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Entscheid

92-303-3

Verwaltungsbehörden 19.06.1992 92.303 3

19. Juni 1992Deutsch11 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Schweiz hat sich (zusammen mit verschiedenen anderen Staaten) an den Teilnehmertreffen der GEF wiederholt klar und deutlich für mehrTransparenz im GEF-Entscheidungsmechanismus und für eine bessere Dokumentation der Projektvorschläge ausgesprochen. Fortschritte in diesem Bereich können verzeichnet werden, aber weitere Verbesserungen sind noch möglich. Die Schweiz setzt sich ebenfalls dafür ein, dass die soziale Verträglichkeit und die lokale Absorptionskapazität der Empfängerländer für GEF-Mittel zentrale Kriterien für die Projektauswahl sein müssen. Das bedingt, dass die lokalen Behörden sowie lokale NGO bei der Projektentwicklung voll einbezogen und konsultiert werden. Dies entspricht auch der Praxis der traditionellen Entwicklungszusammenarbeit unseres Landes. Es ist erklärtes Ziel der an der GEF beteiligten Organisationen, vor allem der Weltbank und des Entwicklungsprogrammes der Uno/UNEP, diesem Anliegen zu entsprechen. In den Teilnehmertreffen wurde immer grosses Gewicht darauf gelegt, dass die regulären Weltbankprojekte auf ihre Umweltverträglichkeit geprüft würden und dass Projekte, die einen GEF-Finanzierungsanteil erhalten, den GEF-Kriterien entsprechen müssen. Tatsächlich besteht hier noch ein Koordinationsbedarf. Als Nichtmitglied der Weltbank ist die Schweiz hier auch gegenüber anderen Staaten, die auf der Ebene der Exekutivdirektoren Einfluss auf die Gestaltung solcher Projekte nehmen können, klar im Nachteil. Die GEF-Finanzierung darf bestimmt nicht eine Alibifunktion für reguläre Weltbankprojekte von zweifelhafter Umweltauswirkung sein. Die Schweiz hat sich auch zu diesem Punkt wiederholt geäussert Die GEF ist ein multilateraler Fonds, dessen Mittel möglichst effizient und flexibel eingesetzt werden sollen. Es kann nicht Aufgabe der einzelnen Teilnehmerstaaten sein, bei jedem Projekt darüber zu befinden, ob dies finanziert werden soll oder nicht Dies würde zu einer Politisierung der Projektauswahl und -entwicklung führen und den GEF-Mechanismus unflexibel und schwerfällig machen. Im übrigen ist es gerade für ein kleineres Land wie die Schweiz natürlich unmöglich, sämtliche Projekte selbst vor Ort zu überprüfen. Andererseits hat die GEF aufgrund der Kritik der Teilnehmerstaaten auch bereits verschiedene Projekte ganz fallen gelassen oder angepasst

2.

Die GEF muss ihre Mittel vor allem dort einsetzen können, wo damit im Hinblick auf die globalen Umweltprobleme am meisten Wirkung erzielt wird. Die für ein solches Handeln notwendige Flexibilität ist dann nicht mehr gegeben, wenn die Geber ihre Beiträge ausschliesslich oder vorwiegend in Form von Kofinanzierungen leisten. Ein bedeutender gemeinsamer Fonds ist deshalb unerlässlich. Die mit einem Viertel des schweizerischen Beitrages kofinanzierten Projekte erlauben es der Schweiz, die Erfahrungen der GEF mitzutragen und die eigenen Erfahrungen aus der Entwicklungszusammenarbeit einzubringen. Ein solches Vorgehen erscheint dem Bundesrat besonders während der dreijährigen Pilotphase gerechtfertigt, während derer die Mechanismen und die Programme der GEF ständig überprüft und verbessert werden müssen. Die Frage der Art der Beteiligung der Schweiz an einer zweiten GEF-Tranche wird jedoch aufgrund der Resultate der Pilotphase neu aufgenommen und entschieden werden müssen.

