92-303
Verwaltungsbehörden 07.06.1993 92.303
7. Juni 1993Deutsch23 min
Source admin.ch
7. Juni 1993 N 1041 Asylpolitik. Initiativen und persönliche Vorstösse Hess Peter, Hollenstein, Hubacher, Iten Joseph, Jaeger, Jäggi Paul, Jeanprêtre, Jöri, Keller Anton, Kühne, Leemann, Leu Josef, Leuba, Leuenberger Ernst, Loeb François, Manie, Marti Werner, Matthey, Maurer, Meier Hans, Meier Samuel, Misteli, Mühlemann, Nabholz, Marbel, Nebiker, Oehler, Perey, Philipona, Raggenbass, Rebeaud, Rechsteiner, Robert, Rohrbasser, Ruckstuhl, Ruffy, Rutishauser, Rychen, Sandoz, Savary, Scheidegger, Scheurer Rémy, Schmid Peter, Schmied Walter, Schnider, Segmüller, Seiler Hanspeter, Spielmann, Spoerry, Steiger, Steinegger, Strahm Rudolf, Stucky, Theubet, Thür, Tschäppät Alexander, Tschopp, Tschuppert Karl, Verterli, Vollmer, Wanner, Weder Hansjürg, Wick, Wittenwiler, Wyss Paul, Wyss William, Zbinden, Ziegler Jean, Zisyadis, Zölch, Züger, Zwahlen, Zwygart (138) Für den Antrag Moser/SD/Lega-Fraktion stimmen: Votent pour la proposition Moser/groupe DS/Ligue: Allenspach, Bischof, Borer Roland, Bortoluzzi, Dreher, Etique, Giezendanner, Jenni Peter, Kern, Maspoli, Miesch, Moser, Neuenschwander, Reimann Maximilian, Scherrer Jürg, Stalder, Stamm Luzi, Steffen, Steinemann (19) Der Stimme enthalten sich - S'abstiennent: Fischer-Hägglingen, Frey Walter, Gysin, Mauch Rolf (4) /Abwesend sind - Sont absents: Aubry, Bäumlin, Blatter, Blocher, Bodenmann, Borradori, Bührer Gerald, Caccia, Daepp, Deiss, Dormann, Ducret, Fasel, Fischer-Seengen, Frey Claude, Friderici Charles, Giger, Hildbrand, Keller Rudolf, Ledergerber, Leuenberger Moritz, Maeder, Maitre, Mauch Ursula, Meyer Theo, Müller, Pidoux, Pini, Poncet, Ruf, Scherrer Werner, Schmidhalter, Schwab, Seiler Rolf, Sieber, Stamm Judith, Suter, Wiederkehr (38) Frau Haller, Vizepräsidentin, stimmt nicht Mme Haller, vice-présidente, ne vote pas Ziff./Ch. 5 Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit 108 Stimmen Für den Antrag der Minderheit 34 Stimmen #ST# 92.303 Standesinitiative Thurgau Gegen den Missbrauch des Asylrechts Initiative du canton de Thurgovie Contre l'abus du droit d'asile Beschluss des Ständerates vom 10. Dezember 1992 Décision du Conseil des Etats du 10 décembre 1992 Wortlaut der Initiative vom 3. Juli 1992 Der Bund wird aufgefordert:
Erwägungen
1.
die Grenzkontrollen zu verstärken, um die illegale Einreise von Asylbewerbern zu erschweren und die Tätigkeit von Schlepperorganisationen zu unterbinden;
2.
eine Quotenregelung für Asylanten einzuführen. Texfe de l'initiative du 3 juillet 1992 La Confédération est invitée à:
1.
intensifier les contrôles afin de rendre plus difficile l'entrée illégale des requérants d'asile et d'enrayer l'activité des filières de passeurs;
2.
