92-3066
Verwaltungsbehörden 18.06.1993 92.3066
18. Juni 1993Deutsch9 min
Source admin.ch
Motion Keller Rudolf 1386 N 18 juin 1993 Texte de la motion du 10 décembre 1992 Le Conseil fédéral est chargé de faire en sorte que les paiements directs versés jusqu'à présent aux agriculteurs de montagne (notamment les contributions aux frais des détenteurs de bétail de la région de montagne) soient maintenus comme mesure distincte et non intégrés dans les nouveaux paiements directs accordés en vertu des articles 31 a et 31 b de la loi sur l'agriculture. Mitunterzeichner - Cosignataires: Bäumlin, Berger, Bezzola, Binder, Bürgi, Columberg, Hämmerle, Hari, Jäggi Paul, Kühne, Leu Josef, Maurer, Rutishauser, Schmied Walter, Schnider, Tschuppert Karl, Wanner (17) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Gemäss verschiedenen Aeusserungen des Bundesrates ist zu vermuten, dass die bisherigen Direktzahlungen für die Berglandwirtschaft allmählich in die neuen Direktzahlungen gemäss Artikel 31 des Landwirtschaftsgesetzes integriert werden sollen. Die Direktzahlungen nach Artikel 31 a haben den Charakter eines Preisersatzes, jene nach Artikel 31 b sind für die Abgeltung ökologischer Leistungen bestimmt Die bisherigen Direktzahlungen für die Berglandwirtschaft hatten und haben die Aufgabe, die natürlichen Nachteile des Berggebietes gegenüber dem Talgebiet auszugleichen. Es ist daher nicht zweckmässig, eine Vermischung dieser unterschiedlich motivierten Direktzahlungen vorzunehmen. Ständig wird mehr Transparenz in der Agrarpolitik verlangt Eine Zusammenlegung verschiedener Direktzahlungen mit unterschiedlicher Zweckbestimmung wird unübersichtlicher, weil niemand mehr zu erkennen vermag, für welchen Zweck das Geld ausgegeben wird. Es dürfte daher wesentlich übersichtlicher sein, mindestens diese heute vorhandenen drei Kategorien beizubehalten. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 12. Mai 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 12. Mai 1993 Nach den im 7. Landwirtschaftsbericht festgelegten Grundsätzen der neuen Agrarpolitik, insbesondere der Preis- und Einkommenspolitik, und den internationalen Rahmenbedingungen sollen die produkt- und faktorbezogenen Beiträge in Zukunft reduziert und in die allgemeinen Direktzahlungen integriert werden. Die traditionellen Förderungsmassnahmen im Berggebiet wie Kosten- Ausmerz- und Exportbeiträge sind an die Viehhaltung gebunden. Sie enthalten trotz Flächenbindung einen gewissen Anreiz zur Produktionsausdehnung und zur Intensivierung der Bewirtschaftung. Die einzelnen Massnahmen sollen daher so umgestaltet werden, dass der Produktionsanreiz vermindert und gleichzeitig das Instrumentarium vereinfacht wird. Die Ablösung und Integration bestehender Direktzahlungen stellt allerdings keine einfache Aufgabe dar. Es ist insbesondere nicht möglich und kann auch nicht Ziel sein, die Umgestaltung bzw. Integration derart wirkungsneutral zu halten, dass keine Umverteilungen auftreten. Vielmehr wird eine gewisse Einkommensverschiebung zugunsten einer extensiveren Produktion zur Reduktion des Produktionsanreizes unumgänglich sein. Im Rahmen der Sparmassnahmen 1992 hat das Parlament bereits die stufenweise Aufhebung und Ueberführung der Ausmerzbeiträge in die allgemeinen Direktzahlungen bis Ende 1994 beschlossen. Mit Verabschiedung der Botschaft über die finanziellen Mittel für Kostenbeiträge an Viehhalter im Berggebiet und in der voralpinen Hügelzone in den Jahren 1993/94 vom 13. Mai 1992 hat der Bundesrat den Grundsatzentscheid gefällt, die Kostenbeiträge bis spätestens nach Ablauf des Zahlungsrahmens 1995/96 ebenfalls in die allgemeinen Direktzahlungen zu integrieren. Konkrete Vorstellungen, in welcher Form dies geschehen soll, bestehen heute noch nicht Es gilt vorerst, mit den neuen Direktzahlungen Erfahrungen zu sammeln. In einer zweiten Phase, d. h. etwa in zwei Jahren wird es darum gehen, entsprechende Vorschläge zu erarbeiten. Dabei werden die Ueberlegungen des Motionärs miteinzubeziehen sein. Dieser sieht vor, die vorhandenen drei Kategorien von Beiträgen beizubehalten, d. h. eine Art Drei-Säulen-Modell, bestehend aus den Bereichen Einkommenssicherung, Abgeltung besonderer ökologischer Leistungen und Ausgleich erschwerter Produktionsbedingungen, zu schaffen. Damit soll den unterschiedlichen Zielsetzungen Rechnung getragen und die Transparenz und die Abgrenzung gegenüber anderen Massnahmen erhalten bzw. verbessert