger und die Bürgerin fragen sich, welche weiteren Katzen noch im Sack stecken, den man kaufen soll. Ich bin überhaupt der Meinung, wir müssten in der gesamten EWR-Debatte alle verborgenen Nachteile möglichst offenlegen, denn nichts schockiert den Bürger vor einer Abstimmung mehr, als wenn er im Kleingedruckten noch etwas vermutet und deshalb verunsichert wird. Sagen wir doch offen, wo es mehr kostet und wo uns Nachteile erwachsen. In den Grenzgebieten - ein erheblicher Teil der Schweiz besteht aus Grenzgebieten; im Zeitalter der Motorisierung sind die Grenzen sehr rasch erreicht - werden Produkte wie Kirsch in grossem Masse im Ausland eingekauft werden. Frau Simmen hatte absolut recht, als sie vor der Presse erklärte, man werde auch in Zukunft zum Fondue Kirsch und nicht Whisky konsumieren; aber den Kirsch werden wir nicht ungern im Ausland kaufen. Der Lebensmitteltourismus hat schon einen gewaltigen Umfang angenommen. Er wird sich auf die Spirituosen ausdehnen. In der weiteren Folge wird die schweizerische Spirituosenindustrie nicht mehr wettbewerbsfähig sein. Diese Entwicklung steht ganz im Gegensatz zur ständigen Aufforderung, wir sollten die grossen Chancen, welche uns der EWR bringe, beachten. Ueber die Spirituosenindustrie wird die Landwirtschaft betroffen. In der Schweiz stehen heute 800000 hochstämmige Kirschbäume. Zwei Drittel der Ernte dieser Kulturen werden durch Destillation verwertet Diese Hochstämme werden mangels Absatz der Ernte zu einem erheblichen Teil verschwinden. Ueber die Landwirtschaft treffen wir damit den Landschaftsund den Naturschutz. Wir haben bei früheren Vorlagen der Alkoholverwaltung darauf hingewiesen, dass die Hochstämme zum Schütze unserer arg bedrohten Vogelwelt von allergrösster Bedeutung sind. Schliesslich wird - wie schon angedeutet - der Fiskus betroffen, indem weniger eingenommen wird, insbesondere weil man gemäss EG-Vorschlägen in Zukunft 10 Liter gebrannte Wasser steuerfrei mitnehmen können soll. Die Alkoholverwaltung wird den gewünschten Ertrag nicht erreichen, ebenso gehen Wust-Einnahmen verloren. Deshalb haben der Verband des schweizerischen Spirituosengewerbes, der Schweizerische Obstverband, der Schweizerische Bauernverband und die Eidgenössische Alkoholfachkommission in Anlehnung an ausländische Verhältnisse einen Steuersatz von maximal 27 Franken pro Liter reiner Alkohol vorgeschlagen. Wenn der Bundesrat an seinen Absichten festhält, wird er am Schluss weniger in der Kasse haben. Es gilt hier der alte Grundsatz, dass weniger mehr wäre. Um die nötigen Leitlinien zu setzen, hat Herr Reymond zwei Anträge eingebracht Wenn Sie diesen Anträgen zustimmen, wird der Bundesrat die nötigen gesetzgeberischen Grundlagen haben, um jene Richtung einzuschlagen, die unbedingt -- 2 of 8 -25. August 1992 669 Eurolex. Alkoholgesetz notwendig ist, um im Spirituosengewerbe, in der Landwirtschaft, im Naturschutz und in der Bundeskasse Unheil zu vermeiden. Schallberger: Bei der Propaganda zugunsten des EWR-Vertrages wird immer wieder ganz besonders deutlich hervorgehoben, die Landwirtschaftspolitik sei ausgeklammert. Ein Bauer, der den Anbau von Kirschen, Mostobst oder Zwetschgen als wichtigen Betriebszweig betreibt, hat diesen Eindruck überhaupt nicht. Der Kirschenbauer in Wölflinswil im Fricktal, in Holstein im Baselbieter Waldenburgertal, auf dem Steinerberg im Kanton Schwyz oder in Unterägeri im Zugerländli wird durch die beantragte Steuerharmonisierung gegenüber der Konkurrenz im Ausland massiv schlechtergestellt Das theoretische Ziel, Wettbewerbsverzerrungen und Diskriminierungen im europäischen Produktionsraum auszuschalten, wird in der Praxis ins Gegenteil verkehrt. Das höhere Lohnniveau in der Schweiz und weitere Nachteile wie teurere Bodenpreise und höhere Verschuldung, zum Teil aber auch klimatische Nachteile, vor allem aber die Tatsache, dass wir im Feldobstbau überwiegend mit Hochstämmen produzieren, bringen uns höhere Produktionskosten. Uebrigens haben auch unsere gewerblichen Verwertungsbetriebe vergleichbare Probleme. Den Ausgleich brachten bisher die abgestuften Steuersätze. Mit der Harmonisierung der Steuersätze ist die Schweizer Produktion gegenüber Importerzeugnissen deutlich benachteiligt. Der Hochstamm-Feldobstbau ist tatsächlich in Gefahr. Kein Schweizer möchte unsere landschaftsprägenden Obstbäume missen. Unsere Carunternehmer möchten trotz EWR auch in Zukunft Blustfahrten organisieren können. Doch die frühmorgens zwitschernden Vögel - auch sie möchten wir nicht vertreiben - bringen dem Obstbauern nicht das für seine Existenz notwendige Entgelt Ein massiver Preisdruck auf Stein- und Kernobst ist vorprogrammiert Ohne Ausgleich werden sehr, sehr viele Obstbäume fallen. Ich habe in der Kommission die Frage aufgeworfen, wie der Bundesrat die durch die Aufhebung der sogenannten Diskriminierung neu geschaffene Diskriminierung der Inlandproduktion auszugleichen gedenkt Ich habe Verständnis gefunden, dafür danke ich. Aber konkrete Vorstellungen bestanden damals noch nicht. Ich frage Sie, ob in der Zwischenzeit eine Lösung des Problems gefunden wurde. Wir dürfen nicht zuwarten und erst dann politische Feuerwehrübungen veranstalten, wenn das zu befürchtende grosse Abholzen der Kirsch-, Birn- und Apfelbäume bereits geschehen ist Frau Simmen: Es ist ganz klar, dass der springende Punkt bei dieser Gesetzesänderung die Aufhebung der unterschiedlichen Besteuerungen von ausländischen und inländischen Branntweinen ist Und es ist auch klar, dass diese diskriminierende Behandlung unter einem EWR-Regime aufgehoben werden muss. Damit ist über die Höhe des Steuersatzes natürlich noch nichts gesagt Wo dieser Einheitssteuersatz zu liegen kommt, das steht im Ermessen des Bundesrates. Und wo auch immer er festgelegt ist, es ändert nichts an der Tatsache, dass inländische schweizerische Branntweine teurer und ausländische billiger werden. Um diese bittere Pille kommen wir so oder anders nicht herum. Aber die Höhe des Steuersatzes hat natürlich verschiedenste Gesichtspunkte und Auswirkungen. Einmal gesundheitspolitische: Wie hoch soll man gebrannte Wasser besteuern? Landwirtschaftspolitische: Wie sieht es mit den Rohstoffen - mit inländischen und importierten - aus, die gebrannt werden? Und nicht zuletzt sind es finanzpolitische Auswirkungen, indem je nachdem mehr oder weniger Geld zur Verfügung steht Ein Blick über die Grenze zeigt, dass auch im Ausland die gebrannten Wasser ganz ausserordentlich unterschiedlich besteuert werden. Das reicht von einem Satz von Fr. 4.90 in Griechenland bis zu 427 Franken in Schweden. Es stimmt, dass unsere Anrainerstaaten in etwa bei einem Steuersatz von