établir un système de quotas pour les personnes cherchant asile. Frau Zölch unterbreitet im Namen der Kommission den folgenden schriftlichen Bericht: Der Grosse Rat des Kantons Thurgau beschloss am 17. Juni 1992, der Bundesversammlung eine Standesinitiative gegen den Missbrauch des Asylrechts zu überweisen. Initiiert wurde dieses Begehren durch eine Volksinitiative, die am 26. Juni 1991 bei der Staatskanzlei des Kantons Thurgau eingereicht wurde. Zusätzlich zu den oben genannten Punkten forderte die Volksinitiative die Ausschaffung aller illegal eingereisten Asylbewerber. Der Grosse Rat beschloss, die Standesinitiative ohne diesen Punkt zu überweisen, da diese Forderung gegen das Völkerrecht verstösst. Der Ständerat hat am 10. Dezember 1992 beschlossen, Ziffer 1 der Standesinitiative Folge zu geben, ihn aber als erfüllt abzuschreiben und Ziffer 2 keine Folge zu geben. Die Staatspolitische Kommission, welcher dieses Geschäft zur Vorberatung zugewiesen wurde, prüfte die Standesinitiative am 22. Januar 1993 in Anwesenheit von Vertretern des Bundesamtes für Flüchtlinge. Grundsätzlich hielt die Kommission fest, dass sich die Lage im Asylbereich seit der Einreichung der Volksinitiative am 26. Juni 1991 entspannt hat. Die Zahl der Asylgesuche ist im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Die Kommission ist sich bewusst, dass sich die Situation jederzeit wiederverschärfen kann und die Forderung nach Verstärkung der Grenzkontrollen wieder an Aktualität gewinnen könnte. Die Kommission kam zu folgenden Schlüssen: Zu Ziffer 1: Der Bundesrat setzte am 13. Februar 1991 eine interdépartementale Arbeitsgruppe «für ausserordentliche Lagen im Flüchtlingsbereich» ein und gab ihr unter anderem den Auftrag, die rechtlichen, personellen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen zu schaffen, um für den Fall ausserordentlicher Lagen im Flüchtlingsbereich so rasch als möglich das Grenzwachtkorps und die Grenzpolizeiorgane durch Formationen der Armee verstärken oder Truppen für die Betreuung einsetzen zu können. Der Bundesrat behandelte den Bericht der Arbeitsgruppe und liess die notwendigen rechtlichen Grundlagen ausarbeiten. So sollen unter anderem im Rahmen des neuen Militärorganisationsgesetzes die rechtlichen Grundlagen für einen subsidiären Einsatz von Truppen zugunsten des Grenzwachtkorps oder zur Betreuung schutzsuchender Ausländer geschaffen werden. Für den Fall, dass sich die Lage im Asylbereich kurzfristig verschärft, besteht bereits auf Verordnungsebene ein ausgearbeiteter Entwurf, der vom Bundesrat zur Kenntnis genommen, aber noch nicht verabschiedet worden ist Die aktuelle Lage erfordert keine Verstärkung der Grenzkontrollen. Die Kommissionsmehrheit beantragt, dieser Forderung Folge zu geben, sie aber als erfüllt abzuschreiben, da der Bundesrat die notwendigen Massnahmen bereits getroffen hat, um innert kürzester Frist auf einen Zustrom von Asylsuchenden reagieren zu können. Zudem weist sie darauf hin, dass der Nationalrat bereits am 2. Juni 1992 beschlossen hat, ein Postulat zu überweisen, das den Bundesrat auffordert, zur besseren Sicherung unserer Grenzen folgende Möglichkeiten zu prüfen:
1.
die Verstärkung des Grenzwachtkorps;
2.
die Verstärkung der Grenzwacht durch Einsatz von Truppen als Notmassnahme;
3.