werden. Im weiteren gilt es zu prüfen, ob die vom Parlament in der Herbstsession 1992 eingebrachte Ausgabenparität zwischen den einkommens- und ökologisch motivierten Direktzahlungen (Art 31 b Abs. 4 LwG) eine vollständige Integration der Ausgleichszahlungen, namentlich der Kosten- und Bewirtschaftungsbeiträge zulässt Es wird zu überlegen sein, inwieweit angesichts dieses gesetzlichen Auftrags der Einbau der bestehenden Ausgleichszahlungen in die allgemeinen Direktzahlungen unter Wahrung der Zielkonformität noch zweckmässig und sachlich richtig ist Fest steht, dass die bestehenden Massnahmen so umzugestalten sind, dass sie den Produktionsanreiz vermindern und den aussenwirtschaftspolitischen Anforderungen (Gatt) entsprechen. Damit ist so oder so eine Aenderung oder gar die Aufhebung bestehender Gesetze (Bundesgesetz über Kostenbeiträge an Viehhalter, Bundesgesetz über Beiträge an die Landwirtschaft mit erschwerten Produktionsbedingungen) verbunden. Der Bundesrat wird daher in etwa zwei Jahren dem Parlament eine entsprechende Vorlage zu unterbreiten haben. Trotz gewissen Vorbehalten ist der Bundesrat unter den gegebenen Umständen bereit, den Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen und im Rahmen der anstehenden Um- und Neugestaltung der bestehenden Direktzahlungen zu prüfen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Ueberwiesen als Postulat-Transmis comme postulat #ST# 92.3066 Motion Keller Rudolf Für eine schweizerische Bevölkerungspolitik unter Berücksichtigung der weltweiten Wanderungsbewegungen Définition d'une nouvelle politique démographique Wortlaut der Motion vom 4. März 1992 In Anbetracht der bevölkerungspolitischen Entwicklung wird der Bundesrat beauftragt, ein Gesetz für eine schweizerische Bevölkerungspolitik, unter Berücksichtigung der weltweiten Wanderungsbewegungen, zu erarbeiten, das auf die Endlichkeit des unserem Lande zur Verfügung stehenden Lebensraumes Rücksicht nimmt Texte de la motion du 4 mars 1992 Au vu de révolution démographique, le Conseil fédéral est chargé d'élaborer un projet de loi définissant une politique démographique suisse, qui tienne compte des mouvements de population qui se dessinent dans le monde, et qui prenne en considération le fini de l'espace vital dont nous disposons dans notre pays. Mitunterzeichner-Cosignataires: Bischof, Borradori, Maspoli, Ruf, Stalder, Steffen (6)
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18. Juni 1993 N 1387 Motion Baumann Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 6. Mai 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 6 mail 992 Der Bundesrat hat in jüngster Vergangenheit stets die Bedeutung einer umfassenden und kohärenten Politik zur Bewältigung der Migrationsphänomene unterstrichen. Dies ist auch Gegenstand seiner Legislaturziele. Aus diesem Grund hat er in seinem von den eidgenössischen Räten in der Sommerund Herbstsession 1991 zur Kenntnis genommenen Bericht zur Ausländer- und Flüchtlingspolitik unter anderem die Schaffung neuer Koordinationsorgane in Aussicht gestellt und sich am 6. November 1991 zur Entgegennahme des Postulates Seiler Hanspeter vom 6. Juni 1991 (Koordinationsstellefür Ausländerpolitik; N 91.3158) bereit erklärt. Die im Bericht zur Ausländer- und Flüchtlingspolitik dargelegten übergeordneten staatspolitischen Leitlinien werden sinngemäss auch für eine schweizerische Wanderungspolitik Gültigkeit haben. Die politischen und wirtschaftlichen Umwälzungen in Osteuropa, das Wohlstandsgefälle zwischen Industrie- und Entwicklungsländern auf der Nord-Süd-Achse und nicht zuletzt ein allfälliger Beitritt der Schweiz zum EWR oder zur EG werden eine schweizerische Wanderungspolitik massgeblich beeinflussen. Ob sich diese Politik auf gesetzestechnischer Ebene am besten mit der Revision des bestehenden Ausländer- und Asylrechts, in Form eines neuen Migrationsgesetzes oder in Form eines Gesetzes für eine schweizerische Bevölkerungspolitik umsetzen lässt, kann ohne eingehende Prüfung nicht beurteilt werden. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat #ST# 92.3595 Motion der christlichdemokratischen Fraktion Neue Ausrichtung der Arbeitsmarktpolitik Motion du groupe démocrate-chrétien Nouvelle orientation de la politique du marché du travail Wortlaut der Motion vom 18. Dezember 1992 Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten die gesetzlichen Anpassungen zur Beschlussfassung vorzulegen,
Erwägungen
1.