3.

Die Weiterentwicklung der GEF wird vom Bundesrat kritisch mitverfolgt Nach Ablauf der dreijährigen GEF-Pilotphase Ende 1993 und einer Evaluation des Erreichten wird er dem Parlament über die gemachten Erfahrungen Bericht erstatten. Zu diesem Zeitpunkt wird es auch darum gehen, über eine eventuelle Mitarbeit der Schweiz in einer modifizierten regulären GEF zu befinden.

4.

Die GEF ist ein wichtiger erster Schritt zum Einbezug der Entwicklungsländer und gewisser ost- und zentraleuropäischer Länder zur Bekämpfung der klar als global identifizierbaren Umweltprobleme. Vorerst ist die GEF-Finanzierung auf die vier Bereiche Klima, Artenvielfalt, internationale Gewässer und Ozon (in gewissen Fällen, für welche der unter dem Montrealer Protokoll geschaffene Ozonfonds nicht zuständig ist) beschränkt Der Bundesrat ist sich bewusst, dass auch für die Finanzierung von Umweltprojekten von nationaler Priorität, wie sie an der UNCED im Rahmen der «Agenda 21 » definiert werden könnten, additionelle Ressourcen nötig sind. Die Verhandlungen darüber, wieviel neue Mittel zur Verfügung gestellt und welche multilateralen Kanälen zu ihrer Verwaltung eingesetzt werden sollen, laufen im Rahmen der Vorbereitungen zur Rio-Konferenz. Präsident: Die Interpellantin ist von der Antwort des Bundesrates teilweise befriedigt und beantragt Diskussion. Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion 61 Stimmen Dagegen 82 Stimmen #ST# 92.3033 Interpellation Grossenbacher Ergänzungsleistungen Prestations complémentaires Wortlaut der Interpellation vom 31. Januar 1992 Steigende Wohnungskosten und Krankenkassenprämien sowie allgemein höhere Lebenskosten bringen viele ältere Menschen in finanzielle Bedrängnis. Gerade dieser Generation macht es Mühe, zu «Bittstellern» zu werden, oder sie wissen nichts von ihrer Anspruchsberechtigung.

1.

Ist der Bundesrat bereit, benutzerfreundliche Informationen zu fördern, damit der Personenkreis, der Anspruch auf Ergänzungsleistungen hat, über diesen Anspruch besser informiert ist?

2.

Ist der Bundesrat bereit, darauf hinzuwirken, dass die Kantone die Formulare ihrer Steuererklärungen mit zusätzlichen Fragen ergänzen, welche sich an potentielle Ergänzungsleistungsbezüger richten? Es soll kein spezielles Gesuch für Ergänzungsleistungen mehr erforderlich sein, und der Anspruch auf Ergänzungsleistungen soll von Amtes wegen festgestellt werden.

3.

Ist der Bundesrat bereit, Schritte zu unternehmen, um die automatische Ausbezahlung der Ergänzungsleistungen zu realisieren? Texte de l'interpellation du 31 janvier 1992 La hausse des coûts du logement et des primes d'assurancemaladie, conjuguée à l'augmentation générale du coût de la vie, met de nombreuses personnes âgées dans une situation extrêmement difficile. Or, il est particulièrement pénible pour les gens de cette génération de «quémander» une assistance, lorsqu'ils n'ignorent pas purement et simplement à quoi ils ont droit

1.

Le Conseil fédéral est-il prêt à favoriser une vulgarisation axée sur les besoins des utilisateurs afin que les personnes ayant droit à des prestations complémentaires soient mieux informées de leurs droits?

2.

Le Conseil fédéral est-il prêt à faire en sorte que les cantons ajoutent aux formules de déclaration d'impôt des questions qui s'adressent aux bénéficiaires potentiels de prestations complémentaires? Ceux-ci ne devraient plus avoir besoin de présenter une demande spéciale pour recevoir ces prestations et leur droit à en bénéficier devrait être constaté d'office.

