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Entscheid

92-070

Verwaltungsbehörden 26.09.1994 92.070

26. September 1994Deutsch10 min

Source admin.ch

Erwägungen

31.

octies Absatz 3 sehen Sie, dass unterschiedliche Begriffe verwendet werden: «besonders umweit- und tiergerecht» in unserem ersten Beschluss, «besonders naturnah, umweltund tierfreundlich» beim Nationalrat. Im Umweltschutzgesetz gibt es auch den Begriff «umweltverträglich». Die Kommission ist der Meinung, dass wir zustimmen, die Redaktionskommission aber beauftragen sollten, auf die Übereinstimmung der einzelnen Erlasse zu achten. Angenommen -Adopté Art. 32 Abs. 1 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Art. 32 al. 1 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Simmen Rosmarie (C, SO), Berichterstatterin: Hier fehlen ganz am Schluss zwei Punkte. Es sollten dort drei Punkte stehen, denn Artikel 32 Absatz 1 der Bundesverfassung hört nach «eingeführt werden» nicht auf, sondern er lautet im Original «.... dürfen nur durch Bundesgesetze oder Bundesbeschlüsse eingeführt werden, für welche die Volksabstimmung verlangt werden kann. Für Fälle dringlicher Art in Zeiten wirtschaftlicher Störungen bleibt Artikel 89 Absatz 3 vorbehalten.» Es war nicht die Meinung, dass diese Fortsetzung wegfallen sollte, sondern es müsste eben durch drei Punkte angedeutet werden, dass der Absatz weitergeht, dass der ganze Absatz gemeint ist Sonst müsste die Fortsetzung ausgeschrieben werden. Angenommen -Adopté #ST# 94.058 Schweizerische Verkehrszentrale. Bundesbeschluss. Änderung Office national suisse du tourisme. Arrêté fédéral. Révision Botschaft und Beschlussentwürfe vom 13. Juni 1994 (BBIII11121} Message et projets d'arrêté du 13 juin 1994 (FF II11101) Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière Gadient Ulrich (V, GR), Berichterstatter: Wir haben zwei für die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Tourismus wichtige Beschlüsse zu fassen. Bei der Änderung des veralteten Bundesbeschlusses über die Schweizerische Verkehrszentrale von 1955 geht es darum, grünes Licht für die umfassende Neuorientierung der Schweizerischen Verkehrszentrale (SVZ) zu geben. Beim Bundesbeschluss über die finanziellen Leistungen 1995-1999 an die Schweizerische Verkehrszentrale steht die ausreichende finanzielle Sicherstellung des Grundbedarfs dieser öffentlich-rechtlichen Körperschaft des Bundes bis zum Ende des Jahrhunderts im Vordergrund. Ich schlage Ihnen vor, die beiden Beschlüsse in globo zu behandeln. Ich erinnere Sie daran, dass wir im Herbst 1992 bereits über die SVZ gesprochen haben. Damals haben wir die jährliche Finanzhilfe des Bundes für die Jahre 1993 und 1994 an die Inlandteuerung angepasst. Zudem haben wir die bundesrätliche Absicht unterstützt, die Tätigkeit der SVZ zu evaluieren, und deshalb auch von weiter gehenden, höheren Beiträgen abgesehen. Was bei den damaligen Beratungen in diesem Rat festgehalten wurde, gilt noch heute. Ein Tourismusland wie die Schweiz braucht eine schlagkräftige Plattform für das nationale Reisezielmarketing. Es wird vielfach zuwenig zur Kenntnis genom-- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Landwirtschaft. Volksinitiativen Agriculture. Initiatives populaires In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1994 Année Anno Band III Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 05 Séance Seduta Geschäftsnummer 92.070 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 26.09.1994 - 17:15 Date Data Seite 880-881 Page Pagina Ref. No 20 024 713 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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