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Entscheid

92-3033

Verwaltungsbehörden 01.03.1994 92.3033

1. März 1994Deutsch12 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Der Bundesrat wird gebeten, innerhalb eines Jahres ein detailliertes Konzept vorzulegen, mit welchen Massnahmen er dieses Ziel erreichen will.

2.

Da aus den Energiestatistiken der letzten Jahre ersichtlich ist, dass die grössten CO2-Emissions-2unahmen aus dem Verkehr zu verzeichnen sind (d. h. eine Zunahme von 80 Prozent bei den Treibstoffen seit 1970; die Zunahme des Treibstoffverbrauchs von über 4 Prozent im letzten Jahr zeigt, dass dieser Trend noch nicht gebrochen ist), sollen insbesondere detaillierte Massnahmen aufgezeigt werden, wie in dieser Quellengruppe die CO2-Emissionen gesenkt werden sollen. Texte de la motion du 17 juin 1992 C'est avec satisfaction que le Groupe écologiste a appris par les médias qu'au Sommet de Rio, la Suisse, en même temps que l'Autriche et le Liechtenstein, s'était engagée à abaisser d'ici l'an 2000 les émissions de gaz carbonique au niveau de 1990. L'engagement pris par le Conseil fédéral constitue un premier pas dans la bonne direction.

1.

Le Conseil fédéral est prié de présenter, dans le délai d'une année, une conception détaillée indiquant les mesures qu'il envisage de prendre pour atteindre cet objectif.

2.

Comme les statistiques sur la consommation d'énergie établies ces dernières années montrent que les plus fortes augmentations d'émissions de gaz carbonique proviennent du trafic (c'est-à-dire une augmentation de 80 pour cent pour les carburants depuis 1970; l'augmentation de plus de 4 pour cent de l'an dernier montre que cette tendance ne régresse toujours pas), il conviendra notamment d'indiquer des mesures détaillées visant à réduire les émissions de gaz carbonique occasionnées par le trafic. Sprecherin - Porte-parole: Gonseth Schriftliche Begründung Die Urheber verzichten auf eine Begründung und wünschen eine schriftliche Antwort. Développement par écrit Les auteurs renoncent au développement et demandent une réponse écrite. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 24. März 1993 Die Schweiz hat am 12. Juni 1992 in Rio de Janeiro das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen unterzeichnet. Durch diese Unterzeichnung verpflichtet sie sich insbesondere dazu, ein nationales Programm zur Bekämpfung der Klimaänderungen auszuarbeiten, ein Inventar der Treibhausgasemissionen zu erstellen und der Konferenz der Vertragsparteien periodisch über die im Rahmen des nationalen Programms getroffenen Massnahmen Bericht zu erstatten. Die meisten Industrieländer haben formell ihre Absicht erklärt, diesen Verpflichtungen bereits vor Inkrafttreten der Konvention nachzukommen. Was die Verpflichtung der Industrieländer (Staaten der OECD und Osteuropas) zur Stabilisierung der C02-Emissionen betrifft, so hält das Übereinkommen fest, dass diese Länder «nationale Politiken (beschliessen) und entsprechende Massnahmen zur Abschwächung der Klimaänderungen (ergreifen), indem sie ihre anthropogenen Emissionen von Treibhausgasen begrenzen und ihre Treibhausgassenken und -Speicher schützen und erweitern». Diese Länder müssen ferner innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Übereinkommens und danach in regelmässigen Abständen «ausführliche Angaben über (diese) Politiken und Massnahmen (machen) sowie über ihre sich daraus ergebenden voraussichtlichen anthropogenen Emissionen von nicht durch das Montrealer Protokoll geregelten Treibhausgasen.... (bis zum Ende dieses Jahrzehnts), mit dem Ziel die anthropogenen Emissionen von Kohlendioxid und anderen nicht durch das Montrealer Protokoll geregelten Treibhausgasen auf das Niveau von 1990 zurückzuführen». In dieser Formulierung ist die Verpflichtung zur Stabilisierung der Emissionen bis zum Jahre 2000 zwar enthalten, jedoch nicht unzweideutig festgeschrieben. Aus diesem Grunde haben die Schweiz, die Niederlande und Österreich in Rio erhebliche diplomatische Anstrengungen unternommen, um die Industrieländer, die sich an der Zweiten Weltklimakonferenz im November 1990 in Genf zur Stabilisierung ihrer C02-Emissionen bis zum Jahr 2000 verpflichtet hatten, zu einer formellen Erneuerung dieser Verpflichtung zu bewegen. Infolge dieser Initiative haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft eine eigene gemeinsame Erklärung in diesem Sinne abgegeben, während die ursprüngliche Erklärung die Schweiz, Österreich und Liechtenstein umfasst. Letztere Staaten verpflichten sich, die Konvention möglichst rasch zu ratifizieren, und werden «mit der Durchführung jener Massnahmen fortfahren, die nötig sind, um als ersten Schritt bis zum Jahre 2000 mindestens eine Stabilisierung ihrer C02Emissionen auf dem Niveau von 1990 zu erreichen und darauf, gestützt auf nationale Strategien auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen, technischen und ökonomischen Kenntnisse, ihre Emissionen von C02 und anderen Treibhausgasen, die nicht unter das Protokoll von Montreal fallen, zu reduzieren». Die Erklärung unterstreicht gleichermassen die Notwendigkeit, laufende Bestrebungen zur Entwicklung von marktwirtschaftlichen Elementen zu intensivieren und diese Anstrengungen auf internationaler Ebene zu koordinieren. Sie ruft schliesslich alle Regierungen dazu auf, gemeinsam auf eine rasche und abgestimmte Einführung von Instrumenten wie die CO2-Abgabe hinzuarbeiten. Diese Absichtserklärung der Schweiz gründet auf dem Beschluss vom 31. Oktober 1990, in dem der Bundesrat der Schweizer Delegation an der Zweiten Weltklimakonferenz die Instruktion erteilt, sich dafür einzusetzen, «die C02-Emissionen bis zum Jahr 2000 auf dem Niveau von 1990 mindestens zu stabilisieren». Dies entspricht den Zielen des Aktionsprogramms «Energie 2000», den Gesamtverbrauch der fossilen Energien und die CO2-Emissionen zwischen 1990 und 2000 mindestens zu stabilisieren und anschliessend zu senken, das Wachstum des Elektrizitätsverbrauchs in den neunziger Jahren zunehmend zu dämpfen und die Nachfrage ab 2000 zu stabilisieren sowie den Beitrag der neuen erneuerbaren Energien deutlich zu steigern. Diese Ziele wurden vom Bundesrat bestätigt in den Beschlüssen vom 7. November 1990 und 27. Februar 1991 und in seinem Beschluss vom 29. April 1992 betreffend die Richtlinien für die schweizerische Delegation für die Verhandlungen über die Klimakonvention. In seiner Eröffnungsansprache vom 6. November 1990 anlässlich der obenerwähnten Konferenz hatte der Bundespräsident daran erinnert, dass die Schweiz sich «als Minimalziel die Stabilisierung» ihrer CO2-Emissionen «bis zum Jahr 2000 auf -- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Grossenbacher Ergänzungsleistungen Interpellation Grossenbacher Prestations complémentaires In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1994 Année Anno Band I Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 02 Séance Seduta Geschäftsnummer 92.3033 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 01.03.1994 - 08:00 Date Data Seite 45-46 Page Pagina Ref. No 20 023 748 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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