technische Ueberwachungseinrichtungen gegen illegalen GrenzübertritL Die Minderheit der Kommission beantragt, der Forderung nach Verstärkung der Grenzkontrollen ebenfalls Folge zu geben und gleichzeitig ein Postulat zu überweisen, denn mit den bereits getroffenen Massnahmen werde die Forderung des Kantons Thurgau noch nicht erfüllt Vor allem fordert die Minderheit Massnahmen gegen die Tätigkeit der Schlepperorganisationen und zudem eine entsprechende Vorbereitung im Hinblick auf einen Zustrom von Asylsuchenden. Zu Ziffer 2: Die Kommission beantragt, die Einführung einer Quotenregelung abzulehnen. Die Quotenregelung hätte zur Folge, dass die erste Person, die nach Erschöpfung der Quote um Asyl nachsucht, sofort und ohne Verfahren ausgeschafft werden müsste. Diese Person könnte ja tatsächlich politisch verfolgt und bei einer Rückschaffung an Leib und Leben gefährdet sein. Ihre Ausweisung würde gegen das völkerrechtliche Prinzip des Non-refoulement verstossen, das sowohl in der Flucht-- 1 of 5 -Politique d'asile. Initiatives et interventions personnelles 1042 N 7 juin 1993 lingskonvention als auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention geregelt ist Die Kommission ist der Ansicht, dass die Einführung einer Quotenregelung im Rahmen einer alle Ausländerkategorien einschliessenden Migrationspolitik überprüft werden müsste. MmeZölch présente au nom de la commission le rapport écrit suivant: Le Grand Conseil de Thurgovie a décidé, le 17 juin 1992, de transmettre à l'Assemblée fédérale une initiative cantonale contre les abus du droit d'asile. Cette requête a été suscitée par une initiative populaire déposée le 26 juin 1991 à la Chancellerie d'Etat du canton de Thurgovie. En plus des points mentionnés ci-dessus, l'initiative populaire demandait l'expulsion de tous les requérants d'asile entrés illégalement en Suisse. Le Grand Conseil a décidé de transmettre l'initiative saufen ce qui concerne ce dernier point, qui est contraire au droit international. Le Conseil des Etats a décidé, le 10 décembre 1992, de donner suite au chiffre 1 de l'initiative, mais de le classer et de ne pas donner suite au chiffre 2. La Commission des institutions politiques, saisie de cet objet, a examiné l'initiative le 22 janvier 1993 en présence de représentants de l'Office fédéral des réfugiés. La commission a constaté que, fondamentalement, la situation dans le domaine de l'asile s'était détendue depuis le dépôt de l'initiative, le 26 juin 1991. Le nombre des demandes d'asile a baissé par rapport à l'année précédente. La commission est consciente que la situation peut s'aggraver atout moment et que les besoins d'un contrôle accru aux frontières peut redevenir d'actualité. La commission est parvenue aux conclusions suivantes: Ad chiffre 1: Le 13 février 1991, le Conseil fédéral a institué un groupe de travail interdépartemental, «Situations extraordinaires dans le domaine des réfugiés», qu'il a entre autres choses chargé de créer les conditions nécessaires d'ordre juridique, personnel, organisationnel et technique aux fins de renforcer aussi rapidement que possible, par des formations militaires, le corps des gardes-frontière et les organes de la police des frontières en cas de situation extraordinaire dans le domaine des réfugiés. Le Conseil fédéral a traité le rapport du groupe de travail et fait élaborer les bases juridiques nécessaires. C'est ainsi que, notamment dans le cadre de la nouvelle loi sur l'organisation militaire, les bases juridiques nécessaires à l'engagement subsidiaire de troupes pour renforcer le corps des gardesfrontière ou la prise en charge d'étrangers cherchant protection seront créées. Au cas où la situation dans le domaine de l'asile devrait s'aggraver à court terme, un projet d'ordonnance existe déjà, projet dont le Conseil fédéral a pris acte, mais qu'il n'a pas encore adopté. La situation actuelle ne requiert pas un renforcement des contrôles à la frontière. La majorité de la commission propose de donner suite à cette requête, mais de la classer du moment que le Conseil fédéral a déjà pris les mesures nécessaires de manière à réagir dans de brefs délais en cas d'afflux de réfugiés. La commission signale en outre que le Conseil national a déjà décidé, le 2 juin 1992, de transmettre au Conseil fédéral un postulat l'invitant à examiner les possibilités suivantes pour une meilleure surveillance de nos frontières:
1.
le renforcement du corps des gardes-frontière;
2.
le renforcement de la surveillance à la frontière par l'engagement de troupes à titre de mesure d'urgence;
3.