27.

Franken pro Liter liegen. Wie würde sich ein Anheben des Steuersatzes von 27 Franken auf 35 Franken auf die konsumierte Menge auswirken? Das wäre beim Kirsch eine Preisdifferenz von rund 2 Franken, also knapp 10 Prozent des jetzigen Preises. Das ist wohl nicht sehr viel, aber es ist natürlich ein Indiz in eine ganz bestimmte Richtung. Ich werde mich zu den Fragen der Ansetzung beziehungsweise Reduktion des Steuersatzes nachher in der Detailberatung melden. Frau Weber Monika: Das EWR-Recht hat ein Ziel in dieser Frage: keine Diskriminierung ausländischer Erzeugnisse, d. h. auch in diesem Falle Gleichstellung der Belastung von inund ausländischen Erzeugnissen. Ich möchte aber ganz deutlich sagen - darum habe ich mich nach Herrn Ruesch zu Wort gemeldet-: Das ist nicht nur eine agrarpolitische Frage. Natürlich beschäftigt uns einerseits der agrarpolitische Aspekt, anderseits aber auch der finanzpolitische. Der finanzpolitische Aspekt spielt eine Rolle für die Bundeskasse. Aber auch die gesundheitspolitischen Aspekte - das wollte ich vor allem sagen - müssen erwähnt werden. Herr Ruesch hat gesagt, man dürfe nicht «camouflieren». Das hat er wahrscheinlich ein bisschen abschätzig gemeint Ich denke, dass die gesundheitspolitischen Aspekte genauso legitim zu erwähnen sind wie die agrar- oder die finanzpolitischen. Ich möchte den Bundesrat bitten, hier einen Kompromiss zu finden. Ich will nicht einseitig Interessen vertreten. Ich vertrete zwar Kreise, die den gesundheitspolitischen Aspekt in den Vordergrund gestellt hätten, aber ich bin bereit, einen Kompromiss einzugehen. Ich denke, dass zwischen den agrarpolitischen, gesundheitspolitischen und finanzpolitischen Aspekten ein Kompromiss gefunden werden muss. Darum kommen wir nicht herum. Aus gesundheitspolitischer Sicht gefällt es mir auch nicht, dass der französische Cognac billiger wird. Deshalb bin ich der Meinung, dass man einen Kompromiss finden muss. Frick: Die Diskussion, die wir führen, zeigt es deutlich: Der EWR-Vertrag hat nicht nur wirtschaftliche Auswirkungen, sondern sehr vielfältige, die erst zutage treten, wenn wir die einzelnen Vorlagen durchberaten. Frau Weber hat gesundheitspolitische genannt Die sind da Herr Ruesch und Herr Schallberger haben die naturschützerischen Argumente, die Argumente der Landschaftspflege genannt. In der Tat hat das Alkoholgesetz vielfältige Auswirkungen, die man bedenken und denen man gegensteuern muss. Der Bundesrat möchte die Steuer auf 35 Franken pro Liter/100 Volumenprozente festsetzen. Das hat in derTatfür inländische Erzeugnisse einen Preisschock nach oben von 15 bis 20 Prozent zur Folge, für ausländischen Cognac, Whisky usw. aber einen Preissprung nach unten von ebenfalls 20 Prozent Selbst der Bundesrat (Botschaft 92.057 l, S. 188) rechnet mit einem Absatzrückgang für einheimische Produkte zugunsten der ausländischen. Wenn die Produkte teurer werden, ist der Schweizer Absatz nicht besser. Das wäre widersinnig. Ein Image für teure Produkte müssten wir über Jahre aufbauen, und das wäre schwierig. Das EWR-Abkommen hat aber auch andere Auswirkungen, nämlich auf das Einkommen der Bauern. Ich nenne diese als erste. Ich komme aus einem Kanton, in dem der Kirschenanbau, der Obstbau überhaupt, eine wesentliche Rolle spielt, wie in der ganzen Innerschweiz, in der Nordost- und in der Nordwestschweiz. Diese Obstprodukte können kaum mehr zu kostendeckenden Preisen abgesetzt werden. Wenn nun die Preise steigen, der Absatz zurückgeht und erst noch ausländische Rohprodukte - z. B. Kirschen - billig eingeführt werden können, hat dies einen ungemeinen Preiskampf zur Folge, der den Feldobstbau völlig unattraktiv macht Wir müssen befürchten - und das ernsthaft-, dass unsere Landschaft erhebliche Nachteile in Kauf nehmen muss. Herr Schallberger hat es anschaulich geschildert: die Kirschbäume in der Innerschweiz, in der Nordwestschweiz - die Gefahr besteht, dass diese Hochstämme verschwinden. Das wäre ein Verlust für unsere Landschaft - mit monotonem helvetischem Einheitsgrün als Folge. Wesentliche Bestandteile der Landschaft würden dahinfallen. Damit ist auch - ich habe es gesagt - das landwirtschaftliche Einkommen angesprochen, und hier gilt es ebenfalls gegen-- 3 of 8 -Eurolex. Loi fédérale sur l'acool 670 25 août 1992 zusteuern. Also müssen wir Massnahmen ergreifen, um diese Auswirkungen möglichst bescheiden zu halten. Die erste Massnahme hat Herr Reymond vorgeschlagen, nämlich einen massvollen Steuersatz. Ich glaube, das ist in der Tat eine Möglichkeit, das Problem zu mildern. Der Bundesrat wird den Steuersatz festlegen. Ich bitte ihn dringend, allen Bedenken Rechnung zu tragen. Wobei ich allerdings einräume, dass ein tiefer Steuersatz allein das Problem nicht löst: Je weniger die Preise unserer Produkte steigen, um so mehr sinken die Preise für ausländische, welche diesen Vorteil in Marktanteile umsetzen