92-306-7
Verwaltungsbehörden 19.06.1992 92.306 7
19. Juni 1992Deutsch9 min
Source admin.ch
19. Juni 1992 N 1201 Motion Zisyadis presse, etc.). Ailleurs, pareil effort est amorcé et devra être développé. La loi fédérale sur les subsides de formation est en cours de révision. Le Conseil fédéral est disposé à étudier dans ce contexte les moyens de parvenir au but visé par la motion. Quant à savoir s'il y a lieu de faire de l'information une obligation légale des cantons ou s'il convient de choisir d'autres moyens pour y parvenir, la question reste à étudier. Aussi, le Conseil fédéral est-il disposé à accepter l'intervention sous la forme de postulat Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Le Conseil fédéral propose de transformer la motion en postulat Ueberwiesen a/s Postulat - Transmis comme postulat #ST# 92.3066 Motion Keller Rudolf Für eine schweizerische Bevölkerungspol iti k unter Berücksichtigung der weltweiten Wanderungsbewegungen Définition d'une nouvelle politique démographique Wortlaut der Motion vom 4. März 1992 In Anbetracht der bevölkerungspolitischen Entwicklung wird der Bundesrat beauftragt, ein Gesetz für eine schweizerische Bevölkerungspolitik, unter Berücksichtigung der weltweiten Wanderungsbewegungen, zu erarbeiten, das auf die Endlichkeit des unserem Lande zur Verfügung stehenden Lebensraumes Rücksicht nimmt Texte de la motion du 4 mars 1992 Au vu de l'évolution démographique, le Conseil fédéral est chargé d'élaborer un projet de loi définissant une politique démographique suisse, qui tienne compte des mouvements de population qui se dessinent dans le monde, et qui prenne en considération le fini de l'espace vital dont nous disposons dans notre pays. Mitunterzeichner-Cosignataires: Bischof, Borradori, Maspoli, Ruf, Stalder, Steffen (6) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 6. Mai 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 6 mai 1992 Der Bundesrat hat in jüngster Vergangenheit stets die Bedeutung einer umfassenden und kohärenten Politik zur Bewältigung der Migrationsphänomene unterstrichen. Dies ist auch Gegenstand seiner Legislaturziele. Aus diesem Grund hat er in seinem von den eidgenössischen Räten in der Sommerund Herbstsession 1991 zur Kenntnis genommenen Bericht zur Ausländer- und Flüchtlingspolitik unter anderem die Schaffung neuer Koordinationsorgane in Aussicht gestellt und sich am 6. November 1991 zur Entgegennahme des Postulates Seiler vom 6. Juni 1991 (Koordinationsstelle für Ausländerpolitik; 91.3158) bereit erklärt Die im Bericht zur Ausländerund Flüchtlingspolitik dargelegten übergeordneten staatspolitischen Leitlinien werden sinngemäss auch für eine schweizerische Wanderungspolitik Gültigkeit haben. Die politischen und wirtschaftlichen Umwälzungen in Osteuropa, das Wohlstandsgefälle zwischen Industrie- und Entwicklungsländern auf der Nord-Süd-Achse und nicht zuletzt ein allfälliger Beitritt der Schweiz zum EWR oder zur EG werden eine schweizerische Wanderungspolitik massgeblich beeinflussen. Ob sich diese Politik auf gesetzestechnischer Ebene am besten mit der Revision des bestehenden Ausländer- und Asylrechts, in Form eines neuen Migrationsgesetzes oder in Form eines Gesetzes für eine schweizerische Bevölkerungspolitik umsetzen lässt, kann ohne eingehende Prüfung nicht beurteilt werden. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Präsident: Der Vorstoss wird von Frau Fankhauser bekämpft. Die Diskussion wird verschoben. Verschoben - Renvoyé #ST# 92.3067 Motion Zisyadis Aufteilung der elterlichen Gewalt bei geschiedenen Eltern Partage de l'autorité parentale entre parents divorces Wortlaut der Motion vom 4. März 1992 Das schweizerische Recht kennt die Teilung der elterlichen Gewalt im Scheidungsfall nicht. Seit der Verabschiedung des Grundsatzes der Rechtsgleichheit zwischen Mann und Frau sind keine Anpassungen erwogen worden. Zweifellos wirken die steigende Zahl geschiedener Paare und die veränderten Lebensgewohnheiten ganz allgemein zugunsten neuartiger Vereinbarungen zwischen den Elternteilen, im Sinne einer Aufteilung der elterlichen Gewalt und des Sorgerechts und einer neuen Regelung des Besuchsrechts. In den Gesetzen zahlreicher europäischer Staaten ist diese Möglichkeit bereits verankert. Ich ersuche den Bundesrat, durch eine Gesetzesänderung die Möglichkeit zu schaffen, dass geschiedene Paare die elterliche Gewalt teilen und ihre Kinderweiterhin gemeinsam erziehen können. Texte de la motion du 4 mars 1992 Le droit suisse ignore le partage de l'autorité parentale en cas de divorce. Depuis l'adoption du principe de l'égalité des droits entre hommes et femmes, aucune adaptation n'a été envisagée. Il est de plus incontestable que l'augmentation du nombre des couples divorcés, l'évolution des moeurs en général, agit en faveur de nouveaux accords entre parents dans le sens d'un partage de l'autorité, de la garde, et du droit de visite. Sur le plan européen, de nombreux pays reconnaissent cette possibilité dans leur législation. Je demande au Conseil fédéral d'engager une refonte de la loi, afin de permettre aux parents divorcés de continuer à assumer ensemble l'éducation de leurs enfants, par le biais de la possibilité de l'autorité parentale partagée. Mitunterzeichner-Cosignataires: Carobbio, Spielmann, Ziegler Jean (3) Schriftliche Begründung - Développement par écrit L'auteur renonce au développement et demande une réponse écrite.