des dispositifs techniques de surveillance contre un passage illégal de la frontière. La minorité de la commission propose également de donner suite à la demande relative à l'intensification des contrôles à la frontière et de transmettre un postulat, les mesures déjà adoptées ne satisfaisant pas encore aux exigences du canton de Thurgovie. La minorité de la commission souhaite avant tout que des mesures soient prises pour enrayer les activités des filières de passeurs et pour faire face de manière adéquate à un éventuel afflux de requérants d'asile. Ad chiffre 2: A l'unanimité, la commission propose de rejeter le système des quotas. Ce système aurait pour conséquence que la première personne à dépasser les quotas et qui demande asile doit être expulsée immédiatement et sans procédure. Or, il est effectivement possible que cette personne fasse l'objet de poursuites politiques et que sa vie et son intégrité corporelle soient menacées en cas de refoulement Une telle mesure d'expulsion violerait le principe de non-refoulement, principe de droit international, réglé aussi bien dans la convention sur les réfugiés que dans la Convention européenne des droits de l'homme. La commission est d'avis qu'il y a lieu d'examiner la question de savoir si, dans le cadre d'une politique de migration incluant toutes les catégories d'étrangers, il est opportun d'introduire un système de quotas. Antrag der Kommission Ziff. 1 Die Kommission beantragt mit 16 zu 6 Stimmen: Mehrheit Der Initiative Folge geben, sie aber als erfüllt abschreiben. Minderheit (Seiler Hanspeter, Aubry, Borer Roland, Fischer-Seengen, Schmied Walter, Steffen) Der Initiative Folge geben und ein gleichlautendes Postulat überweisen. Ziff. 2 Die Kommission beantragt mit 17 zu 5 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Antrag Steinemann Der Initiative Folge geben Schriftliche Begründung Auch die Standesinitiative Thurgau befasst sich mit den Missständen im Asylwesen, die heute keineswegs durch einzelne eingeleitete Massnahmen als erfüllt zu betrachten sind. Die Lage im Asylbereich hat sich keineswegs längerfristig entspannt, wie es die Mehrheit der Staatspolitischen Kommission und der Bundesrat glauben machen wollen. Gerade durch die neueste Entwicklung in Deutschland werden wir uns wieder mit vermehrter illegaler Einwanderung befassen müssen. Ich beantrage, der Standesinitiative Thurgau in vollem Wortlaut Folge zu geben, auch wenn der Bundesrat im Februar 1991 mit dem Einsatz der interdepartementalen Arbeitsgruppe für ausserordentliche Lagen im Flüchtlingsbereich einen Schritt in die richtige Richtung getan hat Konkrete Resultate mit Handlungsauftrag sind vom Bundesrat noch nicht verabschiedet worden. Mit den bis heute getroffenen Massnahmen werden die Forderungen des Kantons Thurgau jedenfalls nicht vollständig erfüllt Schlepperorganisationen sind nach wie vor sehr aktiv und Vorbereitungen im Hinblick auf einen erneut zu erwartenden Zustrom von Asylsuchenden müssen konkretisiert werden. Auch die in Ziffer 2 verlangte Einführung einer Quotenregelung ist gutzuheissen, da unsere Schweiz - trotz bundesrätlichen Versprechen - schon heute einen zu hohen Ausländeranteil aufweist. In Anbetracht der Entwicklung der ausländischen Wohnbevölkerung ist es legitim und höchste Zeit, sich mit dieser Frage konkret zu befassen. Die Schweiz ist eines der dichtest bevölkerten Länder der westlichen Welt und schon deshalb kein Einwanderungsland. Ein Ausländeranteil von 18 Prozent, wie wir ihn heute bereits haben, ist nun wirklich genug. Im Kanton Genf beispielsweise sind mehr als ein Drittel Ausländer! Und zu den Ausländeranteilen der Wohnbevölkerung kommen noch Zehntausende, die sich in der Schweiz aufhalten, aber in der offiziellen Statistik nicht erwähnt sind. Die Zukunft lässt keine Aenderung erwarten, erhöhen sich doch die Ausländerzahlen in zunehmendem Tempo auch durch Geburtenüberschuss. So vergrössert sich die ausländische Wohnbevölkerung durch Nettoeinwanderung und Geburtenüberschuss jedes Jahr um eine Stadt der Grosse von Luzern, oder innert der letzten fünf Jahre also um eine Erhöhung von über 280 000 Personen, was etwa der Bevölkerung des Kantons Tessin entspricht Immer grösser wird auch der Anteil von Personen aus Ländern -- 2 of 5 -7. Juni 1993 N 1043 Asylpolitik. Initiativen und persönliche Vorstösse anderer Kulturkreise, deren Integration äusserst problematisch ist und früher oder später zu sozialen Spannungen führen muss. Insbesondere auch die Belastung der Bevölkerung durch zu viele kriminelle Asylbewerber muss