können. Denn bei uns beherrscht vor allem das Kleingewerbe diese Branche, das keine grossen Werbekapazitäten freimachen kann, während die Ausländer mit Chic, Eleganz, Charme, Jugend und anderen Attributen ihre Produkte absetzen können. Ich bitte den Bundesrat, eine zweite Massnahme zu berücksichtigen. Ich bitte ihn, allenfalls die Steuererhöhung erst in Kraft zu setzen, nachdem die Ernte 1992 bereits verwertet und umgesetzt ist. Das wird im nächsten Frühjahr der Fall sein, wenn sie destilliert wird. Wenn wir die Steuern früher erhöhen, bestrafen wir nachträglich all jene Landwirte, die im Vertrauen auf die heutigen Steuern produziert haben und sich nicht mehr retten können. Es braucht aber auch eine dritte Massnahme: Wir müssen abklären, welches die wirtschaftlichen und welches die ökologischen Folgen sind, und wir müssen prüfen, welches die geeigneten Massnahmen sind, um dem gründlich und wirksam zu begegnen - nicht im Sinne einer Notbremse, sondern im Sinne einer frühzeitigen Prüfung der Möglichkeiten für Naturund Landschaftsschutz. Ich habe heute ein Postulat deponiert, das genau in diese Richtung gehen will, nämlich dass der Bundesrat die Auswirkungen langfristig abklärt und Bericht erstattet, welche Massnahmen gegensteuern können. Die Probleme hier sind nicht nur für die Abstimmung wesentlich, sie sind auch für unsere Landwirtschaft und für unseren Landschaftsschutz von einiger Bedeutung. Jagmetti: Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben hatte diese Vorlage Anfang Juli zu beraten, also kaum war die Botschaft verfügbar. Die Probleme, die heute im Plenum erörtert worden sind, sind aber von der Kommission durchaus geprüft worden. Ich will damit nicht ausschliessen, dass sich seit dieser Beratung Anfang Juli der eine oder andere noch vertieft mit dem Fragenkreis auseinandergesetzt hat, was zu neuen Anträgen führen kann. Die Kommissionsanträge stimmen - wie Sie sehen - mit den Anträgen des Bundesrates überein. Darf ich Sie nach dieser Debatte auf Artikel 22 Absatz 1 hinweisen? «Der Steuersatz wird nach Anhören der Beteiligten vom Bundesrat festgesetzt. Bei der Festsetzung ist vor allem darauf Rücksicht zu nehmen, dass dem Produzenten oder Sammler ein angemessenes Entgelt für die Rohstoffe verbleibt »Wir haben im Gesetz zwar keine Zahl, aber wir haben doch einen Parameter, einen Hinweis, und das gilt natürlich für den schweizerischen Produzenten. Wir sind uns darüber wahrscheinlich einig: Die Preise der Importprodukte werden nicht aufgrund der Produktionspreise und Abgaben berechnet, sondern nach dem, was der Markt dafür zu bezahlen bereit ist Ich könnte mir vorstellen, dass ein Whisky-Produzent nicht einfach die Produktions- und Vertriebskosten plus den Abgabesatz nimmt, sondern dass er auf die Aufnahmefähigkeit des Marktes abstellt Gestatten Sie mir noch eine Wiederholung von dem, was ich schon gestern - nach den Informationen, welche mir die Alkoholverwaltung gegeben hat - gesagt habe: Es ist davon auszugehen, dass etwa 40 Prozent des importierten Branntweins in der Schweiz im Reisendenverkehr eingeführt werden, also ohne diese schweizerischen Abgaben, sei es, dass sie im Rahmen des Lebensmitteltourismus erworben worden sind, sei es dass sie aus einem Tax-free-Shop in einem ausländischen Flughafen stammen. In der Schweiz haben wir hier schon eine sehr differenzierte Situation, und ich glaube, dass die Voten, die heute abgegeben worden sind, den Bundesrat animieren werden, die Regelung in Artikel 22 Absatz 1, diese Abwägung und die Berücksichtigung der Einkommensstruktur beim Produzenten, zu beachten. In diesem Sinne bitte ich Sie auch in Namen der Kommission, einzutreten und die Detailberatung entsprechend durchzuführen. Bundesrat Stich: Das schweizerische Alkoholmonopol und das EWR-Abkommen verhalten sich zueinander wie etwa Wasser und Feuer. Im einen Fall ist man aus gesundheitspolitischen, finanzpolitischen, wirtschaftspolitischen und landwirtschaftspolitischen Gründen sehr, sehr restriktiv, während im anderen Fall stets die Freiheit und die Nichtdiskriminierung im Vordergrund stehen. Das alles unter einen Hut zu bringen ist nicht ganz so einfach. Das Hauptproblem, das sich für uns stellt, ist natürlich die Nichtdiskriminierung ausländischer Produkte. Das heisst für den Bundesrat und die Eidgenossenschaft, dass man für einheimische Getränke dieselbe Monopolgebühr festsetzen muss wie für ausländische. Bei dieser Gelegenheit möchte ich sagen, dass die Höhe der Monopolgebühr durch den Bundesrat festgelegt wird, nicht durch Sie. Aber wie diese Höhe auch immer festgelegt wird: Die Differenzen in den Produktionskosten werden bestehenbleiben, ob man die Monopolgebühr bei 27 Franken festlegt oder bei 35 Franken. Gleichzeitig weise ich Sie darauf hin: 1 Franken Monopolgebühr bedeutet für den Finanzminister 10 Millionen Franken Einnahmen. So einfach ist die Rechnung. Zwischen 27 und

