92-3049
Verwaltungsbehörden 07.06.1993 92.3049
7. Juni 1993Deutsch15 min
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7. Juni 1993 N 1047 Asylpolitik. Initiativen und persönliche Vorstösse asylland. Hier trägt die Schweiz eine grosse Verantwortung. Es muss absolut sichergestellt werden, dass im entsprechenden Land ein Asylverfahren besteht. Dieses Asylverfahren hat den Conclusions des Exekutivkomitees des UNHCR zu entsprechen. Dritte Bedingung: Die Zusammenarbeit mit dem UNHCR muss sichergestellt werden. Vierte Bedingung: Die parlamentarische Kontrolle. Nachträgliche Aenderungen des Abkommens müssen dem Parlament vorgelegt werden, weil bestimmte sogenannte Conclusions faktisch den Stellenwert von neuen Staatsverträgen haben. Fünfte Bedingung: Eine oberste Gerichtsinstanz. Es muss und dafür muss sich die Schweiz einsetzen - ein supranationales Konsultativ- und Entscheidungsgremium geschaffen werden, das bezüglich der materiellen Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention und bezüglich der Schutzgewährung für Gewaltflüchtlinge konsultiert werden kann; es soll auch Streitfragen zwischen den Staaten im Zusammenhang mit der Zuständigkeit entscheiden. Die bisherige Entwicklung der Verschärfung des Asylrechts im europäischen Raum kann nicht widerspruchslos hingenommen werden. Das Gebot des Schutzes darf nicht der Verführung zur Abschottung unterliegen. Deshalb, und weil wir noch mitreden wollen, bitte ich Sie, den Vorstoss anstatt als Motion in der Form des Postulats zu überweisen. Bundesrat Koller: Ich möchte einfach noch einmal versuchen, hier klar zu machen, was für ein eminentes Interesse die Schweiz hat, ein solches Parallelabkommen zur Dubliner Konvention, also zum Erstasylabkommen, mit den EG-Staaten abzuschliessen. Was wird die Folge sein, wenn uns das nicht gelingt? Dann werden all jene, die in einem EG-Land ein Asylgesuch gestellt haben und dort abgewiesen worden sind, ihr Glück in der Schweiz versuchen. In einem anderen EG-Land können sie das ja nicht mehr, weil das Erstasylabkommen eben ein für alle Mal die Zuständigkeit des ersten Landes festhält, mit der Folge, dass es in einem zweiten Land, das die Dubliner Konvention unterzeichnet hat, überhaupt kein Asylverfahren mehr gibt Wenn wir nun als einziges Land im Herzen Europas da nicht mitmachen könnten, würde die Schweiz selbstverständlich zum Eldorado für untergetauchte Asylbewerber in den EG-Ländern; die Folgen können Sie sich etwa vorstellen. Das ist der Grund, weshalb ich seit einigen Jahren mit unendlicher Geduld und Beharrlichkeit an die Türe der EG klopfe, mit der Bitte, uns wirklich Gelegenheit zu geben, diesem Erstasylabkommen auch beizutreten. Frau Fankhauser, es ist ganz klar: Dieses Erstasylabkommen wird vor das Parlament kommen. Sie werden also alle Gelegenheit haben, zu diesem Erstasylabkommen Stellung zu nehmen. Wir werden uns auch um ein ausreichendes Datenschutzrecht bemühen. Ich glaube - entschuldigen Sie diesen Ausdruck -, wir sehen uns bei Philipp! wieder. Aber das ist wirklich kein Grund, um dieses unheimlich wichtige Erstasylabkommen jetzt nicht mit der EG abzuschliessen. Ich möchte Sie daher um Ueberweisung als Motion bitten. Motion 91.3178 Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit 74 Stimmen Für den Antrag der Minderheit 36 Stimmen Postulat 93.3042 Ueberwiesen - Transmis 24-N #ST# 92.3049 Motion des Ständerates (Simmen) Migrationsgesetz Motion du Conseil des Etats (Simmen) Loi sur les migrations Wortlaut der Motion vom 7. Oktober 1992 Der Bundesrat wird beauftragt, rasch ein Migrationsgesetz auszuarbeiten, das die Grundlage darstellen soll für den Umgang mit Problemen, wie sie aus der weltweiten Völkerwanderung auch für die Schweiz entstehen. Texfe de la motion du 7 octobre 1992 Le Conseil fédéral est chargé de présenter aux Chambres, dans un proche délai, un projet de loi qui constituera la base permettant de mieux faire face aux problèmes que posent à la Suisse, comme à d'autres Etats, les vastes migrations de population. 