endlich reduziert werden! Der Deutsche Bundestag hat am 26. Mai 1993 das neue Asylrecht gebilligt und sein Einverständnis zu einer Begrenzung der Zuwanderung gegeben. Die restriktiven Neuregelungen treten auf den 1. Juli in Kraft. Deutschland hat demonstriert, dass eine weitere ungebremste Masseneinwanderung von Wirtschaftsflüchtlingen in Zentraleuropa nicht mehr zu verkraften ist, und wird seine Grenzen für die wachsenden weltweiten Wanderungsbewegungen möglichst undurchlässig machen. Bis zu 80 Prozent der Ankömmlinge können nach neuem Recht keinen Asylantrag mehr stellen. Wer durch einen Nachbarstaat einreist, wird dahin zurückgeschickt. Wegen der Restriktionen in Deutschland werden nun vermehrt wieder viele Asylbewerber bei uns auftreten. Allein in den ersten vier Monaten dieses Jahres sind über 160 000 Asylbewerber in Deutschland eingereist.... Der Druck auf die Schweiz wird enorm zunehmen. Diese Asylfragen sind wichtige Aspekte der Bevölkerungspolitik! Ich bitte Sie, dieser Initiative Folge zu geben. Proposition de la commission Ch.1 La commission propose, par 16 voix contre 6: Majorité Donner suite à l'initiative, mais la classer. Minorité (Seiler Hanspeter, Aubry, Borer Roland, Fischer-Seengen, Schmied Walter, Steffen) Donner suite à l'initiative et transmettre un postulat de même teneur. Ch. 2 La commission propose, par 17 voix contre 5, de ne pas donner suite à l'initiative. Proposition Steinemann Donner suite à l'initiative Frau Heberlein, Berichterstatterin: Mit seiner Initiative verlangte der Grosse Rat des Kantons Thurgau zwei inhaltlich völlig verschiedene Massnahmen. Ziffer 1 verlangt eine Verstärkung der Grenzkontrollen, um die illegale Einreise zu erschweren und die Tätigkeit von Schlepperorganisationen zu unterbinden. Der Ständerat beschloss auf Antrag des Bundesrates, diesem Antrag Folge zu geben und ihn als erfüllt abzuschreiben. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates schliesst sich diesem Antrag mit 16 zu 6 Stimmen an. Bezüglich Ziffer 1 wäre der Antrag Steinemann also überflüssig, weil wir der Standesinitiative Folge geben, sie dann aber abschreiben. Damit bringen wir zum Ausdruck, dass das Anliegen berechtigt ist Es wurde in verschiedenen parlamentarischen Vorstössen aufgegriffen. Eine interdépartementale Arbeitsgruppe des Bundesrates hat sich damit beschäftigt und u. a festgestellt, dass rechtliche Grundlagen für einen subsidiären Einsatz von Truppen - zur Unterstützung des Grenzwachtkorps -, die im Rahmen des neuen Militärorganisationsgesetzes zur Betreuung von Asylbewerbern eingesetzt würden, zuerst geschaffen werden müssten. In einer vorbereiteten Verordnung schuf der Bundesrat nun die Grundlagen, damit notfalls kurzfristig eingeschritten werden könne. Zusammen mit den bereits überwiesenen Postulaten ist dieser Forderung also vollumfänglich Genüge getan. Aus diesen Gründen beantragt Ihnen die Mehrheit der Staatspolitischen Kommission, Ziffer 1 der Initiative Folge zu geben, sie aber als erfüllt abzuschreiben und das Postulat der Minderheit abzulehnen. In Ziffer 2 wird auf andere Weise - nicht wie in der Standesinitiative Aargau - nochmals eine Quotenregelung festgelegt Auch hier sind wir aus rechtlichen Gründen zum Schluss gekommen, dass eine starre, zahlenmässige Begrenzung nicht zulässig ist. Es bestehen auch entsprechende Rechtsgutachten. Bei Asylgesuchen, welche dann ausserhalb der Quote eingereicht werden - ich habe dies bereits mehrmals erwähnt -, müssen die völkerrechtlichen Grundlagen trotzdem geprüft werden. Die Frage der Quotenregelung muss vertieft diskutiert werden - dies gilt auch im Hinblick auf den Vorstoss für ein Migrationsgesetz - und im Zusammenhang mit einer umfassenden Einwanderungspolitik geprüft werden und nicht isoliert im Rahmen der Asylpolitik. Herr Steinemann hat in der Begründung seines Antrages, der Initiative auch in diesem Punkte Folge zu geben, auf die neue deutsche Gesetzgebung verwiesen. Dazu ist nochmals festzuhalten - wie Herr Bundesrat Koller dies am Freitag bereits getan hat -: Das neue deutsche Recht nähert sich mit der Aufhebung des subjektiven Rechtsanspruchs auf eine materielle Prüfung jedes einzelnen Asylgesuches nur den übrigen europäischen Gesetzgebungen an. Auch das schweizerische Recht ermöglicht seit vielen Jahren die Rückschaffung in ein «Safe country», und dazu gehören alle EG-Staaten. Wichtig sind in diesem Zusammenhang aber die Rückführungsabkommen, insbesondere dasjenige mit Italien. Hier ist Druck aufzusetzen. Die Staatspolitische Kommission beantragt Ihnen daher mit
17.
