92-3040
Verwaltungsbehörden 19.06.1992 92.3040
19. Juni 1992Deutsch5 min
Source admin.ch
19. Juni 1992 N 1211 Postulat Gross Andreas Wendungsmöglichkeiten zu wählen, die für die betroffenen Staaten einen optimalen Nutzen bringen und gleichzeitig den Geberländern die Möglichkeit einzuräumen, den Einsatz der Gelder zu begleiten.
Erwägungen
3.
Einsatz der Osteuropahilfe zur Sanierung der Kernkraftwerke Die Schweiz verfügt über hervorragende Nuklearfachleute, die angesichts der Situation in unserem Land aber sukzessive abwandern. Es liegt nahe, diese im Rahmen der Osteuropahilfe zur Ueberprüfung und eventuell Sanierung der dortigen Kernkraftwerke einzusetzen. Damit könnte folgendes erreicht werden: -Verringerung der Gefahr eines weiteren Kernkraftwerkunfalls in Osteuropa, -Verbesserung der Energieversorgung der osteuropäischen Länder, - Sinnvoller Einsatz der Osteuropahilfe, - Kontrolle über den Einsatz der Gelder, - Gute aussenpolitische Initiative der Schweiz, - Demonstration schweizerischer Kompetenz im Nuklearbereich, - Bremsung der Abwanderung schweizerischer Nuklearfachleute. Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 6. Mai 1992 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 6 mai 1992 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Ueberwiesen - Transmis #ST# 92.3040 Postulat Haering Binder Gesundheitsschäden durch Nahrungsmittel, die mit Mikrowellen erhitzt worden sind Nocivité de la cuisine au four à micro-ondes Wortlaut des Postulates vom 31. Januar 1992 Der Bundesrat wird aufgefordert, eine Studie in Auftrag zu geben, welche eine umfassende Klärung möglicher Gesundheitsschäden durch Nahrungsmittel, welche mit Mikrowellen erhitzt worden sind, zum Ziele hat Texte du postulat du 31 janvier 1992 Le Conseil fédéral est prié de faire réaliser une étude visant à déterminer tous les aspects de la nocivité potentielle des aliments chauffés au four à micro-ondes. Mitunterzeichner - Cosignataires: Bäumlin, Bodenmann, Bühlmann, Danuser, Diener, Fankhauser, Gross Andreas, Hafner Ursula, Hämmerle, Hollenstein, Jöri, Leemann, Leuenberger Ernst, Mauch Ursula, Misteli, Steiger, Strahm Rudolf, Tschäppät Alexander, Thür, Züger (20) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Ergebnisse einer Studie der ETH Lausanne belegen, dass Gesundheitsschäden durch Nahrungsmittel, welche mit Mikrowellen erhitzt worden sind, entgegen bisheriger Auffassung nicht ausgeschlossen werden können. Dieser Umstand hat in der Bevölkerung zu Verunsicherungen und Befürchtungen geführt Nach Aussage der Forschenden sind die Ergebnisse dieser Studie erst als vorläufig zu bezeichnen. Weitere Untersuchungen sind somit dringend, um die notwendigen Grundlagen im Hinblick auf allenfalls notwendige Massnahmen zu liefern. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 29. April 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 29 avril 1992 In den letzten Jahren ist die Bevölkerung wiederholt durch Behauptungen und Vermutungen über die Sicherheit von Mikrowellenkochgeräten und der darin zubereiteten Speisen verunsichert worden. Das Bundesamt für Gesundheitswesen hat aus diesem Grunde einen ausführlichen Bericht erarbeitet und im März dieses Jahres publiziert (BAG-Bulletin Nr. 92/10). Diese Arbeit stützt sich auf gründliche wissenschaftliche Abklärungen, welche auch von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) anerkannt werden. Diese Studien gelangen alle zum selben eindeutigen Schluss, dass der sachgemässe Gebrauch von Mikrowellenkochgeräten und der Genuss von darin zubereiteter Nahrung ungefährlich sind. Bei der von der Postulantin erwähnten Studie (im «Journal Franz Weber» Nr. 19, Januar 1992) handelt es nicht um eine Studie der ETH Lausanne, sondern um eine Arbeit, für welche die betreffenden Autoren auf individueller Basis verantwortlich zeichnen. Die ETH Lausanne erachtet die Schlussfolgerungen aus der Studie als wissenschaftlich nicht abgestützte persönliche Hypothesen der Autoren (Pressemitteilung der ETH Lausanne vom 24. Januar 1992). Co-Autor Professor Blanc, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der ETH Lausanne, hat sich selber öffentlich von den im «Journal Franz Weber» publizierten Schlussfolgerungen distanziert (Erklärung vom 27. Januar 1992). Da die Unbedenklichkeit des sachgemässen Gebrauchs von Mikrowellenkochgeräten in verschiedenen international anerkannten Studien wiederholt bestätigt wurde, besteht kein Anlass, erneut Studien dieses Inhaltes in Auftrag zu geben. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschreiben. Abgeschrieben - Classé #ST# 92.3131 Postulat Gross Andreas Wahrnehmung der Persönlichkeitsrechte im Berufssport Sauvegarde des droits de la personnalité dans le sport professionnel Wortlaut des Postulates vom 20. März 1992 Der Bundesrat wird gebeten, die heute im Berufssport von Verbänden und Vereinen in Anspruch genommene Rechtsprechungsautonomie im Hinblick auf ihre Auswirkungen für die Persönlichkeitsrechte betroffener Sportler zu überprüfen. Ebenso sollte geprüft werden, welche Massnahmen sich aufdrängen, um den allgemein gültigen Vorschriften des Arbeitsund Vertragsrechts sowie den verfassungsmässig verbürgten Freiheitsrechten auch in diesem Bereich Nachachtung zu verschaffen. Dabei ist das Augenmerk vor allem jenen hochprofessionalisierten Sportarten zu widmen, wo Transfers eine grosse Bedeutung haben. Texte du postulat du 20 mars 1992 Le Conseil fédéral est prié d'examiner le droit que s'arrogent fédérations et associations de disposer à leur guise des sportifs professionnels, en violation des droits de la personnalité. En outre, il devrait étudier les mesures qui s'imposent afin que -- 1 of 2 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat Haering Binder Gesundheitsschäden durch Nahrungsmittel, die mit Mikrowellen erhitzt worden sind Postulat Haering Binder Nocivité de la cuisine au four à micro-ondes In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1992 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 92.3040 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 19.06.1992 - 08:00 Date Data Seite 1211-1211 Page Pagina Ref. No 20 021 289 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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