93.3043 Postulat SPK-NR 92.3049 Leitlinien für ein Migrationsgesetz Postulat CIP-CN 92.3049 Lignes directrices pour une loi sur les migrations Wortlaut des Postulates vom 25. Februar 1993 Der Bundesrat wird beauftragt, ein Migrationsgesetz auszuarbeiten, das die Zielsetzung und Grenzen der Einwanderungspolitik enthält, eine umfassende Integrationspolitik umschreibt, die Grundlage bildet für die Förderung der Reintegration und einen Beitrag liefert für die Beseitigung der Ursachen von Wanderungsbewegungen. Texte du postulat du 25 février 1993 Le Conseil fédéral est chargé d'élaborer une loi sur les migrations, qui contient les buts et les limites de la politique d'immigration, une description exhaustive de la politique d'intégration, qui constitue la base d'une politique de réintégration et qui apporte une contribution à la suppression des causes des mouvements migratoires. Frau Zölch unterbreitet im Namen der Kommission den folgenden schriftlichen Bericht: Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates behandelte die Motion (92.3049, Migrationsgesetz) an ihrer Sitzung vom 25.726. Februar 1993 und führte zu diesem Thema Anhörungen mit Experten durch. Die Kommission kam zu folgenden Schlüssen: Die schweizerische Ausländer- und Asylpolitik bedarf heute einer gründlichen Anpassung. Die bestehenden Regelungen genügen nicht mehr, um auf die Herausforderungen eines wachsenden Migrationsdruckes zu antworten. Mit der Ueberweisung der Motion will die Kommissionsmehrheit ein Zeichen setzen und dem Willen Ausdruck geben, dass sie eine Neukonzeption der Ausländer- und Asylpolitik befürwortet. Die Kommissionsmehrheit ist sich bewusst, dass die Lösung von komplexen Problemen nicht rasch erfolgen kann, sondern langwierige Gesetzgebungsarbeiten erfordert. Dies ist mit ein Grund, weshalb man bereits heute einen verbindlichen -- 1 of 4 -Politique d'asile. Initiatives et interventions personnelles 1048 N 7 juin 1993 Auftrag an den Bundesrat erteilen will und nicht zuerst einen Bericht verlangt, den das Parlament nur zur Kenntnis nehmen kann. Kurzfristig sind einige Revisionen notwendig, die keinen Aufschub dulden. Diesen darf aber nicht alleinige Priorität eingeräumt werden. Die Parallelität zwischen den notwendigen Revisionen der bestehenden Gesetze und der Ausarbeitung einer umfassenden Migrationsgesetzgebung begrüsst die Kommission. Wichtig ist, dass die gesamte Einwanderungspolitik nicht mehr in einen Bereich Asyl- und einen Bereich Ausländerpolitik getrennt wird, sondern dass eine neue Migrations- oder Wanderungspolitik formuliert wird. Die Frage, wie diese Politik gesetzgeberisch umgesetzt werden könnte, ob durch ein neues Migrationsgesetz, durch eine Totalrevision des Anag oder durch eine weitere Variante lässt die Kommission offen. Es ist Sache des Bundesrates zu prüfen, welches die sachgerechte Lösung ist Eine Kommissionsminderheit will die Motion in ein Postulat umwandeln, denn es sei nicht sinnvoll, den Bundesrat zu beauftragen, rasch ein Migrationsgesetz auszuarbeiten, ohne diesen Auftrag klar zu definieren. Zuerst müssten das Anag und das Asylgesetz revidiert werden und erst längerfristig sei die Schaffung eines Migrationsgesetzes ins Auge zu fassen. In Ergänzung zur Motion beschloss die Kommission, ein Postulat (93.3043) zu überweisen, das Anhaltspunkte gibt für einen möglichen Inhalt eines Migrationsgesetzes. Danach müsste ein Migrationsgesetz die Zielsetzungen und Grenzen der Einwanderungspolitik festhalten, eine umfassende Integrationspolitik umschreiben, die Grundlage für die Förderung der Reintegration bilden und einen Beitrag für die Beseitigung der Ursachen von Wanderungsbewegungen liefern. M™Zölch présente au nom de la commission le rapport écrit suivant: La Commission des institutions politiques du Conseil national a examiné la motion (92.3049, loi sur les migrations) lors de ses séances des 25 et 26 février 1993. Elle a également procédé à l'audition d'experts sur ce sujet La commission est parvenue aux conclusions suivantes: La politique suisse à l'égard des réfugiés et des étrangers nécessite aujourd'hui une adaptation complète. La législation en vigueur n'est plus en mesure de faire face aux problèmes posés par une immigration croissante. La majorité de la commission, en transmettant cette motion, entend souligner l'importance du sujet et manifester sa volonté en faveur d'une nouvelle conception de la politique suisse à l'égard des réfugiés et des étrangers. La majorité de la commission est consciente du fait que la résolution de problèmes complexes ne peut pas intervenir avec rapidité, mais qu'elle exige un travail de longue haleine en matière de législation. Voilà pourquoi nous voulons dès aujourd'hui charger le Conseil fédéral d'un mandat impératif au lieu de demander au préalable un rapport dont le Parlement ne peut que prendre connaissance. Quelques révisions urgentes, qui ne souffrent aucun retard, s'avèrent nécessaires à court terme, mais elles