zu 5 Stimmen, Ziffer 2 der Initiative keine Folge zu geben und damit auch den Antrag Steinemann abzulehnen. M. Borei François, rapporteur: Deux points sont soulevés par cette initiative: la question du contrôle aux frontières et la question des quotas. Je commencerai par la seconde. Les quotas étaient déjà un argument avancé pour repousser l'initiative 91.310 du canton d'Argovie. Si nous admettions ce principe des quotas, nous devrions dénoncer entre autres la Convention de Genève sur les réfugiés et nous ne voulons pas demander au Conseil fédéral de dénoncer cet accord international ainsi que d'autres dont la teneur serait semblable. Nous vous invitons donc fermement à repousser cette proposition, décision qui a été prise en commission par 17 voix contre 5. En ce qui concerne le chiffre 1, après audition de divers représentants de l'administration, la commission est arrivée à la conclusion que le Conseil fédéral était prêt à prendre si nécessaire des mesures en cas d'afflux de réfugiés, mais il n'estime pas devoir prendre, pour l'instant, des mesures concrètes, au-delà de celles qui ont déjà été décidées. La commission partage ce point de vue, par 16 voix contre 6, et estime donc, comme M. Steinemann, qu'il faut donner suite à ce point de l'initiative, mais que l'on peut le classer étant donné qu'il est réalisé. La minorité Seiler Hanspeter de la commission veut reprendre la même idée sous forme d'un postulat, ce que la majorité juge inutile étant donné que le Conseil national a déjà transmis un postulat ayant une teneur fort similaire. Nous avons voté le
2.
juin 1992, ici en plénum, un postulat prévoyant: 1. le renforcement du corps des gardes-frontière; 2. le renforcement de la surveillance à la frontière par l'engagement de troupes à titre de mesure d'urgence; 3. des dispositions techniques de surveillance contre un passage illégal de la frontière. Un postulat a déjà été voté le 2 juin 1992, pourquoi dès lors en voter un second qui va dans le même sens, une année après? Ce ne serait guère utile et c'est pourquoi nous vous proposons de considérer le chiffre 1 de l'initiative de Thurgovie comme pouvant être accepté, puis classé, de ne pas donner suite au chiffre 2 et de refuser le postulat de la minorité Seiler Hanspeter. Seiler Hanspeter, Sprecher der Minderheit: Zuerst eine generelle Vorbemerkung: Standesinitiativen haben im eidgenössischen Parlament, so sagt man, immer einen schweren Stand, und im Volk, wenn man mit Grossräten der Kantone diskutiert, heisst es etwa, sie würden im Bundeshaus sowieso unter den Tisch gewischt Dieses Image besteht tatsächlich nicht ganz zu Unrecht; wir sind sehr selten bereit, etwas aus einer Standesinitiative zu übernehmen. Darf ich darauf hinweisen, dass sich Kommissionsmehrheit -- 3 of 5 -Politique d'asile. Initiatives et interventions personnelles 1044 N 7 juin 1993 und Kommissionsminderheit in einem einig sind. Beide wollen nämlich in Ziffer 1 - es geht um die Verstärkung der Grenzkontrolle - Folge geben. Die Mehrheit würde Ziffer 1 als erfüllt abschreiben, die Minderheit vertritt hier einen differenzierteren Standpunkt Wenn man Ziffer 1 als erfüllt abschreiben würde, hiesse das bestätigen, dass in Sachen Grenzkontrollen, dass in Sachen illegaler Einreise von Asylbewerbern, dass in Sachen Erschwerung der Tätigkeit von Schlepperorganisationen bereits alles zum besten bestellt sei. Wir wissen alle genau, dass dem nicht so ist Ich habe mich auch vor Ort erkundigt, ich habe Bekannte, die im Grenzwachtkorps arbeiten und mir bestätigt haben, dass sie manchmal tatenlos zuschauen müssen und nicht handeln können. Die entsprechenden