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Entscheid

92-3060

Verwaltungsbehörden 04.06.1992 92.3060

4. Juni 1992Deutsch17 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Ausbildungssituation und Personaldotation: Der hier angesprochene Problemkreis dürfte neben der Frage der Baubeiträge derjenige sein, wo der Bund mit finanzieller Hilfe am wirkungsvollsten zur Verbesserung des Strafvollzugs Wesentliches beitragen könnte. Das Personal der Strafanstalten

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Postulat Gadient 390 4 juin 1992 braucht eine qualifizierte Berufsausbildung, braucht eine qualifizierte Fort- und Weiterausbildung und benötigt zudem eine permanente Begleitung und Stützung. Denn es ist das Personal, es ist der Mensch im Strafvollzug, welcher den Zweck des Vollzugs, nämlich den Gefangenen auf den Wiedereintritt in die Gesellschaft vorzubereiten, zu erbringen hat Das Personal ist zu stützen, zu begleiten, damit es die menschlich oft kaum zu verkraftende Doppelaufgabe als Erzieher, als Exponent des Resozialisierungsauftrages und zugleich als Sicherheitsbeamter, als Exponent des Präventionsauftrages, überhaupt zu erbringen vermag. Das Ausbildungszentrum der Stiftung Schweizerisches Ausbildungszentrum für das Strafvollzugspersonal mit Sitz in Bern wurde mit seiner Gründung im Jahre 1977 durch den Bund und durch die Kantone finanziert. Im Rahmen des ersten Paketes der Aufgabenneuverteilung zwischen Bund und Kantonen hat sich der Bund aus dieser Aufgabe zurückgezogen. Die Folgen sind schwerwiegend; mir scheint, sie sind unannehmbar. Das Ausbildungszentrum befindet sich heute in einer eigentlichen Finanzklemme, obwohl wiederholt bei den Kantonen moniert wurde. Das hat zur Folge, dass die Zahl der Ausbildungsplätze dem momentanen Bedarf nicht mehr genügen kann; dass das weitere Ausbildungsangebot, wie etwa die Spezialkurse für Gruppenleiter und Sozialarbeiter im Strafvollzug, gestrichen werden musste; die Ausbildung des Strafanstaltspersonals, die berufsbegleitend geschieht, verlangt eine entsprechende Personaldotation. Die sogenannte Grundausbildung erfolgt jeweils in Kursen von zweimal drei Wochen pro Jahr. Die Zeit der Abwesenheit der Kursteilnehmer muss jeweils durch anderes, zusätzliches Personal überbrückt werden. Damit neue Mitarbeiter auch nur in die Grundausbildung geschickt werden können, bedarf es solchen Ablösungspersonals; dasselbe gilt für den ebenso wichtigen Bereich der Weiterbildung. Auch ist festzustellen, dass eine zentrale Ausbildung weniger kostenaufwendig und wohl auch effizienter sein dürfte, als wenn jedes Strafvollzugskonkordat ein eigenes Ausbildungsangebot organisieren würde.

2.

Lineare zehnprozentige Kürzung der Bundessubventionen an Bauvorhaben: Aus Kreisen, die mit den Problemen des Strafvollzuges konfrontiert sind oder sich von Amtes wegen damit zu befassen haben, ist unüberhörbar, dass im Bereich der Strafvollzugssituation ein grosser Nachholbedarf bei der baulichen Erneuerung besteht Es sind aber nicht nur bauliche Anpassungen nötig, sondern auch Umstrukturierungen konzeptioneller Art, beides bedingt durch die alarmierenden Ueberbelegungen sowie durch die stark veränderte Zusammensetzung der Insassengruppen. Es ist zu befürchten, dass die 10 Prozent Subventionskürzungen unter anderem nicht nur die dringenden Einrichtungen von Sicherheitsabteilungen in verschiedenen Strafanstalten verzögern oder gar verhindern, sondern auch dringend notwendige Umbau- und Erweiterungsprojekte verschiedener Anstalten in Frage gestellt werden. Beispiele sind etwa das Zentralgefängnis Luzern, die Strafanstalten Lenzburg, Thorberg, La Stampa, Oberschöngrün, Schachen und Hindelbank. Zudem werden die mehr als prekären Platzverhältnisse in den Untersuchungsgefängnissen die Kantone bestenfalls veranlassen, hier zuerst Abhilfe zu schaffen und sich erst dann mit den Problemen der Vollzugsanstalten zu befassen. Auch hier ist koordinierte Führungsarbeit angezeigt

3.