3.

Le Conseil fédéral est-il disposé à prendre les mesures nécessaires pour que les prestations complémentaires soient versées automatiquement?

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19.

Juni 1992 N 1247 Interpellation Wick Mitunterzeichner-Cosignataires: Keine -Aucun Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 29. April 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 29 avril 1992

1.

Seit Jahren bemühen sich das Bundesamt für Sozialversicherung, die AHV-Informationsstelle, die kantonalen und kommunalen EL-Stellen, die von AHV und IV massgeblich unterstützten Beratungsstellen von Pro Infirmis und Pro Senectute um eine breite und auch gezielte Information über die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV.

2.

Im Rahmen der 3. EL-Revision, die für die Legislatur 1991 bis 1995 vorgesehen ist, wird die Frage des EL-Anmeldeverfahrens zweifellos behandelt werden. Dabei wird geprüft werden müssen, ob eine mit zusätzlichen Angaben ergänzte Steuererklärung den EL-Stellen erlauben würde, die Rentner gezielt zu informieren, die Anspruch auf eine EL haben könnten.

3.

Es ist aus verschiedenen Gründen fraglich, ob die EL ganz automatisch und ohne Zutun der Versicherten festgelegt werden kann. Auch die durch den EWR bedingte Aufhebung der Karenzfrist für EWR- und EG-Angehörige (heute 15 Jahre Aufenthalt in der Schweiz für alle Ausländer) wird hinsichtlich der Abklärung des EL-Anspruches noch höhere Anforderungen stellen. Deshalb will der Bundesrat im Moment keine Schritte in Richtung Automatisierung einleiten. Präsident: Die Interpellantin ist von der Antwort des Bundesrates teilweise befriedigt und beantragt Diskussion. Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion 87 Stimmen Dagegen 36 Stimmen Verschoben -Renvoyé #ST# 92.3109 Interpellation Wick Kostenübernahme für die Behandlung angeborener Stoffwechselkrankheiten Troubles congénitaux du métabolisme. Prise en charge des frais de traitement Wortlaut der Interpellation vom 18. März 1992 Gewisse Patienten mit angeborenen Stoffwechselkrankheiten benötigen zeitlebens als Therapie ein Aminosäuregemisch, das eine für die Behandlung dieser Krankheiten spezifische Zusammensetzung hat So enthält zum Beispiel das Gemisch zur Behandlung der sogenannten Ahornsirupurinkrankheit weder Leucin, Isoleucin noch Valin. Diese sogenannt verzweigtkettigen Aminosäuren sind für solche Patienten toxisch und dürfen und müssen unter strikten Kontrollen durch Arzt und Labor in genau berechneten sehr kleinen Quantitäten zugeführt werden. Bei der bekannteren Phenylketonurie gilt das gleiche für ein Gemisch, das kein Phenylalanin enthält Die Kosten für diese Gemische werden, da absolut unabdingbar, durch die IV im Rahmen der Behandlung eines sogenannten Geburtsgebrechen selbstverständlich voll übernommen. Sobald diese Patienten das 20. Lebensjahr erreicht haben, entfällt die Kostenübernahme für die Behandlung durch die IV. Ebenso selbstverständlich wäre zu erwarten, dass jetzt die Krankenkassen einspringen. Hier zeigt sich nun die unheilige Vielfalt unseres Kassenwesens. Obwohl es sich nur um ganz wenige Patienten handelt, verweigern gewisse Kassen (darunter sehr finanzkräftige) die Uebernahme dieser Spezialdiätetika mit dem formellen Grund, dass diese nicht auf der Spezialitätenliste (SL) figurieren. Ein entsprechender Vorstoss von Herrn Nationalrat Ruffy ist, vermutlich weil die Gruppe der betroffenen Patienten sehr klein ist, im Sande verlaufen. Ich frage den Bundesrat an, was er zu unternehmen gedenkt, dass diesem unwürdigen Abschieben der Kosten einer wissenschaftlich 100prozentig erhärteten und von den Fachleuten weltweit anerkannten Therapie auf die