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Motion Giezendanner 1202 N 19 juin 1992 Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 29. April 1992 Déclaration écrite du Conseil fédéral du29avril1992 Le Conseil fédéral est prêt à accepter la motion. Ueberwiesen - Transmis #ST# 92.3121 Motion Giezendanner Schwerverkehrsabgabe auf Treibstoff Surtaxe sur le diesel en guise de redevance sur les poids lourds Wortlaut der Motion vom 19. März 1992 Der Bundesrat wird eingeladen, den eidgenössischen Räten eine Vorlage samt Botschaft zu unterbreiten, welche die Schwerverkehrsabgabe in Form eines Zuschlages auf dem Treibstoff vorsieht Texte cte la motion du 19 mars 1992 Le Conseil fédéral est invité à présenter aux Chambres un projet, accompagné d'un message, qui prévoit la création d'une redevance sur les poids lourds sous la forme d'une surtaxe sur le diesel. Mitunterzeichner-Cosignataires: Allenspach, Aubry, Bezzola, Binder, Bircher Peter, Bircher Silvio, Bischof, Blocher, Bonny, Borer Roland, Borradori, Bortoluzzi, Bührer Gerold, Bürgi, Caspar, Cincera, Columberg, Daepp, Dettling, Dreher, Dünki, Engler, Fehr, Fischer-Hägglingen, Frey Walter, Früh, Giger, Heberlein, Hegetschweiler, Jaeger, Jäggi Paul, Jenni Peter, Keller Anton, Keller Rudolf, Kern, Loeb François, Luder, Maeder, Maspoli, Mauch Rolf, Maurer, Meier Samuel, Miesch, Moser, Mühlemann, Müller, Neuenschwander, Oehler, Reimann Maximilian, Ruf, Rychen, Scheidegger, Scherrer Jürg, Scherrer Werner, Schmidhalter, Schmied Walter, Schnider, Schwab, Seiler Hanspeter, Sieber, Spoerry, Stalder, Stamm Luzi, Steffen, Steinegger, Steinemann, Tschuppert Karl, Verterli, Weder Hansjürg, Wittenwiler, Zölch, Zwygart (72) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Eine Erhebung der Schwerverkehrsabgabe in Form eines Treibstoffzuschlags ist: - umweltschonend, da in Zukunft der Anreiz für den Kauf moderner Motoren mit geringem Dieselverbrauch geschaffen würde; - umweltschonend, weil die Unternehmer Leerfahrten eliminieren würden (denn wer viel fährt, bezahlt viel!); - umweltschonend, weil Unternehmer, die im kombinierten Verkehr ihre Container verladen, für die Trägerfahrzeuge nicht mit einer Pauschalsteuer bestraft würden (sie fahren kürzere Distanzen); - umweltschonend, weil viele Kleinlastwagen (3,5 Tonnen) von der Strasse verschwinden würden (heute bezahlt man für die 3,5 Tonner keine Schwerverkehrsabgabe): - gerechter, weil Anhänger nicht mehr besteuert würden (vor allem für Bauunternehmer, die oft Spezialanhänger nur einmal pro Woche benutzen); - einfacher zu erheben, weil keine Rechnungen (auch Mahnungen) durch die Strassenverkehrsämter versandt werden müssten; -effizienter, weil der administrative Aufwand grösstenteils wegfallen würde. Mehr finanzielle Mittel könnten genutzt werden. Dieses Modell bringt keinen Rappen weniger Ertrag in die Kasse, weil der Bundesrat die Höhe des Zuschlags wie folgt berechnen kann: Der Betrag, der heute in der ganzen Schweiz eingenommen wird, ist dem Dieselverbrauch pro Jahr gegenüberzustellen, daraus resultiert der Dieselpreiszuschlag. Die Retorsionen aus dem Ausland könnten beigelegt werden. (Bekanntlich zahlt der Schweizer Transportunternehmer z. B. in Deutschland eine tägliche Strafsteuer für LKW.) Die aufwendige Bearbeitung der Rückerstattung der pauschalen Schwerverkehrssteuer von Fahrzeugen, die im internationalen Verkehrtätig sind, würde wegfallen. Wie in anderen Ländern könnte eine Maximalmenge von Treibstoff im Tank von Nutzfahrzeugen am Grenzübertritt vorgeschrieben werden. In einem Verfassungsartikel kann dem Bundesrat die Kompetenz erteilt werden, dass er das Erhebungssystem europaverträglich anpasst, wenn in den EG-Staaten auch eine Schwerverkehrsabgabe eingeführt wird. Viele ältere Lastwagen, deren Motoren einen schlechten Wirkungsgrad aufweisen, würden durch neue, moderne und saubere Fahrzeuge ersetzt Das Verursacherprinzip kommt mit einem leistungsabhängigen Zuschlag auf den Dieselpreis voll zum Tragen. Landwirte können auch bei diesem Modell der Erhebung der Schwerverkehrssteuer mittels Gesuch um Rückerstattung von der Schwerverkehrssteuer befreit werden. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 13. Mai 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 13 mai 1992
Erwägungen
1.