Probleme der Ausländer im Strafvollzug: Der Ausländeranteil beläuft sich gesamtschweizerisch heute in Erstmaligen-Anstalten auf 30 bis 40 Prozent, in geschlossenen Anstalten auf 70 bis 85 Prozent In Regensdorf befinden sich zurzeit Insassen aus 42 verschiedenen Nationen. Im Prison centrale de Fribourg sollen es 1991 35 verschiedene Nationalitäten gewesen sein. Der dortige Direktor weist auf die grossen Schwierigkeiten hin, die dem Personal begegnen, insbesondere auch im Hinblick auf die verschiedenen Religionen, das unterschiedliche Brauchtum, die Aggressivität der Insassen aufgrund der Ueberbelegung, die fehlende Verfügbarkeit des Personals zugunsten der Insassen infolge der Ueberbelastung, das Drogenproblem. Um eine gewisse Entlastung herbeizuführen, wird zu überlegen sein, unter welchen Bedingungen die Verbüssung von Strafen eventuell in den Herkunftsländern vollzogen werden könnte oder ob auf dem Weg der Gesetzgebung bei speziellen Delikten - über veränderte Strafmasse - eine Reduktion der Belegungszahlen anzustreben wäre.

4.

Das Problem der Sicherheit, insbesondere fehlende Sicherheitsabteilungen: Die Situation in den Männeranstalten ist so, dass gegenwärtig ganze 16 Plätze verfügbar sind, was bereits unter dem aktuellen Bedarf liegt Die Sicherheitsabteilung in Thorberg ist infolge des Brandes ausser Betrieb. Wenn sich das organisierte Verbrechen und der Ausländeranteil in den nächsten fünf Jahren wie bis anhin entwickeln, sind nach kompetenter Auskunft im Bereich der Männeranstalten

40.

Plätze in Sicherheitsabteilungen mit hohem Sicherheitsgrad erforderlich. Ein zentrales Sicherheitsgefängnis für die ganze Schweiz oder je eines für die Romandie und eines für die deutsche Schweiz - dürfte aus politischen Gründen, zudem aber auch aus Gründen der Führbarkeit, ausser Betracht fallen. Zudem soll sich häufig die Notwendigkeit aufdrängen, Strafgefangene, insbesondere solche mit einem hohen Sicherheitsrisiko, aus den verschiedensten Gründen umzuplazieren. Die Dezentralisation wird von den Direktoren der geschlossenen Anstalten bejaht, und es besteht die einmütige Bereitschaft aller Strafanstalten, sich im Bedarfsfall entsprechende Sicherheitsabteilungen anzugliedern und sofort eine koordinierte Planung an die Hand zu nehmen. So weit meine exemplativen Hinweise auf eine Situation, die nicht nur aus Sicherheitsgründen, sondern aus Gründen der Menschenwürde, aber auch um unseres Rechtsstaates willen dringender Korrektur bedarf. Ich bitte den Bundesrat, das Postulat entgegenzunehmen, und Sie alle, dasselbe zu überweisen, damit die geforderten Massnahmen auf der Grundlage umfassender Erhebung und Analyse möglichst bald in die Wege geleitet werden können. Bundesrat Koller: Der Bundesrat teilt die Sorgen des Postulanten. Es ist tatsächlich so, dass in letzter Zeit im Straf- und Massnahmenvollzug besonders viele kritische Situationen und schwierige Probleme aufgetreten sind. Ich glaube, der Bundesrat kann sich dieser Aufgabe nicht ganz entziehen, obwohl natürlich gesagt werden muss, dass nach unserer Verfassung der Straf- und Massnahmenvollzug ganz klar Sache der Kantone und nicht des Bundes ist. Aber dem Bund erwachsen ja schon gewisse Verpflichtungen aus den völkerrechtlichen Verträgen, die er eingegangen ist, beispielsweise im Rahmen der Folterkonvention, und wir leisten auch bereits heute im Erwachsenenvollzug massgebliche Baubeiträge. Ich gehe aufgrund einiger Anstaltsbesuche, die ich persönlich gemacht habe, mit Herrn Ständerat Gadient auch einig, dass vor allem der grosse Ausländeranteil in unseren Gefängnissen ganz besondere Probleme stellt und dadurch auch den Grundgedanken der Resozialisierung in Frage stellt Vor diesem Hintergrund sind wir bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Dazu noch einige wenige Bemerkungen. Im Nachgang zum Besuch des «Europäischen Ausschusses zur Verhütung der Folter und unmenschlicher und erniedrigender Behandlung oder Strafe» hat sich die Erarbeitung eines Konzeptes über die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen auf diesem Gebiete aufgedrängt Diese Arbeiten sind heute bereits im Gange. Ich hoffe, dass wir Ihnen dieses Konzept zu Beginn des nächsten Jahres vorlegen können. Dabei sind auch verfassungsmässige und völkerrechtliche Grundsatzfragen zu behandeln. Es geht dabei zudem um ein Konzept, das in enger Zusammenarbeit mit den Anstaltsleitern, den kantonalen und Konkordatsbehörden zu erarbeiten ist, damit es sich auf einen breiten Konsens stützen kann. Eine kurze Bemerkung zur Ausbildungsproblematik: Sie wissen, dass mein Departement bis zur Neuverteilung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen im Rahmen des «Bundesgesetzes über Beiträge an Strafvollzugs- und Erziehungsanstalten» das Ausbildungszentrum für das Strafvollzugspersonal finanziell unterstützt hat Mit der Aufgabenneuverteilung ist -- 2 of 4 -4. Juni 1992 391 Postulat Jagmetti diese Subvention dann aber dahingefallen. Im Rahmen der parlamentarischen Beratung hat man es auch ganz klar abgelehnt, auf diese Frage zurückzukommen. Aber wir werden im Rahmen des Berichtes, den Sie wünschen, auch diese Frage noch einmal prüfen. In diesem Sinne bin ich im Namen des Bundesrates bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Ueberwiesen - Transmis #ST# 92.3156 Postulat Jagmetti Verschärfte Emissionsbegrenzungen für Fahrzeuge Limitations plus sévères des émissions de gaz d'échappement des véhicules Wortlaut des Postulates vom 20. März 1992 Der Bundesrat wird eingeladen, den nächsten Schritt zur Senkung der Abgasemissionen von Motorfahrzeugen zu prüfen, damit in Auswertung neuer technischer Erkenntnisse wenigstens die verstärkte Belastung der Atmosphäre durch die grössere Zahl von Fahrzeugen kompensiert werden kann. Namentlich ist auf nationaler und internationaler Ebene zu sorgen für:

