92-303-8
Verwaltungsbehörden 04.10.1993 92.303 8
4. Oktober 1993Deutsch11 min
Source admin.ch
Postulat Ledergerber 1810 N 4 octobre 1993 #ST# 92.3038 Postulat Ledergerber Aenderung der Verordnung zum Energienutzungsbeschluss Utilisation de l'énergie électrique. Révision de l'ordonnance Diskussion - Discussion Siehe Jahrgang 1992, Seite 1218-Voir année 1992, page 1218 Scherrer Jürg: Ich stelle den Antrag, das Postulat Ledergerber abzulehnen, d. h., die Verordnung, welche der Bundesrat erlassen hat, nicht zu überarbeiten. Der Postulant verlangt in seinem Vorstoss faktisch die Aufhebung der Fördersätze von 30 Prozent Er versäumt aber gleichzeitig, seine Vorstellung von einem anderen Höchstsatz einzubringen, so dass man annehmen muss, dass Fördersätze von bis zu 100 Prozent möglich wären, wenn das Postulat überwiesen würde. In der heutigen Wirtschaftslage und besonders eingedenk der Tatsache, dass sich die Bundesfinanzen in einem desolaten Zustand befinden, ist dies nicht sinnvoll. Bei hohen Fördersätzen werden Projekte in Angriff genommen und auf Kosten der Steuerzahler gefördert - nur aufgrund der Tatsache, dass es Subventionen gibt Die Subventionspraxis ist für die hohe Verschuldung von Bund, Kantonen und Gemeinden mitverantwortlich. Es werden sogenannte Investitionen ausgelöst, ohne dass deren Wirtschaftlichkeit überprüft wird. InZukunft wird also die Wirtschaftlichkeit Vorrang vorder masslosen Förderung von irgendwelchen Energieprojekten haben müssen, besonders da keine genügende Erfolgskontrolle über die geförderten Projekte vorliegt. Die Feststellung z. B., dass mit einer bestehenden Photovoltaikanlage 100 Haushalte mit Strom versorgt werden könnten, ist keine Erfolgskontrolle, wenn man weiss, dass der aus solchen Photovoltaikanlagen produzierte Strom Herstellungskosten von bis zum Zehnfachen der konventionellen Produktion verursacht Was die Fernwärme aus Abfallverbrennungsanlagen betrifft, so kann diese auch ohne Subventionen genutzt werden; denn diese Wirtschaftlichkeitsrechnung zeigt, dass es sinnvoll ist, Abgas- oder Abfallwärme aus Kehrichtverbrennungsanlagen zu nutzen, aber nur in der näheren Umgebung dieser Anlagen. Wird auf Kosten der Steuerzahler gefördert und subventioniert, dann kommen wieder unrentable Projekte auf den Tisch. Es werden dann weit entfernt liegende Gebiete mit Fernwärme versorgt. Die wirtschaftlichen Verluste sind eindeutig zu hoch. Ich möchte Sie bitten, dieses Postulat nicht zu überweisen, und möchte Herrn Bundespräsident Ogi bitten, an seiner Verordnung festzuhalten. Ledergerber: Ich danke dem Bundesrat, dass er bereit ist, das Postulat entgegenzunehmen. Das Postulat, wie es hier steht, korrigiert einen Fehler, der im Bundesrat passiert ist- auch der Bundesrat kann irren, das ist menschlich! -; ich finde es sympathisch, dass er bereit ist, diesen Fehler zu korrigieren. Worin besteht er denn? Der Bund hat mit Ihrem Einverständnis Programme entwickelt, um alternative Energieträger zu fördern, damit sie sich auf dem Markt durchsetzen können. Es gibt insbesondere drei Hauptförderprogramme: Eines betrifft die Abwärmenutzung aus Kehrichtverbrennungsanlagen, ein zweites betrifft die Nutzung regenerierbarer Energieträger, und ein drittes betrifft die Holznutzung. Nun hat der Bundesrat in seiner Verordnung festgelegt, dass solche Projekte nur bis zu maximal 30 Prozent der anrechenbaren Kosten subventioniert werden dürfen. Herr Scherrer Jürg, ich bitte Sie, gut zuzuhören: 30 Prozent der anrechenbaren Kosten! Und welche Kosten sind denn anrechenbar? Es sind jene Kosten, die höher sind als die Wirtschaftlichkeitsschwelle im Vergleich mit konventionellen Energieträgern. Das heisst mit anderen Worten, dass bei teureren Projekten