Patienten sofort ein Ende gemacht wird. Texte de l'interpellation du 18 mars 1992 Certains patients souffrant de troubles congénitaux du métabolisme ont besoin toute leur vie d'un mélange d'acides aminés particulier pour se soigner. C'est ainsi que le mélange avec lequel on traite les malades atteints de la maladie du sirop d'érable ne contient ni valine ni leucine ni isoleucine, car ces acides aminés à chaîne ramifiée, très toxiques pour eux, ne doivent leur être administrés qu'à doses infimes, sous contrôle médical. Quant aux patients souffrant d'une maladie plus connue, la phénylcétonurie, le mélange qu'ils reçoivent ne doit pas contenir de phénylalanine. Le coût de tels mélanges vitaux est évidemment totalement pris en charge par l'Ai puisqu'il s'agit de maladies congénitales. Mais il ne l'est que jusqu'à ce que les intéressés aient atteint l'âge de vingt ans. On pourrait normalement attendre des caisses-maladie qu'elles prennent le relais. Or c'est là qu'on constate les méfaits d'un système trop diversifié, car bien qu'il s'agisse d'un tout petit nombre de patients, certaines caisses (et non des moindres!) refusent de prendre en charge ces frais sous prétexte que ces mélanges ne figurent pas dans la liste des spécialités. L'intervention de M. Ruffy, conseiller national, n'y a rien fait, vraisemblablement parce que ces patients sont trop peu nombreux. Je demande donc au Conseil fédéral ce qu'il entend entreprendre pour faire cesser immédiatement l'injustice qui consiste à faire payer aux malades un traitement dont l'aspect scientifique est corroboré à 100 pour cent et qui est reconnu par les spécialistes du monde entier. Mitunterzeichner-Cosignataires: Baumberger, Bircher Silvio, Bundi, Caccia, Darbellay, Engler, Epiney, Eymann Christoph, Fischer-Sursee, Gobet, Gonseth, Gysin, Keller Anton, Leu Josef, Leuenberger Moritz, Maeder, Reimann Maximilian, Ruckstuhl, Schnider, Segmüller, Stamm Judith, Theubet, Tschuppert Karl, Vollmer, Wiederkehr, Zwygart (26) Schriftliche Begründung-Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 6. Mai 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 6 mai 1992 Es trifft zu, dass gewisse Patienten mit angeborenen Stoffwechselkrankheiten zeitlebens als Therapie ein Aminosäuregemisch benötigen, z. B. zur Behandlung der sogenannten Ahornsirupurinkrankheit Die Kosten für diese Gemische werden durch die Invalidenversicherung im Rahmen der Behandlung eines Geburtsgebrechens bis zum 20. Altersjahr übernommen. Was nun die Krankenversicherung betrifft, so sieht Artikel 14 Absatz 1 Verordnung III über die Krankenversicherung vor, dass die gesetzlichen Pflichtleistungen im Falle der Krankheit zu gewähren sind; Geburtsgebrechen sind den Krankheiten gleichgestellt Für Patienten, die älter als 20 Jahre sind und solche Aminosäuregemische benötigen, müssten also die Kassen aufzukommen haben, wenn die Spezialdiätetika in eine der Listen aufgenommen werden könnten, die das Eidgenössische Departement des Innern oder das Bundesamt für Sozialversicherung herausgeben. Es handelt sich dabei um die Arzneimittelliste mit Tarif und die Spezialitätenliste, die pharmazeutische Spezialitäten enthält, die zwar nicht -- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Grossenbacher Ergänzungsleistungen Interpellation Grossenbacher Prestations complémentaires In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1992 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 92.3033 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 19.06.1992 - 08:00 Date Data Seite 1246-1247 Page Pagina Ref. No 20 021 330 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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