1.

die Verschärfung der Emissionsgrenzwerte für Kohlenmonoxid, Kohlenwasserstoffe und Stickoxid sowie die Gewährleistung ihrer Einhaltung auch ausserhalb von Prüfbedingungen;

2.

die Gestaltung der Prüfung in einer Weise, welche die Dauerbelastung der emissionsrelevanten Bauteile und Einstellungen besser erfasst;

3.

die konsequente Bevorzugung verbrauchsarmer Fahrzeuge bei der fiskalischen Belastung und bei anderen Anordnungen, um auf diesem Weg auch den Ausstoss von Kohlendioxid zu senken. Texte du postulat du 20 mars 1992 Le Conseil fédéral est invité à examiner comment franchir un nouveau pas dans la réduction des émissions de gaz d'échappement des véhicules à moteur, afin de compenser au moins l'accroissement de la pollution atmosphérique due au nombre toujours plus grand de véhicules par l'application des nouvelles connaissances techniques. Il faut notamment, aux niveaux national et international:

1.

abaisser les valeurs limites des émissions de monoxyde de carbone, d'hydrocarbures et d'oxydes d'azote et faire en sorte qu'elles soient respectées même en dehors des contrôles;

2.

concevoir les contrôles de telle sorte que la pollution permanente inhérente aux éléments de construction et aux réglages soit enregistrée plus précisément;

3.