insbesondere Holzprojekte sind wesentlich teurer- die Finanzierung in der Regel gar nicht mehr sichergestellt werden kann. Es geht in dieser Verordnung um einen Rückschritt. Vorher war es möglich, bei solchen Projekten bis zu 50 Prozent der anrechenbaren Kosten zu subventionieren, zusammen mit Kanton und Gemeinden: Das heisst dann etwa ein Viertel der Gesamtkosten. Nun, Herr Scherrer Jürg, liegen Sie vollständig falsch mit Ihrer Argumentation, wenn Sie sagen, man würde in eine masslose Förderung nichtwirtschaftlicher Energieträger eintreten und man könne sich das beim heutigen Stand der Bundesfinanzen nicht mehr erlauben. Worum ich den Bundesrat mit meinem Postulat bitte, sind nicht zusätzliche Subventionen - diese Subventionen sind gesprochen, diese Fonds bestehen -, sondern ich möchte nur, dass die Bezugsmöglichkeiten so geregelt werden, dass man dieses Geld vernünftigerweise auch abführen kann. Man hat während mehreren Jahren tatsächlich nicht einmal diese 3 Millionen und das ist bei Gott nicht viel! -anwenden können, weil die Regelung so, wie sie heute gilt, nicht vernünftig ist. Mit dem Energienutzungsbeschluss haben wir eine Regelung beschlossen, die diese Verordnung des Bundesrates nicht abdeckt Es ist ein Rückschritt gegenüber der Vergangenheit festzustellen, und es ist vor allem eine nicht zweckmässige Regelung. Noch ein Wort zu Herrn Scherrer: Sie sagen, Fernwärme könne man auch ohne Subventionierung nutzen. Sie sprechen zwar immer von «Abgaswärme» - das liegt Ihrer Partei wahrscheinlich näher-, aber es handelt sich um Abwärme der Kehrichtverbrennungsanlagen, und Sie sagen, man könne diese auch wirtschaftlich nutzen. Da muss ich Ihnen sagen: Das ist in aller Regel nicht der Fall. Bei allen Wärmenutzungen aus Kehrichtverbrennungsanlagen benötigen Sie relativ hohe Vorinvestitionen, bis sich ein solches System wirtschaftlich entwickeln kann. Es braucht Jahre, manchmal sogar Jahrzehnte, bis die Wirtschaftlich-keitsschwelle erreicht wird. Und hier wird immer subventioniert, sei es, dass ein Kanton, sei es, dass eine Gemeinde bezahlt. Der Bund möchte tatsächlich - das scheint mir auch sinnvoll die Abwärmenutzung aus Kehrichtverbrennungsanlagen fördern, denn das ist Energie, die anfällt und die heute zu einem grossen Teil ungenutzt der Atmosphäre übergeben wird. Wenn wir hier etwas investieren, so handelt es sich um Geld, das sehr gut angelegt ist Ich bitte Sie, dieses Postulat zu überweisen. Der Bundesrat ist bereit, es entgegenzunehmen. Auch wenn Sie dieses Postulat überweisen, wird vom Bund kein Franken mehr an Subventionen verlangt, als bereits gesprochen sind. Aber wir haben dann immerhin ein Zuteilungsverfahren, das zu handhaben und vernünftig ist und die gewünschten Effekte erzielt. Bundespräsident Ogi: Das Postulat Ledergerber zielt in die richtige Richtung. Der Bundesrat hat daher bereits am 6. Mai 1992 entschieden, das Postulat entgegenzunehmen. In der Folge hat jedoch der Nationalrat die Behandlung dieses Postulates verschoben, und nach mehr als einem Jahr wollte der Bundesrat nicht mehr länger zuwarten. Mit Beschluss vom 30. Juni 1993 hat der Bundesrat den Artikel 25 der Energienutzungsverordnung im Sinne des Postulates geändert Neu gelten für Finanzhilfen im Energiebereich flexiblere Limiten. Insbesondere wurde die Grenze der Finanzhilfen von Bund, Kantonen und Gemeinden von 50 auf 80 Prozent der anrechenbaren Kosten heraufgesetzt. Mit der grösseren Flexibilität bei den Finanzhilfen sind aber keine Mehrausgaben des Bundes verbunden. Die verfügbaren finanziellen Mittel können auf weniger Projekte, dafür aber auf besonders förderungswürdige Projekte konzentriert werden. Die neuen Sätze führen also nicht zu Mehrausgaben, wie das Herr Scherrer Jürg