ne doivent pas bénéficier d'une priorité absolue. La commission approuve le parallélisme existant entre les révisions nécessaires des lois en vigueur et l'élaboration d'une législation détaillée en matière de migration. Il importe avant tout de ne plus distinguer les domaines des étrangers et des réfugiés dans l'ensemble de la politique d'immigration, mais de formuler une nouvelle politique en matière de migration. La commission ne se prononce pas sur la forme de la base légale à donner à cette politique, (nouvelle loi sur les migrations, révision totale de la LSEE ou une autre variante). Le choix d'une solution adéquate appartient au Conseil fédéral. Une minorité de la commission désire transformer la motion en postulat, car il ne serait guère judicieux d'inviter le Conseil fédéral à élaborer rapidement une loi sur les migrations sans une claire définition de ce mandat La LSEE et la loi sur l'asile devraient faire en premier lieu l'objet d'une révision, tandis que la création d'une loi sur les migrations n'est envisageable qu'à long terme. La commission a décidé de transmettre, en complément de la motion, un postulat (93.3043) qui fournit des lignes directrices pour la teneur éventuelle d'une loi sur les migrations. D'après celles-ci, la loi sur les migrations devrait contenir les buts et les limites de la politique d'immigration ainsi qu'une description exhaustive de la politique d'intégration, constituer la base d'une politique de réintégration et apporter une contribution à la suppression des causes des mouvements migratoires. Antrag der Kommission Die Kommission beantragt mit 7 zu 7 Stimmen bei 9 Enthaltungen und mit Stichentscheid der Präsidentin, das Postulat 93.3043 zu überweisen. Mit 15 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt sie: Mehrheit Ueberweisung der Motion 92.3049 Minderheit (Steffen) Ueberweisung der Motion 92.3049 als Postulat Proposition de la commission La commission propose, par 7 voix contre 7 et avec 9 abstentions avec la voix prépondérante de la présidente, de transmettre le postulat 93.3043. Par 15 voix contre 6 et avec 2 abstentions, elle propose: Majorité Transmettre la motion 92.3049 Minorité (Steffen) Transmettre la motion 92.3049 comme postulat Frau Heberlein, Berichterstatterin: Bereits in den einleitenden Ausführungen am vergangenen Freitag habe ich daraufhingewiesen, dass die schweizerische Einwanderungs- und Asylpolitik gesamthaft überprüft und angepasst werden muss. Eine bereichsweise Regelung ist heute nicht mehr möglich. Die neuesten Entscheide des Bundesrates zur Ausländerpolitik zeigen auf, dass das Problem bekannt ist und dass die zahlenmässig nicht kontrollierbare Zuwanderung angepackt werden muss. Die Kommission ist sich auch nach Anhörung von Professor Kälin und Dr. Walter Schmid, dem Vorsteher des Fürsorgeamtes der Stadt Zürich, bewusst, dass eine umfassende Gesetzgebung Zeit braucht und die Umsetzung - ob dies nun im Anag, in einem Asylgesetz oder in einem umfassenden Einwanderungsgesetz geschieht oder in einer anderen Variante gründlich geprüft werden muss. Da die Kommission analog dem Entscheid des Ständerates dem Bundesrat aber bereits heute einen verbindlichen Auftrag erteilen will, beantragt sie mit 15 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion zu überweisen und den Bundesrat zu verpflichten, bereits heute tätig zu werden. Die Kommissionsminderheit möchte den Vorstoss nur in Postulatform überweisen, da sowieso zuerst Anag und Asylgesetz revidiert werden müssen. Mit 7 zu 7 Stimmen bei 9 Enthaltungen und mit Stichentscheid der Präsidentin - Sie sehen, wie einig sich die Kommission bezüglich dieses Vorstosses war - möchte die Kommission ein begleitendes Postulat überweisen, welches die Leitlinien für ein zu schaffendes Gesetz enthält Der Bundesrat ist bereit, dieses Postulat entgegenzunehmen. Steffen, Sprecher der Minderheit: Die Motion des Ständerates (Simmen) beauftragt den Bundesrat, rasch - ich betone: rasch! -ein Migrationsgesetz auszuarbeiten. Mit meinem Antrag will ich verhindern, dass der Bundesrat zu einer Gangart gezwungen wird, die er selber gar nicht wünscht und die meiner Meinung nach auch nicht sinnvoll ist Aus dem Protokoll des Ständerates zu diesem Geschäft ist zudem ersichtlich, dass die Motion Simmen bei wahrhaft peinlich geringer Präsenz mit 9 zu 3 Stimmen überwiesen wurde. Herr Bundesrat Koller hatte dem Ständerat empfohlen, die Motion als Postulat zu überweisen. Ich kann mich seiner Argumentation anschliessen.