35.

Franken sind 80 Millionen Franken Differenz. Bis heute habe ich im Budget noch nicht einkalkuliert, dass wir 80 Millionen weniger einnehmen sollen. Sie können sich also vorstellen, dass der Finanzminister ganz eindeutig eher für 35 Franken votiert als für 27 Franken. Wir können lange sagen, die Gesundheit sei nicht tangiert und es sei paradox, wenn man damit argumentiere, dass ohnehin im Ausland gekauft werde, wenn es dort billiger ist. Es ist zweifellos heute schon so, dass bereits etwa 40 Prozent der alkoholischen Getränke zollfrei importiert werden. Dieser Tatsache stehen wir heute schon gegenüber. Ich denke nicht, dass sich dieser Trend verstärken wird, denn die Differenzen werden trotz allem geringer - nicht zum Vorteil der schweizerischen Produkte, denn diese werden teurer. Aber diese führt man schliesslich nicht ein! Zur Frage, wie man die Landwirtschaft und die Hochstamm-Obstbäume schützen und das Geld sicherstellen kann: Wenn wir uns an die Regeln halten, dann kann man allerhöchstens mit direkten Landwirtschaftsbeiträgen etwas machen, wobei man vermutlich nicht auf die Hochstammkulturen abstellen darf, weil das wieder eine produktionsfördernde Massnahme wäre. Es ist also auch hier nicht ganz einfach, und es fragt sich, ob man dort aus ökologischen Bedingungen irgendeine Vorschrift machen könnte. Andere Möglichkeiten sehe ich nicht, auch nicht in der Preisdifferenzierung. Wenn Sie aber so sehr Wert auf Preisvergleiche mit dem Ausland legen, Herr Ruesch, müssen Sie sich überlegen, dass wir ähnliche Preisdifferenzen auch bei anderen landwirtschaftlichen Produkten haben. Bei anderen landwirtschaftlichen Produkten - vom Mehl bis zum Fleisch - haben wir genau dasselbe Problem; auch sie werden eingeführt Die Zollverantwortlichen wissen, dass sie nicht mehr jedes Auto kontrollieren können. Das ist nicht mehr möglich, sonst produzieren wir nur Staus. Das ist nicht denkbar. Deshalb muss dieses Problem so oder anders einmal gelöst werden, indem man eine Annäherung an ein Preisniveau findet Das hat aber mit der Monopolgebührerhöhung nichts zu tun. Bei der Monopolgebühr kann man nicht so sehr vorausspielen; sie wird ja in wesentlichen Bereichen trotz allem stark herabgesetzt Die Frage, wie sich der Konsum entwickelt, ist nicht im voraus zu beantworten. Möglicherweise wird weniger Whisky getrunken, weil er nicht mehr so teuer und somit kein Prestigeobjekt mehr ist Nur wegen des Geschmacks wird man ohnehin eher Kirsch als Whisky trinken! Vielleicht gibt es auch eine Aenderung der Konsumgewohnheiten, und es wird später eine Prestigeangelegenheit sein, dass man Schweizer Obstbranntwein statt Calvados trinkt Auch das ist denkbar; die Qualität des Schweizer Obstbranntweins ist jedenfalls min-- 4 of 8 --

25.