hier gesagt hat Der Topf bleibt gleich gross, aber die höheren Sätze erlauben, die Mittel dort einzusetzen, wo sie etwas bringen. Man könnte also sagen: «Klotzen statt Kleckern», Mittel dort konzentrieren, wo sie effizient -- 1 of 3 -4. Oktober 1993 1811 Postulat Wick eingesetzt werden können, ohne - ich betone das noch einmal - Mehrausgaben. Diese neue Regelung ist bereits seit dem 1. August 1993 in Kraft. Der Bundesrat hat somit dem Anliegen des Postulanten Rechnung getragen. Er hat nicht gewartet, und er hat die Fehler, Herr Ledergerber, korrigiert; er hat angepasst und verbessert. Ich bitte Sie daher, das Postulat als erledigt abzuschreiben. Ledergerber: Der Bundesrat weiss alles, und er weiss immer alles - ausser, es sei nicht der Fall! Ich nehme an, diesmal sei es der Fall. Ich bin allerdings etwas überrascht. Ich habe vorher noch mit dem Amtsdirektor gesprochen, und ich habe nichts davon gehört. Seitdem 1. August 1993 soll diese Regelung also in Kraft sein. Wenn das der Fall ist, würde ich mich einer Abschreibung nicht widersetzen. Diese Information ist für mich völlig neu. Ich bin überrascht, dass ich sie von Ihnen nicht bekommen habe, bevor wir diese Uebung veranstaltet haben. Abgeschrieben - Classé 92.3434 #ST# Postulat Wick Förderung der erneuerbaren Energie, insbesondere von Sonnenkollektoren Développement des énergies renouvelables et en particulier des capteurs solaires Wortlaut des Postulates vom 8. Oktober 1992 Etliche Pionierfirmen haben technisch einwandfreie Lösungen zum Einsatz von Sonnenkollektoren zur Wärmegewinnung auf dem Markt. Es ist unbestreitbar, dass aus klimatischen Gründen diese Form der Gewinnung der Sonnenenergie rasch den grössten Beitrag zur Verminderung der CO2-Last (mit gleichzeitiger Reduktion weiterer Luftschadstoffe) bringt. Deswegen ist die Förderung dieser regenerierbaren Energie auch im Rahmen von «Energie 2000» vorgesehen. Rezession und weltweit umweltfeindlich tiefe Erdölpreise verhindern zurzeit leider, dass dieses ökologisch sinnvolle Angebot des Marktes benützt wird. Abstruse neokonservative Vorstellungen von Schönheit, was Dächer anbetrifft, bilden im Rahmen der landesüblichen bürokratischen Bewilligungsverfahren ein weiteres Hindernis für den Einsatz dieser Energieform. Ich bitte deshalb den Bundesrat um einen Bericht, was er vorzukehren gedenkt,
Erwägungen
1.
um den Marathon «Energie 2000» («Marathon, nicht Sprint!») wirklich zu starten;
2.
um den bereits vorhandenen, zum Teil sehr gut qualifizierten Firmen auf diesem Gebiet das Ueberleben so lange zu ermöglichen, bis die Randbedingungen (Erdölderivat-Preise mit internalisierter Umweltbelastung) besser werden;
3.
um die Kantone zu überzeugen, gegen Kollektoren gerichtete bürokratische Hindernisse abzubauen. Texte du postulat du 8 octobre 1992 Quelques entreprises pionnières possèdent des techniques sans défaut qui permettraient de lancer sur le marché des capteurs solaires servant à la production de chaleur. Il est incontestable que, sous notre climat, cette forme d'énergie contribuerait rapidement à réduire la pollution due au CO2 (et à d'autres substances). C'est pourquoi le projet «Energie 2000» prévoit l'encouragement de cette énergie renouvelable. Malheureusement, la récession et les prix du pétrole qui, dans le monde entier, sont trop bas pour ne pas nuire à l'environnement, interdisent actuellement tout développement commercial de ce créneau écologique. De confuses idées néoconservatrices sur l'esthétique des toits constituent un obstacle de plus à l'emploi de cette forme d'énergie, en raison de la procédure d'autorisation bureaucratique en usage. Je prie donc le Conseil fédéral de faire un rapport sur les mesures qu'il compte prendre pour:
1.