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7. Juni 1993 N 1049 Asylpolitik. Initiativen und persönliche Vorstösse Der Bundesrat ist bereits tätig: Es wurde nicht nur eine bessere organisatorische Koordination zwischen dem Bundesamt für Ausländerfragen und dem Bundesamt für Flüchtlinge verwirklicht; der Bundesrat will auch anstehende internationale Regelungen berücksichtigen, also Migration nicht nur lokal und national angehen, sondern auch international auf europäischer Ebene. Gegenüber der Motionärin erklärte Bundesrat Koller vor dem Ständerat, dass er weder auf nationaler noch internationaler Ebene so weit sei, einen verbindlichen Auftrag zur Schaffung eines Migrationsgesetzes erfüllen zu können. Dies wurde übrigens auch von den Herren der Verwaltung gegenüber unserer nationalrätlichen Kommission bestätigt. Es stehen Aenderungen des Anag bevor, und der dringliche Bundesbeschluss im Asylbereich muss ins ordentliche Recht übergeführt werden. Der Bundesrat ist sicher bereit, ein Migrationsgesetz parallel zu internationalen Anstrengungen zu schaffen, und ich glaube, wir müssen ihm als Rat hierzu die notwendige Zeit gewähren. Es gibt einen vernünftigen Weg, dem Bundesrat den nötigen Spielraum zu verschaffen: Sie folgen dem Vorschlag des Bundesrates und meinem Antrag, überweisen die Motion des Ständerates (Simmen) als Postulat und überweisen zudem das Postulat der Staatspolitischen Kommission (Leitlinien für ein Migrationsgesetz). Noch eine persönliche Zwischenbemerkung: Für einmal möchte ich jetzt Mitglied der CVP-Fraktion sein. Dann könnte ich damit rechnen, dass Sie, Herr Bundesrat Koller, Ihre gleichlautende Auffassung mit Vehemenz vertreten würden. Ich bitte Sie, dem Bundesrat zu folgen und meinen Antrag zu unterstützen. Bundesrat Koller: Ich habe Ihnen schon letzte Woche die Planung meines Departements bekanntgegeben. Wir sind gehalten, den dringlichen Bundesbeschluss über das Asylverfahren sofort ins ordentliche Recht überzuführen. Dafür ist bereits eine Expertenkommission eingesetzt worden und am Werk. Wir haben im Legislaturprogramm zugleich eine Revision des Anag angekündigt, und ich habe Ihnen zugleich gesagt, dass wir längerfristig eine Migrationspolitik und ein Migrationsgesetz vorbereiten. Wenn Sie hinter diesem Fahrplan des Bundesrates stehen, dann können Sie die Vorstösse sowohl als Postulat wie als Motion überweisen. Motion 92.3049 Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit 78 Stimmen Für den Antrag der Minderheit 12 Stimmen Postulat 93.3043 Ueberwiesen - Transmis #ST# 92.3301 Motion des Ständerates (SPK-SR 91.309/91.310) Status der Gewaltflüchtlinge Motion du Conseil des Etats (CIP-CE 91.309/91.310) Statut des réfugiés de la violence Wortlaut der Motion vom 7. Oktober 1992 Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten einen Entwurf für eine Revision des Asylgesetzes und allfälliger weiterer Erlasse zu unterbreiten, in welcher:
Erwägungen
1.
die vorläufige Aufnahme von Gewaltflüchtlingen (Flüchtlinge aus Kriegsgebieten) in der Schweiz und
2.