imposer moins lourdement les véhicules consommant peu de carburant et les favoriser également par d'autres dispositions, afin de réduire aussi de cette façon les émissions de dioxyde de carbone. Mitunterzeichner-Cosignataires: Beerli, Bühler Robert, Büttiker, Loretan, Petitpierre, Salvioni, Schiesser, Schule (8) Jagmetti: In Rio sind Tausende von Menschen am Umwelt-Erdgipfel versammelt. Wir sind etwas weniger zahlreich, um über Umweltprobleme zu sprechen. In Rio geht es um die globalen Probleme im Zusammenhang mit dem Kohlendioxid-Kreislauf, während mein Postulat die Umweltbelastung in unserem unmittelbaren Umfeld mit Kohlenmonoxid, Stickoxid und Kohlenwasserstoffen betrifft, also den Ausgangsstoffen für Ozon, das uns dann in einigen Wochen vermutlich wieder beschäftigen wird. Globale Probleme und Probleme in unserer unmittelbaren Nähe sind nicht gegeneinander auszuspielen, sondern müssen uns beide beschäftigen. Wenn mein Postulat dabei nur eine Emissionsquelle betrifft, so verkenne ich die Bedeutung der anderen Emissionsquellen damit natürlich nicht Mein Wunsch umfasst nationale Massnahmen und ein Engagement auf der internationalen Ebene. Wir können für uns entscheiden. Nur reicht das nicht, denn wir wissen natürlich, dass wir Fahrzeuge über den Welthandel beziehen und demgemäss auch auf internationale Entwicklungen angewiesen sind. Nach Auskunft von Fachleuten besteht in der Industrie ein Orientierungsmangel, weil sie nicht weiss, welche Entwicklungen mit Schwergewicht zu fördern sind. Klarheit ist im Hinblick auf den Zeit- und Geldbedarf für Neuerungen von grosser Bedeutung. So lade ich den Bundesrat ein, auch auf internationaler Ebene zu wirken. Ich denke dabei insbesondere an die Wirtschaftskommission Europa der Vereinten Nationen, wo ja sämtliche europäischen und nordamerikanischen Staaten zusammenarbeiten und wo auch bisher die Umweltprobleme im kontinentalen Bereich erörtert worden sind. Mein Postulat gilt erstens den Autoabgasen in der Schweiz. Wir gelten hier als vorbildlich; indessen hat dieses Vorbild Kratzer. Wir haben die Emissionsgrenzwerte nur relativ durch Bestimmung der höchstzulässigen Schadstoffkonzentration festlegen können. Das war nicht anders möglich. Wenn aber immer mehr Fahrzeuge in Verkehr gesetzt werden und es Mode wird, nur noch mit einem Grossfahrzeug mit Vierradantrieb herumzufahren, steigen eben der Verbrauch und damit die Belastung. Dabei schreitet aber die Technik rasch voran. In einem Staat, der zweifellos nicht rückständig ist, werden denn auch neue Regeln geplant und in Kraft gesetzt Ich möchte vor allem auf die kalifornischen Entwicklungen hinweisen, die auf das «Iow émission vehicle» ausgerichtet sind, und das Programm, das dort für die Jahre 1994 bis 1997 geplant ist. Ich bin der Meinung, dass wir ruhig unsere Vorbildfunktion weiterführen und uns diesen modernen Techniken und Möglichkeiten anschliessen sollten. Zum zweiten visiere ich das Prüfverfahren an, das meines Erachtens seinerseits geprüft werden muss. Die ursprünglichen Annahmen haben sich nicht alle als zutreffend erwiesen, weil das Fahrverhalten anders war, als man angenommen hatte. So drängt sich hier eine Untersuchung auf, um das zu erfassen, was tatsächlich geschieht. Dabei gilt es vor allem, die emissionsstarken Bauteile und die Wirkung in der Dauerbelastung zu prüfen, damit wir am Schluss nicht nur gute Regeln, sondern auch Fahrzeuge haben, die nicht nur am Anfang ihrer Betriebsdauer in Ordnung sind, sondern auch in der Dauerbelastung. Zum dritten visiere ich die fiskalische Belastung an, die meines Erachtens nach Umweltgesichtspunkten abgestuft werden sollte. Das mache ich nicht zum ersten Mal. Für die vor einem Jahr gescheiterte Finanzvorlage hatte ich das schon in der Kommission empfohlen. Ich bin damals gescheitert Aber ich bin der Meinung, «nöd lugg Iah günnt», und ich werde wiederkommen, wenn es notwendig ist Denn mir scheint das eine sehr zweckmässige Art zu sein, das Verursacherprinzip zu verwirklichen. Ich möchte mit meinem Postulat zeigen, dass wir auch auf dem bisher eingeschlagenen Weg fortfahren könnten. Das ist heute nicht durchweg Mode. Die einen wollen einfach verbieten, die anderen empfehlen marktwirtschaftliche Mittel, wie zum Beispiel eine massive Erhöhung der Kosten des Motorfahrzeugverkehrs. Ich habe gegen marktwirtschaftliche Mittel an sich nichts einzuwenden, zweifle allerdings daran, ob wir dabei mit sehr viel weniger Vorschriften auskommen als auf dem bisher eingeschlagenen Weg. Vor allem aber sind marktwirtschaftliche Mittel meines Erachtens keine Gegenposition zu Grenzwerten, sondern sollten diese ergänzen. Denn wir müssen festlegen, welche Emissionen statthaft sind und welche nicht; damit schaffen wir rein marktwirtschaftlich auch die Bedingungen für die Teilnahme am Markt Mit der Abstufung der Abgaben nach den Emissionsstärken werden wir im übrigen auch einen Beitrag marktwirtschaftlicher Art leisten.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat Gadient Krise im Straf- und Massnahmenvollzug Postulat Gadient Crise dans l'exécution des peines et des mesures In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1992 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 04 Séance Seduta Geschäftsnummer 92.3060 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 04.06.1992 - 08:00 Date Data Seite 389-391 Page Pagina Ref. No 20 021 409 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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