Äug usti 992 671 Eurolex. Alkoholgesetz destens so gut Die Frage ist aber, wie der Markt darauf reagiert Deshalb stellt sich auch die Frage: Was tun Schweizer Produzenten für ihre Produkte? Sie müssen vor allem dafür sorgen, dass sie Qualität bieten. Qualität ist auch Bestandteil eines guten Marketings, das muss man heute sehen. Ich bitte Sie, die Frage bezüglich Steuerhöhe nicht überzubewerten. Sie spielt letztlich kaum eine Rolle. Zur Frage wegen der Inkraftsetzung der Steuererhöhung kann ich Ihnen, Herr Frick, versichern, dass wir bereit sind, die Inkraftsetzung etwas hinauszuschieben; nicht so weit, wie Sie wünschen, aber sagen wir - damit Sie sich nicht falsche Hoffnungen machen - um einen Monat. Wir werden die neue Regelung erst auf Ende Januar in Kraft setzen, so dass die diesjährige Ernte noch zu den alten Preisen verwertet werden kann. Was sonst noch getan werden kann: Wir werden versuchen ähnlich, wie das in der EG gemacht wird -, den kleinen Produzenten etwas zu helfen, indem man ihnen noch eine kleine Preisermässigung für eine beschränkte Menge gibt Wir möchten nicht päpstlicher sein, als es die EG ist; wir möchten nicht strengere Vorschriften erlassen, sondern wir möchten dafür sorgen, dass die Leute, die heute in der Schweiz in diesem Gewerbe tätig sind - ob als Urproduzent oder als Verwerter-, auch zu leben haben. Aber die vorhandenen Möglichkeiten sind beschränkt Immerhin werden und wollen wir die Möglichkeiten, die wir haben, ausnützen. Das ist selbstverständlich. So bitte ich Sie, auf diese Vorlage einzutreten. In bezug auf den Antrag betreffend die Liköre ist es so, dass wir an der bisherigen Lösung festhalten wollen. Wir unterstützen also diesen Antrag. Wir haben es in der nationalrätlichen Kommission bereits zugesichert. Die nationalrätliche Kommission hat ebenfalls zugestimmt. Sie können somit dem Antrag von Frau Simmen - ich werde sehen, welcher Antrag der zweckmässigere ist - zustimmen. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Ziff. I Ingress Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Titre et préambule, eh. l préambule Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen-Adopté Art. 12 Abs. 5 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Art. 12 al. 5 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral M. Reymond, rapporteur: L'article 12, alinéas, peut être abrogé puisqu'à l'avenir l'eau de vie fabriquée en Suisse à partir de matières premières importées sera grevée d'un impôt identique à celui qui frappe l'eau de vie fabriquée à partir de matières premières indigènes. L'abrogation de cet article est donc indispensable, elle est conforme au problème posé. Angenommen - Adopté Art. 22 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Antrag Reymond Abs. 1 Der Steuersatz wird nach Anhörung der Beteiligten vom Bundesrat festgesetzt Dieser berücksichtigt dabei die in den Nachbarländern geltenden Steuersätze. Bei der Festsetzung.... Art. 22 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Proposition Reymond AI.1 Le Conseil fédéral, les intéressés entendus, fixe le taux de l'impôt. Il tiendra compte des taux pratiqués dans les pays voisins. Ce taux sera fixé.... Abs. 1-AI.1 M. Reymond: C'est là l'essentiel de la modification proposée. Je rappelle que le Conseil fédéral reste compétent pour fixer un taux unique d'imposition, identique pour les spiritueux indigènes et étrangers. Je me suis permis de vous faire une proposition qui vise à introduire la phrase suivante dans le corps de cet alinéa: «II (le Conseil fédéral) tiendra compte des taux pratiqués dans les pays voisins.» Si cette proposition, qui n'a toutefois pas été présentée en commission, a été faite, c'est qu'elle ressortait clairement des discussions que nous avons eues et le débat d'entrée en matière a démontré que cette phrase