die Rückkehrhilfe geregelt werden. Texte de la motion du 7 octobre 1992 Le Conseil fédéral est invité à soumettre à l'Assemblée fédérale un projet de révision de la loi sur l'asile et tout autre acte législatif qui règlent:
1.
la prise en charge provisoire par la Suisse des réfugiés de la violence (réfugiés provenant de territoires en guerre);
2.
les moyens défavoriser leur rapatriement. Frau Zölch unterbreitet im Namen der Kommission den folgenden schriftlichen Bericht: Erwägungen der Kommission Die Staatspolitische Kommission behandelte die Motion an ihrer Sitzung vom 2S./26. Februar 1993 und kam zu folgenden Schlüssen. Bei den Gewaltflüchtlingen handelt es sich um Personen, welche die Voraussetzung des Flüchtlingsbegriffs der Flüchtlingskonvention und des Asylgesetzes nicht erfüllen, weil sie nicht individuell verfolgt werden, aber aus berechtigter Furcht vor Unruhen, Bürgerkriegen usw. aus ihrer Heimat fliehen. Mit der Motion wird der Bundesrat aufgefordert, die rechtliche Stellung der Gewaltflüchtlinge zu klären und festzulegen. Ihre Aufenthaltsbewilligung wird heute durch das Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (Anag) und nicht durch das Asylgesetz geregelt. Der Bundesrat hat erstmals im Dezember 1991 Staatsbürgern aus dem ehemaligen Jugoslawien gestützt auf Artikel 14a Absatz 5 Anag vorläufige Aufnahme gewährt. Diese und weitere Aufnahmeaktionen haben gezeigt, dass die heutige rechtliche Konzeption gewisse Schwachstellen aufweist Insbesondere fehlt dem Bundesrat die Kompetenz, die vorläufig kollektiv aufgenommenen Ausländer und Ausländerinnen gleichmässig auf die Kantone zu verteilen. Weitere Probleme ergeben sich bei der Abgeltung der Fürsorgeleistungen. Die vorläufige Aufnahme ist formell nur eine Ersatzmassnahme für eine nicht vollziehbare Wegweisung. Die Gewaltflüchtlinge kehren nach Beruhigung der Lage in ihrem Heimatland dorthin zurück. Der Begriff der Rückkehrhilfe steht deshalb in einem engen Zusammenhang mit dem Begriff des Gewaltflüchtlings und soll deshalb weiter gefasst werden. Die Rückkehrhilfe soll nicht nur rein administrativer Natur, sondern für die Schweiz eine Verpflichtung sein, auf internationaler Ebene darauf hinzuwirken, dass sich die Zustände im Heimatland wenn immer möglich verbessern. M™ Zölch présente au nom de la commission le rapport écrit suivant: Considérations de la commission La Commission des institutions ppppolitique a examiné la motion lors de ses séances des 25 et 26 février 1993. Elle est parvenue aux conclusions suivantes. Par réfugiés de la violence, on entend des personnes ne remplissant pas les conditions requises au sens de la Convention sur le statut des réfugiés et de la loi sur l'asile, du fait qu'elles ne sont pas poursuivies à titre individuel, mais fuient parce q'elles éprouvent des craintes justifiées à l'égard de troubles, guerres civiles, etc. Par le biais de cette motion, le Conseil fédéral est invité à définir et à fixer le statut légal des réfugiés de la violence. L'autorisation de séjour de ceux-ci est actuellement réglementée par la loi fédérale sur le séjour et l'établissement des étrangers (LSEE) et non pas par la loi sur l'asile. Le Conseil fédéral a ordonné pour la première fois, en décembre 1991, l'admission collective provisoire de ressortissants de l'ex-Yougoslavie en vertu de l'article 14a alinéa 5 LSEE. Cette mesure et d'autres admissions ultérieures ont démontré que notre conception actuelle du droit dans ce domaine présente des points faibles. En particulier, le Conseil fédéral n'a pas la compétence de répartir de manière équitable entre les cantons les personnes étrangères admises à titre collectif et provisoire. L'indemnisation des frais d'assistance soulève d'autres problèmes. En effet, l'admission provisoire ne constitue for-- 3 of 4 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion des Ständerates (Simmen) Migrationsgesetz Motion du Conseil des Etats (Simmen) Loi sur les migrations In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 06 Séance Seduta Geschäftsnummer 92.3049 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 07.06.1993 - 14:30 Date Data Seite 1047-1049 Page Pagina Ref. No 20 022 794 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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