Der Motionär lässt offen, ob sein Vorstoss die gegenwärtige Schwerverkehrsabgabe oder eine allfällige Nachfolgeabgabe betrifft Rechtsgrundlage der heutigen Abgabe bildet Artikel 17 der Uebergangsbestimmungen der Bundesverfassung. Sie ist zeitlich begrenzt und läuft Ende 1994 aus. Die Ueberführung der pauschalen Schwerverkehrsabgabe in einen Zuschlag auf den Treibstoffzoll würde eine Verfassungsänderung bedingen, was allein schon aus technischen Gründen vor 1994 kaum realisierbar wäre. Es ist davon auszugehen, die Motion beziehe sich auf eine mögliche Nachfolgeabgabe. Der Bundesrat hat am 27. Januar 1992 die Botschaft über die Verlängerung und Neugestaltung derStrassenbenützungsabgaben (Schwerverkehrsabgabe und Nationalstrassenabgabe) (BBI 1992 II 729) verabschiedet Darin schlägt er u. a die provisorische Weiterführung der bisherigen Schwerverkehrsabgabe mit einigen Anpassungen (insbesondere Zweckbindung) vor. Die pauschale Abgabe soll baldmöglichst durch eine leistungsabhängige abgelöst werden, welche eng mit ähnlichen Bestrebungen in der EG zu koordinieren wäre. Besonderes Augenmerk müsste dabei auf ein praxisfreundliches System zur Erfassung der Fahrleistung gelegt werden.
2.
Die Variante einer Abgabe für den Schwerverkehr in Form eines Zuschlages auf dem Treibstoffpreis wurde bereits wiederholt diskutiert, unter anderem bei den ersten Vorarbeiten für eine Schwerverkehrsabgabe Ende der siebziger Jahre (vgl. u. a Botschaft über eine Autobahnvignette und eine Schwerverkehrsabgabe (BB1198011113ff., Ziff. 78). Die parlamentarische Initiative Villiger (85.232) vom 7. März 1985 verlangte die Aufhebung der Schwerverkehrsabgabe auf dem Dringlich-keitsweg und deren Ersatz durch einen Zuschlag auf dem Dieselölzoll. Sie wurde am 9. Oktober 1987 zurückgezogen.
3.1
Der Bundesrat anerkennt durchaus gewisse Vorteile einer Treibstoffvariante. So ist tatsächlich anzunehmen, dass jede dauerhafte Erhöhung der Säulenpreise tendenziell zu sparsamerem Umgang mit dem Treibstoff führt Der entscheidende Nachteil jedoch ist, dass die Abgabe nur von jenen bezahlt wird, welche in der Schweiz tanken. Bereits heute ist die fiskalische Belastung des Dieseltreibstoffs in der Schweiz um fünf bis elf Rappen pro Liter höher als in den Nachbarländern, mit Ausnahme von Italien, wo der Literpreis etwa 25 Rappen über jenem in der Schweiz liegt Die Harmonisierungsbestrebungen der EG bezüglich der Treibstoffbelastung lassen vermuten, dass das Niveau auch in Zukunft unter dem schweizerischen liegen wird, wobei Italien seine Belastung wird senken -- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Zisyadis Aufteilung der elterlichen Gewalt bei geschiedenen Eltern Motion Zisyadis Partage de l'autorité parentale entre parents divorces In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1992 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 92.3067 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 19.06.1992 - 08:00 Date Data Seite 1201-1202 Page Pagina Ref. No 20 021 277 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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