Mittel stehen ihnen zumindest im Moment nicht zur Verfügung. Es besteht also in diesem Punkt Handlungsbedarf. Es kommt etwas dazu, Frau Heberlein hat es schon angesprochen: In Deutschland hat man die Asylpolitik bedeutend verschärft oder will sie verschärfen, und das wird bestimmt nicht ohne Auswirkungen auf unser Land bleiben. Herr Bundesrat Koller hat uns am letzten Freitag ein paar Zahlen genannt Auch sie wurden hier wiederholt Unserer Meinung nach sind präventive Massnahmen zu treffen. Ich verweise auf die Argumentation von Kollege Mühlemann vom letzten Freitag -diejenigen, die noch anwesend waren, haben es gehört Er hat sehr treffend gesagt, wie die Sorgen der Bürger in einem Grenzkanton aussehen, wie es der Thurgau und Schaffhausen sind. Es bietet sich hier Gelegenheit, einen Teil, einen Punkt aus einer Standesinitiative herauszunehmen, ihm Folge zu geben und ihn - übrigens in Postulatsform - zu überweisen. Wir könnten damit ein Zeichen setzen, dass wir nicht einfach alles, was in Standesinitiativen verlangt wird, gleich wieder abwehren. Ich bitte Sie in diesem Sinne und im Auftrage der Minderheit, Ziffer 1 Folge zu geben wie die Kommissionsmehrheit; überweisen Sie den Inhalt dieser Ziffer gleichzeitig als Postulat an den Bundesrat, um zum Ausdruck zu geben, dass wir gewillt sind, die Grenzkontrollen zu verstärken, um illegales Einreisen von Asylbewerbern zu erschweren und vor allem die Tätigkeit von Schlepperorganisationen nach Möglichkeit zu unterbinden. Bundesrat Koller: Zur Quotenregelung muss ich keine Worte mehr verlieren. Es geht um das genau gleiche Problem wie bei der Standesinitiative Aargau. Die Kommission hatte in ihren Akten das Rechtsgutachten von Professor Kälin, woraus ganz klar hervorgeht, dass Quotenregelungen sowohl mit der Flüchtlingskonvention wie mit der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht vereinbar sind, weil wir auf jeden Fall das Non-refoulement überprüfen müssen. Es gibt auch keinen anderen Staat in Westeuropa, der diese Verpflichtung zur Ueberprüfung des Non-refoulement nicht einhalten würde. Zu Ziffer 1, die fordert, die Grenzkontrollen seien zu verstärken, die illegale Einreise von Asylbewerbern zu erschweren und die Tätigkeit von Schlepperorganisationen zu unterbinden: Hier müssen wir auf zwei Ebenen handeln. Ich kann Sie versichern, dass der Bundesrat das auch macht Zunächst auf der internationalen Ebene: hier vor allem bestehen Handlungsmöglichkeiten. Ich habe Ihnen am letzten Freitag gesagt, dass wir bei der Europäischen Gemeinschaft immer wieder vorstellig werden, damit wir, sobald die Dubliner Konvention von allen EG-Staaten ratifiziert ist, möglichst rasch die Parallelkonvention unterschreiben können. Es besteht die Chance, dass wir dies nächstes Jahr tun können. Gegenüber der EG sind wir ferner vorstellig geworden, um dem Schengen/Polen-Uebereinkommen beitreten zu können. Wir haben glücklicherweise auch zu diesem multilateralen Vertrag positive Signale von seilen der EG bekommen. Sodann haben wir an vielen internationalen Konferenzen aktiv mitgewirkt, damit wirklich europaweit effizient gegen das Schlepperunwesen vorgegangen wird. Wir haben diesbezüglich in unserem eigenen Recht bereits die nötigen Strafvorschriften aufgenommen. Es ist Sache der Kantone, diese Strafvorschriften gegen die Schlepper in die Tat umzusetzen. Ich habe mit Genugtuung festgestellt, dass die Gerichte nach anfänglichem Zögern heute viel konsequenter Strafen gegenüber ertappten Schleppern fällen. Natürlich müssen wir auch auf nationaler Ebene das Nötige unternehmen. Das zuständige Finanzdepartement hat in dieser Sache