recoupait les soucis d'une grande partie des membres de la commission. C'est pourquoi je prends la liberté de la présenter ici, en vous demandant de la soutenir. Je précise encore que la commission du Conseil national a déjà traité cette proposition et l'a acceptée par 19 voix sans opposition. Je sais que cela n'influence pas le Conseil des Etats, mais c'est une information intéressante. Jagmetti: Die Kommission hat- Herr Reymond hat schon darauf hingewiesen - den Fragenkreis zwar erörtert, aber diesen Antrag nicht behandelt Deshalb liegt auch kein Kommissionsantrag vor. Als Kommissionspräsident fühle ich mich nicht ermächtigt, Ihnen zu sagen, die Kommission stimme dem Antrag von Herrn Reymond zu. Die Kommission hat Ihnen den Antrag gestellt, dem Bundesrat zu folgen. Die neue Idee ist nun in Zusammenarbeit mit der Kommission des Nationalrates entwickelt worden. Mir ist sie sympathisch, aber ich kann Ihnen namens der Kommission keinen anderen Antrag stellen, als dem bundesrätlichen Antrag zu folgen. Bundesrat Stich: Ich bitte Sie, hier dem Bundesrat zu folgen und den Antrag von Herrn Reymond nicht anzunehmen. Es ist selbstverständlich, dass der Bundesrat, wenn er Preise festsetzt, auch beurteilt, wie die Preise im umliegenden Ausland sind. Das hat man vielleicht nicht immer und nicht bei allen Preisen so gemacht; aber in Zukunft, Herr Reymond, wird man das bei allen Preisen tun müssen, um die Ausgewogenheit und die Konkurrenzfähigkeit etwas zu fördern; das ist selbstverständlich. Ich denke aber nicht, dass es allein ein Kriterium ist, auf die Nachbarländer abzustellen. Bei allen Vergleichen haben wir immer und immer wieder auf gesundheitspolitische sowie auf landwirtschafts- und wirtschaftspolitische Aspekte zu achten. Einzig und allein das, was das Ausland macht, kann nicht entscheidend sein. Wir müssen auch die Finanzpolitik berücksichtigen. Es ist ein Argument, dass man daran denken muss, dass man sich nicht ganz alles leisten kann, ohne es auch zu bezahlen. Bei den Kürzungen stelle ich fest, dass sie nirgends beliebt sind, nirgends. Darum sollten Sie nicht verlangen, dass wir gleichzeitig noch auf bisherige Einnahmen verzichten. Ich bitte Sie also um der Klarheit willen, den Antrag Reymond abzulehnen.

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Eurolex Loi fédérale sur l'acool 672 25 août 1992 Abstimmung - Vote Für den Antrag Reymond 27 Stimmen Für den Antrag der Kommission 7 Stimmen Abs. 2-AI. 2 Angenommen -Adopté Art. 23a Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Antrag Reymond Abs. Ibis (neu) Die Steuer auf vergorenen weinhaltigen Getränken mit oder ohne Zusatz von gebrannten Wassern und höchstens 22 Volumenprozenten Alkohol wird um 50 Prozent ermässigt. Antrag Simmen Abs. Ibis (neu) Der Bundesrat kann die Steuer um bis zu 50 Prozent ermässigen für vergorene weinhaltige Getränke mit oder ohne Zusatz von gebrannten Wassern und höchstens 22 Volumenprozenten Alkohol. Art. 23a Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Proposition Reymond Al. Ibis (nouveau) L'impôt sur les boissons fermentées à base de vin avec ou sans adjonction de boissons distillées et titrant au maximum

22.

pour cent du volume d'alcool est réduit de 50 pour cent Proposition Simmen Al. Ibis (nouveau) Le Conseil fédéral peut réduire au maximum de 50 pour cent l'impôt sur les boissons fermentées à base de vin avec ou sans adjonction de boissons distillées et titrant au maximum

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pour cent d'alcool. M. Reymond, rapporteur: Le premier alinéa de cet article règle l'imposition des produits alcoolisés. Cette catégorie comprend les boissons et les produits alimentaires solides additionnés de boissons distillées, ainsi que le vermouth, les spécialités de vin, les vins doux et les vins naturels titrant plus de