donner effectivement le départ du marathon «Energie 2000» (qui doit être un marathon et non un sprint);
2.
permettre aux entreprises de ce domaine, qui sont actuellement très bien qualifiées, de survivre jusqu'à ce que les conditions auxquelles elles sont confrontées s'améliorent (prix des produits pétroliers incluant le coût écologique);
3.
convaincre les cantons de supprimer les obstacles bureaucratiques dirigés contre les capteurs solaires. Mitunterzeichner-Cosignataires: Baumberger, Blatter, Danuser, Epiney, Eymann Christoph, Grossenbacher, MeyerTheo, WyssPaul.Zölch (9) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Eines der Hauptziele von «Energie 2000» ist die Stabilisierung der C02-Belastung durch die Schweiz vorerst auf dem Stand von 1990; später ist diese notgedrungen aber weiter abzusenken. Ich verweise auf meine Interpellation von 1986, welche bereits auf die C02-Belastung und die drohende Klimakatastrophe hingewiesen hatte! Durch die massive Verschmutzung der Stratosphäre, welche durch die Ausbrüche des Pinatubo auf den Philippinen verursacht wurde, wird diese Erwärmung der Erdatmosphäre vorübergehend etwas verzögert. Dadurch werden der Druck und der Handlungsbedarf für jene Regierungen und politischen Gruppierungen kleiner, denen dieses Problem sowieso quer zur eigenen Ideologie liegt. Ohne Zweifel bringt das Pinatubo-Phänomen höchstens einen kurzfristigen Aufschub. An sich haben Bundesrat und Parlament mit dem Programm «Energie 2000» und dem Energienutzungsbeschluss die richtigen Schritte eingeleitet. Deshalb wäre es besonders bedauerlich, wenn leistungsfähige Firmen, die in einem ökologischen Prioritätsbereich schon sehr viel Geld investiert haben, wegen der gegenwärtig widrigen Umstände das Handtuch werfen müssten. Wenn in ein bis zwei Jahren das Programm «Energie 2000» richtig in Fahrt kommen sollte, dürfen nicht ausgerechnet heute die vorhandenen Vorinvestitionen gefährdet werden. Eine Förderung der Solarkollektoren im heutigen Zeitpunkt ist ökologisch unbedingt nötig und auch im Rahmen des Einsatzes gegen die wachsende Arbeitslosigkeit wichtig. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 30. November 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 30 novembre 1992 Im Rahmen von «Energie 2000» misst der Bundesrat der Sonnenenergienutzung für die Wärmegewinnung einen bedeutenden Stellenwert bei. Dementsprechend hat er ein Förderungsprogramm ausarbeiten lassen, welches klare Prioritäten setzt. Der Bundesrat beantwortet die gestellten Fragen folgendermassen:
1.
Der «Marathon» wurde gestartet, indem Förderungsbeiträgefür Sonnenkollektoranlagen (und übrigens auch für Photovoltaikanlagen) ausgerichtet werden. Diese Aktion wurde am 17. September 1992 durch den Vorsteher des Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartementes angekündigt und ist seit dem 1. Oktober 1992 in Kraft. Das erwähnte Förderungsprogramm startet demnächst mit weiteren Aktionen. Ein «Marathon» kann zwangsläufig nicht sofort volle Wirkung haben und zugleich langfristig angelegt sein. Wichtig ist nicht nur der zeitgerechte Start, die richtige Richtung ist mindestens ebenso wesentlich. Der Bundesrat ist überzeugt, dass der Start in die gute Richtung gelungen ist. Die unmittelbar auf die Veröffentlichung eingegangenen Anfragen und Gesuche bestätigen dies.
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat Ledergerber Aenderung der Verordnung zum Energienutzungsbeschluss Postulat Ledergerber Utilisation de l'énergie électrique. Révision de l'ordonnance In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 10 Séance Seduta Geschäftsnummer 92.3038 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 04.10.1993 - 15:30 Date Data Seite 1810-1811 Page Pagina Ref. No 20 023 204 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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