einiges unternommen. Der Einsatz des Grenzwachtkorps ist heute viel flexibler. Man bildet vermehrt Einheiten, die mobil dort eingesetzt werden können, wo tatsächlich illegale Einreisen getätigt werden. Die Zahl der aufgegriffenen illegal Eingereisten ist daher in den letzten Jahren ständig gestiegen. Im übrigen haben wir das Grenzwachtkorps besser ausgerüstet, damit es diese wichtige Aufgabe erfüllen kann. Wenn Ihnen nun Ständerat, Bundesrat und Kommissionsmehrheit beantragen, diese Ziffer als erfüllt abzuschreiben, dann in dem Sinn, dass uns klar ist, dass eine effiziente Grenzüberwachung eine Daueraufgabe ist Wenn Sie aber daüber hinausgehen wollen, müssen Sie sagen, was Sie tun wollen: Wollen Sie die Armee aufbieten? Oder wollen Sie das Grenzwachtkorps zahlenmässig verdoppeln oder verdreifachen? Wenn das nicht der Sinn des Antrages der Minderheit ist, dann bin ich überzeugt, dass Sie mit gutem Grund auch diesen Teil der Standesinitiative abschreiben können. Dabei ist es ganz klar, dass wirksame Grenzkontrollen eine Daueraufgabe des Bundes sind und dass der Bundesrat alles unternehmen wird, um diese Aufgabe situationsgerecht und möglichst gut erfüllen zu können. Mühlemann: Ich glaube, eine persönliche Erklärung ist hier notwendig, weil Herr Bundesrat Koller heute die Stellungnahme zum Antrag der Minderheit Seiler Hanspeter etwas anders formuliert hat als am Freitag; da waren sehr viele von Ihnen nicht da Herr Bundesrat, Sie haben am Freitag für den Antrag der Minderheit Seiler Hanspeter sehr viel Verständnis gezeigt, indem Sie klar darauf hingewiesen haben, dass zwar theoretisch, auf dem Papier, Verstärkungen des Grenzwachtkorps vorgesehen seien, dass aber die Zusammenarbeit zwischen den Departementen - zwischen Ihrem Departement, dem Finanzdepartement und dem Militärdepartement - schwierig sei und dass man hier praktische Uebungen machen müsste. Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Minderheit Seiler Hanspeter mit gutem Gewissen zuzustimmen. Bundesrat Koller: Herr Mühlemann, Sie haben jetzt meine Erklärungen etwas missinterpretiert. Natürlich habe ich im Sinne dieser Aufgabe letzte Woche klar gesagt, dass wir hier immer nach Verbesserungen suchen müssen, sowohl beim Einsatz des Grenzwachtkorps als auch bei seiner Ausrüstung. Wenn Sie das überweisen, obwohl der Bundesrat ausdrücklich anerkennt, dass das eine Daueraufgabe im Sinne der Optimierung ist, dann müssten Sie uns auch wirklich sagen, was Sie konkret mehr wollen: Wollen Sie tatsächlich, dass wir in der heutigen Lage die Armee aufbieten, oder wollen Sie ein verdoppeltes Grenzwachtkorps? Sonst sprechen wir aneinander vorbei. Um diese Klarstellung ging es mir heute. Ziff.1-Ch. 1 Abstimmung - Vote Eventuell -A titre préliminaire Für den Antrag der Minderheit 64 Stimmen Für den Antrag Steinemann 13 Stimmen Definitiv - Définitivement Für den Antrag der Mehrheit 91 Stimmen Für den Antrag der Minderheit 43 Stimmen Ziff. 2- Ch. 2 Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission (keine Folge geben) offensichtliche Mehrheit Für den Antrag Steinemann (Folge geben) Minderheit -- 4 of 5 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Standesinitiative Thurgau Gegen den Missbrauch des Asylrechts Initiative du canton de Thurgovie Contre l'abus du droit d'asile In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 06 Séance Seduta Geschäftsnummer 92.303 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 07.06.1993 - 14:30 Date Data Seite 1041-1044 Page Pagina Ref. No 20 022 790 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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