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degrés d'alcool. Ici aussi, la même charge fiscale est prévue pour les vins suisses et les vins étrangers. Voilà pour l'ensemble de l'article, auquel viennent s'ajouter la proposition de Mme Simmen et celle que j'avais moi-même déposée, similaire et acceptée d'ores et déjà dans le débat d'entrée en matière par M. Stich, conseiller fédéral. Si des questions sont soulevées, je suis prêt à donner les arguments prouvant que cet alinéa 1 bis doit être ajouté à l'article 23. Le refus de la proposition de Mme Simmen, ou de la mienne, provoquerait un renchérissement de 352 pour cent des produits du type vermouth, par exemple, ou des «Alpenbitter» pour citer des produits nationaux. Frau Simmen: Der heutige Stand der Dinge ist so, dass aufgrund von Staatsverträgen solche Erzeugnisse mit 50 Prozent Ermässigung besteuert werden. Der Vorschlag von Herrn Kollege Reymond geht nun dahin, diese heute gültige Regelung im Gesetz zu verankern. Vom EWR-Recht her gesehen ist das nicht zwingend, denn im Vorschlag vom 21. Dezember 1990 für eine Richtlinie steht, dass auf solche Zwischenerzeugnisse, wie sie dort genannt werden, ein reduzierter Satz angewendet werden kann, unter der Voraussetzung unter anderem, dass er den normalen nationalen Verbrauchersatz um nicht mehr als 50 Prozent unterschreiten darf. Der Bundesrat verzichtet in der Fassung, wie Sie sie auf der Fahne haben, stillschweigend auf diese Kompetenz. Das heisst, er ist EWR-konform, indem er den Steuersatz um 0 Prozent senkt Das ist die eine Möglichkeit. Die andere schlägt Herr Reymond vor, nämlich die Möglichkeit, voll auszuschöpfen und auf die Reduktion von 50 Prozent zu gehen. In dieser Situation möchte ich Ihnen aus zwei Gründen einen Vermittlungsantrag stellen: Zum einen haben wir aus gesundheitspolitischen Gründen kein Interesse an einer allzu grossen Verbilligung alkoholischer Getränke. Das war auch der eine Grund, weshalb dieser Artikel 23a Absatz 2 (neu) in der zweiten, gedruckten Fassung von Eurolex nicht mehr zu finden ist. Zweiter Grund: der finanzpolitische. Der Verzicht auf eine 100Prozent-Besteuerung führt ganz klar zu Ausfällen, und dies in einer Zeit, wo wir für flankierende Massnahmen zum Beispiel in der Landwirtschaft auf Einnahmen aus der Besteuerung des Alkohols angewiesen sind. Das ist der Grund, weshalb ich mit meinem Antrag zu einem Artikel 23a Absatz Ibis (neu) nichts anderes als den ursprünglich vom Bundesrat vorgeschlagenen Absatz 2 wieder aufnehme. Der Unterschied zum Antrag von Herrn Reymond: Bei ihm ist die Formulierung stringent und besagt, dass die Steuer um 50 Prozent ermässigt wird - der Prozentsatz ist also festgesetzt, wohingegen ich Ihnen beliebt mache, der Bundesrat könne die Steuer bis zu 50 Prozent ermässigen. Das wäre der aktuelle Stand. Er kann ihn aber auch weniger ermässigen; all dies in der Bandbreite, wie es Ihnen der Vorschlag zur Richtlinie präsentiert Ich bitte Sie im Sinne der Abwägung der verschiedenen Interessen, meinem Antrag zuzustimmen. M. Reymond: Les propositions de Mme Simmen et de moimême sont tellement semblables que c'est très volontiers que je retire la mienne au profit de la proposition de Mme Simmen. Bundesrat Stich: Wir sind bereit, den Antrag Simmen zu übernehmen. Jagmetti: Ich nehme an, die Kommissionsmitglieder seien mir nicht sehr gram, wenn ich nicht erkläre, die Kommission habe anders beschlossen. Die Kommission hat die Frage auch erörtert Der Bundesrat hat - wie Sie schon gehört haben - gegenüber der vervielfältigten Botschaft eine Korrektur vorgenommen, und jetzt korrigieren wir zurück. Ich glaube nicht, dass ich die Kommissionsmeinung verfälsche, wenn ich jetzt nicht an der Kommissionsfassung, nämlich derjenigen gemäss Bundesrat, festhalte, wenn der Bundesrat schon einlenkt. Abs. 1-3-AI. 1-3 Angenommen -Adopté Abs. Ibis-AI. Ibis Angenommen gemäss Antrag Simmen Adopté selon la proposition Simmen Art. 27,28 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral M. Reymond, rapporteur: II s'agit là en fait de l'adaptation de normes techniques qui deviendront uniformes dans tous les pays de l'EEE. Je n'ai pas d'autres commentaires àfaire. Angenommen -Adopté Art. 29,30,32 Abs. 1,33 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Art. 29,30,32 al. 1,33 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral ns du droit fédéral. M. Reymond, rapporteur: Pour ces articles, il s'agit de dispositions qui deviennent caduques, du fait de la logique exprimée à l'article 23a Angenommen -Adopté -- 6 of 8 --