die eine Flexibilisierung und Neustrukturierung der Arbeitsund Aufenthaltsbewilligungen für qualifizierte ausländische Arbeitskräfte aus aller Welt ermöglichen, dies im Rahmen der bestehenden Zulassungsbegrenzungen;
2.
die eine schrittweise Abschaffung des Saisonnierstatuts ermöglichen und zu einer Integration der seit langem hier ansässigen ausländischen Bevölkerung führen. Texte de la motion du 18 décembre 1992 Le Conseil fédéral est chargé de soumettre aux Chambres des modifications de loi permettant:
1.
de restructurer et de faciliter l'octroi d'autorisations de travail et de séjour aux travailleurs qualifiés du monde entier, dans le cadre des limitations actuelles;
2.
de supprimer progressivement le statut de saisonnier et de favoriser l'intégration des immigrés de longue date. Sprecher-Porte-parole: Hess Peter Schriftliche Begründung Die Urheber verzichten auf eine Begründung und wünschen eine schriftliche Antwort. Développement par écrit Les auteurs renoncent au développement et demandent une réponse écrite. Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 12. Mai 1993 Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen. Déclaration écrite du Conseil fédéral du 12 mai 1993 Le Conseil fédéral est prêt à accepter la motion. Ueberwiesen - Transmis #ST# 93.3105 Motion Baumann Schutz der Tiere auf Transporten und in Schlachtanlagen Protection des animaux durant leur transport et dans les abattoirs Wortlaut der Motion vom 15. März 1993 Im Hinblick auf die kommende Revision der Tierschutzverordnung und nach der Unterzeichnung des europäischen Uebereinkommens über den Schutz von Schlachttieren wird der Bundesrat gebeten, folgende Grundsätze und Anforderungen zum Schutz der Tiere auf Transporten und in Schlachtanlagen rechtlich zu verankern oder auf geeignete Art umzusetzen:
1.
Die Art und Anzahl der im Fahrzeug zu transportierenden Tiere sind im Fahrzeugausweis sowie von aussen gut sichtbar am Fahrzeug anzugeben.
2.
Es dürfen nur Betäubungsapparate und -einrichtungen verwendet werden, die geprüft und zugelassen sind.
3.
Die Behörden sorgen dafür, dass für das Ausladen, Betreuen, Treiben und Betäuben der Tiere geeignete Personen vorhanden sind, die regelmässig über die Ziele des Tierschutzes instruiert werden.
4.
Ein Tierarzt respektive Tierschutzbeauftragter kontrolliert in grossen Schlachtanlagen die Schlachttiere beim Ausladen und überwacht die Tätigkeit der mit Ausladen, Betreuen, Treiben und Betäuben beauftragten Personen.
5.
In Zusammenarbeit mit der Praxis ist ein umfassendes Konzept für tierschutzkonforme Schlachthöfe zu erstellen. Die Beurteilung und Gestaltung von Schlachthöfen soll inskünftig primär nach ethologischen Grundsätzen ausgerichtet werden, das heisst, dass die Prozesse im Schlachthof dem Verhalten und den Bedürfnissen der Tiere Rechnung tragen müssen. Texte de la motion du 15 mars 1993 Dans la perspective de la révision de l'ordonnance sur la protection des animaux et au lendemain de la signature de la Convention européenne sur la protection des animaux d'abattage, le Conseil fédéral est chargé d'inscrire dans la législation les principes ci-après visant à protéger les animaux durant leur -- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Keller Rudolf Für eine schweizerische Bevölkerungspolitik unter Berücksichtigung der weltweiten Wanderungsbewegungen Motion Keller Rudolf Définition d'une nouvelle politique démographique In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 92.3066 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 18.06.1993 - 08:00 Date Data Seite 1386-1387 Page Pagina Ref. No 20 022 880 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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