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Äug usti 992 673 Eurolex. Zollgesetz Art. 40 Abs. 3 Bst. a, Abs. 4, Ziff. II Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Art. 40 al. 3 let. a, al. 4, eh. II Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral M. Reymond, rapporteur: L'exigence du domicile en Suisse pour l'octroi des licences pour le commerce de gros est discriminatoire au sens du traité et elle est donc supprimée. Angenommen -Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 30 Stimmen Dagegen 1 Stimme An den Nationalrat-Au Conseil national #ST# 92.057-10 EWR. Anpassung des Bundesrechts (Eurolex) Zollgesetz. Aenderung EEE. Adaptation du droit fédéral (Eurolex) Loi fédérale sur les douanes. Modification Botschaft l und Beschlussentwurf vom 27. Mai 1992 (BBIV1 ) Message l et projet d'arrêté du 27 mai 1992 (FF V1 ) Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière Büttiker, Berichterstatter: Im Rahmen von Eurolex-man kann es kaum glauben - ist im Zollgesetz ein einziger Artikel betroffen. Die Aenderung betrifft lediglich die sogenannte Kabotage, das heisst die Zulassung von Lastwagen aus dem EWR-Raum zum innerschweizerischen Güterverkehr. Dies ist eine Konsequenz der Dienstleistungsfreiheit für Spediteure. Nach Artikel 15 Ziffer 1 Zollgesetz sind für Fahrzeuge, die vom Ausland her kommen, Personen und Waren transportieren und hierauf die Schweiz wieder verlassen, keine Zollbeträge zu bezahlen. Aufgrund dieser jetzt gültigen Bestimmung ist der Transport von Personen und Waren zwischen Ortschaften im Inland, sogenannte Binnentransporte oder Kabotage, ausgeschlossen. Die Artikel 47 bis 52 des EWR-Abkommens sehen aber die Gleichbehandlung aller im Europäischen Wirtschaftsraum ansässigen Verkehrsteilnehmer vor. Gemäss EG-Verordnung, die Gegenstand des EWR-Abkommens bildet, müssen nun solche Binnentransporte im Sinn der Dienstleistungsfreiheit zugelassen werden. Artikel 15 des Zollgesetzes muss entsprechend abgeändert werden. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates ist für Eintreten und hat der Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 8 zu 0 Stimmen, also einstimmig, zugestimmt. Gestatten Sie mir noch eine Zusatzbemerkung: Artikel 15 Ziffer 1 (Seite 199 der Botschaft 92.057/I) ist kein Meisterstück guter Gesetzessprache. Ich glaube, ein normaler Bürger wird diesen Satz kaum verstehen. Ich möchte Herrn Bundesrat Stich bitten, zuhanden des Zweitrates eine bessere, verständlichere Formulierung zu finden. Bundesrat Stich: Ich teile die Auffassung des Kommissionspräsidenten, dass man Artikel 15 Ziffer 1 zweiter Satz eleganter formulieren könnte. Aber vielleicht sollten wir uns hier der EG anpassen. Jagmetti: Ich erlaube mir, im Anschluss an die Bemerkung von Herrn Bundesrat Stich noch beizufügen: Die beiden Verordnungen, die hier genannt werden, gelten ja automatisch ohne Umsetzung in nationales Recht Meines Erachtens kann man sie in der ausdrücklichen Erwähnung sehr wohl weglassen, ohne damit unseren Verpflichtungen des EWR nicht zu genügen. Nachdem wir das mit einem Mitglied der nationalrätlichen Kommission schon vorbesprochen und vereinbart haben, dürfte eine einfachere Regelung kommen. Eine solche drängt sich um so mehr auf, als offenbar davon auszugehen ist, dass diese Verordnungen per 1. Januar 1993 wieder geändert werden. Es wäre wirklich nicht sehr sinnvoll, EG-Verordnungen in ein nationales Gesetz zu schreiben, die beim Inkrafttreten des nationalen Rechts schon nicht mehr gelten würden. Ich wäre dankbar, wenn Herr Bundesrat Stich diesen Schritt zu einer einfacheren Formulierung mitbegleiten könnte. Bundesrat Stich: Auch das haben wir bei diesem Artikel bereits berücksichtigt Aber ich bin trotzdem der Auffassung, dass man es einfacher machen könnte. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Ziff. l, II Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Titre et préambule, eh. l, II Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen -Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes Dagegen An den Nationalrat-Au Conseil national

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Stimme Präsidentin: Damit haben wir unsere Traktandenliste in gutem Marschtempo erledigt. Ich danke Ihnen für diese Fortschritte. Schluss der Sitzung um n. 15 Uhr La séance est levée à 11 h 15

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

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EWR. Anpassung des Bundesrechts (Eurolex) Bundesgesetz über die gebrannten Wasser (Alkoholgesetz) Aenderung EEE. Adaptation du droit fédéral (Eurolex) Loi fédérale sur l'alcool. Modification In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1992 Année Anno Band IV Volume Volume Session Augustsession Session Session d'août Sessione Sessione di agosto Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 02 Séance Seduta Geschäftsnummer 92.057-9 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 25.08.1992 - 08:00 Date Data Seite 667-673 Page Pagina Ref. No 20 021 539 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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